Die Untersuchung der regionalen Berichterstattung über rechtsextreme Akteure

Eine quantitative Inhaltsanalyse der Dresdner Tageszeitungen im Zeitraum von 2004 bis 2008


Mémoire de Maîtrise, 2009

138 Pages, Note: 2,3


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Rechtsextremismus

3. Ideologische Elemente des Rechtsextremismus
3.1 Nationalismus
3.2 Fremdenfeindlichkeit
3.3 Rassismus
3.4 Antisemitismus
3.5 Geschichtsrevisionismus
3.6 Antipluralismus
3.7 Populismus
3.8 Zwischenfazit

4. Rechtsextreme Organisationen
4.1 Rechtsextreme Parteien
4.1.1 Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
4.1.2 Die Deutsche Volksunion (DVU)
4.1.3 Die Republikaner (REP)
4.2 Rechtsextreme Kameradschaften
4.3 Zwischenfazit

5. Framing
5.1 Definitionen
5.2 Ursprünge des Framing-Ansatzes
5.2.1 Soziologischer Ursprung
5.2.2 Psychologischer Ursprung
5.3 Kommunikatoren und Rezipienten im Framing-Prozess
5.3.1 Kommunikatorenframes
5.3.2 Rezipientenframes
5.4 Medien-Frames
5.4.1 Formal-stilistische Merkmale
5.4.2 Inhaltliche Merkmale
5.5 Zwischenfazit

6. Untersuchung
6.1 Forschungsinteresse
6.2 Forschungsfrage und Hypothesen
6.3 Anlage der Untersuchung
6.3.1 Untersuchungsgegenstand
6.3.2 Untersuchungszeitraum
6.3.3 Auswahlmethode und Stichprobenziehung
6.4 Codebuch
6.4.1 Formale Kategorien
6.4.2 Inhaltliche Kategorien
6.5 Reliabilität

7. Auswertung der Berichterstattung
7.1 Formal-stilistische Merkmale
7.1.1 Platzierung
7.1.2 Journalistische Stilformen
7.1.3 Quellennennung
7.1.4 Artikelgröße
7.1.5 Zwischenfazit
7.2 Inhaltliche Merkmale
7.2.1 Themennennungen
7.2.2 Thematische und episodische Frames
7.2.3. Rechtsextreme ideologische Elemente in der Berichterstattung
7.2.4 Valenz
7.2.5 Emotionalisierung und Skandalisierung
7.2.6 Zwischenfazit
7.3 Rechtsextreme Akteure
7.3.1 Rechtsextreme Personen
7.3.2 Rechtsextreme Parteien
7.3.3 Allgemeine Bezeichnung für rechtsextreme Akteure
7.3.4 Zwischenfazit
7.4 Darstellung rechtsextremer Akteure
7.4.1 Zitierung rechtsextremer Akteure
7.4.2 Moralische und juristische Anschuldigungen
7.4.3 Negative sprachliche Bilder
7.4.4 Zwischenfazit
7.5 Fazit

8. Zusammenfassung und Diskussion

Anhang

Stichtagplan

Codebuch

Literaturverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Hufeisenschema nach Backes

Abbildung 2: Extremismus-Modell nach Stöss

Abbildung 3: Der Framing-Prozess

Abbildung 4: Formale und inhaltliche Merkmale von Medien-Frames

Abbildung 5: Platzierung in Tageszeitungen

Abbildung 6: Gesamtberichterstattung im Zeitverlauf

Abbildung 7: Journalistische Stilformen

Abbildung 8: Themennennung in der Gesamtberichterstattung

Abbildung 9: Themen im Zeitverlauf (politisch)

Abbildung 10: Themen im Zeitverlauf (strafrechtlich)

Abbildung 11: Themen in der Sächsischen Zeitung

Abbildung 12: Themen in den Dresdner Neuesten Nachrichten

Abbildung 13: Themen in BILD Dresden

Abbildung 14: Themen in Dresdner Morgenpost

Abbildung 15: Nennung rechtsextremer ideologischer Standpunkte

Abbildung 16: Valenz der Gesamtberichterstattung im Zeitverlauf (Prozent)

Abbildung 17: Nennung rechtsextremer Akteure

Abbildung 18: Rechtsextreme Parteien und Themennennungen

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Darstellungsformate nach Tageszeitung

