Die Besteuerung des betrieblichen Kraftfahrzeugs bei Privatnutzung


Term Paper, 2006

19 Pages


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Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung

2. Definition eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
2.1. Geschäftswagen
2.2. Firmenwagen

3. Besteuerung der Privatnutzung von Geschäftswagen bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften
3.1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen
3.2. Neuregelung und deren Auswirkungen
3.3. Abgrenzung betrieblicher vom privaten Nutzen
3.4. Nachweis fehlender Privatnutzung
3.5. Pauschale Wertermittlung (1 %- Regelung)
3.6. Individuelle Wertermittlung
3.7. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
3.8. Kostendeckelung
3.9. Umsatzsteuer

4. Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen bei Überlassung an Arbeitnehmer
4.1. Abgrenzung betrieblicher vom privaten Nutzen
4.2. Nachweis fehlender Privatnutzung
4.3. Pauschale Wertermittlung (1 %- Regelung)
4.4. Individuelle Wertermittlung (Fahrtenbuchmethode)
4.5. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
4.6. Kostendeckelung
4.7. Umsatzsteuer

5. Wechsel der Wertermittlungsart

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis 18

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

In nachfolgender Seminararbeit wird die Besteuerung der Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs behandelt. Ein Thema, das in den letzten Jahren ständigen Änderungen unterlag. Die jüngste Änderung erfolgte durch das sog. „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“ v. 28. 4. 2006. Hierauf wird im Folgenden besonders eingegangen. Zunächst werden die Regelungen für Unternehmer und Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften aufgeführt, danach die Regelungen, welche die Kraftfahrzeugnutzung von Arbeitnehmern betreffen. Diese Unterscheidung erscheint im Hinblick auf die unterschiedliche steuerliche Behandlung beider Fallgruppen notwendig, wobei gerade die jüngste Gesetzesänderung erstgenannte Thematik betrifft.

2. Definition eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Aus genannten Gründen werden für privat genutzte betriebliche Fahrzeuge in der Regel folgende unterschiedlichen Begriffe verwendet:

2.1. Geschäftswagen

Ein zum Betriebsvermögen gehörendes Kraftfahrzeug wird bei einer Privatnutzung durch den Unternehmer eines Einzelunternehmens oder den Gesellschafter einer Personengesellschaft Geschäftwagen genannt.

2.2. Firmenwagen

Ein betriebliches Kraftfahrzeug, das dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung überlassen wurde, bezeichnet man als Firmenwagen.

Firmen- oder Geschäftwagen können

- normale Kraftfahrzeuge,
- vom Arbeitnehmer gegen Vollkostenerstattung durch den Arbeitgeber geleaste Kraftfahrzeuge, die der Arbeitgeber als Dienstwagen zur Verfügung stellt,
- Campingfahrzeuge sein.

Zugmaschinen und Lastkraftwagen sind keine Firmen- oder Geschäftswagen.

3. Besteuerung der Privatnutzung von Geschäftswagen bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften

Anmerkung: In diesem Kapitel werden u. a. Lohnsteuerrichtlinien zitiert. Diese sind eigentlich in Fällen der Einkunfts- und Lohnsteuerermittlung von Arbeitnehmern zu verwenden. Im Zusammenhang mit der prozentualen und individuellen Methode zur Ermittlung des Werts der Nutzungsentnahme bei privater Nutzung von Geschäftswagen können sie aber in bestimmtem Maße ebenfalls herangezogen werden.

3.1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Vor der Ermittlung des zu besteuernden Wertes bei einer Privatnutzung von Geschäftswagen durch Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften ist zunächst festzustellen, in welchem Teil des Betriebsvermögens sich das Fahrzeug befindet. Man unterscheidet hierbei in notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen.

Die Wirtschaftsgüter im notwendigen Betriebsvermögen stehen im Eigentum des Steuerpflichtigen oder sind ihm steuerlich zuzurechnen. Sie werden überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt und können nach ihrer Funktion im Betrieb des Steuerpflichtigen nur Betriebsvermögen sein. Dem gewillkürten Betriebsvermögen sind die Wirtschaftsgüter zuzuordnen, die zumindest in einem objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und zur Förderung geeignet oder bestimmt sind. Solche Wirtschaftsgüter werden vom Steuerpflichtigen freiwillig in der Bilanz ausgewiesen.1 Gemäß R 4.2 Abs. 1 EStR wird folgende Aufteilung vorgenommen:

Bei einer betrieblichen Nutzung > 50 % handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen, bei einer betrieblichen Nutzung > bzw. = 10 % und < bzw. = 50 % handelt es sich um gewillkürtes Betriebsvermögen. Bei einer betrieblichen Nutzung von unter 10 % wird der objektive Zusammenhang zum Betrieb verneint. Das Wirtschaftsgut zählt zum notwendigen Privatvermögen.

3.2. Neuregelung und deren Auswirkungen

Vor dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 (BGBl 2006 I S. 1095) war es für die Anwendung der 1 %-Regelung bei einer Privatnutzung durch den Unternehmer oder Gesellschafter nicht von Bedeutung, ob sich das Kraftfahrzeug im notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen befand.

Mit dem Gesetz erfolgte eine Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, so dass die pauschale Regelung nur noch anwendbar ist, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, sich also im notwendigen Betriebsvermögen befindet.

