Die Bezeichnung „Corpus Iuris Civilis“ wurde das erste Mal von Gothofredus d. Ä. für die Gesamtausgabe der Gesetzgebung Justinians 1583 verwendet. Der oströmische Kaiser Justinian setzte von 528 – 534 mehrere Komissionen ein, die neben dem Codex Justinian, den Institutionen und Novellen auch die Digesten (bzw. Pandekten), bestehend aus 50 Büchern, als zukünftig allein verbindliche Vorschriften für die damalige Zeit abfassten.
Gliederung
A. Folter im Strafprozess zum Ende des Römischen Reichs
I. Zur Herkunft des Corpus Iuris Civilis
II. Quelle 1, Interpretation und Analyse
B. Die Hexenprozesse im Mittelalter
I. Mittelalterliche Lehren
1.) Die Ursprünge des Glaubens an Magie
2.) Der Teufelspakt in der kirchlichen Lehre des Mittelalters
II. Kritiker der Teufelspakttheorien
1.) Die Kritik Balthasar Bekkers
2.) Christian Thomasius
a) Einschub zu seiner Person
b) Thomasius Kritik
3.) Ergänzungen von Friedrich Hoffmann
III. Der Inquisitionsprozess
1.) Historische Entwicklung der Prozessprinzipien
2.) Die juristische Legitimation der Bestrafung
3.) Quelle 2, Interpretation und Analyse
4.) Das Torturprotokoll mit Blick auf die These des Thomasius
5.) Folter im Mittelalterlichen und im Römischen Strafprozess
C. Das Geschworenengericht in der Neuzeit
I. Die Entwicklung des Geschworenengerichts
II. Quelle 3, Interpretation und Analyse
III. Wahrheitsbegriffs im Inquisitionsprozess im Vergleich zum Geschworenengericht
D. Fazit
I. Epochale Entwicklungen bei den Strafprozessprinzipen
II. Die Besonderheiten des Wahrheitsbegriff im Laufe der verschiedenen Epochen
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die historische Entwicklung strafprozessualer Prinzipien und die Wandlung des Wahrheitsbegriffs vom Römischen Reich über die mittelalterlichen Hexenprozesse bis hin zum neuzeitlichen Geschworenengericht. Ziel ist es, die systematischen Unterschiede in der Beweisführung und die Rolle der Folter im Kontext der jeweiligen zeitgenössischen Rechtsauffassungen zu analysieren.
- Strafprozessuale Entwicklung und das Offizialprinzip
- Die Rolle der Folter als Mittel der Wahrheitsfindung
- Kritische Auseinandersetzung mit der Hexenverfolgung und Teufelspakttheorien
- Vergleichende Analyse des Wahrheitsbegriffs in verschiedenen Epochen
- Entstehung und Funktion des Geschworenengerichts in der Neuzeit
Auszug aus dem Buch
3.) Quelle 2, Interpretation und Analyse
Das vorliegende Torturprotokoll aus dem Jahre 1672 beschreibt die peinliche Befragung der Ehefrau des Opfermann Lips zu Betziesdorf in Oberhessen Katherine Lips, vorgenommen im Marburger Hexenturm. Das Protokoll wurde unterzeichnet von J. Jacob Blanckenheim, Friderich Bauod, J. Hirschfeld und M. F. Rang. Das Folterverhör fällt in die Hochzeit der Hexenprozesse. Prozedurale Bestimmungen waren zu dieser Zeit bereits sehr umfassend entwickelt worden. Die Bulle Papst Innocenz VIII. hatte 1484 das Signal zu Massenprozessen und -Hinrichtungen in der Folgezeit gegeben, der aus ihr abgeleitete Hexenhammer war bei den Hexenrichtern zu dieser Zeit das gängige Handbuch der Verhöre.
Die Angeschuldigte bleibt bis zum Ende der peinlichen Befragung bei ihrer Aussage, sie sei keine Hexe, auch eine weitere spätere Befragung, die die Inquisition auf angeblich neue Indizien stützt, bringt nicht das gewünschte Geständnis der Katharine Lips.
