Die Geldpolitik der EZB


Term Paper (Advanced seminar), 2009

22 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Europäische Zentralbank
2.1 Die Organe der EZB
2.2 Ziele und Aufgaben der EZB und des Eurosystems

3 Die Geldpolitik der EZB
3.1 Die geldpolitische Strategie
3.2 Die geldpolitischen Instrumente
3.2.1 Offenmarktgeschäfte
3.2.1.1 Verfahren
3.2.1.2 Formen der Offenmarktgeschäfte
3.2.2 Ständige Fazilitäten
3.2.2.1 Spitzenrefinanzierungsfazilität
3.2.2.2 Einlagefazilität
3.2.3 Mindestreserven

4 Schlussbetrachtung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung1: Die Beschlussorgane der EZB

Abbildung 2: Die stabilitätsorientierte geldpolitische Strategie der EZB

Abbildung 3: Art der reservepflichtigen Verbindlichkeiten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Geldmengenaggregate im ESZB

Tabelle 1: Offenmarktgeschäfte und ständige Fazilitäten des Eurosystems

1 Einleitung

Die Europäische Zentralbank (EZB) übernahm seit Januar 1999 mit dem Eintritt in die 3. Phase der Europäischen Währungsunion (EWU) die Verantwortung für eine einheitliche Geldpolitik im Euroraum. In Deutschland wurde vor der Einführung des Euro eine sehr intensive und zum Teil leidenschaftliche Debatte über die Vor- und Nachteile einer Währungsunion geführt. Befürchtet wurde insbesondere, dass die im internationalen Vergleich sehr stabile Deutsche Mark durch eine weniger wertbeständige Gemeinschaftswährung abgelöst werden würde. Dabei wurde vor allem die Bereitschaft der EZB bezweifelt, sich ebenso eindeutig und konsequent für das Primat der Geldwertstabilität einzusetzen wie die Deutsche Bundesbank. Noch heute ist die Skepsis der deutschen Bevölkerung gegenüber dem Euro zu spüren.[1]

Ziel der vorliegenden Seminararbeit ist die Darstellung der Geldpolitik der EZB. Nach der Einführung befasst sich Kapitel zwei mit der Darstellung der Organisationsstruktur, Ziele und Aufgaben des ESZB. Kapitel drei widmet sich mit der geldpolitischen Strategie der EZB sowie der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente. Anschließend wird in Kapitel vier auf die kritische Betrachtung der geldpolitischen Strategie der EZB eingegangen. Und die Schlussbetrachtung in Kapitel fünf gibt ein Resümee der Geldpolitik der EZB.

2 Die Europäische Zentralbank

Durch den Maastrichter Vertrag (1992) wurde mit der Errichtung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) geschaffen. Es besteht aus der EZB, die am 1. Juni 1998 als Nachfolger des Europäischen Währungsinstituts (EWI) gegründet wurde, und den nationalen Zentralbanken aller 27 EU-Mitgliedsstaaten. Davon abzugrenzen ist das Eurosystem, zudem die Mitgliedsstaaten zugehören, die schon den Euro als gemeinsame Währung eingeführt und ihre geldpolitische Autonomie an das ESZB abgetreten haben. Das Eurosystem besteht zurzeit aus 16 Mitgliedsstaaten[2] und ist für eine einheitliche Geldpolitik zuständig. Die Euro Banknoten und Bankmünzen wurden am 1. Januar 2002 in zwölf der damals 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) eingeführt. Am 1. Mai 2004 traten der EU zehn weitere Länder (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) bei, zwei weitere Länder (Bulgarien und Rumänien) kamen am 1. Januar 2007 hinzu. Von diesen Ländern wird erwartet, dass sie an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen und den Euro einführen, wenn sie die Konvergenzkriterien (auch Maastrichtkriterien genannt) erfüllen.

2.1 Die Organe der EZB

Zuständig für die Leitung des Eurosystems sind der EZB-Rat und das EZB-Direktorium. Das EZB-Direktorium setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen (siehe Abbildung 1). Der EZB-Rat umfasst neben den sechs Mitgliedern des Direktoriums auch die Präsidenten der NZBen des Euro-Währungsgiets. Die Aufgaben des EZB-Rats bestehen darin, die Geldpolitik des Eurosystems festzulegen und Entscheidungen über geldpolitische Zwischenziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Eurosystem zu treffen. Das Direktorium als zentrales Exekutivorgan hat die Aufgabe, die Sitzungen des EZB-Rats vorzubereiten, die geldpolitischen Entscheidungen des EZB-Rats auszuführen, die erforderlichen Weisungen an die NZBen zu erteilen und die laufenden Geschäfte der EZB zu führen.[3] Neben dem EZB-Rat existiert der erweiterte EZB-Rat (drittes Beschlussorgan), zu dem auch diejenigen Mitgliedsstaaten gehören, die den Euro noch nicht eingeführt haben. Der erweiterte EZB-Rat trägt keine Verantwortung für geldpolitische Entscheidungen im Euro-Währungsgebiet und stellt nur eine institutionelle Verbindung zwischen dem Eurosystem und den NZBen der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedsstaaten her. Er fungiert nur als beratendes Gremium, d.h. er berät die EZB, ist bei der Erhebung statistischer Daten tätig und hilft den Mitgliedsstaaten bei den notwendigen Vorbereitungen zur unwiderruflichen Festlegung der Wechselkurse.

