Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren, siehe hierzu § 17 Abs. 2 BEEG.
Der Urlaub ist abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet oder es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt wird (§ 17 Abs. 3 BEEG). Das BAG hat § 17 Abs. 2 BErzGG (BEEG) bisher so ausgelegt, dass der auf Grund einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub auch dann mit Ablauf des auf diese Elternzeit folgenden Urlaubsjahrs verfällt, wenn er wegen einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Aspekte der Urlaubsabgeltung bei wiederholter Inanspruchnahme von Elternzeit. Sie analysiert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Thema und beleuchtet die Auslegung relevanter Gesetzesbestimmungen, insbesondere des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BEEG) und des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).
- Auslegung von § 17 BEEG/BErzGG bezüglich Urlaubsanspruch während und nach Elternzeit
- Verfall von Urlaubsansprüchen bei mehreren Elternzeiten
- Konformität der Gesetzesauslegung mit dem Grundgesetz (GG) und EU-Recht
- Die Rolle des Arbeitgebers bei der Gewährung und Abgeltung von Urlaub
- Gleichbehandlung von Arbeitnehmern im Hinblick auf Urlaubsansprüche
Zusammenfassung der Kapitel
Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit: Der Text analysiert einen Rechtsstreit um die Abgeltung von Urlaubsansprüchen einer Arbeitnehmerin, die zweimal Elternzeit in Anspruch genommen hat. Im Fokus steht die Auslegung von § 17 des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BEEG) und des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) hinsichtlich der Übertragung und Abgeltung von Resturlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Fall beleuchtet die Frage, ob Resturlaub, der aufgrund einer ersten Elternzeit übertragen wurde, auch bei einer zweiten Elternzeit weiter übertragen wird oder verfällt. Die Argumentation stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die sich im Laufe der Zeit entwickelt hat. Der Text analysiert verschiedene juristische Aspekte, wie die einfach-gesetzliche Auslegung von § 17, die Verfassungsmäßigkeit und die Konformität mit EU-Recht. Es werden verschiedene Gerichtsentscheidungen und Rechtsmeinungen zu diesem komplexen Thema diskutiert, um zu einer umfassenden Beurteilung des Sachverhalts zu gelangen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Frage der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und der Verhältnismäßigkeit der Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
Urlaubsabgeltung, Elternzeit, Bundeserziehungsgeldgesetz (BEEG), Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Rechtsprechung BAG, Grundgesetz (GG), EU-Recht, Gleichbehandlung, Verfassungskonformität, Urlaubsanspruch, Übertragung von Urlaub, Verfall von Urlaub.
FAQ: Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Klärung der Urlaubsabgeltung bei wiederholter Inanspruchnahme von Elternzeit. Sie analysiert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und relevante Gesetzesbestimmungen wie das Bundeserziehungsgeldgesetz (BEEG) und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Welche Themen werden im Einzelnen behandelt?
Die Arbeit untersucht die Auslegung von § 17 BEEG/BErzGG bezüglich des Urlaubsanspruchs während und nach der Elternzeit, den Verfall von Urlaubsansprüchen bei mehreren Elternzeiten, die Konformität der Gesetzesauslegung mit dem Grundgesetz (GG) und EU-Recht, die Rolle des Arbeitgebers und die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern im Hinblick auf Urlaubsansprüche.
Wie wird das Thema „Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit“ behandelt?
Die Arbeit analysiert einen konkreten Rechtsstreit über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen einer Arbeitnehmerin nach zweimaliger Elternzeit. Im Mittelpunkt steht die Auslegung von § 17 BEEG/BErzGG bezüglich der Übertragung und Abgeltung von Resturlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Analyse bezieht die Rechtsprechung des BAG, die einfach-gesetzliche Auslegung, die Verfassungsmäßigkeit und die Konformität mit EU-Recht mit ein. Verschiedene Gerichtsentscheidungen und Rechtsmeinungen werden diskutiert.
Welche Rechtsquellen werden herangezogen?
Die Arbeit stützt sich auf das Bundeserziehungsgeldgesetz (BEEG), das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das Grundgesetz (GG) und das EU-Recht.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt?
Schlüsselwörter sind: Urlaubsabgeltung, Elternzeit, BEEG, BErzGG, BUrlG, Rechtsprechung BAG, Grundgesetz (GG), EU-Recht, Gleichbehandlung, Verfassungskonformität, Urlaubsanspruch, Übertragung von Urlaub, Verfall von Urlaub.
Welche Frage steht im Zentrum der Analyse des Fallbeispiels?
Die zentrale Frage ist, ob Resturlaub, der aufgrund einer ersten Elternzeit übertragen wurde, bei einer zweiten Elternzeit weiter übertragen wird oder verfällt. Die Analyse beleuchtet dabei insbesondere die Aspekte der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und der Verhältnismäßigkeit der Rechtsprechung.
- Citation du texte
- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Auteur), 2009, Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129998