Diese Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die Grundlagen der bisher geltenden Rechtslage zur Hinzurechnungsbesteuerung im AStG a.F. und den Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie deren Einschränkung und Rechtfertigung. Anschließend werden die wichtigsten Änderungen in der neuen Rechtslage dargestellt und diese jeweils auf mögliche Probleme in Hinblick auf das Europarecht untersucht. Dabei wird insbesondere auf die Frage eingegangen, woran die Hinzurechnungsbesteuerung zukünftig zu messen sein wird.
Das Thema der Steuervermeidung durch internationale Konzerne ist immer wieder in den Medien zu finden. Es wird geschätzt, dass dem deutschen Staat im Jahr 2018 mehr als 24 Mrd. Euro durch Steuervermeidung entgingen, dies entspricht etwa 29 % des Körperschaftssteueraufkommens. Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzgeber seit Jahrzehnten bemüht, die Steuervermeidung zu bekämpfen. Dazu wurde erstmals 1972 in Deutschland durch Inkrafttreten des AStG die Hinzurechnungsbesteuerung eingeführt. Sie enthält Regelungen zur Verhinderung der Verlagerung von passiven Einkünften ins niedrig besteuerte Ausland, welche rein aus steuerlichen Gründen erfolgen. Mit dem Inkrafttreten des ATADUmsG am 01.07.2021 hat Deutschland fast genau fünf Jahre nach der Veröffentlichung der Anti Tax Avoidance Directive am 12.07.2016 die darin enthalten europäischen Vorgaben zur Steuervermeidung in nationales Recht umgesetzt. Dabei steht Deutschland als Mitglied der EU in einem Spannungsfeld zwischen der nationalen Steuerhoheit und europäischen Vorgaben.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Grundlagen
I. Bisherige Rechtslage der Hinzurechnungsbesteuerung
II. ATAD
III. Europäische Grundfreiheiten
1. Niederlassungsfreiheit
2. Kapitalverkehrsfreiheit
3. Beschränkung durch Hinzurechnungsbesteuerung
4. Rechtfertigung
C. Neue Rechtslage nach dem ATADUmsG
IV. Beteiligung an einer ausländischen Zwischengesellschaft
1. Änderungen
2. Verhältnis zum Unionsrecht
a) Primärrecht oder Sekundärrecht als Maßstab?
b) Anwendbare Grundfreiheit
V. Einkünfte der Zwischengesellschaft, § 8 I AStG n.F.
1. Änderungen
2. Würdigung
VI. Entlastungsbeweis, § 8 II AStG n.F.
1. Änderungen
2. Der Motivtest
a) Wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit
b) Sachliche und personelle Ausstattung
c) Outsourcing
d) Segmentierte Betrachtungsweise
e) Fremdvergleichsgrundsatz
f) Erweiterung auf Drittsaaten?
g) Informationsaustausch, § 8 IV AStG n.F.
VII. Niedrigsteuergrenze, § 8 V AStG n.F.
1. Keine Änderung
2. Folgen der Niedrigsteuergrenze
VIII. Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter, § 13 AStG n.F.
1. Änderung
2. Anforderungen an den Motivtest im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit
IX. Streichung von § 14 AStG a.F.
1. Änderungen
2. Auswirkungen auf Mehrstufige Beteiligungen
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die europarechtliche Konformität der durch das ATADUmsG modifizierten Hinzurechnungsbesteuerung. Ziel ist es, die Vereinbarkeit der neuen Regelungen – insbesondere hinsichtlich der Abkehr von der Inländerbeherrschung und der Verschärfung des Motivtests – mit den EU-Grundfreiheiten sowie den Vorgaben der Anti Tax Avoidance Directive zu analysieren.
- Abkehr vom Prinzip der Inländerbeherrschung hin zu einer gesellschafterbezogenen Betrachtung.
- Analyse des Verhältnisses zwischen Primär- und Sekundärrecht bei der Umsetzung der ATAD.
- Kritische Würdigung der verschärften Anforderungen an den Entlastungsbeweis (Motivtest).
- Untersuchung der Drittstaatenproblematik und der Kapazitäten der Kapitalverkehrsfreiheit.
- Auswirkungen der Streichung von § 14 AStG a.F. auf mehrstufige Beteiligungsstrukturen.
