Islamische Kindergärten in Deutschland - Ein neuer Weg zur Integration ?


Diploma Thesis, 2002

192 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1: Einleitung

Kapitel 2: Theorie und Begriffsbestimmung
2.1 Einleitung
2.2 Zur Begriffsdefinition von »Integration«
2.2.1 Zur Einordnung des Begriffs »Integration«
2.2.2 Vier Dimensionen des Begriffs »Integration«
2.3 Integration versus Assimilation
2.4 Kulturelle Identität - Begriffsexplikation
2.5 Zusammenfassung

Kapitel 3: "Einwanderungsland Deutschland"- Integrationskonzepte und -modelle
3.1 Deutschland als Einwanderungsland – Geschichtlicher Rückblick
3.1.1 Einführung
3.1.2 Anwerbephase und Anwerberstopp - 'Gastarbeiterpolitik'
3.1.3 Entstehung des Integrationsgedankens und erste Integrationsmaßnahmen von 1973 bis in die 90er Jahre
3.2 Die aktuelle Situation von AusländerInnen in Deutschland
3.2.1 Demographische Daten
3.2.2 Zur sozialen Situation von AusländerInnen in Deutschland
3.3 Integrationskonzepte und -modelle
3.3.1 Interkulturelle Pädagogik
3.3.2 Inländische Konzepte und Modelle in der Politik
3.3.3 Integrationskonzept in Schweden
3.4 Zusammenfassung und Ausblick

Kapitel 4: Islam – „Ergebung in Gottes Willen“
4.1 Mohammed – „Ich bin nur ein Mensch wie ihr.“
4.2 Der Koran
4.3 Die islamische Gemeinschaft (»Umma«)
4.4 Die Aufspaltung der islamischen Gemeinde
4.5 Die Fünf Säulen des Islam
4.6 „Gleichwertig oder gleichberechtigt?“ – Frauen- und Männerbild im Islam
4.7 Familie und Erziehung im Islam
4.8 Zusammenfassung

Kapitel 5: Islam in Deutschland
5.1 Demographische Daten
5.2 Religionsfreiheit nach Art. 4 GG Abs. 1 und 2
5.3 Islamische Organisationen in Deutschland
5.3.1 Rechtsform islamischer Organisationen in Deutschland
5.3.2 Islamische Verbände in Deutschland
5.4 Islamismus
5.5 Religiös bedingte kulturelle Unterschiede
5.6 Dialog zwischen MuslimInnen und ChristInnen
5.7 Ausblick

Kapitel 6: Kinderbetreuungseinrichtungen als integrationsfördernde Institutionen
6.1 Der Kindergarten – Gestern und Heute
6.2 Integration im Vorschulbereich
6.2.1 Integrationsfördernde Aspekte der Betreuung in Kindergärten
6.2.1.1 Sprachförderung
6.2.1.2 Identitätsbildung
6.3 Zusammenfassung

Kapitel 7: Islamische Kindergartenprojekte in Deutschland am Beispiel von Tübingen und Karlsruhe
7.1 Vorstellung des Projekts »Islamischer Kindergarten« in Tübingen
7.1.1 Islamischer Verein Tübingen e.V.
7.1.2 Entwicklung des Projekts »Islamischer Kindergarten« in Tübingen
7.1.3 Konzeptionelle Zielsetzung
7.1.4 Ausblick
7.2 Vorstellung des Projekts »Halima - Unabhängiger Kindergarten von Muslimen e.V.«
7.2.1 Entstehung des Halima-Kindergartens
7.2.2 Ausgestaltung der Räumlichkeiten
7.2.3 Kinder und Personal
7.2.4 Zielsetzung
7.2.5 Aufgabengebiete
7.2.6 Bewertung und Ausblick

Kapitel 8: Islamische Kindergärten in Deutschland - »Ein neuer Weg zur Integration?«
8.1 Gesellschaftliche Gegebenheiten
8.1.1 Sozialwissenschaftlicher Diskurs über Integrationsindikatoren
8.1.2 Integrationsverständnisse auf politischer Seite
8.1.3 Integrationsverständnisse auf islamischer Seite
8.1.4 Übereinstimmungen der Integrationsverständnisse
8.2 Rechtliche Voraussetzungen
8.2.1 Anerkennung auf Trägerschaft der freien Jugendhilfe
8.2.2 Übereinstimmung mit dem Grundgesetz
8.3 Institutionelle Umsetzung
8.3.1 Fachlich-personelle Anforderungen
8.3.2 Interkulturelle Pädagogik in islamischen Kindergärten
8.3.3 Vermittlung religiöser Inhalte
8.3.4 Vermittlung sprachlicher Kompetenzen
8.3.5 Geschlechtsspezifische Erziehung
8.4 Zusammenfassung

Kapitel 9: Schlussbemerkung
Glossar zum Islam

Literaturverzeichnis

Kapitel 1: Einleitung

„Tübingen hat eine Chance verpasst, neue Wege der Integration auszuprobieren.“[1]

Mit dieser Einschätzung reagierte die Tübinger Sozialamtsleiterin auf den Gemeinderatsbeschluss, mit dem der Antrag auf die Realisierung eines Kindergartenprojekts unter islamischer Trägerschaft in Tübingen abgelehnt wurde. Vorangegangen waren diesem Beschluss wochenlange, auf Fraktionssitzungen und Podien ausgetragene Diskussionen der Tübinger Bevölkerung und Parteien über die Zweckmäßigkeit eines »islamischen Kindergartens« in Tübingen, die unter anderem auf der Leserbriefseite im Schwäbischen Tagblatt geführt wurden:

„Reichen dafür, dass manche Kinder im Glauben an irgend eine Gottheit gestärkt werden sollen, nicht die Familien und gegebenenfalls die entsprechende Religionsgemeinschaft aus?“ (Schwäbisches Tagblatt vom 14.02.2001)

„Für uns [Türkischer Verein Tübingen e.V.] ist es erstrebenswert, Kindergärten zu haben, in denen Kinder verschiedener Herkunft sich kennen und gegenseitig respektieren lernen. Aber wir bezweifeln, dass diese Aufgabe ein islamischer Kindergarten erfüllen kann...“ (Schwäbisches Tagblatt vom 14.02.2001)

„Wenn es so ist, dass die städtisch-christlichen Kindergärten mit ihrem Erziehungspersonal es nicht geschafft haben, den Kindern ihrer moslemischen Mitbewohner/innen ein Gefühl des Anerkanntseins und Respekts auch für ihre Religion zu bieten, ist die Forderung nach solch einem Projekt für mich nachzuvollziehen.“ (Schwäbisches Tagblatt vom 21.02.2001)

„Es gibt keinen Grund, einem islamischen Verein, der einen Kindergarten betreiben möchte und der die geforderten Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt, dieses Recht zu verweigern.“ (Schwäbisches Tagblatt vom 28.02.2002)

„Seit wann ist Separierung integrationsfördernd?“ (Schwäbisches Tagblatt vom 04.04.2001)

Wie schon anhand dieser wenigen Aussagen deutlich wird, die nur einen Bruchteil der Stellungnahmen zur Einrichtung eines islamischen Kindergartens in Tübingen widerspiegeln, wurden kontroverse Standpunkte vertreten, die über eine strikte Ablehnung eines islamischen Kindergartens unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden »Separierung« von MuslimInnen bis hin zur Akzeptanz, basierend auf dem Verständnis für die Beweggründe der Antragstellenden, reichten. Im Vordergrund vieler Beiträge stand implizit und explizit die Frage, inwiefern ein islamischer Kindergarten zur Integration muslimischer MitbürgerInnen beitragen kann. Kennzeichnend für viele Beiträge waren nach Meinung der Autorinnen der vorliegenden Arbeit ein oft der Stichhaltigkeit der jeweiligen Argumentation abträglicher, unzureichend ausdifferenzierter Integrationsbegriff ebenso wie ein von Vorurteilen durchsetztes und daher für die sachlich ungetrübte sowie gewinn-bringende Diskussion unzureichendes Wissen über den Islam.

Wir haben uns im Rahmen der vorliegenden Arbeit die Aufgabe gestellt, die uns für die Diskussion über islamische Kindergärten in Deutschland wesentlich erscheinenden und für die vorliegende Arbeit relevanten Kenntnisse zusammen-zutragen, sie im Hinblick auf eine Verwendung als Diskussions- und Argumenta-tionsbasis zu analysieren und darauf folgend auf die Frage nach einer möglichen integrativen Funktion islamischer Kindergärten anzuwenden.

Nach einer anfänglichen Unsicherheit, welche Herangehensweise an die Thematik gewählt werden sollte, kamen wir zu der Ansicht, dass die vorliegende Arbeit nicht über Menschen und deren Ziele geschrieben werden soll, ohne diese mit einzubeziehen. Wir setzten uns infolgedessen mit VertreterInnen des antrag-stellenden islamischen Vereins in Tübingen sowie eines in Karlsruhe existierenden islamischen Kindergartens in Verbindung, um uns ein umfassenderes, persönlich vermitteltes Bild über deren Begründungen für die Einrichtung eines islamischen Kindergartens ebenso wie über die Umsetzungsmöglichkeiten machen zu können. Des Weiteren nahmen wir an unterschiedlichen Fraktionssitzungen in Tübingen teil, deren Thema die Antragstellung des Islamischen Vereins Tübingen e.V. war. Diskussionen mit muslimischen und nicht-muslimischen Bekannten sowie pädagogischen Fachkräften lieferten uns Eindrücke über die unterschiedlichen Meinungen zu islamischen Kindergärten in Deutschland. In Auseinandersetzung mit diesen Informationen entwickelten wir unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus zahlreichen wissenschaftlich geführten Diskursen das Konzept der vorliegenden Arbeit.

Darin wird zunächst auf grundlegende Begriffsdefinitionen eingegangen, durch die eine theoretisch fundierte Diskussion erst möglich gemacht werden kann (vgl. Kapitel 2).

Kapitel 3 thematisiert aufgrund der häufig nicht-deutschen Herkunft muslimischer MitbürgerInnen die Besonderheiten Deutschlands als Einwanderungsland sowie der sozialen und gesellschaftlichen Situation von MigrantInnen.

In Kapitel 4 erfolgt eine Darstellung des Islam, nicht nur unter einem religiösen Aspekt, sondern auch im Hinblick auf gesellschaftliche Dimensionen und seine historische Entwicklung.

Welche besonderen Auswirkungen die wachsende Präsenz des Islam in Deutschland sowohl für muslimische als auch nicht-muslimische MitbürgerInnen und die deutsche Gesellschaft hat, wird darauf folgend behandelt (vgl. Kapitel 5).

Diese, zunächst sehr allgemein gehaltenen, Themen werden durch Kapitel 6 zur eigentlichen Fragestellung der vorliegenden Arbeit hingeführt, indem auf die: Bedeutung von Kinderbetreuungseinrichtungen sowohl im gesellschaftlichen Kontext als auch im Entwicklungsprozess von Individuen eingegangen wird und wie diese dem Anspruch einer »ersten institutionalisierten Integrationsinstanz« gerecht werden können.

In Kapitel 7 werden zwei Projekte islamischer Kindergärten in Deutschland vorgestellt: die Antragstellung sowie die Konzeption des »Islamischen Vereins Tübingen e.V.«, der die Gründung eines islamischen Kindergartens in Tübingen anstrebt, sowie die Elterninitiative »Halima – Unabhängiger Kindergarten von Muslimen e.V.«, die seit 1999 einen islamischen Kindergarten in Karlsruhe betreibt.

Der Darstellung dieser teilweise sehr unterschiedlichen Themenbereiche folgend, wird in Kapitel 8 versucht, aus dem erarbeiteten Material Schlussfolgerungen zu ziehen, auf deren Grundlage beurteilt werden kann, welche Voraussetzungen islamische Kindergärten erfüllen müssen, damit sie im noch zu definierenden Sinne integrativ wirken können.

Der vorliegenden Arbeit beigefügt ist ein Anhang, in dem die genaue Vorgehens-weise sowie die Transkriptionen von Interviews enthalten sind, die mit Vertreterinnen der islamischen Vereine in Tübingen und Karlsruhe sowie mit Bassam Tibi, einem führenden Wissenschaftler zum Thema »Islam« und »Islam in der Diaspora«, geführt wurden. Des Weiteren werden darin die Konzeptionen und sonstigen Veröffentlichungen des »Islamischen Vereins Tübingen e.V.« und der Elterninitiative »Halima – Unabhängiger Kindergarten von Muslimen e.V.« auf-geführt.

Kapitel 2: Theorie und Begriffsbestimmung

2.1 Einleitung

Im Mittelpunkt dieser Diplomarbeit steht die Frage, unter welchen Gesichtspunkten die Einrichtung eines islamischen Kindergartens eine integrationsfördernde Maß-nahme sein kann und unter welchen Aspekten die Konstitution einer derartigen Institution eine eher ausgrenzende Wirkung haben kann. Aus dieser zentralen Fragestellung heraus wird einleitend eine Explikation des Integrationsbegriffs vorangestellt. Was heißt »Integration« und was sind bzw. was können Integrationsstrategien (in diesem speziellen Fall: Integrationsstrategien in einem Islamischen Kindergarten) sein?

