Volk und Volkstum in der neueren theologischen Ethik (seit 1918)


Examination Thesis, 1966

92 Pages, Grade: sehr gut


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

Vorbemerkungen

A. ERSTER TEIL: HISTORISCHE DARSTELLUNG
I. Kapitel: Volk und Volkstum als Schöpfungsordnung
1. Das Volk als im Glauben erkennbare Schöpfungsordnung
a) Das Volkstum als arteigenes Seelentum bei Paul Althaus
b) Das Volk als Blutzusammenhang bei Werner Elert
c) Das Volk als Raumgemeinschaft bei Emil Brunner
d) Das Volk als Gliedschaft Verantwortlicher (G. Wehrung)
e) Das Volk als zu gestaltender Lebenskreis bei Paul Jacobs
2. Das Volk als natürlich erkennbare Schöpfungsordnung
a) Das Volk als arteigener Blutbund bei Emanuel Hirsch
b) Das Volk als Gabe eines sittlichen Gesetzes (F. Gogarten)
c) Das Volk als biologische Wertungsgemeinschaft (Stapel)
d) Das Volk als artgestaltender Gemeinschaftskreis (Wünsch)
e) Das Volk als Ordnung des objektiven Geistes (R. Seeberg)
f) Das Volk als Blutsgemeinschaft bei Alfred Dedo Müller
II. Kapitel: Das Volk als Erhaltungsordnung
1. Das Volk als Interimswirklichkeit bei Walter Künneth
2. Das Volk als verordnete Obrigkeit bei Helmut Thielicke
III. Kapitel: als kommunikative Daseinsbindung (Werner Wiesner)
IV. Kapitel: Das Volk als geschichtliche Ordnung
1. Das Volk als göttliche Fügung bei Karl Barth
2. Das Volk als ethische Kollektivperson bei D. Bonhoeffer
3. Das Volk als Träger historischen Daseins bei Hermann Sasse
4. Das Volk als Existenzgemeinschaft bei Alfred de Quervain
5. Das Volk als soziale Grundordnung bei Niels Hansen Søe
6. Das Volk als Form der Gesellschaft bei Wolfgang Trillhaas

B. ZWEITER TEIL: SYSTEMATISCHE BESINNUNG
I. Kapitel: Vortheologische Voraussetzungen
1. Zur Geschichte der Begriffe „Volk“ und „Volkstum“
2. Konstituenzien des Volkes in der dargestellten Literatur
3. Die Bedeutung des Volkserlebnisses
II. Kapitel: Die Mythisierung des Volkes und des Volkstums
1. Die Biologisierung von Volk und Volkstum
2. Die Personifizierung des Volkes
3. Romantisierung, Idealisierung, Sakralisierung
III. Kapitel: Die „Theologie der Ordnungen“
1. Das Volk als Schöpfungs- bzw. Erhaltungsordnung
2. Die „Offenbarung“ in Natur und Geschichte
3. Ethos des Volkes als Gesetz Gottes
IV. Kapitel: Der heidnisch-christliche Synkretismus
1. Volk und Kirche
2. Volkstum und Christentum
3. Weltreich und Himmelreich
V. Kapitel: Die Entmythisierung des Volkes
1. Barmen
2. Das Volk als geschichtliche Ordnung

C. SCHLUSSGEDANKEN

LITERATURVERZEICHNIS

VORBEMERKUNGEN

Unter dem Einfluss der nach dem ersten Weltkriege stark an­wachsenden und sich radikalisierenden völkischen Bewegung und der damit verbundenen verschiedenen Ausprägungen völkischer Religion entstand in einem Teil der deutschen theologischen Ethik eine besondere Lehre vom Volk und vom Volkstum, und zwar im Rahmen einer bestimmten lutherischen „Theologie der Ordnungen“. Mit deren Vertretern und ihren Gegnern hat es die vorliegende Arbeit zu tun, die in einem ersten Teil die Äuße­rungen der verschiedenen Verfasser zum Thema möglichst mit ihren eigenen Worten darstellen soll, bevor – darauf fußend – in einem zweiten Teil eine systematische Besinnung folgt.

Die außerordentlich umfangreiche und sich zum Teil in Zeit­schriften verlierende Literatur konnte nicht vollständig ein­gesehen werden, doch wurden alle bedeutsamen Beiträge berücksichtigt, auch die solcher Verfasser, die keine eigentliche „Ethik“ geschrieben haben. Von den letzteren wurden F. Brunstäd, G. May und H.-D. Wendland nur deswegen nicht erwähnt, weil ihre Beiträge zum Thema mit der Auffassung von P. Alt­haus nahezu identisch sind. Die katholische Moraltheologie mit ihrem universalen Anspruch und ein Teil der protestanti­schen Theologie, die beide an ihren starken vornationalisti­schen Traditionen auch im Deutschland nach 1918 festhielten, ergaben nichts Wesentliches für die vorliegende Arbeit. Die Ethiken von H. G. Fritzsche, K. Heim, K. E. Løgstrup, 0. Piper, W. Schweitzer und A. Schlatter gehen – nicht zu ihrem Schaden – auf den Problemkreis Volk und Volkstum nicht ein; nichts anderes lässt die noch nicht vollendete Ethik von H. van Oyen erwarten. Nur hingewiesen werden kann auf die noch nicht er­schienene Untersuchung von W. Tilgner, Volksnomostheologie und Schöpfungsglaube, Göttingen (Arbeiten zur Geschichte des Kirchenkampfes, Band XVI).

Die im historischen Teil hinter den Zitaten in Klammern ange­gebenen Seitenzahlen beziehen sich auf das jeweils zuletzt genannte Werk in seiner dem Literaturverzeichnis zu entnehmenden Ausgabe.

A. ERSTER TEIL: HISTORISCHE DARSTELLUNG

I. Kapitel: Volk und Volkstum als Schöpfungsordnung

In diesem Kapitel sollen Vertreter der „Theologie der Ordnun­gen“ zu Wort kommen, wobei – wenn hier und da allgemein von „Ordnungen“ oder „Schöpfungsordnungen“ die Rede sein wird – in der Regel auch und gerade Volk und Volkstum mitgemeint sind. Es wird deutlich werden, dass es diesen Theologen nicht nur um eine theoretische Lehre vom Volk und vom Volkstum ging, sondern um deren praktische Verwirklichung durch Kirche und Staat. Daher kann und darf diese Untersuchung nicht vor­übergehen an der s. Z. hochaktuellen politischen Bedeutung einer solchen Lehre, insbesondere auch nicht an dem mit ihr verbundenen Imperativ als konkreter Weisung für den einzelnen Christen. Vielmehr wird – außer nach den jeweiligen begriff­lichen und erlebnismäßigen Voraussetzungen der Verfasser – gerade nach ihren besonders problematischen wunden Punkten zu fragen sein: nach ihrer Christologie, nach ihrem Verständ­nis der Zwei-Reiche-Lehre (und nach dem Verhältnis von Gesetz und Evangelium), nach ihrer Ekklesiologie (Verhältnis von Volk und Kirche), nach ihrer politischen Hilfe für das Dritte Reich (insbesondere für dessen Rassendiskriminierungen), nach dem allem aber nur innerhalb ihrer – davon gar nicht zu iso­lierenden – Lehre vom Volk und vom Volkstum.