Tabelle 2: Themen der Berichterstattung

Tabelle 3: Berichtsschwerpunkte der Beiträge

Tabelle 4: Themen in den Tageszeitungen Mecklenburg-Vorpommerns

Tabelle 5: Nennung ideologischer Elemente des Rechtsextremismus

Tabelle 6: Zitierung rechtsextremer Akteure

Tabelle 7: Rechtsextreme Akteure und stigmatisierende Bezüge

Tabelle 8: Stichprobenverteilung

Tabelle 9: Platzierung nach Tageszeitung

Tabelle 10: Journalistische Stilformen nach Tageszeitung

Tabelle 11: Quellennennungen nach Tageszeitung

Tabelle 12: Artikelgröße und Medium

Tabelle 13: Unterschieden in den Themen nach Tageszeitung

Tabelle 14: Thematische und episodische Frames

Tabelle 15: Duncan-Test: Variable „Frame”

Tabelle 16: Duncan-Test: Variable „Valenz”

Tabelle 17: Emotionalisierung und Skandalisierung

Tabelle 18: Unterschiede in der Skandalisierung nach Tageszeitung

Tabelle 19: Nennung rechtsextremer Personen

Tabelle 20: Nennung rechtsextremer Parteien

Tabelle 21: Parteien und Valenz der Berichterstattung

Tabelle 22: Bezeichnung für rechtsextreme Akteure

Tabelle 23: Akteursnennung in den Tageszeitungen

Tabelle 24: Unterschiede in der Akteursnennungen nach Tageszeitung

Tabelle 25: Zitierung rechtsextremer Akteure

Tabelle 26: Zitierung nicht rechtsextremer Akteure

Tabelle 27: Moralische und juristische Anschuldigungen

Tabelle 28: Unterschiede in den moralische Anschuldigungen

Tabelle 29: Unterschiede in den juristischen Anschuldigungen

Tabelle 30: Negative sprachliche Bilder

Tabelle 31: Unterschiede bei negativen sprachlichen Bildern

Tabelle 32: Negative sprachliche Bilder nach Tageszeitung

Tabelle 33: Negative sprachliche Bilder und Stilform

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. EINLEITUNG

Es ist der 14. Februar 2009 - der Gedenktag der Bombardierung Dresdens - das alljährliche Aufeinandertreffen der Rechtsextremen und derer, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Jede Seite will für sich die Deutungshoheit über den Gedenktag proklamieren. Jährlich demonstrieren tausende Rechtsextreme in den Straßen Dresdens und propagieren ihre antidemokratischen Ansichten. Darunter sind aber nicht nur Anhänger und Mitglieder rechtsextremer Parteien wie der NPD, auch andere rechtsextreme Organisationen, wie zum Beispiel Kameradschaften, sind durch die mitgeführten Transparente erkennbar. Viele davon kommen aus Sachsen. Die sächsische rechtsextreme Szene ist nach Berichten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen (2007, 11) bereits gefestigt und kann auf eine große Zahl an Unterstützern zurückgreifen. Einige rechtsextreme Kameradschaften wie die Skinheads Sächsische Schweiz oder Sturm 34 wurden bereits aufgelöst. Doch Gerichtsverfahren gegen ehemalige Mitglieder zeigen, dass sie auch nach den Vereinsverboten noch immer aktiv in der rechtsextremen Szene agieren.

Der Wahlerfolg der rechtsextremen NPD im Jahre 2004 in Sachsen schockierte nicht nur Politiker. Das als unmöglich Geglaubte - der Einzug Rechtsextremer in das Sächsische Landesparlament - ist geschehen. Die Presseberichterstattung reagierte darauf mit einem „Blätterrauschen“. War dies ein „mediales Strohfeuer“ oder wird kontinuierlich über Rechtsextreme berichtet? Wie erfolgt die Berichterstattung in den vier Dresdner Tageszeitungen? Welche rechtsextremen Akteure werden genannt? In welchen Deutungsrahmen wird über sie berichtet? Gibt es Unterschiede zwischen den untersuchten Tageszeitungen? Diese Fragen beantwortet die vorliegende Studie.

Eine Fokussierung auf die Berichterstattung über die NPD gibt die Heterogenität der rechtsextremen Szene nicht wieder und würde das zu untersuchende Feld zu stark einengen. Die kommunikationswissenschaftliche Forschung weist bereits einige Ergebnisse über die Berichterstattung in überregionalen Tageszeitungen aus, jedoch wurden Rechtsextreme im Allgemeinen oder nur rechtsextreme Parteien untersucht.

