Estlands Minderheitenpolitik zwischen den Weltkriegen

Eine Untersuchung über das Umgehen der Ersten Estnischen Republik mit den nationalen Minderheiten zwischen den Weltkriegen


Trabajo Escrito, 2009

28 Páginas, Calificación: 5 (Schweizer System)


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Forschungsentwicklung

3. Erste Estnische Republik

4. Prinzip der Lösung der Minderheitenfrage
4.1 Garanten des Minderheitenschutzes

5. Estlands Minderheiten

6. Gesetzgebung in Bezug auf Minderheiten
6.1. „Manifest an alle Völker Estlands“ vom 24. Februar 1918
6.2. Das Gesetz über die Kulturselbstverwaltung
6.3. Die Kulturselbstverwaltung der nationalen Minderheiten

7. Der Hitler-Stalin-Pakt und dessen Auswirkungen auf die deutschen Minderheiten

8. Quelleninterpretation
8.1. Quellenbeschreibung
8.2. Innere Kritik
8.2.1. Sprachliche Aufschlüsselung

9. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit soll aufzeigen, wie die Estnische Republik zwischen den Weltkriegen mit Gruppen von Minderheiten umgegangen ist und welche Entwicklung sie im Zuge der Veränderungen erfuhr. Speziell möchte ich mein Augenmerk dabei auf die Deutschen, die Juden, die Schweden und die Russen richten und durchaus auch kritisch hinterfragen.

Die Minderheitenpolitik der estnischen Regierung war auch ein zentrales Kriterium bei der Aufnahme der Republik in den Völkerbund. Diese Arbeit soll sowohl historische als auch politische Aspekte darstellen und beleuchten.

Um die estnische Minderheitenpolitik zwischen den Weltkriegen übersichtlicher und einfacher zu gestalten, beschränken sich die Ausführungen, die in dieser Arbeit beleuchtet werden, auf die Zwischenkriegszeiten.

Um die Minderheitenproblematik in Estland zu verstehen, ist die Betrachtung der historischen Zusammenhänge notwendig, die zur heutigen ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung führten. Die Entwicklung der Region wurde jahrhundertelang durch fremde Mächte gesteuert. Die Herrschaft über die Gebiete Estlands wechselte zwischen Deutschland, Dänemark, Polen, Schweden und Russland. Der deutsche Grundbesitzende Adel war in Estland stark vertreten und dominierte die wirtschaftlichen und politischen Angelegenheiten bis zur Gründung der Nationalstaaten im Jahre 1918. Als Folge von neuen Grenzziehungen musste sich dieser Adel nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Status einer nationalen Minderheit begnügen. Wie gestaltete sich nach diesem ironischen Schicksal das Umgehen der estnischen Regierung mit der ehemaligen Oberschicht, die in eine nationale Minderheit umgewandelt worden war? Wurden die Minderheitenrechte in Estland zwischen den Weltkriegen überhaupt geschützt? Aus welchen Gründen war dieser Schutz notwendig? Konnten die Minderheiten autonome Institutionen für ihre kulturellen und sozialen Interessen ins Leben rufen? Wurden die Bevölkerungsgruppen, die den Status von staatlich anerkannten Minderheiten hatten, innerhalb der Bevölkerung diskriminiert?

Um eine Analyse dieser Fragestellungen durchzuführen, ist es notwendig, einen Überblick über die Minderheitenrechte, die Gesetzgebung und das politische System des Landes zu schaffen. Hierfür sollen zunächst die geopolitische Lage, die Staatspolitik und die politische Lage, die Siedlungsstruktur der Minderheiten und deren Teilnahme an den gesellschaftlichen Prozessen betrachtet werden.

Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich zudem mit der Forschungsentwicklung. Im anschliessenden Kapitel werden die Quellen kurz vorgestellt und interpretiert und es werden einige quellenkritische Fakten dargestellt. Ebenfalls beschäftigt sich die Arbeit mit dem Hitler-Stalin-Pakt von 1939 und dessen Auswirkung auf die nationalen Minderheiten Estlands.

