Aus der steuerlichen Pflicht des Geschäftsführers zur rechtzeitigen Abführung von Lohnsteuerbeträgen an das Finanzamt kann ein persönliches gesellschaftsrechtliches Haftungsrisiko für den Geschäftsführer entstehen, wenn sich die Gesellschaft in einer insolvenzreifen Phase befindet. Das Vertretungsorgan der GmbH hat in dieser Zeit die gesellschaftsrechtliche Pflicht gem. § 64 Abs. 2 GmbHG und der daraus entstandenen Rechtsprechung, Verkürzungen des Gesellschaftsvermögens vor Beginn des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Kommt der Geschäftsführer
dieser Vorschrift nicht nach, indem er die einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt abführt, so soll durch das Gesetz sichergestellt werden, dass das Vermögen der Gesellschaft durch eine persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers wieder aufgefüllt wird. Eine andere persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach § 69 AO kann vorliegen, wenn er als gesetzlicher Vertreter die einbehaltene Lohnsteuer aus Zwecken der Masseerhaltungspflicht nicht an das Finanzamt abführt. Danach wird der gesetzliche Vertreter der Haftungsschuldner der Lohnsteuer. Es liegt somit eine Kollision zwischen der gesellschaftsrechtlichen Masseerhaltungspflicht und der steuerrechtlichen Pflicht zur Abführung von Lohnsteuerbeträgen vor. Der Geschäftsführer kann somit entweder nach den Vorschriften des GmbHG oder der Abgabenordnung zur persönlichen Haftung herangezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Gang der Analyse
2. Lebenszyklus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
2.1. Gründungsphasen
2.1.1. Vorgründungsgesellschaft
2.1.2. Vorgesellschaft
2.1.3. Die eingetragene GmbH und ihre Organe
2.2. Von der Krise zur Insolvenz
2.3. Insolvenzgründe & Insolvenzantrag
2.3.1. Zahlungsunfähigkeit
2.3.2. Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.3.3. Überschuldung
2.3.4. Insolvenzantrag
3. Pflichten des Geschäftsführers vor und während der Insolvenz
3.1. Krisenunabhängige Pflichten des Geschäftsführers
3.1.1. Pflicht zur Erhaltung des Stammkapitals
3.1.1.1. Verstoß gegen § 30 GmbHG und die Rechtsfolgen
3.1.1.2. Eigenkapitalersetzende Darlehen
3.1.1.3. Verbot des Erwerbs von eigenen Anteilen
3.1.2. Pflicht zur Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses
3.1.3. Pflicht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung
3.1.4. Die steuerlichen Pflichten
3.1.4.1. Pflicht zur Abgabe und Berichtigung von Steuererklärungen
3.1.4.2. Pflicht zur Abführung von Steuerschulden
3.1.4.3. Einbehaltungs- und Abführungspflicht der Lohnsteuer
3.2. Pflichten des Geschäftsführers in der Krise und vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3.2.1. Vermögenserhaltungspflicht gegenüber der Gläubigergesamtheit
3.2.2. Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber einzelnen Gläubigern
3.2.3. Insolvenzantragspflicht
3.3. Geschäftsführerpflichten während des Insolvenzverfahrens
4. Haftung des Geschäftsführers
4.1. Gesellschaftsrechtliche Haftung
4.2. Steuerrechtliche Haftungstatbestände
5. Pflichtenkollisionen zwischen der steuerrechtlichen Lohnsteuer abführungspflicht und der Pflicht zur Sicherung der Masse und Lösungen der Gerichte
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld der Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers in Krisen- und Insolvenzsituationen, insbesondere die Kollision zwischen gesellschaftsrechtlichen Masseerhaltungspflichten und steuerrechtlichen Abführungspflichten, mit dem Ziel, die daraus resultierenden Haftungsrisiken unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu analysieren.
