Die Entschuldigungen der Presse - Theoretische Grundlagen und empirische Ansatzpunkte zum Umgang mit Fehlern bei der journalistischen Berichterstattung


Term Paper (Advanced seminar), 2002

55 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gliederung

3. Entschuldigungen im gesellschaftlichen Kontext
3.1 Begriffsgeschichte, Grundbedeutungen und allgemeine Verwendung
3.2 Entschuldigung und Verzeihung in der Theologie
3.3 Entschuldigungen im Strafrecht

4. Die Entschuldigungen der Presse
4.1 Aufbau der Untersuchung
4.1.1 Vorbemerkungen
4.1.2 Definition und Materialauswahl
4.1.3 Kategorienbildung
4.1.4 Untersuchungskriterien und –aufbau
4.2 Kleine Entschuldigungen
4.2.1 Beispiel 1: Verwechslung
4.2.2 Beispiel 2: Zahlendreher
4.2.3 Beispiel 3: falscher Aktienkurs
4.2.4 Beispiel 4: Unterstellung
4.2.5 Ergebnisse: kleine Entschuldigungen
4.3 Große Entschuldigungen
4.3.1 Beispiel 1: Falsches Foto
4.3.2 Beispiel 2: Beleidigung
4.3.3 Beispiel 3: Falschaussagen
4.3.4 Beispiel 4: Sebnitz
4.3.5 Ergebnisse: große Entschuldigungen
4.4 Vergleich von „kleinen“ und „großen“ Entschuldigungen
4.5 Vergleich zwischen Entschuldigungen in der Presse, im Alltag und im Glauben
4.6 Exkurs: Das Entschuldigungsdefizit der Presse im Fall Sebnitz
4.7 Vor- und Nachteile von Entschuldigungen

5. Zusammenfassung und Erörterung weitergehender Forschungsfragen

Literatur

1. Einleitung

Der Streit zog sich über Wochen hin. Nach und nach hatte sich die Auseinandersetzung zugespitzt und ein Maß erreicht, bei dem keiner der Gegner mehr zurückstecken konnte, ohne sein Gesicht zu verlieren. Verbalattacke folgte auf Verbalattacke, Vorwürfe wurden mit Vorwürfen pariert und jeder der beiden Kontrahenten fühlte sich so stark in seiner Ehre verletzt, dass er eine Entschuldigung erwartete, bevor überhaupt ein Gespräch möglich sei. In den Medien wurde der Streit zwischen dem nordrhein-westfälischen FDP-Landesvorsitzenden Jürgen W. Möllemann und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland Michel Friedmann als „Möllemann-Debatte“[1] oder „Antisemitismus-Streit“ betitelt.[2] Erst nach mehreren Wochen erbitterter Diskussion war es so weit. Möllemann gab nach. Bei einer Rede vor dem nordrhein-westfälischen Landtag erklärte er: "Sollte ich damit [den vorangegangenen Äußerungen] die Empfindungen der jüdischen Mitbürger verletzt haben, möchte ich mich bei diesen entschuldigen." Es kann nur spekuliert werden, dass die Entschuldigung nicht aus tieferer Einsicht und dem Erkennen eines Fehlers erfolgte – dafür dauerte der Streit einfach zu lange. Wahrscheinlicher ist, dass die Entschuldigung durch den starken öffentlichen und parteiinternen Druck „erzwungen“ wurde. Tagtäglich wurden über Presse und Rundfunk neue Details gemeldet, die die Debatte anheizten. Im Verlauf der Auseinandersetzung spitzte sich die Berichterstattung allerdings immer stärker auf das Thema Entschuldigung zu. Im Vorfeld kritisierten Journalisten das Entschuldigungsdefizit, den Mangel an Einsicht und Bereitschaft aufeinander zuzugehen. Tenor der Berichterstattung: Warum fällt Möllemann eine Entschuldigung so schwer? Ein kleines Wort, leicht ausgesprochen und die Sache wäre aus der Welt – warum sagt er es nicht?

Und als dann die Entschuldigung tatsächlich ausgesprochen war, fragten viele Journalisten sich und ihre Leser: War das alles? Eine so große Verfehlung und so wenig Reue – ist die Entschuldigung angemessen und aufrichtig? Wie geht die Sache weiter: Gibt es eine Aussöhnung?