1. Das Volk als im Glauben erkennbare Schöpfungsordnung

Dieser Abschnitt hat es mit den Theologen zu tun, die zwar das Volk als eine Schöpfungsordnung d. h. als eine von Gott als Schöpfer aller Menschen – unabhängig von ihrem Christsein – gesetzte Lebensordnung mit einer eigenen Gesetzlichkeit verstehen, die aber der Gefahr einer natürlichen Theologie zu entgehen versuchen in dem Bemühen, die Erkenntnis des Vol­kes als Schöpfungsordnung vom Glauben an Christus abhängig zu machen und das „Volksgesetz“ dem Dekalog unterzuordnen, dabei aber an einer natürlichen Offenbarung – neben der bib­lischen – festzuhalten, um so zu einer wirklichkeitsgerech­ten „Volksethik“ zu kommen. Der führende Vertreter dieser Gruppe war und ist P. Althaus, der deshalb in dieser Darstellung ­besonders viel Raum beanspruchen wird.

a) Das Volkstum als arteigenes Seelentum bei Paul Althaus

Auf einer Tagung der Fichte-Gesellschaft hielt P. Althaus 1926 seinen Vortrag: „Protestantismus und deutsche National­erziehung“, von dessen abschließenden Leitsätzen hier drei auszugsweise zitiert werden sollen: „1. Der Protestantismus lutherischer Prägung stellt ... einen Durchbruch germanischen Geistes in der Geschichte des Christentums dar. Er ist mit wesentlichen Zügen der deutschen Volksart, auch mit ihren Schwächen, wahlverwandt“ (49). „4a. In dem lutherischen Be­kenntnis zu der ‚Freiheit eines Christenmenschen’ ist das protestantisch-deutsche Führerideal des nur Gott verantwort­lichen freien Gewissens begründet“ (49). „Der Glaube an Got­tes Schöpferwillen begründet den völkischen Gedanken ... Damit ist die Hingabe an Volkstum und Vaterland zugleich begründet und gereinigt“ (50).

Auch in dem Vortrag „Kirche und Volkstum“, den Althaus 1927 während einer vaterländischen Kundgebung des Königsberger Kirchentages hielt, bejaht er die immer mächtiger werdende völkische Bewegung, deren Wurzel „vor allem das hohe ergrei­fende Volkserlebnis des August 1914“ (8) ist. Volkstum nennt er ein besonderes Seelentum, das Gemeinsame im Fühlen, Wer­ten, Wollen, Denken aller Volksgenossen, „den Mutterschoß arteigenen geistig-seelischen Wesens“ (9), eine übergreifen­de, ursprüngliche, vor allem Entscheiden und Wollen gegebene „geistige Wirklichkeit, durch geistige Urzeugung geheimnis­voll geboren“ (9). Zwar entsteht es nie „ohne die Vorausset­zung z. B. der Blutseinheit“, aber „das Herrschende ist doch ... der Geist und nicht das Blut“, so dass „es vermag, auch frem­des Blut sich anzueignen“ (9). „Dann ist das Volksleben ge­sund, wenn es in völkischer Treue gelebt wird ..., aus den tiefen Quellen des Volksgeistes schöpft, ... sich als Glied am Ganzen weiß und ihm dient“ (9). Das Volk benötigt daher eine „Wiedergeburt aus dem Geiste echter Volksgemeinschaft; eine Ordnung des gemeinsamen Lebens, ... Überwindung der Zer­setzung durch ein neues Erleben der Gliedlichkeit, durch Wec­kung opferwilligen Brudergeistes, ... Kräftigung der eigenen Art ..., Erziehung zum Heimat- und Volksbewusstsein, ... Volks­tumstreue, angefangen von der Eheschließung ...“ (10). „Kir­chen und Volkstumsbewegungen begegnen sich“, denn „beide wol­len das ganze Volk; beide wollen die Menschen ganz binden durch einen letzten Imperativ.

Beide wollen Reinigung, Wie­dergeburt“ (11). Vor Gott erlebt das Volk Gericht und zu­gleich Berufung, denn „Volkheit ist der Wille Gottes“ (12), der wir unbedingte Treue schulden. Volkheit stellt notwendig vor Gott, denn dort „findet das Volk die Glut des Willens, seine Sendung zu erfüllen, seiner Volkheit treu zu bleiben“ und „die Kraft der Freiheit“ (12). Althaus unterschätzt „die Bedrohung unseres Volkes durch den jüdischen Geist und die jüdische Macht nicht“, aber auch „die Gewalt der Dämonen nicht, die auch im deutschen Blute rasen!“ (12) „Alle Beja­hung des Volkstums führt in den Kampf“, daher bedarf das na­türliche und damit dämonisch gefährdete Wollen „der Macht überweltlicher Liebe, die aus Gott ist, die alles glaubt, al­les hofft, alles duldet“ (13). Diese „neue“ Liebe wird an die natürliche Liebe zum Volke anknüpfen wie das Evangelium an das deutsche Volkstum, denn hat letzteres nicht „kraft einer gottgeschenkten Wahlverwandtschaft“ sein Edelstes und Schön­stes herzugebracht ...: Führertum, Gefolgschaft, freie Hingabe, Vertrauen, den ganzen persönlichen Zug der germanischen Lebensordnung“ (14)? „Die Einheit ‚deutsch-christlich’, ‚christlich-deutsch’ steht als klare, helle, breite Tatsache da.“ (14) „Auch in dem Volkstum, in den Bindungen, mit denen es uns umgreift, erkennen wir eine Selbstbezeugung des Schöp­fergottes an uns“ (15), wenn auch nur bruchstückhaft und der Ergänzung durch das Wort Gottes in der Bibel, dem Buch des Volkes, bedürftig. Denn dann erst „erkennt ein Volk seine Sendung ... als Träger des vom Evangelium entzündeten Lebens in besonderer Gestalt zu zeugen für das kommende Reich Got­tes ...“ (16), und auf dieses hin erfährt dann das Volkstum Reinigung und Bewahrung vor Übermut wie vor Kleinmut. „Die Kirchen aber sind dazu gerufen, diesem Dienste des Evangeliums am Volkstum Werkzeuge zu werden“ (18) und die völkische Bewegung zu begrüßen, denn „evangelisches Christentum er­kennt und liebt in dem Volkstum Gottes Schöpfergabe und Schöpferwillen“ als eine natürliche Gabe und „als etwas Hei­liges – Gott ist es, der uns hier band! – , nun hat die Bin­dung unbedingten Ernst“ (18). Althaus meint, die „neue Erfah­rung der Volksgebundenheit unseres Lebens kann Vorstufe, Brücke, Hilfe zu neuer Erfahrung Gottes werden“ – im Gegen­satz zur bindungslosen Vereinzelung, da weithin „die Volkstreue und die Glaubenstreue zusammenhängen; jene kann einen Weg zu dieser, aber auch eine Weise ihrer Bewährung bedeuten“, denn „an der Volkstumstreue übt sich die Treue im Ewigen“ (19).

