Trotz sinkender Unternehmerinsolvenzen seit 2005 entfielen laut Statistischem
Bundesamt in 2006 rund 60 % der gesamten 33,2 Mrd. € Insolvenzforderungen auf
die Unternehmen. Im Durchschnitt häuft ein insolventes Unternehmen 642.000 €
offene Insolvenzforderung an, von denen regelmäßig nur 5 – 10 % befriedigt
werden. Seit der Insolvenzreform 1999 steht der Finanzverwaltung auch keine
bevorrechtigte Befriedigung mehr zu, sodass offene Steuerschulden auch nur zu
diesem Prozentsatz gedeckt werden.
Die folgende Arbeit möchte das Verhältnis von Finanzverwaltung gegenüber
Unternehmer und Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren hinsichtlich der
Umsatzsteuer darstellen. Dabei soll ein Einblick gegeben werden, wie es einerseits
zu enormen Umsatzsteuerausfällen in Milliardenhöhe kommt und andererseits,
wie und in welchem Rahmen der Insolvenzverwalter das Verfahren im Hinblick auf
die Gläubigerbefriedung gestalten kann.
[...]
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Insolvenzrecht
I. Eröffnungsverfahren
II. Insolvenzverfahren
1. Insolvenzverwalter
2. Insolvenzanfechtung
3. Befriedigung der Insolvenzgläubiger
III. Abschluss des Insolvenzverfahrens
C. Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
I. Umsatzbesteuerung im Insolvenzverfahren
II. Begründetheit der Umsatzsteuer
1. Begründetheit bei vereinnahmten Entgelten
2. Begründetheit bei Anzahlungen und Teilleistungen
3. Begründetheit in weiteren Fällen
III. Umsatzsteuer aus der neuen Tätigkeit des Schuldners
IV. Umsatzsteuer aus der (vorläufigen) Insolvenzverwaltung
V. Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG)
D. Vorsteuer im Insolvenzverfahren
I. Vorsteuer aus Leistungen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
II. Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG
III. Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG
IV. Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG
V. Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG
VI. Aufrechnung von Vorsteuererstattungen
1. Aufrechnung vor Insolvenzeröffnung
2. Aufrechnung nach Insolvenzeröffnung
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das komplexe Verhältnis zwischen dem Insolvenzrecht und dem Umsatzsteuerrecht. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie es bei Insolvenzen zu erheblichen Steuerausfällen für die Finanzverwaltung kommt und welche Handlungsspielräume dem Insolvenzverwalter zur Verfügung stehen, um das Verfahren im Hinblick auf die Gläubigerbefriedigung zu optimieren.
- Grundlagen des Insolvenzrechts und Verfahrensabläufe
- Umsatzsteuerliche Behandlung im Insolvenzverfahren
- Insolvenzrechtliche Begründetheit von Umsatz- und Vorsteuer
- Möglichkeiten zur Reduzierung von Masseverbindlichkeiten
- Aufrechnungsbefugnisse und Vorsteuerberichtigungen
Auszug aus dem Buch
C. Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
Mit dem Insolvenzrecht und Steuerrecht treten sich zwei selbständige Rechtsgebiete gegenüber. Lediglich im § 251 Abs. 2 AO wird eine Aussage zum Verhältnis von Steuer- und Insolvenzrecht getroffen. Danach bleiben die Vorschriften der Insolvenzordnung unberührt. Daraus lässt sich grundsätzlich festhalten, dass sich die Entstehung eines Steueranspruchs nach Steuerrecht, die Durchsetzung dagegen nach dem Insolvenzrecht richtet.24
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens behält der Unternehmer zwar seine Unternehmereigenschaft i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG, jedoch verliert er die Verwaltungs- und Verfügungsberechtigung über sein Vermögen an den Insolvenzverwalter, ggf. auch schon an den vorläufigen starken Insolvenzverwalter25. Der Insolvenzverwalter selbst wird durch die Erbringung von sonstigen Leistungen (§ 3 Abs. 9 UStG) an das insolvente Unternehmen ebenfalls zum Unternehmer, sodass seine Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen.26
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Darstellung der Problematik von Umsatzsteuerausfällen im Kontext von Unternehmensinsolvenzen und die Rolle der Finanzverwaltung.
B. Insolvenzrecht: Überblick über Ziele, Verfahrensablauf, Akteure wie Insolvenzverwalter und die systematische Einordnung von Forderungen.
C. Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren: Analyse der steuerrechtlichen Pflichten und der insolvenzrechtlichen Begründetheit von Umsatzsteuerschulden unter Berücksichtigung verschiedener Leistungssituationen.
D. Vorsteuer im Insolvenzverfahren: Erläuterung der Vorsteuerabzugsberechtigung und der Korrekturmechanismen bei Insolvenz sowie der Aufrechnungsregeln.
E. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Möglichkeiten zur Entlastung der Insolvenzmasse und der Kritik an der aktuellen Rechtslage bezüglich Steuerausfällen.
Schlüsselwörter
Umsatzsteuer, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung, Vorsteuerabzug, Insolvenzrecht, Begründetheit, Aufrechnung, Gläubigerbefriedigung, § 38 InsO, § 55 InsO, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Steuerpflicht, Insolvenzanfechtung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die Umsatzsteuer und die steuerlichen Pflichten sowie Rechte des Insolvenzverwalters und des Schuldners.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten, der Vorsteuerbehandlung, der Anfechtung und der Aufrechnungsfähigkeit von Steueransprüchen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Darstellung der Wechselwirkungen zwischen Steuer- und Insolvenzrecht und die Identifikation von Gestaltungsmöglichkeiten zur Masseentlastung.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die auf einer fundierten Auswertung des Insolvenzrechts, des Umsatzsteuergesetzes sowie der aktuellen Rechtsprechung und Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert detailliert die Begründetheit von Umsatzsteuern, die Einordnung von Vorsteuerabzügen und die komplexen Regelungen zur Aufrechnung in verschiedenen Insolvenzphasen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Umsatzsteuer, Masseverbindlichkeit, Insolvenzverwalter, Vorsteuerberichtigung und Begründetheit.
Wie unterscheidet sich die Behandlung der Umsatzsteuer vor und nach Insolvenzeröffnung?
Vor der Eröffnung begründete Ansprüche sind in der Regel Insolvenzforderungen (Quote), während nach der Eröffnung durch den Verwalter begründete Verbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten vorrangig zu begleichen sind.
Welche Bedeutung hat das Aufrechnungsverbot?
Das Aufrechnungsverbot nach § 96 InsO verhindert, dass Gläubiger nach Insolvenzeröffnung noch Verbindlichkeiten gegenüber der Masse mit eigenen Forderungen aufrechnen können, um eine Besserstellung zu vermeiden.
Welche Rolle spielt die "Begründetheit" für die Umsatzsteuer?
Die Begründetheit ist das maßgebliche Kriterium für die Einordnung als Insolvenz- oder Masseverbindlichkeit gemäß § 38 InsO, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung der Umsatzsteuer nach UStG.
- Quote paper
- Katharina Mund (Author), 2008, Umsatzsteuerliche Auswirkungen durch ein Insolvenzverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131154