Steuerliche Aspekte der Fremdfinanzierung nationaler und internationaler Kapitalgesellschaften

Unter besonderer Berücksichtigung der Zinsschranke


Bachelor Thesis, 2008

60 Pages, Grade: 3,0


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Finanzierungsarten internationaler Kapitalgesellschaften
2.1 Eigenfinanzierung:
2.2 Fremdfinanzierung:
2.3 Auswirkungen der Zinsschranke im Rahmen der Gesellschafterfremdfinanzierung
2.4 Beispiele zur internationalen Steuerplanung ab 2008
2.4.1 Konzernsteuerquote und Überblick
2.5 Gestaltung zur optimalen Finanzierungsform
2.5.1 Eigenfinanzierung von Qutbound-Investitionen
2.5.2 Fremdfinanzierung von Inbound-Investitionen
2.6 Gestaltung zur Konzernoptimierung
2.6.1 Konzernoptimierung durch Einsatz von Zwischengesellschaften
2.6.2 Konzernoptimierung bei Unternehmenskauf

3 Unternehmensteuerreform 2008
3.1 Änderungen bei der Gewerbesteuer
3.2 Senkung der Körperschaftsteuersatzes
3.3 Einführung der Zinsschranke
3.3.1 Alte Vorschrift/Bisherige Rechtslage:
3.3.2 Neue Vorschrift/ Aktuelle Rechtslage:

4 Praktisches (Rechen-)Beispiel zur Zinsschranke

5 Identifizierung von Branchen, die Probleme mit der Zinsschranke aufweisen
5.1 Immobilienbranche
5.2 Einzelhandel
5.3 Factoring Branche
5.4 PPP-Branchen (Public Private Partnerships)

6 Lösungsansätze für betroffenen Unternehmen

7 Kritische Betrachtung der Zinsschranke
7.1 Vorschläge zur Abschwächung der Zinsschranke

8 Fazit

9 Ausblick: Zinsschrankenregelungen in anderen Ländern bzw. Vergleich mit der Earnings Stripping Rule
9.1 Regelung der Earnings Stripping Rule
9.2 Vergleich der amerikanischen Earnings Stripping Rule mit der deutschen Zinsschranke

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Systematisierung der Finanzierungsformen

Abbildung 2: Gewerbesteuerzahllast auf Unternehmensebene

Abbildung 3: Eigenfinanzierung von Kapitalgesellschaften: Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft

Abbildung 4: Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften: Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft

Abbildung 5: Steuerbelastung auf Eigen- und Fremdkapital im Vergleich

Abbildung 6: Steuerbelastung der Gesellschafterfremdfinanzierung

Abbildung 7: Steuerbelastung nach Kapitalerhöhung

Abbildung 8: Berechnungsformel für die Konzernsteuerquote (KSQ)

Abbildung 9: Vergleich: alte versus neue Rechtslage

Abbildung 10: Aufbau der Zinsschranke

Abbildung 11: Ausweitung des Zinsschranke auf Kapitalgesellschaften

Abbildung 12: Internationaler Überblick zur Unterkapitalisierungsregelung

Abbildung 13: Vergleich der amerikanischen Earnings Stripping Rules mit der deutschen Zinsschranke

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Im Rahmen der Globalisierung müssen sich international tätige Unternehmen einer weltweiten Konkurrenz stellen. Dies bedeutet für viele, dass nicht nur die typischen Bereiche wie Marketing, Vertrieb oder Produktion den international notwendigen Anforderungen angepasst werden müssen, sondern speziell auch die Finanzierungsarten überdacht werden müssen.