Die Fragen waren durchaus berechtigt, die journalistischen Antworten blieben aber oft nicht mehr als bloße Spekulation. Ein Blick ins eigene Archiv hätte da vermutlich geholfen. Denn wie Politiker machen auch Journalisten Fehler, die einer Entschuldigung bedürfen – in den Archiven sind diese Fehler und der Umgang mit ihnen nachzulesen. Eine spannende Lektüre, auch und gerade für die, die sonst die Fehler anderer kritisieren.

Im Sinne einer „Kritischen Beobachtung der Beobachter“ will ich in der folgenden Arbeit die „Entschuldigungen der Presse“ näher untersuchen und dabei ähnliche Fragen stellen und beantworten, wie sie bei der Möllemann-Debatte von Journalisten gestellt wurden: Für welche Fehler entschuldigt sich die Presse, für welche nicht? Gibt es einen Entschuldigungsmangel und warum fällt es so schwer, einen Fehler einzugestehen? Was sind die Motive für eine Entschuldigung? Wie werden Entschuldigungen formuliert und in der Zeitung oder Zeitschrift präsentiert? Welche formalen Kriterien spielen eine Rolle? Interessant sind aber auch die Folgen von Entschuldigungen. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus einem Schuldeingeständnis?

2. Gliederung

Entschuldigungen im Journalismus sind ein zumindest im deutschen Sprachraum bislang unerforschtes Phänomen. Aus diesem Grund sah ich mich bei der Konzeption der vorliegenden Arbeit gezwungen, das Themengebiet anders als durch eine Analyse der wissenschaftlichen Fachliteratur zu bearbeiten – schlicht aus dem Umstand heraus, dass es kaum Fachliteratur zu dem Thema gibt. Deshalb erschien es mir notwendig, den Themenkomplex „Entschuldigen im Journalismus“ auf „Entschuldigungen in der Presse“ zu reduzieren und damit eine qualitative Analyse zu erleichtern. Trotz dieser Einschränkungen werden in der Hausarbeit zahlreiche kontroverse, vielleicht auch falsche Thesen zu finden sein. Da aber wie bereits ausgeführt der bisherige wissenschaftliche Ertrag zu dem Thema recht unergiebig ist, hoffe ich, dass kleinere methodische Schwächen im Rahmen einer Hauptseminar-Hausarbeit hinnehmbar sind, da eine breitere Untersuchung den Rahmen gesprengt hätte.

Die Arbeit baut sich deshalb wie folgt auf: Um sich mit einem Phänomen wissenschaftlich auseinander zu setzen, besitzt die Begriffsklärung fundamentale Bedeutung. Im nachfolgenden Kapitel 3 wird deshalb nach einer einleitenden begriffsgeschichtlichen Analyse auf die Bedeutung von Entschuldigungen in Teilbereichen der Gesellschaft eingegangen. Bevor dabei dezidiert Entschuldigungen im Journalismus und insbesondere in der Presse betrachtet werden, werde ich kurz auf allgemeine Entschuldigungen als Höflichkeitsform in der Gesellschaft eingehen und die Bedeutung von Entschuldigungen in den Bereichen Religion und Justiz skizzieren. Diese Vorüberlegungen erscheinen mir sinnvoll, da hierbei die umfangreiche und unterschiedliche Verwendung von Entschuldigungen deutlich gemacht werden kann und der Kontrast zur Verwendung in den Medien offensichtlich wird. Nachvollziehbar wird so auch, welche Rolle Entschuldigungen als Form der Selbstkritik spielen können.