„Integrationsstrategien entstehen nicht im luftleeren Raum sondern sind Produkt und Bestandteil von sehr unterschiedlichen historischen, kulturellen und politischen Traditionen.“ (Bendit 2000, S.1)

Somit gilt es neben der theoretischen Begriffsdefinition in diesem Kapitel auch – zumindest in Ansätzen aufgezeigt –, die historische und politische Tradition bezüglich Integrationsstrategien darzustellen, worauf im Kapitel 4 (vgl. 4.1 bis 4.3) dieser Arbeit näher eingegangen wird.

In diesem Kapitel geht es zunächst darum, die verschiedenen Bedeutungsebenen zu klären, auf die in der Verwendung des Begriffs »Integration« in ausgewählten Beispielen sozialwissenschaftlicher Literatur zurückgegriffen wird (vgl. Kapitel 2.2 und 2.3). Im Speziellen wird darauf eingegangen, inwieweit sich der Integrationsbegriff, von dem in dieser Arbeit ausgegangen wird, von dem Begriff »Assimilation« abgrenzen lässt, wobei nicht außer Acht gelassen werden soll, dass zwischen den beiden Begriffen eine enge Beziehung besteht (vergleiche dazu Kapitel 2.4 dieser Arbeit).

Bei der Bearbeitung der vielfältigen Literatur zu diesem Kapitel wurde zunehmend deutlich, dass die oben erwähnten Begriffe jeweils mit zum Teil völlig unter-schiedlichen Sinngehalten versehen werden, je nachdem von welcher Personen-gruppe (PolitikerInnen, SozialexpertInnen oder SozialforscherInnen) sie in Bezug auf welche andere Personengruppe (AussiedlerInnen, GastarbeiterInnen, Asyl-bewerberInnen, MigrantInnen) gebraucht werden (vgl. Treibel 1999, S.60ff).

Feststellbar ist nach Meinung von Treibel, dass der Integrationsbegriff bezogen auf MigrantInnen je nach Interessen-, Verständnis- und Informationslage immer wieder neu definiert wird. Verschiedene gesellschaftliche Trägergruppen haben meist ein unterschiedliches Verständnis hinsichtlich des Begriffs von Integration und stellen dementsprechend unterschiedliche Forderungen an Integration, die sich auch nur teilweise überschneiden.

„Staatliche und bürokratische Stellen verstanden unter Integration die Förderung der Eingliederung der ausländischen Familien durch politisch-administrative Maßnahmen, z.B. die Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung.“ (ebd., S.60f)

Kirchen, Verbände und Initiativen hingegen gehen nach Treibel eine Stufe weiter und verstehen unter Integration die vollkommene Gleichberechtigung der Eingewanderten mit der einheimischen Bevölkerung (vgl. ebd., S.61).

Aufgrund dieser Vielfältigkeit sei vorab angemerkt, dass die Zusammenstellung der Begriffsdiskussionen im Anschluss keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – sie soll lediglich einen Einblick in das Spektrum der verschiedenen Ansätze und Begrifflichkeiten bieten. Dabei soll auch eine Grundlage geschaffen werden für die weitere Diskussion um die Frage der »Integrationsfähigkeit« eines islamischen Kindergartens.

Zur Bearbeitung dieses Kapitels wurden diverse Quellen aus der reichhaltigen Literatur zu diesem Thema herangezogen; hauptsächlich wurde zitiert aus Held, Treibel, Fuchs, Beger, Bade, Heckmann und Tomei sowie Auernheimer und Peters. Die zitierten AutorInnen haben sich aus unterschiedlichen Perspektiven heraus und mit unterschiedlichen Arbeitsansätzen mit den Themen »Integration« sowie »Kulturelle Identität« beschäftigt.

Josef Held (Psychologe) beispielsweise hat sich im Zusammenhang mit einem internationalen Forschungsprojekt: ‚Jugend zwischen Integration und Ausgrenzung’, mit Themen der Integration bezogen auf Jugendliche im internationalen Vergleich auseinandergesetzt. In Bezugnahme auf Fragestellungen, die von zivilisations-theoretischen Forschungen und Untersuchungen auf dem Gebiet der Geschlechter-forschung aufgeworfen werden, hat sich Annette Treibel-Illian (Soziologin und Politikwissenschaftlerin) des Themas »Integration« angenommen. Mit einem vergleichenden Blick auf Analysen politischer Systeme und Kulturen setzt sich Dieter Fuchs (Politikwissenschaftler) mit diesem Begriff auseinander. Klaus J. Bade (Historiker) ist Autor und Herausgeber zahlreicher Studien und Bücher zum Themenkomplex »Migration, Bevölkerungsentwicklung und -wanderung«, während Kai-Uwe Beger als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe ‚Migration und Integration’ im Auftrag der Enquete-Kommission ‚Demographischer Wandel’ des Deutschen Bundestages die Lebenssituation der Zugewanderten und den Stand ihrer Integration in Deutschland untersucht. Ebenfalls im Auftrag dieser Enquete-Kommission hat Friedrich Heckmann (Soziologe) zusammen mit Verónica Tomei den Begriff der Integration bezogen auf MigrantInnen in Deutschland näher beschrieben. Georg Auernheimer (Pädagoge) beschäftigt sich in seiner Arbeit als Professor schwerpunktmäßig mit Interkultureller Bildung und Erziehung und betrachtet unter anderem die Thematik der MigrantInnen in Deutschland unter dem Blickwinkel des Rassismus. Bernhard Peters schließlich (Politikwissenschaftler) beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit kulturellen Differenzen.

Im Verlauf dieses Kapitels werden allerdings in Verbindung mit diversen Querverweisen auch noch weitere AutorInnen zitiert, die an dieser Stelle nicht näher beschrieben werden.

2.2 Zur Begriffsdefinition von »Integration«

Welche semantische Bestimmung erfährt der Wortsinn des Begriffs »Integration« mit seiner verortenden Fassung in maßgeblichen enzyklopädischen Werken? Der Brockhaus liefert eine stichwortartige Erläuterung einer eigentlichen begrifflichen Unbestimmtheit. Als Wortbedeutung (abgeleitet vom lateinischen ‚integratio’) wird die Wiederherstellung eines Ganzen genannt, was weiterhin ausdifferenziert wird in die „Herstellung einer Einheit, Eingliederung in ein größeres Ganzes“ (Brockhaus 1999). Der Begriff »Integration« wird – und das macht ihn sehr vielschichtig – in den verschiedenen Disziplinen sehr unterschiedlich verwendet. Zu den begriffsbildenden Disziplinen zählen sowohl Sozialwissenschaften als auch Biologie (»Integration« als Herstellung einer im Ganzen wirkenden Organisation), Mathematik (»Integration« als die Berechnung eines Integrals), Psychologie (»Integration« als der die normale Persönlichkeit kennzeichnende Zusammenhang von seelischen und physischen Einzelfunktionen), Soziologie und Wirtschaft (vgl. Brockhaus 1999). Letztere werden im Folgenden näher ausgeführt.

In der Darstellung des Brockhaus bezeichnet der Begriff der Integration in der Soziologie die Verbindung einer Vielheit von Einzelnen oder von Gruppen zu einer gesellschaftlichen Einheit, wobei die Annahme der in der übergeordneten Einheit geltenden kulturspezifischen Wertvorstellungen und sozialen Normen durch die Einzelnen oder die Gruppe für diese Verbindung kennzeichnend ist.

In der Wirtschaft bedeutet »Integration« gemeinhin die Verschmelzung von wirtschaftlichen Einheiten. Ein Beispiel hierfür wäre die so genannte »Europäische Integration«, welche den wirtschaftlichen Zusammenschluss europäischer Länder bedeutet, der unter anderem dem Ziel dienen soll, vorhandene Handelshemmnisse abzubauen und einen einheitlicheren und größeren Markt zu schaffen.

Nicht zuletzt sei darauf hingewiesen, dass der Integrationsbegriff auch in der bildungspolitischen, erziehungswissenschaftlichen und didaktischen Diskussion verwendet wird.

„Für die Schulreform in der Bundesrepublik Deutschland in den 60er und 70er Jahren wurde Integration im «Strukturplan für das Bildungswesen» als inhaltliche Perspektive ausgewiesen. [...] [Die Schulreform in den 80er Jahren hatte zur Folge, dass] das Schulleben in den bestehenden Schulformen integrativ gestaltet wird: mit Projekttagen und -wochen, der Verbindung von Projektlernen mit Fachunterricht [...], der Integration Behinderter in die normalen Regelschulen.“ (Semmerling 1994, S.741)

In dieser Arbeit soll jedoch eine spezifische Ausprägung des Begriff der Integration in den Sozialwissenschaften näher beleuchtet werden. Thematisiert werden soll die in den Sozialwissenschaften diskutierte Integration von MigrantInnen, speziell von MuslimInnen, und die daraus abgeleitete Bestimmung des Integrationsbegriffs.

Aus der Tatsache der Ableitung und Bestimmung des Begriffs aus einer weder abgeschlossenen noch abschließbaren sozialwissenschaftlichen Diskussion folgt aber auch bereits, dass »Integration« schon sozialwissenschaftsintern kein eindeutiger Begriff sein kann, sondern bei dem sich mit ihm Befassenden vielmehr schillernde Eindrücke zu erwecken vermag:

„»Integration« – Anatomie eines schillernden Begriffs“ (Held 1999, S.1),

„Der Integrationsbegriff ist schillernd“ (Strobl/Kühnel 2000, S.41).[2]

Um diesem laut Duden veränderlichen und doch strahlenden Begriff etwas näher zu kommen, können einige Beispiele der begrifflichen Ausdifferenzierung aus der sozialwissenschaftlichen Literatur herangezogen werden.

2.2.1 Zur Einordnung des Begriffs »Integration«

Mit dem Begriff »Integration« werden zum Teil ganz unterschiedliche Prozesse beschrieben, auf die im Folgenden näher eingegangen wird – hier zunächst eine Einteilung in zwei verschiedene Ebenen:

1. Auf der gesellschaftlichen Ebene wird »Integration« als gesellschaftlicher Prozess im Sinne einer angestrebten Einbindung einer Gruppe in die ‚aufnehmende’ Gesellschaft definiert.
2. Auf der individuellen Ebene wird »Integration« des Einzelnen als individueller Vollzug der Integration aus einem jeweiligen Vermögen heraus angesehen, sich in der vorgegebenen gesellschaftlichen Situation zurecht-zufinden.

Diese beiden Bedeutungsebenen finden sich in der weiteren Explikation des Integrationsbegriffs nicht immer scharf getrennt wieder; sie wurden jedoch als Voraussetzung für ein besseres Verständnis vorangestellt.

In der sozialwissenschaftlichen Literatur sowie im sozialpolitischen Diskurs (vgl. Kapitel 4.3) gibt es diverse Bestrebungen, den Integrationsbegriff auszudifferen-zieren. Josef Held hat u.a. dem Integrationsbegriff zwei Grundbedeutungen zugeordnet und spricht daher von zwei Integrationsbegriffen. Er stellt fest, dass in einer ersten Bedeutung »Integration« als „Eigenschaft einer Gesellschaft betrachtet wird“ (Held, 1999, S.2) und sich der Integrationsbegriff in seiner zweiten Bedeutung auf die „Integration von ethnischen Minderheiten/ Zuwanderern bezieht“ (ebd., S.3).

Zieht man Äußerungen aus dem Fachbereich der Allgemeinen Soziologie zu Rate, so lässt sich die von Held definierte erste Grundbedeutung des Begriffs wiederfinden. Beispielweise definiert Münch »Integration« als „einen Zustand der Gesellschaft, in dem alle ihre Teile fest miteinander verbunden sind und eine nach außen abgrenzbare Einheit bilden“ (Münch 1997, S.66). Betrachtet man diese Definition angesichts der stets fortschreitenden Differenzierung moderner Gesellschaften, wird deutlich, warum diskutiert wird, ob dieser gesellschaftliche Zusammenhalt noch gewährleistet ist. In dieser Diskussion weist Held darauf hin, dass eine „Förderung der Wir-Gemeinschaft [...] die Ausgrenzung von scheinbar nicht Dazugehörigen nach sich ziehen [kann] und damit ungewollt dem Rechtsextremismus in die Hände“ (Held 1999, S.2) arbeitet.

Mit dem Begriff »Integration« korrespondiert aber auch immer der Begriff »Ausgrenzung«. Wer also über Integration reden möchte, darf auch über Ausgrenzung nicht schweigen. Aber auch Ausgrenzung/Separation ist ein zweischneidiges Schwert: Es können beispielsweise in der freiwilligen und zeitlich beschränkten Separation von Minderheiten oder benachteiligten Gruppen auch durchaus Chancen liegen. Die Chancen und Gefahren der (Selbst-)Separation von Minderheitengruppen werden von Claudia Koppert (vgl. Koppert 1997, S.95-108) sehr treffend und anregend erörtert. Eine Selbst-Separation kann im Spannungsfeld von »Integration« und »Ausgrenzung« auch als Emanzipationsversuch verstanden werden, als Versuch, einen praktikablen Weg zu beschreiten, der in der Frauen- und Mädchenarbeit schon seit längerem gegangen wird.

