Dürers „Selbstbildnis von 1500“, ein Rechtsverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung?


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

45 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1. Dürers soziale Stellung als Künstler in der Stadt Nürnberg
2.2. Dürers Selbstdarstellungen
2.2.1. Dürers Selbstportrait von 1500
2.3. Kleiderordnungen um 1500: Bedeutung, formale Gesichtspunkte und Erlassgründe
2.3.1. Kleiderordnungen der Stadt Nürnberg um 1500
2.4. Exkurs: Kleidung: Problem der Terminologie und deren Bedeutung für die ständische Gesellschaft
2.5. Analyse des Selbstbildnisses von 1500 bezüglich der Kleidung unter Einbeziehung der geltenden Kleiderordnungen Nürnbergs um 1500 und der sozialen Stellung Dürers
2.6. Vergleich des Selbstbildnisses von 1500 zu Portraits von 1493 und 1497

3. Schlussteil

4. Literaturverzeichnis

5. Abbildungsverzeichnis

6. Tabellenverzeichnis

Dürers` „Selbstbildnis von 1500“, ein Rechtsverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung?

1. Einleitung

Die folgende Hausarbeit befasst sich mit dem Selbstbildnis Dürers von 1500 unter der besonderen Einbeziehung des Aspektes der Kleidung und der herrschenden Kleiderordnung Nürnbergs um 1500. Der erste Teil (Kapitel 2.1 – 2.4) stellt die theoretischen Grundlagen für die These dar, dass es sich bei dem Selbstbildnis von 1500 um einen Rechtsverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung handelt.

Die ersten Kapitel des Hauptteils (2.1 und 2.2) widmen sich der Person Dürers: seine soziale Stellung als Künstler und seiner Form der Selbstdarstellung in Bildern. Speziell wird das Selbstportrait von 1500 beschrieben mit einigen der zahlreichen Interpretationsansätzen der Kunstgeschichte. Das nächste Kapitel (2.3) erläutert die Kleiderordnungen um 1500 in Deutschland, deren Bedeutung, formale Gesichtspunkte, Erlassgründe und Formen der Rechtsverstöße. Auch hier werden verschiedene Ansätze der Autoren vorgestellt, speziell die Gründe für den Erlas der Kleiderordnungen. Ein Unterkapitel geht insbesondere auf die Kleiderordnungen der Stadt Nürnberg um 1500 ein.

Ein Exkurs (2.4) über die Kleidung als Bedeutungsträger für die ständische Gesellschaft und das Problem der Terminologie der verschiedenen Begriffe aus dem Bereich der Kleidung leiten zum wichtigsten Kapitel (2.5) der Hausarbeit über: Analyse des Selbstbildnisses von Dürer von 1500 im Hinblick auf Haare, Schmuck und Kleidung unter Einbeziehung der herrschenden Kleiderordnung der Stadt Nürnberg um 1500. Sie wird unter der Fragestellung vorgenommen, ob es sich um einen Rechtverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung handelt. Gab es noch ähnliche Arten der Selbstdarstellung Dürers, die eine Standeserhöhung verfolgten? Zwei Vergleiche zu früheren Selbstbildnissen Dürers versuchen diese These des Rechtsverstoßes und der Standeserhöhung aufgrund der Art der Selbstdarstellung Dürers zu festigen (2.6).

Der Schlussteil befasst sich mit den Gründen der Selbstdarstellung, der Standeserhöhung und den damit verknüpften Rechtsverstoß gegen die Kleiderordnung.

2. Hauptteil

2.1. Dürers soziale Stellung als Künstler in der Stadt Nürnberg

Nürnberg war um 1500 eine Reichsstadt, ein Zentrum des Humanismus und der Technik.[1] Juristisch unterschied man zwischen Bürgern und Einwohnern. Politisch wurde die Stadt von patrizischer Oligarchie regiert. Die Gesellschaft war in 5 Stände[2] eingeteilt. Die politische Führungsrolle lag in den Händen der alteingesessenen 42 Familien, die 34 Stimmen des Stadtrates stellten. Der zweite Stand wurde vom großen Rat mit ca. 400 Familien gebildet, denen Kaufleute, Beamte, Ärzte, Rechtsgelehrte und einige Künstler angehörten. Die nächste Schicht setzte sich aus ca. 5000 Handwerksmeistern und kleineren Händlern zusammen. Die vierte Schicht waren die städtischen Bediensteten, Tagelöhner und Handwerksgesellen; das Proletariat, die Armen und Ausgestoßenen gehörten der fünften Schicht an.

