Protestantismus und Frauenfrage zur Zeit des deutschen Kaiserreichs


Trabajo Escrito, 2008

19 Páginas

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1) Das deutsche Kaiserreich

2) Religion im Kaiserreich

3) Protestantismus im Kaiserreich

4) Frauen zur Zeit des Kaiserreichs
4.1) Die Frauenfrage zur Zeit des Kaiserreichs
4.2) Die Stellung der Frau in Ehe und Familie
4.3) Mädchenerziehung und Frauenbildung
4.4) Frauenarbeit
4.5) Politische Gleichberechtigung der Frau

5) Literaturverzeichnis

1) Das deutsche Kaiserreich

Das deutsche Kaiserreich erstreckte sich von 1871 bis 1918 und wurde nach dem Sieg der miteinander verbündeten einzelnen deutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg gegründet. Das Kaiserreich war ein Bundesstaat mit einer konstitutionellen Monarchie, dessen Oberhaupt zunächst der König von Preußen, Wilhelm I., war1. Otto von Bismarck wurde Reichskanzler. Mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs wurde zumindest äußerlich die lang herbeigesehnte nationale Einigung besiegelt. Das Kaiserreich konnte man als „modernen Nationalstaat“2 bezeichnen, in ihm kamen sowohl demokratische Züge als auch die militärisch-höfischen Merkmale des Deutschen Kaisertums zum Vorschein3.

Das Kaiserreich war in 25 Bundesstaaten gegliedert. Darunter befanden sich:

- vier Königreiche: Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg
- sechs Großherzogtümer: Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach
- fünf Herzogtümer: Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen
- sieben Fürstentümer: Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Ältere Lienie, Reuß Jüngere Linie
- drei Freie Städte: Hamburg, Bremen, Lübeck

Der größte und einflussreichste Einzelstaat war Preußen, er umfasste zwei Drittel der Fläche des deutschen Kaiserreichs und beheimatete somit drei Fünftel der Bewohner4. Die politische Ordnung stellte den Bundesrat und den Reichstag an die Spitze der Verfassungsorgane. Der Bundesrat vertrat die Einzelstaaten und der Reichstag als gewählte Volksvertretung das Volk. Es galt das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer, das Wahlrecht für Frauen setzte sich erst 1918 in ganz Deutschland durch5.

Deutschland war zur Zeit des Kaiserreichs geprägt durch die Hochindustrialisierung. Es wandelte sich von einem ladwirtschaftlich dominierten zu einem industriell ausgerichteten Staat6. Vor allem durch die Expansion der Chemie- und Elektroindustrie wurde der Wandel zur Industriegesellschaft unterstützt und vorangetrieben. Es kam zum Einsatz von neuentwickelten Produktionsmaschinen, und in Großbetrieben wurden neue Technologien eingeführt7. Ende des 19. Jahrhunderts konnte man den Bereichen wie Bergbau, Industrie und Handwerk den größeren Gewinn und auch mehr Beschäftigte zuschreiben als der Landwirtschaft, dem Forstbetrieb und der Fischerei8.

Durch die Industrialisierung wurde das Wachstum der Städte schnell beschleunigt, und die städtische Lebensform wurde begünstigt9. Durch verbesserte hygienische und medizinische Versorgung nahm das Bevölkerungswachstum rapide zu. Es wurden zwar nicht mehr Menschen geboren als zuvor, doch diese Menschen lebten länger. Kinderkrankheiten und die Kleinkindsterblichkeit sank, dazu nahm die mittlere Lebenserwartung deutlich zu. Es kam zu einer Bevölkerungsexplosion, die Bevölkerung wuchs um fast 25 %. Aufgrund des Wirtschaftswachstums stieg auch das industrielle Beschäftigungsangebot, sodass die wachsende Bevölkerung zunächst auf dem Arbeitsmarkt gut untergebracht werden konnte10. Doch je stärker die Bevölkerung anwuchs, desto mehr kam es zu einem Missverhältnis zwischen Bevölkerung und Erwerbsangeboten. Dieses Problem entwickelte sich im Industrialisierungsprozess zur sozialen Frage11.