Meine Ausführungen zu diesem Thema stützen sich auf verschiedene Bücher.

2. Die Forschungsentwicklung

Einen eigentlichen Schwerpunkt der Forschung über die baltischen Länder hat es in Europa, besonders im deutschsprachigen Raum, vor 1945 nicht gegeben. Das seit 1954 erscheinende „Jahrbuch des baltischen Deutschtums“ bietet eine Möglichkeit, die Fragen der jüngsten deutschbaltischen Geschichte zu erörtern. Nach der Abwanderung vieler deutscher Dozenten und Studenten nach Deutschland wurde 1953 in Bonn das sogenannte „Baltische Forschungsinstitut“ gegründet. Erste Forschungen dieses Instituts erschienen 1954 unter dem Namen „Commentationes Balticae“ in 13 Bänden. Hier sollen auch die Aktivitäten baltischer Forscher, die nach Amerika und Kanada emigrierten und ihre Forschungen dort fortsetzten, erwähnt werden.

Eine Erforschung von Estlands Umgehen mit den Minderheiten zwischen den Weltkriegen hat noch nicht stattgefunden. Existieren auch nur wenige Werke über die Geschichte des Landes. Über die Geschichte der Esten – manchmal auch in gesamtbaltische Darstellungen eingebettet – wurden einige Übersichtswerke herausgegeben. Nach dem Zweiten Weltkrieg fing für die Erforschung der estnischen Geschichte eine neue Ära an. Die Arbeiten von Georg von Rauchs, welche die Zwischenkriegszeit umfassen, sind hier zu nennen und bieten sich “nach wie vor als Klassiker an“[1] (z.Bsp. „Geschichte der baltischen Staaten“).

In der Forschung über die estnische Geschichte nehmen Werke von Boris Meissner eine wichtige Stellung ein. Meissner wurde in der Familie des deutschbaltischen Staatsanwalts Artur Meissner geboren und verbrachte seine Jugend im estnischen Pärnu. Er begann 1947, Bücher und Zeitschriftenartikel zu veröffentlichen. Sein fundiertes Werk ist der Sammelband „Die baltischen Nationen: Estland, Lettland, Litauen“, wo in separaten Beiträgen auch auf die Zwischenkriegszeit eingegangen wird. Es sollen auch Boris Meissners bis 1986 erschienenen Arbeiten erwähnt werden, in denen die Verfassungsentwicklung der Estnischen Republik und die Geschichte Estlands 1917-1940 untersucht werden. Eine kompetente Forschung, welche die Minderheitenpolitik Estlands zwischen den Kriegszeiten ganz beleuchten könnte, wurde bislang noch nicht durchgeführt. Die Geschichtsforschung der Sowjetunion äussert sich auch nicht zu diesem Thema, da mit der sowjetischen Forschung nicht dem „Klassenfeind“ gedient werden durfte.

Die Forschungen von Seraina Gilly, Henn-Jüri Uibopuu und Sigmar Stopinski, die für diese Arbeit benütz wurden, können in diesem Feld Klarheit bringen.

3. Erste Estnische Republik

Das estnische nationale Erwachen nahm seinen Anfang ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Als Folge wirtschaftlicher Veränderungen wanderten viele Esten in die Städte ab, wo sich eine Schicht herausbildete, die nach wirtschaftlicher Selbstständigkeit strebte und gleichzeitig das kulturelle Leben Estlands aktivierte. Innert kurzer Zeit wehrten sich die Stadtbevölkerungen, darunter Intellektuelle, kleine Landbesitzer und Geschäftsleute, gegen die deutsche Dominanz und „beriefen sich auf eine eigene estnische Identität auf der Grundlage ihrer Sprache und des Volkstums“.[2]