Fragt man nach der sozialen Stellung Dürers als Künstler in Nürnberg um 1500, wird man mit der Frage nach den Zugehörigkeitskriterien zu einer Schicht und dem Übergang von einer Schicht zur anderen konfrontiert. Julia Lehner[3] vertritt die Meinung, dass das Vermögen und der Beruf die soziale Position in erster Linie bestimmten, dazu kamen aber andere Kriterien, wie Dauer der Ansässigkeit in der Stadt, Lage des Hauses, Höhe der Bildung, die ausgeübten Ämter oder besondere menschliche Eigenschaften. Johann Konrad Eberlein schreibt: „Das System erwies sich als elastisch genug und wurde offenbar auch von oben mit genügendem Geschick gehandhabt…“[4] Trotz allem bestand das Problem der Einordnung bestimmter Berufsschichten wie z. B. der Akademiker[5] und somit auch der akademisch gebildeten Handwerker.

Dürers gesellschaftliche Position ist und war nicht einfach zu definieren.[6] Seiner Geburt nach als Sohn eines Goldschmieds gehörte er dem Handwerkerstand an. Ab dem Jahr 1486 bis 1489 absolvierte er eine Lehre bei dem Maler Michael Wolgemut, die er 1489 abschloss. Zu dieser Zeit gehörte die Malerei zu den freien Handwerken und deren Ausübung war bis 1509 nicht an das Bürgerrecht Nürnbergs gebunden. 1490 trat er seine Gesellenwanderung an den Oberrhein an. Während dieser Reise traf sein Vater Vorbereitungen für seine Hochzeit mit Agnes Frey, die aus dem Nürnberger Patriziat stammte. Die Heirat fand 1493 statt und bedeutete für Dürer eine Aufwertung seiner sozialen Position. Weitere Reisen nach Italien (bes. Oberitalien, Venedig) 1494/95 sowie 1505-07 folgten. Nach diesen Reisen wurde Dürer bewusst, dass seine handwerklich-zunftmäßige Ausbildung nicht ausreichte und vielmehr eine theoretische Fundierung der Praxis nötig war. Die Italienreisen bewirkten bei Dürer ein neues Selbstbewusstsein: nicht nur Künstler, sondern auch Wissenschaftler zu sein und wie seine schreibenden Humanistenfreunde den artes liberales anzugehören.[7] Zu seinen Freunden zählten Willibald Pirckheimer (Abb.1), Konrad Celtis, Hartmann Schedel u.a.. Diese Männer bildeten die sogenannte Stube, eine Männervereinigung, die sich regelmäßig zu Gesprächen über humanistische Themen und Kunst traf und gleichzeitig Geschäftsbeziehungen pflegte.[8]

Sein Umgang und der humanistische Freundeskreis wirkten sich aufwertend auf Dürers soziale Stellung aus. 1509 wurde Dürer in den Großen Rat der Stadt Nürnberg ernannt und 1513 Ehrenbürger der Stadt. Damit gehörte er dem dritten Stand an. 1515 bewilligte ihm der Kaiser Maximilian eine Jahresrente von 100 Gulden, die der Rat der Stadt Nürnberg 1519 nicht mehr bezahlen wollte, die aber Dürer 1520 vom Karl V. bestätigt worden war. Dürer verkaufte seine Gemälde, die Abzüge der druckgrafischen Werke wurden von seiner Frau vertrieben. Sein Erbennachlass betrug stattliche 6949 Silbergulden.