Ausgehend von diesen eher theoretischen Betrachtungen wird sich Kapitel 4 ganz praktisch mit Entschuldigungen im Journalismus beschäftigen. Ohne Anspruch auf eine empirisch einwandfreie Untersuchung zu erheben, werde ich verschiedene Fallbeispiele von Entschuldigen in der Presse analysieren und dabei zuerst die Kriterien festlegen, die dieser quasi-qualitativen Inhaltsanalyse zugrunde liegen. Im Anschluss werden diese formalen und inhaltlichen Kriterien auf den Forschungsgegenstand übertragen und die einzelnen Beispiele getrennt untersucht. Um die direkte Nachvollziehbarkeit meiner Überlegungen zu gewährleisten, habe ich mich dazu entschlossen, die jeweiligen Entschuldigungstexte nochmals zu übertragen und mit Zeilenangaben zu versehen, um so eine Arbeit am Text zu ermöglichen. Selbstverständlich reichen aber acht „willkürlich“ herausgegriffene Beispiele nicht aus, um empirische Zusammenhänge nachzuweisen, dennoch lassen sich auf Grundlage der Analyse begründete Vermutungen und Thesen über die Verwendung von Entschuldigungen in der Presse äußern. Dabei spielt in einem Exkurs auch das Thema „Entschuldigungsdefizite“ eine Rolle. Die dabei formulierten Thesen werden im letzten Teil des Kapitels wieder auf ein theoretisches Fundament gestellt, wobei zu klären ist, welche Vor- und Nachteile sowohl der Zeitungsverlag als auch der Betroffene durch den Abdruck einer Entschuldigung haben. Beachtenswert ist meiner Meinung nach dabei auch, welche Konsequenzen eine Entschuldigung auf mögliche presserechtliche oder gesellschaftliche Entscheidungen hat.

Abschließend werde ich in Kapitel 6 die Ergebnisse der Hausarbeit zusammenfassend darstellen, mögliche Konsequenzen erörtern und einen Ausblick auf zukünftige Forschungsfragen in Bezug auf „Entschuldigungen im Journalismus“ geben.

Naturgemäß unterliegen sämtliche Ergebnisse dem Faktor Zeit. Aktuelle Ereignisse, Medienskandale u.ä. können sehr schnell zu einer entsprechenden Veränderung sowohl der Datenlage als auch der Entschuldigungsbereitschaft führen. Insofern sollen die Ergebnisse dieser Hausarbeit auch weniger die Realität komplett abbilden, als vielmehr Ausschnitte aus ihr vergrößern und so weitere Fragen und Diskussionen anregen.

3. Entschuldigungen im gesellschaftlichen Kontext

3.1 Begriffsgeschichte, Grundbedeutungen und allgemeine Verwendung

In der deutschen Umgangssprache wird das Substantiv ‚Entschuldigung’ beziehungsweise das Verb ‚entschuldigen’ in unterschiedlicher Weise gebraucht – sowohl im Sinne von ‚Bitte um Entschuldigung’ als auch als ‚Annahme einer Bitte um Entschuldigung’. In neuerer Zeit kommt zudem das ‚sich [selbst] entschuldigen für etwas’ hinzu. Betrachtet man den ursprünglichen Begriff, wird schnell klar, dass zumindest die „Selbst-Entschuldigung“ bislang nie in dem Begriff intendiert war und auch nicht sein konnte. ‚Entschuldigen’ stammt vom lateinischen excusare und wurde als „von schuld freisprechen“[3] verwendet. Von Schuld freisprechen kann sich aber naturgemäß nicht der, der sich schuldig gemacht hat, sondern nur derjenige, der Opfer einer Fehlhandlung wurde. In diesem Verständnis ist das ‚um Entschuldigung bitten’ und ‚ein Entschuldigung gewähren“ durchaus nachvollziehbar. Die moderne Sprachvariante des ‚ich entschuldige mich für etwas’ erscheint dagegen zweifelhaft, da durch die performative Verwendung der Eindruck erweckt wird, das auch das Entgegenkommen in der Hand des „Schuldigen“ liegt. Auch bei der Betrachtung äquivalenter Redewendungen wird das paradoxe der Floskel deutlich. So kann man zwar ‚um Verzeihung bitten’, dagegen aber nicht ‚ich verzeihe mir’ (vgl. ich entschuldige mich) sagen.

Entschuldigungen markieren normalerweise Schwierigkeiten auf der Beziehungsebene. Man kann sie von ihrer Funktion her als „Reparaturmittel“ für bestimmte Arten von Verstößen gegen soziale Regeln betrachten. Eine Entschuldigung hat also das Ziel, durch eine nähere Erklärung einer falschen (evtl. kränkenden) Handlung, einen Verzicht auf eine negative Bewertung zu bewirken. Es soll also die Bedeutung geändert werden, die andernfalls einer Handlung zugesprochen werden könnte, mit der Absicht, das was als offensiv angesehen werden könnte, in etwas zu verwandeln, das als akzeptierbar angesehen werden kann. „Entschuldigungen, sofern sie angenommen werden, heilen eine schuldhaft verletzte Beziehung.“[4]