Die seit 1710 bis zu dessen Zerfall zum russischen Zarenreich gehörenden Esten forderten eine Autonomie innerhalb des russischen Imperiums. Nach dem Zerfall des Zarenreichs hatten einige im russischen Imperium lebende Völker die Gelegenheit, ihren eigenen Staat zu bilden. Es war vor allen die Folgen des Ersten Weltkrieges und der Revolution in Russland. Polen und Finnland gelang es, diese Gelegenheit bereits nach dem Zerfall des Imperiums zu ergreifen. Die baltischen Staaten, darunter auch Estland, waren in dieser Zeit noch nicht bereit, ihre Unabhängigkeit zu erklären. Nach dem Sturz der provisorischen Regierung Russlands, die auf den estnischen Staatsbildungsprozess positiv eingewirkt hatte,[3] konnten die Esten auch ihren eigenen Staat ins Leben rufen.[4] Die Erste Estnische Republik wurde am 24. Februar 1918 mit der Veröffentlichung des „Manifestes an alle Völker Estlands“ gebildet. Das Dokument war vom Päästekomitee (Rettungskomitee) zusammengestellt und durch den Ältestenrat des Landtags verkündet worden. Dieses Datum wird auch als Geburtsdatum der Ersten Estnischen Republik angesehen.[5]

Die Unabhängigkeit Estlands, das damals von deutschen Truppen besetzt war,[6] bestand noch immer nur auf Papier. Nach dem Sieg bei der Oktoberrevolution übernahmen die Bolschewisten die Macht in Estland, was zur Besatzung des Landes durch die deutschen Truppen führte. Andererseits galt die deutsche Besatzung auch als Befreiung des Landes von den Bolschewisten. Um die Unabhängigkeit ihres Landes zu verwirklichen, mussten die Esten noch den Freiheitskrieg (1918-20) mit Russland überwinden.

Das Sowjetrussland tolerierte die unabhängigen baltischen Staaten nicht, weil Russland die „verlorenen“ Territorien wieder in der grossen „Derjava“ haben wollte und versuchte, das Baltikum wieder zu besetzen. Der zwei Jahre dauernde Freiheitskrieg mit Russland endete mit dem Frieden von Tartu im Jahre 1920. Der Friedensvertrag zwischen Sowjetrussland und Estland, der die russischen und estnischen Grenzen festlegte, wurde am 2. Februar 1920 in der estnischen Stadt Tartu unterzeichnet. Das zeitweise unter dänischer, schwedischer, polnischer und russischer Verwaltung stehende Estland versuchte nach der Unabhängigkeitserklärung, innerhalb kurzer Zeit seine Staatsorgane zu bilden und eine vernünftige Politik zu betreiben. Erst mit dem „Manifest an alle Völker“ wurde Estland zum selbstständigen demokratischen Staat und von den Nachbarstaaten als souveräner Staat anerkannt. Mit der Anerkennung Estlands durch den Obersten Alliiertenrat (Grossbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Belgien) am 21. Januar 1921 war die Staatsgründung theoretisch abgeschlossen. Als Estland nach einem Jahr die Aufnahme in den Völkerbund beantragte (26. Oktober 1920), wurde am 22. September 1921 „der neue baltische Staat zusammen mit Lettland und Litauen als members ordinaires in den Völkerbund aufgenommen“.[7] Mit diesem Akt war der Anerkennungsprozess des Estnischen Staates abgeschlossen.

