Probleme bei der Ermittlung des Fair Value im Regelwerk der International Financial Reporting Standards


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2007

21 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Abgrenzung und Herangehensweise an die Problemstellung

2. Einordnung des Fair Value in das Regelwerk der IFRS

3. Ermittlungsmethodik des Fair Value im Regelwerk der IFRS
3.1 Allgemeiner Überblick über die Ermittlungsmethodik des Fair Value
3.2 Ermittlung des Fair Value am Beispiel von IAS 39 für Finanzinstrumente

4. Kritische Würdigung der Fair Value Ermittlung am Beispiel von Finanzinstrumenten nach IAS 39
4.1 Kritische Betrachtung des aktiven Marktes als Referenzmarkt
4.2 Kritische Würdigung der Bewertungsverfahren
4.3 Kritische Betrachtung der Inputfaktoren der Bewertungsverfahren

5. Aktuelle Entwicklungen bezüglich der Fair Value Ermittlung in den IFRS vor dem Hintergrund der Regelungen von SFAS 157
5.1 Regelungen zur Ermittlung des Fair Value gemäß SFAS 157
5.2 Implikation der Regelungen von SFAS 157 in das Regelwerk der IFRS durch das Diskussionspapier "Fair Value Measurements" des IASB

6. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Fair Value Konzeptionen im Regelwerk der IFRS

Abb. 2: Ermittlung des Fair Value bei Finanzinstrumenten nach IAS 39

Abb. 3: Fair Value Hierarchie gemäß SFAS 157

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Abgrenzung und Herangehensweise an die Problemstellung

In der internationalen Rechnungslegung, worunter hier die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) verstanden werden, erlangt der Fair Value als Bewertungsmaß- stab zunehmend Bedeutung. Neben Finanzinstrumenten ist die Fair Value Bewertung, insbesondere in den IFRS auch für nichtfinanzielle Bilanzpositionen teilweise vorge- sehen bzw. im Gespräch.[1] Der Fair Value löst also zunehmend die Anschaffungs- und Herstellungskosten als Bewertungsmaßstab in den IFRS ab. Trotz der zunehmenden Bedeutung des Fair Value im Regelwerk der IFRS gibt es derzeit keinen einheitlichen, übergreifenden Bewertungsstandard zur Fair Value Ermittlung im Regelwerk der IFRS. Die Regelungen sind über die Einzelstandards verstreut. Aus den Einzelstandards lassen sich verschiedene Vorschriften zur Fair Value Ermittlung ableiten. Der US-amerika- nische Standardsetter FASB hat die Fair Value Bewertung in dem Rechnungslegungs- standard Nr. 157 „Fair Value Measurements“ (SFAS 157)[2] zusammengefasst und am 15. September 2006 publiziert. Wegen der angestrebten Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP, hat das IASB das Diskussionspapier „Fair Value Measurements“[3] am 30. November 2006 veröffentlicht. Dieses DP greift die Regelungen von SFAS 157 auf und prüft, inwieweit diese in das Regelwerk der IFRS übertragen werden können. Die Regelungen von SFAS 157 können dabei helfen, Inkonsistenzen der Fair Value Ermitt- lung innerhalb der IFRS, teilweise zu beseitigen.

Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, die Fair Value Ermittlung im Regelwerk der IFRS darzustellen und ausgewählte Aspekte kritisch zu würdigen, um festzustellen, welche Probleme bei der Fair Value Ermittlung innerhalb der IFRS auftreten können. Besonde- res Augenmerk gilt hierbei IAS 39. Zu diesem Zweck wird zunächst in Kapitel 2 erläutert, wo und wie der Fair Value im Regelwerk der IFRS eingeordnet ist. In Kapitel 3 werden die allgemein verstreuten Vorschriften der IFRS zur Fair Value Ermittlung zusammengefasst. Die Ermittlungsvorschriften für Finanzinstrumente nach IAS 39 wer- den ausführlicher dargestellt, wobei einzelne Aspekte in Kapitel 4 kritisch gewürdigt werden. Aspekte des Standards SFAS 157 und des DPs werden in Kapitel 5 betrachtet. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse.

