Die ethische Vertretbarkeit nichtehelicher Lebensgemeinschaften


Seminararbeit, 2007

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Nichteheliche Lebensgemeinschaften
2.1. Begriffserklärung
2.2. Charakteristika der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
2.2.1. Lebensgemeinschaften ohne Heiratsabsicht
2.2.2. Lebensgemeinschaften mit Heiratsabsicht
2.3. Gründe für das Zusammenleben ohne Trauschein
2.3.1. Lebensgemeinschaften ohne Heiratsabsicht
2.3.2. Lebensgemeinschaften mit Heiratsabsicht

3. Ethische Bewertungsaspekte
3.1. Sexualität
3.2. Familienplanung
3.3. Unbedingte Annahme
3.4. Lebensstrategische Planung

4. Literatur

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit thematisiert nichteheliche Lebensgemeinschaften und die damit verbundene Frage, ob diese ethisch vertretbar sind. Die Materie ist von besonderem Interesse, da es in der heutigen Zeit immer mehr Menschen gibt, die sich nicht trauen lassen wollen und auch ohne Trauschein glücklich eine Partnerschaft führen. Für mich stellt sich jedoch die Frage, welche Gründe für diese Paare ausschlaggebend sind, sich nicht trauen zu lassen. Weiterhin interessieren auch mögliche Probleme aus dem Leben ohne Trauschein. Besonderen Wert lege ich darauf, zu ergründen in welchen Bereichen diese Lebensformen ethisch vertretbar sind und in welchen Bereichen nicht.

Das zweite Kapitel befasst sich allgemein mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Zunächst findet eine umfassende Begriffserklärung statt. Es wird weiterhin dargelegt, wodurch sich diese Lebensgemeinschaften auszeichnen und welche Gründe und Motive es für eine derartige Lebensform gibt. Dabei werden die Lebensformen mit und ohne Heiratsabsicht unterschieden.

Das dritte Kapitel umfasst den eigentlichen Kern der Arbeit. Hierbei werden ethische Bewertungsaspekte genauer beurteilt. In das Sichtfeld der Betrachtung rücke ich die Sexualität in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es wird erörtert aus welchen Gründen Menschen Sexualität praktizieren und ob diese verschiedenen Motive ethisch auch gleich beurteilt werden können. Des Weiteren wird die Gründung der Familie näher betrachtet. Es wird behandelt, was eine christliche Familie ausmacht und ob die nichteheliche Familie diesen Kriterien gerecht werden kann. Ebenso werden die unbedingte Annahme und die lebensstrategische Planung genauer erörtert.

Auf Grund der besseren Lesbarkeit und Übersicht werden in dieser Arbeit ausschließlich männliche Termini verwendet. Gemeint sind natürlich stets beide Geschlechter. Ausnahmen dazu sind klar gekennzeichnet.

Zitate sind der neuen deutschen Rechtschreibung angepasst.

2. Nichteheliche Lebensgemeinschaften

2.1. Begriffserklärung

Für die nichteheliche Lebensgemeinschaft kursieren in der Forschung verschiedene Begriffe. Früher verwendete man häufig den Begriff der ‚wilden Ehe’ oder ‚Konkubinat’ (lat. concubinatus = „gesetzlich nicht anerkannte, aber nicht strafbare außereheliche Dauergemeinschaft“, STOWASSER 1994, S. 107). Diese Formulierungen waren eindeutig abwertend. Wegen dieser abwertenden Begriffe suchte man für diese Art von Gemeinschaft zunächst wertneutrale Bezeichnungen.

Dies wirft allerdings Probleme auf, da eine Definition eines Sachverhaltes immer mittels der Sprache dargestellt wird und Sprache nicht neutral ist, da sie immer verschiedene Interessen transportiert. „Einerseits soll die Ehe als der Normalfall von Beziehungsgestaltung verteidigt werden, andererseits aber sollen ehealternative Beziehungsformen propagiert werden“ (KOPP 2000, S. 22).

