Das Jüngste Gericht nach Jürgen Moltmann


Trabajo Escrito, 2008

14 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Gliederung

1. Einleitung

2. Das Jüngste Gericht als Teil christlicher Eschatologie

3. Traditionelle Vorstellungen

4. Die Hölle

5. Das Gericht

6. Die neue Schöpfung

7. Ewiges Leben

8. Zusammenfassung

9. Schluss

Literaturverzeichnis:

1. Einleitung

Folgende Ausarbeitung versucht die Vorstellung eines jüngsten Gerichts nach Jürgen Moltmann aufzuzeigen und sie in einen theologischen Diskurs hinsichtlich ihrer Relevanz innerhalb christlicher Eschatologie zu stellen, welche zunächst als größerer Rahmenkontext des jüngsten Gerichts näher erläutert wird. Methodisch wird besonders eine dialektisch-theologische Argumentation im Fokus stehen, um sich mit den Fragestellungen der Moltmannschen Darstellung der Thematik in angemessener Weise auseinanderzusetzen.

2. Das Jüngste Gericht als Teil christlicher Eschatologie

Die Etymologie des Begriffs ‚Eschatologie‘ geht auf das griechische Wort ‚éschata‘ zurück und meint die Lehre von den letzten Dingen. Diese die Eschatologie bestimmenden apokalyptischen Elemente aber „[...] kommen vom Letzten schon her, von der in Jesus Christus konkret gewordenen Geschichte Gottes“, in welcher der Tod überwunden worden und somit durch Hoffnung auf ewiges Leben gekennzeichnet ist.[1] Die diesem Ereignis innewohnende Schöpferkraft und Gerechtigkeit Gottes verweist bereits auf das Gericht, in welchem Gott die Welt und den Menschen zurecht bringen wird, um so die in der Offenbarung prophezeite Schöpfung einer neuen Welt zu vollziehen - eine neue Welt, die auf Grund der Zusage Gottes für seine Schöpfung zu sorgen nur durch eine Verwandlung dieser stattfinden kann und somit ein Gericht als dessen einleitende Instanz notwendig macht. Das jüngste Gericht ist also durch eine Funktion innerhalb der Heilsgeschichte Gottes als Teil christlicher Eschatologie verifiziert.

3. Traditionelle Vorstellungen

Endzeitliche Gerichtsvorstellungen haben seit jeher christliche Eschatologie geprägt, jedoch nicht immer in dem erläuterten Zusammenhang. Im Gegenteil: Aus dem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext und menschlicher Zeitgeschichte entstanden besonders im Mittelalter, unter entsprechend autoritärer Führung der Institution Kirche, patriarchalische Gottesvorstellungen, in denen Gott im Gericht als strafender Richter fungiert und einen jeden nach seinen Werken richtet.

J. Moltmann stellt die aus diesem Verständnis hervorgehenden und einzig möglichen zwei Urteile mit „ewiges Leben oder ewiger Tod“ imposant dar und unterstreicht damit gleichzeitig seine Position einer ablehnden Haltung gegenüber menschenfeindlichen Vorstellungen eines Gerichts.[2] Auch die folgenden Bemühungen der modernen Theologie, die versucht hat, die Mündigkeit und Willensfreiheit des Menschen der Gebundenheit angekündigter Ereignisse entgegenzusetzen, differenziert er begründet aus und verwirft sowohl den Ansatz dieser Methode als auch deren Konsequenz eines Zugrunderichtens zu Gunsten eines Zurechtrichtens, welches dem Menschen ein neues Leben ermöglicht und so dem in der Eschatologie herausgestellten ewigen Leben als Schlussfolgerung des Richtens gerecht wird.

Weder der sich selbst verantwortende Mensch steht im Zentrum seines Schicksals, der entscheiden kann, ob er Gottes Liebe annimmt und die damit einhergehenden Konsequenzen zu tragen bereit ist oder aber geradewegs in die Hölle fährt, noch ein zorniger Gott, an dem jeder verzweifeln müsste.[3] Würde der sich selbst entscheidende Mensch selbst im Zentrum des Gerichts stehen, dann wüsste niemand in welche Zukunft nicht nur er, sondern auch die gesamte Menschheit ginge, da des Menschen Willen ausschlaggebend wäre, der sich bekanntlich ändert und somit keinen verlässlichen Maßstab bilden würde.[4] Stünde hingegen ein zorniger Gott im Zentrum des Gerichts, würde jedem Menschen das Urvertrauen zu seinem Schöpfer und damit auch zur Welt insgesamt entzogen werden, was den Menschen zu einem nicht lebensfähigen Geschöpf machen würde. Zusammenfassend reduzieren nach Moltmann beide Vorstellungen „[...] die Rolle Gottes auf die eines Erfüllungsgehilfen der menschlichen Wahlfreiheit“ und machen den Menschen letzten Endes zu seines eigenen Glückes Schmied oder zu seinem eigenen Henker.[5]

Anstatt also dem Argumentationsstrang konservativer Gerichtsvorstellungen zu folgen, entwickelt J. Moltmann mit dieser stark anthropologisch orientierten Ausführung ein eigenes, logisch begründetes Verständnis eines Gerichts Gottes. Er fokussiert weniger den von traditionellen Vorstellungen postulierten unumkehrbaren Zustand menschlicher Sündhaftigkeit, welcher in der Vernichtung der Welt mündet, als vielmehr die Angewiesenheit des Menschen auf die seine Vorstellungskapazitäten übersteigende Instanz Gottes, der auf Grund seiner Schöpferkraft allein dazu imstande ist, die Sünde als den Ursprung aller Weltuntergangsvorstellungen durch die Verwandlung der Welt im Gericht aufzuheben. Als Konsequenz seiner eigenen Überlegungen folgt die Ausführung eines Gerichtsaktes der im Sinne einer Neuschöpfung Sinn macht und den Menschen insgesamt verwandelt und somit auch seine Umwelt, an die er als sein Lebensraum immer gebunden sein wird.