2.2. Dürers Selbstdarstellungen

Eberlein unterteilt Dürers Selbstbildnisse in sechs Gruppen: „die Selbstbildnisse im gewohnten Sinn, die Selbstdarstellungen in persönlichen Zusammenhängen bibliographischer oder anekdotischer Art, der Einsatz des Exorzismus des eigenen Aussehens, der Auftritt als Zeuge auf Gemälden, die Verwendung der eigenen Figur als Modell für Heilige und Christus und die Selbstdarstellung in Form eines Spiegelbilds.“[9]

Klinke trifft eine andere Unterscheidung der Selbstbildnisse[10] Dürers: autonome Selbstportraits[11], Gruppenbildnisse und Bildnisse in Assistenz. Für ihn hat Dürer das Selbstbildnis perfektioniert: „Seine Darstellung ist alleiniger Zweck des Bildes und sein dem Betrachter zugewandter Blick in der Frontalität zeigen das Selbstbewusstsein mit dem er sich ins alleinige Zentrum des Bildes stellt.“[12]

Strieder´s Einteilung[13] von Dürers Selbstbildnissen sind Stifterbildnisse und rein profane Porträts. Nach ihm ist die wichtigste Aufgabe des Porträts bei Dürer die Überlieferung des Bildes des Individuums der Nachwelt und die Aufgabe der Malerei ist der Dienst an der Kirche.[14]

Nach Kehrer[15] existieren gezeichnete Selbstbildnisse, gemalte autonome Selbstbildnisse und gemalte Selbstbildnisse Dürers in der Assistenz. Seiner Meinung nach bestand für Dürer die Aufgabe der darstellenden Kunst, das Körperliche eines Menschen der Nachwelt zu erhalten. Sowohl Strieder wie auch Kehrer beziehen Dürers Argumentation auf Dürers Nachlass, der sich auf Alberti bezieht.[16]

2.2.1. Dürers Selbstportrait von 1500

Das Selbstporträt von Dürer von 1500[17] stellt Dürer als Brustbild in voller Frontalität vor schwarzem Hintergrund zwischen zwei Inschriftblöcken in zentraler Position dar (Abb.2). Das konzentrierte Männergesicht wird von ondulierten bis auf die Schulter reichenden Locken umrahmt. Die linke Hand hält den Mantelaufschlag, die rechte befindet sich unterhalb des Bildrandes. Links neben dem Kopf steht das Monogramm AD und die Jahreszahl 1500[18] ; rechts steht ein Vierzeiler in lateinischer Sprache; übersetzt lautet die Inschrift: „Albrecht Dürer aus Nürnberg, ich habe so im Alter von 28 Jahren mein Bildnis in den mich kennzeichnenden Farben (nach)geschaffen.“[19] Diese Inschrift ist höchstwahrscheinlich nachträglich hinzugefügt worden.[20] Das Bildnis wurde als Spiegelbild mit Hilfe eines konvexen Spiegels gemalt.[21]

Klinke beschreibt Dürers Selbstbildnis von 1500 als „das erste streng frontalisierte und vertikalisierte Portrait der neueren Kunstgeschichte“[22] und behauptet „dass Dürer das autonome Selbstportrait in seiner Vollendung erst erschaffen hat.“[23] In der Literatur wird oft behauptet, dass es sich bei Dürers Selbstportrait von 1500 um das erste autonome Selbstportrait handelt.[24] Die für die damalige Zeit ungewöhnliche Frontaldarstellung wird in der Kunstgeschichte als eine Angleichung an Christus gedeutet,[25] und mit diversen Konstruktionsschematas versehen.[26]

Zwei Gedanken zu der besprochen Problematik schließe ich mich an. Klinke glaubt, dass die Auseinandersetzung Dürers mit der Darstellung Christi einen Startschuss für Dürers Beschäftigung mit der Proportion sein könnte.[27] Zur Christusdarstellung fragt Eberlein kritisch nach, „…weswegen Dürer eine solche blasphemische Identifikation hergestellt haben sollte.“[28]

2.3. Kleiderordnungen um 1500: Bedeutung, formale Gesichtspunkte und Erlassgründe

Bevor eine Analyse der Kleidung des Bildes unter Einbeziehung der Kleiderordnung der Stadt Nürnberg um 1500 und der sozialen Stellung Dürers erfolgt, wird im Folgenden zunächst auf die Kleiderordnungen allgemein eingegangen, deren Bedeutung, formale Gesichtspunkte und die Erlassgründe.

