Die collegia des Clodius Pulcher in der Zeit der späten Republik


Trabajo Escrito, 2009

18 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Gliederung

1. Einleitung

2. Die Organisation der collegia bis zum Senatsbeschluss von 64 v. Chr.

3. Die lex Clodia de collegiis
3.1. Die lex und die damit verbundene Sklavenrekrutierung
3.2. Instrumentalisierung und Beeinflussung der plebs urbana über das radikal veränderte Kommunikationssystem des Clodius
3.3. Die Folgen der wiederbelebten collegia

1. Einleitung

Clodius Pulcher, ein Mann, der in der bisherigen Forschung, aufgrund seiner Handlungen im Zusammenhang mit dem Niedergang der Republik, eine wichtige Rolle einnahm. Als Reformpolitiker und Volkstribun im Jahre 58 v. Chr. brachte er mit einem Paket von Gesetzen die Ordnung in der späten Republik so sehr ins schwanken, dass der Senat gezwungen war im Jahre 52 v. Chr. einen senatus consultum ultimum auszusprechen, um die Ordnung wiederherstellen zu können. Sein wichtiges Gesetz, mit dem er sich eine Machtbasis und ein politisches Standbein für seine Politik aufbaute, war die lex Clodia de collegiis. Ein Gesetz, das die Ordnung im Staate für die kommenden Jahre lahm legte und für die spätere Vereinsbildung weitreichende Folgen haben sollte. Durch dieses Gesetz wurde kurz gesagt das seit 64 v. Chr. bestehende Verbot der Vereinsbildung wieder aufgehoben und Clodius die Patronatsstellung über die Bevölkerung gesichert. Ein Grund, der mich dazu bewegt hat diese Arbeit zu schreiben, besteht darin, aufzuzeigen, ob erstens Clodius überhaupt eine Patronatsstellung zugewiesen werden kann und zweitens wie es im Zusammenhang mit der Rehabilitierung der collegia und den Absichten des Clodius als radikaler Reformpolitiker zu solch einem Chaos in der politischen und gesellschaftlichen Ordnung kommen konnte und welche Folgen dies beinhaltete.

In der gleichen Zeit, wie von Clodius, fanden Machtkämpfe zwischen dem Triumvirat und der Opposition statt, welche letztendlich zur Staatskrise führten und den Übergang von der Republik zum Principaten einleiteten. Was mich an dieser Tatsache aber besonders interessierte war, inwiefern die collegia des Clodius durch seine Organisation zu dieser Staatskrise beigetragen haben.

Die innenpolitischen Kämpfe zwischen den Triumvirn und der Opposition, besonders mit der ständigen Kritisierung des Triumvirats durch Cicero, förderten 59 v. Chr.[1] die traductio ad plebem des Clodius, durch welche es ihm überhaupt erst möglich war Volkstribun zu werden und Gesetzesanträge vorzubringen. Dieser Übertritt zur plebs wurde jedoch erst durch die Unterstützung von Caesar und mit der Kooperation von Pompeius möglich[2]. Caesar wollte Clodius als Unterstützung gegen die Opposition einsetzen, besonders aber gegen Cicero, der beim Senat ein hohes Ansehen genoss. Nach der Untersuchung von Erich S. Gruen ergab sich jedoch, dass Clodius, trotz Caesars Absichten, kein Werkzeug wurde, sondern als radikaler Reformpolitiker einen eigenständigen Weg zwischen den Triumvirn und der Opposition ging[3]. Auf diesem Weg kam es schließlich, durch Clodius´ erfolgreiche Durchsetzung seines Gesetzesantrages beim Senat, zur lex Clodia de collegiis[4].