Der Nationalstaat Estland profitierte vom Krieg zwischen der Entente und Deutschland. Die Unstimmigkeiten zwischen den Grossmächten und die Erschöpfung durch die Kriege spielten für das Überleben des Nationalstaats eine entscheidende Rolle, so dass Estland und andere baltischen Länder als unabhängige Staaten entstehen konnten. Sigmar Stopinski meinte:„Da während des Krieges und des Russischen Bürgerkrieges keine der interessierten Mächte in der Lage waren, ihre Ansprüche auf das Baltikum dauerhaft durchzusetzen, wurde die Bildung unabhängiger baltischer Republiken möglich.“[8]

Einige Forscher bezeichnen den jungen, 1918 ausgerufenen Staat als demokratisch. Laut Seraina Gilly ermöglichten die gesellschaftlichen Debatten die Bildung einer Mehrparteienlandschaft, „womit das Forum für einen kontinuierlichen Meinungsaustausch gegeben war.“[9] Die Verfassungsgesetze, die das Volk zum höchsten Staatsorgan erhoben, beschränkten die Vollmacht der Staatsältesten darüber, wem die Exekutivgewalt zukam. Der durch eine offene Abstimmung gewählte Staatsälteste konnte nur mit klarer Stimmenmehrheit sein Amt erhalten und mit dem Vertrauen des Parlaments im Amt bleiben.[10]

Das Fehlen demokratischer Erfahrung war eine Ursache des Scheiterns der estnischen Regierungen, deren Anzahl von 1919 bis 1938 22 erreichte. B. Meissner meinte, dass „in dieser übertriebenen liberalen Verfassungsordnung“, welche auf einen „Parlamentsabsolutismus“ hinauslaufe, unter anderem die ständigen, für die zwanziger Jahre typischen Regierungskrisen wurzelten, „welche auch die Position des jeweiligen Staatsältesten ins Wanken brachten“.[11] Die Parteienzersplitterung erschwerte die Koalitionsbildung und förderte die extreme Instabilität der Regierung.[12]

4. Prinzip der Lösung der Minderheitenfrage

In diesem Abschnitt wird der Begriff Minderheiten definiert, die Notwendigkeit der Lösung von Minderheitenproblemen wird diskutiert und Lage, Zahl und die Siedlungsgebiete von Estlands Minderheiten nach dem Ersten Weltkrieg werden beleuchtet.

Im modernen Sinne entsteht „eine Minderheit erst in den Verfassungsstaaten nach dem Ersten Weltkrieg“.[13] Als Folge des Ersten Weltkrieges entstanden neue Osteuropäische Staaten. Diese umfassten neben ihrer Souveränität auch Minderheiten, welche früher in einigen Ländern als Oberschichten galten. Die früheren antagonistischen Verhältnisse hätten dem friedlichen Zusammenleben und der Souveränität der neuen Staaten schaden können. In ganz Osteuropa änderten fast 80 Millionen Menschen ihre Staatsangehörigkeit. Durch diese Veränderung erhielt die Minderheitenfrage eine neue Dimension in Osteuropa, wo über 30 Nationen und Nationalitäten lebten. Abgelegene Regionen wurden von Angehörigen einer Ethnie besiedelt, während die lokalen Minderheiten ein Sechstel bis ein Drittel der Bevölkerung ausmachten und sich in einigen Gebieten Enklaven von Minderheiten formierten. Die Deutschen hatten „den grössten Anteil an den Minderheiten, mit 8,3 Millionen Menschen in 13 Staaten, und die Ukrainer mit zehn Millionen Menschen in fünf Staaten“.[14]

Die Nachkriegsordnung schuf die Bedingungen für die Lösung des erwähnten Problems. Die Grossmächte stellten fest, dass die Gründung der Neustaaten für das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen eine Gefahr darstellte. Die Völker, die früher als Minderheiten innerhalb der Grossreiche gelebt hatten, erhielten einen unabhängigen Staat, die anderen Bevölkerungsgruppen, die als Oberschichten innerhalb des Imperiums galten, mussten sich mit dem Status einer nationalen Minderheit begnügen. Um Konflikte zwischen diesen Gruppen zu vermeiden, sollten die Verhältnisse zwischen nationalen Minderheiten und einheimischen Bürgern und auch die Regierungen der neuen Staaten reguliert werden. Die Situation wurde von den Grossmächten als Problem höchster Priorität eingestuft und es wurde entschieden, dass die neugegründeten Staaten verpflichtet werden sollten, die Rechte der Minderheiten zu schützen. Dies galt auch für Völker, die früher innerhalb des russischen Zarenreichs als Minderheiten gelebt hatten und nach dem Ersten Weltkrieg ihre volle Souveränität erhielten. Estland war in diesem Sinne ein Beispiel. Estland, das früher zum russischen Zarenreich gehörte und das sich 1918 zu einem souveränen Staat entwickelt hatte, fielen Verpflichtungen zu, „von welchen der Schutz der nationalen, kulturellen und religiösen Minderheiten auf seinem Territorium eine der vordringlichsten war“.[15]

