Die europäische Aktiengesellschaft ist eine neue Rechtsform für Unternehmen, die bereits in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten tätig sind oder erst neue Geschäfte aufbauen wollen. Die Gesellschaft firmiert mit dem Zusatz SE, welcher sich aus dem Lateinischen societas europaea ableitet.
Der Drang, internationale Gesellschaften zu gründen, kam aus der Wirtschaft. Bereits 1930 wurde in Basel die Bank für internationalen Zahlungsausgleich gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden weitere Gesellschaften, die auf bi- oder multilateralen staatlichen Verträgen basierten.
Die Wurzeln der Europäischen Gesellschaft reichen weit zurück:
• 1926 wurde auf dem 34. Deutschen Juristentag in Köln erstmals die Idee einer mehrstaatlichen Gesellschaft angeregt. Dieses Unterfangen scheiterte allerdings schon in einem frühen Stadium.
• 1952 entwarf der Europarat Vorschläge für eine supranationale Rechtsform, welche Aufgaben der öffentlichen Hand wahrnehmen sollte. Auch diese Aktion blieb erfolglos.
• 1959 brachte Thibièrge auf dem 57. französischen Notarkongress den Vorschlag von einer europäischen Aktiengesellschaft ein. Im selben Jahr machte sich Sander bei seiner Antrittsvorlesung an der Wirtschaftshochschule in Rotterdam für die Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft stark.
• 1975 hatte der erste offizielle Entwurf, der ein vollständiges Aktiengesetz werden sollte, 284 Artikeln.
• Die verabschiedete SE Verordnung vom 8. Oktober 2001 besitzt dagegen nur noch 70 Artikel. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gründungsformen einer SE
2.1 Gründung durch Verschmelzung
2.2 Gründung einer Holdinggesellschaft
2.3 Gründung durch Umwandlung
2.4 Gründung einer Tochtergesellschaft
3 Organisationsverfassung einer SE
3.1 Allgemeine Vorschriften für beide Systeme
3.2 Das dualistische System
3.2.1 Das Aufsichtsorgan
3.2.2 Das Leitungsorgan
3.3 Das monistisches System
4 Steuerliche Regelungen einer SE
5 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die europäische Aktiengesellschaft (SE) als moderne Unternehmensrechtsform, analysiert deren Gründungsformen sowie die organisationsrechtliche Ausgestaltung und beleuchtet die damit verbundenen steuerlichen Rahmenbedingungen für international tätige Unternehmen.
- Historische Entwicklung und Entstehung der SE
- Primäre und sekundäre Gründungsmodalitäten einer SE
- Vergleich zwischen dualistischem und monistischem Leitungssystem
- Steuerliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Sitzverlegungen und Umstrukturierungen
- Vor- und Nachteile der SE gegenüber der klassischen deutschen Aktiengesellschaft
Auszug aus dem Buch
2.1 Gründung durch Verschmelzung
Durch Art. 2 Abs. 1 SE-VO werden erstmals grenzüberschreitende Unternehmensfusionen für Aktiengesellschaften in Deutschland mit rechtlicher Absicherung ermöglicht. Davor hatte eine Verschmelzung mit einem ausländischen Unternehmen ins Ausland - Verlegung des Verwaltungssitzes - eine Auflösung und Liquidation der deutschen Gesellschaft mit sich gezogen. Bei dieser Gründungsform gilt das Prinzip der Mehrstaatlichkeit, darüber hinaus müssen mindestens zwei Aktiengesellschaften ihren Sitz in der Gemeinschaft haben. Die Verschmelzung kann durch Aufnahme oder durch Neugründung herbeigeführt werden. Eine neu gegründete SE kann ihren Sitz in einem beliebigen Mitgliedsstaat haben.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung skizziert die historische Entwicklung der europäischen Aktiengesellschaft sowie die Transformation der ursprünglichen Entwurfsideen hin zur finalen SE-Verordnung.
2 Gründungsformen einer SE: Dieses Kapitel differenziert zwischen primären und sekundären Gründungsarten, wie etwa durch Verschmelzung, Holding-Bildung, Umwandlung oder die Gründung durch Tochtergesellschaften.
3 Organisationsverfassung einer SE: Hier wird der Wahlspielraum zwischen dualistischem und monistischem System erläutert, inklusive der spezifischen Kompetenzverteilung der jeweiligen Organe.
4 Steuerliche Regelungen einer SE: Das Kapitel behandelt die steuerliche Einordnung der SE, insbesondere im Kontext von Umstrukturierungen und der Nutzung von Wahlrechten bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern.
5 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung führt die wesentlichen Vor- und Nachteile der SE-Rechtsform gegenüber der traditionellen Aktiengesellschaft abschließend zusammen.
Schlüsselwörter
Europäische Gesellschaft, SE, SE-Verordnung, SEAG, Gründungsformen, Verschmelzung, Holding, Umwandlung, dualistisches System, monistisches System, Aufsichtsorgan, Leitungsorgan, Verwaltungsrat, steuerliche Regelungen, grenzüberschreitende Fusion.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Kerninhalt dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert die europäische Aktiengesellschaft (SE) als Rechtsform, ihre rechtlichen Grundlagen in der EU und ihre Implementierung in Deutschland durch das SEAG.
Welche Themenfelder werden vorrangig behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf den verschiedenen Gründungsformen, der internen Organisationsverfassung sowie der steuerlichen Behandlung der SE.
Welches Ziel verfolgt die Untersuchung?
Ziel ist es, ein Verständnis für die strukturellen Möglichkeiten der SE zu vermitteln und die Vor- und Nachteile gegenüber der deutschen AG herauszuarbeiten.
Welche methodische Herangehensweise wird gewählt?
Es handelt sich um eine rechtliche Analyse auf Basis der SE-Verordnung, des SEAG, des AktG sowie ergänzender Fachliteratur und Richtlinien.
Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Gründungsszenarien, die detaillierte Beschreibung der Organstruktur (dualistisch vs. monistisch) und die steuerlichen Rahmenbedingungen.
Welche Begriffe beschreiben die Arbeit am besten?
Wichtige Begriffe sind SE-Verordnung, grenzüberschreitende Umstrukturierung, dualistische und monistische Organisationsverfassung sowie steuerliche Fusionsrichtlinie.
Wie unterscheidet sich die Gründung einer Tochter-SE von anderen Formen?
Die Gründung einer Tochter-SE durch eine bereits bestehende SE wird als sekundäre Gründungsform bezeichnet und ist deutlich einfacher umzusetzen.
Was zeichnet das monistische System im Vergleich zum dualistischen System aus?
Im monistischen System gibt es ein einheitliches Verwaltungsorgan, das die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat vereint, was dem angloamerikanischen Modell entspricht.
Warum ist die SE für Deutschland als „unternehmerfreundlicher“ bewertet worden?
Aufgrund der Flexibilität bei der Wahl des Leitungssystems, der Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung ohne Liquidation und potenzieller steuerlicher Gestaltungsvorteile.
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- Kadir Sarioglu (Author), 2009, Societas Europaea - SE - Europäischen Aktiengesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128792