Die Österreichische Sozialpartnerschaft mit ihren Vor- und Nachteilen


Seminar Paper, 2003

12 Pages, Grade: 1


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Historische Entwicklung

3. Merkmale der Sozialpartner

4. Funktionen der Sozialpartner

5. Die Organisation der Sozialpartner
5.1. Paritätische Kommission
5.2. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB)
5.3. Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte.
5.4. Die Bundeswirtschaftskammer
5.5. Die Präsidentenkonferenz der Wirtschaftskammer

6. Positive Effekte der Sozialpartnerschaft

7. Problembereiche der Sozialpartnerschaft
7.1. Sozialpartnerschaft unter geänderten Bedingungen – Krise der Sozialpartnerschaft

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Sozialpartnerschaft ist ein System der wirtschafts- und sozialpolitischen Zusammenarbeit zwischen den Interessenverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der Regierung.

Ihr Grundgedanke besteht darin, daß die Ziele der Wirtschafts- und Sozialpolitik durch Zusammenarbeit der großen gesellschaftlichen Gruppen besser erreicht werden können als durch offene Austragung von Konflikten, etwa in der Form von Arbeitskämpfen (Streiks).

In Österreich gibt es neben den freiwilligen Interessensvertretungen (Gewerkschaft, Vereinigung Österreichischer Industrieller) noch gesetzliche Interessenvertretungen (Kammern), deren Mitgliedschaft verbindlich ist. Diese Kammern (Handelskammern für Arbeiter und Angestellte, Landwirtschaftskammern und die Kammern der freien Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte usw.) haben im Begutachtungsverfahren bei neuen Gesetzen Mitspracherecht.

Die Sozialpartnerschaft richtet den gesellschaftlichen Prozeß in der Demokratie inhaltlich nicht am jeweiligen Interesse einer Gruppe aus, sondern versucht, sich am Gesamtinteresse einer Volkswirtschaft eines Landes zu orientieren. Sie daher eines der wichtigsten Instrumente zur Erreichung des Stabilitätszieles in Wirtschaft und Gesellschaft. Sie ist aber auch eine sehr sensible Einrichtung, die nur auf den Grundlagen der wechselseitigen Achtung, Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der Partner funktionieren kann. Jeder Partner handelt freiwillig, und die Beschlüsse können nur einstimmig erfolgen.

Zu den wichtigsten Instrumenten einer auf das Wohl der Allgemeinheit gerichteten Volkswirtschaft gehört eine Volkswirtschaftspolitik, deren Ziel unter Bedachtnahme auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen letztlich auch eine „gerechte“ Einkommensverteilung ist.

Bei der Lohnpolitik stehen dem Bestreben der Arbeitgeber nach Kostensenkung und Gewinnmaximierung die Interessen der Arbeitnehmer nach höherem Lohn und sozialen Verbesserungen gegenüber.

In Österreich hat man nach dem Zweiten Weltkrieg einen Weg der solidarischen Lohn- und Preispolitik eingeschlagen. Wichtigstes Hilfsinstrument ist dabei das System der Sozialpartnerschaft, das mittlerweile als österreichische „Spezialität“ international anerkannt ist.

2. Historische Entwicklung

Durch die Regierungsform der großen Koalition waren alle gesellschaftlichen Gruppierungen schon von Beginn der Zweiten Republik an immer in der Regierung vertreten. Dadurch erschien es als vernünftig, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur indirekt über die Parteien mitsprechen zu lassen, sondern sie unmittelbar in die Gestaltung der Wirtschaftspolitik einzubeziehen. Zudem gab es in den ersten Jahren große wirtschaftliche Existenzprobleme, die ein Zusammenrücken um so mehr förderten.

1947 bildeten dann die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft (heute: Bundeswirtschaftskammer), die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, der Österreichische Arbeitskammertag (heute: Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte) und der Österreichische Gewerkschaftsbund eine Wirtschaftskommission als Plattform für gemeinsame Beratungen über die Wirtschaftspolitik, die auch maßgeblich bei den fünf Lohn- und Preisabkommen von 1947 bis 1950 beteiligt war. Durch die Bewährung der Zusammenarbeit der großen Vier wurde 1951 mittels eigenem Gesetz das Wirtschaftsdirektorium eingerichtet. Dessen Mitglieder setzen sich unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers aus der Bundesregierung, der Österreichischen Nationalbank und den vier Interessensorganisationen zusammen. Durch die Verfassungswidrigkeit eines solchen Direktoriums – es sollte wichtige wirtschaftspolitische Entscheidungen als Vollziehungsorgan treffen – wurde es schließlich wieder aufgehoben.

1957 wurde ein neuerlicher Anlauf gestartet, die Zusammenarbeit der vier Interessensorganisationen zu regeln, diesmal unter dem Namen „Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen“. Gedacht war sie als Provisorium zum Einbremsen des Preis- und Lohnauftriebes, welches aber bis heute vorhanden ist. Sogar die Alleinregierung von 1966 bis 1983 konnte dieses System überdauern, obwohl zuvor geglaubt wurde, daß sich eine solche Verbindung nur unter dem Deckmantel der großen Koalition halten könnte.

3. Merkmale der Sozialpartner

Die Kommission basiert auf folgenden Grundsätzen:

- Prinzip der friwilligen Zusammenarbeit

Eine gesetzliche Verankerung der Zusammenarbeit ist nicht vorhanden. Das Fehlen von diesbezüglichen Zwang begünstigt den guten Willen der Zusammenarbeit. Es steht jedem Partner frei, die Zusammenarbeit zu beenden.

- Prinzip der Einstimmigkeit der Beschlüsse

Ei Überstimmen eines der vier Partner ist nicht möglich, jeder besitzt quasi ein Vetorecht. Dies soll verhindern, daß lebenswichtige Interessen einer Gruppe auf der Strecke bleiben.

- Prinzip der Nichtöffentlichkeit der Beratung

Dieser Grundsatz wurde zurecht oft kritisiert, denn er verhindert die Transparenz der Paritätischen Kommission und ist daher demokratisch bedenklich; umgekehrt besteht nur so die Bereitschaft, offen zu diskutieren. Würden die Konflikte z.B. in den Medien ausgetragen werden (was zunehmend geschieht), hätte dies wahrscheinlich die Folge einer Einzementierung der Standpunkte (was auch zunehmend geschieht).

4. Funktionen der Sozialpartner

Die österreichische Sozialpartnerschaft hat drei bedeutende Funktionen:

- Ökonomische Funktion: in Form ihres Beitrages zum wirtschaftlichen Erfolg Österreichs (Geldwert- und Wirtschaftsstabilität, Wirtschaftswachstum, geringe Anzahl von Streiks, usw.)

[...]

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Details

Title
Die Österreichische Sozialpartnerschaft mit ihren Vor- und Nachteilen
College
Vienna University of Economics and Business  (Institut für Wirschafts- und Sozialgeschichte)
Course
Proseminar
Grade
1
Author
Year
2003
Pages
12
Catalog Number
V12991
ISBN (eBook)
9783638187558
File size
492 KB
Language
German
Keywords
Sozialpartnerschaft, Vor-, Nachteilen, Proseminar
Quote paper
Kathrin Mössler (Author), 2003, Die Österreichische Sozialpartnerschaft mit ihren Vor- und Nachteilen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12991

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