Darüber hinaus zielen Entschuldigungen darauf ab, die Verantwortlichkeit des Täters gegenüber der Tat deutlich zu machen, seine Beziehung zum Opfer darzustellen und seiner Einstellung zu den möglicherweise verletzten Verhaltensregeln auszudrücken. Entschuldigungen haben somit in der Regel auch eine Höflichkeitsfunktion, die darin besteht, Fehler im sozialen Verhalten wieder gut zu machen. In fast allen Büchern, die sich mit dem richtigen Verhalten im Bereich des Anstands- und der Höflichkeit beschäftigen, also „Benimmbüchern“, finden sich wohl deshalb auch spezifische Verhaltensregeln zum Umgang mit Entschuldigungen. So heißt es etwa in einem älteren Werk: „Jeder unbeabsichtigte Verstoß gegen die gute Sitte, wodurch man jemand unangenehm geworden ist, erfordert eine höfliche Entschuldigung, um dem Betreffenden die Versicherung zu geben, daß es wider Willen geschehen sei, und daß man das Vorkommnis bedaure.“[5]

An einem trivialen Beispiel wie – ein Mann (M1) kreuzt scharf den Weg eines anderen (M2) - kann man die Verwendung von Entschuldigungen als Ausdruck der Höflichkeit gut nachvollziehen:

M1: „Entschuldigen Sie bitte.“

M2: „Nichts passiert.“

Der kurze Dialog steht exemplarisch für häufig vorkommende kleinere Zwischenfälle in der alltäglichen Lebenspraxis. Mit der Bitte um Entschuldigung gibt M1 folgendes zu erkennen:

- er interpretiert die Tat, also das scharfe Kreuzen des Weges von M2, als Fehler
- er sieht sich für den Fehler als verantwortlich an
- er bedauert den Fehler
- er ist bereit, eventuell entstandenen Schaden wiedergutzumachen
- er ist jemand, der weiß, wie man sich richtig benimmt.

Mit der Äußerung der Entschuldigung ist allerdings eine gewisse Gefahr des Gesichtsverlustes verbunden. M1 gibt freiwillig einen (vermeintlichen) Fehler zu, was seinem Ansehen nicht unbedingt zuträglich ist. Was allerdings auf den ersten Blick als Schwäche ausgelegt werden kann, kann auf den zweiten Blick aber auch als Stärke interpretiert werden. Jemand kann Charakterstärke zeigen, indem er sich zu Fehlern bekennt. Zudem besteht für M1 auch kein besonderer Aufwand bzw. ein hohes Risiko, einen Fehler einzugestehen, zumal von M2 ein gewisses Entgegenkommen zu erwarten ist.[6] So schreibt Lübbe: „Der Adressat einer Beichte darf die Gelegenheit nicht nutzen, sich über den Sündenbekenner zu erheben ...“[7]

Ausgehend von dieser Minimalentschuldigung kann man nun überlegen, was eine Entschuldigung im allgemeinen ausmacht. So gehören nach Goffmann zu einer vollständigen bedeutenderen Entschuldigung verschiedene Momente:

„ (...) man zeigt sich verwirrt und bekümmert; man gibt zu verstehen, daß man weiß, welches Verhalten von einem erwartet wurde, und daß man die Anwendung negativer Sanktionen für notwendig hält; man verurteilt und verwirft in seinen sprachlichen Äußerungen die falsche Verhaltensweise bei gleichzeitiger Verurteilung des Selbst, das sich so verhielt; man nimmt Partei für die richtige Verhaltensform und verkündet, man werde sich von nun an an diese halten; man tut Buße und leistet freiwillig Entschädigung.“[8]

Besonders interessant an dem Zitat ist der Anklang an Begriffe aus der Theologie (z.B. ‚Buße’). Im folgenden werde ich deshalb näher auf dieses Thema eingehen.

