Naturkatastrophen haben in den vergangenen Jahren, auch durch die Einwirkungen des Klimawandels, stetig zugenommen. Somit hat das Risk Management von Naturkatastrophen, insbesondere für Erst- und Rückversicherungsgesellschaften, zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Ziel der Seminararbeit ist es, Instrumente des alternativen Risikotransfers zur Absicherung von Risiken aus Naturkatastrophen darzustellen. Hierbei wird insbesondere auf die Position von Erstversicherungsgesellschaften eingegangen. Zudem soll untersucht werden, in wieweit die Instrumente eine Alternative zur klassischen Rückversicherung in Bezug auf die Rückdeckung von Risiken aus Naturkatastrophen sein können.
Hierzu wird zunächst eine Abgrenzung des Begriffs Naturkatastrophe vorgenommen. Im Anschluss daran wird dargestellt, welche Entwicklungen der Anzahl und Schadenhöhen von Naturkatastrophen in den vergangenen Jahren stattgefunden haben.
Im dritten Abschnitt wird zunächst auf die klassische Rückversicherung in Bezug auf die Rückdeckung von durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Schäden eingegangen. Hierbei soll insbesondere aufgezeigt werden, welche Probleme sich durch die klassische Rückversicherung ergeben können.
Anschließend werden mit den PCS- und GCCI-Optionen sowie CAT-Bonds drei Instrumente des alternativen Risikotransfers zur Absicherung von Risiken aus Naturkatastrophen ausführlich dargestellt. Durch Beispiele wird die Funktionsweise dieser Instrumente verdeutlicht. Zudem wird auf die Unterschiede zur klassischen Rückversicherung sowie die Vor- und Nachteile bei der Anwendung dieser Instrumente eingegangen.
Im Anschluss wird kurz auf weitere Instrumente des alternativen Risikotransfers eingegangen, bevor im letzten Abschnitt eine Schlussbetrachtung vorgenommen wird.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Bedeutung von Naturkatastrophen für die Versicherungswirtschaft
2.1 Abgrenzung des Begriffs Naturkatastrophe
2.2 Entwicklungstendenzen von Naturkatastrophen
3 Klassische und innovative Instrumente zur Absicherung von Risiken aus Naturkatastrophen
3.1 Rückversicherung
3.1.1 Funktion und Formen der Rückversicherung
3.1.2 Probleme der Rückversicherung in Bezug auf Naturkatastrophen
3.2 PCS-Optionen & GCCI-Optionen
3.2.1 Allgemeine Darstellung von Optionen
3.2.2 Funktionsweise von PCS-Optionen
3.2.3 Funktionsweise von GCCI-Optionen
3.2.4 Vergleich von PCS- und GCCI-Optionen mit der klassischer Rückversicherung
3.3 CAT-Bonds
3.3.1 Allgemeine Darstellung verzinslicher Wertpapiere
3.3.2 Funktionsweise von CAT-Bonds
3.3.3 Vergleich von CAT-Bonds mit der klassischen Rückversicherung
3.4 Sonstige Instrumente
4 Schlussbetrachtung
Anhang
Fiteraturverzeichnis
Gesetzesquellen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 : Anzahl der Katastrophenereignisse 1970 - 2006
Abbildung 2: Versicherte Katastrophenschäden 1970 - 2006
Abbildung 3: Ausstehendes Volumen von CAT-Bonds 1998 - 2006
Abbildung 4: Formen der Rückversicherung III
Abbildung 5: Grundpositionen von Call- und Put-Optionen IV
Abbildung 6: Ausübungsschema von GCCI-Optionen IV
1 Einleitung
Naturkatastrophen haben in den vergangenen Jahren, auch durch die Einwirkungen des Klimawandels, stetig zugenommen.[1] Somit hat das Risk Management von Naturkatastrophen, insbesondere für Erst- und Rückversicherungsgesellschaften, zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Ziel dieser Seminararbeit ist es, Instrumente des alternativen Risikotransfers zur Absicherung von Risiken aus Naturkatastrophen darzustellen. Hierbei wird insbesondere auf die Position von Erstversicherungsgesellschaften eingegangen. Zudem soll untersucht werden, in wieweit die Instrumente eine Alternative zur klassischen Rückversicherung in Bezug auf die Rückdeckung von Risiken aus Naturkatastrophen sein können.