Im Finanzbereich muss eine entsprechende Flexibilität geschaffen werden, um die erhöhten Ansprüche des internationalen Geldverkehrs zu gewährleisten. Viele Unternehmen versuchen im Rahmen der internationalen Gestaltungsmöglichkeiten ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer wie Irland (12,5 % KSt)[1] oder Zypern (10 % KSt)[2] zu verlagern. Dies erfolgt häufig durch Verlagerung der Produktionsstätten in Niedrigsteuerländer in Kombination mit einer ergänzenden Verrechnungspreisgestaltungspolitik. Aber das sind nicht die einzigen Möglichkeiten, die vorgenommen werden können. Auch durch Gewährung von Darlehen mit daraus resultierenden Zinszahlungen an im Ausland ansässige Anteilseigner oder Konzernmuttergesellschaften folgt eine Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer. Durch diese Gestaltungsmöglichkeiten geht in den Staaten mit höherer Steuerbelastung entsprechendes Steuersubstrat verloren. Damit dies verhindert werden kann, wurde in vielen Ländern eine Gesellschafterfremdfinanzierungsregelung eingeführt, deren Ziel es ist, überhöhte Zinszahlungen an ausländische Anteilseigner zu unterbinden.

Mit Einführung der Zinsschranke (§ 4h EStG in Verbindung mit § 8a KStG), die durch die Unternehmensteuerreform 2008 zum ersten Januar 2008 die bisherige geltende Gesellschafterfremdfinanzierungsregelung gemäß § 8a KStG ersetzt hat, wollte der Staat in Deutschland zum einen das Steueraufkommen sichern und die Gestaltungsanfälligkeit, die dem bisherigen § 8a KStG a.F. nachgesagt wird, verhindern. Außerdem soll die Neuregelung dazu beitragen, dass die Finanzierungslasten in einem internationalen Konzern fairer verteilt werden.[3]

Durch diese Regelung kommt es in einzelnen Bereichen zu einer Annäherung der deutschen Regelung zur steuerlichen Behandlung einer Unterkapitalisierung mit den entsprechenden Regelungen in anderen europäischen Staaten wie zum Beispiel in der Niederlande und in Frankreich. Das US-amerikanische Steuerrecht galt mit den so genannten Earnings Stripping Rules als Blaupause für das Konzept der Zinsschranke.[4] Die Zinsschranke bekämpft wie ihr Vorbild aus den USA Gewinnverlagerungen durch übermäßige Zinszahlungen in das Ausland um das Steuersubstrat im Heimatland zu halten. Jedoch wird bei genauerer Betrachtung und Gegenüberstellung der deutschen Zinsschranke mit den sogenannten Earnings Stripping Rules deutlich, dass der Gesetzgeber das international übliche Maß überschritten hat, insbesondere bezogen auf die international unübliche Erfassung aller Finanzierungsaufwendungen.[5]

Meine Bachelorarbeit soll zuerst analysieren welche Finanzierungsmöglichkeiten nationalen sowie internationalen Unternehmen zur Verfügung stehen und darauf eingehen wie die Auswahl von diesen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Zinsschranke beschränkt wird.

Des Weiteren will ich aufzeigen, dass spätestens mit der Einführung der Unternehmenssteuerreform Unternehmen dazu gezwungen werden den optimalen Finanzierungsmix für sich zu finden um erfolgreich in der Wirtschaft bestehen zu können. Dabei spielt die Steuerplanung auch eine wichtige Rolle und ich will ein paar Möglichkeiten aufzeigen wie eine optimale Steuerplanung auch im Falle eines Konzerns aussehen könnte.

Im nächsten Kapitel stelle ich kurz die Unternehmensteuerreform 2008 mit ihren Neuerungen vor, werde aber nur detaillierter auf die Vorschrift der Zinsschranke eingehen. Dabei werde ich den Aufbau der Zinsschranke in Detail beschreiben sowie einen Vergleich zwischen der neuen Regelung und der alten Regelung anführen.

Danach gehe ich auf Unternehmensbranchen ein, die Probleme mit der Zinsschranke aufweisen und werde analysieren wodurch die Probleme entstehen und woran sie verankert sind. Im nächsten Schritt gebe ich dann Lösungsvorschläge für die betroffenen Unternehmen, wie sie die Zinsschranke umgehen können.

