Durch die grenzüberschreitende wirtschaftliche Betätigung eines inländischen Unternehmens werden mit dem nationalen Ansässigkeitsstaat und dem ausländischen Aktivitätsstaat zwei souveräne Steuerhoheiten berührt. Probleme ergeben sich insbesondere dann, wenn durch diese sog. Outboundbeziehungen Einkünfte im Inland zu berücksichtigen sind, die ausschließlich im Ausland verwirklicht werden .
Besonders deutlich ist dies in jüngster Vergangenheit im Falle negativer ausländischer Betriebsstätteneinkünfte und deren Berücksichtigung im Welt- bzw. Steuersatzeinkommen des inländischen Stammhauses geworden .
Als bedeutende Rechtsquelle des internationalen Steuerrechts hat sich erneut das Europarecht erwiesen. Die Grundfreiheiten des EGV, die seit dem ersten Urteil in der Rs. „Avoir fiscal“ im Jahr 1986 die EuGH-Rechtsprechung im Bereich der direkten Steuern geprägt haben, sollten auch für den Bereich der staatenübergreifenden Verlustberücksichtigung ausländischer Betriebsstätten entscheidende Bedeutung entfalten.
Durch die ergangene Rechtsprechung und das Bestreben des Gesetzgebers bzw. der Finanzverwaltung, die Verlagerung von Verlusten ins Inland zu verhindern, hat die zukünftige Berücksichtigung negativer ausländischer Betriebsstätteneinkünfte an Komplexität zugenommen . Aufgabe der Arbeit ist es, diese Schwierigkeiten zu analysieren und zu bewerten.
Gang der Untersuchung (zusammengefasst):
Behandelt wird die steuerliche Berücksichtigung laufender ausländischer Betriebsstättenverluste. Die Untersuchung konzentriert sich vorwiegend auf die einkommen- und körperschaftsteuerlichen Auswirkungen des Welteinkommensprinzips und dessen Einschränkungen im Stammhausstaat.
Grundlage der zukünftigen einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste bildet die EuGH-Rechtsprechung der Jahre 2007 und 2008. Ziel der Arbeit ist es, die Urteile des EuGH im Zusammenhang mit den Reaktionen der Finanzverwaltung, des BFH sowie des Gesetzgebers darzustellen und unter deren Analyse die Rechtslage 2009 zu entwickeln und zu bewerten.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die aktuelle Entwicklung hinsichtlich der Einschränkungen des Welteinkommensprinzips auf Seiten des Stammhauses. In diesem Zusammenhang wird die ergangene EuGH-Rechtsprechung zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 2a EStG („Rewe Zentralfinanz“ ) sowie zur Symmetriethese im Rahmen der DBA-Freistellung („Lidl Belgium“, „KR Wannsee“ ) und deren Folgen betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Einleitung
II. Gang der Untersuchung
B. Die Betriebsstätte
I. Definitionen
II. Qualifikationskonflikte
C. Grundlagen steuerlicher Verlustberücksichtigung
I. Quellenstaat
1. Besteuerungsvorschriften
2. Einschränkung des interperiodischen Verlustabzugs
3. DBA-Diskriminierungsverbot / Grundfreiheiten
II. Stammhausstaat
1. Welteinkommensprinzip
2. Einschränkungen des Welteinkommensprinzips
2.1 Passive Verluste i. S. v. § 2a EStG
2.1.1 Regelungstechnik
2.1.2 Auswirkungen im negativen Progressionsvorbehalt
2.1.3 Durchführung des Verlustverrechnungsverbots
2.2 Verluste bei DBA-Freistellung
2.2.1 Symmetriethese
2.2.2 Negativer Progressionsvorbehalt
2.2.3 Interperiodischer Verlustabzug
2.2.4 Erweiterte Verlustverrechnung
D. Aktuelle Entwicklung
I. Vorabentscheidungen des EuGH
1. Befugnisse des EuGH auf dem Gebiet der direkten Steuern
2. Diskriminierungsverbot / Grundfreiheiten
3. Rechtfertigungsebene
4. Folge einer Diskriminierung
5. Bindung von Vorabentscheidungen
6. Das EuGH-Urteil „Marks & Spencer“
6.1 Rechtfertigungstrias
6.2 Verrechnung finaler Verluste
II. Passive Verluste i. S. v. § 2a EStG
1. Das EuGH-Urteil „Rewe Zentralfinanz“
1.1 Vorlagefrage
1.2 Einschlägigkeit und Einschränkung der Grundfreiheiten
1.2.1 Einschränkung der Niederlassungsfreiheit durch passive Verluste
1.2.2 Keine Prüfung der Kapitalverkehrsfreiheit
1.3 Rechtfertigungsebene
