Leseprobe
INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung
2 Die Ausgangssituation in der frühen Republik
2.1 Die Gliederung der römischen Gesellschaft
2.2 Die Wirtschaftssituation vor den Punischen Kriegen
3 Exkurs: Die römische Expansion im 3. u. 2. Jh. v. Chr
3.1 Rom und Karthago
3.2 Rom und die hellenistische Welt
4 Der Strom materieller Werte nach Italien
5 Die gesellschaftliche Rückwirkung der Expansion
5.1 Die Veränderung der Wirtschaftsstruktur
5.2 Latifundia – der landwirtschaftliche Großbetrieb
5.3 Das schwere Los der italischen Bauern
6 Das Ende des inneren Friedens
6.1 Die Proletarisierung der römischen Bevölkerung
6.2 Die Verelendung der Stadtbevölkerung
6.3 Der Reformversuch der Gracchen
7 Schlussbemerkung
Quellenverzeichnis
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
In dieser Seminararbeit soll anhand von ausgewählten Quellen von POLYBIOS und LIVIUS sowie Monographien verschiedener Autoren wie CHRIST, BLEICKEN so-wie DE MARTINO und LO CASCIO die demographische Entwicklung in Italien zur Zeit der mittleren Römischen Republik näher betrachtet werden. Dabei wird anfangs für ein besseres Verständnis die Thematik auch in einen kurzen sozioökonomischen Kontext eingegliedert. Des Weiteren soll ein Schwerpunkt dieser Arbeit auf eine überblicksartige Darlegung der römischen Expansion im 3. u. 2. Jh. v. Chr. sowie deren ökonomische Nachwirkungen gelegt werden. Ein Hauptaugenmerk wird dabei der Fragestellung gewidmet sein, welche gesellschaftlichen Rückwirkungen sich aus der römischen Expansion besonders in Italien entwickelt haben. Im Speziellen soll dabei die umfassende Veränderung der römischen Wirtschaftsstruktur herausgearbei-tet werden, indem auch der Frage nach den inneren Problemen, die dem römischen Staat aus seiner Expansion erwachsen sollten, nachgegangen werden soll. Es wird versucht einige Antworten für die Fragen nach der Begründung und dem Untergang der Römischen Republik, der Veränderung der Besitzverhältnisse, dem Stand und den Möglichkeiten der Ernährung, der Entwicklung des Lebensstandards sowie der sozialen Bedeutung der Armen und der an die Randzonen der römischen Gesellschaft Gedrängten zu finden.
Als wissenschaftliche Grundlagen zur Klärung dieser Fragen dienen als primäre Quellen unter anderem die schriftlichen Überlieferungen der antiken Historiker POLYBIOS und LIVIUS sowie des Autors PLUTARCH. Neben Aufsätzen wie „Tiberius und Gaius Gracchus – und Cornelia: Die res publica zwischen Aristokratie, Demo-kratie und Tyrannis“ von Kai BRODERSEN wird aber auch Sekundärliteratur, wie die Monographien Karl CHRISTs, „Krise und Untergang der Römischen Republik“, „Die Verfassung der Römischen Republik“ des Autors Jochen BLEICKEN sowie die Ab-handlung „Wirtschaftsgeschichte des alten Rom“ von Francesco DE MARTINO hier-für herangezogen, um die Untersuchungen anderer Fachleute sowie den Forschungs-stand mit einzubeziehen.