Zum Abschluss meiner Arbeit werde ich die Zinsschranke kritisch betrachten und Vorschläge anführen wie man sie abschwächen und verbessern könnte. Daraufhin folgen ein kurzes Fazit zur Zusammenfassung meiner bearbeiteten Gedankengänge und ein kurzer Ausblick auf andere Zinsschrankenvorschriften in anderen Ländern. Ich werde aber speziell auf die amerikanische Regelung der „Earnings Stripping Rules“ eingehen, da sie als Blaupause für die deutsche Zinsschrankenregelung galt.

2 Finanzierungsarten internationaler Kapitalgesellschaften

Im deutschen Steuerrecht gilt der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit und es steht Kapitalgesellschaft frei, den passenden Finanzierungsmix aus Eigen- und Fremdkapital für das Unternehmen selbst zu bestimmen. Jedoch wird Finanzierungsfreiheit des Gesellschafters durch bestimmte Rahmenbedingungen eingeschränkt. Zum einen durch die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben wie richterrechtlichen Vorgaben „ordnungsgemäßer“ Finanzierung, kapitalmarktrechtlichen und regulatorischen Bestimmungen, bilanzrechtlichen Bestimmungen aber auch steuerlichen Vorschriften wie z.B. Vorgaben zur Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG), Überentnahmebesteuerung (§ 4 Abs. 4a EStG), Mindestbesteuerung (§ 10d Abs. 2 EStG), gewerbesteuerliche Hinzurechnungstatbestände ( § 8 GewStG) und die eingeschränkte Übertragbarkeit von Verlustvorträgen ( § 8 Abs. 4 KStG, § 12 Abs. 3 UmwStG).[6]

Bis zum Jahre 2007 wurde die Finanzierungsfreiheit sowohl im Steuerrecht als auch im Gesellschaftsrecht eingeschränkt. Mit Einführung der Unternehmensteuerreform 2008 hat sich das verändert. Im Steuerrecht wird die Finanzierungsfreiheit immer weiter eingeschränkt, während im Gesellschaftsrecht mit dem MoMiG[7] versucht wird, die ausufernden gesetzlichen und insbesondere die richterrechtlichen Beschränkungen der Gesellschafterfinanzierung wieder handhabbarer zu machen.[8]

Die Zinsschranke wurde eingeführt um die Fremdfinanzierungsfreiheit einzuschränken, da speziell die Fremdfinanzierung von Unternehmen zu intensiven Auseinandersetzungen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen in der Vergangenheit geführt hat und nunmehr dieser Streit eindeutig geregelt werden sollte.

Die Fremdfinanzierungsfreiheit war sehr beliebt bei den Gesellschaftern da sie zum einen eine Flexibilität bei der Finanzierung offen ließ und zum anderen auch ein Gestaltungspotential bot. So war es möglich den Zinsaufwand gegen operative Erträge des Unternehmens zu verrechnen und gleichzeitig Zinserträge auf der Gesellschaftsebene im Idealfall im niedrig besteuerten Ausland „anfallen“ zu lassen.[9]

Der Staat hat daher den § 8a KStG eingeführt, um überhöhte Gesellschafterfremdfinanzierungen zu verhindern. Aufgrund der Regelung des § 8a KStG werden Zinszahlungen in verdeckten Gewinnausschüttungen umqualifiziert, die auf der Gesellschaftsebene als Gewinn und auf der Gesellschafterebene als Gewinnausschüttung oder Dividenden bewertet und versteuert werden müssen.