Da Begriffe der herkömmlichen Ehe gesucht werden und gleichzeitig die Offenheit für neue Lebensformen betont werden soll, kommt es zu in sich widersprüchlichen Formulierungen, wie z.B. ‚Heirat ohne Ehe’ oder ‚nichteheliche Ehe’. In der Umgangssprache allerdings entstehen Begriffe, wie ‚voreheliche Beziehung’, ‚faktische Ehe’, ‚Ehe ohne Heirat’, ‚Ehe ohne Ring’, ‚Vor-Ehe’, ‚Ehe auf Widerruf’ oder ‚Ehe auf Probe’.

Im Laufe der Zeit entstehen inhaltliche Umkehrungen, bei denen der formale Charakter der Ehe in den Hintergrund rückt und sich das Interesse auf den privaten Aspekt der Paarbeziehung konzentriert: ‚Lebensgefährtenverhältnis’, ‚Dauerpartnerschaft’, ‚freie Partnerschaft’ oder ‚freie Lebensgemeinschaft’. Hierbei wird besonders der rechtsfreie Beziehungsrahmen betont (vgl. ebd., S. 22-23).

In der folgenden Arbeit wird überwiegend der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft verwendet.

2.2. Charakteristika der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

In der heutigen Zeit haben sich neben der Ehe eine Vielzahl von verschiedenen, individuellen Arten von partnerschaftlichem Zusammenleben entwickelt. Durch diese spezifische Gestaltung zeigt sich, dass ein Zugewinn von Freiheit stattgefunden hat. Man kann sich eigenmächtig für oder gegen eine Partnerschaft und auch für die jeweilige Gestaltung einer Partnerschaft entscheiden.

Im Folgenden wird nun zwischen der Lebensgemeinschaft ohne und mit Heiratsabsicht unterschieden. Der formale Kern ist allerdings gleich: „Ein Mann und eine Frau wohnen formlos zusammen und verhalten sich auf Grund einer persönlichen Bindung weitgehend wie Verheiratete, ohne eine vor dem Standesamt und einer Kirche geschlossenen Ehe mit ihren rechtlichen Folgen eingegangen zu sein“ (ebd., S.34).

2.2.1. Lebensgemeinschaften ohne Heiratsabsicht

Diese Art von Zusammenleben, d.h. eine Paarbeziehung zu führen mit der bewussten Ablehnung gegen die Ehe, steht nun hier im Mittelpunkt der Erörterung. Die Partner haben sich hierbei bewusst gegen die Ehe entschieden und bevorzugen das freie Zusammenleben als konkrete Alternative zu der herkömmlichen Ehe. Wesentlich sind für die Partner meist die gemeinsamen Interessen. Die Schwierigkeit, die sich in dieser Form zu leben zeigt, ist, dass es keine klaren Vorbilder für die Beziehung gibt und somit viele Diskussionen entstehen, da vieles intensiv und konfliktreicher geklärt und geregelt werden muss.

Die Gestaltung dieses Zusammenlebens wird demnach nicht durch Rechte und Reglementierungen bestimmt, sondern als „persönliche, private Angelegenheit verstanden“ (KOPP 2000, S.35).

Diese Art von Beziehung orientiert sich an dem Leitbild der Liebe und mit der ihr verbundenen Zärtlichkeit. Im Vordergrund steht demnach die emotionale Ausprägung und die Treue. Sollten diese Bedingungen nicht mehr gegeben sein, so wird die Partnerschaft aufgelöst, da Paare nach diesem Verständnis nicht länger zusammenbleiben als es ihnen selbst bereichernd und positiv zu Gute kommt.

Entscheidend ist hierbei die augenblickliche Situation und die Hoffnung, dass dieser Zustand möglichst lange anhält. Das zentrale Problem, welches sich demnach herausstellt, ist die lebenslange Dauerhaftigkeit. Die Partner „stehen täglich neu vor der Aufgabe, sich zur Fortsetzung der Beziehung um den Anderen bemühen zu müssen“ (SÜSSMUTH 1990 in: KOPP 2000, S. 35).

2.2.2. Lebensgemeinschaften mit Heiratsabsicht

Die Gestaltung der hier angegebenen Lebensweise unterscheidet sich in zentralen Punkten von der Lebensgemeinschaft ohne Heiratsabsicht (vgl. 2.2.1). Hierbei wird nämlich eine Heirat in absehbarer Zeit angestrebt. Das heißt, es besteht der Wunsch nach einer dauerhaften, tragfähigen und zuverlässigen zwischenmenschlicher Beziehung. Diese ist nach MIETH ein sehr sinnvolles Ideal, da sich das Paar einer persönlichen Prüfung vor der ehelichen Bindung unterzieht (vgl. MIETH 1984 in: KOPP 2000, S. 36).