2 Die Ausgangssituation in der frühen Republik
2.1 Die Gliederung der römischen Gesellschaft
Die stetige Unterwerfung Italiens im 4. und 3. Jh. v. Chr. hatte zur Folge, dass die römische Bevölkerung zunahm und nun weite Teile der Halbinsel für sich bean-spruchte. Die bis 241 v. Chr. kontinuierlich fortschreitende Annexion von Land auf Kosten der militärisch besiegten Nachbarn und die Aufnahme besiegter Städte in den römischen Staatsverband sowie die Gründung von Kolonien und die Ausdehnung der tribus ließen die Bevölkerungszahl im 3. Jh. v. Chr. auf etwa eine Million freie Bür-ger ansteigen. Die Gesamtzahl der in Italien lebenden Menschen betrug zu dieser Zeit etwa 5-6 Mio., von denen etwa 10-15% Sklaven gewesen sein könnten.1 Allge-mein war der Anteil der Sklaven in der landwirtschaftlichen und städtischen Produk-tion vor den Punischen Kriegen eher gering. Vielmehr war weitläufig die so genann-te patriarchalische Form der Sklaverei vertreten, in der die einzelnen Sklaven mit in die Hauswirtschaft integriert worden sind.2
Auch wenn es nach dem aktuellen Forschungsstand nicht möglich ist, eine relativ genaue Bevölkerungszahl der frühen römischen Republik zu bestimmen, so können jedoch relativ sichere Aussagen über die Gliederung der Bevölkerung dieser Zeit getroffen werden. In der heutigen Forschung geht man davon aus, dass in dem Wirt-schaftszweig der Agrarwirtschaft ca. 90% der italischen Bevölkerung tätig waren. Demzufolge galten die besitzenden Bauern als wichtigste Stütze des politischen Systems, denn sie spielten eine entscheidende Rolle im Heer und garantierten somit die römische Herrschaft in den besetzten Gebieten.3
Die Sozialordnung Roms blieb auch nach den Ständekämpfen aristokratisch be-stimmt. Der Sieg der plebs hatte keine neue Gesellschaftsordnung, sondern lediglich die politische Gleichberechtigung der plebejischen Führer mit dem patrizischen Adel gebracht. Diese neue Elite der homines novi festigte ihren Führungsanspruch durch kriegerische Erfolge und der behutsamen Beteiligung des kleinen Mannes an der großen Politik.4
2.2 Die Wirtschaftssituation vor den Punischen Kriegen
Wirtschaftlich betrachtet war die frühe Republik noch ein rückständiger Agrarstaat, in dem die agrarische Selbstversorgung – die Subsistenzwirtschaft – das vorherrschende System bildete.5 Das wirtschaftliche Leitbild war der autarke Famili-enbetrieb, auf dem außer den landwirtschaftlichen Erzeugnissen auch die Produkti-onsmittel weitgehend selbst hergestellt wurden. Der Durchschnittshof umfasste 10 bis höchsten 30 Morgen, das entspricht ca. [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Hektar. Angebaut wurde vor-wiegend für den Eigenbedarf; nur ein kleiner Überschuss war für den Verkauf auf dem benachbarten Wochenmarkt bestimmt. Somit stellte der Landbesitz die wichtig-ste Quelle des Wohlstandes sowie des sozialen Ansehens dar.
Gegenüber Ackerbau und Viehzucht spielten Handel und Handwerk zu dieser Zeit nur eine begrenzte Rolle. Der Binnenhandel innerhalb Italiens war in der Regel rela-tiv schwach entwickelt und zudem im Radius sehr beschränkt. Lediglich ein kleines – lokal begrenztes – Marktsystem, wo meist geringe landwirtschaftliche Überschüsse veräußert wurden, existierte. Außerdem war das Handwerk vorrangig durch den landwirtschaftlichen und militärischen Eigenbedarf bestimmt. Im Vergleich zu ande-ren Erwerbsarten erfreute sich der Ackerbau trotz seiner Härte und wirtschaftlichen Unsicherheit der höchsten Wertschätzung. Die Beschäftigung als Händler und Handwerksmeister galten im gesellschaftlichen Bewusstsein schlicht als unziemlich und für die politisch Führenden obendrein als unehrenhaft. Nur die Landarbeit wurde von vielen römischen Schriftstellern und Dichtern als die schönste und würdigste Daseins- und Lebensform gepriesen.6
Die ersten Ansätze einer umfassenden Geldwirtschaft treten erst seit dem Ende des 4. Jh. v. Chr. in sehr rudimentären Formen auf, die sich erst im Laufe des 3. Jh. nachhaltig intensivieren, da ab 269 v. Chr. in Rom regelmäßig Münzen geprägt und damit die Vorrausetzungen für einen expandierenden Handel geschaffen wurden.7 Die bis dahin archaischen Tauschmittel wie Rohkupferplatten und -stangen sowie Vieh- und Agrarprodukte waren in einer bereits weit fortgeschrittenen Welt im grie-chischen Unteritalien nicht salonfähig.8
