Sozialistengesetz 1878-1890


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2009

15 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Wie es zum Sozialistengesetz kam

3. Ziele und Inhalte des Sozialistengesetzes

4. Die Reaktionen der Sozialdemokraten auf das Gesetz
4.1 Die sozialdemokratischen Organisationen vor dem Gesetz
4.2 Entstehung und Arbeitsweisen neuer Organisationsformen

5. Die Entwicklung der Wahlergebnisse/ der Mitgliederzahlen von Gewerkschaften von 1877 bis 1903

6. Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung:

Diese wissenschaftliche Arbeit behandelt als übergeordneten Themenkomplex das Sozialistengesetz im deutschen Kaiserreich, welches von 1878-1890 galt. Hauptsächlich beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, was die Auswirkungen des Sozialistengesetzes auf die Sozialdemokratie waren. Es lässt sich nicht abstreiten, dass das Sozialistengesetz Leid über viele Sozialdemokraten brachte und dass es auch die Einkommenschancen der Arbeiter verschlechterte.[1] Dennoch schaffte es die Sozialdemokratie sich aufgrund ihrer guten Organisation, trotz des Sozialistengesetzes, enorm auszubreiten. Die Sozialdemokratie ist eine Art Ideologie, der die Arbeiter angehörten. Umgesetzt werden sollten die Ideen der Sozialdemokratie durch verschiedene Vereine, durch sozialistische Parteien und durch Gewerkschaften.

Die oben aufgestellte These soll im Hauptteil der Arbeit verifiziert werden. Dies soll durch die Darstellung der Organisationsformen der Sozialdemokraten, während der Zeit des Sozialistengesetzes, geschehen. Ergänzend soll die These durch die Heranziehung von Wahlergebnissen und Mitgliederzahlen von Gewerkschaften gestützt werden. Im abschließenden Teil der Arbeit sollen die wichtigsten Argumente, nochmals zusammengefasst dargestellt werden, um dadurch die Fragestellung eindeutig zu beantworten.

Der Forschungsstand über die Arbeiterbewegung ist sehr ausgeprägt und insgesamt ist die Geschichte der deutschen Sozialdemokratie sehr ausführlich erforscht worden, besonders ausführliche Darstellungen gibt es über den Zeitraum von 1870-1914. Bei den Ergebnissen der Forschungen gibt es sehr unterschiedliche Interpretationen, welche auch kontrovers diskutiert werden.[2] Wer sich mit der Sozialdemokratie beschäftigt, der behandelt immer entweder die Ideologie oder die Organisation der Sozialdemokraten. Die Meisten Darstellungen über die frühe deutsche Sozialdemokratie, sind als eine Art Entfaltungsgeschichte angelegt. Dabei wird die Zeit vor 1878 als Entwicklungszeit beschrieben, in der sich die Vorstellungen und Strukturen der Sozialdemokratie häufig noch veränderten. Aus dieser Zeit heraus, entwickelte sich dann das Großmilieu der Sozialdemokraten. Die Protagonisten der Arbeiterbewegung werden meist nicht als agierende Personen dargestellt, sondern eher als die Träger bestimmter Ideologien, wie z. B. des Marxismus. In der Forschung wurde heftig debattiert, wer nun die wirklichen Gründungsväter der Bewegung waren. Diese Diskussion verpuffte in den 1980er Jahren, aufgrund der vielen Widersprüche und die Forschung zur Arbeiterbewegung wurde an den Rand der historischen Disziplinen gedrängt. Danach wurden eher spezifischere Themen, wie z. B. die soziale Lage der Arbeiter in den Betrieben, erforscht. Untersuchungen über ihre besondere institutionelle Gestalt und über die Gründe ihrer Entstehung wurden kaum noch angestellt.[3]

2. Wie es zum Sozialistengesetz kam:

Bereits vor dem Sozialistengesetz gab es Abwehrmaßnahmen des Staates gegen die sozialdemokratischen Organisationen. Regionale Verbote von Parteien wurden häufig umgesetzt, wenn dies durch die Polizeigesetze der jeweiligen Länder möglich war. So kam es z. B. dazu, dass der „Allgemeine Deutsche Arbeiterverein“ (ADAV) 1875 bereits in vier Fünfteln der Länder verboten war.[4]

Am 11. Mai 1878 kam es zu einem Attentat auf Kaiser Wilhelm I, bei dem ein junger Mann namens Hödel drei Mal mit einem Revolver auf den Kaiser schoss.[5] Daraufhin kam es zu einem ersten Entwurf des Sozialistengesetzes. Bei dem Gesetz handelte es sich nicht um ein generelles Verbot der Sozialdemokratie, sondern es bezog sich auf die sozialdemokratischen Vereine, Versammlungen und Druckschriften. Diese Organe der Sozialdemokratie sollten, durch den Bundesrat und die örtlichen Polizeibehörden, verboten werden können. Dieser Gesetzesvorschlag wurde jedoch vom Reichstag, mit 251 gegen 57 Stimmen, abgelehnt. Lediglich die Konservativen und einige der Nationalliberalen stimmten für die Umsetzung des Gesetzes.[6] Bereits knapp einen Monat nach dem ersten Anschlag auf den Kaiser, kam es zu einem zweiten Mordversuch. Am 2. Juni 1878 schoss der mit den Sozialdemokraten in Verbindung gebrachte Nöbiling auf den Kaiser.[7] Dadurch entstand die öffentliche Meinung, dass das Attentat eine Folge der Arbeiterbewegung war. Dabei soll der Sozialismus der „intellektuelle Ursprung“ des Anschlags gewesen sein. Die Parteien, die gegen das Sozialistengesetz gestimmt haben, wurden vom Volk verachtet und man machte ihnen den Vorwurf, dass sie den zweiten Anschlag nicht verhindern konnten. Diese Stimmung in der Gesellschaft des Kaiserreichs nutzte der Reichskanzler Bismarck, um den Reichstag, am 11. Juni 1878, aufzulösen. Bereits am 30. Juli 1878 kam es zu Neuwahlen, bei denen die politische Mitte, sowie der linke Flügel Verluste einbüßen mussten. Nach diesen Neuwahlen waren die politischen Mehrheitsverhältnisse so angelegt, dass es eine Mehrheit für die Durchsetzung des Sozialistengesetzes gab. So trat ein zweites, verschärftes Sozialistengesetz am 21. Oktober in Kraft.[8] Verabschiedet wurde das Gesetz mit 221 zu 149 Stimmen. Die 221 Stimmen setzten sich aus den Konservativen und der Mehrheit der Nationalliberalen zusammen. Gegen das Gesetz stimmten die Sozialdemokraten, das Zentrum und die linksliberale Fortschrittspartei.[9]