Die kontraintuitive, weil integrationsfördernde Konsequenz der Selbst-Separation weist uns auch auf den normativen Gehalt der Diskussion um den Integrations-begriff hin, in der die Selbstseparierung von Gruppen vordergründig als problematisch angesehen wird, weil sie begriffslogisch dem gesetzten Ziel, der gelungenen Integration, entgegengesetzt erscheint. Der mit normativem Gehalt befüllte Integrationsbegriff scheint also in manchen Fällen als ein verselbst-ständigtes Motiv in der Debatte ihm entgegengesetzte Begrifflichkeiten zu diskreditieren, obwohl sie im Grunde dem gleichen Sachziel zureden.

Auf den normativen Charakter des Integrationsbegriffs hat Bernhard Peters verwiesen (vgl. Peters 1993). Er betont, dass man den „unvermeindlichen normativen Gehalt von Integrationsbegriffen akzeptieren“ muss (Peters 1993, S.24). Ebenso wie der Integrationsbegriff ist natürlich auch die Debatte, die um die Integration geführt wird, immer auch normativ, sie beschreibt kulturell bedingte, historisch gewachsene, utopisch verklärte, realistisch geprägte oder auch idealistisch verzeichnete gesellschaftliche und soziale Sollzustände und ist in diesem Sinne Werte und Normen setzend und auf der Basis ihrer Setzungen wiederum wertend. Es sollte aber in der Diskussion möglichst bei geklärter Hierarchie angestrebter Werte und zu verwirklichender Normen weitestgehend sachlogisch geklärt werden, was dem gesellschaftlichen Ziel der Integration dient und was nicht. Gerade wissenschaftlich geführten Diskussionen sollte die Integration kontraintuitiver, aber vielleicht zweckdienlicher Alternativen unter dem Vorbehalt der Kritik in Absetzung zu stark normativ geprägten politischen Diskussionen gelingen.

Schließlich geht es gerade darum, sich scheinbar gegenseitig Ausschließendes zu leisten, nämlich weitreichendste Gemeinsamkeit herzustellen und dabei doch die Individualität und die Selbstintegrität der Beteiligten so weit als möglich zu erhalten.

„Integration kann allgemein als die Verbindung von Einzelpersonen/Gruppen zu einer gesellschaftlichen Einheit - bei Anerkennung und Akzeptanz von kulturellen Verschiedenheiten - bezeichnet werden.“ (Beger 2000, S.10)

Eine Beziehung zur Aufnahmegesellschaft, in der die eigene kulturelle Abstammung nicht verleugnet zu werden braucht, sondern erhalten zu werden vermag, kann demzufolge für eine Integration als wertvoll sowie erstrebenswert angesehen werden. Beger führt weiterhin aus, dass Integration - wie bei den meisten AutorInnen übrigens auch beschrieben - ein langer Prozess ist und sich nicht von ‚Heute auf Morgen’, sondern oft über mehrere Generationen hinweg zieht. Im Laufe dieses Prozesses sollte nach Meinung von Beger idealerweise eine Nivellierung der Lebensumstände von Aufnahmegesellschaft und MigrantInnen ergeben (vgl. ebd., S.10).

Diese Zielsetzung beinhaltet die Forderung, dass Integrationsbemühungen nicht einseitig bei den MigrantInnen anzusetzen haben, sondern dass eine Bereitschaft zur Annäherung ebenso seitens der Aufnahmegesellschaft vorhanden sein muss. »Integration« ist somit ein dynamischer Prozess, eine Art Gewöhnungsprozess, der, wie oben bereits erwähnt, Anpassungsbeiträge aller Seiten verlangt. Dies bedeutet einerseits, dass die MigrantInnen bereit sein sollten, sich in ihr neues Umfeld einzufügen und dessen Grundwerte und Grundvorstellungen zu akzeptieren, während andererseits die Aufnahmegesellschaft bereit sein sollte, die MigrantInnen aufzunehmen, ohne deren vollständige Anpassung (Assimilation) an ihre Gesellschaft zu verlangen. Durch diesen Prozess der Integration soll Einzel-personen oder (ethnischen) Gruppen die Teilnahme auf allen Ebenen der Gesellschaft (Kultur, Schule, Ausbildung, Berufe, Ämter, Mandate) ermöglicht werden. Diesem Integrationsverständnis ist auch die Definition von Hoffmann-Nowotny und Hondrich zuzuordnen; sie definieren »Integration« wie folgt:

„Die Integration [...] der Ausländer, [...] soll primär als deren objektiv messbare Teilhabe an Statusdimensionen der Struktur des Einwanderungslandes bzw. als Teilhabe an dessen Kultur verstanden werden. Integration bezieht sich konkret auf Merkmale wie Beruf, Einkommen, Bildung, rechtliche Stellung, Vollständigkeit der Familie wie auch auf das Wohnen.“ (Hoffmann-Nowotny/Hondrich 1981, S.591)

Dieses sozialstrukturell angelegte Integrationskonzept definiert »Integration« als Teilhabe an der Statusstruktur der aufnehmenden Gesellschaft (vgl. Strobl/ Kühnel 2000, S.44f). Dabei ist entscheidend, dass »Integration« nicht in erster Linie als Anpassungsleistung der MigrantInnen aufzufassen ist, sondern das Ergebnis darstellt, das eine Öffnung der Statusdimensionen der Aufnahme-gesellschaft beinhaltet. In der konkreten Umsetzung ist darunter der gleich-berechtigte Zugang zu Arbeitsplätzen, politischer Macht und Bildung zu verstehen.

2.2.2 Vier Dimensionen des Begriffs »Integration«

In Anlehnung an Heckmann und Tomei (vgl. dazu Heckmann, F./Tomei, V., 1999), die 1999 im Auftrag der Enquete-Kommission ‚Demographischer Wandel’ des Deutschen Bundestages den Begriff »Integration« beschrieben haben, lässt sich der Integrationsbegriff wie folgt multidimensional ausdifferenzieren:

1. Strukturelle Dimension
2. Kulturelle Dimension
3. Soziale Dimension
4. Persönliche oder identifikatorische Dimension

Auf diese Dimensionen wird im Folgenden näher eingegangen, da sich hieraus Indikatoren für »Integration« ableiten lassen.

1. Strukturelle Integration

Die so genannte strukturelle Integration bezeichnet den Prozess, in dem die MigrantInnen einen Mitgliederstatus in der Aufnahmegesellschaft erhalten. Zum Ausdruck kommt der Erhalt eines Mitgliedsstatus durch die Einräumung des Zugangs zu gesellschaftlichen Positionen und die Gewährleistung der Chancengleichheit, beispielsweise beim Zugang zum Arbeitsmarkt, beim Erhalt von Sozialhilfe u.v.m. (vgl. Beger, S.10).

„Diese sog. strukturelle Integration findet auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Bereichen statt; so kann z.B. von politischer Integration als Eingliederung in die Teilhabe an politischen Entscheidungen, Integration in den Arbeitsmarkt oder Eingliederung in das Statussystem und die Institutionen der Aufnahmegesellschaft gesprochen werden.“(Kälin 2000, S.226)

Indikator für strukturelle Integration:

gleichberechtigter Zugang der MigrantInnen zu gesellschaftlichen Positionen sowie Chancengleichheit im Wettbewerb um den Erhalt von gesellschaftlichen Positionen, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und beim Erhalt von Sozialhilfe. In anderen Worten: Gleichheit der sozialen und politischen Rechte sowie Gleichverteilung der Mitglieder unterschiedlicher sozialer und ethnischer Gruppen auf das Positionssystem der Aufnahmegesellschaft.

2. Kulturelle Integration

Eine kulturelle Integration wird durch kognitiv-kulturelle Lern- und Internalisierungs-prozesse erreicht (vgl. Beger 2000, S.11). Die kulturelle Integration ist grundsätzlich notwendig, um am gesellschaftlichen Leben der jeweiligen Aufnahmegesellschaft partizipieren zu können. Für das Erreichen des Ziels der kulturellen Integration gilt insbesondere das Erlernen der Sprache der Aufnahmegesellschaft als grundlegend.

Dies bedeutet auf Deutschland bezogen, dass das Erlernen der deutschen Sprache eine Grundvoraussetzung für die Kommunikation unter anderem zur kulturellen Verständigung untereinander darstellt. Die kommunikativen Erfordernisse zeigen sich beispielsweise im problematischen Umgang mit bürokratischen Formalitäten, mit denen sich MigrantInnen auseinander setzen müssen. Allerdings ist es keineswegs notwendig, dass MigrantInnen ihre Erstsprache vollkommen aufgeben. Auf die Bedeutung der Sprache in diesem Zusammenhang wird im Verlauf der vorliegenden Arbeit noch genauer eingegangen. Zur kulturellen Integration wird oft auch die Anerkennung der vorherrschenden Verfassung und Rechtssprechung seitens der MigrantInnen gezählt (vgl. ebd., S.12 ff).

Indikator für kulturelle Integration:

das Beherrschen der Sprache der Aufnahmegesellschaft und die Anerkennung der vorherrschenden Verfassung und Rechtssprechung.

3. Soziale Integration

Soziale Integration kann definiert werden

„[...] als die mehr oder minder umfassende Einbindung von Personen in relativ dauerhafte Kommunikations- bzw. Handlungszusammenhänge über die Orientierung an deren zentralen Werten und Normen“ (Strobl/Kühnel 2000, S.42).

Die soziale Integration kann insbesondere am Arbeitsplatz bzw. in der Schule erfolgen, da dort üblicherweise eine Begegnung und Kommunikation von Einheimischen und MigrantInnen stattfindet. Sie sollte sich jedoch auf alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ausdehnen. Teilnahme und Akzeptanz bei sozialen Aktivitäten und bei Vereinsmitgliedschaften der Mehrheitsgesellschaft sind somit auch Bestandteil der sozialen Integration (vgl. Beger 2000, S.11). MigrantInnen muss ebenso die Möglichkeit des Zugangs zu Institutionen, z.B. zum Erwerbssystem, gegeben sowie die Teilhabe an zentralen Ressourcen, z.B. am Wohlstand, gewährleistet werden.

Indikator für soziale Integration:

Eingebundensein in dauerhafte Kommunikations- bzw. Handlungszusammen-hänge sowie gleichberechtigte Teilnahme an sozialen Aktivitäten und Teilhabe an zentralen Ressourcen.

4. Identifikatorische Integration

Die identifikatorische Form der Integration zeichnet sich aus durch eine neue persönlich teilnehmende und identitätsstiftende Definition der Zugehörigkeit durch die MigrantInnen selbst. Sie stellt die subjektive Seite der Integration dar (vgl. ebd., S.11). Auf diese sehr persönliche Dimension der Integration wird in den verschiedenen Interviews, die wir im Laufe der vorliegenden Arbeit geführt haben, näher eingegangen.

Indikator für identifikatorische Integration:

subjektiv teilnehmendes und identitätsstiftendes Verständnis von Integration der MigrantInnen durch die MigrantInnen selbst.

René Bendit hat zusammen mit Lis Keimeleder und Katja Werner diese vier Dimensionen in seiner Untersuchung von 1999 zu Bildungs-, Ausbildungs-, und Erwerbsverläufen junger MigrantInnen im Kontext der Integrationspolitik im Auftrag des DJI (Deutsches Jugendinstitut) noch einmal in zwei übergeordnete Begriffspaare zusammengefasst, um daraufhin verschiedene Integrationsstrategien zu analysieren. Die strukturelle und die soziale Dimension könnten seiner Meinung nach als »Strukturelle Assimilation« konzeptualisiert werden, „da sie die Eingliederung von Personen in makro- und mikrosoziale Bezüge bestimmen“ (Bendit u.a. 2000, S.31). Integration in ihrer kulturellen sowie persönlichen bzw. identifikatorischen Dimension bezeichnet er als »Verhaltensassimilation«, da diese Dimensionen der Integration sich auf

„Prozesse beziehen, die entweder die Übernahme von Rollenerwartungen und Handlungsorientierungen [beinhalten] oder sich auf personeninterne Vorgänge [beziehen]." (ebd., S.31)

Ergänzend zur von Bendit verwendeten, teilweise begriffliche Übereinstimmungen aufgreifenden Bezugsetzung zwischen Assimilation und Integration, werden abgrenzend im Folgenden Beispiele angeführt, die eine disjunktive Verwendung der Begriffe nahe legen (vgl. Tibi im Folgenden) oder die Sinngehalte der Begriffe aufeinander reduzieren (vgl. Merz im Folgenden).

