„Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, so steht es in Art. 3 II des EU-Vertrages unter dem „Ziel der Union“. Zu einem „Raum des Rechts“ gehört auch, dass es den Bürgern möglich ist, dass diese mitgliedstaatlich übergreifend klagen und verklagt werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Europäische Union die Verordnung Nummer 1215/2012 geschaffen, um die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu regeln. Durch einen Blick in diese Verordnung soll der Bürger erfahren können, welches Gericht für seine Rechtssache zuständig ist. Aber was ist nun eigentlich „seine Rechtssache“, wie ist diese zu bestimmen? Juristisch: Was ist eigentlich Streitgegenstand des Verfahrens? Um dies zu bestimmen, hat der EuGH die sogenannte Kernpunkttheorie entwickelt. Was darunter zu verstehen ist und was man dazu wissen muss, wurde in dieser Seminararbeit kompakt und übersichtlich zusammengefasst. Nicht nur ideal, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, sondern auch als tieferer Einstieg in das Thema rund um Torpedoklagen und einen europäischen Streitgegenstand.
Inhaltsverzeichnis
I. Problemstellung
II. Die Kernpunkttheorie
1. Die Kernpunkttheorie nach der Rechtsprechung des EuGH
a. EuGH in der Sache Palumbo: Leistungsklage vor Feststellungsklage
(1.) Sachverhalt
(2.) Stellungnahme des Generalanwalts
(3.) Entscheidung des EuGH
(4.) Bewertung
b. EuGH in der Sache Tatry: Feststellungsklage vor Leistungsklage
(1.) Sachverhalt
(2.) Stellungnahme des Generalanwalts
(3.) Entscheidung EuGH
(4.) Bewertung
c. Anspruchsidentität i.S.d. Art. 21 I EuGVÜ/Art. 29 I EuGVVO
(1.) „dieselbe Grundlage“
(2.) „derselbe Gegenstand“
d. Gesamtbewertung der EuGH-Rechtsprechung
2. Resonanz der Kernpunkttheorie in der Literatur
a. Problem der Torpedoklagen
(1.) Problemaufriss
(2.) Stellungnahme des EuGH zu dem Problem der Torpedoklagen
(3.) Kritik an der Position des EuGH zu dem Problem der Torpedoklagen
(4.) Bewertung der Position des EuGH zum Problem der Torpedoklagen
(5.) Lösungsansätze für das Problem der Torpedoklagen
b. Zusammenhang mit Art. 22 EuGVÜ/Art. 30 EuGVVO
c. Autonome Auslegung des Art. 21 EuGVÜ/Art. 29 EuGVVO
d. Zusammenhang mit Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ/Art. 45 I lit. d EuGVVO
e. Zusammenfassung der Literatur
3. Resonanz der Kernpunkttheorie in der nationalen Rechtsprechung
a. Stellung des BGH zur Kernpunkttheorie
(1.) Urteil vom 8.2.1995
(2.) Urteil vom 11.12.1996
b. Bewertung und Zusammenfassung der nationalen Rechtsprechung
4. Gesamtbewertung der Kernpunkttheorie
III. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die sogenannte „Kernpunkttheorie“ im Europäischen Zivilprozessrecht, welche der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Bestimmung der Rechtshängigkeit von Klagen entwickelt hat. Ziel der Arbeit ist es, zu analysieren, wie der EuGH den Begriff des Streitgegenstandes autonom auslegt, um widersprechende Entscheidungen in den Mitgliedstaaten zu verhindern, und inwieweit diese Rechtsprechung in der Literatur sowie in der nationalen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bewertet wird.