3 Exkurs: Die römische Expansion im 3. u. 2. Jh. v. Chr.
3.1 Rom und Karthago
Seit dem Sieg über PYRRHUS im Jahr 275 v. Chr. in der Schlacht von Bene-ventum war das junge Römische Reich Herrscher über die gesamte italienische Halb-insel geworden und suchte nun nach weiteren Expansionsmöglichkeiten. Dabei geriet Rom mit Karthago, der alteingesessenen See- und Handelsmacht, die den westlichen Mittelmeerraum kontrollierte und eine indirekte Herrschaft über Teile der Inseln Korsika, Sardinien sowie Sizilien ausübte, in Konflikt.9 Als Rom die Chance wahr-nahm, einen Brückenkopf in Sizilien zu errichten, traten die Karthager, die von den Römern Poeni (Punier) genannt wurden, diesem Vorhaben entgegen, weil sie da-durch ihre Besitzungen im Westen der Insel gefährdet sahen. Dieser anfängliche lo-kale Konflikt weitete sich im Ersten und Zweiten Punischen Krieg in einen 63 Jahren andauernden Kampf um die Hegemonie im westlichen Mittelmeer aus, der beiden Staaten das Äußerste abforderte. Obwohl Rom mehrmals an den Rand einer Nieder-lage gedrängt wurde, stand es nach Abschluss eines jeden dieser Kriege als Sieger da, während Karthago merklich geschwächt daraus hervorging.10
Im Lutatius-Vertrag des Jahres 241 v. Chr. , der den Ersten Punischen Krieg be-endete , einigten sich die beiden Parteien auf folgende Bedingungen: Die Karthager sollten Sizilien räumen sowie auf ein militärisches Vorgehen gegen HIERON II. von Syrakus verzichten. Zudem forderte Rom eine unentgeltliche Freilassung aller römi-schen Gefangenen und die Zahlung von Reparationen in Höhe von 3 200 Talenten11 innerhalb von 10 Jahren, von denen 1 000 sofort zu zahlen waren. Darüber hinaus hatte Karthago alle Inseln zwischen Italien und Sizilien unverzüglich zu räumen.12
Nachdem der karthagische Feldherr HANNIBAL durch eine Reihe strategisch genial geführter Schlachten Rom zunächst an den Rand einer Niederlage brachte, siegten nach einem langjährigen Abnutzungskrieg die Römer schließlich in der Schlacht von Zama 202 unter ihrem Feldherrn SCIPIO dem Älteren. Dieser Sieg beendete nicht nur den Zweiten Punischen Krieg (218 bis 201 v. Chr.), sondern entschied zudem den Kampf der beiden Mächte um die Vorherrschaft im Mittelmeerraum endgültig zu-gunsten Roms.13 Laut dem römischen Friedensdiktat von 201 v. Chr. sollte Karthago die Kriegsflotte bis auf zehn Trieren sowie alle Kriegselefanten ausliefern.14 Zudem mussten alle Gefangenen, Überläufer und flüchtige Sklaven aus der gesamten Zeit des Krieges zurückgegeben werden. Des Weiteren verlor Karthago alle Besitzungen außerhalb Nordafrikas und musste Kontributionen von 10 000 Talenten Silber inner-halb von 50 Jahren zu je 200 euböischen Talenten zahlen.15
Knapp fünfzig Jahre später endete 146 v. Chr. der karthagische Staat im Dritten Punischen Krieg nach dreijähriger Belagerung mit der kompletten Zerstörung der punischen Hauptstadt Carthago unter PUBLIUS CORNELIUS SCIPIO AEMILIANUS. Von den geschätzten 500 000 Einwohnern ergaben sich etwa 50 000 den Römern, die an-schließend in die Sklaverei verkauft wurden.16 Das karthagische Gebiet wurde zur römischen Provinz Africa proconsularis, als das es im Römischen Weltreich nur noch eine untergeordnete Rolle spielte. Darüber hinaus hatte Rom in Spanien – nach Kriegsrecht – den alten Besitz der Barkiden übernommen und arrondiert. Doch diese spanischen Territorien waren weder im Hinblick auf ihre Ausdehnung noch im Hin-blick auf die Intensität der römischen Herrschaft überragend. Vielmehr bildete das römisch beherrschte Gebiet zunächst lediglich einen mehr oder weniger breiten Randstreifen im Osten und Süden der Iberischen Halbinsel, der allerdings reich an Bodenschätzen war.17 Im Jahr 197 v. Chr. wurden neben Sizilien und Korsika-Sardinien auch die Provinzen Hispania ulterior im Süden und Hispania citerior im Nordosten Spaniens eingerichtet.