2.3 Integration versus Assimilation

Bei der Durchsicht der Literaturlage zu dieser Thematik wird deutlich, dass die verschiedenen AutorInnen oftmals nicht ausreichend zwischen dem Assimilationsbegriff und dem Integrationsbegriff unterscheiden. Bereits Hartmut Esser weist auf diesen Missstand hin (vgl. Esser 1980, S.23f). Er schlüsselt die verschiedene Begriffe auf, die im Zusammenhang mit der „Eingliederung von Wanderern“ (ebd., S.19f) stehen, und definiert sie wie folgt:

1. Akkulturation bezeichnet einen Prozess der Angleichung an einen (beliebigen) Standard
2. Assimilation bezeichnet einen Zustand der Ähnlichkeit zu einem (beliebigen) Standard nach erfolgter Angleichung
3. Integration bezeichnet einen Zustand des Gleichgewichts (zwischen einer Person und den sie betreffenden Relationen)

Dieter Fuchs (vgl. Fuchs 1995) weist in der Diskussion zur Verwendung der beiden Begriffe »Integration« und »Assimilation« darauf hin, dass man in der Vorstellung von einem gesellschaftlichen Zusammenleben davon abkommen sollte, eine möglichst große Einheitlichkeit zu erreichen. Das Ziel sollte seiner Meinung nach die Ermöglichung eines friedlichen Nebeneinanders verschiedener Gruppen in der Gesellschaft sein. So unterscheidet Fuchs zwei Modelle, wie VertreterInnen der Mehrheitsgesellschaft mit VertreterInnen von Minderheiten umgehen können:

„Ein geschlossenes System entsteht dann, wenn ich einseitige Anpassungs-leistungen erwarte (Assimilation). Ein offenes System entsteht, wenn jeder seine Eigenart vertreten kann und ein Miteinander ermöglicht wird, ohne die Selbständigkeit des Einzelnen zu verletzen (Integration). Die Voraussetzung dafür ist, daß es zu Begegnungen und Auseinandersetzungen kommt, bei der beide Seiten lernen können, miteinander umzugehen.“ (Fuchs 1995, S.143)

Als entscheidende Voraussetzung für das Gelingen von Integration sieht Fuchs in der Aneignung und Ausbildung von so genannte Fremdheitskompetenz, die in die Lage versetzen sollte, ohne gegenseitige kulturelle Anpassung/Angleichung miteinander zu leben. Unter dieser sog. Fremdheitskompetenz versteht Fuchs die Fähigkeit eines Menschen, mit Fremden kooperativ umzugehen und sich mit ihnen ohne Angst vor eigenem Identitätsverlust auseinander zu setzen.

Bisher - und darauf wird im folgenden Kapitel dieser Arbeit noch genauer einge-gangen - forderte die deutsche Integrationspolitik überwiegend eine einseitig aufzu-fassende Assimilation der MigrantInnen an die deutsche Mehrheitsgesellschaft. Eine umfassendere, nämlich beidseitige Auslegung des Assimilationsbegriffs wird allerdings kaum umhinkommen, den Begriff einer durch kulturelle Wechselwirkung ausgezeichneten Akkulturation, i.S. einer nach Bade wechselseitigen Annäherung der Werte, Normen und Praktiken zwischen der Minderheiten- und der Mehrheits-gesellschaft, in das Spektrum einfließender Konnotationen des Assimilationsbegriffs mit einzubeziehen (vgl. Bade 1994, S.40f).

Nach Bade bedeutet Assimilation nicht nur die Anpassung, sondern vielmehr die vollständige gegenseitige Angleichung der Mehr- und Minderheitengesellschaft. Die entsprechende Folge eines derartigen Angleichungsprozesses wäre das Verschwinden von ethnischen Unterscheidungen und Separierungen unterschied-licher Gruppen (vgl. ebd., S.154ff). Idealerweise vollzieht sich dieser Prozess der Assimilation durch die wechselseitige Beeinflussung und Veränderung der Lebensart beider Gesellschaften hin zu einem neuen gemeinsamen kulturellen Miteinander auf der Basis gemeinsamer Werte und Normen. Bade nennt dies auch eine „freiwillige Assimilation“ (ebd., S.156). Dabei können sowohl die Mehrheits- als auch die Minderheitengesellschaft voneinander lernen, vorausgesetzt, es besteht ein gesellschaftliches Klima gegenseitiger Offenheit und Toleranz.

Betrachtet man jedoch die Ausgestaltung der aktuellen Einwanderungspolitik, so findet sich in der Meinungslandschaft überwiegend die Ansicht, eine zielweisende Leitlinie zur Integration hätte maßgeblich die Angleichung der Minderheiten- an die Mehrheitsgesellschaft zu fordern. In einer derartigen gesellschaftlich-politischen Lage herrscht ein Anpassungsdruck ausübendes Klima, das der zugewanderten Minderheit in einer einseitig artikulierten Auffassung der Integration nahe legt, ihre ethnisch-kulturelle Identität aufzugeben und stattdessen die Werte und Verhaltens-weisen der Mehrheitsgesellschaft in eine gleichgerichtete Alltäglichkeit ohne Auffälligkeiten zu übernehmen. Anders gesagt: „Eine Gruppe ist assimiliert, wenn sie jede Abgrenzung zur Mehrheit aufgibt“ (Kälin 2000, S.226).

Der Ende des Jahres 2000 (genauer: am 10. Oktober 2000) im politischen Diskurs in der Einwanderungsdebatte in Deutschland aufgekommene Begriff der deutschen Leitkultur ist ein Beispiel für die Forderung einer einseitigen Assimilation von MigrantInnen an die deutsche Mehrheitsgesellschaft. Friedrich Merz (CDU) schreibt in seinem Papier zur deutschen Leitkultur:

„Ausländer sollen sich gefälligst 'einordnen', 'verpflichten', 'eingliedern'. Und wir helfen ihnen dabei gern mit Zuckerbrot und Peitsche nach, mit Sanktionen und Anreizen.“ (Merz zit. nach Sartorius 2000)

Diese sehr deutliche Formulierung zeigt, dass sich MigrantInnen nach Meinung von Merz in eine, in allen Bereichen in fester Fügung bestehenden und als Maß der Dinge gesetzten, Struktur und Ordnung der deutschen Identität und Kultur einzureihen hätten, um sich letztendlich nicht mehr von der Mehrheit zu unter-scheiden. Hätte jedoch Merz den Begriff der Leitkultur im Sinne seines ‚Schöpfers’ Bassam Tibi[3] verwendet, würde lediglich die Kenntnis der deutschen Sprache von dauerhaft hier lebenden MigrantInnen vorausgesetzt werden. Zudem müsste das Grundgesetz respektiert und die nationalen Gesetze eingehalten werden (vgl. ebd.). Dieser Aspekt gilt jedoch genauso für die deutsche Bevölkerung wie für MigrantInnen. In allen anderen Bereichen darf MigrantInnen genauso wenig wie Deutschen vorgeschrieben werden, was sie zu glauben und zu denken haben. Ihnen ist dieselbe kulturelle Freiheit zu gewähren wie den Einheimischen auch.

Exkurs: Leitkultur

Tibi kritisiert in seinem Buch „Europa ohne Identität? Leitkultur oder Werte-beliebigkeit“ (vgl. Tibi 2001, S.63ff) die Wertebeliebigkeit einer multikulturellen Gesellschaft und prägt in diesem Zusammenhang den Begriff der Leitkultur als eine konsensuelle, aber europäisch geprägte Werteorientierung (vgl. ebd., S.181). Nach Tibi ist ‚Leitkultur’ eine »Friedensstrategie« (Tibi 2001, S.XVI), wobei die Begriffe »Identität« und »Leitkultur« nicht im Blick auf eine ‚deutsche Begrenzung’, sondern auf eine ‚europäische’ verwendet werden sollen. Er fordert innerhalb Europas eine von diesen Prämissen geprägte Leitkultur, die sich, mit dem Ziel der Zusammenführung, die aufnehmende Mehrheitsgesellschaft mit den MigrantInnen teilt.

„Ein in Deutschland lebender Muslim kann durch Integration auf der Basis eines Wertekonsenses als Bürger Mitglied eines Gemeinwesens werden, ohne seine islamische Identität preiszugeben. Integration macht es im Gegensatz zur Assimilation möglich, eine multiple, das heißt kulturell vielfältige Identität zu haben. [...] Einem Leitfaden gleich, stellt eine Leitkultur nur den Rahmen einer Werte-Orientierung dar, beinhaltet also weder Über- noch Unterordnung.“ (Tibi 2000)

Wäre die Leitkultur von Merz in diesem Sinne definiert worden, wäre die Debatte über die deutsche Leitkultur nicht im bekannten Maße entbrannt. Eine von Merz vorausgesetzte, durch die Prägung einer einheitlichen deutschen Leitkultur homogen erscheinende, Gesellschaft existiert in der Realität jedoch nicht, vielmehr ist bereits die bestehende Gesellschaft durch eine kulturelle Vielfalt geprägt und bereichert, die mitunter auch als »Multikulturalität« bezeichnet wird. Tibi allerdings verwehrt sich entschieden gegen den Homogenität vorgebenden Begriff der Multikulturalität, insofern mit diesem Begriff einer einheitlich existierenden Gesellschaft kulturelle Vielfalt als deren Attribut zugewiesen wird. Hinter diesem Begriff steckt seiner Meinung nach der „irrsinnige Glaube, dass kulturelle Gemeinschaften nebeneinander existieren und ihre Werte behalten können, ohne dass dabei Konfliktpotentiale bestehen“ (Tibi 2000).

Auf der Basis der bestehenden Kritik an der Annahme einer durch Toleranz gekennzeichneten, unter dem Begriff der Multikulturalität vereinten und einheitlichen Gesellschaft erscheint die Frage, wie eine ‚deutsche Leitkultur’ überhaupt definiert werden soll, in der sich alle Deutschen wiederfinden können, nur als eine verschärfte Zuspitzung.

Die durch Merz ausgelöste Debatte um den Begriff einer Leitkultur in Deutschland führte zu heftigen innenpolitischen Kontroversen. Fragen zu »Integration« wurden unter diesem Schlagwort neu und zum Teil restriktiver verhandelt. Mittels der Konstruktion einer Wir-Gruppe (‚Wir Deutsche’ mit ‚unserer Leitkultur’) wurden in diesem Diskurs all jene ausgeschlossen, die dieser Gruppe nicht angehören.

Andere PolitikerInnen sind jedoch der Meinung, dass eine Integrationspolitik, die auf einseitige Assimilation abzielt, nicht wie erwünscht funktionieren kann (vgl. Özdemir 1999, S.218). Vielmehr wird sogar als Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration die Überwindung der gängigen Vorstellung von der Anpassung einer Minderheit an eine Mehrheit in einer Gesellschaft genannt. Integration kann demnach als Prozess verstanden werden, in dem sich über eine längere Zeit hinweg gegenseitige Annäherungen (der MigrantInnen und der Aufnahme-gesellschaft) im kulturellen Selbstverständnis ergeben, wobei es sich um eine komplementäre Entwicklung handelt, in der sich zugleich die Kultur der Mehrheits-gesellschaft verändert (vgl. Funcke 1993, S.25).

Wenn man nun »Integration« als einen Prozess der gegenseitigen Annäherung der MigrantInnen und der Aufnahmegesellschaft auffasst, so können die an diesem Integrationsprozess Beteiligten im Laufe dieses Prozesses als angestrebtes Ziel eine je eigene neue kulturelle Identität entwickeln. Da der Begriff der Kulturellen Identität ein sehr umstrittener ist, wird im Folgenden näher darauf eingegangen.

2.4 Kulturelle Identität - Begriffsexplikation

Eine Begriffsexplikation von »Kultureller Identität« setzt nach Ansicht der Autorinnen der vorliegenden Arbeit eine, wenngleich auch kurze, Auseinandersetzung mit den beiden Begriffen »Kultur« und »Identität« voraus. In der Bundesrepublik Deutsch-land hat sich um 1970 ein erweiterter Kulturbegriff etabliert, der nicht nur künstlerisches Schaffen, sondern auch Alltagshandlungen mit einbezieht (vgl. Engler 1992, S.4ff). Kultur ist somit in einer umfassenden Bedeutung die Gesamtheit der unterschiedlichen geistigen und materiellen, der verstandes- und gefühlsmäßigen Merkmale, die eine bestehende Gesellschaft oder eine gegebene soziale Gruppe kennzeichnen. Kultur ist jedoch nicht als etwas Statisches aufzufassen. Kultur wird in einer Gesellschaft in der Generationenfolge in Gestalt gemeinsamer Werte und Überzeugungen in einer Gesellschaft, in deren Sprache und anderen Symbolsystemen sowie deren Regeln und Institutionen verändert und tradiert (vgl. Liegle 1991, S.215).