Für die regionale beziehungsweise lokale Presse besteht hinsichtlich der Berichterstattung über Rechtsextremisten ebenso noch Forschungsbedarf. Diese Lücke soll durch die vorliegende Arbeit geschlossen werden. Untersuchungsgegenstand ist die gesamte Berichterstattung über rechtsextreme Akteure in den Dresdner Tageszeitungen.

Dies sind die Sächsische Zeitung, die Dresdner Neueste Nachrichten, die BILD Dresden sowie die Dresdner Morgenpost.

Zunächst werden Merkmale des Rechtsextremismus selbst und ihn definierende ideologische Elemente vorgestellt. Dem folgt die Beschreibung der rechtsextremen Szene anhand von Parteien und Kameradschaften. Inwieweit ein komplexes Bild in der Berichterstattung enthalten ist, analysiert die vorliegende Inhaltsanalyse. Als theoretische Basis sowie Auswertungsrahmen dient das Framing-Konzept, durch welches die Perspektiven und Deutungsmuster in der Berichterstattung interpretiert werden können.

2. RECHTSEXTREMISMUS

In diesem Kapitel werden grundlegende Definitionen und Merkmale des Rechtsextremismus aufgeführt, um anhand von Herleitungen und Vergleichen charakteristische Merkmale herauszustellen um die Vielschichtigkeit des Phänomens Rechtsextremismus näher zu erläutern.

Eine einheitliche oder verbindliche Definition des Extremismus gibt es nicht, da abhängig von der jeweiligen individuellen Position, das Prädikat „extrem“ mit dem „Gegenpol der eigenen Wertvorstellung“ (Kailitz 2004, 15) verbunden wird. Der Begriff des Extremismus ist keine neuzeitliche Wortschöpfung. Schon in der Antike wurden mit ihm „Abgründe menschlichen Verhaltens und die Exzesse der Machtausübung“ (Backes 2003, 32)1 verurteilt. Backes & Jesse (1995) subsumieren unter diesem Begriff verschiedene politische Ideologien und Gesinnungen, die den demokratischen Verfassungsstaat und dessen Werte und Regeln ablehnen. Dem folgend lassen sich unter Extremismus jene Positionen fassen, die den demokratischen Werten, Verfahren und Institutionen feindlich gesinnt gegenüber stehen, als ein „Sammelsurium von Negationen“ (Backes 2003, 43)2.

Zeitweilig war der Begriff des „Extremismus der Mitte“ en vogue. Auf den ersten Blick ist dies paradox, da sich eine Mitte stets zwischen den Extremen befindet und meist als mäßigendes Element und „Gegenpol zu extremen Bestrebungen“ (Kailitz 2004, 24) fungiert. Lipset (1959), auf den diese Formulierung zurückgeht3, bezog dies auf die tragenden sozialen Schichten extremer Bewegungen. Demnach soll in jeder Schicht eine gemäßigte sowie extreme ideologische Ausrichtung anzutreffen sein.

Die grundlegende Gegenüberstellung von Demokratie und Extremismus veranschaulicht Backes (1989, 252) mittels eines Hufeisen- Schemas (siehe Abbildung 1). Demnach sind seiner Ansicht nach die politisch extremistischen Ausrichtungen von links und rechts zwar benachbart, haben aber dennoch keinerlei Kontakt miteinander. In diesem Modell sind die Übergänge zwischen gemäßigt und extremistisch in der jeweiligen politischen Ausrichtung fließend. Dieser Übergangsbereich stellt nach Ansicht des Autors den beschriebenen „Extremismus der Mitte“ Lipsets dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Hufeisenschema nach Backes

Aus: Backes 1989, 252.

Extremismus ist in keinem Gesetz oder Gerichtsurteil als Rechtsbegriff aufgeführt. Somit sind extremistische Positionen juristisch nicht sanktionierbar, sie „können nicht deshalb verurteilt oder verboten werden, weil sie extremistisch sind“ (Stöss 2007, 14). Stehen extremistische Organisationen, Gruppierungen oder Einzelpersonen der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO)1 feindlich gegenüber, so bietet das Grundgesetz trotz der garantierten Meinungs-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit Sanktionsmöglichkeiten, die diese Freiheiten zum Schutz der FDGO, als übergeordnetes Verfassungsziel, einzuschränken.2 Das Konzept der „wehrhaften Demokratie“3 (vgl. Patzelt 2001, 515) ermöglicht es, Gegner der FDGO zu identifizieren und auf Basis von Informationen staatlicher Institutionen4, Sanktionen zu veranlassen.