Gottes Ordnung gehorsam zu sein auch in der von Menschen willkürlich und böse gestalteten Ordnung“, was „die Kritik und den Willen zur Reinigung und Richtung der Ordnung“ (30) einschließt. „Nicht zwar ‚vom Evangelium her’, aber von Gottes Gesetz her sind die Ordnungen jeweils zu prüfen“ (31), und es gibt eine „Grenze, da der Gehorsam gegen die Gottesordnung zum Ungehor­sam gegen die geschichtliche Gestalt der Ordnung werden müsste. Das ist Sache lebendiger Gewissensentscheidung in der be­stimmten geschichtlichen Lage“ (33). Althaus nimmt Stapels und Gogartens „Volksgesetz“ durchaus positiv auf, aber für ihn bleibt „das Alte Testament mit dem von Christus her ver­standenen Dekalog das alle Menschen bindende, alle Volksord­nungen richtende Gottesgesetz“ (38). Denn es sind „die Ord­nungen in unserer Welt des Sündenfalles und des Todesfluches vor allem einzelnen menschlichen Wollen notwendig mit Sünde verflochten“ (48), und die Liebe zum Volkstum „wird in Gegen­satz und Feindschaft ihrer selbst erst ganz bewusst“, daher können wir dem Leben unseres Volkes nicht dienen, ohne – min­destens dem Willen nach – töten zu müssen und schuldig zu werden“ (54). Für Althaus bedeutet das sinnlose Bemühen um eine Versittlichung der Politik: „Die Politik zum Tode der Blutarmut, der Bleichsucht verurteilen. Es gibt keinen ganzen Einsatz für mein Volk ohne heiße Leidenschaft und wilden Zorn“ (54), denn „Schöpfung und Sünde sind grundsätzlich streng zu unterscheiden, aber in der Wirklichkeit ... konkret sowohl für das Denken wie für das Handeln unscheidbar“ (55). „Man kann in den Ordnungen der Geschichte nicht dienen, ohne zugleich auch an dem Reiche der Sünde mitzubauen“ (61). Doch „das Evangelium, das für unseren immer mit Sünde verflochte­nen Dienst in den Ordnungen die Vergebung und die Erlösung verkündet“ (62), macht uns „innerlich frei und freudig, in den Ordnungen zu handeln auch da, wo dieses Handeln uns in Sünde hineinzieht, an Sünde beteiligt“ (64).

Die 1935 erschienene zweite, erweiterte Auflage der „Theologie der Ordnungen“ sieht in ihnen „Gestalten des Zusammenlebens der Menschen, die unerlässliche Bedingungen des geschichtlichen Lebens der Menschheit sind“ (9), „Dienstordnungen“ (E. Brun­ner), die das Leben der Menschheit erhalten und erneuern sol­len. Zwar wird es „nie recht gelingen, die ethische Bindung durch Volkstum und Nation unmittelbar biblisch zu begründen“, aber „das in den Ordnungen ergehende Gesetz ist daher allen Menschen ins Herz geschrieben (Röm. 2,15)“ (17).

Die Konkurrenz der Ordnungen „zwingt uns, durch die Ordnungen hindurch nach Gottes lebendigem Willen in der konkreten Konkurrenzla­ge zu fragen“ (20). Da es „Gott selber ist, der seine Ordnun­gen besondert und durch die Bewegung der Geschichte wandelt“, heißt es, „die Bewegung der Geschichte und die Neuheit jeder Stunde ernst nehmen. Halten auf Gottes Ordnung ist durchaus nicht grundsätzlich Konservatismus“ (28). „Aber die Gestal­tung vollzieht sich durch Menschen“ (30), die durch Gehorsam und Willkür bestimmt sind.

„Obrigkeit und Führertum“ versucht 1936, die autoritäre „echte Herrschaft“ des Führers des Volkes theologisch zu begründen auf der Ordnung des Volkstums, denn – im Unterschied zu Paulus und Luther – „für uns heute ist Volk und Volkstum Schick­sal und Verantwortung geworden. Das verpflichtet auch unser christliches Denken“ (6), denn „das ‚Gute’, das die Obrigkeit nach Paulus ehrt, besteht in der Erfüllung der Ordnungen, in die Gott die Menschen gesetzt hat; das ‚Böse’, das die Obrig­keit straft, in der Verachtung und Durchbrechung der Ordnun­gen“ (39), und „uns ist durch die geschichtliche Führung das Volkstum als Ordnung Gottes aufgegangen“ (41/42). Daher geht es „nicht um die Erhaltung des menschlichen Lebens überhaupt, sondern um Erhaltung eines jeglichen in seiner Art, das heißt aber: um die Erhaltung des Volkstums“ (43).

„Völker vor und nach Christus. Theologische Lehre vom Volke.“ Hier – 1937 – führt Althaus die Erkenntnis, dass das Volk Got­tes Geschöpf sei, zurück auf den ersten Glaubensartikel: „Der Glaube, dass Gott mich geschaffen hat, schließt ... mein Volk ein. Denn was ich bin und habe, hat Gott mir aus dem Quell meines Volkes gegeben: das Erbe des Blutes, der Leiblichkeit, der Seele, des Geistes“ (5). „Wir erkennen Volkstum als Bilde­gesetz der Geschichte, die Gott waltet ... Die besondere Art eines Volkes ist seine Schöpfung und für uns als solche hei­lig“ (5), und dass aus „natürlichen und geschichtlichen Momen­ten das eigentümliche Wir-Bewusstsein entsteht, das Bewusstsein eines besonderen gemeinsamen Lebens, ohne das man nicht vom Volke sprechen kann, das ist unableitbar, schlechthin uner­klärbare Urzeugung ..., darin verehren wir das Mysterium der Freiheit Gottes, kraft deren er ein Volk aus vor-volkhaftem, geschichtslosem Dasein herausruft“ (6) und auch wieder abrufen kann.

„Die Furcht Gottes gibt uns den entschlossenen Willen zur völkischen Selbsterhaltung“ (7) und Trotz gegen die Bedroher, denn „als Geschöpf Gottes ist das Volkstum Gesetz unseres Lebens“ (7), bis hin zum Einsatz eigenen Lebens. Aber Gott will die Völker um der Einzelnenwillen, die er für sein ewiges Reich sucht. „Aber wir haben kein ewiges Leben, wenn wir nicht für unser Volk leben“ (8). Aber „wir sind nicht nur für unser Volk, sondern für jeden Menschen verantwortlich, wenn Gott ihn uns zum Nächsten macht, auch für die anderen Völker, soweit wir in Lebensbeziehung zu ihnen kommen“ (9). Doch „das Nebeneinander der Völker ist uns nicht nur Gottes Schöpferwille und Schöpferfülle, wir erfahren es auch als Not und Fluch“, denn „die Volkstreue führt an den Grenzen unent­rinnbar in leidenschaftlichen Kampf gegen Menschenbrüder“ (9). Das bedeutet, „dass wir bei allem politischen Einsatz uns auch heraussehnen aus der Welt der Völkerkämpfe in das Reich Got­tes“ (10). „Dazu ruft und erhält er die Völker, dass das Evan­gelium sie ergreife und Christus auf mannigfaltige Weise Ge­stalt gewinne in Volksarten, dass ewiges Leben anhebe in volk­haft vielfältig bestimmter Gemeinde. Dafür aber soll ein Volk zunächst einmal es selbst sein“ (10) und damit seinen Auftrag erfüllen. „Der politische Glaube lebt zunächst in den Sehern und Führern der Völker“ und „ist die innerste Kraft in der Geschichte eines Volkes“; er hat „es schon mit Gott als dem Herrn des Lebens zu tun, bewusst oder unbewusst“ (12), und ist die wagende Antwort auf den gehörten Ruf im Handeln Gottes mit dem Volk. „Es gibt kein echtes Volksbewusstsein, keine Volksgeschichte ohne religio“ (12), die auch dann echt ist, wenn sie verkehrt ist. Zwar ist Gottes „Handeln in der Ge­schichte der Völker ... weithin weder mit dem Gesetz noch mit dem Evangelium zu deuten“, aber „gerade indem man ... das Er­eignis rein immanent, politisch oder volksbiologisch, er­klärt, ehrt man das Geheimnis Gottes“ (14). Hat ein Volk sich zum Christentum gewendet, so bestimmt Christus nun seine re­ligio so, „dass die Furcht des Gottes Jesu Christi den Gesamt­geist des Volkes, seine Weltanschauung beherrscht“ (16), und auch darum geht es der Kirche, nicht nur um das ewige Reich.

