Zu John Rawls - "Die fiktive Situation des Urzustandes"

Eine Analyse


Trabajo Escrito, 2007

16 Páginas, Calificación: 1,3

Nicole Kutzner (Autor)


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Bedingungen im Urzustand
1. Der Begriff der Gerechtigkeit und das Wissen um dessen Anwendungsbedingungen
2. Die formalen Bedingungen für den Begriff des Rechten
2.1 Allgemeinheit
2.2 Unbeschränkte Anwendbarkeit
2.3 Öffentlichkeit
2.4 Rangordnung
2.5 Endgültigkeit
3. Der Schleier des Nichtwissens
3.1 Kenntnisse der Menschen im Urzustand
3.2 Der Schleier des Nichtwissens garantiert die Einstimmigkeit der Entscheidung
3.3 Die Vorstellung des Guten der Menschen im Urzustand
3.3.1 Schwache Theorie des Guten
3.4 Die Vernünftigkeit und die Motivation der Menschen im Urzustand
3.4.1 Rationalität
3.4.2 Gegenseitiges Desinteresse
3.4.3 Neidfreiheit
3.4.4 Gerechtigkeitssinn

III. Die Argumentation im Urzustand
1 Entscheidungsproblem im Urzustand
1.1 Wahlmöglichkeiten im Urzustand
2. Entscheidung unter Unsicherheit
2.1 Maximin - Regel
2.2 Laplace – Regel
2.3 Entscheidungstheoretische Argumentation für die beiden Gerechtigkeitsprinzipien
2.4 Entscheidungstheoretische Argumentation für die Maximin – Regel

IV. Der Einfluss ausgewählter Philosophen auf John B. Rawls´ Theorie der Gerechtigkeit

V. Quellenverzeichnis

Sonstige Literatur

I. Einleitung

Die vorliegende Arbeit soll Rawls’ Urzustand aus der Theorie der Gerechtigkei t als Grundlage haben. Aus diesem Grund werde ich mich teilweise mit dem Kapitel 2 und zum größten Teil mit dem Kapitel 3 aus der Theorie der Gerechtigkeit beschäftigen. Da es sich bei der Theorie der Gerechtigkeit, wie es der Titel schon sagt, um eine Theorie handelt, besteht der Hauptteil dieser Arbeit darin den Urzustand näher zu erklären. Aus diesem Grund wird der erste Teil dieser Arbeit keine Fragestellung zur Grundlage haben.

Da Rawls nicht der einzige Philosoph ist, der einen Gesellschaftsvertrag entwickelt hat, werde ich mich im Schlussteil damit auseinandersetzen, inwiefern andere Philosophen Einfluss auf Rawls Theorie der Gerechtigkeit hatten. Die Frage die im Schlussteil im Vordergrund stehen wird, lautet demnach: „Inwiefern wurde Rawls in seiner Theorie der Gerechtigkeit von anderen Philosophen beeinflusst?“ Dabei werde ich kurz einige Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den jeweiligen Philosophen aufzeigen. Da es eine ganze Reihe von Philosophen gibt, die Einfluss auf Rawls’ Theorie gehabt haben könnten, werde ich mich im Schlussteil nur auf drei Philosophen beschränken.

An den Anfang der drei Philosophen habe ich Karl Marx gestellt. Da Marx wahrscheinlich nicht derjenige Philosoph ist, der unmittelbar mit Rawls Theorie in Verbindung gebracht wird. Der nächste Philosoph auf den ich eingehen werde ist Aristoteles mit seiner Moralphilosophie. An letzter Stelle steht ein Philosoph, der vielleicht den Größten Einfluss auf Rawls ausgeübt hat, Immanuel Kant. Es könnten noch weitere Philosophen zum Vergleich herangezogen werden, wie z.B. Thomas Hobbes dessen hypothetischer Gesellschaftsvertrag zum Vorbild für Rawls hypothetischen Gesellschaftsvertrag wurde. Zu nennen wären an dieser Stelle auch noch Jean J. Rousseau, sowie John Locke. Allerdings würde der Umfang der zu vergleichenden Philosophen den Rahmen dieser Hausarbeit weit überschreiten, so dass ich mich wie bereits erwähnt auf die drei oben genannten beziehen werde.

