Als die Kommission im Frühjahr 2008 ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Societas Privata Europaea vorstellte, war das Aufsehen groß. Nicht zuletzt deshalb, weil eine über zehn Jahre alte Idee damit endlich einen Schritt in Richtung Realität ging. Der hohe Anspruch hinter dem Projekt ist, eine einheitliche Europäische Rechtsform zu schaffen, die es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erleichtern soll, in der gesamten EU tätig zu werden. Etwas mehr als ein Jahr später ist der Entwurf Untersuchungsgegenstand zahlreicher Aufsätze und anderer Veröffentlichungen geworden und auch politische Institutionen sowie Wirtschaftsverbände haben Stellungnahmen abgegeben. Im März 2009 hat zuletzt das Europäische Parlament Änderungsvorschläge im Rahmen einer legislativen Entschließung nach Art. 308 EG zum Statut vorgebracht. Ein wichtiger Untersuchungsgegenstand in der aktuellen Diskussion ist die Organisationsverfassung der SPE. Gegenstand der Seminararbeit soll daher ein Vergleich der Organisationsverfassungen von GmbH und SPE sein.
Zum besseren Verständnis werden zunächst die Rechtsquellen von GmbH und SPE erläutert. Sodann wird nach der Darstellung der grundsätzlichen Organisationsmöglichkeiten in beiden Gesellschaftsformen anhand der einzelnen Organe untersucht, wo Vor- und Nachteile von SPE und GmbH liegen und welche Unterschiede hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Organe bestehen. Ein Schwerpunkt ist dabei auf die Geschäftsleitung gelegt, insbesondere auf deren Haftung gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und Dritten gegenüber. In diesem Zusammenhang werden auch die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments berücksichtigt.
Gliederung
A. Einführung
B. Regelungstechnik des GmbHG und des SPE-VO-E
C. Übersicht über grundsätzliche Organisationsmöglichkeiten
I. GmbH
II. SPE
1. Satzungsautonomie
2. Monistisches System
D. Geschäftsführer / Geschäftsleitungsorgan
I. Persönliche Voraussetzungen
1. GmbH
2. SPE
II. Bestellung und Abberufung
III. Der „faktische Geschäftsführer“
IV. Pflichten gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern
1. Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung
2. Pflicht zur Vertretung der Gesellschaft
a) Unbeschränkbarkeit im Außenverhältnis
b) Insichgeschäfte
3. Pflicht zur Erteilung von Auskünften
V. Haftung der Geschäftsleitung gegenüber der Gesellschaft
1. Pflichtenmaßstab
2. Gesamtschuldnerische Haftung
3. Beweislastfrage
4. Geltendmachung der Ansprüche
5. Vorschläge zur Änderung des Haftungsregimes durch das EP
a) Verschuldensunabhängige Geschäftsleitungshaftung
b) Abschließendes Haftungsregime in der Verordnung
c) Geschäftsleitungshaftung gegenüber Gläubigern?
VI. Haftung gegenüber Gesellschaftern und Dritten
1. GmbH
2. SPE
E. Gesellschafterversammlung
I. Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
1. GmbH
2. SPE
II. Weisungsrecht und Vorlagepflicht
1. GmbH
2. SPE
III. Durchführung der Gesellschafterversammlung und Beschlussanfechtung
F. Aufsichtsorgan
I. GmbHG
II. SPE
G. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit vergleicht die Organisationsverfassung der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel ist es, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede in der Struktur, der Organzuständigkeit und den Haftungsregeln herauszuarbeiten und die Auswirkungen der Disposivität im SPE-VO-Entwurf zu beleuchten.
- Regelungssystematik und Satzungsautonomie
- Aufgaben und Haftung des Geschäftsleitungsorgans
- Befugnisse und Struktur der Gesellschafterversammlung
- Rolle des Aufsichtsorgans in beiden Rechtsformen
- Einfluss von Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments
Auszug aus dem Buch
D. Geschäftsführer / Geschäftsleitungsorgan
Im Folgenden soll nun auf markante Punkte der Organisationsverfassung eingegangen werden. Zu beginnen ist mit dem Geschäftsleitungsorgan. Bei der GmbH ist dies der (oder die) Geschäftsführer, § 35 GmbHG. Ihm obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis (§ 35 GmbHG). Im SPE-VO-E ist das Geschäftsleitungsorgan das Pendant zum Geschäftsführer der GmbH. Bei der Betrachtung der Geschäftsleitung der SPE müssen entsprechend dem oben Gesagten aber auch Vorschriften über die Unternehmensleitung berücksichtigt werden.
I. Persönliche Voraussetzungen
Zunächst sollen die persönlichen Voraussetzungen für die Geschäftsführerposition betrachtet werden.
1. GmbH
Die persönlichen Voraussetzungen für die Bestellung als Geschäftsführer einer GmbH sind in § 6 GmbHG geregelt. Demnach können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen Geschäftsführer werden. Wer wegen einer der in § 6 II Nr. 3 genannten Straftaten verurteilt ist, kann in der gesetzlichen bestimmten fünfjährigen Sperrfrist kein Geschäftsführer sein.