Durch die neue Unternehmensteuerreform 2008 wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Finanzierungsaufwand gegenüber dem bisherigen Rechtszustand massiv eingeschränkt. Die Gründe dafür waren, dass deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich eine zu hohe Fremdkapitalquote aufweisen. Unternehmen mit geringer Eigenkapitalquote sind wesentlich Insolvenz gefährdeter. Außerdem will der Staat verhindern, dass Erträge, die in Deutschland erwirtschaftet werden ins niedrig besteuerte Ausland transferiert werden oder auch dass Konzerne sich gezielt über ihre deutschen Töchter verschulden, so dass die gezahlten Zinsen in Deutschland die Steuerbemessungsgrundlage verringern.

Mit der Zinsschrankenregelung will nun der Staat die nach seiner Auffassung steuermissbräuchlich angesehenen Finanzierungsstrukturen abschaffen und die kreditfinanzierte Eigenkapitalfinanzierung von Auslandstöchtern verhindern.

In folgender Abbildung sind die Finanzierungsmöglichkeiten, die einer Kapitalgesellschaft zur Verfügung stehen, visuell dargestellt und verdeutlicht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Systematisierung der Finanzierungsformen[10]

Im folgenden Abschnitt will ich auf die jeweiligen Finanzierungsalternativen – Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung – eingehen, die eine Kapitalgesellschaft als Außenfinanzierung zur Verfügung hat. Die Innenfinanzierung vernachlässige ich in folgender Arbeit, da sie für die Zinsschranke nicht von Relevanz ist. Im zweiten Schritt werde ich dann das Ganze im Hinblick auf die steuerlichen Folgen durch die Zinsschranke untersuchen.

2.1 Eigenfinanzierung:

Zum einen gibt es die Möglichkeit der Eigenfinanzierung, hierbei wird durch eine ordentliche Kapitalerhöhung von außen dem Unternehmen liquide Mittel durch einen oder mehrere Gesellschafter zugefügt.

Kapitalgesellschaftenn sind gemäß § 1 Abs. 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und die Kapitalgesellschaft wird als eigenständiges Steuersubjekt angesehen wird. Daher erfolgt die Besteuerung zum einen auf Ebene der Gesellschaft und zum anderen auf Ebene des Anteilseigners. Die Ebene des Anteilseigners spaltet sich wiederum auf in Anteile, die im Privatvermögen einer natürlichen Person gehalten werden, in Anteile die im Betriebsvermögen einer natürlichen Person gehalten werden und in Anteile die im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gehalten werden.

In den folgenden Ausführungen werde ich aber nur auf die steuerliche Belastung der Ebene der Gesellschaft eingehen. Steuerpflichtig ist die Gesellschaft mit ihrem Einkommen im Sinne des § 8 Abs. 1 KStG, vermindert um die Freibeträge der §§ 24 und 25 KStG, die aber im Weiteren außer Ansatz bleiben.

Zum besseren Verständnis will ich ein einfaches Beispiel aufzeigen, dass die Thematik anhand von Zahlen verdeutlichen soll.

Beispiel: Die X-GmbH erzielt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100 Euro. Hierauf wird eine einheitliche Körperschaftsteuer von 15 % laut Unternehmensteuerreform 2008 erhoben. Somit errechnet sich die Körperschaftsteuerbelastung mit 15 Euro zuzüglich 0,83 Euro Solidaritätszuschlag. Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften gemäß § 2 Abs. 2 GewStG kraft Rechtsform Gewerbesteuersubjekt, sodass neben der Körperschaftsteuer auch Gewerbesteuer gezahlt werden muss.[11] Die Kapitalgesellschaft ist selbst Subjekt der Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbeertrag.