3.2 Entschuldigung und Verzeihung in der Theologie

Sowohl im Alten als auch im Neuen Testament finden sich zahlreiche sittliche Gebote und Verbote. Verstöße gegen diese Verhaltensnormen werden als Sünde bezeichnet, denn indem man gegen ein christliches Gebot verstößt, verletzt man letztlich die Mitmenschen beziehungsweise die Glaubensgemeinschaft und auf einer abstrakteren Ebene stellt man seine Liebe zu Gott in Frage, da man Seine „Richtlinien“ nicht befolgt. Der Prozess der Entlastung von Sünden wird gewöhnlich unter den Begriffen Verzeihung oder Vergebung subsumiert, der direkte Begriff Entschuldigung spielt dagegen keine Rolle. Im katholischen Glauben konzentriert sich die Verzeihung der Sünden in dem Bußsakrament der Beichte. „Wir können das Bußsakrament definieren als jenes Sakrament, in dem der Priester durch einen richterlichen Akt die nach der Taufe begangenen Sünden nachläßt wenn der Sünder sie ernstlich bereut, aufrichtig beichtet und Genugtuung leistet, zumindest den Willen hat genugzutun.“[9] In dieser Definition werden wichtige Elemente für die Gültigkeit des Bußsakramentes genannt. Eine Bedingung ist die Reue, also der Schmerz über das eigene falsche Tun, die man am deutlichsten zeigt, indem man seine Sünden bekennt. Das Sündenbekenntnis hat dabei nicht primär den Sinn eines Berichts oder einer neutralen Darstellung, sondern vor allem den der Selbstanklage und Selbstverurteilung. Eine weitere essentielle Bedingung ist die Genugtuung bzw. zumindest der Wille dazu. Die Genugtuung setzt allerdings voraus, dass Gott für die Sünde eine Strafe verhängt und die Sünde nur verzeiht, wenn der Mensch bereit ist, die Strafe auf sich zu nehmen und aufzuarbeiten. Sind diese Punkte erfüllt, folgt als ritueller Akt die Lossprechung – also die Vergebung der Sünden, oder anders formuliert: Gott geht auf die Bitte des Sünders nach Entschuldigung ein und entschuldigt die begangenen Sünden.

Beim Vergebungsakt der Beichte zeigen sich erstaunliche Parallelen zur „normalen“ Entschuldigung in der Gesellschaft. Eine solche allgemeine Entschuldigung auf Grund einer Verspätung könnte etwa lauten: „Tut mir leid, dass ich zu spät komme, ich habe die Bahn verpasst. Nächstes Mal gehe ich früher los.“ In einer abstrakteren Darstellung liest sich das Beispiel so: Jemand begeht einen Fehler bzw. verletzt eine Norm (Sünde) und bittet dafür den Geschädigten um Entschuldigung (Beichte), wobei er seinen Fehler eingesteht (aufrichtig beichtet), sein Bedauern darüber äußert bzw. das zustande kommen erklärt (ernsthaftes Bereuen) und Besserung verspricht (Genugtuung). Insofern kann die Beichte durchaus als ritualisierte Entschuldigungsform verstanden werden. Allerdings gibt es auch einige bemerkenswerte Unterschiede zwischen der Verzeihung in der Bußpraxis und alltäglichen Entschuldigungen: Der wohl auffälligste Unterschied ist darin zu sehen, dass die Gegenstände der Entschuldigungen nicht immer deckungsgleich sind. Während bei der Beichte etwa auch „Sünden in Gedanken“ eine Rolle spielen, sind im Alltag nur „tatsächlich begangene Fehler“ entschuldigungsrelevant. Daneben bezieht sich im Bußsakrament die Vergebung zumeist auf frühere Fehlhandlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, während sich eine normale Entschuldigung in der Regel nur auf einem Vorfall bezieht und zeitnah erfolgt. Zudem entschuldigt man sich im Alltag meist direkt bei dem Betroffenen und nicht wie in der Kirche in einem institutionellen Rahmen, wo die Verzeihung vom Priester nicht als Betroffener sondern kraft seines Amtes gewährt wird. Wichtig ist auch, dass in „normalen“ Situation Entschuldigungen nicht zwangsläufig mit dem Gefühl des Bedauerns verbunden sind. Während unter theologischen Gesichtspunkten sowohl das Bekunden der Reue als auch das wirkliche Vorhandensein der Reue für die Vergebung notwenig sind, genügt bei Entschuldigungen im Rahmen der Höflichkeit lediglich der Ausdruck des Gefühls. Bei tiefergehenden Entschuldigungen bedarf es aber auch bei allgemeinen Entschuldigungen der Reue: „Zum Schuldeingeständnis gehört Bußbereitschaft, und erst die büßend tätig Reue schafft Satisfaktion.“[10]

Im Zusammenhang mit der Darstellung von Entschuldigungen in der Presse werde ich später nochmals auf die kirchliche Entschuldigungspraxis Bezug nehmen.

