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Die Grundidee der transzendentalen Deduktion der Kategorien

(§ 13 und 14 der KrV)

Titre: Die Grundidee der transzendentalen Deduktion der Kategorien

Dossier / Travail , 2008 , 19 Pages , Note: 1,7

Autor:in: Radka Tomeckova (Auteur)

Philosophie - Théorique (Conscience, Science, Logique, Langage)
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Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem „Ersten Abschnitt“ der „Deduktion der reinen Verstandesbegriffen“ in der „Transzendentalen Analytik“. Vorzugsweise möchte ich hier also die einleitenden § 13 und 14 zusammenfassen und analysieren, vor allem um festzustellen, welchen Zweck Kants transzendentale Deduktion der Kategorien hat.
Zuerst möchte ich die kantianische Unterscheidung zwischen qiud iuris und quid facti annähern und den Bezug beider Fragen auf die Begriffe der Deduktion, der transzendentalen Deduktion und der empirischen Deduktion erläutern, so wie dies am Anfang des § 13 vom Kant angegeben ist (Abschnitt I und II). Anhand dieser Erläuterungen möchte ich dann den hier deklamierten Ziel der transzendentalen Deduktion der reinen Verstandesbegriffen (Kategorien) zeigen (Abschnitt II und IV). Dann möchte ich kurz den historischen Zusammenhang mit der berühmten Kritik des Kausalsbegriffes von Hume andeuten, um dabei klar zu machen, dass Kant mit seiner transzendentalen Deduktion zwar einerseits der Schwierigkeit, die Hume für Kausalität diagnostiziert hat, im Allgemeinen für alle unsere Kategorien „zunickt“, dass er aber andererseits Humes skeptische Lösung dieses Problemes abgelehnt hat bzw. überwinden wollte (Abschnitt V). Dann werde ich mich kurz der Frage des rechtswissenschaftlichen Ursprungs des Deduktionsbegriffes anhand des Aufsatzes von D. Henrich widmen (Abschnitt VI) – das Verständnis des ursprünglichen Kontextes dieses Begriffes leitet uns zu Schlüßen, die wir zwar schon vorher erreicht haben, diesmal aber aus einem anderen Blickwinkel, der unsere bisherige Interpretation bereichern kann.
Abschließend versuche ich den Kern der transzendentalen Deduktion der Kategorien anhand § 14 zu rekonstruieren, weil Kant selbst in der Vorrede zur ersten Auflage der Kritik (A XVII, S.871 in Reclam-Ausgabe) vermutete, dass er schon in dieser Passage, d.h. in der Passage A 92 – A 93, einen solchen Kern hinreichend angedeutet hatte. Diese Rekonstruktion ermöglicht uns, die eigene transzendentale Deduktion der Kategorien in Form der Prämissen und Konklusion zu formulieren, anhand deren wir an manche Schwierigkeiten der Interpretation hinweisen werden, die einen breiten Feld für nächste Untersuchungen eröffnen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit (quid iuris) und nach dem Faktum (quid facti) und ihr Verhältnis zu den Begriffen der Deduktion, der transzendentalen Deduktion und der empirischen Deduktion

II. Von Begriffen a priori gibt es notwendigerweise eine transzendentale Deduktion

III. Besondere Schwierigkeit der Deduktion der reinen Verstandesbegriffen

IV. Zweck der transzendentalen Deduktion der Kategorien und Humes Kritik des Kausalbegriffes

V. Zur Frage des rechtswissenschaftlichen Ursprungs des Deduktionsbegriffes

VI. § 14 und Kern des Argumentes der transzendentalen Deduktion der Kategorien

SCHLUßFOLGERUNG

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Einleitung zur „Deduktion der reinen Verstandesbegriffe“ in Kants Kritik der reinen Vernunft (§ 13 und 14), um den Zweck der transzendentalen Deduktion der Kategorien zu ergründen und deren historische sowie methodische Grundlagen zu beleuchten.

