Am 3. April 1959 wurde das Amt des Wehrbeauftragten gegründet. Dieses Amt war zu dieser Zeit, bis heute, einmalig auf der Welt. Bis heute hat sich seine Tätigkeit immer weiter entwickelt, wie sich die Ansprüche an die Soldaten entwickelt haben. Und immer war der Wehrbeauftragte mehr als „nur“ Mittler zwischen Parlament, Gesellschaft und Bundeswehr.
Mit der Gründung der Bundeswehr wollte der Gesetzgeber die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen und hat die Bundeswehr so eng wie möglich in die parlamentarische Kontrolle und in das Grundgesetz einzubinden. So ging der Oberbefehl nicht mehr vom Staatoberhaupt aus, sondern vom Minister des Bundesverteidigungsministeriums. Aber damit nicht genug, es wurde auch der Verteidigungsausschuss gegründet, von Mitgliedern des Parlaments besetzt und einer der wenigen Ausschüsse die im Grundgesetz verankert sind.
Aber der Gesetzgeber wollte auch ein Amt allein für die Soldaten. So wurde der Wehrbeauftragte gegründet. Bis heute hat dieses Amt seine Berechtigung in der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte. Immer wieder hat er sich auch vor die die Soldaten gestellt, wenn die Medien alle unter Generalverdacht stellten, wie 2004 nach den Vorfällen in Coesfeld.
Aber was genau sind die Rechte und Kompetenzen des Amtes? Womit kann der Wehrbeauftragte die Streitkräfte kontrollieren? Welche Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung um Untersuchungen anzustellen? Wer kann ihm Weisungen erteilen? Was sind die rechtlichen Grundlagen für seine Arbeit? Und welche Rolle spielen in seiner Arbeit der Bundestag, Verteidigungsausschuss und das Verteidigungsministerium? Und welche Rolle spielt der jährliche Wehrbericht? Wandeln sich die Themen dieses Berichts mit den neuen Situationen der Bundeswehr, wie Wiedervereinigung, Auslandseinsätze und der Zugang von Frauen in den Streitkräften? Und hat der Wehrbeauftragte mit seiner Arbeit und seinen Rechten auch die Möglichkeit seinen gesetzlichen, parlamentarischen und gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen? Hat der Wehrbeauftragte Macht oder nicht? Diese Fragen sollen in dieser vorliegenden Hausarbeit geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Wehrbeauftragte
- Die rechtliche Stellung des Wehrbeauftragten als Kontrollorgan
- Die Kontrollwirkung und -ausübung durch den Wehrbeauftragten
- Der Wehrbericht
- Die Themen des Wehrberichts
- Die Eingaben und der Wehrbericht als Kontrolle von und über die Bundeswehr
- Problembetrachtung
- Schluss
- Quellenverzeichnis
- Internet
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit untersucht die Rolle des Wehrbeauftragten als Kontrollorgan der Bundeswehr. Sie analysiert die rechtliche Stellung des Amtes, die Kontrollmechanismen und die Wirksamkeit der Kontrolle. Dabei wird der Fokus auf die Eingaben von Soldaten und den jährlichen Wehrbericht gelegt.
- Rechtliche Stellung des Wehrbeauftragten
- Kontrollmechanismen des Wehrbeauftragten
- Wirksamkeit der Kontrolle durch den Wehrbeauftragten
- Eingaben von Soldaten als Kontrollinstrument
- Der Wehrbericht als Instrument der Kontrolle
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik ein und stellt die Forschungsfrage nach der Effektivität des Wehrbeauftragten als Kontrollorgan der Bundeswehr. Sie erläutert die Bedeutung des Amtes im Kontext der parlamentarischen Kontrolle und der Einbindung der Bundeswehr in das Grundgesetz.
Das erste Kapitel befasst sich mit der rechtlichen Stellung des Wehrbeauftragten. Es analysiert die Verankerung des Amtes im Grundgesetz und im Wehrbeauftragtengesetz, die Amtszeit und die Unabhängigkeit des Wehrbeauftragten vom Bundesministerium der Verteidigung. Außerdem werden die Aufgaben und Kompetenzen des Amtes sowie die Unterstützung durch Mitarbeiter beleuchtet.
Das zweite Kapitel untersucht die Kontrollwirkung und -ausübung durch den Wehrbeauftragten. Es beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten, die dem Wehrbeauftragten zur Verfügung stehen, um Nachforschungen anzustellen und Eingaben von Soldaten zu bearbeiten. Dabei werden die Eskalationsstufen und die Rolle des Wehrberichts als Kontrollinstrument beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Wehrbeauftragten, die Bundeswehr, die parlamentarische Kontrolle, das Grundgesetz, das Wehrbeauftragtengesetz, die Eingaben von Soldaten, den Wehrbericht, die Kontrollwirkung und die Effektivität der Kontrolle.
- Arbeit zitieren
- Georg Hampicke (Autor:in), 2007, Der Wehrbeauftragte. Ein effektives Kontrollorgan über die Bundeswehr?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132041