Im Rahmen dieser Arbeit wurde eingehend der Unterschied zwischen der deutschen
Rechtsform der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) und der britischen
Rechtsform der Company limited by shares (kurz „Ltd.“) dargestellt. Unter eingehender
Beleuchtung der durch das MoMiG seit November 2008 verursachten
Veränderungen konnten die für die Gründung und Führung einer GmbH, UG
(haftungsbeschränkt) und Ltd. erforderlichen Rahmenbedingungen herausgearbeitet
werden.
Auf der Grundlage einer vergleichenden Betrachtung des Gründungsprozesses
zeigten sich für die Ltd. deutliche Vorteile im Beug auf die erforderliche Höhe
des aufzubringenden Stammkapitals zum einen und des Zeitrahmens bis zur
Aufnahme der Geschäftstätigkeit am Gründungssitz zum anderen.
Im Bezug auf die Nebenkosten der Firmengründung konnten keine signifikanten
Unterschiede gefunden werden, ebenfalls der Zeitrahmen bis zur Eintragung
der GmbH bzw. Ltd. in das deutsche Handelsregister wies keine Unterschiede
auf. Jedoch zeigten sich bei der britischen Ltd. gravierende Nachteile im Hinblick
auf das Erfordernis der englischen Sprache der notwendigen Dokumente,
der Übersetzungsleistung und insbesondere der Bindung an das britische
Rechtssystem. Dies alles erfordert in der Regel die Inanspruchnahme von Leistungen
Dritter und damit verbundenen finanziellen Aufwand bei ohnehin oftmals
schon geringer Eigenkapitalquote.
Ergänzend zu den vergleichenden Untersuchungen zwischen GmbH und Ltd.
stellte sich heraus, dass der Gesetzgeber mit der „Unternehmergesellschaft
haftungsbeschränkt“ (UG-haftungsbeschränkt) eine Rechtsform geschaffen hat,die die Vorzüge der britischen Ltd. (niedriges Stammkapital) mit den Vorzügen
der deutschen GmbH (alleinige Bindung an das deutsche Rechtssystem) verbindet.
Unter der besonderen Berücksichtigung der Automobil- sowie ihrer Zulieferindustrie
zeigte sich eine deutliche Präferenz der Unternehmen für wirtschaftlich
stabile und rechtlich durchschaubare Organisationsstruktur ihrer Zulieferer bzw.
Subunternehmer. Es stellte sich heraus, dass der hohe Verknüpfungsgrad und
die negativen Erfahrungen insbesondere der letzten 12 Monate viele Firmen vor
Geschäftspartnern zurückschrecken lassen, deren rechtliche und wirtschaftliche
Situation nicht überzeugend ist und eine langfristig zuverlässige Kooperation
erwarten lässt. Gerade an diesen Kriterien mangelt es Firmen in der Rechtsform
der britischen Ltd. nach Einschätzung einer deutlichen Mehrheit deutscher
Führungskräfte.
Inhaltsverzeichnis
1. EINFÜHRUNG
1.1 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT
1.2 VORGEHENSWEISE
2. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER RECHTSFORMEN LIMITED UND GMBH IN DEUTSCHLAND
2.1 WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER LIMITED
2.2 WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER GMBH
3. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE GRUNDLAGEN
3.1 UNTERNEHMENSGRÜNDUNG MIT HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
3.2 DIE GMBH IM DEUTSCHEN GESELLSCHAFTSRECHT
3.3 DIE LIMITED IM ENGLISCHEN GESELLSCHAFTSRECHT
3.4 DIE BRITISCHE LIMITED IN DEUTSCHLAND
4. GRUNDLAGEN ZUR ENGLISCHEN LIMITED IN DEUTSCHLAND
4.1 DIE NIEDERLASSUNGSFREIHEIT
4.2 RECHTSPRECHUNG DES EUGH ZUR NIEDERLASSUNGSFREIHEIT
4.2.1 DAILY MAIL (1988)
4.2.2 CENTROS (1999)
4.2.3 ÜBERSEERING (2002)
4.2.4 INSPIRE ART (2003)
4.3 SITZTHEORIE
4.4 GRÜNDUNGSTHEORIE
4.5 KOLLISION MIT SITZ- GRÜNDUNGSTHEORIE MIT DER NIEDERLASSUNGSFREIHEIT
5. DARSTELLUNG BEIDER UNTERNEHMENSFORMEN MIT GRÜNDUNGSVORGANG
5.1. DER GRÜNDUNGSVORGANG DER GMBH
5.1.1 ABSCHLUSS EINES GESELLSCHAFTSVERTRAGES
5.1.1.1 FIRMA UND SITZ DER GESELLSCHAFT
5.1.1.2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS
5.1.1.3 HÖHE DES STAMMKAPITALS
5.1.1.4 SONDERLEISTUNGEN DER GESELLSCHAFTER
5.1.2 DIE BESTELLUNG DER ORGANE DER GESELLSCHAFT
5.1.3 AUFBRINGUNG DES STAMMKAPITALS
