Gütezeichen und Testprädikate sind aus dem heutigen Alltag nicht wegzudenken. Man begegnet Ihnen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, sei es auf Produktpackungen und Elektrogeräten, im Finanzdienstleistungsbereich oder auf Industriemaschinen.
Gerade Produkttests erfreuen sich als Informationsquelle beim Verbraucher großer Beliebtheit und können dadurch einen erheblichen Einfluss auf den Markt und den Wettbewerb ausüben. Produkttests dienen der Information und Orientierung des Verbrauchers mit dem Ziel erhöhter Markttransparenz. Es gibt eine Vielzahl an Institutionen und Fachzeitschriften, die zu diesem Zweck regelmäßig vergleichende und individuelle Produkttests durchführen und veröffentlichen. Die Akzeptanz und Verbreitung dieser Veröffentlichungen ist hoch. Der Bekanntheitsgrad der Stiftung Warentest liegt zum Beispiel nach eigenen Angaben in Deutschland bei 96% der Verbraucher. Ein Drittel der Konsumenten orientiert sich bei wichtigen Kaufentscheidungen an ihren Testergebnissen.
Wegen der weiten Verbreitung und des Vertrauens, das der Verkehr Produkttests und Gütezeichen entgegenbringt, liegt es für Hersteller und Händler nahe, den hohen Bekanntheitsgrad der gängigen Güte- und Testzeichen zu nutzen und in ihre Produktwerbung einzubinden.
Im Umkehrschluss macht der hohe Grad an Vertrauen aber auch eine genaue Überprüfung dieser Art der Werbung unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten notwendig, namentlich unter dem Maßstab des Verbotes der irreführenden Werbung in § 3 UWG i.V.m. § 5 UWG und des Verbotes der unlauteren vergleichenden Werbung in
§ 3 UWG i.V.m. § 6 UWG mit den Rechtfolgen der §§ 8 ff. UWG.
Im folgenden werden die verschiedenen Werbungsformen mit Testergebnissen und Gütezeichen dargestellt und auf ihre wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen und Grenzen überprüft.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Werbung mit Testergebnissen
I. Formen der Testwerbung
II. Bedingungen der Stiftung Warentest zur Werbung mit Untersuchungsergebnissen
III. Irreführende Werbung mit Testergebnissen, § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UWG
1. Irreführung durch objektiv unwahre Aussagen
2. Irreführung durch objektiv wahre Aussagen
a) Irreführung durch das Testverfahren
b) Irreführung durch veraltete Testergebnisse
aa) Zulässiges Alter des Tests
bb) Änderung der Testbedingungen
cc) Veränderung des getesteten Produkts
c) Irreführung durch Alleinstellungsbehauptung
aa) Werbung mit eigenen Alleinstellungsaussagen bei Testergebnissen
bb) Werbung mit Testergebnissen Dritter
d) Irreführung durch Werbung mit Teilergebnissen
e) Irreführung durch Verwendung von unterschiedlichen Testergebnissen
3. Ausschluss der Irreführung
IV. Vergleichende Werbung mit Testergebnissen, § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG
1. Anwendbarkeit des § 6 UWG
2. Zulässigkeit der vergleichenden Werbung
3. Vergleichende irreführende Werbung
C. Werbung mit Gütezeichen
I. Begriffsbestimmung
1. Prüfzeichen
2. Gütezeichen und Gütesiegel
II. Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Werbung mit Gütezeichen
D. Auswirkungen der UGP-Richtlinie
I. Unlauterkeit aufgrund der „Black List“
II. Irreführung gemäß Art. 6 UGP-RL
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit Testergebnissen und Gütezeichen unter besonderer Berücksichtigung der irreführenden Werbung gemäß § 5 UWG sowie der vergleichenden Werbung gemäß § 6 UWG. Ziel ist es, die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer Unternehmen diese Marketinginstrumente nutzen dürfen, ohne den Verbraucher über die Qualität oder Eigenschaften ihrer Produkte in die Irre zu führen.
- Grundlagen der Werbung mit Testergebnissen und verschiedenen Formen der Testwerbung.
- Anforderungen an die Zulässigkeit bei irreführender Werbung (objektiv unwahre vs. wahre Aussagen).
- Spezifische Problematiken wie veraltete Testergebnisse, Alleinstellungsbehauptungen und Teilergebnisse.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Einbindung von Gütezeichen und Prüfzeichen in die Produktwerbung.
- Einfluss der UGP-Richtlinie auf die Beurteilung unlauterer Geschäftspraktiken im Bereich der Testwerbung.
Auszug aus dem Buch
Irreführung durch das Testverfahren
Wird in der Werbung auf Testergebnisse oder getestete Produkteigenschaften Bezug genommen, so muss der Verbraucher auf die korrekte Durchführung des Testverfahrens vertrauen können. Der Schutz dieses Vertrauens kann nur gewährleistet werden, wenn die getesteten Produkte miteinander vergleichbar und für die auf dem Markt erhältliche Produktbandbreite zumindest ansatzweise repräsentativ sind, der Veranstalter des Tests unabhängig ist und der Test in einem sachkundigen und objektiven Verfahren durchgeführt wird.
