Am 4. Oktober 1974 erwarb A. von dem Kunstkenner X. das Bild „Modèle de Sculpture“, unterzeichnet mit dem Namen „Picasso“, für 25.000 CFR. Der Verkäufer X. erklärte noch am selben Tag, dass er eine Garantie für die Echtheit des Gemäl¬des übernehme.
Als sich jedoch 11 Jahre später am 6. November 1985 die Unechtheit der Zeich¬nung herausstellte, weigerte sich die Witwe des inzwischen verstorbenen Verkäu¬fers, das Bild gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen (BGE 114 II 131 S).
Nach dem Schweizer Recht hat der Käufer grundsätzlich die Möglichkeit, den Kaufvertrag entweder wegen eines Willensmangels im Sinne von Art. 23 ff. OR anzufechten, oder aber gemäss Art. 197 ff. OR auf Gewährleistung wegen Schlechterfüllung zu klagen.
In der vorliegenden Arbeit wird sowohl die Irrtumsanfechtung als auch die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aufgezeigt, und anschliessend die Frage erörtert, ob die viel diskutierte alternative Anwendung dieser beiden Rechtsbehelfe auch rechtens ist und den Interessen der Vertragsparteien gerecht wird.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Irrtumsanfechtung
- Willensmängel
- Irrtum
- Wesentlicher und unwesentlicher Irrtum
- Erklärungsirrtum
- Geschäftsirrtum
- Sach- und Personenirrtum
- Quantitätsirrtum
- Gemeinsamer Irrtum
- Übermittlungsirrtum
- Motiv- und Grundlagenirrtum
- Motivirrtum
- Grundlagenirrtum
- Abgrenzung vom Grundlagen- und Motivirrtum
- Rechnungsfehler und Kalkulationsirrtum
- Täuschung
- Furchterregung
- Vertragsanfechtung
- Anfechtungserklärung und Anfechtungsfrist
- Genehmigung
- Schadensersatz bei Fahrlässigkeit
- Rechtsfolgen nach erfolgter Anfechtung
- Die Mängelrüge im Kauf-, Werkvertrags- und Mietrecht
- Gewährleistung
- Rechtsgewährleistung
- Sachgewährleistung
- Falsch- und Schlechtlieferung
- Untersuchung und Rüge
- Anzeige und Erklärung der Mängel
- Rügefrist bei offenen und versteckten Mängeln
- Verjährung der Gewährleistungsansprüche
- Vertraglicher Gewährleistungsausschluss
- Rechtsfolgen der Mängelrüge
- Wandelung
- Minderung
- Ersatzlieferung und Nachbesserung
- Schadensersatz
- Würdigung
- Gewährleistung
- Anfechtung und Gewährleistung: alternativ oder kumulativ
- Diskussion
- Lex specialis derogat legi generali
- Überflüssigkeit des Gewährleistungsrechtes
- Schutzwürdigkeit des Käufers
- Täuschung
- Sonderstellung des Werkvertrages
- Schlussfolgerung
- Diskussion
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag, bei dem die Echtheit des gekauften Gegenstandes (ein Bild, vermeintlich von Picasso) später in Frage gestellt wird. Ziel ist es, die Möglichkeiten des Käufers im Schweizer Recht zu beleuchten, insbesondere die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Es wird die Frage erörtert, ob diese beiden Rechtsbehelfe kumulativ oder alternativ angewendet werden können.
- Irrtumsanfechtung nach Schweizer Recht
- Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht
- Kumulative oder alternative Anwendung von Anfechtung und Gewährleistung
- Wesentliche und unwesentliche Irrtümer
- Rechtsfolgen bei Anfechtung und Mängelrüge
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beschreibt den Fall eines Kaufvertrages über ein vermeintliches Picasso-Bild, dessen Unechtheit erst Jahre später festgestellt wird. Sie führt in die Problematik der Anfechtung wegen Irrtums und der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ein und benennt die zentrale Forschungsfrage nach der kumulativen oder alternativen Anwendbarkeit dieser Rechtsbehelfe.
Irrtumsanfechtung: Dieses Kapitel analysiert die Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung nach schweizerischem Recht. Es differenziert zwischen wesentlichen und unwesentlichen Irrtümern, erklärt verschiedene Arten von Irrtümern (Erklärungs-, Motiv-, Grundlagenirrtum) und beleuchtet die Rechtsfolgen einer erfolgreichen Anfechtung. Die Rolle von Täuschung und Furchterregung wird ebenfalls kurz angesprochen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Definition und Abgrenzung verschiedener Irrtumsarten und deren Auswirkungen auf die Gültigkeit des Vertrages.
Die Mängelrüge im Kauf-, Werkvertrags- und Mietrecht: Dieses Kapitel behandelt ausführlich die Gewährleistung im Kaufrecht. Es erklärt die Begriffe Sach- und Rechtsgewährleistung, die Rügepflicht bei Mängeln und die verschiedenen Rechtsfolgen wie Wandelung, Minderung, Nacherfüllung und Schadensersatz. Es wird unterschieden zwischen offenen und versteckten Mängeln und deren Auswirkungen auf die Rügefrist. Die Bedeutung der Untersuchungspflicht des Käufers wird ebenfalls hervorgehoben.