Der Gewerbeertrag ist der nach Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn, vermehrt um die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und vermindert um die Kürzungen nach § 9 GewStG. Der Grund für die Kürzungen und Hinzurechnungen liegt im Objektsteuerprinzip.[12] Das Steuerobjekt, der Gewerbebetrieb, soll mit der eigenen Ertragskraft, ohne Rücksicht auf die steuerlichen Merkmale des Steuersubjekts erfasst werden.[13]

Schließlich ist der Steuermessbetrag zu ermitteln, welcher sich durch Anwendung der Steuermesszahl (Annahme 400 %, abhängig von der Gemeinde) auf den Gewerbeertrag ergibt. Dieser beträgt einheitlich 3,5 %.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Gewerbesteuerzahllast auf Unternehmensebene

Die Gesamtbelastung für die X-GmbH beträgt somit als Summe aus KSt, SolZ und GewSt 29,83 Euro, dies entspricht in unserem einfachen Beispiel genau auch 29,83 %.

Die Gewerbesteuer ist sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft nicht mehr abzugsfähig, sodass diese durch einfache Subtraktion den Gewinn der Körperschaft mindert.[14]

Zusammenfassend die ganze Berechnung nochmals im Überblick, bevor ich im nächsten Punkt auf die Fremdfinanzierung eingehe:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Eigenfinanzierung von Kapitalgesellschaften: Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft[15]

2.2 Fremdfinanzierung:

Alternativ zur Finanzierung durch Eigenkapital will ich noch auf die zweite Möglichkeit darstellen und zwar die Finanzierung durch Fremdkapital.

In meinem Beispiel zur Veranschaulichung der Thematik, stehen der Y-GmbH Fremdkapital in Höhe von 1000 Euro zur Verfügung. Der zu zahlende Zins dafür beträgt angenommen 5 %.

Zum besseren Verständnis will ich auch hier ein einfaches Beispiel aufzeigen, dass die Thematik anhand von Zahlen verdeutlichen soll.

Beispiel: Die Y-GmbH erzielt einen Gewinn vor Zinsen und Steuern in Höhe von 100 Euro. Durch die Fremdfinanzierung entstehen Betriebsausgaben in Form von Schuldzinsen in Höhe von 50 Euro. Infolgedessen liegt der Gewinn vor Steuern bei 50 Euro.

Zur Ermittlung des Gewerbeertrags sind 25 % der Entgelte für die Schulden gemäß § 8 Nr. 1a GewSt hinzuzurechnen.[16] und folglich liegt dann ein Gewerbeertrag von 62,50 Euro vor (Gewinn vor Steuern von 50 Euro + Entgelte für Schulden 25 % x 50 Euro).

Die Steuermesszahl beträgt 3,5 %. Es errechnet sich damit ein Steuermessbetrag in Höhe von 2,19 Euro. Dieser wird multipliziert mit dem Hebesatz (in unserem Beispielfall gehen wir von 400 aus) und wir kommen schließlich zu einer Gewerbesteuer in Höhe von 8,76 Euro.[17]

Um die gesamte Steuerbelastung der Kapitalgesellschaft zu errechnen, müssen KSt, SolZ und GewSt addiert werden und man kommt im Ergebnis zu 16,67 Euro, was einem Prozentsatz von 33,34 % entspricht.

Die folgende Tabelle erläutert den Rechenweg im Detail:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften: Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft[18]

Wie man aus den beiden Berechnungen unschwer erkennen kann, ist die Steuerbelastung bei der Fremdfinanzierung höher als bei der Eigenfinanzierung. Der Unterschied zwischen Eigenfinanzierung (29,83 %) und Fremdfinanzierung (33,34 %) beträgt 3,57 Prozentpunkte. Das Beispiel zeigt, dass keine Finanzierungsneutralität besteht. Die Fremdfinanzierung ist also 11,8 % teurer als die Eigenfinanzierung. Die Begründung dafür liegt in der nicht kompensierbaren Gewerbesteuerhinzurechnung.[19]

Zum Vergleich eine Grafik über die steuerliche Belastung von Eigen- und Fremdkapital zur Übersicht. Man kann daraus, dass die Eigenkapitalfinanzierung, sowohl wenn es im Privatvermögen, Betriebvermögen oder auch in der Kapitalgesellschaft gehalten wird, den niedrigeren Steuersatz hat und man sollte meinen, dass diese Kapitalfinanzierung daher bevorzugt wird. Ein Anreiz, den der Staat geschaffen hat, der jedoch kaum in Anspruch genommen wird, sodass neue Methoden entwickelt werden müssen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Steuerbelastung auf Eigen- und Fremdkapital im Vergleich[20]

