inem Urteil vom 3. Juli 2008 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgrichts (BVerfG) das Phänomen des so genannten negativen Stimmgewichts für verfassungswidrig erklärt, da es gegen die Wahlgrundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit nach Art. 38 I GG verstoße.1 BVerfG verpflichtet den Gesetzgeber, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Novellierung zu beschliessen. Aus diesen Hintergründe ist es besonders interessant und relevant, die Entscheidungsgründen des BVerfGE und in denen erwähnten, auch neu gefassten verfassungsrechtliche Thesen zu analysieren. Besonders deswegen, dass weil die Richter für ein neues Wahlrecht eine Frist bis zum Juni 2011 eingeräumt haben, kann die nächste Bundestagwahlen mit verfassungswidrigen Bundeswahlgesetz (BWG) durchgeführt werden, was auch bis heute als ein Objekt der scharfen Kritik geblieben ist.2 In dieser Hinsicht, bezieht sich die Seminararbeit die Entscheidungsgründen des Urteils des Zweiten Senats des BVerfG vom 3. Juli 2008 und die verfassungsrechtlichen Problematik der Überhangmandate. Die Arbeit beginnt mit der allgemeinen Beschreibung der Leitmotive der BVerGE. Im nächsten Abschnitt sind die Grundtypen der Wahlsysteme und deutsches Wahlrecht kurz vorgestellt. Dabei sind die Begriffsdefinitionen der „Überhangmandate“ erläutert, auch die Ursachen, Entstehensbedingungen und Arten der Überhangmandate zusammengefasst und beschrieben. Im vierten Abschnitt sind detalisiert die Entscheidungs- und Erwägungsgründe der BVerfGE und die Beseitigungsmöglichkeiten des Broblems. Zum Schluss sind die Ergebnisse der Seminararbeit zusammengefasst. [1Gröpl, Christoph, NJW – Editorial 2008, Heft 30, S. 1.; 2 http://www.stern.de/politik/deutschland/:%DCberhangmandate-SPD-Wahlrecht-%E4ndern/654862.html.]
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG
II. DIE LEITMOTIVE DER ENTSCHEIDUNG DES BUNDESVRFASSUNGSGERICHS VOM 3. JULI 2008
A. Abstrakt
B. Kurz über die wichtigsten Betimmungen des BVerGE vom 3. Juli 2008
III. DIE ENTSTEHUNGSBEDINGUNGEN DER ÜBERHANGMANDATE
A. Grundtypen der Wahlsysteme und Deutsches Wahlrecht
1. Wahlsysteme
a) Mehrheitswahl
aa) Relative Mehrheitswahl
bb) Absolute Mehrheitswahl
b) Verhältniswahl
aa) Sperrklauseln
2. Personalisierte Verhältniswahl nach dem deutschen Wahlrecht
B. Institut der Überhangmandate
1. Begriffsdefinition
2. Unterscheidung zwischen internen und externen Überhangmandate
3. Ursachen von Überhangmandaten
IV. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE PROBLEMATIK DER ÜBERHANGMANDATE
A. Wahlrecht in Teilen verfassungswidrig – Begründung der BVerfGE vom 3. Juli 2008
1. Paradoxes Wahlrechtsphänomen - ,,negatves Stimmgewicht“
2. Grundsatz der Wahlgleicheit und Unmittelbarkeit der Wahl
B. Die Beseitigung des Problems
V. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 zum Phänomen des "negativen Stimmgewichts" bei Überhangmandaten und analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der bisherigen Regelungen des Bundeswahlgesetzes. Ziel ist es, die Entscheidungsgründe des Gerichts aufzuarbeiten und mögliche Wege zur Reform des Wahlrechts unter Wahrung der Wahlgleichheit aufzuzeigen.
- Analyse der Wahlsysteme und der personalisierten Verhältniswahl in Deutschland.
- Definition und Entstehung von internen und externen Überhangmandaten.
- Juristische Einordnung des "negativen Stimmgewichts" als Verletzung der Wahlgleichheit.
- Diskussion von Lösungsansätzen wie Ausgleichsmandaten zur Beseitigung des Problems.
Auszug aus dem Buch
B. Institut der Überhangmandate
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei so wenige (Zweit) Stimmen erhalten hat, dass ihr proportional weniger Mandate zustehen, als sie aufgrund von Direktmandaten erhielt. Diese „Überhangmandate“ (für die fehlenden Stimmen) verbleiben bei der Partei.Bei der Bundestagswahl entstehen Überhangmandate in Ländern, in denen einer Landesliste weniger Mandate nach Zweitstimmen zustehen als sie (aufgrund ihrer Erststimmen) Direktmandate erhalten hat.
Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Mandate durch die Direktwahl in den Wahlkreisen eines Landes (aufgrund des Erststimmenergebnisses) errungen hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis in diesem Land zustehen. Diese Sitze darf eine Partei nach § 6 Abs. 5 BWahlG behalten, auch wenn sie dadurch mehr Sitze erhält, als ihr nach dem proportionalen Sitzanteil auf Landesebene zustehen würden. Diese zusätzlichen Sitze bzw. Mandate bilden die so genannten Überhangmandate. Dadurch erhöht sich die Zahl der Mitglieder des deutschen Bundestages um die Zahl der Überhangmandate. Sie entstehen also im Zusammenhang mit der Zweistimmen-Konstruktion des Wahlsystems zum deutschen Bundestag und sind eine Besonderheit der personalisierten Verhältniswahl.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Hinführung zur Thematik des negativen Stimmgewichts und des BVerfG-Urteils vom 3. Juli 2008 unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Fristsetzung für eine Novellierung.
II. DIE LEITMOTIVE DER ENTSCHEIDUNG DES BUNDESVRFASSUNGSGERICHS VOM 3. JULI 2008: Überblick über die historische Rechtsprechung des BVerfG zu Überhangmandaten und die wissenschaftliche Diskussion zu Wahlgleichheit und Ursachen.
III. DIE ENTSTEHUNGSBEDINGUNGEN DER ÜBERHANGMANDATE: Erläuterung der Grundlagen von Mehrheits- und Verhältniswahl sowie der spezifischen Konstruktion des deutschen personalisierten Verhältniswahlrechts.
IV. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE PROBLEMATIK DER ÜBERHANGMANDATE: Analyse der Begründung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des negativen Stimmgewichts und der Diskussion über Ausgleichsmöglichkeiten.
V. SCHLUSSFOLGERUNGEN: Kritische Würdigung der Entscheidung des Gerichts sowie der eingeräumten Frist bis 2011 zur Anpassung des Bundeswahlgesetzes.
Schlüsselwörter
Überhangmandate, Negatives Stimmgewicht, Bundesverfassungsgericht, Wahlgleichheit, Verhältniswahl, Erststimme, Zweitstimme, Direktmandat, Wahlprüfung, Bundeswahlgesetz, Ausgleichsmandate, Verfassungswidrigkeit, Parlamentsrecht, Stimmensplitting, Wahlgrundsätze
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008, in dem die Regelungen zum negativen Stimmgewicht bei Überhangmandaten als verfassungswidrig eingestuft wurden.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Das Werk behandelt die Funktionsweise des deutschen Wahlrechts, die Entstehungsbedingungen von Überhangmandaten und die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Wahlgleichheit.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist die detaillierte Aufarbeitung der Entscheidungsgründe des BVerfG und die kritische Auseinandersetzung mit der Problematik der Mandatsverteilung im deutschen Wahlsystem.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Die Arbeit folgt einem rechtswissenschaftlichen Ansatz, der sich auf die Analyse höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie die Auswertung einschlägiger juristischer Kommentare und Fachliteratur stützt.
Was ist der Schwerpunkt im Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der theoretischen Wahlsystemgrundlagen, die Definition von Überhangmandaten und die verfassungsrechtliche Prüfung des Effekts des negativen Stimmgewichts.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich der Inhalt charakterisieren?
Die zentralen Schlagworte sind Überhangmandate, negatives Stimmgewicht, Bundesverfassungsgericht, Wahlgleichheit und personalisierte Verhältniswahl.
Warum wird das negative Stimmgewicht als verfassungswidrig eingestuft?
Das Gericht sah darin eine Verletzung des Grundsatzes der Wahlgleichheit, da eine Stimmabgabe unter Umständen zu Lasten statt zu Gunsten der gewählten Partei wirken kann.
Welche Lösungsvorschläge diskutiert die Autorin zur Vermeidung der Problematik?
Es werden Ansätze wie die Einführung von Ausgleichsmandaten oder Listenverbindungen diskutiert, um die proportionale Sitzverteilung trotz Direktmandaten zu wahren.
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- Erkvania Tinatin (Author), 2009, Negatives Stimmgewicht - Überhangmandate (BVerfGE), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130084