5.1.4 EINTRAGUNG IN DAS HANDELSREGISTER (HR)
5.2 GRÜNDUNGSVORGANG DER LIMITED
5.2.1 DER GRÜNDUNGSVORGANG
5.2.2 RECHTLICHE NEUGRÜNDUNG DER LIMITED
5.2.2.1 REGISTERED OFFICES
5.2.2.2 COMPANY SECRETARY
5.2.3 DIE GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
5.2.4 EINTRAGUNG INS HANDELSREGISTER (REGISTRAR OF COMPNAIES)
6. REFORMIERUNG DES GMBHG IN DEUTSCHLAND
6.1 GESCHICHTE
6.2 ANLASS ZUR GMBH REFORM
6.3 DIE UNTERNEHMENSGRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT NACH DER GMBH REFORM
6.3.1 GRÜNDUNG DER KLASSISCHEN GMBH
6.3.2 GRÜNDUNG DER UNTERNEHMERGESELLSCHAFT (UG) HAFTUNGSBESCHRÄNKT
6.3.2.1 MUSTERPROTOKOLL FÜR DIE UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)
6.3.2.2 NOTARIELLE BEURKUNDUNG
6.3.2.3 THESAURIERUNGSPFLICHT
6.4 ZWISCHENVERGLEICH BEIDER UNTERNEHMENSFORMEN
7. PROBLEMFELDER FÜR DIE INAKZEPTANZ DER BRITISCHEN LIMITED
7.1 BONITÄT
7.2 EIGENKAPITALVORSCHRIFTEN DES BASELER AUSSCHUSSES FÜR BANKENAUFSICHT
7.3 IMAGE IM GESCHÄFTSBETRIEB
7.4 AUSWERTUNG DER UMFRAGE ZUR LIMITED GRÜNDUNG VOM BUNDESVERBAND DEUTSCHER UNTERNEHMENSBERATER E.V. (BDU)
7.5 WER IST SCHULD AM NEGATIVEN IMAGE DER LIMITED IN DEUTSCHLAND?
8. DEUTSCHE AUTOMOBILHERSTELLER UND IHRE ZULIERFERERFIRMEN
8.1 SITUATION DER DEUTSCHEN AUTOHERSTELLER
8.2 SITUATION DER AUTOMOBILZULIEFERER
9. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Zielsetzung und Themen
Diese Arbeit untersucht den Vergleich zwischen der britischen Limited und der deutschen GmbH im Hinblick auf deren wirtschaftliche Akzeptanz, insbesondere im Kontext der deutschen Automobilindustrie und deren Zuliefererstrukturen. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen der MoMiG-Reform auf die Gründungsmotivation von Unternehmen.
- Vergleich der Rechtsformen GmbH und britische Limited
- Analyse der Niederlassungsfreiheit und EU-Rechtsprechung
- Untersuchung von Gründungsprozessen und Kostenstrukturen
- Bewertung des Unternehmens-Images und der Bonität im Geschäftsverkehr
- Relevanz der Rechtsformwahl für die deutsche Automobilzulieferindustrie
Auszug aus dem Buch
3.4 Die Britische Limited in Deutschland
Wie gezeigt wurde, handelt es sich bei der Private Company Limited by Shares (kurz: Ltd. oder Limited) um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung des britischen Rechts, die in Großbritannien gegründet wird und ihren Sitz grundsätzlich in Großbritannien hat und auch dort beibehält. Häufig wird von der Sitzverlegung der Ltd. gesprochen. Dies führt in der Praxis oft zu Missverständnissen, denn es geht hierbei nicht um die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes, sondern um die Verlegung des Verwaltungssitzes bzw. der Geschäftsführung.
Der satzungsgemäße Sitz einer Kapitalgesellschaft kann noch nicht grenzüberschreitend verlegt werden. Dies wäre erst nach der Verabschiedung der 14. Richtlinie des Europäischen Parlaments möglich. Sobald der Satzungssitz der Limited in England aufgegeben wird, kommt es handels- und steuerrechtlich zur Auflösung der Gesellschaft.
Die Limited kann dann in Deutschland nicht in der ursprünglichen Form in das HR eingetragen werden, denn sie ist mit der Abmeldung erloschen und müsste in Deutschland (in Form einer deutschen Rechtsform) neu errichtet werden.
Jeder Unternehmensgründer, der mit einer Limited dauerhaft selbständig und auf eigene Rechnung im Deutschland tätig sein möchte, muss einerseits einen satzungsmäßigen Gesellschaftssitz in Großbritannien und zusätzlich eine Zweigniederlassung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichten um im deutschen Handelsregister eingetragen werden zu können.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINFÜHRUNG: Diese Einleitung führt in die aktuelle Situation des Gesellschaftsrechts ein, bedingt durch den EuGH und das MoMiG, und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Akzeptanz von GmbH und Limited.
2. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER RECHTSFORMEN LIMITED UND GMBH IN DEUTSCHLAND: Dieses Kapitel betrachtet den historischen Anstieg der Limited-Gründungen in Deutschland im Vergleich zur traditionellen GmbH und deren statistische Erfassung.
3. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE GRUNDLAGEN: Es erfolgt eine detaillierte Einordnung der GmbH und Limited in das jeweilige nationale Gesellschaftsrecht, inklusive der Bedeutung der Haftungsbeschränkung.
4. GRUNDLAGEN ZUR ENGLISCHEN LIMITED IN DEUTSCHLAND: Hier werden die europarechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Niederlassungsfreiheit sowie maßgebliche EuGH-Urteile, detailliert erläutert.
5. DARSTELLUNG BEIDER UNTERNEHMENSFORMEN MIT GRÜNDUNGSVORGANG: Dieser Teil vergleicht die Gründungsschritte beider Unternehmensformen, von der Satzung bis hin zur Eintragung in das Handelsregister.
6. REFORMIERUNG DES GMBHG IN DEUTSCHLAND: Dieses Kapitel analysiert die Ziele der GmbH-Reform und die Einführung der neuen Unternehmergesellschaft (UG).
7. PROBLEMFELDER FÜR DIE INAKZEPTANZ DER BRITISCHEN LIMITED: Hier werden Imageprobleme, Bonitätsfragen und die Ergebnisse der BDU-Umfrage zur Akzeptanz der Limited diskutiert.
8. DEUTSCHE AUTOMOBILHERSTELLER UND IHRE ZULIERFERERFIRMEN: Der Fokus liegt auf der Bedeutung von stabilen Rechtsformen innerhalb der komplexen Zulieferketten der Automobilbranche.
9. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Relevanz der neuen Rechtsformen.
Schlüsselwörter
GmbH, Limited, MoMiG, Rechtsform, Haftungsbeschränkung, Unternehmensgründung, Niederlassungsfreiheit, Automobilindustrie, Zulieferer, Bonität, Handelsregister, Gesellschaftsrecht, Unternehmergesellschaft, UG, Unternehmensimage
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den Vergleich zwischen der deutschen GmbH und der britischen Limited unter besonderer Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Akzeptanz in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen gesellschaftsrechtliche Grundlagen, Gründungsverfahren, das europäische Recht der Niederlassungsfreiheit sowie die Akzeptanz bei Kreditgebern und in der Automobilindustrie.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, herauszufinden, ob und warum eine wirtschaftliche Präferenz für eine der beiden Unternehmensformen besteht und welche Rolle diese bei der Etablierung am Markt spielt.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es wurde eine vergleichende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Gründungsaspekte durchgeführt, unterstützt durch aktuelle statistische Daten und eine BDU-Umfrage.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die Reformierung des GmbH-Gesetzes, den direkten Vergleich der Gründungsprozesse und die spezifische Problematik der Limited bei deutschen Zulieferern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
GmbH, Limited, Haftungsbeschränkung, Niederlassungsfreiheit, Automobilzulieferer und das MoMiG bilden den Kern der wissenschaftlichen Untersuchung.
Warum wird die britische Limited in Deutschland oft kritisch betrachtet?
Das Image leidet unter Erfahrungen mit windigen Geschäftspraktiken, mangelnder Eigenkapitalausstattung und dem Erfordernis der Abwicklung über britisches Recht, was bei deutschen Partnern Misstrauen hervorruft.
Wie wirkt sich die Reform durch das MoMiG auf die GmbH aus?
Die Reform modernisierte das GmbH-Recht und führte die Unternehmergesellschaft (UG) als haftungsbeschränkte Alternative ein, um die Gründung für deutsche Unternehmen attraktiver zu gestalten.
Welche Rolle spielt die Bonität für die Wahl der Rechtsform?
Da die Limited oft mit sehr geringem Stammkapital gegründet wird, fällt sie bei Bonitätsprüfungen von Banken und Zulieferern häufig negativ auf, was den Zugang zu Krediten erschwert.
Warum ist das Thema für Automobilzulieferer besonders wichtig?
Aufgrund der hohen gegenseitigen Abhängigkeiten in der Lieferkette suchen Hersteller und Großzulieferer Partner mit stabilen, durchschaubaren Rechtsstrukturen, um Ausfallrisiken zu minimieren.
- Quote paper
- Diplom Wirtschaftsjurist (FH) Henry Kroll (Author), 2009, Wirtschaftliche Akzeptanz der Rechtsformen GmbH und Limited bei ausgewählten deutschen Automobil Zuliefererfirmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132019