3.2 Rom und die hellenistische Welt
Aber auch die Makedonischen Kriege zwischen Rom und den makedonischen Königen PHILIPPOS V. (215-205 und 200-197 v. Chr.) und PERSEUS (171-168) sind wei-tere Beispiele der aggressiven römischen Expansionspolitik. Während Rom nach dem Ausscheiden Aitoliens im Sommer 205 den Ersten Makedonischen Krieg mit den Frieden von Phoinike auf der Grundlage des Status quo abgebrochen hatte,18 musste PHILIPP V. für die Beendigung des Zweiten Makedonischen Krieges beträcht-liche Bedingungen erfüllen.19 Zwar setzte T. QUINCTIUS FLAMINIUS gegenüber der von aitolischer Seite erhobenen Forderung nach der Vernichtung Makedoniens des-sen Erhaltung durch, dennoch musste PHILIPP auf Griechenland mitsamt seinen kleinasiatischen Besitzungen verzichten. Zudem musste er bis auf sechs Schiffe seine Flotte, die Gefangenen, Überläufer und Geiseln ausliefern sowie eine Kriegsentschä-digung von 1 000 Talenten – die Hälfte sofort, den Rest auf zehn Jahre – zahlen.20
Erst nachdem der potentielle Rivale PERSEUS 168 v. Chr. von L. AEMILIUS PAULLUS bei Pydna vernichtend geschlagen wurde, beseitigte man die makedonische Monarchie und die Einheit des Landes endgültig. Die spätere römische Provinz Ma-kedonien wurde in vier Republiken zerschlagen, denen conubium und commercium sowie die Nutzung ihrer wichtigsten Ressourcen, die Edelmetallminen und das reich-haltige Bauholz, untersagt wurde.21
Zur selben Zeit hatte mittlerweile der Seleukide ANTIOCHOS III. seine Position in Kleinasien erheblich ausbauen können. Die Aitoler, die sich große Gewinne vom Frieden mit Makedonien erhofft hatten, riefen 192 v. Chr. schließlich ANTIOCHOS enttäuscht dazu auf, Griechenland von Rom zu befreien. ANTIOCHOS, der den über-triebenen Versprechungen seiner aitolischen Verbündeten geglaubt hatte, nach dem ganz Griechenland hinter ihm stehen würde, musste nach der Niederlage 188 v. Chr. bei Magnesia schließlich den Frieden von Apameia hinnehmen.
Dieser Sieg bedeutete den Aufstieg Roms zur Herrin des östlichen Mittelmeeres. In diesem Friedensvertrag verpflichtete sich König ANTIOCHOS III. 12 000 Talente in 12 Jahresraten an die Römer zu zahlen und überdies bis auf 10 Schiffe die Kriegs-flotte sowie seine Kriegselefanten auszuliefern. Der kleinasiatische Besitz fiel an die römischen Verbündeten in Asien, Rhodos und Pergamon, die als asiatische Mittel-staaten nun zu Gegenspielern des Seleukidenreichs aufgebaut wurden.22
[...]
1 Vgl. SCHEIDEL, Walter: Human Mobility in Roman Italy II, The Slave Population. In: The Journal of Roman Studies, Volume XCV 2005, S. 64-79; der sich umfassend mit der Sklavenproblematik dieser Zeit befasst und unter anderen die beiden Posi-tionen von P.A. BRUNT, Italien Manpower 225 B.C.-A.D., und E. LO CASIO, The population of Roman Italy in town and country, kritisch diskutiert.