Auszug aus dem Buch
Beschränkung durch Hinzurechnungsbesteuerung
Aus Sicht des Europarechts ist es bedenklich, dass durch die Hinzurechnungsbesteuerung die Abschirmwirkung von Beteiligungen an einer niedrig besteuerten ausländischen Kapitalgesellschaft durchbrochen wird, wenn dem in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschafter die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft zugerechnet werden. Durch die Hinzurechnungsbesteuerung werden niedrigbesteuerte Einkünfte ausländischer Gesellschaften so erfasst, als wären sie im Inland entstanden. Dadurch können inländische Gesellschaften davon abgehalten werden, Tochtergesellschaften in einem niedriger besteuerten Mitgliedsstaat zu gründen, zu erwerben oder zu behalten. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist generell dazu geeignet, in die Niederlassungsfreiheit einzugreifen, indem sie grenzüberschreitende Sachverhalte gegenüber inländischen benachteiligt. Auch sind Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung grundsätzlich geeignet, den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr im Gegensatz zum innerstaatlichen Kapitalverkehr weniger attraktiv zu machen und so die Kapitalverkehrsfreiheit einzuschränken. Die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung sind prinzipiell dazu geeignet, in die Grundfreiheiten einzugreifen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet das Spannungsfeld zwischen internationaler Steuervermeidung und nationaler Steuerhoheit unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben.
B. Grundlagen: Hier werden die ursprüngliche Rechtslage des AStG sowie die wesentlichen EU-Grundfreiheiten (Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit) im Kontext der Hinzurechnungsbesteuerung erörtert.
C. Neue Rechtslage nach dem ATADUmsG: Dieses Hauptkapitel analysiert die Änderungen durch das ATADUmsG, einschließlich der Beteiligungsregeln, des Motivtests, der Niedrigsteuergrenze sowie der speziellen Regelungen für Kapitalanlageeinkünfte.
D. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass die Umsetzung der ATAD zwar erfolgt ist, die Ausgestaltung des neuen Motivtests und die beibehaltene Niedrigsteuergrenze jedoch fortwährendes Konfliktpotential mit dem EU-Recht bergen.
Schlüsselwörter
Hinzurechnungsbesteuerung, ATADUmsG, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Motivtest, Entlastungsbeweis, Außensteuergesetz, Niedrigbesteuerung, Europarecht, Substanznachweis, Inländerbeherrschung, Steuervermeidung, Drittstaaten, Aktivkatalog, Rechtsvergleich.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die europarechtliche Vereinbarkeit der durch das ATADUmsG grundlegend reformierten deutschen Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Im Fokus stehen die geänderte Inländerbeherrschung, die strengeren Anforderungen an Gegenbeweise mittels Motivtest sowie das Spannungsverhältnis zwischen nationalem Steuerrecht und EU-Grundfreiheiten.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist die Klärung der Frage, ob die deutsche Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) den Anforderungen des Europarechts standhält und an welchen Maßstäben sie künftig zu messen ist.
Welche wissenschaftliche Methodik wird primär verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Literatur- und Rechtsprechungsanalyse, insbesondere der Auswertung des EuGH-Urteils zu Cadbury-Schweppes und der aktuellen Entwicklungen im Konzernsteuerrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Prüfung der Gesetzesänderungen, insbesondere zu den neuen § 7, § 8 und § 13 AStG n.F., und deren Auswirkungen auf die steuerliche Praxis.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Untersuchung?
Besonders prägend sind Begriffe wie "Motivtest", "Substanznachweis", "Niederlassungsfreiheit", "Kapitalanlagecharakter" und "Drittstaateneinbezug".
Wie bewertet der Autor die Beibehaltung der 25%-Niedrigsteuergrenze?
Der Autor kritisiert die Festhaltung an der 25%-Grenze scharf, da sie in einer globalisierten Wirtschaft nahezu jede Weltregion als Niedrigsteuergebiet klassifiziert und das Risiko von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteuer verschärft.
Welche Problematik sieht der Autor in Bezug auf das Outsourcing?
Die pauschale Einstufung von Outsourcing als schädlich für den Motivtest wird als überschießende Umsetzung der ATAD gewertet und als europarechtlich bedenklich kritisiert, da sie die wirtschaftliche Realität der Arbeitsteilung ignoriert.
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- Lucas Vöstel (Author), 2021, Die europarechtliche Würdigung der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem ATADUmsG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1312090