2) Religion im Kaiserreich

In der Zeit des Kaiserreiches existierten viele religiöse Gruppen und Organisationen nebeneinander. Darunter waren auch unterschiedliche Freikirchen und Sekten, neuhumanistische Bildungsreligiositäten und der Monistenbund. Doch die Menschen in der damaligen Zeit wurden nur von den beiden Großkirchen beeinflusst und erreicht. Diese waren der Protestantismus und der römische Katholizismus. Die Religion spielte im Kaiserreich eine große und wichtige Rolle. Obwohl zur damaligen Zeit die religiöse Versorgung der Bevölkerung vor allem in den Großstädten und den industriellen Ballungszentren zurückging, waren in weiten Gebieten des Kaiserreichs die Kirchlichkeit und zumindest die kirchlichen Sitten noch fest verwurzelt. Dies galt für beide Konfessionen12.

Es gab damals sowohl fast rein katholische Gebiete wie zum Beispiel Nieder- und Oberbayern, Oberschlesien und das nördliche Westfalen sowie auch rein protestantische Gebiete wie Schleswig-Holstein, Sachsen und Pommern. Aufgrund dieser durch die einzelnen Gebiete getrennten Konfessionen gab es starke Vorbehalte und Vorurteile gegenüber gemischt konfessionellen Ehen, diese wurden nicht gerne gesehen.

Neben den christlichen Konfessionen gab es auch einen sehr geringen Teil jüdischer Bevölkerung. Dieser Teil der Bevölkerung lag bei ca. 1 % der Gesamtbevölkerung und nahm immer weiter ab, was an der geringen Geburtenrate und den immer weiter steigenden jüdisch-christlichen Mischehen lag. Die daraus entstehenden Kinder wurden meist im christlichen Glauben erzogen13. Juden wurden im Kaiserreich unterdrückt. 1871 wurde ihnen zwar die Gleichberechtigung zugesichert und noch einmal ausdrücklich garantiert, doch wirklich genutzt hat diese Zusicherung nichts, denn Juden wurden von vielen Berufen ausgeschlossen. So war es ihnen zum Beispiel nicht gestattet, eine Offizierslaufbahn einzuschlagen oder sich für den höheren Staatsdienst zu bewerben. Die Wirtschaftskrise und der Zuzug osteuropäischer Juden ließen die antijüdische Stimmung in der Öffentlichkeit weiter laut werden. Dadurch nahmen die Benachteiligungen der jüdischen Mitbürger immer weiter zu.14

3) Protestantismus im Kaiserreich

Unter Protestantismus versteht man alle christlichen Kirchen, Gruppen oder Bewegungen, die aus der Reformation im 16. Jahrhundert entstanden sind und sich mit dem damaligen reformatorischen Protest identifizieren können. Man muss diesen Begriff aber als Sammelbegriff verstehen, denn den einen einzigen Protestantismus gibt es nicht. Schon zur Zeit des 16. Jahrhunderts gab es viele verschiedene reformatorische Protestbewegungen. Auch von der einen Reformation kann man kaum sprechen, denn die großen Reformatoren wie Martin Luther, Johannes Calvin, Ulrich Zwingli und Philipp Melanchton waren in ihren ihrer Theologie und politischen Grundhaltung nicht einer Meinung15.

Während dem deutschen Kaiserreich stellte der Protestantismus die vorherrschende Religion dar. Mit drei Fünfteln der Bevölkerung bildete er die Mehrheit im deutschen Kaiserreich. Außerdem war ein hoher Anteil der gesellschaftlichen Elite in Staat, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft protestantisch. Dazu kam noch, dass die staatliche Einstellungspolitik Juden und Katholiken bewusst diskriminierte, sodass diese auch kaum an ein höheres Amt kommen konnten. So blieben die höheren Ämter unter den Protestanten verteilt.