Insbesondere im Falle einer wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung des Testveranstalters mit dem Werbenden kann die Unabhängigkeit und Objektivität des Testverfahrens gefährdet sein. Hierbei ist jedoch zu unterscheiden zwischen finanzieller Abhängigkeit des Testveranstalters und der reinen Finanzierung des Testverfahrens durch die Teilnehmer an sich, zum Beispiel durch die Erhebung von Teilnahmeentgelten oder die kostenlose Überlassung des Testgegenstands. Angesichts teilweise extrem hoher Kosten der Testdurchführung ist eine absolute finanzielle Unabhängigkeit des Testveranstalters von den Produktherstellern oder deren Interessensverbänden in den wenigsten Fällen denkbar. Eine Sonderstellung nimmt hier die Stiftung Warentest ein, die jährlich einen Festbetrag von der Bundesrepublik Deutschland als ihrer Stifterin erhält und Zuwendungen aus anderen Quellen nur in engen Grenzen annehmen darf. Das maßgebliche Kriterium bei der Beurteilung der Objektivität des Testverfahrens ist grundsätzlich die Möglichkeit des Testveranstalters, den Test auf der Grundlage eigener Kriterien durchzuführen und sich ohne Einflussnahme von außen ein entsprechendes Urteil bilden zu können. Wird ein Testverfahren nicht unabhängig, objektiv und sachkundig durchgeführt und mit dem daraus resultierenden Testergebnis geworben, ist die Werbung irreführend und somit unzulässig.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Stellt die Relevanz von Gütezeichen und Produkttests als Orientierungshilfe für Verbraucher dar und führt in die wettbewerbsrechtliche Problematik der Irreführung und vergleichenden Werbung ein.
B. Werbung mit Testergebnissen: Analysiert verschiedene Formen der Testwerbung sowie die strengen Anforderungen an die Lauterkeit, insbesondere bei irreführenden Angaben zu Testverfahren, Aktualität, Alleinstellungsansprüchen und Teilergebnissen.
C. Werbung mit Gütezeichen: Definiert die Begriffe Prüfzeichen, Gütezeichen und Gütesiegel und erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für deren rechtssichere Verwendung in der Produktwerbung.
D. Auswirkungen der UGP-Richtlinie: Diskutiert die Einordnung von unlauteren Werbepraktiken mit Prüfzeichen in die „Black List“ sowie die Auswirkungen der UGP-Richtlinie auf die Irreführungstatbestände nach Art. 6.
E. Fazit: Fasst zusammen, dass Testergebnisse und Gütezeichen wertvolle Instrumente für die Markttransparenz sind, jedoch ihre Grenzen finden, sobald sie zu einer Verzerrung der Verbrauchervorstellungen führen.
Schlüsselwörter
Wettbewerbsrecht, UWG, irreführende Werbung, Testergebnisse, Stiftung Warentest, Gütezeichen, Produkttests, Testwerbung, Verbraucherschutz, vergleichende Werbung, Prüfzeichen, Markttransparenz, Alleinstellungsbehauptung, UGP-Richtlinie, Lauterkeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die mit Testergebnissen von Produkttests oder mit Gütezeichen in ihrer Werbung werben möchten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen sind das Verbot der irreführenden Werbung gemäß § 5 UWG, die Zulässigkeit von vergleichender Werbung nach § 6 UWG sowie die Anforderungen an die Objektivität bei der Verwendung von Testprädikaten.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist die Erläuterung der Voraussetzungen und Grenzen, unter denen Hersteller und Händler das Vertrauen der Verbraucher in Gütezeichen und Testergebnisse für ihre Absatzförderung nutzen dürfen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die die geltende Gesetzeslage, die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte sowie relevante Fachliteratur analysiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Werbung mit Testergebnissen, Werbung mit Gütezeichen sowie die Auswirkungen der europäischen UGP-Richtlinie auf das deutsche Wettbewerbsrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere UWG, irreführende Werbung, Testergebnisse, Gütezeichen, Testwerbung und Verbraucherschutz.
Wie bewertet die Arbeit die Werbung mit veralteten Testergebnissen?
Die Arbeit stellt fest, dass Werbung mit älteren Tests nur zulässig ist, wenn die Produkte baugleich sind, keine neueren Tests existieren und das Veröffentlichungsdatum klar erkennbar ist, um eine Irreführung zu vermeiden.
Welchen Stellenwert räumt der Autor der Stiftung Warentest ein?
Die Arbeit hebt die Stiftung Warentest als Sonderfall hervor, da sie aufgrund ihrer Finanzierung durch die Bundesrepublik Deutschland eine hohe Unabhängigkeit genießt, deren Kriterien als wichtige Richtschnur für die gesamte Testwerbung dienen.
Ist die isolierte Verwendung von Teilergebnissen aus einem Test zulässig?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass dies nur dann zulässig sein kann, wenn keine Irreführung vorliegt und der Verbraucher nicht über das Gesamtergebnis getäuscht wird, wobei eine Einzelfallprüfung zwingend erforderlich ist.
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- Alexander Suren (Author), 2009, Zulässigkeit und Grenzen der Werbung mit Gütezeichen und Testergebnissen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132035