Das Paar führt hierbei bereits einen eigenen Haushalt und bildet eine wirtschaftliche Gemeinschaft. Die Ehe wird in ihrer Bedeutung dermaßen ernst genommen, dass das Paar den Schritt erst wagen möchte, wenn eine subjektive Sicherheit besteht.

2.3. Grinde fir das Zusammenleben ohne Trauschein

Die Grinde, welche fir das ehelose Zusammenleben bestehen, missen ebenfalls fir Lebensgemeinschaften ohne und mit Heiratsabsicht getrennt unterschieden werden, da sich diese als sehr unterschiedlich in den beiden Lebensformen herausstellen.

2.3.1. Lebensgemeinschaften ohne Heiratsabsicht

Die Anlässe, welche fir die Menschen, die sich fir das ehelose Zusammenleben ohne Heiratsabsicht entschieden haben, bestehen, können sehr vielschichtig sein, was zur Folge hat, dass sich keine Schlisse beziglich der Treue oder Liebe in der jeweiligen Beziehung ziehen lassen.

Auf der einen Seite besteht fir die Paare ein Wunsch nach Harmonie und Gleichklang in intellektuellen, emotionalen und auch körperlichen Bereichen. Andererseits sehnen sie sich aber auch nach möglichst viel Raum fir Freiheit mit der Forderung nach Autonomie. Sie sehen die Verbindlichkeit ihrer Partnerschaft als privaten Charakter an.

Die einz]elnen Motive diese Art von Partnerschaft einzugehen, lassen sich nicht alle im Detail aufzählen, da jeder Mensch individuell ist und seine eigenen persönlichen Grinde dafir hat. Dies bedeutet demnach nicht, dass die hier im Folgenden aufgefihrten Argumente fir alle Menschen zutreffen, die eine Lebensgemeinschaft ohne Heiratsabsicht fihren. Allerdings treffen sie fir einen Großteil zu.

Einer der Motive kann mit dem Wort ‚Aufschub’ näher beschrieben werden. Das heißt, es bestehen Zweifel an dem Partner, was man auch mit einem regelrechten ‚Ringen’ bezeichnen kann. Ein anderer Grund bezieht sich auf die ‚Nitzlichkeit’. Hierbei lässt sich die Furcht vor Nachteilen oder der Verlust der wirtschaftlichen Vorteile als Beweggrund gegen die Ehe auffihren. Aber auch die ‚Verweigerung’ kann eine Ursache sein. Hierbei bestehen Heiratswinsche bei einem der beiden Partner, die allerdings von dem anderen Partner abgelehnt werden, da er beispielsweise keine Verantwortung fir den Anderen ibernehmen möchte oder auch weil eine Bindungsscheu besteht. Mitunter kann auch eine generelle Abneigung gegen die Ehe die Ursache sein, da sie fir eine iberholte, unmodisch-veraltete Form der Zweisamkeit angesehen wird (vgl. KOPP 2000, S.39). Die Abneigung gegen die Ehe kann sich auf die weltliche oder kirchliche Eheschließung beziehen. Sie kann von ihrer Form her als unmenschliches Gesetz gesehen werden, da sie den wirklichen menschlichen Glicksbedirfnissen nicht gerecht wird. Sicherlich ist hierbei nicht die wirkliche Ehe gemeint, sondern eine bestimmte Gestalt der selbigen (vgl. RINGELING 1993, S. 302). Im Grunde ist Verweigerung der Ehe ein Schutz und eine Entlastung fir ängstliche und schwache Menschen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die ethische Vertretbarkeit nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
17
Katalognummer
V131316
ISBN (eBook)
9783640414543
ISBN (Buch)
9783640413218
Dateigröße
417 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In der Arbeit befindet sich auf Wunsch des Dozenten weder eine Zusammenfassung noch eine persönliche Stellungnahme.
Schlagworte
Vertretbarkeit, Lebensgemeinschaften
Arbeit zitieren
Christina Schlicker (Autor:in), 2007, Die ethische Vertretbarkeit nichtehelicher Lebensgemeinschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131316

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