In „Kirche, Volk und Staat“ wird von Althaus 1937 als notwen­diger Rückschlag gegen den liberalen Staat der totale Staat „als der zusammengefasste Wille des Volkes, sein Leben zu be­wahren“ (30) bejaht und bekannt, dass „uns Deutschen jetzt die Blutgemeinschaft oder Rasse entscheidend wichtig geworden“ (18) ist.

b) Das Volk als Blutzusammenhang bei Werner Elert

Elert, der im „Ansbacher Ratschlag“ nicht nur seine eigene, sondern auch die Überzeugung von Althaus gegen Barmen zum Ausdruck brachte, veröffentlichte im gleichen Jahr 1934 auch „Bekenntnis, Blut und Boden“, wo er aus Apg. 17,26 schließt: „Hier ist einmal die Bindung aller Menschengeschlechter an Blut und Boden ausgesprochen, zweitens die Gliederung der durch Blut und Boden verbundenen Menschen zu einem Volk ..., und drittens, dass dies göttliche Setzung ist“ (13). Er emp­fiehlt, den Begriff „Rasse“ durch „Blut“ zu ersetzen als den Träger des Erbgutes und des Arterbes und damit des leiblichen Lebens des Volkes. Das Blut schafft die Verstrebungen, um die sich dann der Volkskörper schließt, somit ist „für die menschliche Gemeinschaft gerade der Blutzusammenhang grundlegend“ (13), denn nach demselben biologischen Gesetz, nach dem wir geboren werden, müssen wir auch sterben“ (15). Die Ordnung und ihre Anordnungen sind rein, frei von sündiger Verkehrung; zwar hat Gott „dem natürlichen Gesetz sein offenbartes Gesetz hinzugefügt“ (24), aber die schon geordneten Zusammenhänge der Schöpfung, „diese schöpfungsmäßigen Bindungen, werden vom Gesetz Gottes vorausgesetzt, anerkannt und zur Mitteilung des Gotteswillens in Ansatz gebracht“ (25). So enthalten beide Gesetze den Gotteswillen, mit dem Unterschied, dass die Ord­nungen „stumme Willensorgane Gottes sind, während uns das Ge­setz seinen Willen sagt“ (28) und damit jedes Mal bindet an eine „bestimmte natürliche Ordnung“ (29). Diese wird damit in den Dienst des geoffenbarten Gesetzes gestellt und von Gott garantiert. Doch will Elert in seinem Begriff des natürlichen Gesetzes nicht die Anerkennung der Volksordnung als eines An­ordnungs-, eines Sollgefüges mit einschließen, sondern nur als eines Seinsgefüges, das sich gleich einem biologischen Gesetz von selbst realisiert nach einem innewohnenden Gesetz und somit ein Teil naturhaften Lebens ist, ein Vorgegebenes.

„Das christliche Ethos“ (1949) unterscheidet innerhalb der Gesamtordnung der Schöpfung zwei Schichten von natürlichen, kreatürlichen, Schöpfungs- bzw. Teilordnungen, die alle kein Soll-, sondern ein Seins- und Zeitgefüge sind. Über einer rein naturgesetzlichen Schicht liegt eine zweite, deren Teilordnungen „von uns gebrochen werden können und ... daher auch der göttlichen Legislatur im engeren Sinne unterliegen“ (113).

Unter den letzteren „nehmen die Ordnungen Volk und Staat inso­fern eine Sonderstellung ein, als sie von überpersönlicher Le­bensdauer sind und weil dabei außer der zwischenmenschlichen Verantwortlichkeit auch eine gesamtheitliche besteht“ (114). Elert nennt Ordnungen dieser Art daher auch „Verband“ und ver­steht darunter das Volk als präexistente Gesamtheit (universi­tas), die mehr als die Summe ihrer Mitglieder ist, mit einem selbständigen Verbandsethos. „Dass die natürlichen Ordnungen gute Ordnungen Gottes sind, ist freilich ein Glaubensurteil“ (116). „Sie gehören der nomologisch verstandenen Gesamtwirk­lichkeit an, die auch dem Gesetz der Sünde und dem Gesetz der Dämonie Spielraum gewährt und die deshalb auch dem Gesetz der Vergeltung unterliegt. Dass sie trotzdem gute Ordnungen Gottes sind, kann auch der Christ nur von den Ordnungen von Fall zu Fall aussagen, denen er selbst jeweils zugeordnet ist“ (116), also von den konkreten Gestaltungen der Schöpfungsordnungen. Alle Glieder eines Volkes sind einander durch leibliche Ver­wandtschaft zugeordnet, und „tatsächlich ziehen alle geschichtlichen Völker eine Grenze ihres Konnubiums, das die Bedingung ihres Blutzusammenhangs ist und damit diesen auch jeweils geschichtlich begrenzt“(136). An den „drei Kriterien, Konnubium, Geschichte, Sprache, gibt sich ein Volk als Ordnung von Fall zu Fall zu erkennen“ „als gute Ordnung Gottes“ (136). „Haben die Vorfahren mit der Zerstörung der Ordnung Volk begonnen, so ist es höchste Zeit, dass wir mit ihnen bre­chen“ (138), doch der Staat bedarf des Machtbesitzes, „um ein Volksganzes zu schützen, zu formen und umzuformen“ (139).

c) Das Volk als Raumgemeinschaft bei Emil Brunner

Auch Brunner – obwohl reformierter Schweizer – hat sich in „Das Gebot und die Ordnungen“ 1932 von der deutsch-lutherischen Problemstellung bestimmen lassen. Er versteht unter Schöpfungsordnungen Gemeinschaftsordnungen, die allem ge­schichtlichen Leben zugrunde liegen, in ihrer Form variabel, in ihrer Grundstruktur aber unveränderlich sind, die Menschen zur Gemeinschaft zwingen und dadurch menschliches Leben er­möglichen, wenn wir auch „die Schöpfung Gottes nur in ihrer Gebrochenheit durch die Sünde ... kennen“ (194). Dabei erkennt Brunner überall ... schöpfungsmäßige Ungleichheit solcher Art, dass durch sie ein Mensch des anderen bedürftig ist“ (196), denn „Gemeinschaft kann es nur unter Ungleichen geben“ (197).