Das Wort »Identität« wird in seiner etymologischen Bedeutung im Wörterbuch der deutschen Sprache (vgl. Kluge 1999) als Wortbildung aus dem 18. Jahrhundert beschrieben. Als Wurzel wird das lateinische Wort „idem“, was „derselbe“ bedeutet, festgehalten. In der Soziologie hat George Herbert Mead ein Konzept der Genese von menschlicher, personaler Identität entwickelt und in seinen Chicagoer Vorlesungen zwischen 1927 und 1930 vorgestellt.[4] In der erziehungs-wissenschaftlichen Diskussion wird der Identitätsbegriff vieldeutig benutzt und verstanden. Mollenhauer verweist auf einen inflationären Gebrauch des Begriffs und deutet zu Recht darauf hin, dass die durch eine damit zwangsläufig einhergehende uneinheitliche Konnotierung entstehende Unschärfe des Begriffs weder die theoretische Auseinandersetzung noch eine praktische Brauchbarkeit und Umsetzung fördert (vgl. Mollenhauer 1983, S.156f). Im Rahmen der vorliegenden Arbeit scheint es nach Ansicht der Autorinnen weder möglich noch relevant, die einzelnen Identitätstheorien jeweils detailliert und ausführlich darzustellen und zu diskutieren. Es wird vielmehr versucht, den Identitätsbegriff in Beziehung zu dem Begriff »Kulturelle Identität« zu setzen und ihn schließlich im Hinblick auf die praktisch-pädagogische Relevanz im Kapitel 6 zu erörtern.

Die Klärung des Begriffs der personalen Identität ist an dieser Stelle insofern von Belang, als mit »Kultureller Identität« die bewusste oder unbewusste Identifizierung einer Person mit einer Kultur gemeint ist.

“Der Begriff der ‚Identität’ ist leider alles andere als klar und wird uneinheitlich verwendet. Er umfasst aber einen Bedeutungskern, der Soziologie und Psychologie gemeinsam ist. Identität beinhaltet danach die Definition einer Person als einmalig und unverwechselbar durch die soziale Umgebung wie durch das Individuum selbst.“ (Oerter u.a. 1987, S.295)

Mit dem erweiterten Begriff der »Patchwork-Identität« wird schließlich in der Post-moderne darauf hingewiesen, dass Menschen zunehmend Wandernde zwischen den Kulturen sind und ganz unterschiedliche transkulturelle Erfahrungen in ihre Identität integrieren.

Um nun auf den zusammengesetzten Begriff »Kulturelle Identität« einzugehen, kann man vorab anmerken, dass ebenso wie der Begriff der Integration der Begriff der Kulturellen Identität ein schillernder ist. Auernheimer geht unter anderem davon aus, dass ethnische sowie kulturelle Besonderheiten der Menschen im Laufe von kapitalistischen Entwicklungen verschwinden, da sie durch den damit verbundenen Modernisierungsprozess keine gesellschaftlich relevanten Funktionen mehr erfüllen und somit obsolet werden. In diesem Deutungszusammenhang wird ein konservatives Bild von Kultureller Identität und Ethnizität gezeichnet und durch Rückständigkeit charakterisiert (vgl. Auernheimer 1992, S.119ff). Wolf-Dietrich Bukow hingegen vertritt die Ansicht, dass für die Organisation von modernen Gesellschaften ethnische bzw. kulturelle Unterschiede zwar belanglos sind, betont dabei jedoch die beträchtlichen individuellen Auswirkungen der Multikulturalität des Alltags auf jedes einzelne Gesellschaftsmitglied. Die individuelle Einstellung und persönliche Identität wird seines Erachtens immer mehr zur Privatsache (vgl. Bukow u.a. 1992, S.136f).

Bei dem Begriff »Kulturelle Identität« handelt es sich fast ausschließlich um ein soziales Konstrukt. Dabei genügt es nach Ansicht der Autorinnen dieser Arbeit nicht, Kulturelle Identität als soziales Konstrukt zu beschreiben, ohne dabei deren Funktionen zu berücksichtigen, beispielsweise im Hinblick auf die individuelle Identitätsfindung. Jedes Individuum bezieht fast zwangsläufig im Zuge seiner Identitätsfindung Stellung in Bezug auf Geschlecht, Klassenzugehörigkeit und ethnische Herkunft. Quer zu sozialen Klassen, Gruppen und Geschlechtern mit gemeinsamen historischen, sozialen und politischen Erfahrungen gibt es Unterschiede, die sich in Sprache und Kultur widerspiegeln. Diese Unterschiede spielen eine wichtige Rolle für den mit Abgrenzungen und Identifizierungen einhergehenden Individuationsprozess jedes Einzelnen. Die Identitätsbildung verläuft dynamisch, prozesshaft und ist nie abgeschlossen, womit auch die Kulturelle Identität einer Person nie als etwas dauerhaft Festgelegtes oder Endgültiges betrachtet werden kann (vgl. ebd., S.128f).

Nach Auernheimer haben Minderheiten das Recht und die Möglichkeit, ihre kollektive Identität selbst zu definieren, und sollen frei zu ihrer ethnischen Herkunft Stellung beziehen können. Diese freie und individuelle Stellung beziehende Entscheidung setzt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der jeweiligen Kultur voraus. Eine Unterstützung der geforderten Auseinandersetzung sei jedoch aufgrund einer verfehlten Bildungspolitik für MigrantInnen nicht gegeben. Daher lehnt Auernheimer jeglichen Zwang zu einem ethnischen Bekenntnis ebenso wie den Zwang zu einer Verleugnung der Herkunftskultur ab (vgl. ebd., S.130).

Ersichtlich ist auch, dass der Begriff »Kulturelle Identität« in deterministischen und determinierenden Konzepten verwendet wird, in denen die Herkunft essentieller Merkmale der personalen Identität der Kulturellen Identität zugerechnet werden. Einer derart anklingenden Annahme einer unveränderbaren kulturellen Basisidentität steht das grundsätzlich andere Konzept Kultureller Identität gegen-über, welches einen lebenslangen Identitätsbildungsprozess beinhaltet. Die Haupt-kritik an den deterministischen Ansätzen ist, dass sie mit der deterministischen Charakterisierung der Kulturellen Identität etwas zu Klärendes voraussetzen, denn damit „werden wie Barth feststellt, die zentralen Fragen nach der Genese, Struktur und Funktion ethnischer Gruppen ausgeklammert" (Lentz 1995, S.25).

Aus dem statischen Konzept einer kulturellen Prägung resultiert auch die Vermutung, dass es bei Veränderungen des kulturellen Umfeldes von Individuen, die in ihrer Identität festgelegt sind, zwangsläufig zu Kulturkonflikten kommen muss bzw. Identitätskrisen entstehen müssen. Eine derartige Deutung könnte jedoch die Konsequenz nach sich ziehen, dass die objektiv sichtbaren Lebensumstände, die Benachteiligungen und zum Teil Diskriminierungen nicht mehr als Ursachen der Probleme von MigrantInnen untersucht werden. In einer deterministischen Konzeptualisierung des kulturellen Identitätsbegriffs werden MigrantInnen wegen ihrer Verhaftung in ihrer „traditionellen“ Kultur als so genannte „Opfer der Moderne“ dargestellt.

„Statt eines genetischen Stigmatas, wie in den Rassentheorien, wird Angehörigen ethnischer Minderheiten ein soziales, kulturelles Stigma zugeschrieben, dem sie genauso wenig entkommen können.“ (ebd., S.28)

Kulturelle Differenzen sind nach Lentz nicht objektiv vorhanden, sondern werden in einem Prozess der gegenseitigen Grenzziehung hergestellt (vgl. ebd., S.32). Dabei soll jedoch die Tatsache von kulturellen Unterschieden nicht geleugnet werden. Ethnizität dient dabei als Ordnungssystem für das ‚Innen’ und ‚Außen’ von sozialen Gruppen und ist von großer Bedeutung für die Konstruktion kollektiver sowie individueller Identitäten.

2.5 Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass hinter dem vielschichtigen Begriff der Integration bislang kein im Hinblick auf gesellschaftliche Analysen und als Diskussionsgrundlage wünschenswert erscheinendes einheitliches Konzept steht. Eine allgemeingültige Definition des Integrationsbegriffs konnte den verschiedenen herangezogenen Quellen nicht entnommen werden; es wurde im bisherigen Verlauf der Arbeit stattdessen versucht, den Begriff ausdifferenziert darzustellen. »Integration« bleibt demnach ein ‚schillernder’ Begriff, der jedenfalls einen Prozess beschreibt und keineswegs eine eindeutige Zielkategorie, die fraglos übernommen werden kann.

Der Begriff »Integration« wurde ausdifferenziert in vier Dimensionen, woraus sich nach Meinung der Autorinnen dieser Arbeit Indikatoren für »Integration« ableiten lassen und die für die Beantwortung der Fragestellung herangezogen werden können, wie die Ergebnisse von Integrationsmaßnahmen im Hinblick auf ihren Erfolg zu bewerten seien. Die Indikatoren sind folgende:

1. Strukturelle Dimension
2. Kulturelle Dimension
3. Soziale Dimension
4. Persönliche oder identifikatorische Dimension

Im nachfolgenden Kapitel wird nun auf die Geschichte Deutschlands als Einwanderungsland eingegangen. Im Anschluss daran werden ausgehend von der aktuellen sozialen Situation von AusländerInnen in Deutschland die Integrations-verständnisse der führenden politischen Parteien Deutschlands aufgezeigt.

Kapitel 3: "Einwanderungsland Deutschland" - Integrationskonzepte und -modelle

Dieses Kapitel gibt eine kurze Einführung in die Geschichte Deutschlands als Einwanderungsland (vgl. 3.1) und verweist auf die aktuelle Situation von Ausländer-Innen in Deutschland (vgl. 3.2). Anschließend werden diverse Integrationskonzepte und -modelle (vgl. 3.3) vorgestellt, wobei im Speziellen auf das Konzept der Interkulturellen Pädagogik eingegangen wird (vgl. 3.3.2). Im Anschluss daran werden ausgewählte inländische Integrationskonzepte einzelner Parteien dargestellt (vgl. 3.3.2) sowie ein europäisches Integrationsverständnis (vgl. 3.3.2) beschrieben.

Bezug genommen wird in diesem Kapitel auf Literatur u.a. von Bade, Beger, Treibel[5] sowie Terkessidis, Özdemir, Sassen, Blomberg, Korte/Schmidt und Santel/Weber.

Als Grundlage für die Skizzierung der Integrationskonzepte der einzelnen Parteien dienen aktuelle Drucksachen, die von VertreterInnen der einzelnen Parteien auf Anfrage hin zugesandt wurden sowie aktuelle Stellungnahmen der PolitikerInnen und Publikationen aus dem Internet.

Mark Terkessidis (Psychologe und Redakteur) und Cem Özdemir (Politiker) können aus persönlichen Erfahrungen heraus zu dem Thema der Einwanderung Stellung beziehen. Sie sind Kinder der so genannten »Zweiten Generation«. Gisela Blomberg arbeitet als Übersetzerin von Türkisch ins Deutsche und erhält so tiefe und persönliche Einblicke in das Leben von MigrantInnenfamilien in Deutschland und die damit verbundenen Probleme. Saskia Sassen (Professorin für Stadtplanung) zeichnet ein Bild der „Fremden“ in Europa als Chance und plädiert für eine aktuelle Einwanderungspolitik, die sich an den historischen Erfahrungen orientieren soll. Aus soziologischer und rechtswissenschaftlicher Perspektive heraus haben sich Bernhard Santel (Referent für Zuwanderung) und Herrmann Korte (Soziologe) zusammen mit Alfred Schmidt (Soziologe) sowie Albrecht Weber (Rechtswissenschaftler) mit der Thematik der Zuwanderung beschäftigt.

3.1 Deutschland als Einwanderungsland – Geschichtlicher Rückblick

3.1.1 Einführung

Seit dem Jahr 2000 ist Bewegung in die Diskussion um die Einwanderungs- und Integrationspolitik in Deutschland gekommen. Dies zeigt nicht zuletzt der Sechste Familienbericht (vgl. dazu 6. Familienbericht BMFSJF 2000), der dezidiert die Notwendigkeit familienpolitischer Konsequenzen für Familien ausländischer Her-kunft hervorhebt.

Durch die fortwährende Leugnung der Einwanderungsrealität, wörtlich der Aussage ‚Deutschland ist kein Einwanderungsland’, wurden über längere Zeit hinweg notwendige Reformschritte wie ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht sowie die rechtliche Gleichstellung von MigrantInnen und deren politischen Partizipations-chancen verhindert und sogar teilweise blockiert (vgl. Terkessidis 2000, S.56f).

„Die Nichtanerkennung der entstandenen Einwanderungssituation wurde gebündelt in der Formel vom >Nicht-Einwanderungsland< Deutschland. Diese Nicht-Anerkennung begründete in den 1970er und frühen 1980er Jahren unter dem Stichwort >Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung< diverse politische Defensivmaßnahmen.“ (Bade 2001, S.53)

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass Deutschland seit 1945 de facto ein Einwanderungsland ist, jedoch wird diese Tatsache erst in diesen Tagen[6] offiziell von der Regierung nicht mehr geleugnet. De jure konnte man diese Behauptung jedoch lange Zeit in dieser Weise aufrechterhalten, denn das hiesige Staatsbürgerrecht basierte bis 1999 auf dem Recht der deutschen Abstammung, dem so genannten Blutrecht »jus sanguinis«.