2.2 Ziele und Aufgaben der EZB und des Eurosystems

Das vorrangige Ziel des ESZB ist die Sicherung der Preisstabilität, dass durch Artikel 105 Abs. 1 des EG-Vertrags (Europäische Gemeinschaft) festgelegt ist. Darüber hinaus soll das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der Europäischen Union unterstützen, soweit dies ohne die Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist. Preisstabilität trägt zu einem hohen Beschäftigungsgrad, eines beständigen nichtinflationäres Wachstums und zu einem hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit bei. Die Bedeutung der Preisstabilität für den wirtschaftlichen Wachstum und die hohe Beschäftigung ist durch empirische und theoretische Untersuchungen bestätigt worden.[4]

Zu den grundlegenden Aufgaben des ESZB gehören nach Artikel 105 Abs. 2 EG-Vertrag folgende[5]:

- Festlegung und Ausführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets
- Durchführung von Devisengeschäfte im Einklang mit Artikel 111 EG-Vertrag
- Haltung und Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Eurogebiets
- Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme

Darüber hinaus hat die EZB das ausschließliche Recht nach Artikel 106 Abs. 1 und 2 EG-Vertrag die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft und den Umfang der Münzprägung, die wiederum bei den jeweiligen nationalen Zentralbanken (NZB) des Eurosystems verbleibt, zu genehmigen. Zu den weiteren Aufgaben des ESZB gehören noch die Erhebung statistischer Daten für das gesamte Währungsgebiet, zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen beizutragen[6] und es darf in internationalen Organisationen mitarbeiten und sich finanziell an ihnen beteiligen. Damit die ESZB seine geldpolitischen Ziele effektiv durchsetzen kann, bedarf es einer wesentlichen Voraussetzung der Unabhängigkeit, die in vier Arten unterteilt ist:

1. Finanzielle Unabhängigkeit

Die EZB verfügt über einen eigenen Haushalt, der unabhängig von den anderen Institutionen ist und finanziert sich damit selbst. Ihr Kapital wird von den NZBen gezeichnet und eingezahlt.

2. Funktionelle Unabhängigkeit

Die EZB verfolgt das vorrangige Ziel der Preisstabilität. „Sonstige Funktionen dürfen sie nur insoweit wahrnehmen, als der EZB-Rat sie mit dem Ziel der Preisstabilität für vereinbar hält“[7]. Die funktionelle Unabhängigkeit umfasst auch die selbständige Anwendung der vom Gesetz vorgegebenen Instrumente zur Realisierung der geldpolitischen Ziele.[8]

3. Institutionelle Unabhängigkeit

„Bei der Wahrnehmung der ihnen durch diesen Vertrag und die Satzung des ESZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.“[9]

4. Personelle Unabhängigkeit

Die Amtszeit der Präsidenten der EZB und der übrigen Mitglieder des Direktoriums beträgt acht Jahre. Nach Artikel 110 EG-Vertrag werden sie nur für eine Amtszeit durch die Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten gewählt und ernannt. Die personelle Unabhängigkeit bezieht sich auf die Auswahl und die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums und des EZB-Rates. In diesem Zusammenhang sollen die fachliche Kompetenz und die Widerstandsfähigkeit gegenüber politischem Druck im Vordergrund stehen. Die personelle Unabhängigkeit soll noch dazu sicherstellen, dass die einzelnen Mitglieder der EZB-Beschlussorgane nicht über kurze Vertragslaufzeiten unter Druck gesetzt werden können.[10]

[...]


[1] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2005, S. 407.

[2] Zu den Mitgliedsstaaten des Eurosystems gehören Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Portugal, Irland, Finnland, Österreich, Italien, Griechenland, Slowenien, Republik Zypern, Malta und seit Januar 2009 die Slowakei.

[3] Vgl. Anderegg, 2007, S. 331; Scheller, 2004, S. 64f.

[4] Vgl. Europäische Zentralbank, Geldpolitik, 2004, S. 42.

[5] Vgl. Europäische Zentralbank, Geldpolitik, 2004, S. 10.

[6] Vgl. Art. 105 Abs. 5 EG-Vertrag.

[7] Görgens/Rückriegel/Seitz, Geldpolitik, 2004, S. 89.

[8] Vgl. Görgens/Rückriegel/Seitz, Geldpolitik, 2004, S. 89f.

[9] Artikel 108 EG-Vertrag.

[10] Vgl. Willms, Grundprobleme, 1990, S. 553.

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Die Geldpolitik der EZB
College
University of Cologne
Grade
1,7
Author
Year
2009
Pages
22
Catalog Number
V131424
ISBN (eBook)
9783640420087
ISBN (Book)
9783640420063
File size
527 KB
Language
German
Keywords
Geldpolitik
Quote paper
Sven Schönwald (Author), 2009, Die Geldpolitik der EZB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131424

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Geldpolitik der EZB



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free