Diese Arbeit betrachtet die Folterdebatte in den USA im Lichte des "Krieges gegen den Terror". Dazu wird zunächst die rechtliche Stellung des Folterverbots im internationalen Recht mit Bezug zum US-amerikanischen Recht skizziert und daran angeschlossen die öffentliche Debatte in den USA hinsichtlich ihres Entwicklungsgangs, ihrer Akteure und der zentralen Positionen und Argumente analysiert.
Beim Stichwort "Folter" denken viele Menschen zunächst an grausame Foltermethoden aus dem Mittelalter und so ist es nicht verwunderlich, wenn US-Präsident Donald Trump in einer Wahlkampfrede über grausame Exekutionen und Folterungen durch die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) von "medieval times" spricht, welche heutzutage herrschen würden. Gleichzeitig nimmt er die durch den weltweiten Terrorismus verübten Grausamkeiten jedoch zum Anlass, sich für eine Lockerung des universellen Folterverbots für US-amerikanische Behörden auszusprechen.
Donald Trump ist nicht der erste US-amerikanische Spitzenpolitiker, der sich seit dem einschneidenden Anschlag vom 11.09.2001 für eine Folterung von (mutmaßlichen) Terroristen im Zuge des sog. "Krieges gegen den Terror" aussprach. Seit den Anschlägen vom 11. September entwickelte sich, neben einer überwiegend internen und rechtlich geführten Debatte innerhalb der Bush-Regierung über Möglichkeiten der Umgehung des völkerrechtlichen Folterverbots, nahezu zeitgleich eine öffentliche Debatte über die moralische Zulässigkeit von Folter zur Informationsgewinnung im Antiterrorkampf.
Inhaltsverzeichnis
1. „Zurück“ ins Mittelalter?
Systematische Folterungen nach 9/11
Das Folterverbot als menschenrechtliches und demokratisches „Kernrecht“
Aufbau der Arbeit und Analyserahmen
2. Die rechtliche Stellung des Folterverbots
Das Folterverbot im Völkerrechtregime
Die rechtliche Stellung des Folterverbots in den USA
3. Die Folterdebatte in den USA
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Erosion des absoluten Folterverbots in der US-amerikanischen Gesellschaft im Kontext des „Krieges gegen den Terror“. Dabei wird analysiert, wie sich die öffentliche Wahrnehmung von Folter als vermeintliches Mittel der Gefahrenabwehr seit den Anschlägen vom 11. September 2001 verändert hat und welche rechtlichen sowie moralischen Debatten diese Entwicklung begleiten.
- Rechtliche Einordnung des Folterverbots im Völkerrecht und in den USA
- Analyse der öffentlichen Debatte zur Legitimation von „verschärften Verhörtechniken“
- Die Rolle der Bedrohungswahrnehmung nach 2001 für die Erosion des Foltertabus
- Untersuchung utilitaristischer Argumentationsmuster wie dem Ticking-Bomb-Szenario
Auszug aus dem Buch
Die Folterdebatte in den USA
Die Debatte über die Legitimation der Folter von (mutmaßlichen) Terroristen zur Gefahrenabwehr in der Post-9/11-Ära in den USA war und ist eine stark von der Wahrnehmung der Bedrohungslage des internationalen Terrorismus geprägte, das Verhältnis von „bürgerlicher Freiheit und öffentlicher Sicherheit“ betreffende, öffentlich geführte Debatte, an denen sich breite Teile der Zivilgesellschaft beteiligt haben. Darunter finden sich auch Wissenschaftler sowie alle Mainstream-Medien. (Krasmann 2011, 100)
Dementsprechend ist die Entstehung der öffentlichen Folterdebatte sehr eng mit den neuen Bedrohungslage und das Gefühl der Unsicherheit als Folge der Anschlägen auf das World Trade Center verbunden, wodurch sich die neue Qualität der Debatte, welche sich zuvor fast ausschließlich auf die juristische und philosophische Literatur beschränkte, erklären lässt. So hält bereits im November 2001 die New York Times in einem Artikel fest: „[T]orture is already a topic of discussion in bars, on commuter trains, and at dinner tables.” (Rutenberg 2001; zitiert nach Rosert und Schirmbeck 2006, 263) Die neue Qualität zeigt sich ebenfalls aus den öffentlichen Reaktionen auf stattgefundene Folterungen in den USA in den 1990er Jahren, welche zu Massenprotesten führten. (Rosert und Schirmbeck 2006, 261)
Die neue Bedrohungslage durch den Terrorismus war und ist stets der zentrale Kern der Begründungen der Befürworter der Aufweichung des absoluten Folterverbots. So ist der Tenor, dass im Angesicht einer existenziellen Bedrohung wie dem internationalen Terrorismus, dessen Gefahr nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, sogar das Foltertabu als „außerordentliche Maßnahme“ in streng restriktivem Maße aufgebrochen werden dürfe. Hier zeigt sich bereits ein Charakteristikum in den Beiträgen der Befürworter: Verharmlosung der Misshandlung durch euphemistische Umschreibungen für Folterhandlungen. Gleichzeitig kam es durch die Verwendung von Ausdrücken wie high value targets für potentielle Folteropfer zu einer Entmenschlichung dieses Personenkreises und zur Etablierung einer „Kategorie „folterbarer“ Menschen“ (Rosert und Schirmbeck 2006, S. 267), sodass der Eindruck entstehen sollten, dass es legitim sei, diesen targets die elementaren Menschenrechte zu verwehren.