„Vereinfacht ausgedrückt, basiert das Staatsbürgerrecht der europäischen Staaten entweder auf dem Geburtsort (jus soli) oder auf der Abstammung (jus sanguinis) [ ... ]. Deutschland und die Schweiz stützen sich auf das jus sanguinis, das heißt, im Lande geborene Ausländer müssen sich einbürgern lassen, um die Staatsbürgerschaft zu erwerben.“ (Sassen 1996, S.134 )

In Deutschland wurde schließlich ab dem 1. Januar 2000 ein neues Staats-bürgerrecht erlassen. Demnach erhalten in Deutschland geborene Kinder von AusländerInnen, die bereits längere Zeit in Deutschland leben, automatisch zwei Staatsbürgerschaften. Bis zum Alter von 23 Jahren müssen sie sich dann für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Die deutsche Gesetzgebung rückte von dem seit der Kaiserzeit (1913) gültigen Prinzip des »jus sanguinis« (Blutrecht) ab und erweiterte es mit zusätzlichen Elementen des »jus soli« (Geburtsortprinzip) (vgl. Seidel 2001, S.1).

Die in der Vergangenheit von den PolitikerInnen ständig wiederholte Behauptung „Deutschland ist kein Einwanderungsland“ hatte zur Folge, dass eine dauerhafte Integration von MigrantInnen lange Zeit nicht als Thema im politischen Diskurs zur Debatte stand.

In diesem Kapitel soll dargestellt werden, zu welchem Zeitpunkt der Geschichte die Integration von MigrantInnen in der deutschen Politik eine Rolle gespielt hat. Im Vordergrund steht dabei die Zeit der Gastarbeiteranwerbung sowie die Zeit nach dem Anwerberstopp, der eine entscheidende Wende in der deutschen Ausländerpolitik darstellte.

3.1.2 Anwerbephase und Anwerberstopp - 'Gastarbeiterpolitik'

Die Jahre 1955 bis 1973 - Anwerbephase

In der Bundesrepublik Deutschland waren im Zeitraum von 1955 bis 1973 politisches Klima, gesellschaftliches Leben und wirtschaftliche Produktion mit beeinflusst durch die so genannte »Gastarbeiterpolitik«. Gezielt wurden aus-ländische Arbeiter (vorwiegend männliche Arbeitnehmer) angeworben, um die durch das Wirtschaftswunder entstandenen Engpässe im deutschen Arbeitsmarkt auszugleichen. Diese angeworbenen ausländischen Arbeitnehmer wurden vor-wiegend in Branchen des sekundären Sektors (z.B. Baugewerbe, Bergbau, Eisen- und Metallindustrie) beschäftigt, der - ebenso wie die Landwirtschaft - für die einheimische Bevölkerung immer unattraktiver wurde (vgl. Treibel 1999, S.56).

Angemerkt sei jedoch auch, dass bereits vor dem Jahre 1955 einige hundert italienische Landarbeiter von baden-württembergischen Bauern in Eigeninitiative angeworben wurden. Den Bauern war der Nachwuchs in der arbeitsintensiven Landwirtschaft ausgegangen, da die Arbeit auf dem Lande für die einheimische Bevölkerung nicht sehr attraktiv war und wohl immer noch nicht ist (vgl. Meier-Braun 1986, S.12f). Der erste offizielle Anwerbervertrag[7] wurde von der Bundesanstalt für Arbeit am 20. Dezember 1955 in Rom unterzeichnet und mit Italien abgeschlossen. Im Anschluss daran folgten weitere Verträge mit Spanien (1969), Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968) (vgl. Treibel 1999, S.60f).

Erwähnenswert ist dabei die Tatsache, dass in diesen Jahren zwischen Ausländern »erster« und »zweiter Klasse« unterschieden wurde, mit jeweiligen verschiedenen Begünstigungen bzw. Restriktionen. »Gastarbeiter erster Klasse« waren Arbeitnehmer, die aus den kapitalistisch geprägten europäischen Anwerberländer kamen, und »Gastarbeiter zweiter Klasse« waren diejenigen, die aus den außereuropäischen Ländern und dem damals sozialistischen Jugoslawien angeworben wurden. Den Gastarbeitern »zweiter Klasse« wurde beispielsweise die Möglichkeit der Familienzusammenführung verwehrt. Weiterhin wurde die Aufenthaltserlaubnis der türkischen und marokkanischen Gastarbeiter auf zwei Jahre[8] begrenzt (vgl. Blomberg 1999, S.16f). Im Jahre 1973 wurde von der Bundesregierung Deutschland ein Anwerberstopp erlassen; ab dem 23. November 1973 durften keine Anwerbungen von Arbeitnehmern aus Nicht-EG-Staaten mehr erfolgen. (Auf diesen Anwerberstopp wird im Folgenden noch genauer eingegangen.)

‚Gastarbeiterpolitik’

Wie die Bezeichnung ‚Gastarbeiter’ schon verrät, wurde die Dauer der Arbeitszeit der angeworbenen ausländischen Arbeiter als begrenzt sowohl von Seiten der deutschen Anwerber als auch von Seiten der Gastarbeiter angesehen. Als Arbeitskräfte waren sie erwünscht; aber es war ersichtlich, dass ihr Aufenthalt nicht auf Dauer angelegt war und es auch nicht sein sollte - aufgrund dieser Perspektive waren weder Eingliederungshilfen für diese Gastarbeiter vorgesehen, noch gab es Bemühungen um Konzepte für deren Einbürgerung. Bis es zur Formulierung spezieller Gesetze kam, die auf die veränderten ausländerpolitischen Belange des Landes Bezug nahmen, existierte lediglich eine Verordnung über ausländische Arbeitnehmer und die Ausländerpolizeiverordnung (APVO), die noch aus dem Dritten Reich (1938) stammten (vgl. Blomberg 1999, S.18).

"So lautet §1 der APVO: »Der Aufenthalt wird Ausländern erlaubt, die nach ihrer Persönlichkeit und dem Zweck ihres Aufenthaltes im Reichsgebiet die Gewähr dafür bieten, dass sie der ihnen gewährten Gastfreundschaft würdig sind«."(Santel/Weber 2000, S.111)

Die Gesetzeslage änderte sich erst zehn Jahre nach der ersten Anwerbephase im Jahre 1965 mit der Verabschiedung des so genannten Ausländergesetzes durch den Bundestag. Durch dieses Gesetz sollte laut Blomberg der Aufenthalt der Gastarbeiter an die Bedürfnisse der Wirtschaft angepasst und größtenteils in das Ermessen der Behörden gestellt werden; es brachte somit keine lebensweltlichen Verbesserung für die ausländischen Arbeitnehmer (vgl. Blomberg 1999, S.18).

Der Anwerberstopp im Jahr 1973 und seine Folgen

Anfang der 70er Jahre wurden die anfangs relativ kurzen Aufenthaltszeiten der ausländischen Arbeitnehmer immer länger und der Nachzug von Familienangehörigen immer häufiger. Diese Veränderung wurde zudem durch ein neues Gesetz der Bundesregierung im Jahre 1971, welches eine Erleichterung der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen beinhaltete, noch verstärkt (vgl. Beger 2000, S.28). Vor allem bei den türkischen Gastarbeitern war der Unterschied in den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zwischen deren Heimatland und Deutschland am stärksten ausgeprägt. Somit war gerade für sie der Anreiz, in Deutschland zu bleiben, beträchtlich. Aus den so genannten Gastarbeitern wurden dauerhafte Einwanderer (vgl. Korte/Schmidt, 1983 S.16f), und es gab erste Anzeichen dafür, dass sich die Einwohner-Situation in Deutschland im Hinblick auf die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung merklich veränderte. 1973 lebten schließlich knapp 4 Mio. ausländische Staatsangehörige in Deutschland (vgl. Beger 2000, S.27). Um den weiteren Zuzug zu stoppen, wurde am 23. November 1973 im Kontext der ökonomischen Krise (‚Ölkrise’) ein Anwerberstopp verhängt. Dies scheint jedoch nur ein vorgeschobener Grund gewesen zu sein, denn bereits in den Jahren 1966/1967 konnte man erste Tendenzen wachsender Fremdenfeindlichkeit feststellen. Es war die Zeit wirtschaftlicher Flaute und einer daraus resultierenden hohen Arbeitslosigkeit. Politische wie gesellschaftliche Diskussionen, die in der Situation dieser Zeit geführt wurden, brachten die Vor- und Nachteile von Ausländerbeschäftigung immer wieder zur Sprache (vgl. Terkessidis 2000, S.25). Die ‚Ölkrise’ bot einen willkommenen Anlass, das Problem der Ausländer-beschäftigung restriktiver anzugehen. Man konzentrierte sich vorwiegend auf die Einwanderungssituation, während die Integration der anwesenden Gastarbeiter nicht zur Diskussion stand:

"Über alle politischen Lager hinweg herrschte die Auffassung vor, die Anwesenheit von Ausländern sei ein Übergangsproblem, das sich mit der Zeit von selbst lösen werde." (Santel/Weber 2000, S.111)

Es folgte die Zeit nach dem Anwerberstopp, die als eine wichtige Phase für den weiteren Verlauf der deutschen Ausländerpolitik angesehen werden kann, da in diesem Zeitraum in nicht unerheblichem Maße vorübergehende Arbeitsaufenthalte der Gastarbeiter in dauerhafte Einwanderungen umgewandelt wurden und somit Integrationsangebote notwendig erscheinen mussten.

Mittels des Anwerberstopps wurde zwar die Anzahl der ausländischen Arbeitskräfte gesenkt, jedoch blieb die von der Bundesregierung erhoffte Rückwanderung aus (vgl. Korte/Schmidt 1983, S.18). Für die bereits in Deutschland beschäftigten Ausländer bestand vor dem Anwerberstopp die Möglichkeit, durch einen weiteren Anwerbervertrag das Recht zu erhalten, wieder nach Deutschland zu kommen, falls sie sich dazu entscheiden sollten, in ihr Heimatland zurückzukehren. Jetzt wurde den Gastarbeitern, die nicht aus EU-Ländern stammten, schnell deutlich, dass sie die Möglichkeit einer zweiten Einreise nicht mehr hatten. Anstatt also – wie von der Bundesregierung erhofft – in ihr Heimatland zurückzukehren, organisierten die Gastarbeiter stärker als bisher den Nachzug ihrer Familien nach Deutschland. Dies galt vor allem für „türkische und jugoslawische Arbeiter, aber auch für Arbeitskräfte aus Spanien und Portugal, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht der EU angehörten“ (Özdemir 1999, S.88).

Ein zusätzlicher Anreiz für eine weitere Beschleunigung des verstärkten Familiennachzugs wurde 1975 durch den Neubeschluss der Kindergeldregelung geschaffen. Diese Kindergeldregelung beinhaltete eine starke Erhöhung des Kindergeldes für Kinder, die im Bundesgebiet lebten, im Gegensatz zu den Kindern, die im Ausland lebten. Verständlicherweise stellte diese einseitige Erhöhung des Kindergeldes eine starke monetäre Verlockung für die ausländischen Gastarbeiter dar, die auf die Entscheidung, die gesamte Familie nach Deutschland zu holen, Einfluss nahm (vgl. Korte/Schmidt 1983, S.19).

Der verstärkte Familiennachzug hatte insgesamt eine veränderte Zusammen-setzung der ausländischen Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland zur Folge.

„Die Zusammensetzung der »Ausländerbevölkerung« änderte sich. Aufgrund des Zuzugs von Kindern, Ehegatten und Geburten wuchs die Zahl der Nichterwerbstätigen im Vergleich zu den Arbeitnehmern.“ (Özdemir 1999, S.89)

Ausländische Arbeitnehmer, die sich in der BRD auf Dauer niedergelassen hatten, wurden von der einheimische Bevölkerung zunehmend als potentielle Konkurrenten um begrenzte Ressourcen wie zum Beispiel Wohnraum und Arbeitsplätze empfunden. Die Politik sah sich nun ‚gezwungen’, sich Gedanken über die erforderlichen Integrationsmaßnahmen der wachsenden Anzahl von ausländischen Arbeitnehmern und deren Familien zu machen, denn die Anzeichen für den dauerhaften Verbleib der einstigen Gäste im Land der Gastgeber waren unübersehbar:

"Der Zuzug von Ehepartnern und Kindern war und ist der wohl deutlichste Ausdruck einer auf Dauer angelegten Niederlassung und stand damit stärker als alle anderen Wanderungsformen in klarem Widerspruch zu der lange verbreiteten These >Deutschland ist kein Einwanderungsland<." (Santel/ Weber 2000, S.113)

Der unübersehbare Wandel im Gefüge der faktischen gesellschaftlichen Gegebenheiten führte zu einem Bewusstseinswandel im politischen Diskurs, der sich auch auf der Ebene der verwendeten Begrifflichkeiten abzuzeichnen begann.