1.3.1 Keine Rechtfertigung durch Aufteilung der Besteuerungsbefugnis
1.3.2 Keine Rechtfertigung durch Gefahr von „Double Dip“
1.3.3 Bestätigung der Rechtfertigungstrias
1.3.4 Unverhältnismäßigkeit von § 2a (2) EStG
1.4 Ergebnis
1.4.1 EG-Rechtswidrigkeit von § 2a (1) S. 1 Nr. 3a EStG
1.4.2 Anwendung von § 2a EStG gegenüber Drittstaaten
2. Auswirkungen des Urteils „Rewe Zentralfinanz“
2.1 Übertragung auf Betriebsstättensachverhalte durch den BFH
2.2 Einschränkung von § 2a EStG durch die Finanzverwaltung
2.3 Änderungen durch das JStG 2009
2.3.1 Anwendung von § 2a EStG gegenüber Drittstaaten
2.3.2 Fortgeltung von § 2a EStG für festgestellte Verluste
2.3.3 Entfall des Progressionsvorbehalts für passive Einkünfte
2.4 Kritik und Wertung
2.4.1 Endgültiger Ausschluss der Verlustberücksichtigung
2.4.2 Vereinbarkeit der Neuregelung mit EG-Recht
III. Symmetriethese bei DBA-Freistellung
1. Das EuGH-Urteil „Lidl Belgium“
1.1 Vorlagefrage
1.2 Einschlägigkeit und Einschränkung der Grundfreiheiten
1.2.1 Einschränkung der Niederlassungsfreiheit durch Symmetriethese
1.2.2 Keine Einschlägigkeit der Kapitalverkehrsfreiheit
1.3 Rechtfertigungsebene
1.3.1 Rechtfertigung durch Aufteilung der Besteuerungsbefugnis
1.3.2 Rechtfertigung durch Gefahr von „Double Dip“
1.3.3 Einschränkung der Rechtfertigungstrias
1.3.4 Unverhältnismäßigkeit der Symmetriethese
1.4 Ergebnis
1.4.1 Grundsätzliche Bestätigung der Symmetriethese
1.4.2 Einschränkung der Symmetriethese bei finalen Verlusten
1.4.3 Kein Erfordernis einer Nachversteuerungsregel
1.4.4 Keine Berücksichtigung von Drittlandsverlusten
2. Auswirkungen des Urteils „Lidl Belgium“
2.1 Konkretisierung durch den BFH
2.2 Bestätigung der Präzisierung durch die Finanzverwaltung
2.3 Kritik und Wertung / offene Fragen
2.3.1 Bestätigung der Symmetriethese / Liquiditätsargument
2.3.2 Finalität der Verluste
2.3.3 Geltendmachung der Verluste
2.3.4 Keine Verrechnung passiver Verluste i. S. v. § 2a EStG
2.3.5 Einschätzung des Verfassers zur Verlustberücksichtigung
2.3.5.1 Finalität als Maßstab
2.3.5.2 Gesamtsaldo der Auslandsaktivität
3. Das EuGH-Urteil „KR Wannsee“
3.1 Vorlagefrage
3.2 Einschränkung der Niederlassungsfreiheit durch Nachversteuerung
3.3 Rechtfertigungsebene
3.3.1 Rechtfertigung durch Kohärenz des Steuersystems
3.3.2 Verhältnismäßigkeit der Nachversteuerung bei finalen Verlusten
3.4 Ergebnis
3.4.1 Keine Finalität bei Versagung quellenstaatlichen Verlustvortrags
3.4.2 Reduzierung des Anwendungsbereichs von „Lidl Belgium“
3.5 Kritik und Wertung / offene Fragen
3.5.1 „Besonderheiten der Quellenbesteuerung“
3.5.2 Finalität durch Einstellung der Auslandsaktivität
3.5.3 Auswirkungen der Wiederbelebung steuerlicher Kohärenz
3.5.3.1 Passive Verluste im Steuersatzeinkommen
3.5.3.2 Passive Verluste auf Ebene der Bemessungsgrundlage
3.5.4 Nichtberücksichtigung von „Lidl Belgium“ im JStG 2009
E. Zusammenfassung / Verlustberücksichtigung 2009
I. Quellenstaat
II. Stammhausstaat
1. Nicht-DBA-Fall
2. DBA-Fall
2.1 EU-DBA-Fall
2.1.1 Anwendung von § 2a EStG
2.1.2 Anwendung der Symmetriethese
2.2 Drittstaaten-DBA-Fall
2.2.1 Anwendung von § 2a EStG
2.2.2 Anwendung der Symmetriethese
F. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die komplexe steuerliche Behandlung von ausländischen Betriebsstättenverlusten vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Ziel ist es, die Auswirkungen dieser Urteile auf das deutsche Steuerrecht, insbesondere im Kontext des Welteinkommensprinzips und dessen Einschränkungen durch das Einkommensteuergesetz (EStG), sowie die resultierende Rechtslage ab 2009 zu bewerten.
- EuGH-Rechtsprechung zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 2a EStG.
- Analyse der Symmetriethese bei DBA-Freistellungen.
- Rolle der Grundfreiheiten des EG-Rechts für die steuerliche Verlustberücksichtigung.
- Einfluss der Finanzverwaltung und des Jahressteuergesetzes (JStG) 2009.