[...]


[1] Seraina Gilly: Der Nationalstaat im Wandel, Bern 2002, S. 30.

[2] Henn-Jüri Uibopuu: Die Entwicklung des Freistaates Estland, S. 52. Boris Meissner (Hg.),

Die baltischen Nationen, Köln 1990.

[3] Die russische provisorische Regierung erliess unter Druck der Ersten Estnischen Republik am 30. Marz (12. April) 1917 eine Verordnung über den zeitweiligen Aufbau der Verwaltung und der örtlichen Selbstverwaltung des Estländischen Gouvernements, die dem estnischen Volk eine weitreichende Autonomie mit eigenen Landtag (Maapäev) und einer eigenen Landesverwaltung zubilligte, die bei der zukünftigen Entwicklung des Estländischen Staats und bei der Gründung von Staatsorganen eine entscheidende Rolle gespielt hat. Igor Sedych: Estland - Vor der Entscheidung 1917-1940, Moskau 1987, S. 7.

[4] Vor der Februarrevolution im Jahre 1917 in Russland umfasste das heutige Territorium der Estnischen Republik zwei Gouvernements Russlands: das estnische und das livländische Gouvernement. Der grösste Teil des livländischen Gouvernements blieb aber später bei der lettischen Republik.

[5] Carmen Thiele: Selbstbestimmungsrecht und Minderheitenschutz in Estland, Berlin 1999, S. 6.

[6] Die deutsche Besatzung dauerte bis November 1918. Bevor die deutschen Truppen Estland verliessen, genehmigten sie am 11. November der estnischen provisorischen Regierung die Machtübernahme.

[7] Carmen Thiele: S. 7-8.

[8] Sigmar Stopinski: Das Baltikum im Patt der Mächte, Berlin 1997, S. 257.

[9] Seraina Gilly: S. 119.

[10] Seraina Gilly: S. 123-125.

[11] Seraina Gilly: S. 123.

[12] Seraina Gilly: S. 128.

[13] Gert von Pistohlkors, Matthias Weber, Baltische Historische Kommission, Michael Garleff: Staatliche Einheit und nationale Vielfalt im Baltikum, Oldenburg 2005, S. 13.

[14] www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/alteartikel/343-buecher-ueber-minderheiten-in-der.html Siebenbürgische Zeitung. 24. Juli 2001.

[15] Peter Pernthaler: Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre, Wien 1996, S. 52.

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Estlands Minderheitenpolitik zwischen den Weltkriegen
Subtítulo
Eine Untersuchung über das Umgehen der Ersten Estnischen Republik mit den nationalen Minderheiten zwischen den Weltkriegen
Universidad
University of Zurich
Curso
Seminar
Calificación
5 (Schweizer System)
Autor
Año
2009
Páginas
28
No. de catálogo
V131918
ISBN (Ebook)
9783640415021
ISBN (Libro)
9783640411931
Tamaño de fichero
662 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Estlands, Minderheitenpolitik, Weltkriegen, Eine, Untersuchung, Umgehen, Ersten, Estnischen, Republik, Minderheiten, Weltkriegen, System)
Citar trabajo
Elchan Gassanow (Autor), 2009, Estlands Minderheitenpolitik zwischen den Weltkriegen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131918

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