- Rechtlicher Rahmen und Lebenszyklus der GmbH
- Insolvenzgründe und die Pflicht zur Antragstellung
- Detaillierte Analyse der krisenunabhängigen sowie krisenspezifischen Geschäftsführerpflichten
- Steuerrechtliche Haftungstatbestände und Haftung bei Pflichtverletzungen
- Lösungsansätze der Rechtsprechung bei Pflichtenkollisionen
Auszug aus dem Buch
3.1.1. Pflicht zur Erhaltung des Stammkapitals
Aus Gründen des Gläubigerschutzes sind die Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals eine der wichtigsten Funktionen bei Kapitalgesellschaften mit Haftungsausschluss bei den Gesellschaftern. Die Vorschrift des § 30 GmbHG ist keine Vorschrift i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB, welche die Gläubiger oder Gesellschafter schützt. Die Gesellschaftsgläubiger sollen sich darauf verlassen können, dass das einmal eingezahlte und in das Handelsregister eingetragene Stammkapital der Gesellschaft zur Verfügung steht und sich die Gesellschafter nicht unbegrenzt daran bedienen. Die Vorschrift verbietet dem Geschäftsführer das notwendige Gesellschaftsvermögen, welches zur Deckung des Stammkapitals notwendig ist, an die Gesellschafter auszuzahlen, sofern eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird oder wenn bereits eine Überschuldungssituation besteht. Das Verbot der Auszahlung kann unter Umständen als Treuebruch i. S. d. § 266 Abs. 1, 2. Alt. StGB strafbar sein, sofern der Geschäftsführer durch Auszahlungen an Gesellschafter den wirtschaftlichen Zusammenbruch der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit herbeiführt. Die Auszahlung umfasst „nicht nur Geldleistungen, sondern jede Leistung der Gesellschaft an einen ihrer Gesellschafter, der keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht“. Daher können auch nicht bilanziell zu erfassende Beeinträchtigungen des Gesellschaftsvermögens oder verhinderte Vermögensmehrungen auf der Ebene der Gesellschaft dem Auszahlungsverbot gem. § 30 GmbHG unterliegen. Eine Unterbilanz ist durch Vergleich des Nettovermögens der Gesellschaft und der Höhe des satzungsmäßigen Stammkapitals festzustellen. Das Nettovermögen der Gesellschaft ermittelt sich wie folgt:
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Darstellung der Problemstellung hinsichtlich der Haftungsrisiken für Geschäftsführer in der Unternehmenskrise vor dem Hintergrund aktueller Insolvenzstatistiken.
2. Lebenszyklus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Erläuterung der Phasen einer GmbH von der Gründung bis zur möglichen Insolvenz sowie der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
3. Pflichten des Geschäftsführers vor und während der Insolvenz: Detaillierte Auflistung und Erläuterung der krisenunabhängigen und krisenabhängigen Sorgfalts- und Handlungspflichten des Geschäftsführers.
4. Haftung des Geschäftsführers: Analyse der gesellschafts- und steuerrechtlichen Grundlagen, die im Falle einer Pflichtverletzung zur persönlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers führen können.
5. Pflichtenkollisionen zwischen der steuerrechtlichen Lohnsteuer abführungspflicht und der Pflicht zur Sicherung der Masse und Lösungen der Gerichte: Untersuchung des Spannungsfeldes zwischen der Abführung von Lohnsteuer und der gleichzeitigen Verpflichtung zur Vermögenserhaltung der Gesellschaft.
6. Fazit: Zusammenfassende Darstellung der Pflichtenmatrix und Bewertung der Entwicklung der Rechtsprechung zur Minderung des Haftungsrisikos des Geschäftsführers.
Schlüsselwörter
GmbH-Geschäftsführer, Unternehmenskrise, Insolvenzrecht, Masseerhaltungspflicht, Haftung, § 64 GmbHG, § 69 AO, Lohnsteuerabführung, Insolvenzantragspflicht, Stammkapital, Rechtsprechung, Pflichtenkollision, Steuerrecht, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die vielfältigen Pflichten, denen ein Geschäftsführer einer GmbH in Krisen- und Insolvenzzeiten gegenübersteht, sowie die persönlichen Haftungsrisiken, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten resultieren können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das GmbH-Recht, die Insolvenzordnung (InsO), steuerrechtliche Verpflichtungen nach der Abgabenordnung (AO) sowie die spezifische Rechtsprechung zu Haftungsfragen bei Pflichtverletzungen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Ziel ist es, das Spannungsfeld und die mögliche Pflichtenkollision zwischen der gesellschaftsrechtlichen Masseerhaltungspflicht und der steuerrechtlichen Lohnsteuerabführungspflicht zu klären und darzulegen, wie die Rechtsprechung dieses Konfliktsfeld auflöst.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der einschlägigen Gesetzestexte (GmbHG, InsO, AO, StGB) sowie einer umfassenden Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, BFH).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Lebenszyklus einer GmbH, die detaillierte Analyse der Geschäftsführerpflichten vor und in der Krise sowie eine Untersuchung der zivil- und steuerrechtlichen Haftungsgrundlagen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind unter anderem GmbH-Geschäftsführer, Insolvenzreife, Haftungsrisiken, Pflichtenkollision, Masseerhaltungspflicht und Lohnsteuerabführung.
Welche Rolle spielt die Insolvenzanfechtung bei Lohnsteuerzahlungen?
Die Arbeit beleuchtet, ob der Insolvenzverwalter Lohnsteuerzahlungen aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag anfechten kann und welche Konsequenzen dies für den Fiskus sowie den Geschäftsführer hinsichtlich einer etwaigen Haftung hat.
Wie bewertet der BGH das Spannungsfeld zwischen Lohnsteuerabführung und Masseerhaltung?
Der BGH hat mit seiner Rechtsprechung (insbesondere ab 2007) klargestellt, dass die pflichtgemäße Abführung von Lohnsteuer in der Krise der Gesellschaft grundsätzlich mit den Pflichten eines ordentlichen Geschäftsführers vereinbar ist und somit nicht per se eine Haftung nach § 64 Abs. 2 GmbHG auslöst.
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- Diplom-Kaufmann (FH) Janusch Cheba (Author), 2008, Die steuerlichen und insolvenzrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers in Krise und Insolvenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129484