Die protestantische Dominanz zeichnete sich schon vor Entstehung des Kaiserreichs ab. 1866 wurde das katholische Österreich nach der Schlacht von Königgrätz aus dem deutschen Reichsverband ausgeschlossen, und so konnte sich die preußisch-protestantische Dominanz weiter etablieren. Mit dem Sieg im deutsch-französischen Krieg 1870/71 über das ebenfalls katholische Frankreich wurde diese protestantische Vorherrschaft endgültig besiegelt. Die Kaiserreichsgründung kann daher auch als ein Resultat des Konfessionskampfes angesehen werden, die Nationalisierung des deutschen Protestantismus ist auch deshalb so erfolgreich, da im Verlauf der gewonnenen Kriege gegen die katholischen Gegnerländer die Katholiken als „Reichsfeinde“ stigmatisiert wurden.

Die evangelische Kirche war im Kaiserreich in 40 Territorialkirchen aufgespalten, es gab keine reichsweite Vereinigung oder eine Führungsinstanz. Die Verfassungen der Territorialkirchen glichen sich im Laufe des 19. Jahrhunderts aber aneinander an, sodass die Verfassung der größten protestantischen Kirche im Reich, der altpreußischen Union, weitgehend den Kirchenverfassungen der anderen deutschen Landeskirchen glich16.

Alle Territorialkirchen hatten das System der gemischten Kirchenverfassung, das aus einem Kompromiss zwischen dem Prinzip der Selbstverwaltung und der obrigkeitlichen Anstaltsleitung bestand. Die kirchliche Selbstverwaltung ging von den Gemeinden aus. Die stimmberechtigten Gemeindemitglieder durften ihre Vertretungen wählen, welche dann wiederum die Laienmitglieder für die Kreissynode bestimmten. Stimmberechtigt waren allerdings nur die Männer der Gemeinde, die Frauen waren per Kirchenverfassung und Gemeindeverordnung in fast allen deutschen Landeskirchen von der Gemeindevertretungswahl sowie von der Wahl des Pfarrers ausgeschlossen.

Diese Kreissynode übernahm die Verwaltung des Kirchenbesitzes. 5/6 der Mitglieder der Provinzialsynode, die die nächsthöhere Instanz bildete, wurden von der Kreissynode gewählt, der Rest der Mitglieder waren Personen, die von Amts wegen der Provinzialsynode angehörten. Das oberste Kirchenorgan war die Generalsynode. Sie bestand aus 150 Vertretern der Provinzialsynode, einigen Amtspersonen und dreißig vom König direkt ernannten Mitglieder. Der Pfarrer vertrat auf Gemeindeebene die Obrigkeit. Er wurde normalerweise von der Gemeinde auch nicht gewählt, sondern nur bestätigt. Im Kreis- und Provinzialbezirk wurde die Obrigkeit von den vom Staat eingesetzten Super- bzw. Generalsuperintendenten repräsentiert, welche auch auf gesamtkirchlicher Ebene in der Generalsynode zusammen mit den vom König ernannten Mitglieder die staatliche Autorität vertraten. Außerdem gab es noch obrigkeitliche Institutionen, diese leiteten und beaufsichtigten die Kirche im Auftrag des Staates. Der König stand über diesen obrigkeitlichen Institutionen als „summus episcorpus“, er ernannte die Mitglieder der Kirchenbehörde. Doch die Leitung des Kirchenregiments lag in der Regel beim Evangelischen Oberkirchenrat. Dies war eine Kollegialbehörde, deren Mitglieder wiederum vom König direkt berufen wurden und die aus dem Staatshaushalt finanziert wurden17.

Im Kaiserreich gab es keine klare Trennung zwischen Kirche und Staat. Die staatskirchlich geprägte Verfassung dominierte das obrigkeitskirchlich-konsistoriale Moment.