Bulst sieht in den Kleider-, Aufwands- und Luxusordnungen einen wichtigen Bestandteil städtischer und territorialer Gesetzgebung im 13. bis zur Mitte 16. Jahrhunderts.[29] Die Kleiderordnungen wurden seit dem 15 Jh. von den Gemeinden, den Stadtherren, den Magistraten freier Reichsstädte und seit 1478 von den Reichstagen erlassen.[30] Eisenbart geht in ihrem Buch von einer gleichmäßigen Verteilung der Kleiderordnung über die Zeit 1350 bis 1700 aus.[31] Bulst dagegen ist der Meinung, dass die Anzahl der Kleiderordnungen erst in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts anstieg und ab diesem Zeitpunkt diese zunehmend in die territoriale Gesetzgebung integriert wurden (Tabelle 1).[32]

Die Stellung der Kleiderordnungen im Bereich der Ordnungen und Gesetze war vielfältig. Entweder waren es
- kurze Einzelbestimmungen in städtischen Gesetzessammlungen,
- kleine Gruppen von Kleiderordnungen im Zusammenhang allgemeiner Polizeigesetze (kleinste Gruppe),
- in sich geschlossene Kleiderordnungen in Verbindung mit formal geschlossenen Gesetzen verwandten Inhalts (Polizeiordnungen) (größte Gruppe) oder
- selbständige, gesondert erlassene Kleiderordnungen (vor allem aus der Zeit des 16. Und 17. Jahrhunderts).

Der Aufbau war recht unterschiedlich, jedoch konnte man immer eine grobe Einteilung in den verbotenen Gegenstand und die Strafformel feststellen. Seit dem 16. Jahrhundert gewann die Einleitung in den Erlassen an epischer Breite und der ständische Gesichtspunkt wurde vorherrschend.[33]

Inhalt der Gesetzgebung betraf alle Fragen der Kleidung, der Mode und des Schmucks im weitesten Sinne[34], sowie die Regelungen der Kosten für Aufwand und Luxus z. B. bei Familienfesten, Hochzeiten, Tanzvergnügen usw.

Die Überlieferung erfolgte über Stadtrechte, Bürgeransprachen oder Gesetzbücher, Ratsbücher und Ordnungsbücher.

Die Bekanntmachung erfolgte laut auf dem Marktplatz, nach dem Gottesdienst in der Kirche oder als amtliche Bekanntmachung in den Straßen.[35]

Die Gründe, die zum Erlass der Kleiderordnungen führten, sind vielfältig. Es folgt eine kurze Darstellung der Gründe von drei verschiedenen, wichtigsten Autoren.

Eisenbart[36] unterscheidet zwischen 5 Gründen.

- Der wichtigste Grund ist die Aufrechterhaltung der Standesunterschiede. Nach 1500 existierte kaum eine Kleiderordnung, die nicht jedes Detail der Kleidung festlegte.[37] Die Abgrenzung der Stände erfolgte über verschiedene Stoffe und Materialien, Zubehör, Zahl der Schmuckstücke oder der sichtbaren Zutaten (Besätze, Gürtel, Bänder, Pelzstreifen etc.).
- Der zweite Grund ist die Einschränkung von Luxus, im Sinne von „vergleichsweise zu großem Aufwand“ und „Verschwendung“. Dieser Luxus störte die wirtschaftliche Ordnung.
- Der dritte Grund ist der Konservatismus, der Anspruch, dem Alten zu dienen, das Bestehende zu sichern, im Bewährten zu verharren.[38] Der Begriff Mode gewinnt hier an Bedeutung. Dieser gelangte aus Italien des 16. Jh. nach Deutschland, fand aber erst am Ende des 17. Jh. Eingang in die deutschen Kleiderordnungen.
- Das Nationalgefühl ist der vierte Grund für Kleiderordnungen. Diesen findet man erst nach 1600 explizit erwähnt.
- Der fünfte Grund ist das Sittlichkeitsempfinden, d.h. das, was den jeweils geltenden Anstandsvorstellungen entsprach. So wurden z. B. 1356 die Schnabelschuhe verboten, vor der Wende zum 16. Jh die Pluderhose. Zwei Modeerscheinungen wurden jedoch mit Konsequenz verfolgt: großes Decollete der Frauen und die kurze Tracht der Männer.