Anfechtung und Gewährleistung: alternativ oder kumulativ: Dieses Kapitel diskutiert die Frage, ob Anfechtung und Gewährleistung kumulativ oder alternativ geltend gemacht werden können. Es wird die Rechtsprechung zum Verhältnis von Lex specialis und Lex generalis analysiert und die Schutzwürdigkeit des Käufers berücksichtigt. Der besondere Fall des Werkvertrages wird ebenfalls betrachtet und es wird eine Schlussfolgerung zur Anwendbarkeit der beiden Rechtsbehelfe gezogen.
Schlüsselwörter
Irrtumsanfechtung, Gewährleistung, Kaufvertrag, Schweizer Recht, Willensmängel, wesentlicher Irrtum, unwesentlicher Irrtum, Mängelrüge, Wandelung, Minderung, Nacherfüllung, Schadensersatz, Lex specialis, Lex generalis, kumulative Anwendung, alternative Anwendung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Dokument: Anfechtung und Gewährleistung
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Das Dokument analysiert die Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag, bei dem die Echtheit des gekauften Gegenstandes (ein vermeintliches Picasso-Bild) später in Frage gestellt wird. Es untersucht die Möglichkeiten des Käufers im Schweizer Recht, insbesondere die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Die zentrale Frage ist, ob diese Rechtsbehelfe kumulativ oder alternativ angewendet werden können.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt die Irrtumsanfechtung nach Schweizer Recht, die Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht, die kumulative oder alternative Anwendung von Anfechtung und Gewährleistung, wesentliche und unwesentliche Irrtümer sowie die Rechtsfolgen bei Anfechtung und Mängelrüge. Es werden verschiedene Arten von Irrtümern (Erklärungs-, Motiv-, Grundlagenirrtum) und die Mängelrüge im Kauf-, Werkvertrags- und Mietrecht detailliert untersucht.
Was sind die zentralen Rechtsfragen?
Die zentralen Rechtsfragen betreffen die Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung, die Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Irrtümern, die verschiedenen Arten von Irrtümern, die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen (Wandelung, Minderung, Nacherfüllung, Schadensersatz), die Rügepflicht und die Frage der kumulativen oder alternativen Anwendbarkeit von Anfechtung und Gewährleistung. Das Verhältnis von Lex specialis und Lex generalis wird ebenfalls diskutiert.
Wie ist das Dokument strukturiert?
Das Dokument ist in mehrere Kapitel unterteilt: Einleitung, Irrtumsanfechtung (mit Unterkapiteln zu verschiedenen Irrtumsarten), Die Mängelrüge im Kauf-, Werkvertrags- und Mietrecht und Anfechtung und Gewährleistung: alternativ oder kumulativ. Es enthält ein Inhaltsverzeichnis, eine Zielsetzung mit Themenschwerpunkten, Zusammenfassungen der Kapitel und Schlüsselwörter.
Welche Arten von Irrtümern werden unterschieden?
Das Dokument unterscheidet zwischen wesentlichen und unwesentlichen Irrtümern. Innerhalb der wesentlichen Irrtümer werden Erklärungs-, Motiv- und Grundlagenirrtümer differenziert, wobei der Erklärungs-Irrtum wiederum in Geschäftsirrtum, Sach- und Personenirrtum und Quantitätsirrtum unterteilt wird. Gemeinsamer und Übermittlungsirrtum werden ebenfalls behandelt.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer erfolgreichen Anfechtung oder Mängelrüge?
Die Rechtsfolgen einer erfolgreichen Anfechtung können die Nichtigkeit des Vertrages sein. Bei einer Mängelrüge kommen verschiedene Rechtsfolgen in Betracht, darunter Wandelung (Rücktritt vom Vertrag), Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises), Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) und Schadensersatz.
Können Anfechtung und Gewährleistung kumulativ oder alternativ geltend gemacht werden?
Das Dokument diskutiert ausführlich die Frage, ob Anfechtung und Gewährleistung kumulativ (nebeneinander) oder alternativ (entweder/oder) geltend gemacht werden können. Die Diskussion bezieht sich auf das Verhältnis von Lex specialis und Lex generalis und die Schutzwürdigkeit des Käufers. Es wird eine Schlussfolgerung gezogen, welche jedoch im Detail im Dokument nachzulesen ist.
Welche Rolle spielt die Rügefrist?
Die Rügefrist spielt eine entscheidende Rolle bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Das Dokument unterscheidet zwischen offenen und versteckten Mängeln und deren Auswirkungen auf die Länge der Rügefrist. Die Untersuchungspflicht des Käufers wird ebenfalls hervorgehoben.
Für wen ist dieses Dokument relevant?
Dieses Dokument ist relevant für Juristen, Studierende des Rechts, sowie alle, die sich mit den Rechtsfragen des Kaufrechts, insbesondere der Anfechtung und Gewährleistung, im Schweizer Recht befassen.
- Arbeit zitieren
- Andreas Ernst (Autor:in), 2002, Das Verhältnis der Irrtumsanfechtung zur Mängelrüge nach Schweizer Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13182