2. Die Organisation der collegia bis zum Senatsbeschluss von 64 v. Chr.

Die collegia gehörten, seit sie von privaten Menschen für private Zwecke gegründet wurden, dem privaten Recht an[5]. Unter einem collegium, wie es so vortrefflich in Pauly-Wissowa beschrieben ist, versteht man einen Zusammenschluss von Personen aus religiösen, beruflichen und sozialen Gründen, wobei die Grundlage für die collegia bereits im Zwölftafelrecht verankert war[6]. Dort heißt es, dass Vereinsmitglieder die Macht haben für sich selber Regeln aufzustellen ohne dabei das öffentliche Recht zu beeinträchtigen[7]. Versammlungen, gemeinsames Essen zu Ehren der Gottheit ihres Patron und die Verteilung von sportulae (Geldgeschenken) sowie das gemeinsame Auftreten bei öffentlichen Anlässen gehörten zu ihrem sozialen Leben. Die collegia verlangten für die Mitgliedschaft Eintrittsgelder und wählten sich einflussreiche Personen als patroni[8], wobei ihre innere Organisation auf demokratischen Prinzipien aufgebaut war[9]. In Rom begann die Zeit der Kollegien mit den von Numa acht gestifteten Zünften[10], dessen Mitglieder Schriftgelehrte, Schmiede, Schauspieler, Bildhauer und Musikanten waren[11]. Doch im Laufe der Zeit entwickelten sich unter anderem auch die handwerklichen Traditionsvereine „collegia fabrorum“, Begräbnisvereine „collegia funeraticia“, sowie die religiös ausgerichteten Vereine „collegia compitalicia“, welche sich aus dem Larenkult entwickelten und die ludi compitalicii veranstalteten[12]. In den collegia compitalicia waren hauptsächlich Sklaven vertreten. Die Verbreitung der Kollegien in der Zeit der Republik ging Hand in Hand mit der römischen Expansion und dem beinhalteten radikalen Anstieg der Population. Dies führte zu dem Trend, dass sich vor allem die collegia compitalicia in der späten Republik als eine religiöse Vereinigungen ausgaben[13], aber für revolutionäre Aktionen organisiert wurden[14]. Demagogen, wie T. Gracchus, Q. Metellus Nepos oder Catilina[15], benutzten aus Kollegien rekrutierte Sklavenbanden um politisch Ziele durchzusetzen. Wegen solchen Aktionen, die adversus rem publicam gerichtet waren, und wegen dem Aufschwung von bewaffneten Banden sowie den Gewaltausschreitungen bei Veranstaltungen, wie den ludi compitalicii[16], kam es im Jahre 64 v. Chr. durch einen senatus consultum zum Verbot der Kollegien[17] und der ludi compitalicii. Der Senatsbeschluss zielte daher besonders darauf ab die collegia compitalicia zu ächten und die allgemeine Ordnung im Staat zu wahren[18]. Die Kollegien verschwanden daraufhin in den Untergrund und verfügten durch dieses Verbot über ungeheures Sprengmaterial, das nur noch von jemandem gezündet werden musste[19]. Dieser jemand war Clodius.

3. Die lex Clodia de collegiis

3.1. Die lex und die damit verbundene Sklavenrekrutierung

Der Inhalt der lex Clodia de collegiis befasste sich in erster Line mit der Wiederbelebung der alten collegia compitalicia und weiteren Neugründungen von Kollegien sowie der Instrumentalisierung der plebs urbana. Dies beinhaltete sowohl eine durch das Gesetz garantierte Vereinsfreiheit[20] als auch die erneute Zulassung der sehr beliebten ludi compitalicia[21]. In der heutigen Forschung nimmt man an, dass er sowohl die alten als auch die neuen collegia mit den Privilegien der collegia funeraticia und tenuiorum ausgestattet hat[22]. Zudem regelte das Gesetz die Einteilung der plebs urbana in die alten beziehungsweise neuen collegia. Zu beachten ist, dass diese Einteilung auch eine Zuteilung der plebs urbana in ein hierarchisch aufgebautes System bedeutete, durch welches Clodius Pulcher im Stande war die Bevölkerung zu manipulieren. Was aber von außerordentlicher Bedeutung für dieses Gesetz war, waren die vielen Versprechen an die Sklaven. Das wichtigste Versprechen dabei war das an die Sklaven wiedergegebene Recht sich in den collegia compitalicia zu organisieren und die ludi compitalicii zu feiern. Ebenso versprach Clodius den Sklaven dabei erst die Freiheit[23] und dann die Umkehrung des Sklavereiverhältnisses. Im Großen und Ganzen beinhalteten diese Versprechen eine Umwälzung der Eigentumsverhältnisse, wobei einige Übergriffe auf Eigentumsverhältnisse Clodius´ Absichten den servi glaubhaft machen sollten[24]. Clodius stellte mit seinem Gesetz die Kollegien auf einer legalen Basis wieder her und nahm von ihnen einige seit dem Senatsbeschluss bestehende Einschränkungen wieder ab[25]. Die freie Vereinsbildung stellte er dabei unter den Schutz der Volksversammlung[26].