Zusammenfassung der Kapitel
1. „Zurück“ ins Mittelalter?: Dieses Kapitel führt in die Thematik ein, beleuchtet systematische Folterungen durch Geheimdienste nach 9/11 und definiert das Folterverbot als fundamentalen Bestandteil universeller Menschenrechte.
2. Die rechtliche Stellung des Folterverbots: Hier wird der völkerrechtliche Status des absoluten Folterverbots (ius cogens) dargelegt und die spezifischen US-amerikanischen Vorbehalte und Modifikationen bei der Ratifizierung internationaler Konventionen kritisch analysiert.
3. Die Folterdebatte in den USA: Das Kapitel untersucht, wie durch das Ticking-Bomb-Szenario und eine veränderte Bedrohungswahrnehmung utilitaristische Argumente in den zivilgesellschaftlichen Diskurs gelangten, die das Foltertabu erodieren ließen.
4. Schlussbetrachtung: Die Arbeit resümiert, dass die öffentliche Debatte um die Legitimation von Folter in demokratischen Staaten durch dauerhafte Sicherheitsbedrohungen aufrechterhalten wird und die Verteidigung des absoluten Folterverbots eine ständige demokratische Notwendigkeit bleibt.
Schlüsselwörter
Folterverbot, Menschenrechte, Krieg gegen den Terror, 9/11, Ticking-Bomb-Szenario, USA, CIA, Enhanced Interrogation Techniques, Erosion des Foltertabus, völkerrechtliche Normen, Menschenwürde, Sicherheit, Grundrechte, Bedrohungswahrnehmung, Demokratie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Erosion des absoluten Folterverbots in der US-amerikanischen Gesellschaft im Kontext des „Krieges gegen den Terror“ nach den Anschlägen von 2001.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der völkerrechtlichen Verankerung von Menschenrechten, der politischen Debatte in den USA zur Legalisierung von Sicherheitsmaßnahmen und der moralischen Abwägung zwischen staatlicher Sicherheit und individuellen Freiheitsrechten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie und warum das gesellschaftliche Tabu gegenüber Folter aufgeweicht wurde, um so die Mechanismen hinter der Erosion grundlegender Menschenrechtsnormen in einer Demokratie sichtbar zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftlich-juristische Analyse, um den Entwicklungsgang und die Akteure der öffentlichen Debatte in den USA sowie die rechtlich-normativen Rahmenbedingungen zu untersuchen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die rechtliche Einordnung des Folterverbots (Völkerrecht vs. US-amerikanische Sonderwege) und eine detaillierte Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Folterdebatte, insbesondere der utilitaristischen Argumentation der Befürworter.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Folterverbot, Krieg gegen den Terror, Menschenwürde, Ticking-Bomb-Szenario, Erosion, völkerrechtliche Normen.
Warum spielt das Ticking-Bomb-Szenario eine so große Rolle für die Befürworter?
Es dient als utilitaristisches Gedankenexperiment, das den moralischen Druck auf Entscheidungsträger erhöht, indem es die Rettung einer Vielzahl von Menschenleben gegen die Folter eines mutmaßlichen Terroristen unmittelbar abwägt.
Wie präzisiert der US-Senat den Folterbegriff abweichend vom Völkerrecht?
Der US-Senat schränkt den Begriff „Folter“ durch spezifische Anforderungen an die Schwere des psychischen Schadens („prolonged mental harm“) ein, wodurch bestimmte Verhörtechniken aus dem Geltungsbereich der Konventionen ausgeschlossen werden.
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- Jonah zur Brügge (Autor), 2019, Die Erosion des absoluten Folterverbots in der Demokratie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1308046