  • Unterscheidung von quid iuris und quid facti
  • Die Notwendigkeit einer transzendentalen gegenüber einer empirischen Deduktion
  • Reaktion auf David Humes Skeptizismus bezüglich der Kausalität
  • Der rechtswissenschaftliche Ursprung des Deduktionsbegriffes nach Dieter Henrich
  • Rekonstruktion des Kernarguments der transzendentalen Deduktion

Auszug aus dem Buch

V. Zur Frage des rechtswissenschaftlichen Ursprungs des Deduktionsbegriffes

Eine interessante Frage, die in dieser Arbeit noch nicht angesprochen wurde, betrifft den Ursprung des Begriffes der Deduktion. Aus dem ersten Satz des § 13 ist ganz offensichtlich, dass Kant diesen Begriff aus der damaligen Rechtswissenschaft, bzw. aus der damaligen juristischen Praxis, übergenommen hat, um ihm im Verlaufe der „Transzendentalen Analytik“ eine neue philosophische Rolle zu geben: „Die Rechtslehrer, wenn sie von Befugnissen und Anmaßungen reden, unterscheiden in einem Rechtshandel eine Frage über das, was Rechtens ist, (quid iuris) von der, die die Tatsache angeht, (quid facti) und indem sie von beiden Beweis fordern, so nennen sie den erstern, der die Befugnis, oder auch den Rechtsanspruch dartun soll, die Deduktion.“ (A 84/ B116)

Dem heutigen Leser kann dieses Kontext unverständlich sein, da die Bedetung der rechtswissenschaftlichen Deduktion in der historichen Entwicklung unserer Gesellschaft vergessen ist. Die rechtswissenschaftliche Deduktion ist nicht die gleiche Deduktion, die wir heutzutage üblicherweise in der Logik begegnen und auf die sich heutiger Leser allererst errinert. Eine interessante Interpretation des kantianischen Begriffes der Deduktion in Hinsicht auf die ursprüngliche Bedeutung dieses Begriffes in der Rechtswissenschaft des 18tes Jahrhunderts (d.h. der Zeit, in der Kant gelebt hat) liefert Dieter Henrich in seinem Aufsatz „Kant’s Notion of Deduction and the Methodological Beckground of the First Critique“. In diesem Abschnitt möchte ich die wesentlichste Punkte seiner Überlegung zusammenfassen, die mir wichtig scheinen, um den Ursprung des Begriffes der Deduktion richtig zu verstehen und die den Autor letztendlich zu gleichen Schlußfolgerungen leiten, die wir schon oben anhand Kants Textes geäußert haben. Henrichs Aufsatz bestätigt also meine Interpretation aus einem anderen Blickwinkel.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Einleitung steckt den Rahmen der Arbeit ab, indem sie das Ziel nennt, die Paragraphen 13 und 14 der Kritik der reinen Vernunft zu analysieren, um den Zweck der transzendentalen Deduktion der Kategorien zu bestimmen.

I. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit (quid iuris) und nach dem Faktum (quid facti) und ihr Verhältnis zu den Begriffen der Deduktion, der transzendentalen Deduktion und der empirischen Deduktion: Dieses Kapitel erläutert die von Kant eingeführte Unterscheidung zwischen der Rechtsfrage und der Tatsachenfrage sowie deren Relevanz für den Deduktionsbegriff.

II. Von Begriffen a priori gibt es notwendigerweise eine transzendentale Deduktion: Der Autor rekonstruiert Kants Argumentation, warum für Begriffe a priori zwingend eine transzendentale und keine empirische Deduktion erforderlich ist.

III. Besondere Schwierigkeit der Deduktion der reinen Verstandesbegriffen: Es wird dargelegt, warum die Deduktion der Kategorien im Vergleich zur Deduktion der Anschauungsformen (Raum und Zeit) eine besondere Herausforderung darstellt.

IV. Zweck der transzendentalen Deduktion der Kategorien und Humes Kritik des Kausalbegriffes: Hier wird der Zusammenhang zwischen Kants transzendentaler Deduktion und der humeschen Kritik an der Kausalität untersucht.

V. Zur Frage des rechtswissenschaftlichen Ursprungs des Deduktionsbegriffes: Anhand von Dieter Henrichs Analysen wird beleuchtet, wie Kant den Deduktionsbegriff aus der Rechtswissenschaft des 18. Jahrhunderts in den philosophischen Kontext transformiert hat.