2.3 Auswirkungen der Zinsschranke im Rahmen der Gesellschafterfremdfinanzierung

Als Alternative zur Fremdfinanzierung über ein Kreditinstitut kann der Anteilseigner die Eigenmittel im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens der Gesellschaft zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang ist der § 8a KStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 zu beachten. Dieser erfasst jede Art der Finanzierung und sieht ferner unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung des Zinsabzugs auf der Ebene von Kapitalgesellschaften vor.[21]

Durch § 8a Abs. 1 KStG sind Regelungen der Zinsschranke im Sinne des § 4h EStG auch für Kapitalgesellschaften anwendbar. Bei Kapitalgesellschaften wird im Unterschied zu Personenunternehmen nicht auf den Gewinn sondern auf das maßgebliche Einkommen der Gesellschaft abgestellt. Dies bewirkt, dass die Einkommenserhöhungen in Form von verdeckten Gewinnausschüttungen das steuerliche EBITDA und damit das Zinsausgleichvolumen erhöhen.

Ferner wirken sich die Vorschriften über die Zinsschranke in § 8a Abs. 2 und Abs. 3 KStG verschärfend aus. Die Erweiterungen richten sich gegen eine zu hohe Gesellschafterfremdfinanzierung und haben ein Abzugsverbot für Zinsaufwendungen zur Rechtsfolge. Es handelt sich nach Auffassung des Gesetzgebers um eine Reglung zur Missbrauchsvermeidung.

Die Zinsschranke findet nach § 8a Abs. 2 KStG Anwendung, wenn mehr als 10 % der die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen aufgrund von Gesellschafterdarlehen an einen zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar beteiligten Anteilseigner gezahlt werden. Die fehlende Konzernzugehörigkeit als Ausnahme des § 4h Abs. 2b EStG ist dann unbeachtlich. Im Übrigen hat die Überschreitung der Zehnprozentgrenze eine vollumfängliche Schädlichkeit für die gesamten Zinsaufwendungen zur Folge.

Jedoch wurde eine Freigrenze von 1 Millionen Euro eingeführt, so dass kleine oder mittlere Unternehmen durch die Zinsschranke nicht belastet werden.

Eine Umgehung der Regelung, etwa über nahe stehende Personen oder einen Dritten, der auf den Anteilseigner oder eine dieser nahe stehenden Person zurückgreifen kann, ist ausgeschlossen.

Zum besseren Verständnis will ich auch hier wieder ein einfaches Beispiel aufzeigen, dass die Thematik anhand von Zahlen verdeutlichen soll.

Beispiel: Ein zu 50 % an einer GmbH (kein Konzern) beteiligter Gesellschafter stellt dieser 2,5 Mio. Euro in Form eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung. Als Zinssatz werden 5 % vereinbart. Der Zinsaufwand ohne Gesellschafterdarlehen beträgt 0,9 Mio. Euro. Die Abschreibungen des Wirtschaftsjahres liegen bei 0,5 Mio. Euro. Das maßgebliche Einkommen liegt nach Abzug der Zinsaufwendungen bei null Euro.

Durch den dargelegten Sachverhalt errechnet sich ein Zinssaldo in Höhe von 1,025 Mio. Euro bestehend aus der Summe der Zinsaufwendungen für das Gesellschafterdarlehen (0,125 Mio. Euro) und der übrigen Zinsaufwendungen (0,9 Mio. Euro). Es existieren vorliegend keine Zinserträge. Durch Addition des Zinssaldos und der Abschreibungen zum maßgeblichen Einkommen errechnet sich ein steuerliches EBITDA in Höhe von 1,525 Mio. Euro.