- Rechtshängigkeit und Rechtshängigkeitskonflikte im europäischen Rechtsraum
- Die Entwicklung und Anwendung der Kernpunkttheorie durch den EuGH
- Das Problem der sogenannten „Torpedoklagen“ im Kontext des europäischen Zivilprozessrechts
- Vergleich der europäischen autonomen Auslegung mit nationalen Streitgegenstandstheorien
- Rolle des EuGH bei der Förderung eines einheitlichen europäischen Justizraumes
Auszug aus dem Buch
Die Kernpunkttheorie nach der Rechtsprechung des EuGH
Die Gubisch Maschinenfabrik KG aus der Bundesrepublik Deutschland hat beim Landgericht Flensburg (Deutschland) eine (Leistungs-)klage auf Erfüllung eines Kaufvertrages respektive Kaufpreiszahlung gegen Giulio Palumbo erhoben. Palumbo aus Italien hat wiederum im Anschluss eine (negative) Feststellungsklage, gerichtet auf die Feststellung der Nichtigkeit desselben Kaufvertrages, beim Tribunale Rom (Italien) gegen die Firma Gubisch erhoben. Die Firma Gubisch hat sich vor dem Tribunale Rom auf die Unzuständigkeit des Gerichtes, gem. Art. 21 des EuGVÜ, berufen, da die Sache durch die Leistungsklage bereits beim Landgericht Flensburg rechtshängig sei. Das Tribunale Rom hat dies jedoch zurückgewiesen mit der Begründung, es handle sich um unterschiedliche Streitgegenstände. Daraufhin hat die Firma Gubisch mit einem Rechtsbehelf den Corte suprema di cassazione angerufen, welcher dem EuGH die Frage vorgelegt hat, ob vom Begriff der „Rechtshängigkeit“ gem. Art. 21 EuGVÜ der Fall umfasst sei, dass eine Partei in einem Vertragsstaat des EuGVÜ eine negative Feststellungsklage auf Unwirksamkeit eines Vertrages erhoben hat, nachdem in einem anderen Vertragsstaat von der anderen Partei bereits eine Leistungsklage aus demselben Vertrag erhoben wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Problemstellung: Die Einleitung beleuchtet die Notwendigkeit, Streitgegenstände im europäischen Kontext zu bestimmen, um Rechtshängigkeitskonflikte gemäß der EuGVVO zu vermeiden.
II. Die Kernpunkttheorie: Dieses zentrale Kapitel analysiert die Rechtsprechung des EuGH anhand der Fälle Palumbo und Tatry, erläutert die Anspruchsidentität und diskutiert kritisch das Phänomen der Torpedoklagen sowie die Resonanz in Literatur und BGH-Rechtssprechung.
III. Fazit: Die Schlussbetrachtung wägt die Vorteile der Kernpunkttheorie für einen einheitlichen Rechtsraum gegen die verbleibende Rechtsunsicherheit ab.
Schlüsselwörter
Europäisches Zivilprozessrecht, Kernpunkttheorie, EuGH, Rechtshängigkeit, EuGVVO, EuGVÜ, Streitgegenstand, Torpedoklage, Anerkennung von Entscheidungen, Anspruchsidentität, forum shopping, Rechtsschutz, Rechtshängigkeitskonflikte, Europäischer Justizraum, BGH.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die vom Europäischen Gerichtshof entwickelte Kernpunkttheorie, die als notwendiges Instrument zur Bestimmung der Rechtshängigkeit und zur Vermeidung widersprüchlicher Urteile innerhalb der Europäischen Union dient.
Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?
Zentrale Themen sind die Auslegung des Begriffs „derselbe Anspruch“, das Verhältnis zwischen Leistungs- und Feststellungsklagen sowie die praktische Herausforderung durch Torpedoklagen in grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Hauptziel ist die Untersuchung, wie der EuGH durch eine pragmatische, natürlich-tatsächliche Betrachtung den Begriff der Rechtshängigkeit autonom definiert und welche Auswirkungen dies auf das Ziel eines einheitlichen europäischen Rechtsraums hat.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine juristische Quellenanalyse, bei der primär die Rechtsprechung des EuGH herangezogen und mit der theoretischen Resonanz in der Rechtswissenschaft sowie der nationalen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgeglichen wird.
Was wird im umfangreichen Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die Entwicklung der Theorie durch die EuGH-Entscheidungen, die kritische Auseinandersetzung mit der Problematik von Torpedoklagen, die teleologische Auslegung sowie die Haltung des BGH, der die Kernpunkttheorie teilweise sogar erweitert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung maßgeblich?
Die Arbeit ist gekennzeichnet durch Begriffe wie EuGVVO, Kernpunkttheorie, Anspruchsidentität, Rechtshängigkeitssperre und den europäischen Rechtsraum.
Wie bewertet der Autor das Problem der Torpedoklagen in der Praxis?
Der Autor stellt fest, dass der EuGH das Risiko von Torpedoklagen zugunsten eines einheitlichen Rechtsraums in Kauf nimmt und betont, dass für Einzelpersonen, die sich vor einer solchen Taktik schützen wollen, derzeit kaum effektive grenzüberschreitende Lösungen existieren.
Welche Rolle spielt der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Arbeit?
Der BGH wird als ein Gericht dargestellt, das die Kernpunkttheorie des EuGH nicht nur übernimmt, sondern deren Anwendung im deutschen Recht zum Teil aktiv erweitert, anstatt sich der in der Literatur vorherrschenden Kritik anzuschließen.
- Quote paper
- Lucas Rothstein (Author), 2021, Die Kernpunkttheorie im europäischen Zivilprozessrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1322698