Brunner bekennt sich daher zum „Gliedschaftsgedanken, denn Ehrfurcht vor dem Schöpfer, dessen Werk trotz aller menschlichen Entstellung die uns gegebene Wirklichkeit ist, fordert als erstes den Gehorsam gegen das Gegebene“ (198), in den „Dienstordnungen“, aber auf Grund dessen auch ein Zweites: „den Gehorsam gegen seinen Willen, wie wir ihn als den Willen des Vollenders und Erlösers kennen“ (199), denn Gott will die Schöpfung über sich selbst hinausführen und vollenden. Von daher ist die Bejahung des Gegebenen eine bedingte, denn es ist ein Vorläufiges und offenbart mit den Schöpfungsordnungen zugleich die Sündigkeit und Unvollkommenheit der geschöpfli­chen Welt. „Darum lautet der Wille Gottes ... auch: widerstre­ben, protestieren, sich nicht der Welt gleichstellen“ (201)­. Brunner will die Ordnungen dem Gebot Jesu Christi unterstellt haben, obwohl sie „ihren Dienst nur tun können, wenn sie in ihrer eigenen Gesetzlichkeit verstanden und gehandhabt wer­den“, die „nur vermöge der Vernunft erkannt werden kann“ (202); denn „wie der Christ nirgends vergessen kann, wessen Königs Untertan er ist, so kann er auch nirgends vergessen, dass Gehorsam gegen diesen König Liebe heißt“ (203), deren Ge­fäß die Ordnungen sind als der Rahmen für den Dienst am Näch­sten. „Die nicht-radikal verstandene Liebe ist immer irgend­ wie partikulär“ (289) und auch als Volksliebe ungerecht, doch wird die Liebe von den einzelnen Ordnungen in jeweils beson­derer Weise modifiziert. Sie sind somit nicht nur Gleichnisse „wahrer Gemeinschaft, sondern zugleich Mittel göttlicher Gemeinschaftspädagogik“ (320) und des Dienstes an der Gemein­schaft für den Glaubenden, zugleich menschliche und göttliche Schöpfungen, zugleich göttliche Gabe und heilige Aufgabe. „Sie sind die konkreten Arbeitsanweisungen des Schöpfergottes an den einzelnen Menschen ... im Gehorsam gegen das in den Ordnungen verborgene Gebot. Durch diese Ordnungen ist der Mensch ... gleichsam umgeben vom Gotteswillen und darf er an­dererseits das, was er tut, als Gottes Werk ansehen“ (321) und schafft so im Gottesreich. Doch da die Ordnungen auch unter dem Gericht stehen, ist „ein immer wachsames, kämpfendes Nein auf dem Grund ... eines dankbaren, dienstwilligen Ja“ (322) richtig, denn nur auf dieser Linie „wird immer das gesuchte göttliche Gebot in den Ordnungen gefunden werden können. Es liegt nirgends auf der Hand“ (322). „Gott will, dass es Völker verschiedenen Gepräges mit einer sie zusammenschließenden Einheitsform, und dass es eine Menschheit, die ihre Einheit wirksam manifestiert, gebe“ (431).

Volk ist für Brunner ein geschichtlich-natürlicher Begriff, und er sieht seine Grund­lagen 1. in der räumlichen Nachbarschaft, 2. in der Blutsver­wandtschaft (deren Keimzelle die Familie ist), 3. in der Schicksalsgemeinschaft (was Staatlichkeit voraussetzt) und 4. in der Sprache, wobei nur das räumliche Beieinander unbe­dingt notwendige Voraussetzung der Volkseinheit ist, aber ebenso eine irrationale Geschichtstatsache ist wie das Ent­stehen der Völkereinheiten. Sie sind „überaus ‚zufällige’ Ge­bilde, in denen schöpfungsmäßiger Reichtum der Individuali­sierung und Wirkungen brutalster Machtkräfte unscheidbar zur Einheit verwoben sind“ (442). Aber „nicht bloß das Volk, son­dern ebenso Europa, und in gewissem Sinn die Menschheit, ist Schicksalsgemeinschaft geworden. Es ist nicht einzusehen, warum der Prozess der Zusammenfassung an den heutigen Grenzen der Nationen halt machen“ (444) sollte; „Kampf zwischen den Völkern wird es geben, solange die Menschen Sünder sind“, „der Krieg aber hat unter diesen Mitteln keinen Platz mehr“ (458). Um der bedrohten geistigen Kultur willen fordert Brun­ner vom theologischen Standpunkt aus: „Zurück zum Rechtsstaat!“ (446) Brunner spricht für die Demokratie, aber gegen den Demokratismus, für die Autorität, aber gegen den Faschis­mus, da „das Wohl des Staates mit der Entmündigung seiner Glieder zu teuer erkauft ist“ (454). „Der Ruf nach dem Führer ist so oft nichts anderes als der Ausdruck der Verantwor­tungsscheu“, weshalb „ein bloß geführtes Volk ... ein Volk von Kindern sein muss, wenn es ihm bei diesem Zustand wohl sein soll“ (455). Schließlich fordert Brunner auch „die Ersetzung der zwischenstaatlichen Anarchie durch das Völkerrecht“ (451).

d) Das Volk als Gliedschaft Verantwortlicher bei Georg Wehrung

Das innere Verhältnis von „Christentum und Deutschtum“ wollte Wehrung unter diesem Titel 1937 aufzeigen, denn der Christ weiß – auch im Bezug auf sein Verhältnis zum Volk – , „dass das Fragwürdige zugleich heilig zu halten ist, das Vorläufige in die Ewigkeit hinüberreicht, das Gefährdete alle Treue, Wachsamkeit, Hingabe verdient“ (32). „Dass die Erbmasse von grundlegender Wichtigkeit ist, wird heute von niemand be­stritten“, aber zwischen diesen Keim und die Gestalt tritt „die geschichtliche Begegnung und Auseinandersetzung“ (34). Zwar hat das Volkstum noch eine Norm über sich:

Es ist berufen, in seinen Werken lauteres Menschentum auszuprägen, das Menschheitsgut zu mehren“ (35) in unermüdlicher Auseinander­setzung mit fremder Geistigkeit und in deren umgestaltender Aneignung. „Unter inneren und äußeren Anfechtungen strahlt etwa die Idee der Gerechtigkeit oder der Menschenwürde oder reiner Güte auf, um eine bewegende Kraft zu werden“ (36). Dieses Ringen um letzte weisende Ideen bestimmt maßgebend die Weltgeschichte, so „dass Völker soweit geschichtlichen Rang haben, als sie durch ihre Besten an diesem Ringen teilnehmen. Hier ist kein Volk allein; hier kommt es darauf an, das Menschheitliche, das für alle Gültige, wenngleich jedes Mal eigen Ausgeprägte wie ein Banner für alle Völker aufzurich­ten, sie unter diesem heiligen Zeichen zu vereinen“ (36). Da in der germanisch-christlichen Menschheitsidee der Glaube an eine alle Stämme und Rassen verbindende und emporziehende Wahrheit lebt, fragt Wehrung: „Ist unsere Zeit größer, wenn sie nur noch ein Rassenethos, kein Menschheitsethos mehr ken­nen will?“ (37) Nach seiner Meinung kämpfen „gegen die west­lichen Ideen einer abstrakten Gleichheit und Freiheit die germanisch-christlichen der Gliedschaft und des verantwortli­chen Dienstes aller an allen“ (40), da „das Christentum ganz eigentlich die Religion der indogermanischen Völker geworden ist, wie sich seine Gestalt nur aus dieser Verbindung verste­hen lässt“ (67). Jede Volksart soll „mit ihrem Klang mitein­stimmen in die Verherrlichung Gottes. Wir vergessen nicht, dass dabei Rasse und Volkstum das Christliche überwuchern, ins Irdische hinabziehen können“ (68), denn zwischen der natürli­chen Art und dem Evangelium besteht ein dialektisches Ver­hältnis und somit a u c h ein Kampf. Volk ist für Wehrung „ein gegliedertes Ganzes, das sich aus der Verbundenheit mit der Natur stetig erneuert, das sein Wesen im Weben seiner Phantasie, in Sage und Lied am echtesten ausspricht, das auf die große Stunde und auf den rechten Führer wartet, die sei­nen angestammten Möglichkeiten zum Durchbruch verhelfen. Im großen Mann übertrifft es sich vielleicht eben so, als es sich in ihm findet“ (103). Ein starkes Volk schließt sich nicht künstlich ab, sondern „vertraut seiner Kraft, Wesens­fremdes abzustoßen oder es völlig umzuwandeln“ (104). Doch spricht Wehrung von „einer Zersetzungsarbeit, die nicht nur den christlichen Glauben, sondern ebenso die deutsche Staats­gesinnung ... unterwühlte“ (105).