Hierzu wird zunächst eine Abgrenzung des Begriffs Naturkatastrophe vorgenommen. Im Anschluss daran wird dargestellt, welche Entwicklungen der Anzahl und Schadenhöhen von Naturkatastrophen in den vergangenen Jahren stattgefunden haben.
Im dritten Abschnitt wird zunächst auf die klassische Rückversicherung in Bezug auf die Rückdeckung von durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Schäden eingegangen. Hierbei soll insbesondere aufgezeigt werden, welche Probleme sich durch die klassische Rückversicherung ergeben können.
Anschließend werden mit den PCS- und GCCI-Optionen sowie CAT-Bonds drei Instrumente des alternativen Risikotransfers zur Absicherung von Risiken aus Naturkatastrophen ausführlich dargestellt. Durch Beispiele wird die Funktionsweise dieser Instrumente verdeutlicht. Zudem wird auf die Unterschiede zur klassischen Rückversicherung sowie die Vor- und Nachteile bei der Anwendung dieser Instrumente eingegangen.
Im Anschluss wird kurz auf weitere Instrumente des alternativen Risikotransfers eingegangen, bevor im letzten Abschnitt eine Schlussbetrachtung vorgenommen wird.
2 Die Bedeutung von Naturkatastrophen für die Versicherungswirtschaft
2.1 Abgrenzung des Begriffs Naturkatastrophe
Der Begriff Katastrophe leitet sich aus dem Altgriechischen ab und ist eine Komposition der Worte katä „herab“, „nieder“ und stréphein „wenden“, also eigentlich „Wendung zum Niedergang“[2]. Generell steht der Begriff für ein „schweres Unglück, Er- eignis mit verheerenden Folgen[3].
In der Literatur findet sich keine eindeutige Abgrenzung des Katastrophenbegriffs. Viel mehr werden bestimmte typische Charakteristika aufgezeigt.[4] Hierzu gehören die Unregelmäßigkeit des Auftretens von Katastrophen, die Unvorhersagbarkeit des Katastropheneintritts, sowie die Auswirkung auf einen großen Bevölkerungsanteil. Auch die Verursachung hoher Schadenspotentiale, die Verschuldung von Langzeiteffekten und die Seltenheit des Eintritts sind den Begriff beschreibende Eigenschaften.
Der Begriff Naturkatastrophe wird als ein „durch Naturgewalten ausgelöstes Ereignis“ verstanden.[5] Hierzu zählen
- Überschwemmungskatastrophen
- Erdbebenkatastrophen
- Kälte- und Frostkatastrophen
- Sturmkatastrophen
- Dürre- und Buschbrandkatastrophen
- sonstige Katastrophen (z.B. Hagel, Lawinen).
Es ist anzumerken, dass die Höhe des Schadensausmaßes solcher Katastrophen nicht ausschließlich durch Naturkräfte, sondern auch menschlichen Einflussfaktoren, wie z.B. Katastrophenschutzmaßnahmen, betroffen sein kann.[6] Naturkatastrophen sind jedoch von „Man-made-Katastrophen“ abzugrenzen.[7] Diese stehen größtenteils mit direkter menschlicher Einwirkung in Verbindung und umfassen z.B. Verkehrs- oder Umweltkatastrophen.
2.2 Entwicklungstendenzen von Naturkatastrophen
Die Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft registrierte im Jahr 2006 136 Naturkatastrophen, die die gesetzten Untergrenzen zur Einstufung als Katastrophe (Gesamtschaden mind. 80,0 Mio. USD, 20 Todesopfer, 50 Verletzte oder 2.000 Obdachlose) erfüllten.[8] Dabei forderten Naturkatastrophen in 2006 schätzungsweise 22.400 Todesopfer, wobei alleine ein Erdbeben in Indonesien 5.800 Todesopfer mit sich brachte.[9] Insgesamt verursachten Naturkatastrophen Gesamtschäden, also direkt zurechenbare finanzielle Schäden, von 43 Mrd. USD.[10] Bei einem Anteil von 11,8 Mrd. USD handelte es sich um versicherte Schäden.[11]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Anzahl der Katastrophenereignisse 1970 - 2006 Quelle: Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft (2007), S. 4.