Diese reichen vom Parteienverbot (Artikel 22, GG), Auflösungen von Vereinigungen (Artikel 9, GG) bis hin zur Verwirkung von Grundrechten (Artikel 18, GG).1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Extremismus-Modell nach Stöss

Aus: Stöss 2007, 19.

Innerhalb der Rechtsextremismusforschung besteht „eine verwirrende Vielfalt konkurrierender Begriffe und Konzepte“ (Backes 2003, 51). Eine von allen getragene und neutrale Definition ist „in der kaum überschaubaren Fülle der Fachpublikationen und massenmedialen Äußerungen zum Thema Rechtsextremismus [...] wohl keine einzige [...] zu finden“ (Czyzewski 2005, 167).

Im wissenschaftlichen Diskurs setzt sich inzwischen die Auffassung durch, wonach der Rechtsextremismus durch antidemokratische, sowie nationalistische und häufig rassistische Positionen charakterisiert werden kann. Es sei jedoch offen, ob diese antidemokratischen Einstellungen auch mit einer völligen Ablehnung der vorherrschenden politischen und gesellschaftlichen Ordnung einhergehen würden (vgl. Jaschke 2001, 232). Viele Autoren nennen als Grundbestandteil einer jeden Definition des Rechtsextremismus die „Negation des Gleichheitsprinzips“ (Czyzewski 2005, 172) und damit Formen, die „das Ethos fundamentaler Menschengleichheit implizit oder explizit negieren“ (Backes 2003, 49). Diese Definition des Rechtextremismus stellt demnach die Demokratie beziehungsweise den Verfassungsstaat den rechtsextremen Organisationen konträr gegenüber.

Butterwegge (1996) fasst den Begriff rechtsextrem weiter und bezieht auch die Akteursebene mit ein, wenn er unter rechtsextrem „Bestrebungen, Personen und Organisationen [fasst], die – meist unter Androhung/ Anwendung von Gewalt – versuchen, die demokratischen Grundrechte einzuschränken bzw. abzuschaffen, [..] und jene Kräfte zu schwächen bzw. auszuschalten, die sich für [..] das Ziel der gesellschaftlichen Emanzipation und Maßnahmen demokratischer Partizipation einsetzen“ (ebd., 27). Diese weiter gehende und umfassende Definition Butterwegges des Rechtsextremismus soll für die hier vorliegende Studie gelten.

Rechtsextreme Einstellungen müssen sich nicht zwangsläufig in entsprechendem Verhalten äußern, rechtsextremes Verhalten hingegen liegt aber meist in entsprechenden Einstellungen begründet. Heitmeyer (2009) sieht Rechtsextremismus nicht als Randphänomen, sondern als zentral in der Gesellschaft vorhanden an und definiert ihn anhand zweier Eigenschaften. Seiner Ansicht nach bestehen rechtsextremistische Orientierungen aus Ungleichheit voraussetzenden oder unterstützenden Ideologien, sowie der Akzeptanz und Bereitschaft, diese mit Gewalt umzusetzen. Abhängig von der jeweiligen Untersuchungsdimension zum Rechtsextremismus sind bereits aussagekräftige Forschungsergebnisse1 verfügbar, die unterschiedliche Annahmen2 bezüglich einer unterstützenden oder sogar fördernden Wirkung auf rechtsextreme Einstellungen nahe legen. Rechtsextreme Einstellungen können sich beispielsweise im Wahlverhalten manifestieren. Der Erfolg der rechtsextremen NPD bei Kommunal- und Landtagswahlen in Sachsen zeigt, dass sich Rechtsextremismus nicht nur auf Mitglieder rechtsextremer Vereinigungen beschränkt, sondern diese Einstellungen scheinbar auch in der Mitte der Gesellschaft3 vorhanden sind. Die individuellen Prädispositionen und Deutungen beeinflussen auch, wie mediale Informationen und Deutungsangebote interpretiert werden. Welche Position hierbei die Rezipienten innerhalb des Framing-Prozesses einnehmen, wird im entsprechenden Kapitel dieser Studie4 dargelegt.