3. Ziele und Inhalte des Sozialistengesetzes:

Das Sozialistengesetz trat, wie oben beschrieben, am 21. Oktober 1878 in Kraft. Wie in Artikel 30 festgelegt, galt es vorerst bis zum 31. März 1881, es wurde jedoch vier Mal

mit der Zustimmung des Reichstages verlängert und erst 1890 wurde eine erneute Verlängerung abgelehnt.[10] Bereits die Zeitgenossen des Sozialistengesetzes bezeichneten es als ein Ausnahmegesetz. Dies bedeutet, dass es nicht als ein dauerhaft geltendes Rechtsgesetz angesehen wurde, sondern es einer „zeit- und situationsbedingten Abwehr einer konkreten Gefahrenlage“[11], diente. Was als Gefahr wahrgenommen wurde, erläutert bereits die Nomenklatur des Gesetzes. Eine bestimmte politische Richtung wird zum Verfassungsfeind erklärt, nämlich der Sozialismus.[12]

Daraus lässt sich als grundsätzliches Ziel des Gesetzes ableiten, dass es die Institutionen einschränken, ihnen ggf. die Berechtigung entziehen soll, die den Umschwung der Staats- und Gesellschaftsordnung fördern.

Im nachfolgenden Abschnitt werden die Inhalte des Gesetzes, „gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“[13], erläutert. Im ersten Artikel des Gesetzes wird festgelegt, dass Vereine verboten werden, welche „durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken“[14] wollen. Als Vereine gelten Verbindungen jeglicher Art.

[...]


[1] Vgl. Beier, Gerhard: Kontinuität und Diskontinuität gewerkschaftlicher Organisation unter dem „Sozialistengesetz“, in: Döring, Diether/Kempen, Otto Ernst (Hgg.): Sozialistengesetz Arbeiterbewegung und Demokratie, Köln/Frankfurt am Main 1979, S. 92 f.

[2] Vgl. Fülberth, Georg/Harrer, Jürgen: Arbeiterbewegung und SPD, Bd. 1: Die deutsche Sozialdemokratie 1890-1933, Darmstadt/Neuwied 1974, S. 25 ff.

[3] Vgl. Welskopp, Thomas: Politik- und Gesellschaftsgeschichte, Bd. 54: Das Banner der Brüderlichkeit. Die deutsche Sozialdemokratie vom Vormärz bis zum Sozialistengesetz, Bonn/Dietz 2000, S. 19 ff.

[4] Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur und Krisenjahre des Kaiserreichs, Stuttgart/Berlin/Mainz 1969, S. 104.

[5] Vgl. Kampffmeyer, Paul/Altmann, Bruno: Vor dem Sozialistengesetz. Krisenjahre des Obrigkeitsstaates, Berlin 1928, S. 157.

[6] Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur und Krisenjahre des Kaiserreichs, Stuttgart/Berlin/Mainz 1969, S. 1154 f.

[7] Vgl. Kampffmeyer, Paul/Altmann, Bruno: Vor dem Sozialistengesetz. Krisenjahre des Obrigkeitsstaates, Berlin 1928, S. 167.

[8] Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur und Krisenjahre des Kaiserreichs, Stuttgart/Berlin/Mainz 1969, S. 1156 f.

[9] Vgl. Potthoff, Heinrich/Miller, Susanne: Kleine Geschichte der SPD 1848-2002, Bonn/Dietz 2002, S. 48.

[10] Vgl. Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur und Krisenjahre des Kaiserreichs, Stuttgart/Berlin/Mainz 1969, S. 1164 f.

[11] Ebd., S. 1157.

[12] Vgl. Ebd., S. 1158.

[13] Ullmann, Hans- Peter: Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 52: Politik im deutschen Kaiserreich 1878-1918, München 1999, S. 15.

[14] Steitz, Walter: Quellen zur deutschen Wirtschafts- und Sozialgeschichte von der Reichsgründung bis zum ersten Weltkrieg, Darmstadt 1985, S. 86.

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Sozialistengesetz 1878-1890
Université
Technical University of Darmstadt
Cours
Proseminar: Neuere Geschichte
Note
1,7
Auteur
Année
2009
Pages
15
N° de catalogue
V130827
ISBN (ebook)
9783640399529
ISBN (Livre)
9783640399376
Taille d'un fichier
416 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sozialistengesetz
Citation du texte
Daniel Otto (Auteur), 2009, Sozialistengesetz 1878-1890, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130827

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