4. Die Hölle

Durch eine Weiterführung der Argumentation einer schöpferischen Gerichtsinstanz wird auch das gesamte Weltbild traditioneller Gerichtsentwürfe in Frage gestellt und damit auch die Hölle als dessen Endprodukt und Ort ewiger Gottesverlassenheit als Strafe für die menschliche Boshaftigkeit. Der Grundsatz der diesem Verständnis zu Grunde liegenden Vorstellung ist jener simple Strafgerichtsakt, der sich auch im Altertum wiederfinden lässt: Gutes wird mit Gutem und Böses wird mit Bösem vergolten.[6]

Die körperlichen Misshandlungen als Maßnahme der Vergeltung und die daraus folgende ewig weiter fortschreitende Trennung von Menschen bezeichnet J. Moltmann als absurd: „Die Gequälten sind offenbar unsterblich, obgleich sie im ‚Land des ewigen Todes’ sein sollen. Sie sind, obgleich gestorben, noch aller ihrer Sinne mächtig, um körperlich gequält zu werden.“[7] Eine weitere Ausführung solcher Irrsinnigkeit einer Höllenvorstellung erfolgt unter Rückgriff auf Jesu Herrschaft über das Reich des Todes, welche in der Offenbarung belegt ist und eine ewige Hölle endgültig als falsch legitimiert: „Ich war tot und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel der Hölle und des Todes.“ (Offb. 1, 18) Zusammnfassend bezeichnet J. Moltmann traditionelle Höllenvorstellungen daher als „[...] nichts anderes als die religiöse Folterkammer.

Es lässt sich feststellen, dass es die Hölle nach aufgeführtem Zitat sehr wohl gibt. Sie ist sinnbildlich Synonym für die Gottverlassenheit des Menschen, jedoch kein Ort ewiger Verdammnis. Denn ein solcher berücksichtigt nicht Jesu Überwindung des Todes durch seine Auferstehung und entlarvt diese Art von Hölle im Kontext erläuterter Eschatologie gar als uneschatologisch. Das eschatologische Moment einer Gottverlassenheit ergibt sich nach J. Moltmann erst aus der Interpretation von Offb. 1,18: Die Schlüssel zu diesem Ort bzw. Zustand der Gottverlassenheit hat Jesus und auf Grund seiner Leben verheißenden Auferstehung wird er derjenige sein, der die Menschen aus diesem Zustand auch wieder herausführen wird. Aus der Hölle zu führen bedeutet ins Leben zu führen, denn Gottverlassenheit heißt sich jenseits von Gottes ewigem Strom erneuerbaren Lebens zu befinden und es herrscht innerer Stillstand im Menschen. Er ist innerlich tot. Diesen Toten, körperlich gestorben oder lebendig, verkündigt Jesus das Evangelium seines lebendig machenden Geistes und gewährt dem Menschen eine Hoffnung auf Versöhnung mit Gott, um ihn wieder vor sein Angesicht und die Angesichte seiner Geschöpfe, die Menschen, treten zu lassen. Leben in der Hoffnung aber „[...] heißt Liebenkönnen, und zwar das ungeliebte und verstoßene Leben lieben können.“[8]

[...]


[1] R. Leonhardt, Grundinformation Dogmatik. Ein Lehr- und Arbeitsbuch für das Studium der Theologie, Göttingen 2001, 369.

[2] J. Moltmann, Im Ende – der Anfang. Eine kleine Hoffnungslehre, Gütersloh 20042, 155.

[3] A.a.o., 155f.

[4] A.a.O., 156.

[5] Ebd.

[6] A.a.O., 157.

[7] A.a.O., 162.

[8] J. Moltmann, Mensch, Stuttgart 2005, 155. Weitere Ausführungen aus diesem Buch sollen dazu dienen, verschiedene Sachverhalte mit angemessener Sprachform zusammenzufassen und Konsequenzen der häufig stark anthropologisch, jedoch keineswegs anthropozentrisch, orientierten Darstellungsweise Moltmanns aufzuzeigen.

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Das Jüngste Gericht nach Jürgen Moltmann
Universidad
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Calificación
1,0
Autor
Año
2008
Páginas
14
No. de catálogo
V132361
ISBN (Ebook)
9783640384662
ISBN (Libro)
9783640385065
Tamaño de fichero
470 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Jüngste, Gericht, Jürgen, Moltmann
Citar trabajo
Sascha Wendt (Autor), 2008, Das Jüngste Gericht nach Jürgen Moltmann, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132361

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Título: Das Jüngste Gericht nach Jürgen Moltmann



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