2. SPE
Im Gegensatz zur SE können laut Art. 30 I SPE-VO-E bei der SPE nur natürliche Personen Mitglieder der Unternehmensleitung sein. Dies entspricht der Regelung bei der GmbH und ist für Privatgesellschaften sehr zu begrüßen. Wenn ein Organ einer juristischen Person ebenfalls als Geschäftsleitungsorgan einer SPE tätig wird, besteht stets die Gefahr von Interessenkonflikten, denn eine juristische Person kann nur durch ihre Organe handeln. In der Rolle des Geschäftsleitungsorgans wäre dieses Organ aber gewissermaßen „zwei Herren“ gegenüber in der Pflicht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Darstellung der Intention hinter dem SPE-Projekt zur Schaffung einer einheitlichen Rechtsform für KMU und Abgrenzung des Untersuchungsgegenstands.
B. Regelungstechnik des GmbHG und des SPE-VO-E: Analyse der Unterschiede zwischen dem detaillierten deutschen GmbH-Recht und dem auf Flexibilität durch Satzungsautonomie ausgerichteten Entwurf der SPE.
C. Übersicht über grundsätzliche Organisationsmöglichkeiten: Gegenüberstellung der Pflichtorgane und der Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Aufsichtssystemen.
D. Geschäftsführer / Geschäftsleitungsorgan: Detaillierter Vergleich der Voraussetzungen, Pflichten und Haftungsszenarien für Geschäftsführer der GmbH und Mitglieder der SPE-Unternehmensleitung.
E. Gesellschafterversammlung: Untersuchung der Kompetenzverteilung, des Weisungsrechts und der Verfahren zur Willensbildung in beiden Gesellschaftsformen.
F. Aufsichtsorgan: Erörterung der fakultativen Aufsichtsorgane und der Auswirkungen von Aktienrechtsbezügen auf die Satzungsgestaltung.
G. Fazit: Zusammenfassung der festgestellten Rechtsunsicherheiten und Empfehlungen für notwendige Anpassungsnormen.
Schlüsselwörter
Europäische Privatgesellschaft, SPE, GmbH, Organisationsverfassung, Geschäftsleitung, Satzungsautonomie, Haftung, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsorgan, Unternehmensleitung, KMU, Weisungsrecht, Rechtsformvergleich, Geschäftsführung, Entwurf der SPE-Verordnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Organisationsverfassungen der in Deutschland existierenden GmbH und der geplanten Europäischen Privatgesellschaft (SPE) im direkten Vergleich.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Regelungssystematik, die Ausgestaltung der Geschäftsleitungsorgane, die Befugnisse der Gesellschafterversammlung sowie die Haftungssituation von Entscheidungsträgern.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es zu untersuchen, wo Vor- und Nachteile der SPE gegenüber der GmbH liegen und welche spezifischen Unterschiede bei den Rechten und Pflichten der Organe bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse des SPE-Verordnungsentwurfs, einschlägiger Kommentierungen zum GmbH-Recht sowie aktueller Stellungnahmen aus Politik und Lehre basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Geschäftsleitung (Bestellung, Pflichten, Haftung), der Rolle der Gesellschafterversammlung (Zuständigkeit, Weisung) und des Aufsichtsorgans.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind SPE, GmbH, Organisationsverfassung, Satzungsautonomie, Geschäftsführungshaftung und Europäisches Unternehmensrecht.
Warum wird im Entwurf der SPE so viel Spielraum in der Satzung gelassen?
Der Entwurf verfolgt das Ziel, maximale Flexibilität für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu bieten, auch wenn dies zu einem erhöhten Beratungsaufwand führen kann.
Wie unterscheidet sich die Haftung des „faktischen Geschäftsführers“?
Während bei der GmbH eine „Verdrängung“ des offiziellen Geschäftsführers gefordert wird, ist die Haftung beim faktischen Geschäftsführer der SPE durch die direkte Gleichstellung in Art. 30 SPE-VO-E deutlich weiter gefasst.
Welches Problem ergibt sich aus der fehlenden Einsichtgewährung bei der SPE?
Da den Anteilseignern der SPE explizite Einsichtsrechte fehlen, besteht Rechtsunsicherheit, da der Gesellschafterkreis bei Privatgesellschaften üblicherweise eng ist und eine Transparenz gegenüber den Gesellschaftern sinnvoll erscheint.
Wird die Einführung der SPE in Deutschland zu neuen Haftungsrisiken führen?
Der Autor weist darauf hin, dass ohne nationale Anpassungsnormen (etwa im Bereich der deliktischen Haftung nach § 823 II BGB) bei Einführung der SPE in Deutschland eine Haftungslücke für Gläubiger und Gesellschafter entstehen könnte.
- Citation du texte
- Christoph Kramer (Auteur), 2009, Die Organisationsverfassung der Societas Privata Europaea (SPE) im Vergleich zur GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132329