"Ihren sinnfälligen Ausdruck fand diese Zeitgeiständerung im Wechsel der Begrifflichkeiten: An die Stelle der nunmehr als ausgrenzend empfundenen Bezeichnungen >Gastarbeiter< und >Fremde< traten die >politisch korrekten< Begriffe >ausländische Mitbürger< und >Zuwanderer<, zuweilen auch >Einwanderer<." (ebd., S.112)

3.1.3 Entstehung des Integrationsgedankens und erste Integrationsmaßnahmen von 1973 bis in die 90er Jahre

Die Jahre 1973 – 1977: Ausländerpolitik in Deutschland

»Integration« wurde erstmalig 1973 im Zusammenhang mit dem Anwerberstopp vom 23. November 1973 zu einem erklärten Ziel der deutschen Ausländerpolitik (vgl. Blomberg 1999, S.20). Ein Blick auf die Bevölkerungsstatistik der 70er Jahre zeigt, dass 1979, also sechs Jahre nach dem Anwerberstopp, zwar die Zahl der ausländischen Beschäftigten auf 1,9 Millionen zurückgegangen, die Gesamtzahl der ausländischen Wohnbevölkerung jedoch auf 4,1 Millionen angewachsen war (vgl. Treibel 1999, S.60). Integrationsmaßnahmen für die MigrantInnen mussten, wie bereits oben erwähnt, somit auf längere Sicht hin unumgänglich erscheinen.

Die in diesen Jahren tatsächlich ins Auge gefassten und durchgeführten Integrationsmaßnahmen zielten jedoch vorwiegend auf eine Verbesserung der Wohnraumversorgung und eine Lösung des Problems der räumlichen Konzentration von rechtmäßig in Deutschland lebenden AusländerInnen in Ballungsgebieten ab. Durch diese Maßnahmen könnte nach Meinung der damaligen Bundesregierung der Soziale Frieden und die Innere Sicherheit gesichert werden (vgl. Terkessidis 2000, S.27f).

Durch die so genannte »Zuzugssperre«, die von 1975 bis 1977 vom Bundes-ministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) für bestimmte Gebiete des Bundesgebietes erlassen wurde, wollte die Bundesregierung der Marginalisierung der MigrantInnen in so genannten »Ghettos« entgegenwirken. Die aus der Zuzug-sperre resultierende weitläufigere Verteilung der AusländerInnen im gesamten Bundesgebiet stellte allerdings nach Ansicht der Autorinnen der vorliegenden Arbeit nicht wirklich eine Lösung des Marginalisierungsproblems dar, sondern es erfolgte größtenteils nur eine Aufhebung der Lokalisierung der Marginalisierung - die angestrebte Aufhebung der Problematik beschränkte sich somit auf eine stellenweise auf die Aufnahmegesellschaft entschärfend wirkende Verteilung der Folgeprobleme von nach wie vor unverändert relevanten Integrationsproblemen erster Ordnung der AusländerInnen.

Des Weiteren wurden erste Integrationsbemühungen im Hinblick auf die »Zweite Generation« angestrebt. Beispielsweise wurden im Kindertagesstättenbereich ebenso wie im schulischen und beruflichen Bereich Integrationshilfen (so genannte »Hilfen zur Anpassung an die deutschen Verhältnisse«) sowie Sprachkurse vermehrt angeboten (vgl. Heßler 1993, S.137). Sozialen Konflikten, die für die Gesellschaft durch die AusländerInnen entstehen konnten, sollte dadurch vorgebeugt werden. Bemerkenswert ist der Umstand, dass der Fokus bei der Betrachtung der Herkunft von Problemen im gesellschaftlichen Zusammenleben ausschließlich auf die Gruppe der AusländerInnen gerichtet wurde. Anhand von Stellungnahmen der Regierung sowie in Berichterstattungen wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die AusländerInnen als ‚das Problem’ empfunden wurden: „Sozialer Zündstoff“ oder „soziale Zeitbombe“ waren die Begriffe, die im Zusammenhang mit der »Zweiten Generation« immer wieder genannt wurden (vgl. Terkessidis 2000, S.29).

Von den AusländerInnen wurde in einer quasi logischen Konsequenz dieser einäugigen Fokussierung eine Anpassung an deutsche Verhaltensstandards erwartet. Dieses erste ‚Integrationskonzept’ basiert auf einem Selbstkritik aussparenden Bildnis unhinterfragbarer deutscher Kultur. Von »Integration« kann man zu dieser Zeit also gar nicht sprechen, eher von »Assimilation«.

Erster Beauftragter der Bundesregierung für Integration

1978 wurde schließlich ein neuen Anforderungen entsprechendes innenpolitisches Amt geschaffen, das Amt des „Beauftragten der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“.

„Die unvermeidliche Anerkennung der faktischen Einwanderung macht eine Abkehr von den Konzepten der ‚Integration auf Zeit’ erforderlich. An ihrer Stelle muß ein Maßnahmenbündel treten, das den Bewilligten die Chance zu einer vorbehaltlosen und dauerhaften Eingliederung eröffnet.“ (Özdemir 1999, S.93)

Zu den wesentlichen Aufgaben dieses Amtes gehörte die Förderung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer ebenso wie die Förderung ihrer Rückkehr-bereitschaft sowie eine grundlegende Verbesserung der Verständigung mit der einheimischen, deutschen Bevölkerung (vgl. Blomberg 1999, S.20). Der frühere Düsseldorfer Ministerpräsident Heinz Kühn (SPD), der das Amt innehatte, entwarf ein Papier (‚Kühn-Memorandum’) zur Eingliederung der ausländischen Arbeit-nehmer, in dem er die dauerhafte Integration der AusländerInnen seitens der Politik forderte. Als unabdingbare Grundlage dieser Forderung schlug er bereits damals nicht nur die Einführung eines kommunalen Wahlrechts, sondern ebenso eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor. Ausländischen Jugendlichen im Alter von bis zu 18 Jahren, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsen waren, sollte eine ‚Optionseinbürgerung’ von der Politik angeboten werden (vgl. Blomberg 1999, S.94). Durch die vorgeschlagene grundlegende Veränderung im Staats-angehörigkeitsrecht, die das Angebot des Rechts auf politische Wahl und Mitgestaltung durch die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft enthielt, sah Kühn die Möglichkeit der Integration für die AusländerInnen ins politische Leben gegeben.

Allerdings hatte Kühn mit seinen Forderungen keinen durchschlagenden politischen Erfolg. Das Memorandum wurde ad acta gelegt; die Politik verfolgte andere Ziele. Kühns Forderung wurde erst 20 Jahre später teilweise in einer Reform des Staatsbürgerrechts erfüllt.

„Der SPD-Politiker kritisierte die bisherige Politik, die zu sehr von arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten geprägt worden sei. Kühn verlangte die Anerkennung der ‚faktischen Einwanderung’ und auch ein Kommunalwahlrecht für Migranten. Die SPD/FDP-Koalition blieb aber weit hinter solchen Forderungen zurück und lehnte Kühns Vorschläge für ein Ausländerwahlrecht oder für Einbürgerungserleichterungen bei Jugendlichen ab.“ (Meier-Braun 2001, S.1)

Integration und Rückkehrforderung in den 80er und 90er Jahren

Einer der Schwerpunkte der Ausländerpolitik im Jahre 1982 wurde von der damals neu gewählten CDU/CSU/FDP-Koalition vor dem Hintergrund der Beibehaltung des Anwerbestopps von 1973 sowie einer verstärkten Begrenzung des Familien-nachzugs und der Förderung von Rückkehrabsichten auf Maßnahmen zur Integration der AusländerInnen gelegt. Inhaltlich bestand diese Ausländerpolitik hauptsächlich aus und auf Restriktionen. Eine im November 1993 erlassene Bestimmung verstärkte zusätzlich die Förderung der Rückkehr der AusländerInnen mittels finanzieller Anreize wie der Auszahlung der Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung sowie der Auszahlung von Rückkehrprämien (vgl. Blomberg S.20ff). Hier zeigt sich deutlich die Zweigleisigkeit der damals praktizierten Ausländerpolitik, die Integration und Rückkehrbereitschaft in gleichem Maße förderte.

Ein weiteres Faktum der 80er Jahre war, dass AsylbewerberInnen aufgrund ihrer stetig anwachsenden Zahl immer mehr in den Mittelpunkt der Diskussion um die Ausländerpolitik rückten. In der damaligen wirtschaftlich sehr angespannten Zeit konnte man in weiten Kreisen der Bevölkerung eine erhöhte ausländerfeindliche Grundeinstellung feststellen. Die Ausländerpolitik wurde zunehmend mit der Asylfrage vermischt und sogar gleichgesetzt (vgl. Özdemir 1999, S.97).

„Schon im Bundestagswahljahr 1980, als die Zahl der Asylsuchenden erstmals auf 108 000 anwuchs, erging sich die CDU in Parolen über die »arg strapazierte« Toleranz, die »Scheinasylantenlawine« und das »faktisch unkontrollierte Hereinlassen jedes Wirtschaftsflüchtlings«.“ (ebd., S.99)

AusländerInnen wurden von Seiten der Politik wie von Seiten der Bevölkerung für die angespannte soziale Lage verantwortlich gemacht; die Auseinandersetzung um ausländerfeindliche Parolen, deren Verbreitung und Veräußerung teils den Parteien selbst zugeschrieben werden konnten, stand im Mittelpunkt der politischen Debatten. Die Angst vor kultureller Überfremdung beherrschte zu dieser Zeit die politische wie auch die gesellschaftliche Diskussion um die Ausländerpolitik; der Beitrag ausländischer ArbeitnehmerInnen zur deutschen Volkswirtschaft wurde dabei größtenteils außer Acht gelassen. Politiker wie der damalige Regierende Bürgermeister von Berlin Richard von Weizsäcker sowie der damalige Familien-minister Heiner Geißler standen auf verlorenem Posten, wenn sie darauf aufmerksam machten, dass man gegenüber den einst gerufenen Gastarbeitern auch eine politische Verantwortung tragen sollte, und dabei den Versuch nicht unterließen, deren volkswirtschaftlichen Beitrag in Erinnerung zu rufen (vgl. ebd., S.103f).

„Echte Integration wurde verweigert, die Signale, die immer wieder gesendet wurden, transportierten die eine zentrale Botschaft: die, von den eigentlich unerwünschten »Ausländern«, die man am liebsten sämtlich außer Landes verbracht sähe, zuletzt mit der »Rückkehrhilfe«.“ (ebd., S.105)

Maßnahmen, die auf eine Forcierung der dauerhaften Integration der ausländischen Bevölkerung abzielten, wurden in dieser Zeit von Seiten der Politik nicht zu Wege gebracht.

Erst im Jahre 1991 trat ein neues Ausländergesetz in Kraft mit dem erklärten Ziel der Förderung der Integration der angeworbenen Ausländer und ihrer Familien, ein Gesetz, in dem allerdings wiederum die Begrenzung des Zuzuges von AusländerInnen im Mittelpunkt stand (vgl. Franz 1993, S.75). Interessanterweise wurde gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Gesetzes betont, dass es sich hierbei um einen einmaligen Vorgang handle, da die Integrationskraft der Bundesrepublik Deutschland nicht unerschöpflich sei. Die ehemals angeworbenen Arbeiter behielten weiterhin einen dem eines »Gastarbeiters« nahe kommenden rechtlichen und gesellschaftlichen Status (vgl. ebd., S.76f).

Anzumerken bleibt an dieser Stelle noch die Unbestimmtheit der verwendeten Bezeichnungen, nicht nur bezüglich des Begriffs des Gastarbeiters. Denn es konnte längst nicht mehr von »AusländerInnen« gesprochen werden, da die meisten »AusländerInnen« in Deutschland geboren wurden und aufgewachsen waren. Durch diese Tatsache wurde der Ausländer-Begriff, wie er zur damaligen Zeit verwendet und verstanden wurde, ad absurdum geführt (vgl. Özdemir 1999, S.108f).

„Der in Deutschland verwendete Begriff »Ausländer« entspricht nicht mehr der realen Situation und ist mittlerweile in erster Linie ideologisch. Allerdings ist kein Ausdruck wirklich angemessen.“ (Terkessidis 2000, S.9)

Wie Terkessidis weiterhin festhält wird der Begriff »Ausländer« auch gegenwärtig oft missverstanden oder missverständlich gebraucht, und schlägt den - seiner Meinung nach neutralen Begriff - der »MigrantInnen« vor. Die Autorinnen der vorliegenden Arbeit schließen sich in der Wahl ihrer Terminologie der Meinung Terkessidis an. Der im Folgenden zeitweilig verwendete Begriff der »AusländerInnen« wird lediglich in Bezug auf die nicht-deutsche Staatsangehörigkeit von Personengruppen verwendet, wohingegen der Begriff »MigrantInnen« nicht-deutschstämmige Personen einschließt.