3. IDEOLOGISCHE ELEMENTE DES RECHTSEXTREMISMUS

„In der Regel haben Ideologien die Funktion, bestehende Macht- und Herrschaftsverhältnisse zu legitimieren und zu festigen. Sie haben also einen affirmativen Bezug zur Wirklichkeit und erzeugen ein <falsches> Bewusstsein von der Natürlichkeit der bestehenden Verhältnisse“ (Geulen 2007, 12, Hervorhebung im Original).

Ideologien sollen also nicht die Wirklichkeit erklären oder das kognitive Verständnis von ihr erhöhen, sie sind in erster Linie affektive Abbildungen von Denkmustern. Diese Denkmuster und Sichtweisen sind in der Öffentlichkeit und auch in den Medien als Frames anzutreffen. Ideologieelemente können in unterschiedlichen Orten und verschieden medial kommuniziert werden. Die öffentliche Kommunikation rechtsextremer Ideologie findet jedoch nicht nur in parlamentarischen Auseinandersetzungen statt, sondern auch über beispielsweise mitgeführte Transparente im Rahmen von Demonstrationen, während Wahlkampagnen und über den Vertrieb eigener, rechtsextremer Medien.

Im Folgenden werden die einzelnen ideologischen Elemente vorgestellt, um das Wesen des Rechtextremismus zu charakterisieren und die damit einhergehenden rechtsextremen Standpunkte verorten zu können. Diese theoretische Vorarbeit ist notwendig, um die Berichterstattung in den Dresdner Tageszeitungen differenziert analysieren zu können. Substanzielle Aussagen über Frames, in denen rechtsextreme Akteure dargestellt werden, sind so besser möglich. Der Rechtsextremismus kann hierbei als ein übergeordnetes Interpretationsmuster verstanden werden, dass sich aus verschiedenen Elementen zusammensetzt.

3.1 Nationalismus

Der Begriff des Nationalismus1 ist auf das Engste mit dem Begriff der „Nation“ verbunden. Nationalismus ist nicht nur ein Merkmal der rechtsextremen Ideologie, Nationalismus ist zugleich eine politische Bewegung. Innerhalb dieser politischen Bewegung existieren trotz unterschiedlicher Interessen gemeinsame Ziele: Der eigene Nationalstaat und die eigene Nation werden über andere Völker oder Volksgruppen gestellt (vgl. Butterwegge 1996, 135). Dem Primat des Wohlergehens von Nationalstaat und Nation werden alle anderen Interessen und Ziele untergeordnet. Befreiungsbewegungen und Angriffskriege zum Wohle des eigenen Staates und des Volkes finden so im Nationalismus ihre Rechtfertigung (vgl. Kunze 2005, 18).

Der identitätsstiftende Bezug zur Nation stellt den Wesenskern des Nationalismus dar. Im Falle des Rechtsextremismus ist die kulturelle Übereinstimmung unabdingbare und alleinige Voraussetzung für eine legitime Mitgliedschaft: „Nur Mitglieder der jeweiligen Kultur dürfen sich dem [..] Verband anschließen, und sie sind sogar dazu verpflichtet“ (Butterwegge 1996, 24). Merkmale der eigenen Ethnie und das Selbstverständnis als Nation werden zur allein gültigen sowie ausschließlich „wertsetzenden Instanz erhöht“ (Sellmeier 2006, 15). Die Vorstellung, in dem die ethnisch homogene Bevölkerung und der Staat zu einer Einheit verschmelzen, ist Vorbild und Ziel der Rechtsextremen (vgl. Grumke 2007, 24). „Der quasi-religiöse Glaube an Volk, Nation, Vaterland [,..] die Annahme einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft sind [..] substantielle und unverrückbare Grundfesten einer politischen Überzeugung“ (Jaschke 2001, 52). Jeder wird somit durch seine „gemeinsame Abstammung, Geschichte, Sprache und Kultur [..] Bestandteil“ (NPD, 13) dieser Gemeinschaft.