Die Zinsschranke findet hier Anwendung, da 12,2 % (1,525 Mio. Euro / 0,125 Mio. Euro) der Zinsaufwendungen an einen zu mehr als 25 % beteiligten Gesellschafter gezahlt werden und der Freigrenze in Höhe von 1,0 Mio. Euro überschritten wurde. Die fehlende Konzernzugehörigkeit als Ausnahme des § 4h Abs. 2b EStG greift hier nicht.

In der Rechtsfolge sind 30 % der Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig dies entspricht 457.500 Euro. Der Rest kann in Form eines Zinsvortrages auf die folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden. Es verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen der Kapitalgesellschaft in Höhe von 567.500 Euro. Die KSt (15 %) beträgt 85.125 Euro zuzüglich 4.682 Euro Solidaritätszuschlag. Bei Anwendung der Steuermesszahl (3,5 %) und des Hebesatzes (400 %) ergibt sich eine Gewerbesteuerlast in Höhe von 95.464 Euro bei Vernachlässigung der Hinzurechnungen und Verkürzungen von §§ 8, 9 GewStG. Nachdem die Gewerbesteuer gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, wird die KSt nicht gemindert.

Insgesamt ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung bestehend aus GewSt, KSt und SolZ in Höhe von 169.257 Euro.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Steuerbelastung der Gesellschafterfremdfinanzierung

Wenn das Gesellschafterdarlehen in Form einer ordentlichen Kapitalerhöhung zugeführt worden wäre, ergäbe sich folgende Berechnung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Steuerbelastung nach Kapitalerhöhung

Im Falle einer alternativen Eigenfinanzierung durch eine ordentliche Kapitalerhöhung verbleibt ein Zinsaufwand in Höhe von 900.000 Euro. Dieser ist in voller Höhe abzugsfähig, da keine weiteren Zinszahlungen erfolgen. Es ergibt sich ein steuerliches EBIT in Höhe von 125.000 Euro. Die Gesellschaft erzielt ceteris paribus einen vortragsfähigen steuerlichen Verlust, der sich nicht auf die Liquidität auswirkt.

Es zeigt sich deutlich, dass die Gesellschafterfremdfinanzierung durch § 8a Abs. 2 KStG sanktioniert wird.

Weiterhin erfährt die Gesellschafterfremdfinanzierung eine Einschränkung durch § 32d Abs. 2b EStG. Wie dargestellt, unterliegen Zinserträge der Abgeltungsteuer. Werden diese jedoch von einer Kapitalgesellschaft gezahlt, an der der Gläubiger zu mindestens 10 % beteiligt ist, erfolgt die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.

Als Ergebnis ist festzustellen, dass Unternehmen um in Zukunft konkurrenzfähig zu bleiben aus den verbleibenden finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten, den optimalen Finanzierungsmix für das eigene Unternehmen gestalten müssen. Dies kann nur mit einer gut durchdachten Steuerplanung erfolgen.

2.4 Beispiele zur internationalen Steuerplanung ab 2008

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten wie man seine internationale Steuerplanung ab 2008 ausrichten kann. Dazu gibt es auch ein paar Orientierungshilfen, die bei dieser Planung behilflich sind, wie die im nächsten Abschnitt dargestellte Konzernsteuerquote.

2.4.1 Konzernsteuerquote und Überblick

Eine wichtige Kennziffer zur Bewertung des Erfolges eines Unternehmens, seines Managements oder seiner Steuerabteilung ist die Konzernsteuerquote (KSQ).[22]

Durch das Vordringen internationaler Rechnungslegungsgrundsätze hat in den vergangenen Jahren die KSQ zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die KSQ ist eine unternehmensspezifische Kennzahl zur Höhe der Ertragsteuerbelastung eines Konzerns. Für Konzernabschlüsse, die nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt sind, besteht nach IAS 12 die Verpflichtung zur Entwicklung dieser Maßgröße. Die Verwendung der KSQ als Kontroll- und Steuergröße der betrieblichen Steuerpolitik und Steuerplanung ist deshalb eine nachvollziehbare Reaktion der Steuerabteilung.