Aber wozu eigentlich eine Theorie der Gerechtigkeit oder wie der Originaltitel lautet „A theory of justice“?

Aus Rawls Position müsste die Antwort lauten, dass er versucht hat seine Aufsätze, die er innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren gesammelt hat, systematisch zu ordnen. Das kann aber natürlich nicht der einzige Grund sein und das ist er auch nicht. Nach Rawls Auffassung wurde der größte Teil der Moralphilosophie von der einen oder anderen Form des Utilitarismus als theoretischer Grundlage geprägt. Der Grund dafür scheint zu sein, dass der Utilitarismus von einer langen Reihe von hervorragenden Autoren getragen wurde. Diese vermochten es allerdings nicht, ein nach Differenziertheit und Umfang sehr eindrucksvolles Gedankengebäude zu errichten. Zu dem waren ihre Gedanken hauptsächlich egoistisch motiviert.[1] Deren Kritiker hingegen wiesen nur auf die Unklarheiten des Nutzenprinzips hin und auf dessen angebliche Widersprüche in Bezug auf seine Folgerungen und unserem moralischem Gefühl. Trotz lauter Kritik gelang es den Gegnern des Utilitarismus nicht ein systematisches moralisches Gegenkonzept vorzulegen. Aus diesem Grund versucht Rawls die Theorie des Gesellschaftsvertrages von Locke, Rousseau und Kant zu verallgemeinern, um sie damit auf eine höhere Abstraktionsstufe zu heben. Rawls behauptet, dass diese Theorie eine systematische Analyse der Gerechtigkeit liefert, welche der utilitaristischen Tradition überlegen ist. Das Ziel von Rawls Theorie der Gerechtigkeit besteht darin, eine klare Hauptstruktur des Gerechtigkeitsbegriffs an Hand des Gesellschaftsvertrages zu liefern.

Aus meiner Position könnte man die Frage stellen: Warum sollte man sich im Rahmen einer Hausarbeit mit der fiktiven Situation des Urzustandes aus der Theorie der Gerechtigkeit beschäftigen, die in weiten Teilen doch sehr „trocken“ erscheint. Worin liegt ihre Aktualität? Die Aktualität wurde mir auf sehr eindringliche Weise letzte Woche in Form eines Zeitungsartikels in „DIE WELT“ vor Augen geführt. Der Titel lautete „Furcht vor dem sozialen Abstieg“[2] und schildert, dass für zwei Drittel der Deutschen das Gerechtigkeitsdefizit immer größer wird. Der Infratest Dimap, durchgeführt im Auftrag der ARD-„Tagesthemen“ und der „WELT“ ergab, dass 66 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, dass es in Deutschland „eher ungerecht zugeht“. Waren im vergangenen Jahr noch 60 Prozent mit dem Funktionieren der Demokratie zufrieden, so sind es in diesem Jahr nur noch 49 Prozent. Folglich zeigt dieser Artikel wahrscheinlich am besten die Aktualität und die Gründe, warum man sich auch heute noch mit Gerechtigkeitstheorien befassen sollte.

II. Bedingungen im Urzustand

Die Gerechtigkeit als Fairness besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil beinhaltet die „… Konkretisierung des Urzustandes und des in ihm vorliegenden Entscheidungsproblems, und einem System von Grundsätzen, die, so behauptet man, anerkannt würden.“ Dabei kann man jeden der beiden Teile ohne den anderen akzeptieren.[3]

Der Urzustand beschreibt eine fiktive Situation vor Gründung der Gesellschaft, in dem sich alle Menschen auf eine gemeinsame Ordnung in Form eines hypothetischen Gesellschaftsvertrages einigen sollen. Diese Einigung erfolgt allerdings nicht aufgrund von Macht oder Stärke. Auf diesem Weg wäre es nicht möglich, zu einer gerechten Ordnung zu gelangen. Auf Grund dessen, dass alle Menschen gleich sind, soll eine Ordnung verhindert werden, die durch das Kräfteverhältnis der in ihr lebenden Gruppen definiert wird.[4]