3.2 Fremdenfeindlichkeit

Eine synonyme Verwendung und Gleichsetzung der Begriffe Ausländerfeindlichkeit und Fremdenfeindlichkeit verstellen den Blick auf die eigentliche Grundstruktur des Konflikts zwischen ethnischer und kultureller Homogenität. Da die Konfliktlinien nicht an der Frage des Passes oder der angenommenen Nationalität des Trägers verlaufen, sondern stattdessen Merkmale wie Hautfarbe, kultureller Hintergrund oder Religion Anlässe für Diskriminierungen darstellen, erscheint es sinnvoller, den Begriff Xenophobie1 respektive Fremdenfeindlichkeit zu verwenden. Die Realität zeigt, dass kulturelle und ethnische Merkmale zur Unterscheidung herangezogen werden. Auch in der medialen Berichterstattung werden Migrationshintergründe genannt, um auf unterschiedliche Herkunft oder Werteverständnis, trotz deutscher Nationalität hinzuweisen. Umfangreiche Studien belegen, dass Medien einen großen Einfluss darauf haben, in welchen Kontexten und Frames über Fremde berichtet wird.1 Je nach Perspektive der Berichterstattung können sich diese Deutungsmuster bei Rezipienten einprägen und sich zu Stereotypen verfestigen.2

Fremdenfeindliche Einstellungen sind ethnozentriert, das heißt die Eigenschaften der eigenen kulturellen Gruppe (Ethnie) werden als Bezugspunkt gewählt, um andere Ethnien zu beurteilen. Eigenarten anderer Kulturen werden demnach respektiert, aber die eigenen Sitten und Bräuche müssten stärker vor fremden Einflüssen geschützt werden.3 Die angestrebte ethnische Homogenität wird offen von rechtsextremer Seite angesprochen. Im NPD-Aktionsprogramm heißt es dazu: „Die Wahrung der europäischen Kulturen ist nur auf der Basis der Wahrung des Volkstums der Völker Europas möglich“ (NPD, 67).

3.3 Rassismus

„Der Rassismus ist eine verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Vorteil des Anklägers und zum Nachteil seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen“ (Memmi 1992, 103). Den Rassismus kennzeichnet ein Ausschließungsverhältnis zwischen den Mitgliedern unterschiedlicher Herkunft (vgl. Butterwegge 1996, 135). Er wirkt als ein wechselseitiger Prozess, ein „racism of inclusion“ und „ racism of exclusion“, in dem durch Ab- und Ausgrenzung die eigene Rolle innerhalb der Gemeinschaft beschrieben und aufgewertet werden soll (vgl. Frederickson 2002, 9). Die Unterschiede zwischen Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sind auf den verschiedenen Bezugsebenen auszumachen. Nationalismus bezieht sich auf ein Volk, das sich als Nation versteht, Fremdenfeindlichkeit betont ethnische und kulturelle Unterschiede, Rassismus hingegen zielt auf unveränderbare, biologische Merkmale ab. Abhängig davon, welche Elemente im Kontext von Rechtsextremismus dargestellt werden, verändert sich die Perspektive, der Frame. Berichten Medien ausschließlich über Fremdenfeindlichkeit, so befinden sich die anderen in diesem Kapitel aufgeführten Elemente nicht mehr im Fokus und werden von Rezipienten vielleicht überhaupt nicht mit dem Rechtsextremismus assoziiert.

3.4 Antisemitismus

Der Antisemitismus unterscheidet sich vom Rassismus in der Form der kollektiven Ächtung. Nach Memmi (1992) ist Antisemitismus „ein durch sein Objekt näher definierter Rassismus [..] der sich gegen die Juden richte.“ (ebd., 72). Im Gegensatz zu der Neuen Rechten1, die den Rassismus durch die Betonung des Ethnopluralismus in den Hintergrund rückt, ist der Antisemitismus weiterhin gestaltendes ideologisches Element. Die Vorstellung einer ethnischen Homogenität des eigenen Volkes bildet eine Voraussetzung zur „Sicherung kultureller, rassistischer und nationaler Identität“ (Bergmann 2005, 23).

Antisemitismus fungiert als Theorie, um gesellschaftliche Phänomene zu erklären. Es werden aktuelle Erscheinungen (wie Globalisierung, Wirtschaftskrisen, Terrorismus), aber auch stets Ereignisse der Vergangenheit (Holocaust, Ausgang des II. Weltkrieges) antisemitisch aufgeladen und Schuld auf Juden projiziert. Aus rechtsextremer Sicht sind alle westlichen Regierungen jüdisch unterwandert, so genannte Z.O.G.2 Ein Ziel dieser „Weltverschwörung“ ist die Schwächung Deutschlands und die „bedingungslose[n] Unterwerfung der herrschenden Politiker unter den Willen der USA“ (NPD, 37). Die Globalisierung wird aus dieser Sicht heraus als „willentlich gesteuerte Vernichtung von Kulturen, Traditionen und Werten [..] durch die [..] mächtigen „Globalisten“ [verstanden]“ (Grumke & Klärner 2006, 136, Hervorhebung im Original).