3.2 Die aktuelle Situation von AusländerInnen in Deutschland

An dieser Stelle werden demographische Daten angeführt, welche unter anderem die soziale Situation von AusländerInnen in Deutschland darstellen sollen. Man muss jedoch gleich zu Beginn darauf verweisen, dass die über 7,3 Millionen AusländerInnen, die sich zur Zeit in Deutschland aufhalten, einen sehr heterogenen Teil der Gesamtbevölkerung darstellen, nicht nur unter soziologischen, sondern auch unter statistischen Aspekten. Diese Bevölkerungsgruppe verbindet zunächst nichts anderes als die nicht-deutsche Staatsangehörigkeit. Allerdings sind mit der Kategorie »AusländerInnen« auch die unterschiedlichen Lebenssituationen der einzelnen Bevölkerungsgruppen angesprochen, dazu zählen nicht-deutsch-stämmige ArbeitnehmerInnen mit ihren Familien, Erwerbstätige, SeniorInnen und Jugendliche, Studierende und PraktikantInnen, Flüchtlinge und AsylbewerberInnen. Nicht zu vergessen sind die vielen nationalen Gruppierungen (vgl. dazu Tabelle 1), die die große Vielfalt widerspiegeln, die sich hinter der Kategorie »AusländerInnen« verbirgt.

3.2.1 Demographische Daten

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) veröffentlichte im Jahr 2000 eine Bevölkerungsvorausberechnung für Deutschland bis zum Jahr 2050, die insgesamt einen Bevölkerungsrückgang für die nächsten Jahrzehnte voraussagt. Zudem verweist das BMI in der Vorausberechnung auf einen Anstieg des Anteils älterer Menschen und auf den Anstieg des Anteils der ausländischen Bevölkerung im Jahr 2000 von 13,3% auf 17,1% im Jahr 2050 (vgl. Ulrich/Eridion 2001, S.1).

Auch gesetzliche Veränderungen beeinflussten nachhaltig in den nächsten Jahrzehnten die Bevölkerungsstruktur, so zum Beispiel das seit dem 1. Januar 2000 geltende Staatsangehörigkeitsrecht. Durch die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit soll die Integration von MigrantInnen erleichtert werden. Wenn man unter der Matrix der Staatsangehörigkeit die Bevölkerungs-struktur in Deutschland betrachtet, so spiegelt diese die Herausforderungen, denen sich eine Integrationspolitik zu stellen hat und die sich im Zusammenhang mit der Integration von MigrantInnen ergeben, durch die Verschleierung aufgrund der staatsbürgerschaftlichen Zuordnung nicht in vollem Umfang wider. Es sollten zur Ermittlung der tatsächlichen Herausforderungen deshalb Bevölkerungs-berechnungen vorliegen, die auch die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen mit deutscher Staatsangehörigkeit abbilden.

Bevölkerungsstruktur Deutschlands nach Nationalität und ethnischer Her-kunft

Eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands stellen immer noch deutsche Staatsbürger (74,8 Mio. bzw. 91,1%). In der folgenden Tabelle werden die im Jahre 1999 anteilsmäßig bedeutsamsten in Deutschland vertretenen Staats-angehörigkeiten aufgelistet.

Tabelle 1: Bevölkerung Deutschlands nach wichtigsten Staatsangehörigkeiten, 31.12.1999

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 (Quelle: Ulrich/Eridion 2001, S.3)

Die türkischen StaatsbürgerInnen stellen mit einem Anteil von 28,0% an der ausländischen Bevölkerung die zweitgrößte Gruppe der Staatsangehörigen in Deutschland, es folgen BürgerInnen aus Serbien, dem Kosovo, Montenegro sowie Italien und Griechenland. Dabei handelt es sich um die ehemaligen Anwerbeländer (vgl. Kapitel 3.1.2).

Für 1997 benennt die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen den prozentualen Frauenanteil an der ausländischen Bevölkerung mit 44,7% dementsprechend liegt der Männeranteil bei 55,3%. Des Weiteren lassen sich Unterschiede in der Altersstruktur der ausländischen und deutschen Gesamt-bevölkerung feststellen:

Tabelle 2: Altersstruktur der ausländischen und deutschen Bevölkerung – Stand 1997

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 (Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen 2000, S.17f)

Die räumliche Verteilung von AusländerInnen in Deutschland lässt sich wie folgt darstellen: Der größte Anteil lebt in den Alten Bundesländern (1998: ca. 96%), wohingegen der Ausländeranteil in den Neuen Bundesländern in Relation zur Gesamtbevölkerung 1998 lediglich zwischen 1,3% (Thüringen) und 2,1% (Branden-burg) lag. In Ballungsgebieten können vor allem in den Alten Bundesländern hohe Ausländeranteile festgestellt werden (z.B. Frankfurt am Main mit 30,1% im Jahre 1995), wobei angemerkt werden muss, dass allein durch deren quantitative Anwesenheit keine Rückschlüsse auf die jeweilige Wohngegend als sozialen Brennpunkt gezogen werden können (vgl. ebd., S.19f).

Ende 1997 waren 50% der ausländischen MitbürgerInnen 10 Jahre oder länger in Deutschland, 30% 20 Jahre oder länger. Zur diesbezüglichen Statistik ist anzumerken, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer durch die relativ hohe Zuwanderung von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen in den letzten Jahren sowie die „kurzen ‚Aufenthaltszeiten’ der relativ vielen hier geborenen Migrantenkinder gesenkt wird“ (ebd., S.19). Der Aufenthaltsstatus lässt angesichts der teilweise langen Aufenthaltszeiten noch zu wünschen übrig: so hatten Ende 1998 von den insgesamt 2,11 Millionen TürkInnen in Deutschland nur 500.000 eine Aufenthaltsberechtigung, was einem prozentualen Anteil von 23,7% entspricht, 765.000 (36,3%) hatten eine befristete Aufenthaltserlaubnis, 610.000 (28,9%) eine unbefristete (vgl. ebd. S.18f).

Ebenso wie die Staatsangehörigkeit, wie bereits oben in Tabelle 1 erwähnt, kann man den Geburtsort als ein Kriterium für die Bestimmung von Bevölkerungs-gruppen, die unter der Kategorie »Ausländer« zu fassen sind, heranziehen.

Tabelle 3: Typologie der Bevölkerung Deutschlands nach Staatsbürgerschaft und Geburtsort

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 (Quelle: Ulrich/Eridion 2001, S.4)

Unter den 74,8 Mio. EinwohnerInnen Deutschlands mit deutscher Staatsbürger-schaft sind die Personen der ersten bis siebten Gruppe zu fassen, zusätzlich lässt sich innerhalb dieser durch die deutsche Staatsbürgerschaft gekennzeichneten Gruppe noch eine Unterscheidung von Personengruppen nach deren Geburtsort vornehmen. An dieser Stelle wird die Heterogenität der Gruppe deutscher Staats-angehöriger deutlich.

Wie es zu der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland kam, wurde ursächlich in dem Abschnitt über Deutschland als Einwanderungsland aufgezeigt; sie sei zur Verdeutlichung zahlenmäßig anhand der folgenden Tabelle noch einmal dargestellt.

Ausländer im Bundesgebiet von 1960 bis 1998

Tabelle 4: Ausländer im Bundesgebiet seit 1960

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 (Quelle: Statistisches Bundesamt/Bundesanstalt für Arbeit)

Grafisch umgesetzt erhält man anhand der oben genannten Zahlen folgendes Bild:

Grafik 1: Ausländische Bevölkerung 1960-1998

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 Ausländische Bevölkerung 1960-1998

Wie anhand dieser Grafik noch einmal deutlich ersichtlich wird, ist es Tatsache, dass Deutschland dem Begriff »Einwanderungsland« gerecht wird, insofern Einwanderung in nicht unbedeutendem Umfang stattfindet und der Anteil der MigrantInnen an der Gesamtbevölkerung seit 1960 erheblich zugenommen hat. Eine Integration der in Deutschland lebenden ausländischen bzw. nicht-deutschstämmigen Minderheiten erscheint zudem immer notwendiger, denn die längerfristig versäumte Integration einer so genannten Minderheit in einer Größenordnung von derzeit 7,3 Millionen kann eine Gesellschaft durch ein mitwachsendes Konfliktpotential nur belasten.

Im Folgenden werden Zahlen zur sozialen Situation der ausländischen im Vergleich zur deutschen Bevölkerung angeführt, eingegangen um auf mögliche soziale Ungleichheiten zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen hinzuweisen.

3.2.2 Zur sozialen Situation von AusländerInnen in Deutschland

Tabelle 5: Deutsche und ausländische AbsolventInnen an allgemeinbildenden Schulen 1994 und 1997 (in Prozent)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6 (Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen 2000, S.116)

In Tabelle 5 wird deutlich, dass ausländische Jugendliche wesentlich häufiger die Schule ohne Abschluss verlassen. Des Weiteren wird aufgezeigt, dass diese Bevölkerungsgruppe an Hauptschulen überproportional und an Gymnasien unterproportional vertreten ist. Als einer der Hauptgründe für diese Situation werden die Probleme der ausländischen bzw. Migrantenkinder und -jugendlichen bei der Beherrschung und Verwendung der deutschen Sprache genannt (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen 2000, S.113ff).

Im Hinblick auf die Berufsausbildung wird deutlich, dass bei ausländischen Jugendlichen eine weitaus geringere Ausbildungsbeteiligung vorzufinden ist als bei Jugendlichen deutscher Herkunft. So waren 1997 37,3% der ausländischen Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren in Ausbildung gegenüber 60,8% der deutschen (vgl. ebd., S.255). Des Weiteren kann festgestellt werden, dass das Berufsspektrum bei ausländischen Jugendlichen sehr eingeschränkt ist. Die Berufe sind häufig Wirtschafts- bzw. Berufszweigen zuzuordnen, die durch geringe Übernahmechancen nach der Ausbildung, ein höheres Arbeitsplatzrisiko, geringere Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegschancen sowie schlechtere Arbeits-bedingungen gekennzeichnet sind. Ohne Berufsabschluss bleiben 45-50% der 20-25-jährigen AusländerInnen (im Vergleich zu ca. 12% der deutschen Vergleichs-gruppe)[9]. Gründe für diese Zahlen sind nicht in der fehlenden Motivation ausländischer Jugendlicher einen Ausbildungsplatz zu suchen, zu finden, sondern vor allem in Vorbehalten der Ausbildungsbetriebe, den geringeren Erfolgen bei den allgemeinbildenden Schulabschlüssen, den mangelnden Kenntnissen der Eltern über das deutsche Ausbildungssystem und den teilweise defizitären Sprach-kenntnissen der Jugendlichen (vgl. ebd., S.127ff).

[...]


[1] Schwäbisches Tagblatt vom 05.04.2001

[2] Die Aufzählung der Darstellungen, die den Begriff als »schillernd« charakterisieren, könnte an dieser Stelle weiter fortgesetzt werden.

[3] Bassam Tibi: Er ist selbst Einwanderer in Deutschland, 1944 in Damaskus geboren und seit 1976 deutscher Wahlbürger. Er lehrt in Göttingen Politikwissenschaft. Er prägte den Begriff der Leitkultur in seinem Buch „Europa ohne Identität? Die Krise der multikulturellen Gesellschaft“ (Bertelsmann 1998, Siedler-Taschenbuch 2000). Näheres zu Tibi ist im Anhang unter 4.2 zu finden.

[4] Vgl. dazu Mead, George Herbert (1968): Geist, Identität und Gesellschaft aus der Sicht des Sozialbehaviorismus, Frankfurt am Main.

[5] Angaben zu den Autoren Bade, Beger und Treibel vgl. Kapitel 2.1

[6] Der erste Ausländerbeauftragte Heinz Kühn bezeichnete Deutschland als einer der ersten Politiker bereits 1979 als Einwanderungsland (vgl. Özdemir 1999, S.93).

[7] Der genaue Textlaut der Anwerberverträge ist nachzulesen in Werner Kanein (1966): Das Ausländergesetz und die wesentlichen fremdenrechtlichen Vorschriften, (Kommentar) München-Berlin.

[8] Diese zweijährige Aufenthaltsbegrenzung wurde 1963 auf Forderung der Arbeitgeber aufgrund hoher Rotationskosten abgeschafft; weiterhin wurde 1964 die Türkei bezüglich der Familienzusammenführung mit den europäischen Anwerbeländern gleichgestellt.

[9] Diese Zahlen variieren je nach Lage des Ausbildungsstellenmarktes. So ergab sich Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre ein weitaus besseres Bild sowohl für deutsche als auch ausländische Jugendliche.

Excerpt out of 192 pages

Details

Title
Islamische Kindergärten in Deutschland - Ein neuer Weg zur Integration ?
College
University of Tubingen  (Institut für Erziehungswissenschaft)
Grade
1,0
Authors
Year
2002
Pages
192
Catalog Number
V13176
ISBN (eBook)
9783638188920
File size
1110 KB
Language
German
Notes
Die Diplomarbeit wurde als Gemeinschaftsarbeit von Jutta Grupp und Manuela Lieb erstellt. Es war ursprünglich noch ein Anhang mit transkribierten Interviews vorhanden, der allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden darf. 706 KB
Keywords
Integration Kindergarten Islam
Quote paper
Jutta Sachs (Author)Manuela Lieb (Author), 2002, Islamische Kindergärten in Deutschland - Ein neuer Weg zur Integration ?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13176

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