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Welchen Rechtsstatus hat die Grundrechte-Charta der EU aktuell und zukünftig?

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Reformvertrags

Title: Welchen Rechtsstatus hat die Grundrechte-Charta der EU aktuell und zukünftig?

Seminar Paper , 2008 , 36 Pages , Grade: sehr gut (17 Punkte)

Autor:in: Anika Leidinger (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Den Ausgangspunkt dieser Streitfrage bildet die „feierliche Proklamation“ der Grundrechte-Charta am 7. Dezember 2000 anlässlich des Europäischen Rates von Nizza. Aufgrund dieser bloßen Erklärung von Europäischem Parlament, Rat und Kommission wird die rechtliche Verbindlichkeit der Charta einhellig abgelehnt. Dass dieser Zustand nicht zufrieden stellend ist, zeigen nicht nur die Argumente zur Notwendigkeit eines verbindlichen Grundrechtskatalogs auf EU-Ebene, sondern gerade das nach wie vor andauernde politische Streben und Bemühen, die Rechtsverbindlichkeit der Charta herbeizuführen. Doch warum entfaltet die Charta noch keine rechtliche Bindungswirkung?

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A.) Einleitung

B.) Aktueller Rechtsstatus der Grundrechte-Charta nach dem Vertrag von Nizza

I. Vom Mandat zur „feierlichen Proklamation“ der Grundrechte-Charta

1. Das Mandat des Europäischen Rates von Köln (03./04.06.1999)

2. Die Notwendigkeit einer verbindlichen Grundrechts-Charta

a) Legitimierung der Unionsgewalt durch umfassenden Grundrechtsschutz

b) Vorgaben des Grundrechtskonvents

3. Der Europäische Rat von Nizza (07.- 09.12.2000)

II. Die Auswirkungen des „Post-Nizza-Prozesses“ auf den Rechtsstatus der Charta

III. Die gegenwärtige rechtliche Qualität der Grundrechte-Charta

IV. Die Bedeutung der Grundrechte-Charta für den Rechtsverkehr

1. Die „feierliche Proklamation“ der Charta durch die Organe der EU

a) Die Selbstbindung des Europäischen Parlaments

b) Die Selbstbindung der Kommission

c) Die Selbstbindung des Europäischen Rates

2. Die Bedeutung der Charta für die Rechtsprechung des EuG / EuGH

a) Keine rechtliche Bindung an die Grundrechte-Charta

b) Heranziehung zur Bestätigung bzw. Konkretisierung i. R. d. Art. 6 Abs. 2 EUV

aa) Rechtsprechung des EuG Erster Instanz

(1) Urteil in der Rechtssache „max.mobil“ vom 30. Januar 2002

(2) Urteil in der Rechtssache „Sunrider“ vom 13. Juli 2005

(3) Bewertung dieser Urteile

bb) Rechtsprechung des EuGH

cc) Schlussanträge der Generalanwälte vor dem EuGH

(1) Schlussanträge von Generalanwalt Tizzano vom 8. Februar 2001

(2) Schlussanträge von Generalanwältin Kokott vom 14. Oktober 2004

(3) Bewertung der Schlussanträge

3. Die Bedeutung der Charta für den Europäischen Bürgerbeauftragten

4. Die Ausstrahlung auf die EMRK und die Rechtsprechung des EGMR

5. Der Einfluss auf die Rechtsprechung der nationalen Verfassungsgerichte

C.) Zukünftiger Rechtsstatus der Grundrechte-Charta nach dem Vertrag von Lissabon

I. Vom Verfassungsvertrag zum Reformvertrag

1. Die „Berliner Erklärung“ (25.03.2007)

2. Das Mandat des Europäischen Rates von Brüssel (21./22.06.2007)

3. Der Europäische Rat von Lissabon (18./19.10.2007)

4. Die „feierliche Proklamation“ der Grundrechte-Charta in Straßburg (12.12.2007)

5. Die Unterzeichnung des Reformvertrags in Lissabon (13.12.2007)

6. Die erste Ratifikation des Reformvertrags von Ungarn (17.12.2007)

II. Der Reformvertrag als neuer „Wegweiser“ für die Grundrechte-Charta?

1. Die Vorgaben des Verfassungsvertrags

2. Die Lösung des Reformvertrags

3. Vergleich und Wertung dieser beiden Ansätze

III. Die Konsequenzen einer rechtsverbindlichen Charta für den Rechtsverkehr

1. Die Verpflichteten der Charta

a) Die Bindung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

aa) Organe der Union

bb) Einrichtungen der Union

cc) Sonstige Stellen der Union

dd) Wahrung des Subsidiaritätsprinzips

ee) Tragweite der Grundrechtsbindung für die Union

b) Die Bindung der Mitgliedstaaten

aa) Der Widerstand gegen die ständige Rechtsprechung des EuGH

bb) Die Durchführung des Unionsrechts

(1) Administrative Durchführung

(2) Normative Durchführung

(3) Probleme beim Vollzug von Unionsrecht

c) Unmittelbare Drittwirkung?