Die Konzernsteuerquote (sko) nach IAS 12.86 ist definiert als der Quotient aus tatsächlichem (Sko) und latentem (Sko/latent) Ertragsteueraufwand des Konzerns und dem Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns (ENKko):[23]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Berechnungsformel für die Konzernsteuerquote (KSQ)[24]

Erst durch die Integration latenter Steuern in den Steueraufwand wurde bei zunehmendem Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz überhaupt die Voraussetzung geschaffen, dass zwischen Steueraufwand und Ergebnis vor Ertragsteuern ein sinnvoller Zusammenhang besteht und damit die Steuerquote zu einer aussagefähigen Größe werden kann.

2.5 Gestaltung zur optimalen Finanzierungsform

In diesem Unterpunkt will ich auf ausgewählte Finanzierungsmöglichkeiten für Eigen- und Fremdfinanzierung eingehen, mit denen man versuchen kann die Zinsschranke zu umgehen.

[...]


[1] Zielke (2007): Internationale Steuerplanung nach der Unternehmensteuerreform 2008, in: Der Betrieb, 51/2007, S. 2784

[2] Zielke (2007): S. 2784

[3] Töben (2007): Die Zinsschranke – Befund und Kritik, in: Frankfurter Rundschau, 15/2007, S. 739

[4] Welling (2007): Die Zinsschranke, in: Frankfurter Rundschau, 15/2007, S. 735

[5] Welling (2007): S. 735

[6] Eilers (2007): Fremdfinanzierung im Unternehmen nach der Unternehmensteuerreform 2008, in: Frankfurter Rundschau, S. 734

[7] Geyr (2007): Fachbetrag Recht & Steuern, in: business on, http://koeln-bonn.business-on.de/was-ist-momig_id12485.html

[8] Eilers (2007), S.734

[9] Eilers (2007), S.734

[10] Umlauf (2008): Finanzierungsneutralität im deutschen Steuerrecht, S. 83

[11] Umlauf (2008): Finanzierungsneutralität im deutschen Steuerrecht, 1. Aufl., Saarbrücken, S.46

[12] Umlauf (2008): S.21

[13] Vgl. BFH, Urteil vom 24.10.1990 – XR 64/89, BStBl. II 1991, 358.

[14] § 8 Abs. 1 KStG, § 5 Abs. 5b EStG

[15] Umlauf (2008): S. 92

[16] Umlauf (2008): S.55

[17] Vgl. § 16 Abs. 1 GewStG

[18] Umlauf (2008): S.95

[19] Umlauf (2008): S.55

[20] Umlauf (2008): S.91

[21] Umlauf (2008): S.60-63

[22] Zielke (2007): S. 2785

[23] Zielke (2007): S. 2785

[24] Zielke (2007): S. 2785

Excerpt out of 60 pages

Details

Title
Steuerliche Aspekte der Fremdfinanzierung nationaler und internationaler Kapitalgesellschaften
Subtitle
Unter besonderer Berücksichtigung der Zinsschranke
College
Munich Business School University of Applied Sciences
Course
Unternehmenssteuern
Grade
3,0
Author
Year
2008
Pages
60
Catalog Number
V130302
ISBN (eBook)
9783640357765
ISBN (Book)
9783640358304
File size
4297 KB
Language
German
Keywords
Steuerliche, Aspekte, Fremdfinanzierung, Kapitalgesellschaften, Unter, Berücksichtigung, Zinsschranke
Quote paper
Sarah Baier (Author), 2008, Steuerliche Aspekte der Fremdfinanzierung nationaler und internationaler Kapitalgesellschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130302

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