2. Einordnung des Fair Value in das Regelwerk der IFRS

Der Fair Value ist ein umfangreicher Bewertungsmaßstab innerhalb der IFRS. Er spielt sowohl als Wertansatz bei der Zugangs- und der Folgebewertung, als auch als Anhang- angabe innerhalb der IFRS eine wichtige Rolle. Konkret angewendet, wird der Fair Value bei Sachanlagen (IAS 16), Wertminderungen von Vermögenswerten (IAS 36), Finanzinstrumenten (IAS 39) und bei vielen anderen Bilanzpositionen[4]. Erstmalig wurde er im Jahr 1953 mit der Verabschiedung des ARB 43 durch das Committee on Accounting Procedures (CAP) in den USA erwähnt.[5] Der Fair Value ist kein eigenstän- diger, einheitlicher Wertbegriff. Je nach anzuwendendem Standard kann er unter- schiedliche Ausprägungen haben. Eine zentrale Definition des Fair Value im Frame- work der IFRS fehlt. Im Framework der IFRS werden lediglich die generellen Ansatz- kriterien für Vermögensgegenstände und Schulden und die grundlegenden Bewertungs- maßstäbe voneinander abgegrenzt. Historische Kosten (historical cost), Tageswerte (current cost), Veräußerungswerte (realisable/ settlement value) und Barwerte (present value) werden explizit als Wertmaßstäbe benannt. Die vorgenannten Bewertungs- maßstäbe werden nicht näher betrachtet, da sie den Rahmen dieser Arbeit überschreiten würden. Die im Framework definierten Wertmaßstäbe werden in den Einzelstandards bezogen auf den Einzelfall ergänzt.[6] Eine einheitliche Definition des Fair Value Begriffs findet man demnach nur in Einzelstandards wie z.B. IAS 16.6 und IAS 38.8. Hier wird der Fair Value als der Betrag definiert, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Parteien getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte.[7] Andere Standards enthalten u.U. andere Definitionen. Der Fair Value ist als Marktwert oder Verkehrswert zu verstehen. Der Wortlaut „getauscht oder beglichen werden könnte“ ist ein Hinweis darauf, dass eine hypothetische Transaktion unterstellt wird. Der Fair Value kann sowohl ein entry value als auch ein exit value sein.[8] Vorausgesetzt wird bei der o.g. Fair Value Definition, dass die Transaktion unter marktüblichen Konditionen und ohne Abschlusszwang erfolgt.[9]

3. Ermittlungsmethodik des Fair Value im Regelwerk der IFRS

3.1 Allgemeiner Überblick über die Ermittlungsmethodik des Fair Value

Das Ziel der Fair Value Bewertung ist es, dem Bilanzadressaten marktnähere und ent- scheidungsrelevantere Informationen zur Verfügung zu stellen, als es bei der Bewertung mit historischen Kosten möglich ist.[10] Ausgangspunkt für die Fair Value Ermittlung ist der Verwendungszweck des Vermögenswertes oder der Schuld. Je nach verfolgtem Verwendungszweck kann ein Bewertungsobjekt u.U. mehrere unterschiedliche Markt- werte besitzen.[11] Als mögliche Ermittlungsmaßstäbe für den Fair Value kommen der entry value, der exit value oder der unternehmensspezifische Ertragswert (value in use) in Frage. Der Fair Value stellt folglich einen Oberbegriff aller marktnahen Bewertungs- maßstäbe dar.[12] Der entry value und der exit value sind hypothetische Preise, und zwar der entry value für den marktseitigen Erwerb eines Gutes bzw. die Aufnahme einer Schuld und der exit value für den Verkauf von Vermögenswerten bzw. die Übertragung einer Schuld.[13] Wird der Fair Value anhand von Marktwerten ermittelt, kann man den Marktpreis nur bei marktgängigen Sachverhalten heranziehen (mark-to-market). Ein vorhandener Börsenkurs in einem aktiven und liquiden Markt stellt i.d.R. den besten Anknüpfungspunkt für die Fair Value Ermittlung dar. Auch Barwerte, Wiederbeschaf- fungskosten oder theoretische Markt- und Schätzwerte kommen als potenzielle Wertan- sätze in Betracht. Bei nicht gehandelten Vermögenswerten oder Schulden helfen anerkannte finanzmathematische Bewertungsverfahren wie z.B. das DCF-Verfahren bei der Ermittlung (mark-to-model). Abb. 1 fasst die Möglichkeiten der Fair Value Ermittlung im Falle von unvollkommenen und unvollständigen Märkten zusammen. Auf vollkommenen und vollständigen Märkten existiert für jedes Objekt ein einziger Marktpreis, der sämtliche bewertungsrelevanten Faktoren berücksichtigt.[14] Gemäß Abb. 1 existieren drei Konzepte zur Fair Value Ermittlung. Im Rahmen dieser Arbeit wird das exit-value-Konzept betrachtet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Fair Value Konzeptionen im Regelwerk der IFRS[15]