2. Das Verhältnis zu den nationalen Verfassungen und zur EMRK

a) Das Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht

b) Die EMRK und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

3. Der Rechtsschutz des Unionsbürgers

a) Rechtsschutz vor dem EuGH

b) Rechtsschutz vor nationalen Gerichten

IV. Die „Hürden“ auf dem Weg zu einer rechtsverbindlichen Grundrechte-Charta

D.) Zusammenfassung mit Schlussbemerkungen

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert den aktuellen sowie zukünftigen Rechtsstatus der Grundrechte-Charta der Europäischen Union, insbesondere unter Berücksichtigung der rechtlichen Unverbindlichkeit nach ihrer feierlichen Proklamation und der zu erwartenden Rechtsverbindlichkeit durch den Vertrag von Lissabon.

  • Rechtliche Analyse der Grundrechte-Charta vor und nach dem Vertrag von Lissabon
  • Untersuchung der Bedeutung der Charta als "Soft Law" für EU-Organe, EuGH und nationale Gerichte
  • Vergleich der Konzepte von Verfassungsvertrag und Reformvertrag bezüglich der Charta
  • Problematiken der Bindung von Mitgliedstaaten und der Auswirkung auf nationale Grundrechte
  • Rechtsschutzmöglichkeiten für Unionsbürger im Kontext der Charta

Auszug aus dem Buch

Die gegenwärtige rechtliche Qualität der Grundrechte-Charta

Vorliegend ist nun zu untersuchen, welche rechtliche Qualität der Charta in ihrer aktuellen Fassung zukommt. Die Rechtsverbindlichkeit der Charta würde sich unmittelbar aus ihr selbst heraus ergeben, falls sie einen völkerrechtlichen Vertrag darstellt. Das würde voraussetzen, dass es sich um Vereinbarungen handelt, mit denen Staaten oder andere Völkerrechtssubjekte ihre Beziehungen auf völkerrechtlicher Ebene regeln, so dass der Grundsatz „pacta sunt servanda“ zur Anwendung käme.

Dafür spräche, dass die Mitgliedstaaten der Union als Völkerrechtssubjekte gelten und die EU mit den Europäischen Gemeinschaften internationale Organisationen umfasst, denen gem. Art. 281 EGV die Völkerrechtsfähigkeit zukommt. Jedoch verhandeln die Mitgliedstaaten nicht als gleichrangige Verhandlungspartner isoliert von der Union über die Charta. Darüber hinaus handelt es sich bei der Charta nicht um einen Grundrechtskatalog der Union und der Mitgliedstaaten, da letztere nach Art. 51 EU-GRCharta nur bei der Durchführung von Unionsrechten betroffen sind. Ein völkerrechtlicher Vertrag liegt also nicht vor.

Nach dem bisher Gesagten wurde das Ziel, die Charta in einen Verfassungsvertrag zu integrieren, verfehlt, so dass der Charta bisher keine Rechtskraft zukommt und es bei ihrer bloßen feierlichen Proklamation bleibt. Diese rechtliche Unverbindlichkeit der Charta wird zudem durch ihre Veröffentlichung im Amtsblatt C der EG, der den unverbindlichen Rechtstexten gewidmet ist, hervorgehoben. Festzuhalten ist folglich, dass die Grundrechte-Charta an sich derzeit noch kein geltendes Recht darstellt.

Zusammenfassung der Kapitel

A.) Einleitung: Die Einleitung definiert den zentralen Untersuchungsgegenstand, nämlich den aktuellen und zukünftigen Rechtsstatus der Grundrechte-Charta der EU, und erläutert die Problematik ihrer rechtlichen Unverbindlichkeit sowie den Kontext des Scheiterns des Verfassungsvertrags.