Lange Zeit war unklar wie der Nachweis einer „überwiegend betrieblichen Nutzung“ erbracht werden kann, ohne ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen zu müssen, was durch die pauschale Lösung vermieden werden soll. Hierzu hat die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 7.7.2006 (IV B 2 – S2177-44/06) Stellung genommen. Danach kann der Umfang der betrieblichen Nutzung „in jeder geeigneten Form“ glaubhaft gemacht werden. Durch die Aufzählung zahlreicher Beispiele versucht der BMF der Steuerpraxis eine Lösung dieser Frage zu bieten. Für die Fälle, in denen sich das Fahrzeug im gewillkürten Betriebsvermögen befindet (betriebliche Nutzung zu 50 % und weniger, aber zu mehr als 10 %), sieht das Gesetz keine eindeutige Regelung zur Ermittlung des Wertes der Privatnutzung vor. Die genannte Fahrtenbuchmethode ist nicht zwingend vorgeschrieben, sie „kann“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2) angewandt werden. Auch das BMF- Schreiben vom 7.7.2006 verwendet unbestimmte Begriffe. Der Wortlaut „die gesamten angemessenen Kraftfahrzeugaufwendungen sind Betriebsausgaben“ und „[die Entnahme (=privater Nutzungsanteil)] ist mit dem auf die nicht betrieblichen Fahrten entfallenden Anteil an den Gesamtaufwendungen [...]zu bewerten“ beschreibt keine konkrete Vorgehensweise.

In der Literatur werden die „Fahrtenbuchmethode“ oder ein „prozentuales Herausrechnen der Privatanteile anhand geschätzter privater Kilometerleistung“ vorgeschlagen Beide Methoden werden unter Punkt 3.6 näher beschrieben. Der Gesetzgeber versuchte durch diese Änderung die häufige Verwendung der pauschalen Methode einzudämmen. Er ging davon aus, dass diese, in Fällen geringer betrieblicher Nutzung, den nicht abzugsfähigen Anteil der Betriebsausgaben unzutreffend, genauer gesagt zu gering wiedergab. Durch die Neuregelung werden sich die zu versteuernden Einkommen und damit das Steueraufkommen erhöhen. Zu bedenken wäre aber auch, dass Fahrzeuge, die höchstens zu 50 % betrieblich genutzt werden, auch als Privatvermögen behandelt werden können. Die durch die betrieblichen Fahrten verursachten Kosten können bei Zuordnung zum Privatvermögen als sogenannte Aufwandseinlage gewinnmindernd berücksichtigt werden. Neben den tatsächlich entstandenen Kosten, umgerechnet auf den betrieblich gefahrenen Kilometer, kann auch eine Pauschale von 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden.

Ein Vorteil bei einer Zuordnung zum Privatvermögen besteht darin, dass ein eventueller Gewinn, der bei der Veräußerung des Kraftfahrzeugs entsteht, grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegt.2 Die Neuregelung ist schließlich für alle Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2005 beginnen

3.3. Betriebliche und private Nutzung des Kraftfahrzeugs

Als betrieblich veranlasste Fahrten werden diejenigen betrachtet, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und die zu den Reisekosten im lohnsteuerlichen Sinn gehören. Darunter fallen neben den Dienstreisen auch Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit. Es ergeben sich hier keine steuerlichen Folgen, die Nutzung ist also steuerfrei. Die Aufwendungen in diesem Zusammenhang werden als Betriebsausgaben erfasst (§ 4 Abs. 4 EStG).

Als private Fahrten gelten:

- Fahrten zu Bekannten, Verwandten, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen Einkaufsfahrten
- Fahrten zur Erholung
- Mittagsheimfahrten oder Fahrten zu privaten Gaststättenbesuchen
- Fahrten zur Erzielung anderer Einkunftsarten
- Fahrten zur Erzielung von Einkünften aus anderen Dienstverhältnissen oder weiterer beruflicher Tätigkeit3

3.4. Nachweis fehlender Privatnutzung

Eine ausschließlich betriebliche Nutzung wird lediglich bei Kraftfahrzeugen wie LKWs oder Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen angenommen. Nach Erfahrung kann davon ausgegangen werden, dass der Unternehmer betriebliche Kraftfahrzeuge wie Motorräder und Motorroller sowie Busse mit weniger als acht Sitzplätzen auch privat benutzt.

Mit einem lückenlos geführten Fahrtenbuch kann jedoch der Nachweis fehlender Privatnutzung erbracht werden. Die Anwendung der 1 % Regelung wäre dann nicht erforderlich.

3.5. Pauschale Wertermittlung (1 %- Regelung)

Die Privatnutzung eines betrieblichen Kfz ist eine Entnahme im Sinne des § 4 Abs.1 Satz 2 EStG. Die pauschale Wertermittlung der Privatnutzung, auch Prozent- Methode genannt wird in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geregelt.

[...]


1 Vgl. Horschitz/Groß/Weidner/Franck, Bilanzsteuerrecht und Buchführung, 2004, S. 62 und S. 87

2 S. Mandantenrundschreiben Juni 2006

3 S. Langenkämper, Firmenwagen, 2006 S. 1

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Details

Title
Die Besteuerung des betrieblichen Kraftfahrzeugs bei Privatnutzung
Author
Year
2006
Pages
19
Catalog Number
V131637
ISBN (eBook)
9783668078727
ISBN (Book)
9783668078734
File size
482 KB
Language
German
Keywords
besteuerung, kraftfahrzeugs, privatnutzung
Quote paper
Franz Wieser (Author), 2006, Die Besteuerung des betrieblichen Kraftfahrzeugs bei Privatnutzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131637

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