3.3 Entschuldigungen im Strafrecht

Wie bereits erwähnt kann der Begriff Entschuldigung vom lateinischen excusare abgeleitet werden. Interessanterweise ist excusare mit dem lateinischen causa (Streitfall) verwandt. Schon in dieser Sprachverwandtschaft zeichnet sich die Bedeutung von Entschuldigungen im Rechtswesen ab.

Bei der Behandlung von Entschuldigungs- und Rechtfertigungsgründen im Recht interessiert besonders die Seite des Gesetzes. Unter einer Straftat wird in der Regel eine rechtswidrige und schuldhafte menschliche Handlung verstanden. Zudem muss die Tat einen gesetzlichen Tatbestand erfüllen, dass heißt ein kodifiziertes Vergehen darstellen. Rechtswidrig ist die Tat aber nur, wenn keine Rechtsfertigungsgründe vorliegen, oder diese nicht ausreichend erscheinen. Ein Beispiel: Einen Menschen zu töten, ist im Allgemeinen rechtswidrig, gibt es aber Rechtfertigungsgründe, wie z.B. Notwehr, ist die Handlung dagegen nicht rechtswidrig. Eine dritte Voraussetzung ist die Schuldhaftigkeit. Schuld wird dabei als Vorwerfbarkeit, als Belastetsein mit der Verantwortung für eine rechtswidrige Tat verstanden. Schuld liegt dann vor, wenn keine Entschuldigungsgründe vorliegen. Der Unterschied zwischen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen ist dabei schwer festzumachen. Rechtfertigungsgründe verhindern die Bewertung einer Tat als rechtswidrig, Entschuldigungsgründe schließen dagegen lediglich den Übergang des Verurteilens der Tat auf den Täter aus. Opfert etwa ein Täter, um ein bedrohtes Rechtsgut zu retten, ein niedrigerwertiges Rechtsgut, so liegt ein Rechtfertigungsgrund vor. Sind bedrohtes und geopfertes Rechtsgut gleichwertig, so handelt es sich um einen Entschuldigungsgrund.

Auch wenn die drei beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind, um Strafe eintreten zu lassen, ist das konkrete Strafmaß damit noch nicht bestimmt. Insbesondere wird bei der Strafzumessung das Verhalten des Täters nach der Tat mit in Erwägung gezogen. Dazu gehört vor allem das Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen. Darüber hinaus spielen hier alle Formen der tätigen Reue eine Rolle. Dazu gehören die Bitte um Verzeihung und die Genugtuung. Entschuldigungen haben insofern einen direkten und gesetzlich geregelten Einfluss auf die Zumessung des Strafmaßes.

4. Die Entschuldigungen der Presse

4.1 Aufbau der Untersuchung

4.1.1 Vorbemerkungen

Im vorangegangenen Kapitel wurde die Behandlung von Entschuldigungen in verschiedenen Fachwissenschaften und im allgemeinen skizziert. Nun werde ich versuchen, die gewonnen Erkenntnisse auf den Bereich des Journalismus anzuwenden und zu vergleichen. Um einen Vergleich zu ermöglichen, ist es notwendig, die Merkmale der Presse-Entschuldigungen herauszuarbeiten. Es bietet sich an, dies in Form einer qualitativen Inhaltsanalyse zu tun. Allerdings sei an dieser Stelle nochmals betont, dass es sich dabei nicht um eine empirische Untersuchung nach wissenschaftlichen Maßstäben handelt. Vielmehr könnte die nachfolgende Analyse der Thesenbildung dienen, und so als Vorarbeit einer weitergehenden empirischen Untersuchung interpretiert werden.

4.1.2 Definition und Materialauswahl

Entschuldigungen der Presse werden im Rahmen dieser Arbeit wie folgt verstanden: Eine Entschuldigung ist ein von der schuldhaften Redaktion freiwillig [11] publiziertes Eingeständnis einer fehlerhaften journalistischen Handlung, verbunden mit der Bitte auf ein negatives Urteil und/oder Sanktionen zu verzichten.