Zum besseren Verständnis des Urzustandes kann dieser auf drei Ebenen unterschieden werden. Die dritte Ebene ist eine fiktive Konstruktion, innerhalb der die Rechtfertigung der Gerechtigkeitsgrundsätze erfolgt. Auf der zweiten Ebene befindet sich die Idealvorstellung einer Gesellschaft, deren Institution auf den Gerechtigkeitsprinzipien der dritten Ebene beruht. Die Resultate der Ebenen zwei und drei dienen als Richtlinie für die Gerechtigkeitsprinzipien der realen Gesellschaft, welche sich auf der ersten Ebene befindet. Eine widerspruchsfreie Gerechtigkeitstheorie liegt in der Realität vor, wenn ein „reflective equilibrium“, also ein Überlegungsgleichgewicht vorliegt. Das wiederum liegt vor, wenn die intuitiven Gerechtigkeitsvorstellungen eines Menschen in der realen Gesellschaft, mit den Gerechtigkeitsvorstellungen der beiden Gerechtigkeitsprinzipien übereinstimmen.[5]

1. Der Begriff der Gerechtigkeit und das Wissen um dessen Anwendungsbedingungen

Die Gerechtigkei t ist ein idealer Zustand einer Gesellschaftsordnung und die damit einhergehende Verwirklichung des Rechts. Sie beinhaltet unter anderem die persönliche Freiheit, Gleichheit, Vernunft und Tugend. Deshalb ist für Rawls der wichtigste Gegenstand der Gerechtigkeit die Grundstruktur der Gesellschaft, da diese von Anfang an vorhanden ist und somit den größten Einfluss hat. Diese umfasst die wichtigsten gesellschaftlichen Institutionen, sowie Grundrechte und Grundpflichten und wie jene letztendlich verteilt werden. Die Lebenschancen der Personen die in so eine Gesellschaft hinein geboren werden, sind von den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Begünstigungen sind deshalb nicht zu vermeiden und stellen aus diesem Grund eine elementare Ungleichheit dar, weil sie nicht aufgrund von Verdiensten entstanden sind. Rawls verlässt hier das Feld der Theorie, indem er sich eingesteht, dass diese Ungleichheiten in keiner Gesellschaft vermeidbar sind oder sein werden. Als Lösungsmöglichkeit sieht er, dass eben gerade diese Ungleichheiten die politische Verfassung und den Hauptteil des wirtschaftlichen und sozialen Systems bestimmen sollen. Lassen sich aber die Grundstrukturen und die Institutionen einer Gesellschaft an den Grundsätzen der Gerechtigkeit messen, lernen die Menschen innerhalb dieser Gesellschaft gerecht zu handeln. Die Entwicklung erfolgt über das soziale und moralische Lernen, sowie über Gefühle und das Vertrauen etc.[6] „Die Gerechtigkeit ist also die Tugend des Verhaltens angesichts konkurrierender Interessen, die die Menschen gegeneinander geltend zu machen sich berechtigt fühlen.“[7]

Bevor das Wissen um die Anwendungsbedingungen der Gerechtigkeit beschrieben werden können, muss zunächst der Inhalt der Anwendungsbedingungen dargestellt werden. Diese umfassen die herkömmlichen Bedingungen, unter denen die menschliche Zusammenarbeit möglich und notwendig ist. Rawls definiert die Gesellschaft, als ein Unternehmen der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil. Die Gesellschaft ist folglich nicht nur durch Interessenharmonie, sondern auch durch Interessenkonflikte gekennzeichnet. Die Interessenharmonie besteht ihrerseits, weil jedem durch die Zusammenarbeit ein besseres Leben ermöglicht wird. Zu Interessenkonflikten kommt letztendlich, wenn es um die Verteilung der gemeinsam erarbeiteten Früchte geht, da es keinem Menschen gleichgültig ist, wie hoch sein eigener Anteil ist. Aufgrund dieses Konfliktes bilden die Anwendungsverhältnisse der Gerechtigkeit die Rahmenbedingung zur Bildung von Grundsätzen, welche helfen sollen, sich zwischen den verschiedenen Gesellschaftsordnungen zu entscheiden, die nicht nur die Verteilung der Güter bestimmen, sondern auch eine Einigung über die jeweiligen Anteile der Früchte.