Deutsche Art und christli­cher Glaube sind sich begegnet in der Sachlichkeit und in der Wahrheit, im Trotz auf die Wahrheit und im Führeranspruch des Einen, in der Freiheit (vor allem der Persönlichkeit, die sich der Gemeinschaft freudig einordnet) und in der polaren Struk­tur. Und „was in einem Volke ... von seinem naturgegebenen We­sen ihm hilft, in das Evangelium selbst einzudringen, das ist eine Gabe, ein Werk des Allmächtigen, – und gewiss muss es vom hl. Geiste Gottes erfasst und beseelt werden, um einen ganz unverfälschten Ton zu geben“ (117). Doch das germanisch-deut­sche Christentum ist nur eines von mehreren, und sein Protest gegen die Verunreinigungen des Evangeliums „ist der große ge­schichtliche Beruf der Deutschen“ (116) bis heute, nämlich „das Auge für die Vielfältigkeit der Dinge zu üben“ (128), z. B. für das heilsgeschichtliche Offenbarungswirken Gottes und für das weltgeschichtliche Wirken Gottes. So „dürfen wir also beim Blick auf die Völkerwelt und ihre Geschichte auch von einem Offenbarwerden Gottes sprechen“ (140), wenn auch nur von einem mittelbaren, und „auch im politischen Leben ... wer­den Werke Gottes durchsichtig, dort etwa, wo ein Volk von den verantwortlichen Männern vom Abgrund zurückgerissen und auf den Weg der Zucht und der Ordnung gestellt“ (141) wird. Dass Gott sich mittelbar in seinen Werken auch den Glaubensent­fremdeten offenbaren kann, „dass auch ihnen das feierliche Wort über die Lippen kommen kann ‚hier ist Gott’, dass sie aus ihrer Ergriffenheit Kraft schöpfen, an ihrem Platz am großen Werk mitzuarbeiten, dass sie dadurch über sich selbst hinaus­gehoben werden, das wird unser Glaube, der auch den Schöp­fungsglauben im Sinne des ersten Artikels umspannt, nicht von der Hand weisen“ (143). Aber der Gefahr, Menschenwerk vorbe­haltlos Gottes Werk gleichzusetzen, widersteht allein der christliche Glaube, und es ist daher Aufgabe der Kirche, im Raume der Schöpfung bei der Rettung eines Volkes aus der Zer­setzung zu mahnen und zu segnen, sich mitzufreuen und volk­haft tiefer als bisher bewegt zu sein. Doch „die Volksehre ... ist der kollektivistische Ehrbegriff der antiken Völker, de­nen noch das Verständnis für die persönliche Ehre jedes Volksgliedes fehlte“ (156), die als Ehre der Geschöpflich­keit, der Gottebenbildlichkeit, aus der Ehre Gottes im Neuen Testament abgeleitet wurde.

1952 redet Wehrung in „Welt und Reich“ vom Volk als einer na­türlich-geschichtlichen Gemeinschaft mit einem Ganzheits- und Einheitscharakter, lehnt aber den biologischen Organismusbegriff dafür ab,

denn „die menschlichen Ordnungen stehen unter Bedingungen eigener Art, sind auf Treue und Gewissenhaftigkeit, auf Entschluss und Wagnis gestellt“, und ihr Maß ist das Reich Gottes als das „Reich der Freiheit, das aller Freiheit Grund und Kraft ist, Vorbild wirklicher Gemeinschaft“ (193). Die Ordnungen sind „schöpfungsmäßige Zusammenbindungen, kraft deren aus Vielheit Einheit entsteht, wobei die Menschheit ihre Gliederung gewinnt“ (194). Auch das Volk ist als Ordnung herausgewachsen aus der Natur „durch natürliche Volksart, ge­meinsame Sprache und gemeinsamen Raum, wozu als endgültig vereinend geschichtliche Erlebnisse, Leiden und Taten kommen“ (195). Es wurzelt in der Schöpfung und ist somit mehr als die bloße Summe seiner Artgenossen; Gott versagt ihm zu keiner Zeit verjüngende Antriebe, denn „Erhaltung ist immer auch Schöpfung, führt diese weiter“ (196). Als schöpferischer Got­tesgedanke heiligt „die Volksordnung die ihr Dienenden durch die Verantwortung für das große Ganze, die sie mit einemmal emporhebt“ (197), trotz der Sünde, die die Ordnungen entstellt. Sie sind ja „nicht ohne weiteres als menschlich-­göttliche Gegebenheiten anzusehen, auf denen man getrost weiterbauen kann. Sowieso sind sie immerzu in Bewegung“ (200), weshalb es „dem natürlichen Blick schwer fällt, in den Ordnun­gen, zumal der stets umkämpften Volks- und Völkerordnung, ei­nen Gottessinn zu entdecken“ (201). Zugang dazu „findet erst der Glaube an das Reich ... Nun wird es uns geschenkt, die Ordnungen sowohl in ihrem Schöpfungsursprung als in ihrem Schöpfungsziel zu erkennen und hinter allen Verzerrungen die Gotteswahrheit festzuhalten“ (201).

e) Das Volk als zu gestaltender Lebenskreis bei Paul Jacobs

Nach den „Grundlinien christlicher Ethik“ – 1959 – sind die Ordnungen „sowohl Ordnungen, die durch Gewohnheit und Tradi­tion vom Menschen geschaffen wurden, also Menscheneinsetzun­gen, wie Ordnungen übermenschlicher Gesetzmäßigkeiten“ (131), die den Menschen zu ihrer konkreten Darstellung in den Ord­nungen drängen. Ihr göttlicher und menschlicher Charakter ist untrennbar. Sie haben der Gemeinschaft zu dienen, ohne die Individualität des Einzelnen aufzuheben, denn „das Wort von der Gleichheit ist eine Lüge in jeder Beziehung“ (137), „Ge­meinschaft aber baut sich gerade auf Verschiedenheiten auf“ (138).

„Die Ordnungen sind Schöpfungsgesetze und gehören ,wie alle Schöpfung, zugleich der in Sünde und Tod verfallenen Welt an“ (139), weshalb sie sowohl lastende Gesetze wie auch Gegenstand göttlicher Geduld sind. Ihre Schöpfungs- und Sündenrelation kann die Vernunft von sich aus aber nicht erken­nen, und die Ordnungen sind als solche auch nicht Gegenstand der Theologie und des Glaubens, denn es „geht um die Gestal­tung, die aus dem Wort Gottes lebt, in dem Maße, wie das Wort Gottes selbst gestaltend wirkt“ (140). Es geht dabei – als Aufgabe der Kirche – um eine Fortsetzung der Verkündigung der Rechtfertigung, damit „das Bild Christi in den Lebenskreisen des Menschen Gestalt gewinnt“ (143). Dazu gehören auch Volk und Staat, die ihr Lebenszentrum biologisch wie historisch im Kreis von Ehe und Familie haben, und das einzelne Volk und ebenso „die Menschheit der Völkerwelt ist eine Erscheinung der Schöpfung wie der Sünde, zugleich“ (178).

