Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Es legt in Deutschland die rechtlichen Rahmen-bedingungen für ca. 30 Millionen abhängig Beschäftigte fest. In der Regel begründet das Arbeitsverhältnis die Existenzgrundlage für den Erwerbstätigen. Aus diesem Grund bedürfen die Arbeitnehmer des besonderen Schutzes durch den Gesetzgeber. Dem Arbeitsrecht kommt hierbei überragende Bedeutung zu.
Aufgrund der Wertentscheidung des Grundgesetzes (GG) für eine freie Markt-wirtschaft und der durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit, muss es den Koalitionen erlaubt sein Tarifverträge zu schließen, in denen sie die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder festlegen. Durch die unterstellte Kräfteparität der Koalitionen entfällt das besondere Schutzbedürfnis des einzelnen Arbeitnehmers und der Gesetzgeber muss seine Regelungskompetenz im tariflichen Bereich zurücknehmen.
Doch was passiert, wenn eine Arbeitnehmerkoalition ihrem Schutzauftrag nicht gerecht wird? Insbesondere in der Leiharbeit wurden in den letzten fünf Jahren Tarifverträge abgeschlossen, durch welche die Arbeitsbedingungen in dieser Branche massiv zuungunsten der Arbeitnehmer verändert wurden. Aus Arbeit-nehmersicht besonders unvorteilhafte Tarifverträge wurden von der christlichen Tarifgemeinschaft CGZP abgeschlossen.
Anliegen dieser Arbeit ist es, zunächst die rechtstheoretischen und gesetzlichen Grundlagen des Tarifwesens in Hinblick auf die Leiharbeit darzustellen. Insbe-sondere soll hier schon auf die Möglichkeit des Abbaus von tarifdispositiven Arbeitsnehmerschutzrechten durch Tarifabschlüsse hingewiesen werden. Im zweiten Teil dieser Hausarbeit erfolgt eine kurze Vorstellung der christlichen Tarifgemeinschaft CGZP und eine anschließende Analyse der Tarifabschlüsse der CGZP im Bereich der Leiharbeit. Anhand dieser Analysen soll aufgezeigt werden, wie im Bereich der Leiharbeit Arbeitnehmerschutzvorschriften zuun-gunsten der Leiharbeiter tariflich abgedungen werden.
Aus der Notwendigkeit der Beschränkung im Rahmen einer Hausarbeit kann die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der CGZP hier nicht diskutiert werden. Hierfür sei auf die angegebene Literatur verwiesen. Es erfolgt im Ausblick eine kurze Darstellung auf welchem Wege die Tarifunfähigkeit der CGZP und damit die Unwirksamkeit der von ihr geschlossen Tarifverträge festgestellt werden könnte.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Tarifvertrag
- Richtigkeitsgewähr des Tarifvertrags
- Tarifdispositivität arbeitsrechtlicher Normen
- Leiharbeit
- Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Das Gebot der eingeschränkten Gleichbehandlung aus § 9 Nr. 2 AÜG
- Tarifdispositivität von § 9 Nr. 2 AÜG
- Grenzen der Tarifdispositivität von § 9 Nr. 2 AÜG
- Das Gebot der eingeschränkten Gleichbehandlung aus § 9 Nr. 2 AÜG
- Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Tarifverträge der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen)
- Die CGZP
- Gewerkschaftsmitglieder in der Leiharbeit und in der CGZP
- Die Tarifverträge der CGZP
- Haustarifverträge der CGZP
- Haustarifvertrag zwischen der CGZP und der Alpha Personalmanagement GmbH
- Haustarifvertrag zwischen der CGZP und den Firmen der Neptun-Unternehmensgruppe
- Auswertung
- Haustarifverträge der CGZP
- Ausblick
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der Thematik der Tarifverträge in der Leiharbeit und analysiert, wie durch Tarifabschlüsse der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen) tarifdispositive Arbeitnehmerschutzrechte abgebaut werden. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen des Tarifwesens im Kontext der Leiharbeit und beleuchtet die Rolle der CGZP in diesem Bereich.
- Rechtliche Grundlagen des Tarifwesens in der Leiharbeit
- Tarifdispositivität von Arbeitnehmerschutzrechten
- Analyse von Tarifabschlüssen der CGZP in der Leiharbeit
- Abbau von Arbeitnehmerschutzrechten durch Tarifverträge
- Bewertung der Rolle der CGZP im Bereich der Leiharbeit
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Tarifverträge in der Leiharbeit ein und stellt die Problematik des Abbaus von Arbeitnehmerschutzrechten durch Tarifabschlüsse der CGZP dar. Das erste Kapitel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des Tarifwesens, insbesondere die Richtigkeitsgewähr des Tarifvertrags und die Tarifdispositivität arbeitsrechtlicher Normen. Das zweite Kapitel widmet sich der Leiharbeit und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wobei der Fokus auf dem Gebot der eingeschränkten Gleichbehandlung aus § 9 Nr. 2 AÜG und dessen Tarifdispositivität liegt. Das dritte Kapitel analysiert die Tarifverträge der CGZP, die Rolle der Gewerkschaft in der Leiharbeit und die Auswirkungen der Tarifabschlüsse auf die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern. Die Auswertung der Tarifverträge zeigt, wie Arbeitnehmerschutzvorschriften zuungunsten der Leiharbeiter tariflich abgedungen werden. Der Ausblick beleuchtet die Möglichkeit der Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP und die damit verbundene Unwirksamkeit der von ihr geschlossenen Tarifverträge.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Tarifverträge, Leiharbeit, CGZP, Tarifdispositivität, Arbeitnehmerschutzrechte, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Haustarifverträge, Gleichbehandlung, Arbeitsbedingungen, Tarifunfähigkeit.
- Quote paper
- Felix Hadwiger (Author), 2008, Tarifverträge in der Leiharbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129910