Insgesamt war die Gesetzgebung stets sorgfältig und unermüdlich bemüht und verantwortlich für die Sicherung der inneren und äußeren Ordnung und die Vorstellung vom Menschen.[39]

Nach Bulst existieren vier Gründe und Motive für den Erlass von Kleiderordnungen.

- Mit dem Gemeinnutz als Grund war die gesamte städtische Gesellschaft gemeint: die sozial schwachen, die geschützt werden sollten, und die Oberschichten, die zur Zurückhaltung aufgefordert waren.
- Der zweite Grund war die Absicht, moralisch-sittlichen Verfehlungen entgegen zu treten.[40]
- Bezüglich des dritten Motivs, dem ständisch-sozialen Motiv betont Bulst: „Den Stand in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und ihn zu sichern, d.h. den Vorrang und die Vorteile eines jeden Standes über die unter ihm Stehenden zu bewahren, waren die immer wieder in unterschiedlichen Formulierungen wiederkehrenden zentralen Motive der ständisch untergliederten Kleider-, Aufwands- und Luxusordnungen der territorialen Gesetzgeber.“[41]
- Der vierte Grund sind die ökonomischen Motive als Sorge um die heimische Wirtschaft (Ausgleich der Handelsbilanz) und die Sorge um die ökonomische Stabilität (Bewahrung des Bürgers vor Verarmung).[42]

Lehner unterscheidet drei Gründe für den Erlass von Kleiderordnungen: ständische Differenzierung, wirtschaftspolitische Absichten, sittlich-religiöse und patriotische Beweggründe.[43]

Die Kontrolle und Durchführung der Kleiderordnungen, sowie deren Bestrafung der Nichteinhaltung sind als Forschungsgegenstand noch weitgehend unerforscht.[44] Die Kontrolle und Durchführung erfolgte durch vom Rat besoldete Funktionsträger. Diese verhängten entweder Geldstrafen und/oder konfiszierten das Objekt.[45] Die Höhe der Bestrafung richtete sich nicht nur nach dem Umfang des Vergehens sondern auch nach dem Stand des Gesetzesbrechers.[46] Besonders erwähnenswert erscheint mir der Hinweis von Bulst, dass neben dem obrigkeitlichen Überwachungspersonal vor allem die Bürger selbst die Verstöße zur Anzeige brachten, weil sie sich durch den übertriebenen Aufwand anderer in ihrer ständischen Ehre verletzt fühlten.[47]

2.3.1. Kleiderordnungen der Stadt Nürnberg um 1500

Wie bereits erwähnt, gab es Kleiderordnungen, die jeweils von der Stadt selbst erlassen wurden, und Reichspolizeiordnungen, die städteübergreifend waren. Für das Thema dieser Hausarbeit sind die Kleiderordnungen der Stadt Nürnberg von 1480 (möglicherweise früher datiert)[48] und die noch ungedruckten aus dem Jahr 1536 und 1560 relevant.[49] Ergänzt werden die Kleiderordnungen durch einige Luxusverbote und Reglementierungen sowie Protokolle des Inneren Rates von 1515[50]. Der Reichspolizeiordnung von 1530[51] kommt als territoriale Gesetzgebung nachträgliche Bedeutung zu, da in ihr die zeitlich vorangegangene Veränderung der Kleiderordnung rechtlich niedergelegt wurde[52]. Ergänzend sei der Reichsabschied von Nürnberg von 1500 erwähnt, der ein Anklagerecht beim Reichskammergericht gegen säumige Reichstände und Obrigkeiten enthielt.[53]

[...]


