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§ 153a StPO - unverzichtbar oder verfassungswidrig?

Title: § 153a StPO - unverzichtbar oder verfassungswidrig?

Seminar Paper , 2009 , 55 Pages , Grade: 14 Punkte (gut)

Autor:in: Marina Bock (Author)

Law - Criminal process, Criminology, Law Enforcement
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§ 153a als Opportunitätsvorschrift ermöglicht, ohne schon zu viel vorwegzunehmen, die Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagen und Weisungen. Die einen mögen dazu sagen, dass die „Methode“ die richtige Antwort auf den stetigen und immer größer werdenden Anfall von kleinerer und mittlerer Kriminalität sei.2 So hat Kunz schon 1984 angemerkt:
“Das auf den typischen Fall schwerwiegender Kriminalität zugeschnittene Strafverfahren ist für Massendelikte zu schwerfällig und zu aufwändig; Staatsanwaltschaften und Strafgerichte leiden unter einer
chronischen „Bagatellfall-Verstopfung“, die ihnen die Kraft nimmt für die Bekämpfung gravierender sozialschädlicher Verhaltensweisen, und die damit die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtpflege gefährdet.“3 Für
die anderen dagegen steht § 153a im Zentrum der Kritik opportuner Einstellungsvorschriften. 4 Diese Kritik entstand bereits vor der Verabschiedung der Norm durch den Gesetzgeber und ist auch seither im rechtswissenschaftlichen
Schrifttum, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität,
nie ganz verstummt.5 Vorliegend sollen nun verschiedene Ansätze dieser Kritik überprüft werden, um aufzuzeigen, welche Gesichtspunkte diese Norm so schwierig gestalten und ob diese auch standfest sind.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. § 153a StPO – unverzichtbar oder verfassungswidrig?

B. Ausgangsprinzip: Legalität und Opportunität als Regel-Ausnahme-Prinzip

I. Legalität, ein in der Verfassung verankertes Prinzip?

1. Begriff Legalitätsprinzip

2. Verankerung des Legalitätsprinzips in der Verfassung

a. Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG

aa. Formelle Aspekte des Rechtsstaates

(1) Die Selbstbindung der staatlichen Organe an die Rechtsordnung

(2) Justizgewährungspflicht

bb. Materielle Aspekte des Rechtsstaates

(1) Das Bestimmtheitsgebot, Art. 103 Abs. 2 GG

(2) Gleichheit vor dem Gesetz, Art. 3 GG

(3) Rechtsfriedenssichernde Funktion der Legalität

b. Ergebnis

II. Der Opportunitätsgedanke als Einbruch in die verfassungsrechtlich verankerte Legalität

1. Begriff und gesetzliche Regelung der Opportunität

2. Adressaten des Opportunitätsprinzip

C. § 153a – Als besondere Opportunitätsvorschrift auf dem Prüfstand der Verfassung

I. Anwendungsbereich, Entstehungsgeschichte der Norm und Intension des Gesetzgebers

1. Anwendungsbereich der Norm

2. Entstehung/Änderung der Norm

3. Intension des Gesetzgebers

a. Änderungen durch das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts – Entkriminalisierung

b. Justizökonomie

c. Diversion im Strafprozess

II. § 153a – verfassungswidrig oder unverzichtbar?

1. Das Bestimmtheitsgebot, Art. 103 Abs. 2 GG

a. Der Schuldbegriff des § 153a

aa. Schuldbegriff „geringe Schuld“ von 1974, § 153a a. F.

bb. Der Schuldbegriff „Schwere der Schuld“ von 1993, § 153a n. F.

b. Das „öffentliche Interesse“, § 153a

c. Die Rechtsfolgen des § 153a

d. Ergebnis

2. Der Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 GG

a. Ungleichheit in der Rechtsanwendung aufgrund Unterschiede in der staatsanwaltlichen Einstellungspraxis

aa. Art der Datenerhebung

bb. Unterschiede in der Praxis

cc. Zwischenergebnis

b. Ungleichbehandlung aufgrund der Beeinflussbarkeit staatsanwaltlichen Handelns

aa. Beeinflussung der staatsanwaltlichen Einstellungspraxis aufgrund Aspekte der Verfahrensökonomie und/oder durch eine aktive Verfahrensgestaltung durch den Beschuldigten und seinen Verteidiger

bb. Beeinflussung der staatsanwaltlichen Einstellungspraxis aufgrund finanzieller Besserstellung des Angeschuldigten bzw. dessen Schichtzugehörigkeit

cc. Beeinflussung der Staatsanwaltschaft aufgrund sonstiger Faktoren

c. Ergebnis

3. Die Unschuldsvermutung, Art. 6 Abs. 2 EMRK

4. Der Gewaltenteilungsgrundsatz, insbesondere die Monopolisierung der rechtsprechenden Gewalt bei den Gerichten, Art. 20 Abs. 2 S. 2, 92 GG

a. Verstoß gegen das Rechtsprechungsmonopol der Richter/Umfang des richterlichen Rechtsprechungsmonopols

aa. Der formelle Rechtsprechungsbegriff

bb. Der materielle Rechtsprechungsbegriff

Strafrechtliche Sanktionen, nach Maßgabe des materiellen Rechtsprechungsbegriff, als ausschließliche Aufgabe der Rechtsprechung

Rechtscharakter der Auflagen und Weisungen in § 153a Abs. 1

b. Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz nach Art. 20 Abs. 2 GG aufgrund Aushebelung durch § 153a

5. Die Stellung des Opfers/fehlende Gewährleistung effektiven Rechtschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG

6. Der Schutz der Willensfreiheit § 136a, eine Vorschrift, die Verfassungsgebote ausformuliert

7. Der Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 169 GVG), das Verfahren nach § 153a als „Tuschelverfahren“

8. Verlust an Strafzwecken wie der General- und Spezialprävention, sowie der Resozialisierung

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Opportunitätsvorschrift des § 153a StPO. Im Fokus steht die Frage, ob diese Regelung, welche die Einstellung von Strafverfahren gegen Auflagen und Weisungen ermöglicht, mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien – wie dem Legalitätsprinzip, dem Bestimmtheitsgebot und dem Gewaltenteilungsgrundsatz – vereinbar ist oder ob sie verfassungswidrige Tendenzen aufweist.

  • Das Spannungsfeld zwischen Legalitäts- und Opportunitätsprinzip im deutschen Strafverfahrensrecht.
  • Analyse der verfassungsrechtlichen Einwände (Bestimmtheit, Gleichheit, Gewaltenteilung, Unschuldsvermutung).
  • Die Entstehungsgeschichte und die kriminalpolitische Intention des Gesetzgebers.
  • Kritik an der praktischen Anwendung, insbesondere hinsichtlich der Stigmatisierung und der Verfahrensgerechtigkeit.

Auszug aus dem Buch

1. Begriff Legalitätsprinzip

Anknüpfungspunkt des Legalitätsprinzips ist § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung. Danach unterliegen die Strafverfolgungsbehörden der Pflicht, jede Straftat, auf die das deutsche Strafrecht anwendbar ist, zu ermitteln und, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, sämtliche Straftäter ohne Ansehen der Person der gerichtlichen Aburteilung zuzuführen. Daraus lassen sich eine doppelte Verpflichtung bzw. zwei Hauptpflichten der Staatsanwaltschaft herleiten. Zum einen die Ermittlungspflicht, also die Strafverfolgungspflicht im engeren Sinne, sowie die Pflicht, wenn sich der Anfangsverdacht zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichtet hat, eine Abschlussentscheidung zu treffen.

Diese doppelte Handlungsanweisung kann daher insoweit mit der Inhaltsumschreibung „Ermittlungs- und Anklagepflicht“ belegt werden. Der Staat wird somit in Ansehung des Legalitätsprinzips verpflichtet, durch die zuständigen Behörden und Gerichte Straftäter zu verfolgen und gegebenenfalls zu bestrafen. Bei „Legalität“ handelt es sich folglich um einen umfassenden Befehl an die staatlichen Strafverfolgungsorgane zur lückenlosen Erledigung der Kriminalität. Bevor auf eine etwaige verfassungsrechtliche Verankerung des Legalitätsprinzips eingegangen wird, kann abschließend festgehalten werden, dass das Prinzip unsere Strafrechtspflege wie kaum ein anderes geprägt hat. Es stellt somit den Grundpfeiler des rechtsstaatlichen Strafrechts dar.

Zusammenfassung der Kapitel

A. § 153a StPO – unverzichtbar oder verfassungswidrig?: Einführung in das Thema und Darlegung der Debatte zwischen Befürwortern der Justizentlastung und Kritikern der Aushöhlung des Legalitätsprinzips.

B. Ausgangsprinzip: Legalität und Opportunität als Regel-Ausnahme-Prinzip: Erläuterung der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Legalitätsprinzips und dessen Verhältnis zur gesetzlichen Opportunität.

C. § 153a – Als besondere Opportunitätsvorschrift auf dem Prüfstand der Verfassung: Detaillierte Prüfung der Norm auf Verfassungsmäßigkeit anhand von Bestimmtheitsgebot, Gleichheitsgrundsatz, Unschuldsvermutung, Gewaltenteilung und weiteren Schutzvorschriften.

D. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass trotz theoretischer Kritik die Praxisbewährung und die kriminalpolitische Notwendigkeit für den Fortbestand der Norm sprechen.

Schlüsselwörter

§ 153a StPO, Legalitätsprinzip, Opportunitätsprinzip, Strafverfahren, Verfassungsmäßigkeit, Bestimmtheitsgebot, Gewaltenteilung, Justizökonomie, Diversion, Strafrechtspflege, Rechtsstaat, Unschuldsvermutung, Verfahrenseinstellung, Sanktion, Kriminalität.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Bewertung von § 153a StPO, einer Vorschrift, die es der Staatsanwaltschaft erlaubt, Strafverfahren unter bestimmten Auflagen vorläufig einzustellen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die zentralen Themen sind das Spannungsverhältnis zwischen dem Legalitätsprinzip (Verfolgungszwang) und dem Opportunitätsgedanken sowie die Prüfung, ob § 153a verfassungsrechtlich bedenkliche Auswirkungen hat.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist es, die Kritik an § 153a auf ihre Stichhaltigkeit hin zu prüfen und festzustellen, ob die Norm gegen verfassungsrechtliche Garantien verstößt.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf einer umfassenden Analyse von Gesetzesmaterialien, juristischer Literatur und der Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der detaillierten verfassungsrechtlichen Überprüfung der Norm, unter anderem in Bezug auf das Bestimmtheitsgebot, den Gleichheitsgrundsatz und den Gewaltenteilungsgrundsatz.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Schlagworte sind Legalitätsprinzip, Opportunität, Strafverfahren, Verfassungsmäßigkeit und Justizökonomie.

Warum wird § 153a StPO oft als „Millionärsparagraph“ bezeichnet?

Die Bezeichnung kritisiert die Befürchtung, dass wohlhabende Angeschuldigte durch die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung gegen Geldauflagen privilegiert werden könnten.

Inwiefern beeinflusst § 153a den Öffentlichkeitsgrundsatz?

Kritiker sehen im Einstellungsverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung eine Gefahr für die Transparenz („Tuschelverfahren“), während Befürworter auf die Verfahrensbeschleunigung verweisen.

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Details

Title
§ 153a StPO - unverzichtbar oder verfassungswidrig?
College
University of Frankfurt (Main)  (Kriminologie)
Course
Strafrechtliche Sanktionen und Maßregeln
Grade
14 Punkte (gut)
Author
Marina Bock (Author)
Publication Year
2009
Pages
55
Catalog Number
V129975
ISBN (eBook)
9783640359813
ISBN (Book)
9783640359639
Language
German
Tags
StPO Punkte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Marina Bock (Author), 2009, § 153a StPO - unverzichtbar oder verfassungswidrig?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129975
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