Bei Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, ist der Marktwert i.d.R. der beste Anknüpfungspunkt für die Fair Value Ermittlung. Der Marktwert ist der Betrag, der bei der Veräußerung auf einem aktiven Markt erzielt werden könnte bzw. bei einer Akquisition zu zahlen wäre. Bei Finanzinstrumenten, für die keine Marktpreise festgestellt werden können, verlangt IAS 39.48A, dass bei einer Bewertung durch finanzmathematische Modelle zumindest die Inputfaktoren verlässlich aus aktiven Märkten abgeleitet werden. IAS 16.31 sieht dagegen eine Bewertung zu fortgeführten Wiederherstellungskosten, bei fehlenden Marktwerten, vor.[16] Es gibt also kein allge- meingültiges Schema zur Fair Value Ermittlung in den IFRS, das für alle Bilanz- positionen anzuwenden ist. Jede Bilanzposition hat spezifische Vorschriften in ihrem Standard. Durch die Zersplitterung der Vorschriften entsteht Unübersichtlichkeit, da eventuell mehrere Standards gleichzeitig betrachtet werden müssen. Durch die Vielfalt der Vorschriften ist der zeitliche und personelle Aufwand für die bilanzierenden Unter- nehmen groß, die passenden Vorschriften herauszufiltern und umzusetzen.[17] Teilweise fehlen Definitionen oder sie weichen voneinander ab, manche Aspekte bleiben sogar in einigen Standards unbeachtet. Die Angaben sind so gesehen unvollständig. Dem bilan- zierenden Unternehmen steht also ein gewisser bilanzieller Spielraum bei der Aus- legung und Umsetzung der Vorschriften zur Verfügung. Unterschiedliche Ergebnisse, abweichende Interpretationen und fehlende Vergleichbarkeit sind die Folgen.

3.2 Ermittlung des Fair Value am Beispiel von IAS 39 für Finanzinstrumente

Die Vorschriften von IAS 39 eignen sich gut als Beispiel für die Ermittlung des Fair Value, weil hier die Annahmen der homogenen Güter und der liquiden Märkte mit großer Wahrscheinlichkeit erfüllt werden.[18] Nach IAS 39.9 versteht man unter dem Fair Value den Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinan- der unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Gemäß IAS 39.48 sind die Paragraphen AG69-AG82 des An- hangs A anzuwenden.[19] Abb.2 stellt das hierarchische Ablaufschema zur Ermittlung des Fair Value bei Finanzinstrumenten gemäß IAS 39.48A i.V.m. AG69 ff. dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Ermittlung des Fair Value bei Finanzinstrumenten nach IAS 39[20]

Ein vorhandener Börsenkurs in einem aktiven Markt stellt i.d.R. den besten An- knüpfungspunkt für die Fair Value Ermittlung dar. Fehlt ein aktiver Markt, helfen entweder Vergleichswerte wie z.B. vergangene Preise des Finanzinstrumentes oder Bewertungsverfahren wie z.B. das DCF-Verfahren und Optionspreismodelle bei der Ermittlung des Fair Value. Vorausgesetzt wird, dass das Bewertungsobjekt kein Eigen- kapitalinstrument ist. Für Eigenkapitalinstrumente können vernünftige Schätzwerte verwendet werden.[21]

4. Kritische Würdigung der Fair Value Ermittlung am Beispiel von Finanzinstrumenten nach IAS 39

4.1 Kritische Betrachtung des aktiven Marktes als Referenzmarkt

Gemäß IAS 39.48A stellen notierte Preise den besten Anknüpfungspunkt für den Fair Value auf einem aktiven Markt dar. Ein Finanzinstrument ist an einem aktiven Markt notiert, wenn notierte Preise z.B. an einer Börse leicht und regelmäßig erhältlich sind. Fehlt ein aktiver Markt, muss der Fair Value mit Hilfe von Bewertungsverfahren bestimmt werden.[22] Offen bleibt in diesem Zusammenhang in IAS 39, wie ein aktiver Markt definiert ist. Gemäß IAS 36.6 und IAS 38.8 müssen auf einem aktiven Markt die gehandelten Produkte homogen sein, vertragswillige Käufer und Verkäufer sollen jederzeit gefunden werden können und die Preise müssen öffentlich sein.[23] Nähere Erläuterungen dazu, wie homogene Produkte im Einzelnen definiert werden, fehlen. Vom Wortsinn her zeichnen sich homogene Produkte durch die Abwesenheit von Produktdifferenzierungen aus. Der beste Beweis für das Vorhandensein von vertragswilligen Partnern liegt vor, wenn das homogene Produkt tatsächlich gehandelt wird. Ein tatsächlich zu beobachtender Handel ist keine notwendige Voraussetzung für den aktiven Markt. Es kommt nur darauf an, dass ein Vertragspartner zum angegebenen Preis gefunden werden kann. IAS 39.AG71 weist bzgl. öffentlicher Preise darauf hin, dass der Preis z.B. von einer Börse stammen soll. Die Preise müssen also leicht und regelmäßig erhältlich sein, um als öffentliche Preise charakterisiert zu werden.[24] Das Ziel bei der Ermittlung des Fair Value für ein Finanzinstrument, das an einem aktiven Markt gehandelt wird, ist es, einen Preis zu erhalten, zu dem am Bilanzstichtag eine Transaktion mit diesem Instrument an dem vorteilhaftesten aktiven Markt, zu dem das Unternehmen unmittelbaren Zugang hat, erfolgen würde. Auch hier bleibt offen, wie der vorteilhafteste Markt zu definieren ist. Gemäß IAS 39.AG71 hat das Unternehmen die Möglichkeit, den Preis dem vorteilhaftesten Markt anzupassen. Dadurch kann u.U. das Ergebnis verfälscht werden, da die Unternehmen in dieser Hinsicht einen gewissen Ermessensspielraum haben. Entgegen dem theoretischen Modell eines vollkommenen und vollständigen Kapitalmarktes werden Transaktionskosten berücksichtigt.