2. Das Volk als natürlich erkennbare Schöpfungsordnung

Hier sollen die Theologen zu Wort kommen, die ebenfalls das Volk als eine Schöpfungsordnung verstehen, es als solche aber – mehr oder weniger deutlich – unabhängig vom Glauben an Christus zu erkennen meinen und entsprechend das „Volksgesetz“ dem Dekalog gleichsetzen, wobei sie – wie die im 1. Abschnitt erwähnten Theologen eine natürliche Offenbarung bejahend – auf diesem Wege einer natürlichen Theologie sehr nahe kommen.

a) Das Volk als arteigener Blutbund bei Emanuel Hirsch

In „Deutschlands Schicksal“ gelangt Hirsch 1920 von der Beja­hung des Rechtes des Stärkeren und der Überzeugung, dass uni­versales Recht den universalen Staat voraussetzt, zu der Er­kenntnis: „Ohne Weltreich kein Weltfriede“ (86), wobei „der Krieg als notwendiges Stück der göttlichen Schöpfungsordnung begriffen“ (95) wird, denn er „ist der Vollstrecker der Ge­schichte und ihrer dem Recht widersprechenden Gerechtigkeit“ (101). Hirsch meint: „Wir waren ein Weltvolk, ein adliges Volk, vielleicht das blühendste und beste von allen“ (143) und wünscht sich „ein Volk, das sehr stolz auf die ihm von Gott gegebene Art ist“ (152).

„Das kirchliche Wollen der Deutschen Christen“ zeigt 1933 der Kirche eine zweite Aufgabe, nämlich um der ersten Aufgabe –

der Verkündigung des Evangeliums – willen „eine vorbereitende ethische und religiöse Zucht und Erziehung zu üben“, eine Aufgabe, die sich „gemäß der natürlichen Art der Volkstümer und gemäß der Besonderheit der geschichtlichen Stunde“ (6) abwandelt. Gehorsam gegen Gottes Wort heißt daher, „sich der Geistesführung anzuvertrauen, die einem die Wirklichkeit des geschichtlichen Lebens deutet und die in dieser Wirklichkeit liegende konkrete Pflicht erschließt“ (7). Praktisch bedeutet das – da das demokratisch-parlamentarische System für Deut­sche nicht passt – , „den Ruf Gottes in der Stunde der natio­nalsozialistischen Revolution ... zu hören“ , diese Stunde zu „erfahren wie ein Aufgehen der Sonne göttlicher Güte“ und an dem neuen „Heilighalten von Sitte und Zucht“, „an deutscher Volksordnung und Volksart mitzuarbeiten“ (7), aus dem Recht­fertigungsglauben heraus das Volksethos zu vertiefen und so die gebotene „Verschmelzung evangelischer und nationalsozia­listischer Sitte und Lebensführung zu zeigen“ (10). „Der Geist der Völker und Menschen steigt aus dem Blute empor“, und „die Träger guten alten und rein deutschen Bluts“ haben „die Verpflichtung, das empfangene Bluterbe in deutschen Kin­dern dem Volke zurückzuschenken“ (11). Die Kirche aber hat „den Mischheiraten (ebenso dem Überwuchern der Minderwerti­gen) gleichgültig zugesehen“ (11) und darf nun – nach dem Wandel – nicht nur das namenlose Leid der „Halbdeutschen“ sehen, die so gerne Deutsche sein möchten und unschuldige Op­fer der Vorfahren sind, sondern sie „muss dem Staate in seinem schweren Werke helfen“ (11) und das neue Ethos auch selbst anwenden „in der Auslese ihres künftigen Nachwuchses an Füh­rern“ (11/12). Da „Deutschtum und Christentum auf eine sehr innerliche Art sich finden müssen“ (12), ist eine volkhafte deutsche evangelische Kirche notwendig, ein evangelisches Christentum deutscher Art. „Natürlicher Mensch, natürliches Gesetz und natürliche Gotteserkenntnis“ (12) müssen in den Blickpunkt der Theologie kommen, und da „das Natürliche immer nur als volkhafte geschichtliche Individualität da ist“ (12), gibt es „nach Gottes Willen volkhaft und geschichtlich abge­wandeltes christliches Denken, Sprechen und Handeln“ (13).

„Die gegenwärtige geistige Lage“ gedenkt 1934 des Judentums als der am Marxismus führend beteiligten Menschenschicht und als eines Volkstums, das christentumsfeindlich ist, so dass ein getaufter Jude „sich von seinem Volkstum zu scheiden und Gastrecht bei einem fremden

Volkstum zu erbitten“ (22) hat, wobei „es in der Regel – soweit dergleichen nicht überhaupt, wie künftig bei uns, ausgeschlossen ist – der Blutvermischung durch mehrere Geschlechter hindurch bedarf, ehe bei den Nachkömmlingen die Lage des Gastes einer echten, d. h. von beiden Seiten als selbstverständlich empfindbaren Zusammengehörigkeit weicht“ (22). Diese geschichtliche Lage ist „göttliches Verhängnis, das erlitten werden muss“ (23). „Die Judenschaft wurde Träger und Förderer und Steigerer aller zersetzenden Möglichkeiten“ (24) des Geschichtsalters, und daher wird man den Marxismus „als Beleg der inneren Unmöglichkeit der Juden­emanzipation auf dem Boden christlicher Volkstümer verstehen“ (24). „Wir nehmen die Grundordnungen unsers gemeinsamen Le­bens heraus aus dem Umkreis der Diskussion“ (27) und sind ge­bunden an „einen gemeinsamen volklichen und staatlichen No­mos“ (28). „Der neue Wille ist als ein heiliger Sturm über uns gekommen und hat uns ergriffen“ (29), und die Vorgeschich­te dieses Willens beginnt im August 1914. „Jedes geschichts­mächtige Volkstum ist ein Blutbund mehrerer Stämme mit zahl­reichen Sippen, der durch gemeinsame Geschichte wird und be­steht und an einem gemeinsamen nationalen Nomos Rückhalt und Festigkeit hat“ (34). Wenn Adolf Hitler vom Volkstum, vom Ge­heimnis des Blutbundes und der Aufgabe seiner Bewahrung spricht, dann bricht „das in ihm mächtige ursprüngliche reli­giöse Gefühl durch. Hier ist das Werk des allmächtigen Herrn zu spüren, dem wir lediglich Werkzeuge zu sein haben“ (36). Darum sind selbst etwaige Fehlgriffe gleichgültig, und „selbst der rücksichtsloseste Zugriff ist, solange er hier dienend bleibt, bei allem Wagen und Machen dennoch ... an Gott gebunden“ (37). Der „sich binden lassende Einzelne erkennt im Nomos des Ganzen willig den eignen und steht mit dieser Hal­tung in unmittelbarer Frage vor dem Herrn der Geschichte“ (38).