Kommt man bezüglich der collegia des Clodius auf die Sklavenrekrutierung zu sprechen, muss beachtet werden, dass die meisten Informationen zu diesem Thema aus der Hand Ciceros, dem Feind des Clodius, stammen und daher sehr kritisch behandelt werden müssen[27]. Clodius warb, unter der Vortäuschung die collegia aufzufüllen, Sklaven für politische Aktionen an[28]. Als Beispiel hierfür dient die Beschreibung Ciceros, in welcher Clodius für seine Kollegien die Sklaven seiner politischen Gegner rekrutierte, indem er sie für freie Leute erklärte, bewaffnete und gruppierte, um sie militärisch für die Terrorisierung der Wahlversammlungen einzusetzen[29]. Dass er bei der Rekrutierung von Mitgliedern besonders darauf abzielte Sklaven anzuwerben, darf nicht verwundern, denn vor allem vertrat er für seine Pläne die Interessen der untersten Bevölkerungsschichten[30], die Cicero auch „infima plebs“ nennt[31].

[...]


[1] Cic. Sest. 15.

[2] Cass. Dio 38, 12, 2.

[3] E. S. Gruen, P. Clodius: Instrument or Independent Agent?, Phoenix 20, 1966, 120-130.

[4] Ascon. 8.

[5] W. Cotter, The collegia and Roman law, State restrictions on voluntarty associations 64 BCE – 200 CE, Kloppenborg Wilson, 1996, 74-89.

[6] P. H., Collegium, in: Neuer Pauly III 1, 67-69.

[7] Cotter, The collegia and Roman law, S. 75.

[8] P. H., Collegium, S. 68.

[9] J. Linderski, Ciceros Rede pro Caelio und die Ambitus- und Vereinsgesetzgebung der ausgehenden Republik, Hermes 89, 1961, 106-119.

[10] J. Linderski, Suetons Bericht über die Vereinsgesetzgebung unter Caesar und Augustus, ZRG Rom. Abt. 79, 1962, 322-328.

[11] A. Lintott, Violence in republican Rome, Oxford 1968.

[12] H. Kuehne, Die stadtrömischen Sklaven in den Collegia des Clodius, Helikon, 1966, 95-113.

[13] Cotter, The collegia and Roman law, S. 76.

[14] Ebenda, S. 76.

[15] Lintott, Violence, S. 84.

[16] Ebenda, S. 81.

[17] Cotter, The collegia and Roman law, S. 76.

[18] H. W. Benario, A Roman „Anti-Subversive Activities“ Law, The Classical Weekly 45, 1952, 135-136.

[19] Kuehne, Stadtrömische Sklaven, S. 105.

[20] Linderski, Vereinsgesetzgebung unter Caesar und Augustus, S. 323.

[21] W. J. Tatum, Cicero´s Opposition to the Lex Clodia de Collegiis, The Classical Quarterly 40, 1990, 187-194.

[22] Kuehne, Die stadtrömischen Sklaven, S. 104.

[23] Cic. ad. Att. 4, 3, 2-5.

[24] Kuehne, Stadtrömische Sklaven, S. 110.

[25] Lintott, Violence, S. 194.

[26] Linderski, Ambitus- und Vereinsgesetzgebung, S. 113.

[27] Kuehne, Stadtrömische Sklaven, S. 110.

[28] Cic. Sest. 34.

[29] Cic., de domo 54, pro Sest. 34.

[30] H. Royden, The magistrates of the Roman professional collegia in Italy from the first to the third Century A. D., 1987 Michigan

[31] Kuehne, Stadtrömische Sklaven, S. 103.

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Die collegia des Clodius Pulcher in der Zeit der späten Republik
Universidad
LMU Munich  (LMU München Historicum )
Curso
Clodius
Calificación
2,0
Autor
Año
2009
Páginas
18
No. de catálogo
V131818
ISBN (Ebook)
9783640374441
ISBN (Libro)
9783640374434
Tamaño de fichero
418 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Clodius, Pulcher, Zeit, Republik
Citar trabajo
Daniel Rößner (Autor), 2009, Die collegia des Clodius Pulcher in der Zeit der späten Republik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131818

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