[1] Vgl. Eberlein, S. 26f.

[2] Eisenbart, S. 53 schreibt zum Begriff des Standes: „Soweit es das umfasste, was uns heute als „Stand“ geläufig ist, bezeichnete es eine feste Gruppe im sozialen Gefüge oder auch die Zugehörigkeit zu ihr als dem Bestandteil eines in solche Gruppen gegliederten Ganzen.“ S. 53.

[3] Vgl. Lehner, S. 23.

[4] Eberlein, S. 27.

[5] Vgl. Eisenbart, S. 60f und Lehner, S. 26f.

[6] Vgl. Eberlein, S. 29f.

[7] Vgl. Klinke, S. 30, zitiert Hess, D.: Eitelkeit und Selbsterkenntnis. Nürnberg 1998, S. 3.

[8] Vgl. Eberlein, S. 29.

[9] Eberlein, S. 49.

[10] „1. Das Erscheinen des Künstlers im Bild und sein Vorrücken in der Bildhierarchie und 2. Die Bildachse und Kopfwendung als Indikator für das Selbstbewusstsein des Künstlers und seiner Bildrelevanz“ Klinke, S. 24.

[11] Klinkes Definition des autonomen Selbstbildnisses lautet: „Es existiert selbständig in dem Sinn, dass es in keinen Zusammenhang mit etwas anderem steht, als mit sich selbst. Es ist also losgelöst von jeglicher dienenden Funktion und legitimiert sich ausschließlich aus sich selbst heraus.“ S. 25.

[12] Klinke, S. 24f.

[13] Vgl. Strieder, S. 84ff.

[14] Vgl. Strieder, S. 87.

[15] Vgl. Kehrer, S. 27ff.

[16] Vgl. Kehrer, S. 27 und Strieder, S. 85f.

[17] Das Bild befindet sich in der Bayerischen Staatsgemäldesammlung in München, ist 67 * 49 cm groß und mit Öl auf Lindenholz gemalt.

[18] Gegen in dieser Hausarbeit aufgestellte These des Standeserhöhung Dürers im Selbstbildnis von 1500 spricht eine These von John-Pope Hennessy, der das Bildnis auf einen späteren Zeitpunkt datiert. Demnach würde es sich dann um keinen Rechtsverstoß handeln. Die These der späteren Datierung des Bildes wurde jedoch von vielen Autoren widerlegt:
- Vgl. Strieder, S. 92f; Franz Winzinger bestätigte die Datierung auf 1500, im 17. Jahrhundert wurde eine neue Vergoldung der Buchstaben und Zahlen vorgenommen.
- Vgl. Kehrer, S. 41f: Dürer hat die Inschrift später aufgesetzt, Antlitz und Hand wurden übermalt.
- Vgl. Klinke S. 19f.; zitiert Flechsig, A.: Albrecht Dürer, 1928/31, S. 379 Bild ist zwischen 25.12.1499 und 20.05.1500 entstanden.
- Vgl. Eberlein S. 54f. und S. 57. Das Bild stammt aus dem Jahre 1500, die Inschrift ist jedoch später eingefügt worden.

[19] Albertus Durerus Noricus ipsum me propriis sic effingebam coloribus aetatis anno XXVIII.

[20] Vgl. Eberlein, S. 54 und siehe auch Kapitel 3.

[21] Vgl. Eberlein, S. 56f. Eberlein verweist auf die zentrale Positionierung der Figur und die Perspektive, die von oben zur Untersicht und nach unten zur Aufsicht neigt, sowie auf die gebrochen Farbigkeit, die durch den Spiegel verändert werden. Vgl. Klinke, S. 108, Fußnote 314.

[22] Klinke, S. 30 zitiert nach Kauffmann,G.: Die Kunst des 16. Jahrhunderts. Propyläen Kunstgeschichte, Bd. 8. Berlin 1990, S. 38.