Während die Anzahl von Naturkatastrophen in 2006 unter der des Vorjahres lag, lässt sich aus Abbildung 1 eine insgesamt ansteigende Tendenz erkennen. Abbildung 2 zeigt zudem eine ebenfalls ansteigende Tendenz in der Höhe der versicherten Katastrophenschäden. Dieser ist neben der steigenden Anzahl von Naturkatastrophenereignissen insgesamt auch auf eine erhöhte Konzentration von Sachwerten in gefährdeten Gebieten zurückzuführen.[12]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Versicherte Katastrophenschäden 1970 - 2006 Quelle: Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft (2007), S. 7.
Es zeigt sich, dass mit der steigenden Anzahl von Katastrophenereignissen und den damit einhergehenden steigenden versicherten Gesamtschäden das Risk-Management von Naturkatastrophen für Unternehmen im Allgemeinen und Erstversicherungsgesellschaften im Speziellen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
3 Klassische und innovative Instrumente zur Absicherung von Risiken aus Naturkatastrophen
3.1 Rückversicherung
3.1.1 Funktion und Formen der Rückversicherung
In der versicherungswissenschaftlichen Literatur findet sich keine einheitliche Begriffsbestimmung des Begriffs Rückversicherung.[13] Auch eine Legaldefinition ist im deutschen Versicherungsrecht nicht zu finden. Die Definition des § 779 Abs. 1 HGB, bei Rückversicherung handle es sich um „die Versicherung der von dem Versicherer übernommenen Gefahr“[14], gilt nur für die Seerückversicherung.
Generell übernimmt bei einer Rückversicherung eine Rückversicherungsgesellschaft einen Teil der von einem Erstversicherer gegenüber Versicherungsnehmern übernommenen Gefahren oder Risiken. Es findet also ein Transfer versicherungstechnischer Risiken statt.[15] Der Erstversicherer wird im Zuge dieses Prozesses auch als Zedent und der Rückversicherer auch als Zessionar bezeichnet. Durch den Abschluss einer Rückversicherung erreicht der Zedent gegen Zahlung einer Rückversicherungsprämie eine Reduzierung seines versicherungstechnischen Bestandsrisikos.[16] Die Höhe der Haftung des Rückversicherers ist abhängig von der versicherungstechnischen Form der Rückversicherung, welche Abbildung 5[17] zusammenfasst.
Generell unterscheidet man zwischen den Formen der proportionalen sowie der nichtproportionalen Rückversicherung.[18] Bei erstgenannter beteiligt sich der Rückversicherer zu einem festgelegten, gleichen Prozentsatz an Schäden und erhält in der Regel auch diesen Anteil der Originalbruttoprämien. Dies gilt ohne weiteres bei der Quotenrückversicherung als Form der proportionalen Rückversicherung. Bei der Summenexzedentenrückversicherung gilt diese prozentuale Beteiligung erst bei Schadenssummen, die einen für den Erstversicherer festgelegten Selbstbehalt überschreiten.
Bei der nichtproportionalen Rückversicherung ist der Rückversicherer an entstandenen Schäden erst dann beteiligt, wenn diese eine bestimmte Höhe (Priorität) überschreiten. Bei der Schadenexzedentenrückversicherung erfolgt diese Übernahme durch den Rückversicherer ab der Priorität bis zu einer ggf. festgelegten Obergrenze. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Priorität für Einzelschäden oder die aggregierten Gesamtschadenbeträge festgelegt wird.
Bei der Höchstschadenrückversicherung als Form der nichtproportionalen Rückversicherung übernimmt der Rückversicherer eine festgelegte Anzahl der größten Einzelschäden ohne Abzug. Bei der Jahresschadenrückversicherung überträgt der Erstversicherer auf den Rückversicherer solche Schäden, die in einem Jahr eine bestimmte absolute Schadenssumme bzw. bestimmte Schadensquote überschreiten. In der Regel wirdjedoch auch hier eine Höchstsumme festgesetzt.
3.1.2 Probleme der Rückversicherung in Bezug auf Naturkatastrophen
Bei Risiken aus Naturkatastrophen können die Auszahlungsverpflichtungen, die ein (Rück-) Versicherer infolge eines Ereignisses zu leisten hat, deutlich höher ausfallen, als die erwarteten Auszahlungsverpflichtungen an Versicherungsleistungen.[19] Anders als bei generellen Schadensrisiken, für welche die erwarteten Auszahlungsverpflichtungen an Versicherungsleistungen aus einem Versicherungsvertrag relativ genau kalkuliert werden können, sind Risiken aus Naturkatastrophen damit für (Rück-) Versicherer nur schwer kalkulierbar.[20] Es handelt sich hierbei um so genannte „low- frequency, high severity“[21] Risiken.
Wie im vorangegangenen Abschnitt dargestellt wurde, sehen fast alle Formen der Rückversicherung eine Obergrenze der durch den Rückversicherer übernommenen Schäden vor. Aufgrund der schwierigen Kalkulierbarkeit von Katastrophenrisiken stellt die Bestimmung der nötigen Deckung für den Erstversicherer durch den Rückversicherer jedoch ein Problem dar. Soweit durch eine Naturkatastrophe zu tragende Schäden für Erstversicherer auftreten, die nur in begrenztem Maße von Rückversicherern übernommen werden, entstehen Deckungslücken, die zunächst das Eigenkapital reduzieren und im extremsten Fall sogar zur Insolvenz führen können. So hat beispielsweise der Hurrikan Andrew mit von der Versicherungsindustrie zu tragenden Schäden von 19 Mrd. US $ die Insolvenz von sieben Erstversicherern verursacht.[22]
Ein weiteres Problem der klassischen Rückversicherung in Bezug auf Naturkatastrophen ist, dass die weltweite Rückversicherungskapazität zur vollständigen Rückdeckung von Schäden nicht ausreichend ist. Betrachtet man z.B. den US- amerikanischen Markt der Erst- und Rückversicherung, so betrug die Kapazität im Jahr 2000 ca. 235 Mrd. US $.[23] Das Naturkatastrophenereignis mit den bisher höchsten versicherten Gesamtschäden, der Hurrikan Katrina im August 2005 mit 49 Mrd. US $, zeigt, wie groß die durch eine Naturkatastrophe verursachte Gesamtschadensumme in Bezug auf den gesamten Versicherungsmarkt sein kann.[24] [25] Strube spricht insgesamt von einer Deckungslücke im Rückversicherungsmarkt von 20 bis 30 Mrd. US $.[26]
Betrachtet man dagegen den US-amerikanischen Kapitalmarkt mit einer Größe von ca. 20 Billionen US $, so wird deutlich, weshalb die Übertragung von versicherungs- technischen Risiken aus Naturkatastrophen auf den Kapitalmarkt sinnvoll erscheint.[27]
Dies und die damit einhergehenden Möglichkeiten sollen in den folgenden Abschnitten betrachtet werden.
[...]
[1] Vgl. Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft (2007), S. 7 f.
[2] Vgl. Dudenreaktion (2006), S. 937.
[3] Dudenreaktion (2006), S. 937.
[4] Vgl. z.B. Kuck (2000), S. 8.
[5] Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft (2001), S. 4.
[6] Vgl. Ebenda, S. 4.
[7] Vgl. Kuck (2000), S. 9.
[8] Vgl. Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft (2007), S. 4 sowie zu den Untergrenzen Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft (2007), S. 38.
[9] Vgl. Ebenda, S. 5.
[10] Vgl. Ebenda, S. 6.
[11] Vgl. Ebenda, S. 7.
[12] Vgl. Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft (2007), S. 7.
[13] Vgl. Thiemermann (1993), S. 20.
[14] Handelsgesetzbuch (2007).
[15] Vgl. Thiemermann (1993), S. 21.
[16] Vgl. Wörmsbacher (2001), S. 14.
[17] Siehe Anhang 1.
[18] Vgl. zu den Formen der Rückversicherung Thiemermann (1993), S. 55 ff.
[19] Vgl. Nickel (1994), S. 83.
[20] Vgl. Strube (2001), S. 8.
[21] Strube (2001), S. 8.
[22] Vgl. Strube (2001), S. 7.
[23] Vgl. Nelles, Klusemann (2002), S. 395 f.
[24] Vgl. Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft (2007), S. 13.
[25] Die Summe von 49 Mrd. US $ ergibt sich aus der gesamten versicherten Schadensumme von 66,3 Mrd. US $ abzüglich der darin enthaltenen, durch das staatliche „National Flood Insurance Program“ (NFIP) gedeckten Summe von ca. 17,3 Mrd. US $, vgl. Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft (2007), S. 13 u. S. 37.
[26] Vgl. Strube (2001), S. 8.
[27] Vgl. Nelles, Klusemann (2002), S. 396.
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