Die autoritären Strukturen des deutschen Protestantismus wurden auch durch die Dominanz der Pfarrer gegenüber den Laien hervorgehoben. Der evangelischen Pfarrer hatte zwar keine theologisch-sakral legitimierte Sonderstellung wie bei den katholischen Priestern inne, aber durch seine theologische Ausbildung und der professionellen Position kam ihm eine Schlüsselstellung in einer amtskirchlich und anstaltsmäßig geprägten Kirche zu.

4) Frauen zur Zeit des Kaiserreichs

Die Frauen zur Zeit des Kaiserreiches lebten in einer von Männern dominierten Welt. Der Mann hatte die Verpflichtung zur Arbeit und zum Kampf, die Frau war zur Bewahrung der Güter und für die Ordnung des Hauses zuständig. Sie hatten weder politische noch finanzielle Rechte. So verfügte beispielsweise der Mann über das Vermögen18. Auch das elterliche Sorgerecht wurde dem Mann zugeschrieben, wohingegen die Erziehungsarbeit wie selbstverständlich Aufgabe der Frauen war19. Politisch gesehen hatten die Frauen keine Rechte. Sie hatten weder passives noch aktives Wahlrecht, ihr politisches Engagement war bis 1908 absolut unerwünscht, erst dann wurde diese Situation mit dem neuen Reichsvereinsgesetz ein wenig erleichtert20. Dies besagte, dass Frauen nun politischen Vereinen oder Parteien beitreten durften21.

Außerdem durften sie nicht am öffentlichen Bildungssystem teilnehmen, denn Frauenbildung wurde als nicht notwendig und somit als überflüssig angesehen. Die Frauen, die die Möglichkeit dazu hatten, konnten sich also nur selbst Wissen aneignen. Jedoch konnten nicht alle Frauen auf diese Art der Bildung zurückgreifen und blieben somit bildungstechnisch auf der Strecke.

Den damaligen Frauen wurden Tugenden wie Unschuld, Sanftmut, Bescheidenheit, Artigkeit, Schamhaftigkeit und ein freundliches und heiteres Wesen nachgesagt. Deshalb konnten sie ihre Überzeugungen nicht im offenen Kampf kundtun, da sie sonst ihre Tugenden nicht erfüllt hätten. Die Frauen zu dieser Zeit lassen sich in vier Gruppen einteilen.

[...]


1 http://www.farmathur.de/kaiserreich

2 Klaßen, Mädchen- und Frauenbildung im Kaiserreich 1871-1918, 13

3 ebd.

4 http://www.dhm.de/lemo/html/kaiserreich/reich/index.html

5 Klaßen, Mädchen- und Frauenbildung im Kaiserreich 1871-1918, 13

6 Langewische , deutsches Kaiserreich, 73

7 Klaßen, Mädchen- und Frauenbildung im Kaiserreich 1871-1918, 20

8 Langewische, deutsches Kaiserreich, 73

9 Klaßen, Mädchen- und Frauenbildung im Kaiserreich 1871-1918, 21

10 ebd. 74

11 ebd. 76

12 ebd.137

13 http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Kaiserreich#Konfessionen_und_nationale_Minderheiten

14 Langewische, das deutsche Kaiserreich, 148

15 Graf, Der Protestantismus, 7

16 Baumann, Protestantismus und Frauenemanzipation, 26

17 Baumann, Protestantismus und Frauenemanzipation, 27

18 http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/106606.html

19 Epkenhans, Leben im Kaiserreich, 126

20ebd. 124

21 http://ultimateheroswelt.blog.de/2008/05/16/15-mai-1908-das-reichsvereinsgesetz-4183287

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Protestantismus und Frauenfrage zur Zeit des deutschen Kaiserreichs
Universidad
University of Education Ludwigsburg
Año
2008
Páginas
19
No. de catálogo
V130135
ISBN (Ebook)
9783640371068
ISBN (Libro)
9783640371297
Tamaño de fichero
424 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Protestantismus, Frauenfrage, Kaiserreich
Citar trabajo
Anónimo, 2008, Protestantismus und Frauenfrage zur Zeit des deutschen Kaiserreichs, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130135

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