B.) Aktueller Rechtsstatus der Grundrechte-Charta nach dem Vertrag von Nizza: Dieses Kapitel behandelt die Genese der Charta, ihre feierliche Proklamation in Nizza sowie ihre faktische Bedeutung als „Soft Law“ und Auslegungshilfe für europäische und nationale Gerichte trotz fehlender Rechtsverbindlichkeit.

C.) Zukünftiger Rechtsstatus der Grundrechte-Charta nach dem Vertrag von Lissabon: Hier wird untersucht, wie der Reformvertrag von Lissabon die Charta durch einen Verweis im EUV rechtsverbindlich machen soll und welche konkreten Konsequenzen sich daraus für die Bindungswirkung gegenüber der EU und den Mitgliedstaaten sowie für den Rechtsschutz ergeben.

D.) Zusammenfassung mit Schlussbemerkungen: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen, betont die Diskrepanz zwischen der Unverbindlichkeit der Charta und ihrer hohen Resonanz in der Rechtspraxis und bewertet die politische Dimension des Tauziehens um die Rechtsverbindlichkeit.

Schlüsselwörter

Grundrechte-Charta, EU, Vertrag von Lissabon, Rechtsstatus, Rechtsverbindlichkeit, Europäischer Gerichtshof, Grundrechtsschutz, Primärrecht, Soft Law, Unionsbürger, Verfassungsvertrag, Rechtsverkehr, Mitgliedstaaten, Selbstbindung, Rechtsschutz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht den aktuellen sowie zukünftigen Rechtsstatus der Grundrechte-Charta der Europäischen Union, insbesondere die Frage ihrer rechtlichen Verbindlichkeit im europäischen Rechtsgefüge.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Im Zentrum stehen die rechtliche Qualität der Charta, ihre Ausstrahlungswirkung als unverbindliches "Soft Law", der Vergleich zwischen dem gescheiterten Verfassungsvertrag und dem Reformvertrag von Lissabon sowie die Konsequenzen einer etwaigen Rechtsverbindlichkeit für die EU und ihre Mitgliedstaaten.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage lautet: „Welchen Rechtsstatus hat die Grundrechte-Charta der EU aktuell und zukünftig?“, wobei untersucht wird, ob die Charta rechtlich bindend ist oder lediglich als politisches Instrument dient.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von Primär- und Sekundärquellen, unter anderem die Auswertung von EU-Verträgen, EuGH-Rechtsprechung und relevanter Literatur, um den aktuellen und künftigen Rechtsstatus der Charta zu bestimmen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Status nach Nizza (einschließlich der Rolle als Soft Law und der Rechtsprechung) sowie in die Analyse des zukünftigen Status nach dem Vertrag von Lissabon, inklusive der Konsequenzen für den Rechtsverkehr und die Bindung von Union und Mitgliedstaaten.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Zu den prägenden Schlüsselbegriffen gehören Grundrechte-Charta, Rechtsverbindlichkeit, Vertrag von Lissabon, Primärrecht, Soft Law, EuGH und Unionsbürger.

Wie interpretieren die Generalanwälte des EuGH die Bedeutung der Charta?

Die Generalanwälte heben in ihren Schlussanträgen die Charta trotz ihrer formalen Unverbindlichkeit als maßgebliche Rechtserkenntnisquelle hervor, die den "wesentlichen Standard" des europäischen Grundrechtsschutzes festlegt und somit nicht ignoriert werden sollte.

Welche Rolle spielen die "Opt-outs" für Polen und das Vereinigte Königreich?

Die Ausnahmeregelungen (Opt-outs) für Polen und das Vereinigte Königreich gefährden die einheitliche Rechtsverbindlichkeit der Charta, schmälern die Wirkung der darin enthaltenen Rechte und erzeugen zudem einen Nachahmungseffekt bei anderen Mitgliedstaaten.

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Details

Title
Welchen Rechtsstatus hat die Grundrechte-Charta der EU aktuell und zukünftig?
Subtitle
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Reformvertrags
College
Saarland University  (Europainstitut )
Course
Internationalrechtliches Seminar
Grade
sehr gut (17 Punkte)
Author
Anika Leidinger (Author)
Publication Year
2008
Pages
36
Catalog Number
V132263
ISBN (eBook)
9783640383436
ISBN (Book)
9783640383016
Language
German
Tags
Welchen Rechtsstatus Grundrechte-Charta Zusammenhang Inkrafttreten Lissabon-Reformvertrags Punkte)
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anika Leidinger (Author), 2008, Welchen Rechtsstatus hat die Grundrechte-Charta der EU aktuell und zukünftig?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132263
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