Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der bilanziellen Behandlung von Anwendungssoftware sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht. Hierbei ergibt sich eine Reihe von spezifischen Problembereichen, deren Herangehensweise nach nationalem und internationalem Recht teilweise sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Zunächst werden die zur bilanziellen Behandlung von Anwendungssoftware notwendigen Begriffsabgrenzungen sowie eine Klassifizierung der einzelnen Arten von Anwendungssoftware in technischer und bilanzieller Hinsicht vorgenommen. Anschließend erfolgt die Betrachtung der bilanziellen Behandlung nach deutschem Handelsrecht sowie nach internationalen Rechnungslegungsstandards. Darauf aufbauend werden die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Bilanzierung von Anwendungssoftware nach HGB und IFRS verglichen und außerdem die möglichen bilanzpolitischen Spielräume aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Grundlagen
2.1 Begriffsabgrenzung
2.2 Klassifizierung von Anwendungssoftware
2.2.1 Standardsoftware
2.2.2 Individualsoftware
2.2.3 ERP-Software
2.3 Bilanzielle Einordung
3 Bilanzierung von Anwendungssoftware nach Handelsrecht
3.1 Ansatzkriterien
3.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
3.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
3.2 Bewertungskriterien
3.2.1 Zugangsbewertung
3.2.2 Folgebewertung
3.3 Ausweis und Anhangangaben
4 Bilanzierung von Anwendungssoftware nach IFRS
4.1 Ansatzkriterien
4.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
4.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
4.2 Bewertungskriterien
4.2.1 Zugangsbewertung
4.2.2 Folgebewertung
4.3 Ausweis und Anhangangaben
5 Vergleich der Bilanzierung von Anwendungssoftware nach Handelsrecht und IFRS
5.1 Vergleich der Bilanzierung von Anwendungssoftware
5.2 Vergleich der bilanzpolitischen Spielräume
6 Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die bilanzielle Behandlung von Anwendungssoftware aus Anwendersicht sowohl nach dem deutschen Handelsrecht (HGB) als auch nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Ziel ist es, die Unterschiede in den Ansatz- und Bewertungskriterien sowie die daraus resultierenden bilanzpolitischen Spielräume aufzuzeigen und zu vergleichen.
- Grundlagen zur Klassifizierung von Softwarearten wie Standard-, Individual- und ERP-Software
- Detaillierte Prüfung der abstrakten und konkreten Aktivierungsvoraussetzungen
- Vergleich der Bewertungsmethoden bei Zugang und Folgebewertung
- Analyse der bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten in beiden Regelwerken
- Ausblick auf die Harmonisierung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Die abstrakte Aktivierungsfähigkeit, also der Aktivierungsgrundsatz29, knüpft an den Vollständigkeitsgrundsatz des § 246 Abs. 1 HGB an, wonach sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Anhand der abstrakten Aktivierungsfähigkeit soll zunächst geklärt werden, ob ein Vermögensgegenstand gem. § 246 Abs. 1 HGB vorliegt und somit das Untersuchungsobjekt, losgelöst von speziellen Einzelfallregelungen, grundsätzlich zum Bilanzansatz geeignet ist.30
Für die abstrakte Aktivierungsfähigkeit existiert keine Legaldefinition, so dass diese aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung abzuleiten ist. Dementsprechend existieren auch eine Vielzahl verschiedener Auslegungen zu dieser Thematik, wobei sich mehrheitlich31 die nachfolgend erläuterten Vorrausetzungen, die an das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes geknüpft werden, herausgebildet haben.
Demnach bildet Ausgangspunkt für die Definition des Aktivierungsgrundsatzes § 242 Abs. 1 HGB. Durch die in diesem Paragraphen geforderte Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden, wird der statischen Bilanztheorie, die als primären Bilanzzweck die Schuldendeckungskontrolle ansieht, entsprochen.32
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Arbeit beleuchtet die steigende Bedeutung von Anwendungssoftware in Unternehmen und führt in die Problemstellung der unterschiedlichen bilanziellen Behandlung nach HGB und IFRS ein.
2 Grundlagen: Es werden Begriffsdefinitionen vorgenommen und eine Klassifizierung der Anwendungssoftware in Standard-, Individual- und ERP-Software durchgeführt, sowie die grundlegende bilanzielle Einordnung vorgenommen.
3 Bilanzierung von Anwendungssoftware nach Handelsrecht: Dieses Kapitel erläutert die Kriterien für den Bilanzansatz, die Bewertung sowie Ausweis- und Anhangangaben nach deutschem Handelsgesetzbuch.
4 Bilanzierung von Anwendungssoftware nach IFRS: Untersuchung der Ansatz- und Bewertungsregeln für Software nach den internationalen Rechnungslegungsstandards unter Berücksichtigung von IAS 38.
5 Vergleich der Bilanzierung von Anwendungssoftware nach Handelsrecht und IFRS: Synoptische Gegenüberstellung der Regelungen mit Fokus auf bilanzpolitische Gestaltungsspielräume.
6 Zusammenfassung und Ausblick: Fazit der Arbeit mit einem Ausblick auf die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
Schlüsselwörter
Anwendungssoftware, Bilanzierung, HGB, IFRS, Ansatzkriterien, Bewertung, immaterielle Vermögensgegenstände, Standardsoftware, Individualsoftware, Bilanzpolitik, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Nutzungsdauer, BilMoG, IAS 38.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Bilanzierung von Anwendungssoftware beim Anwender nach deutschem HGB und internationalem IFRS.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Aktivierungsfähigkeit, die Bewertung bei Zugang und in Folgebewertungen sowie die bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist ein systematischer Vergleich zwischen HGB und IFRS hinsichtlich Ansatz und Bewertung von Anwendungssoftware.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine integrative Analyse und ein Vergleich der jeweiligen Regelungswerke basierend auf der aktuellen Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die Ansatz- und Bewertungskriterien beider Rechnungslegungssysteme erläutert und anschließend kritisch verglichen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Anwendungssoftware, HGB, IFRS, Bilanzierung, Aktivierungsfähigkeit und Bilanzpolitik.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen Standard- und Individualsoftware eine Rolle?
Die Klassifizierung beeinflusst die Beurteilung der Anpassungstiefe (Customizing), was wiederum für die Frage der Aktivierung als Anschaffungs- oder Herstellungskosten entscheidend ist.
Wie unterscheidet sich die Aktivierung bei HGB und IFRS?
Nach HGB besteht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände grundsätzlich ein Aktivierungsverbot, während nach IFRS eine Aktivierung von Entwicklungskosten bei Erfüllung bestimmter Kriterien möglich ist.
Welche Rolle spielt das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)?
Das BilMoG führt zu einer Annäherung des HGB an die IFRS, indem das Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände weitgehend aufgehoben wird.
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- Melanie Richter (Author), 2008, Die Bilanzierung von Anwendungssoftware nach Handelsrecht und IFRS aus Anwendersicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130167