„Christliche Freiheit und politische Bindung“ stellt 1935 – ausgehend von der zwiefältigen Offenbarung Gottes in Gesetz und Evangelium – die These auf: „Das Gesetz, mit dem sich Gott offenbart, trifft uns durch die Wirklichkeit des mensch­lich geschichtlichen Lebens selbst“ (77); daher „hat die Evangeliumsoffenbarung eine Anknüpfung an das allgemein-mensch­lich-geschichtliche Gottesbewusstsein“ (78/79) und wird so ein die Heiligung aus Gott gewährendes gnädiges Ja zu Volks­tum und Geschichte als den uns gegebenen Möglichkeiten, Gott zu erkennen

und ihm zu dienen“ (79). Echte Lebensordnung nennt Hirsch den „Nomos“ eines Volkes oder Geschichtskreises, als „gemeinsames Gut der Menschen ..., die durch Art, Schick­sal und eignen Willen zu einem verbindlichen geschichtlichen Lebensganzen zusammengeschlossen sind“ (80).

Nach „Deutsches Volkstum und evangelischer Glaube“ – 1934 – beruht das evangelische Christentum untrennbar „auf einer Be­gegnung deutscher Menschlichkeit mit dem Evangelium“ (5), und entsprechend hat die nationalsozialistische Bewegung „einen festen Grund in einer Begegnung mit dem lebendigen Gott, der der Herr der Geschichte ist, der die Völker ruft, dass sie ihm dienen, ein jegliches nach seiner Art“ (6). Der Glaube dieser Bewegung und der evangelische Glaube haben es mit dem glei­chen Gott zu tun und müssen verschmelzen; davon die Bewegung zu überzeugen und so den deutschen Menschen zu deutschem Wollen tauglich zu machen, ist Aufgabe einer neuen Kirche, Theo­logie und Frömmigkeit. „Ein Volkstum bildet und gestaltet sich fort durch die großen Persönlichkeiten, die in ihm er­stehen“ (5), aber „nur blutgebundener, dem Blute treuer Geist ist wahrhaft lebendig und wahrhaft Geist“ (11), und „die Treue unter dem Herrn wird zur Heiligung der Treue gegen Blut und Volk und Bewegung“ (21) in der Gefolgschaft des Vaters Jesu Christi, wie auch der Dienst am Volk Ehre bei Gott ist; dass diese Ehre Gottes freie Gabe ist und daher auch Entarteten, menschlicher Ehre Unfähigen angeboten wird, das heißt Recht­fertigung allein aus dem Glauben.

Im „Leitfaden zur christlichen Lehre“ – 1938 – sind die Volkstümer „ursprüngliche, d. h. in Gott ihren Urstand habende Le­benseinheiten, in denen die heiligen Lebensmächte am mensch­lich-geschichtlichen Dasein walten“, zugleich „(1.) Blutbund, und (2.) im Tun und Leiden der Geschichte gehärtete Schick­salsgemeinschaft, und (3.) Nomos, d. h. in Denkart, Empfin­dungsart und Umgangsart konkret ethisch bestimmte Lebensverfasstheit“ (234), wobei Hirsch in der Menschheit die „Gemein­schaft von Völkern sieht, die im Kämpfen, Herrschen und Dienen ihr lebendig eingegliedert sind“ (235). Die Glieder des Volkes müssen vor Gott „ihre Volkhaftigkeit als Gottes sie verpflichtende Gabe, Gottes sie rufende Fügung, mit innrer Freiheit heilig zu halten sich genötigt wissen“ (236), und die weißen Völker haben „sich als gemeinsam zu Waltern

der Erdgeschichte berufene Herrenvölker zu wissen“ (236), wenn auch jedem Volke eigene Staatlichkeit, Ehre und Sendung zuzu­billigen ist.

In „Ethos und Evangelium“ entfaltet Hirsch 1966 eine antino­mistische Ethik in der – auch durch das Evangelium nicht auf­hebbaren – Spannung zwischen dem „endlich Guten“ und dem „un­endlich Guten“. Daraus folgt, „dass wir im Vollbringen unsers Dienstes unter den Bedingungen irdischen Gemeinschaftslebens zugleich zwei Herren dienen“ „in zwei wider einander streitenden Reichen“ (31). Hirsch redet nun nicht mehr von der Bedro­hung der Deutschen durch die Juden, sondern von der der weißen Rasse durch die „anderen Menschengruppen“, die – von Hass, Gier, Neid und Erbitterung erfüllt – die weißen Völker „in sich aufsaugen und mit der dadurch bewirkten Intelligenzdün­gung dann selber die Herren und Führer der Menschheitszivilisation werden“ (253) wollen. Gegenüber dieser Gefahr der Ver­schmelzung bedarf es „individuell geprägter und von seinem (nämlich dem christlichen Glauben) Ethos innerlich getragener Gemeinschaften, welche als Hut und Wirkungsbereich christli­cher Persönlichkeiten mit starkem inneren Eigenstand im Menschheitsganzen stehen“ (263) als „eigengeprägte Volkheiten“ (263), als „Lebenszellen ethisch durchgebildeter Menschlichkeit“ (264). Auf dem Grunde der weiterhin von Hirsch ver­muteten Wahlverwandtschaft zwischen Germanentum und christli­chem Glauben (255) fordert Hirsch: „Die evangelischen Kirchentümer müssen sich zu der ihnen gegebenen Sendung zurückfin­den, ... die individuell geprägte seelische und geistige Art zu erhalten, welche ein Volk gleichsam im Ganzen der Menschheit zu einer individuellen Persönlichkeit höherer Ordnung werden lässt“ (264).

b) Das Volk als Gabe eines sittlichen Gesetzes bei Friedrich Gogarten

In „Die religiöse Entscheidung“ (1921) lehnt Gogarten von der dia­lektischen Theologie her die Frage „Religion und Volkstum?“ (12) ab und hält sie außerdem für „nur zeitgemäß und darum nicht beachtenswert“ (26), doch bleibt die Frage nach dem Sinn des Volkstums von Gott her, und sie „stellt uns mitten in Gottes schaffende Tat“ (27). Zwar stehen wir – als Ster­bende – vor Gott „als die, die sich lösten vom Ursprung, die darum ... Schöpfung ... zum bloß Geschaffenen und darum zum ... Sterbenden werden ließen“ (29),

doch Gott spricht „ein ewiges, schaffendes, absolutes, schlechthinniges Ja zur ganzen Welt“ (30) und somit auch über das „Deutschtum“. „So müsste man das Volkstum segnen können, aber es bekommt kein besonderes mysti­sches Wesen und keine besondere Bedeutung“, sondern steht zwischen Gericht und Heiligung, denn „es geschieht mit ihm, was mit dem ganzen Menschen geschieht, mit allem, was irgend zu seinem gottgeschaffenen Wesen gehört: es wird geheiligt durch und durch“ (31).

Excerpt out of 92 pages

Details

Title
Volk und Volkstum in der neueren theologischen Ethik (seit 1918)
College
University of Göttingen  (Theologische Fakultät)
Grade
sehr gut
Author
Year
1966
Pages
92
Catalog Number
V130523
ISBN (eBook)
9783640370566
ISBN (Book)
9783640370641
File size
978 KB
Language
German
Notes
Die Arbeit zeigt einen sachgemäßen Aufbau. Der erste Teil (A) bringt ziemlich ausführlich in Form von Referaten das Material. Teil B versucht eine kritische Analyse auf der Basis von A. Er zeigt, dass Vf. sein Thema richtig erfasst hat. Die ganze Arbeit ist – auch sprachlich – gut ausgefallen und verdient m. E. das Prädikat „sehr gut“
Keywords
Theologie, Drittes Reich, Kirche, Kirchenkampf, Ethik, Völkische Bewegung, Evangelisch, Kirchengeschichte
Quote paper
Wilhelm Prasse (Author), 1966, Volk und Volkstum in der neueren theologischen Ethik (seit 1918), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130523

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