Der Wehrbeauftragte. Ein effektives Kontrollorgan über die Bundeswehr?


Dossier / Travail, 2007

12 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Der Wehrbeauftragte
1.1. Die rechtliche Stellung des Wehrbeauftragten als Kontrollorgan
1.2. Die Kontrollwirkung und –ausübung durch den Wehrbeauftragten

2. Der Wehrbericht
2.1. Die Themen des Wehrberichts
2.2. Die Eingaben und der Wehrbericht als Kontrolle von und über die Bundeswehr

3. Problembetrachtung

4. Schluss

Quellenverzeichnis

Internet:

Einleitung

Am 3. April 1959 wurde das Amt des Wehrbeauftragten gegründet. Dieses Amt war zu dieser Zeit, bis heute, einmalig auf der Welt. Bis heute hat sich seine Tätigkeit immer weiter entwickelt, wie sich die Ansprüche an die Soldaten entwickelt haben. Und immer war der Wehrbeauftragte mehr als „nur“ Mittler zwischen Parlament, Gesellschaft und Bundeswehr. Mit der Gründung der Bundeswehr wollte der Gesetzgeber die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen und hat die Bundeswehr so eng wie möglich in die parlamentarische Kontrolle und in das Grundgesetz einzubinden. So ging der Oberbefehl nicht mehr vom Staatoberhaupt aus, sondern vom Minister des Bundesverteidigungsministeriums. Aber damit nicht genug, es wurde auch der Verteidigungsausschuss gegründet, von Mitgliedern des Parlaments besetzt und einer der wenigen Ausschüsse die im Grundgesetz verankert sind. Aber der Gesetzgeber wollte auch ein Amt allein für die Soldaten. So wurde der Wehrbeauftragte gegründet. Bis heute hat dieses Amt seine Berechtigung in der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte. Immer wieder hat er sich auch vor die die Soldaten gestellt, wenn die Medien alle unter Generalverdacht stellten, wie 2004 nach den Vorfällen in Coesfeld. Aber was genau sind die Rechte und Kompetenzen des Amtes? Womit kann der Wehrbeauftragte die Streitkräfte kontrollieren? Welche Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung um Untersuchungen anzustellen? Wer kann ihm Weisungen erteilen? Was sind die rechtlichen Grundlagen für seine Arbeit? Und welche Rolle spielen in seiner Arbeit der Bundestag, Verteidigungsausschuss und das Verteidigungsministerium? Und welche Rolle spielt der jährliche Wehrbericht? Wandeln sich die Themen dieses Berichts mit den neuen Situationen der Bundeswehr, wie Wiedervereinigung, Auslandseinsätze und der Zugang von Frauen in den Streitkräften? Und hat der Wehrbeauftragte mit seiner Arbeit und seinen Rechten auch die Möglichkeit seinen gesetzlichen, parlamentarischen und gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen? Hat der Wehrbeauftragte Macht oder nicht? Diese Fragen sollen in dieser vorliegenden Hausarbeit geklärt werden.

Auf die geschichtliche Entwicklung des Amtes wird hier nicht näher eingegangen, ebenso wie auf die Grundsätze nach denen die Bundeswehr durch den Wehrbeauftragten kontrolliert wird. Denn das würde den Rahmen sprengen und dient nicht dazu die Frage, ob eine effektive Kontrollerfüllung durchgeführt wird, zu beantworten. Als Grundlage für den Abschnitt über den Wehrbericht dient der Wehrbericht des Jahres 2006.

1 Der Wehrbeauftragte

1.1. Die rechtliche Stellung des Wehrbeauftragten als Kontrollorgan

Um ein Amt wirkungsvoll auszuüben ist es wichtig, dass sich der Amtsinhaber seiner Position sicher sein kann ohne von aktuellen Regierungen und Wahlen abhängig zu sein und auch parteineutral ist. Daher hat der Gesetzgeber dem Wehrbeauftragten einen besonders geschützten Platz gewährt, nämlich im Grundgesetz. Eine Abschaffung dieses Amtes ist damit nur möglich durch eine Grundgesetzänderung. Durch die feste Verankerung im Art. 45b GG und durch ein eigenes Gesetz, das Wehrbeauftragtengesetz, wird deutlich das dieses Amt eine hohe Stellung innehat. Durch die Amtszeit von fünf Jahren ist die Amtsperiode auch unabhängig von Bundestagsperioden. Die Bezeichnung des Amtes lautet „Hilfsorgan des Bundestages“ und „Wehrbeauftragter des Bundestages. Damit ist dieses Amt der Legislative zugehörig. Als Teil des Bundestages hat der Wehrbeauftragte auch seinen eigenen festen Sitzplatz im Bundestag. Aber er ist kein Beamter oder Parlamentarier, am ehesten kommt ihm der Status eines Bundesministers zu. Weisungen bekommt er vom Bundestag und auch vom Verteidigungsausschuss. Bundestag und Verteidi­gungsausschuss können die Anwesenheit des Wehrbeauftragten verlangen. Gegenüber dem Bundestag hat der Wehrbeauftragte auch Berichtspflichten, was sich im jährlichen Wehrbericht darstellt. (vgl.http://webarchiv.bundestag.de.archive/2005/0919/parlament/wehrbeauftragter/03b_145recht.html 3.9.07 11:33) Als Teil des Parlaments ist der Wehrbeauftragte damit unabhängig vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) und kann von diesem keine Weisungen erhalten aber auch nicht selbst erteilen. Weisungsrecht haben dem zu Folge nur der Bundestag und der Verteidigungsausschuss.

Zur Unterstützung seiner Aufgaben hat der Bundestag dieses Amt mit derzeit 50 weiteren Mitarbeitern unterstützt. Diese unterstehen dem Wehrbeauftragten nur fachlich direkt, dienstrechtlich aber dem Direktor beim Deutschen Bundestag als Chef der Bundestagsverwaltung. Diese Mitarbeiter sind mit der fachlichen Bearbeitung beschäftigt und kommen aus dem gehobenen oder höheren Dienst. (vgl.http://webarchiv.bundestag.de/archive/2005/0919/parlament/wehrbeauftragter/10_145dienst.html 3.9.07 11:34) Die Abteilung wird von einem Leitenden Beamten geführt und gliedert sich in derzeit fünf Referate mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Zuständigkeiten. Durch diese Ausstattung an Personal kann sich dieses Amt bestmöglich um Eingaben kümmern und diese verfolgen. Damit kann er Auftrag, die Bundeswehr zu kontrollieren, effektiv wahrgenommen werden.

[...]

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Der Wehrbeauftragte. Ein effektives Kontrollorgan über die Bundeswehr?
Université
University of Koblenz-Landau  (Sozialwissenschaften)
Cours
Politische Willensbildung und Interessenvermittlung: Parlamentarismus in der Bundesrepublik und im internationalen Vergleich, Proseminar
Note
2,3
Auteur
Année
2007
Pages
12
N° de catalogue
V132041
ISBN (ebook)
9783640419081
ISBN (Livre)
9783640419050
Taille d'un fichier
436 KB
Langue
allemand
Mots clés
Wehrbeauftragte, Kontrollorgan, Bundeswehr
Citation du texte
Georg Hampicke (Auteur), 2007, Der Wehrbeauftragte. Ein effektives Kontrollorgan über die Bundeswehr?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132041

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