Das Torturprotokoll gibt einige typische Merkmale des Inquisitionsverfahrens wieder. Die Worte „Sie ist aber beständig bei dem Leugnen geblieben“ zeigen die bereits mutmaßlich bestehende Schuldvermutung vor dem eigentlichen Ende des Strafprozess. Die vom Gericht angenommene Schuld und der damit verbundenen Unerbittlichkeit bei der anvisierten Erfolterung des Geständnis, machen das Verfahren für die Angeklagte zu einer fast aussichtslosen Angelegenheit. Selbst der Ruf nach dem Herrn Christi ist ohne Belang für den Scharfrichter. Im Inquisitionsprozess wurde beharrliches Leugnen als Verstockheit und durch den Teufel erzeugte Gefühlslosigkeit der angeblichen Hexe gewertet. Alle Versuche eine Unschuld zu beweisen waren also für die Beschuldigte aussichtslos. Einzige halbwegs realistische Möglichkeit, dem Scheiterhaufen – zumindest vorläufig – zu entgehen, war das Durchhalten der Folterqualen, in der Hoffnung nicht von der Folter selbst zu Tode zu kommen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Folter im Strafprozess zum Ende des Römischen Reichs: Dieses Kapitel erläutert die Ursprünge der Folter im Römischen Recht und analysiert die formalen Anforderungen an die Sklavenbefragung anhand von Quelle 1.
B. Die Hexenprozesse im Mittelalter: Hier werden die theologischen Ursprünge des Hexenglaubens und der Teufelspakttheorien beleuchtet, ergänzt durch die Aufklärungsansätze von Kritikern wie Bekker und Thomasius sowie die Funktionsweise des Inquisitionsprozesses.
C. Das Geschworenengericht in der Neuzeit: Dieses Kapitel beschreibt den Übergang zu neuen Strafprozessformen, die Rolle der Geschworenen und die Etablierung einer neuen Vorstellung von prozessualer Wahrheit anhand von Quelle 3.
D. Fazit: Das Fazit fasst die nicht-lineare Entwicklung der Strafprozessprinzipien zusammen und reflektiert die unterschiedliche Bedeutung des Wahrheitsbegriffs im historischen Wandel.
Schlüsselwörter
Strafrechtsgeschichte, Inquisitionsprozess, Folter, Hexenprozesse, Christian Thomasius, Geschworenengericht, Corpus Iuris Civilis, Wahrheit, Beweiswürdigung, Aufklärung, Teufelspakt, Strafprozessprinzipien, Rechtsgeschichte, Offizialmaxime, Hexenhammer.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung von Strafprozessprinzipien und den damit verbundenen Wandel des Wahrheitsbegriffs vom antiken römischen Recht bis zum modernen Geschworenengericht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung der Beweisführung, dem Einsatz der Folter, der rechtlichen und theologischen Einordnung der Hexenverfolgung sowie der Entstehung der Geschworenengerichtsbarkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die strukturellen Unterschiede in der Wahrheitsermittlung aufzuzeigen und die Transformation der Prozessprinzipien über verschiedene Epochen hinweg kritisch zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Analyse, die primäre Quellen (Digesten, Torturprotokolle, Berichte der Nationalversammlung) einer exegetischen Auswertung unterzieht und in den historischen Kontext einbettet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des römischen Rechts, die ausführliche Kritik der Hexenprozesse (insb. durch Thomasius und Bekker), den Inquisitionsprozess und die Entwicklung des Geschworenengerichts im 19. Jahrhundert.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen zählen insbesondere die Folter, die materielle versus formelle Wahrheit, der Inquisitionsprozess, das Offizialprinzip und die freie Beweiswürdigung.
Wie bewertet Thomasius das Konzept des Teufelspakts?
Thomasius lehnt den Straftatbestand der Hexerei ab, da er einen körperlichen Teufelspakt aufgrund des substantiellen Unterschieds zwischen Geist und Körper für unmöglich hält.
Wie unterscheidet sich der Wahrheitsbegriff im Römischen Reich vom Mittelalter?
Während im Römischen Reich die Folter als formelles Mittel zur Ermittlung einer materiellen Wahrheit galt, diente sie im Mittelalter primär dazu, eine bereits feststehende Schuld des Angeklagten zu verifizieren.
- Citation du texte
- Helge Kraak (Auteur), 2005, Folter im Strafprozess des Römischen Kaiserreichs, die Hexenprozesse im Mittelalter, das Geschworenengericht in der Neuzeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130346