[...]


[1] Vgl. Straub, Barbara, Fair Value Measurements Guidance, 2007, S.432.

[2] Vgl. SFAS 157 – download unter http://www.fasb.org/pdf/fas157.pdf (Stand: 20.11.2007) - .

[3] Vgl. Diskussionspapier „Fair Value Measurements“ des IASB (im Folgenden kurz DP genannt) - download unter http://www.iasb.org/NR/rdonlyres/6C8AF291-EB14-4034-84F1- 54305F72024D/0/DDFairValue.pdf (Stand: 20.11.2007) -.

[4] Vgl. IAS 2, IAS 16, IAS 19, IAS 26, IAS 32, IAS 36, IAS 38, IAS 39, IAS 40, IAS 41, IFRS 2, IFRS 3; Die IAS sind die vom IASC, weiterhin gültigen Standards und die IFRS sind die vom IASB verabschiedeten neuen Standards.

[5] Vgl. Pfitzer, Norbert/Dutzi, Andreas, Fair Value, in: Ballwieser, Wolfgang/Coenenberg, Adolf G./V. Wysocki, Klaus (Hrsg.): Handwörter der Rechnungslegung und Prüfung, 2002, S. 749-750.

[6] Vgl. Lüdenbach, Norbert, International Accounting Standards, 2001, S. 41-42.

[7] Vgl. IAS 16.6 und IAS 38.8.

[8] Vgl. hierzu ausführlich Kapitel 3.

[9] Vgl. Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 2005, S. 104-108.

[10] Vgl. Olbrich, Michael/Brösel, Gerrit, Inkonsistenzen der Zeitwertbilanzierung, 2007, S. 1544.

[11] Vgl. Theile, Carsten, Systematik der Fair Value Ermittlung, 2007, S. 1.

[12] Vgl. Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 2005, S. 104-108.

[13] Vgl. Zülch, Henning/Gebhardt, Ronny, SFAS 157 und IASB Discussion Paper, 2007, S. 148.

[14] Vgl. Pfitzer, Norbert/Dutzi, Andreas, Fair Value, in: Ballwieser, Wolfgang/Coenenberg, Adolf G./V. Wysocki, Klaus (Hrsg.): Handwörter der Rechnungslegung und Prüfung, 2002, S. 750-752.

[15] In Anlehnung an Pfitzer, Norbert/Dutzi, Andreas, Fair Value, in: Ballwieser, Wolfgang/Coenenberg, Adolf G./V. Wysocki, Klaus (Hrsg.): Handwörter der Rechnungslegung und Prüfung, 2002, S.751-752.

[16] Vgl. auch Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 2005, S.104 f.

[17] Vgl. Olbrich, Michael/Brösel, Gerrit, Inkonsistenzen der Zeitwertbilanzierung, 2007, S. 1544.

[18] Vgl. Ballwieser, Wolfgang, IFRS-Rechnungslegung, 2006, S. 128.

[19] Vgl. IAS 39.

[20] Abbildung in Anlehnung an Ballwieser, Wolfgang, IFRS-Rechnungslegung, 2006, S. 93.

[21] Vgl. IAS 39.AG71 ff.

[22] Vgl. IAS 39.AG71.

[23] Vgl. IAS 36.6, IAS 38.8, IAS 39.

[24] Vgl. Theile, Carsten, Systematik der Fair Value Ermittlung, 2007, S. 4-7.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Probleme bei der Ermittlung des Fair Value im Regelwerk der International Financial Reporting Standards
Université
University of Wuppertal
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
21
N° de catalogue
V130986
ISBN (ebook)
9783640374120
ISBN (Livre)
9783640374380
Taille d'un fichier
478 KB
Langue
allemand
Mots clés
Probleme, Ermittlung, Fair, Value, Regelwerk, International, Financial, Reporting, Standards
Citation du texte
Dipl. Kff. Nicole Dederding (Auteur), 2007, Probleme bei der Ermittlung des Fair Value im Regelwerk der International Financial Reporting Standards, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130986

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