VI. § 14 und Kern des Argumentes der transzendentalen Deduktion der Kategorien: Das abschließende inhaltliche Kapitel sucht nach dem zentralen Argument im § 14 der KrV, welches Kants Strategie der transzendentalen Deduktion konkretisiert.

SCHLUßFOLGERUNG: Die Schlussfolgerung fasst das gewonnene transzendentale Argument zusammen und reflektiert über die Offenheit und Komplexität der kantianischen Fragestellung.

Schlüsselwörter

Immanuel Kant, Kritik der reinen Vernunft, Transzendentale Deduktion, Kategorien, quid iuris, quid facti, Erkenntnis a priori, Kausalität, David Hume, Dieter Henrich, Rechtswissenschaft, Synthetische Urteile, Verstand, Anschauungsformen, Philosophie des Geistes

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Hausarbeit im Kern?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Analyse der Einleitung zur „Deduktion der reinen Verstandesbegriffe“ in Kants Kritik der reinen Vernunft, um das Ziel und die Notwendigkeit der transzendentalen Deduktion der Kategorien zu verstehen.

Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?

Zentrale Themen sind die Unterscheidung zwischen quid iuris und quid facti, der historische Bezug zu Humes Kausalitätskritik sowie der juristische Ursprung des Deduktionsbegriffs bei Kant.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist es, den Zweck der transzendentalen Deduktion der Kategorien zu klären und die logische Struktur des kantischen Arguments innerhalb der Paragraphen 13 und 14 der KrV zu rekonstruieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird angewendet?

Die Arbeit nutzt eine philologisch-interpretative Methode, indem sie Primärtexte von Kant analysiert und durch die Hinzuziehung wissenschaftlicher Sekundärliteratur (insb. Dieter Henrich) untermauert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der Deduktionsbegriffe, die Abgrenzung von empirischer und transzendentaler Deduktion, die Reaktion auf Humes Skeptizismus sowie die Untersuchung des rechtswissenschaftlichen Kontexts des Deduktionsbegriffs.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie Transzendentale Deduktion, Kategorien, quid iuris, Kausalität und das Verhältnis von Verstand und Anschauung charakterisiert.

Wie unterscheidet sich die transzendentale von der empirischen Deduktion?

Während die empirische Deduktion die Entstehung von Begriffen durch Erfahrung erklärt, dient die transzendentale Deduktion bei Kant dazu, die objektive Gültigkeit von Begriffen a priori gegenüber Gegenständen zu rechtfertigen.

Warum spielt Humes Kritik des Kausalbegriffs eine wichtige Rolle für Kant?

Humes Skeptizismus stellt die objektive Notwendigkeit von Kausalzusammenhängen in Frage. Kant nutzt dies als Anlass, um mit seiner transzendentalen Deduktion zu beweisen, dass unser Verstand notwendige Bedingungen für die Erfahrung a priori setzt.

Welchen Einfluss hat die Rechtswissenschaft auf Kants Deduktionsbegriff?

Wie Dieter Henrich aufzeigt, hat Kant den Begriff der Deduktion aus der juristischen Praxis übernommen, wo er dazu diente, einen Rechtsanspruch auf Legitimität zu prüfen, und diesen in einen philosophischen Kontext übersetzt.

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Résumé des informations

Titre
Die Grundidee der transzendentalen Deduktion der Kategorien
Sous-titre
(§ 13 und 14 der KrV)
Université
University of Constance  (Fachbereich Philosophie)
Cours
HS Transzendentale Argumente I (historisch): Kants transzendentale Deduktion der Kategorien
Note
1,7
Auteur
Radka Tomeckova (Auteur)
Année de publication
2008
Pages
19
N° de catalogue
V130181
ISBN (ebook)
9783640359899
ISBN (Livre)
9783640359967
Langue
allemand
mots-clé
Grundidee Deduktion Kategorien KrV)
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Radka Tomeckova (Auteur), 2008, Die Grundidee der transzendentalen Deduktion der Kategorien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130181
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Extrait de  19  pages
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