[23] Klinke, S. 30. Interessant erscheint mir auch Klinkes Hinweis auf Koerner, J.L.: Albrecht Dürer and the Moment of Self-Portraiture. In: Daphnis. Zeitschrift f. mittlere deutsche Literatur, Bd. 15, H.2-3. 1986, S. 412: „Das Selbstporträt in dem zwei Rollen des Machers und des Modells zusammenfallen, ist schließlich der epochale Wendepunkt in der Geschichte westlicher Kultur.“

[24] Zur Definition des autonomen Selbstportraits siehe Fussnote 12.

[25] Vgl. Busch, S. 235. Strieder, S. 95.

[26] Einen guten Überblick bietet Klinke, S. 100ff. und Kehrer, S. 39f.

[27] Vgl. Klinke, S. 111., der auf Dürers Buch von1528 Vier Bücher von menschlicher Proportion hinweist.

[28] Eberlein, S. 147.

[29] Vgl. Bulst, 1988, S. 29.

[30] Vgl. Eisenbart S. 14f.

[31] Vgl. Eisenbart S. 14f.

[32] Vgl. Bulst, 1988, S. 29ff.

[33] Vgl. Eisenbart, S, 31.

[34] „...a) Qualität, Verarbeitung, Farbe, Kosten und Besatz von Stoffen, Leder, Pelzwerk etc.; b) Zuordnung von Kleidung zu Alter, Personenstand, gesellschaftlichen Rang und zu bestimmten Anlässen (z. B. Trauerkleidung) sowie die Kennzeichnung bzw. Stigmatisierung von Randgruppen (Juden, Prostituierte, Bettler usw.) durch Kleidung und Abzeichen.“ Bulst, 1988, S. 33.

[35] Vgl. Eisenbart, S. 45f.

[36] Vgl. Eisenbart, S. 50ff.

[37] Eisenbart, S. 59: „Die Stände bilden sich, oder sie werden gebildet mit Rücksicht auf Herkunft, Amt, Beruf und Vermögen.“

[38] Vgl. Eisenbart, S. 77f.

[39] Vgl. Eisenbart, S. 103.

[40] Bulst weist aber darauf hin, dass dieser Grund dazu gedient haben kann, wirtschaftliche und soziale Interessen durchzusetzen. 1988, S. 45.

[41] Bulst, 1988, S. 47.

[42] Vgl. Bulst, 1988, S. 48-51.

[43] Vgl. Lehner, S. 21-47. Da fast alle Gründe von den vorangegangenen Autoren genannt worden sind, wird hier nicht näher auf diese eingegangen.

[44] Vgl. Bulst, 1988, S. 51, Vgl. Eisenbart, S. 46ff.

[45] Vgl. Lehner, S. 57ff.

[46] Vgl. Lehner, S. 58.

[47] Vgl. Bulst, 2002, S. 24, Fußnote 13.

[48] Vgl. Eisenbart, S. 166 und Vgl. Lehner, S. 9f.

[49] Vgl. Zander-Seidel 1988, S. 60, Fußnote 5.

[50] Vgl. Zander-Seidel 1985, S. 125-126.

[51] Vgl. Zander-Seidel 1988, S. 60, Fußnote 6.

[52] Vgl. Bulst, 2002, S. 25.

[53] Vgl. Weber, S. 25.

Fin de l'extrait de 45 pages

Résumé des informations

Titre
Dürers „Selbstbildnis von 1500“, ein Rechtsverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung?
Université
Humboldt-University of Berlin  (Kunstgeschichte)
Cours
Seminar: Des Kaisers neue Kleider. Gewanddarstellungen und –vorschriften in der Dürerzeit
Note
1,3
Auteur
Année
2006
Pages
45
N° de catalogue
V129930
ISBN (ebook)
9783640409747
ISBN (Livre)
9783640409846
Taille d'un fichier
2301 KB
Langue
allemand
Mots clés
Dürers, Rechtsverstoß, Kleiderordnung
Citation du texte
Alena Salsa (Auteur), 2006, Dürers „Selbstbildnis von 1500“, ein Rechtsverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129930

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Dürers „Selbstbildnis von 1500“, ein Rechtsverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur