Die Aufgaben der Europäischen Union


Trabajo, 2003

27 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ziel und Aufbau der Seminararbeit
1.2 Eckdaten der Europäischen Union

2 Geschichte der Europäischen Union
2.1 Grundgedanke/Entstehung der Europäischen Gemeinschaft
2.2 Gründung der Europäischen Union/ Verlauf bis heute

3 Die langfristigen politischen Ziele der EU
3.1 Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
3.2 Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik (ZBJI)
3.3 Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
3.4 EU – Erweiterung

4 Institutionen der EU und ihre Aufgaben
4.1 Europäisches Parlament
4.2 Rat der Europäischen Union
4.3 Europäische Kommission
4.4 Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
4.5 Rechnungshof
4.6 Europäische Zentralbank (EZB)
4.7 Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)
4.8 Ausschuss der Regionen
4.9 Das Zusammenwirken der verschiedenen Institutionen

5 Die Zukunft Europas

Literatur- und Quellenverzeichnis

Vorbemerkung:

Alle geschlechtsbezogenen erscheinenden sprachlichen Formulierungen in dieser Seminararbeit gelten ohne Einschränkung für beide Geschlechter.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Europäische Union

Abbildung 2: Das 3-Säulen-Modell der EU

Abbildung 3: Das Europäische Parlament

Abbildung 4: Die Europäische Kommission

Abbildung 5: Das Zusammenwirken der verschiedenen Organe

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Ist- Ausgaben der EU aus dem EAGFL

1 Einleitung

1.1 Ziel und Aufbau der Seminararbeit

Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit dem Thema „ Die Aufgaben der Europäischen Union“. Es werden die Hauptaufgaben und die Probleme, welche letztendlich auch die Herausforderungen darstellen, der Europäischen Union dargelegt, wobei es sehr schwierig ist diese genau zu definieren, weil im Laufe der Zeit sehr viele Veränderungen eintreten, und die Reichweite und die Aufgabenfelder der Europäischen Union sich immer komplexer darstellen.

Um den Grundgedanken und den Sinn der Europäischen Union besser zu verstehen, werde ich detaillierter auf die historische Entwicklung der Europäischen Union eingehen. Auf die langfristigen Ziele der EU und Politiken, folgt eine Beschreibung der Institutionen, die die politische Gestalt Europas ausmachen und ein kleiner Zukunftsausblick.

1.2 Eckdaten der Europäischen Union

Gegenwärtig besteht die Europäische Union aus 15 Mitgliedstaaten. Diese haben sich der Wahrung des Friedens und dem Streben nach Wohlstand ver- schrieben. Die Europäische Union ist der größte freiwillige und dem Frieden verpflichtete Zusammen- schluss von Staaten der Welt. Sie erstreckt sich auf einer Fläche von 3.234.000 km2. 375 Millionen Bürger leben heute in der Europäischen Union. Und sie wird stetig wachsen[1].

2 Geschichte der Europäischen Union

2.1 Grundgedanke/Entstehung der Europäischen Gemeinschaft

Historisch gesehen war die Entstehung der heutigen Europäischen Union die Folge des zweiten Weltkriegs[2].

„In welcher Lage befindet sich Europa heute?Unter den Siegern herrscht eine misstönende babylonische Sprachenverwirrung; unter den Geschlagenen das trotzige Schweigen der Verzweiflung. Das ist es, was die in so viele alte Staaten und Nationen aufgeteilten Europäer, was die deutschen Mächte damit erreicht haben, dass sie einander zerfleischtenDoch es gibt ein Heilmittel. ...Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa schaffen“!

( Winston Churchill, Rede an der Züricher Universität, 19.09.1946)

Nach dem zweiten Weltkrieg arbeitete Jean Monnet einen Plan aus, der einen gemeinsamen Kohle- und Stahlmarkt von Deutschland und Frankreich vorsah. Dieser wurde am 9. Mai 1950 von Robert Schuman (damaliger französischer Außenminister) als der Plan der Montan-Union verkündet. Dieses Datum gilt deshalb als Geburtsstunde der europäischen Integration. Am 18.April 1951 wurde der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Montanunion) in Paris unterzeichnet und trat dann am 23.Juli 1952 in Kraft. Die Gründungsstaaten der EGKS waren Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Deutschland. Ziel war es die Ein- und Ausfuhrzölle zu beseitigen, die BRD als gleichberechtigten Partner zu integrieren und die Schwerindustrie nicht mehr als Waffenschmiede Europas zu benutzen. Auf der Basis des großen Erfolges dieser Montanunion, entstand der Entschluss auch andere Wirtschaftsbereiche zu integrieren. Am 25. März 1957 unterzeichneten die selben Länder zwei weitere Verträge in Rom (Römische Verträge) , die am 1. Januar 1958 in Kraft traten. Es war der Vertrag über die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und ein Vertrag über die Gründung einer Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM-Vertrag)[3].

Die Aufgabe der EWG war es einen gemeinsamen Markt zu errichten und die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten schrittweise anzunähern. Die Europäische Atomgemeinschaft sollte vor allem zur Förderung der friedlichen und industriellen Nutzung der Kernenergie beitragen, die Brennstoffversorgung gewährleisten und Richtlinien für den Strahlenschutz aufstellen[4].

Die im EWG-Vertrag festgelegten Grundsätze wurden nach und nach in die Praxis umgesetzt, und am 1. Juli 1967 schlossen sich die drei Gemeinschaften (EWG, EGKS und EURATOM) zum allgemeinen „Rat der Europäischen Gemeinschaft“ zusammen. Im allgemeinen Sprachgebrauch setzte sich der Begriff „Europäische Gemeinschaft (EG)“ durch[5]. Es folgte am 21. März 1972 die Gründung des Europäischen Währungsverbundes, welche den ersten Schritt in Richtung Währungsunion darstellte. Am 1. Januar 1973 traten nach fast zweijährigen Beitrittsverhandlungen die Länder Großbritannien, Dänemark und Irland der EG bei. Ein Jahr später folgte Griechenland und 1986 Spanien und Portugal. Norwegen sprach sich in einer Volksabstimmung gegen die Mitgliedschaft aus.

Mit der Zeit führten sinkende Wachstumsraten und eine steigende Arbeitslosigkeit in allen Staaten der EG zu immer stärker werdenden Problemen der gemeinschaftlichen Interessenslagen. Der erlahmte Prozess der Europäischen Einigung sollte durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA), die zum 1. Juli 1987 in Kraft trat, wiederbelebt werden. Geplant war die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992, ein Europa der Bürger mit stärkeren Kompetenzen des Europaparlaments, die Verbesserung der institutionellen Bedingungen durch weitere Kompetenzübertragung der Nationalstaaten auf die Ebene der EU, sowie eine verstärkte Einführung von Mehrheitsentscheiden. Die EEA legte als wünschenswertes Ziel eine Europäische Union fest. Die Einheitliche Europäische Akte trug entscheidend zur Beschleunigung des europäischen Einigungsprozesses bei. 1989 wurde die Einsetzung einer Regierungskonferenz beschlossen, die eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion vorbereiten sollte. 1990 sollte eine weitere Regierungskonferenz über eine politische Union hinzukommen. Die Reformen sollten bis Anfang 1993 in Kraft treten.[6]

[...]


[1] Vgl. Weidenfeld; Wessels; Europa von A bis Z; 8 Auflage; Bonn 2002; S. 429.

[2] Vgl. Herz, Dietmar; Die Europäische Union; München 2002; S. 23.

[3] Vgl. Weindl; Europäische Gemeinschaft; 2 Auflage; München 1994; S.2/3.

[4] Vgl. Information zur politischen Bildung; Heft Nr.213, S.9.

[5] Vgl. Weidenfeld; Wessels; Europa von A bis Z; 8 Auflage; Bonn 2002; S.16.

[6] Vgl. Herz, Dietmar; Die Europäische Union; München 2002; S. 46-63.

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Die Aufgaben der Europäischen Union
Universidad
Nürtingen University  (Volkswirtschaftslehre)
Curso
VWL- Seminar
Calificación
2,0
Autor
Año
2003
Páginas
27
No. de catálogo
V13004
ISBN (Ebook)
9783638187664
Tamaño de fichero
903 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Aufgaben, Europäischen, Union, VWL-, Seminar
Citar trabajo
Philipp Mahler (Autor), 2003, Die Aufgaben der Europäischen Union, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13004

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