Anzumerken ist, dass für die Untersuchung der weitergehende moderne Entschuldigungsbegriff verwendet wird. Dass heißt, z.B. die Formulierung „Dafür entschuldigen wir uns“, ist trotz der bereits geäußerten Bedenken als Entschuldigung zu werten. Ich werde auf diese Form der Selbst-Entschuldigung allerdings näher eingehen.

[...]


[1] Die Welt: Möllemann-Debatte – Um Verzeihung bitten, zur Vergebung bereit sein, 12.6.2002, S 2.

[2] Im wesentlichen ging es bei der Auseinandersetzung um folgendes: Möllemann hatte einen Abgeordneten in die FDP-Landtagsfraktion aufgenommen, der israelfeindliche Ansichten propagierte, später hat sich auch Möllemann selbst entsprechend geäußert, was ihm den Vorwurf des Zentralrates der Juden einbrachte, „Antisemit zu sein“ und nach Wählerstimmen am rechten Rand zu fischen. Die Folge war, dass sowohl der Zentralrat der Juden in Deutschland als auch Möllemann eine Entschuldigung voneinander verlangten – der Zentralrat, weil er das Empfinden jüdischer Bürger verletzt sah, Möllemann, weil er sich gegen den Vorwurf verwahrte, Antisemit zu sein.

[3] Grimm, Jacob/Wilhelm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1960/1984/1991, S. 611.

[4] Lübbe, Hermann: „Ich entschuldige mich“, Berlin 2001, S. 51

[5] Adelfels, Kurt: Das Lexikon der feinen Sitte, Stuttgart o.J., S. 132.

[6] In einem Höflichkeitsbuch prononciert formuliert: „Verzeihung sagen wir, wenn wir im Gedränge jemand unbeabsichtigt auf den Fuß getreten haben. ‚Bitte’ antwortet der wohlerzogene Mensch; einmal weil er wohlerzogen ist, zum anderen aber auch, weil er Verständnis für unseren Fehltritt bei einem solchen Gedränge hat. Derjenige aber, der auf unsere Bitte um Verzeihung – und das kommt durchaus nicht einmal selten vor – mit ‚Sie Hornochse, machen Sie doch ihre Döppen (Augen) auf’ antwortet, hat beides nicht: weder eine gute Erziehung auch Verständnis für die eigentliche Ursache unseres Missgeschicks.“ (Haller, Joachim: Der gute Ton im Umgang mit Menschen, München 1962, S. 257.)

[7] Lübbe, Hermann: „Ich entschuldige mich“, Berlin 2001, S. 24

[8] Goffman, Erving: Das Individuum im öffentlichen Austausch, Frankfurt 1974, S. 162.

[9] Brinktrine, Johannes: Die Lehre von den heiligen Sakramenten der katholischen Kirche, Band II, Paderborn 1962, S. 18.

[10] Lübbe, Hermann: „Ich entschuldige mich“, Berlin 2001, S. 51.

[11] Als Freiwilligkeit wird dabei nur die Freiheit von rechtlichem Zwang verstanden. D.h.: Eine Entschuldigung gilt als freiwillig, auch wenn sie erst nach massivem öffentlichen Druck publiziert wird. Ein rechtlich erzwungener Widerruf hingegen, würde als unfreiwillig gelten und damit nicht als Entschuldigung aufgefasst werden.

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Details

Title
Die Entschuldigungen der Presse - Theoretische Grundlagen und empirische Ansatzpunkte zum Umgang mit Fehlern bei der journalistischen Berichterstattung
College
LMU Munich  (Institut für Kommunikationswissenschaft)
Course
Hauptseminar: Kritische Beobachtung der Beobachter
Grade
1,0
Author
Year
2002
Pages
55
Catalog Number
V13020
ISBN (eBook)
9783638187763
ISBN (Book)
9783638698610
File size
675 KB
Language
German
Keywords
Entschuldigungen, Presse, Falschmeldungen, Fehler, Berichterstattung, Sebnitz, Daum, Selbstkritik, Medienskandale, Presseskandal
Quote paper
Henryk Hielscher (Author), 2002, Die Entschuldigungen der Presse - Theoretische Grundlagen und empirische Ansatzpunkte zum Umgang mit Fehlern bei der journalistischen Berichterstattung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13020

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