2 Vgl. CHRIST, Karl: Krise und Untergang der Römischen Republik, 4. Aufl., Darmstadt 2000, S. 2 f., der eine Gesamtdarstel-lung des historischen Prozesses zw. 200 u. 30 v. Chr. mit Analysen der sozioökonomischen Entwicklung liefert.
3 Vgl. BLEICKEN, Jochen: Die Verfassung der Römischen Republik, Paderborn 1995, S. 352.
4 Vgl. BLEICKEN, Jochen: Die Verfassung der Römischen Republik, S. 353.
5 Vgl. DE MARTINO, Francesco: Wirtschaftsgeschichte des alten Rom, 2. Aufl., München 1991, S. 57; der einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Wirtschaftsstrukturen des alten Rom zusammengestellt hat.
6 Vgl. CATO: De Agri cultura. Einleitung in die Landwirtschaft; der zwar den Idealen des altitalischen Bauerntums verpflichtet, aber zugleich strikt auf Gewinnstreben und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet war.
7 Vgl. DE MARTINO, Francesco: Wirtschaftsgeschichte des alten Rom, S. 61 ff..
8 Vgl. CHRIST, Karl: Krise und Untergang der Römischen Republik, S. 3.
9 Vgl. ZIMMERMANN, Klaus: Rom und Karthago, Darmstadt 2005; der das konfliktreiche Verhältnis zwischen Rom und Kar-thago aus der Perspektive beider Blickrichtungen untersucht, wobei die schicksalhafte Begegnung selbst im Mittelpunkt der Betrachtung steht. Der Akzent liegt dabei nicht auf einer chronologischen Wiedergabe, sondern auf einer systematischen Analyse der Politik, der Kriege sowie der inneren Organisation beider Staaten. Zudem bietet ZIMMERMANN eine große An-zahl von Übersetzungen wichtiger Quellen für diesen Gegenstand an.
10 Vgl. ZIMMERMANN, Klaus: Rom und Karthago, S. 31 ff.
11 Ein Talent Silber entspricht 6 000 Denaren = 4 Silbersesterzen = 16 Kupferasse.
12 Vgl. Polyb. 1, 63, 1-3; 3, 27, 1-6; der endgültige Friedensvertrag. Die römische Volksversammlung erhöhte durch eine nachträgliche Korrektur des Friedensvertrages zwischen HAMILKAR und LUTATIUS (Polyb. 1, 62, 8-9) die Forderungen von 2 200 euböischen Talenten innerhalb von 20 Jahren auf 3 200 und verkürzte die Frist auf 10 Jahre.
13 Vgl. ZIMMERMANN, Klaus: Rom und Karthago, S. 81.
14 Mehrere Autoren (POLYBIOS, LIVIUS, APPIAN, CASSIUS DIO, ZONARAS) geben den Inhalt des römischen Diktates zum Teil unterschiedlich wieder. Die Hauptpunkte gegliedert nach Zugeständnissen und Auflagen nennt POLYBIOS.
15 Vgl. Polyb. 15, 18; die Friedensbedingungen des Jahres 202/01.
16 Vgl. Polyb. 38, 21-22.
17 Vgl. CHRIST, Karl: Krise und Untergang der Römischen Republik, S. 22 f.
18 Vgl. StV III 543.
19 Vgl. PFEILSCHIFTER, Rene: Titus Quinctius Flaminius. Untersuchungen zur römischen Griechenlandpolitik, Göttingen 2005; der unter anderem auch ganz speziell das Verhältnis zwischen Rom und Makedonien ausleuchtet.
20 Vgl. Polyb. 18, 39, 5-7; 42,1-5; 44, 2-3; Liv. 33, 13, 14f.; 24,5-7; 25, 4-7; 30, 1-3; 30, 5-11; Plut. Flam. 9, 8; Eutr. 4, 2, 1. Dabei gilt zu beachten, dass die Friedensbedingungen selbst nicht im Original erhalten sind. Wahrscheinlich hat schon LIVIUS auf den Senatsbeschluss von Anfang 196 v. Chr. zurückgegriffen, in dem neben einer groben Skizzierung der Nachkriegsordnung auch die Ausführungsbestimmungen festgelegt wurden.
21 Vgl. Liv. 45, 18.
22 Vgl. Polyb. 21, 43, 1-27.