- Differenzierung zwischen EU- und Drittstaatensachverhalten.
Auszug aus dem Buch
1.3.1 Keine Rechtfertigung durch Aufteilung der Besteuerungsbefugnis
Die Rechtfertigung stützte sich insbesondere auf das Erfordernis einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten. Vom Gemeinschaftsrecht ist anerkannt, dass zwei Mitgliedstaaten die Besteuerungsbefugnisse untereinander aufteilen können, wobei jeder Mitgliedstaat seinen Besteuerungsanspruch auf inländische Tätigkeiten beschränken kann.
Unter Anlehnung an die vom BFH entwickelte Symmetriethese im Falle einer DBA-Freistellung, bestand nach Ansicht der deutschen Regierung aufgrund eines nicht existenten Besteuerungsrechts der Gewinne der ausländischen Tochtergesellschaft, keine Pflicht, die Verluste dieser auf Ebene der Muttergesellschaft zu berücksichtigen. Diesem Vorbringen wurde im Urteil nicht gefolgt. Nach Ansicht des EuGH rechtfertigt ein auf die Ausgewogenheit der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis gestütztes Argument nicht die systematische Verweigerung eines im Falle eines Inlandssachverhalts bestehenden Steuervorteils auf Seiten der Muttergesellschaft. § 2a EStG war somit kein Anwendungsfall für die in ihrer klarstellenden Bedeutung verstandene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Darstellung der steuerlichen Problematik bei grenzüberschreitenden Verlusten und Skizzierung des Untersuchungsrahmens unter Einbeziehung des Europarechts.
B. Die Betriebsstätte: Erläuterung des steuerrechtlichen Betriebsstättenbegriffs sowie der daraus resultierenden Qualifikationskonflikte.
C. Grundlagen steuerlicher Verlustberücksichtigung: Analyse der steuerlichen Behandlung von Verlusten im Quellen- und Stammhausstaat unter Berücksichtigung von Welteinkommensprinzip und DBA.
D. Aktuelle Entwicklung: Detaillierte Auseinandersetzung mit der EuGH-Rechtsprechung („Rewe Zentralfinanz“, „Lidl Belgium“, „KR Wannsee“) und deren Folgen für das deutsche Steuerrecht.
E. Zusammenfassung / Verlustberücksichtigung 2009: Zusammenfassende Darstellung der geltenden Rechtslage für Veranlagungszeiträume ab 2009 unter Berücksichtigung der JStG 2009-Änderungen.
F. Fazit: Kritische Würdigung der komplexen Rechtslage und Ausblick auf künftige Entwicklungen im Bereich der grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung.
Schlüsselwörter
Ausländische Betriebsstätten, Verlustberücksichtigung, Welteinkommensprinzip, § 2a EStG, EuGH, Symmetriethese, Niederlassungsfreiheit, DBA-Freistellung, Grundfreiheiten, Steuerrecht, Jahressteuergesetz 2009, finale Verluste, Besteuerungsbefugnis, Doppelbesteuerung, Kohärenz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten eines inländischen Unternehmens und wie diese das inländische zu versteuernde Einkommen beeinflussen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind das Welteinkommensprinzip, die Anwendung des § 2a EStG, die Symmetriethese in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie die Auswirkungen der EU-Grundfreiheiten auf das deutsche Steuerrecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, auf Basis der EuGH-Rechtsprechung der Jahre 2007 und 2008 zu bewerten, wie die deutsche Finanzverwaltung und der Gesetzgeber reagiert haben und welche Rechtslage für Veranlagungszeiträume ab 2009 besteht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verwendet eine rechtswissenschaftliche Analyse, die schwerpunktmäßig auf der Auswertung aktueller EuGH-Urteile, BFH-Rechtsprechung und gesetzlicher Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2009 basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Grundlagen der steuerlichen Verlustberücksichtigung sowie die detaillierte Analyse der EuGH-Urteile zu den Themenbereichen "Rewe Zentralfinanz", "Lidl Belgium" und "KR Wannsee".
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind ausländische Betriebsstätten, Verlustberücksichtigung, Welteinkommensprinzip, § 2a EStG, Symmetriethese und europäische Grundfreiheiten.
Was bedeutet "Symmetriethese" im Kontext der Arbeit?
Die Symmetriethese besagt, dass bei einer DBA-Freistellung für Gewinne spiegelbildlich auch Verluste aus dem Ausland von der inländischen Bemessungsgrundlage ausgenommen werden müssen.
Warum war das Urteil „Lidl Belgium“ für die Praxis enttäuschend?
Die Fachliteratur kritisierte, dass der EuGH zwar eine grundsätzliche Problematik erkannte, aber dennoch die Symmetriethese bestätigte und Liquiditätsnachteile für das Stammhaus sowie die Notwendigkeit einer Nachversteuerungsregel nicht ausreichend berücksichtigte.
- Arbeit zitieren
- Marco Schella (Autor:in), 2009, Die steuerliche Berücksichtigung von ausländischen Betriebsstättenverlusten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129457