Zu unterscheiden sind objektive und subjektive Anwendungsverhältnisse. Die objektiven Umstände machen die menschliche Zusammenarbeit möglich und notwendig und kennzeichnen sich dadurch aus, dass viele Menschen, ähnlichen Körperbaus, zur gleichen Zeit in einem bestimmten geographischen Raum leben. Durch den ähnlichen Körperbau und ähnliche geistige Fähigkeiten der Menschen innerhalb dieses geographischen Raums, kann niemand Macht über den anderen erlangen. In Verbindung mit den natürlichen Bedingungen dieses geographischen Gebiets herrscht eine mäßige Knappheit an Gütern. Die subjektiven Anwendungsverhältnisse beschreiben die einschlägigen Eigenschaften der zusammenarbeitenden Menschen.[8] Eine Zusammenarbeit wird hier durch ähnliche oder ergänzende Bedürfnisse ermöglicht. Durch unterschiedliche Lebenspläne und Vorstellungen, entwickeln die Menschen verschiedene Ziele und erheben konkurrierende Ansprüche auf natürliche und gesellschaftliche Hilfsmittel, selbst wenn dies nicht immer ausschließlich aus eigenem Interesse passiert. Weiterhin sind die Menschen in ihrem Wissen, Urteilen und Denken beschränkt. Ein Eintreten von Interessengegensätzen ist daher unausweichlich, so dass die Menschen nicht nur verschiedene Lebenspläne haben, „…sondern auch ganz verschiedene philosophische, religiöse, politische und gesellschaftliche Anschauungen.“[9] „Die Anwendungverhältnisse der Gerechtigkeit liegen vor, wenn Menschen konkurrierende Ansprüche an die Verteilung gesellschaftlicher Güter bei mäßiger Knappheit stellen.“[10]

Die Menschen im Urzustand sind sich bewusst, dass in ihrer Gesellschaft die Anwendungsbedingungen der Gerechtigkeit vorliegen. Jeder versucht deshalb seiner Vorstellung vom Guten entsprechend zu handeln, ohne die moralischen Bindungen voneinander zu kennen. Alle Pflichten und Verpflichtungen der Gerechtigkeit werden aus anderen vernünftigen Bedingungen hergeleitet. Eine vernünftige Bedingung wäre, dass es sich um Familienoberhäupter handelt, welche am Wohl der nächsten Generation interessiert sind. Bei einem anderen Beispiel handelt es sich um Parteien, welche vernünftige langfristige Pläne haben, gegenseitig desinteressiert sind und von denen verlangt wird, dass sie sich auf diejenigen Grundsätze einigen, von denen sie sich wünschen, dass die vorhergehenden Generationen ihnen bereits gefolgt wären. Auf diese Weise versucht Rawls die Generationen miteinander zu verbinden, und Grundsätze zu beschließen, „die die Interessen jedes einzelnen gebührend berücksichtigen.“[11]

2. Die formalen Bedingungen für den Begriff des Rechten

Die Menschen im Urzustand sind eingeschränkt in ihrer Kenntnis der Verhältnisse und ihren Möglichkeiten. Diese Bedingungen des Begriffs des Rechten gelten für die Wahl aller ethischen Grundsätze. Die Gerechtigkeitsauffassungen welche den Parteien zu Grunde liegen, müssen nach Rawls, formalen Bedingungen unterliegen.[12] Gerechtfertigt dürfen diese Bedingungen nur allein durch ihre Brauchbarkeit sein, nicht durch Definitionen oder Begriffsanalysen. Des Weiteren beinhalten sie nicht die verschiedenen Formen des Egoismus.[13] Eine einstimmige und verpflichtende Wahl erfolgt aus einer Aufstellung von verbreiteten Gerechtigkeitsgrundsätzen, welche bestimmten formalen Prinzipien genügen müssen. Die im Urzustand zu wählenden Gerechtigkeitsgrundsätze sind folgendermaßen definiert:

2.1 Allgemeinheit

Als erstes sollten die Grundsätze allgemein sein. Man muss die Grundsätze „… ohne das formulieren können, was man intuitiv als Eigennamen ansehen würde, und ohne verkappte bestimmte Beschreibungen.“ Diese Bedingung ist für Rawls natürlich, „… weil erste Grundsätze für alle Zeiten als Grundgesetz einer wohlgeordneten Gesellschaft dienen können müssen. Sie sind ja unbedingt, gelten daher … immer, und sie müssen den Menschen in jeder Generation bekannt sein.“[14] Im Vergleich zum nächsten Grundsatz, muss dieser nicht unbeschränkt anwendbar sein, sondern kann sich auch lediglich auf bestimmte Menschen beziehen.[15]

2.2 Unbeschränkte Anwendbarkeit

Weiterhin müssen die Grundsätze unbeschränkt anwendbar sein. „ Sie müssen für jedermann als moralisches Subjekt gelten.“ Es wird vorausgesetzt, dass jeder in der Lage ist diese Grundsätze zu verstehen und entsprechend anzuwenden. „Außerdem scheiden Grundsätze aus, deren Befolgung durch jedermann ein Widerspruch wäre, sich selbst aufheben würde. Ein Grundsatz ist ferner unzulässig, wenn seine Befolgung nur vernünftig ist, falls andere einem anderen folgen. Die Grundsätze sind im Hinblick darauf zu wählen, daß jeder sie befolgt.“[16]

2.3 Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit bildet den dritten Grundsatz, welcher sich aus der Vertragstheorie ergibt. „Die Parteien gehen davon aus, daß sie die Grundsätze einer öffentlichen Gerechtigkeitsvorstellung festzusetzen haben. Sie gehen davon aus, daß jeder alles über diese Grundsätze weiß, was er wüsste, wenn sie durch Übereinkunft anerkannt worden wären.“ Rawls folgt hier weitestgehend Kant, wenn er weiterhin sagt, dass die Öffentlichkeitsbedingung darauf hinaus läuft, dass „die Parteien Gerechtigkeitsvorstellungen als öffentlich anerkannte und voll wirksame moralische Leitlinien des gesellschaftlichen Lebens beurteilen.“[17] Die Öffentlichkeit ist aus dem Grund der wichtigste Punkt, da eine Umsetzung der Gerechtigkeitsgrundsätze kaum gewährleistet sein würde, wenn sie nicht jedem zugänglich wären.

[...]


[1] John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1975, S. 11 (Kurz: TG 11).

[2] Die Welt: Furcht vor dem sozialen Abstieg, Hg. von Lars – Broder Keil, Donnerstag 2. November 2006, S. 12.

[3] TG 32.

[4] TG 79; 34 ff.

[5] Pies, Ingo: Einführung in die angewandte Ethik, Bd. 1, Alber Karl Verlag 2006, Seite 12ff.

[6] TG 23.

[7] TG 152.

[8] TG 149.

[9] TG 150.

[10] TG 150.

[11] TG 151.

[12] TG 153.

[13] TG 154.

[14] TG 154.

[15] TG 155.

[16] TG 155.

[17] TG 156.

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Zu John Rawls - "Die fiktive Situation des Urzustandes"
Subtítulo
Eine Analyse
Universidad
University of Rostock  (Philosophische Fakultät)
Curso
Praktische Philosophie I
Calificación
1,3
Autor
Año
2007
Páginas
16
No. de catálogo
V129587
ISBN (Ebook)
9783640346059
ISBN (Libro)
9783640345885
Tamaño de fichero
455 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
John, Rawls, Situation, Urzustandes, Eine, Analyse
Citar trabajo
Nicole Kutzner (Autor), 2007, Zu John Rawls - "Die fiktive Situation des Urzustandes", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129587

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