Antisemitische Äußerungen stellen in der heutigen Zeit ein gesellschaftliches Tabu3 dar. Für große medial verbreitete Entrüstung sorgte beispielsweise die Aufhebung der Exkommunikation des Holocaust-Leugners Richard Williamson4 durch Papst Benedikt XVI. Rechtsextreme nutzen bestehende Tabus, um gesellschaftliche Grenzen auszuloten und damit die gesellschaftliche Akzeptanz der eigenen Positionen zu prüfen. Rhetorisch erfolgen diese Tabubrüche durch die Verwendung von antisemitischen Analogien, indem nicht das jüdische, sondern das deutsche Volk als ein solches Opfer dargestellt wird. Diese Verkehrung der Opfer-Täter-Rolle relativiert das begangene Unrecht im Nationalsozialismus und die damit verbundene Schuld. Diese kalkulierten Tabubrüche sichern den rechtsextremen Akteuren die beabsichtigte mediale Aufmerksamkeit.

3.5 Geschichtsrevisionismus

Geschichtlicher Revisionismus soll hier verstanden werden als eine Verdrängung der historischen Fakten, als Relativierung und Verharmlosung des Geschehenen. Mittels der „Aufrechnung von vermeintlichem oder tatsächlichem Unrecht der Anderen“ (Stöss 2007, 41) soll von eigener, nationaler Schuld abgelenkt werden.

Von rechtsextremer Seite wird versucht auf die gegenwärtige Erinnerungskultur Einfluss auszuüben. Die politische Kultur1 soll in Richtung rechtsextremer Deutungen verändert werden (vgl. Butterwegge 1996, 133). Da die direkte Leugnung von gesicherten historischen Fakten nicht möglich ist und strafrechtlich belangt wird2, ist die Argumentation „anspielungshaltigen semantischen Strategien gewichen“ (Kohlstruck 2006, 85).

Gedenktage und Jahrestage werden von der NPD und anderen rechtsextremen Organisationen als Anlass genommen, geschichtliche Ereignisse zu thematisieren und in einer „spezifische[n] Erinnerungspolitik“ (ebd., 90) mit rechtsextremen Bewertungen und Deutungen zu versehen. Feststehende Begriffe wie zum Beispiel „Holocaust“ werden aus ihrem geschichtlichen Zusammenhang gelöst und mit neuen Assoziationen gemäß dem rechtsextremen Geschichtsbild kontextualisiert. Provokative Wortkreationen3 mit gesetzten Termini werden systematisch eingesetzt und man kann fast von einer „gezielten Strategie aggressiver semantische[r] Allusionen“ (ebd., 95) sprechen. So kann die Bezeichnung der Bombardierung Dresdens als „Bomben-Holocaust“4 als eine bewusste Provokation gewertet werden. Zum einen kann, ohne viel Aufwand, der NPD und ihrem geschichtlichen Verständnis durch die damit verbundene Empörung großes mediales Echo verschafft werden; zum anderen ist es als ein Zeichen der „Selbstvergewisserung der eigenen Anhängerschaft“ (Sturm 2008, 59) zu deuten, welches „in der Szene goutiert wird“ (Kohlstruck 2006, 97). Ohne die große Empörung anderer Parteien und öffentlicher Debatten wäre diesen Äußerungen aller Wahrscheinlichkeit nach keine so große öffentliche Resonanz zu Teil geworden. Hier machen sich rechtsextreme Akteure das „Empörungsbedürfnis der politisch-moralischen Eliten“ (ebd., 98), die Medienlogik, als auch die Sensationslust der Öffentlichkeit zu Eigen und nutzen diese zu Selbstdarstellungszwecken aus. Ob und in welchem Deutungs- und Interpretationsrahmen die rechtsextreme Geschichtsdeutung Eingang in die Dresdner Tagespresse findet, untersucht die vorliegende Studie.

3.6 Antipluralismus

Das Modell der pluralistischen Gesellschaft beschreibt zum einen Regeln des Umgangs im politischen Prozess (vgl. Winkler 2006, 131), zum anderen die Bereitschaft zu einer Konkurrenz von Ideen und Interessen, mit dem Ziel, einen für die Mehrheit der Beteiligten akzeptierbaren Konsens zu finden. Im demokratischen Werteverständnis stellt die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) einen Minimalkonsens dar, der von allen an der Aushandlung Beteiligten akzeptiert werden muss. Im politischen System stellen Parteien diese Akteure dar. Sie wollen am politischen Geschehen teilnehmen und stellen sich der Allgemeinheit zur Wahl. Ihre Interessen und Ziele müssen sie in die Gesellschaft hinein kommunizieren, um als Akteur wahrgenommen zu werden. Parteien fungieren als „Bindeglied“ zwischen Parlament und Bürgern und werden dadurch zu einem „ Transmissionsriemen gesellschaftlicher Interessen.“ (Dreischer 2003, 247) Dazu dienen ihnen auch Massenmedien1, die in der Berichterstattung ihrerseits auf bestimmte Aspekte hinweisen können und Interpretationen anbieten. Diese mediale Darstellung können die politischen Akteure nur bedingt beeinflussen.2

Die extremistische Rechte stellt diesem Entwurf einer pluralistischen Gesellschaft, die Meinungsvielfalt und Konsensfindung zulässt, das Konzept der „Volksgemeinschaft“ gegenüber. Rechtsextreme Organisationen, wie die NPD, verstehen ihr Bild einer „Volksgemeinschaft als Gegensatz zur Sinnentleerung der liberalistischen Gesellschaft“ (NPD, 15). In dem von ihnen angestrebten autoritären System bilden das ethnisch homogene Volk und der Staat eine natürliche Einheit „mit völkisch-ethnozentrischer Ideologie, aus der die Neigung erwächst, sich dem Ganzen unterzuordnen“ (Winkler 2006, 132). Bestrebungen, die dieser rechtsextremen Philosophie widersprechen, werden diesem Konzept folgend, nicht zugelassen und unterdrückt.

3.7 Populismus

Unter dem Begriff Populismus werden größtenteils „demagogische Formen der Massenmobilisierung von charismatischen Führern“ (Stöss 2007, 178) verstanden. Diese „Führer“ geben vor, den „Mann auf der Straße“, das „sogenannte einfache Volk“ (Decker 2006, 51) zu vertreten. Mit einfachen Parolen sollen Emotionen und Vorurteile geweckt und bestehende Ängste für eigene Zwecke (aus-)genutzt werden. Vermeintlich einfache Konzepte sollen helfen, komplexe Probleme zu lösen und gern stellen sich rechtsextreme Parteien, besonders im Wahlkampf als diejenigen dar, die über Patentlösungen für sämtliche Probleme und Konflikte verfügen.1 Es wird versucht, aus der momentan wahrgenommenen öffentlichen Meinung Kapital zu schlagen und sich gegenüber Wählern oder anderen Sympathisanten zu profilieren.

Der Populismus der deutschen Rechtsextremen lässt sich als ein „Anti-System-Populismus“ (ebd., 40) beschreiben. Abhängig von der politischen Gelegenheitsstruktur können unzureichend besetzte Themen oder Metathemen, wie beispielsweise Globalisierung und Patriotismus, „durch Polarisierung und reduktionistische Deutung vereinnahmt werden, welche zur Mobilisierung [...] Feindbilder benötigen“ (Pallade 2008, 298). Welche Themen auf populistische Weise behandelt werden und wie erfolgreich diese Thematisierung ist, hängt stark von der „Führerperson“ ab, die mit ihrem Charisma diese ideologische Bewegung zusammenhält und auch Widersprüche überbrücken muss, um die Anhänger stets mobilisieren zu können. Um eine größtmögliche Aufmerksamkeit zu erreichen ist es notwendig, sich an den Erfordernissen der Medien auszurichten und die Medienlogik zu antizipieren. „Denn die Orientierung an den Aufmerksamkeitsregeln der Medien – vor allem am Nachrichtenwert von Negativismus – steigert den Konfliktgehalt sowohl der politischen Interaktionen wie auch der Medieninhalte, die darauf Bezug nehmen“ (Schulz 2008, 37).

3.8 Zwischenfazit

Die in diesem Kapitel erläuterten ideologischen Elemente des Rechtsextremismus bergen das Potential, durch gezielte Thematisierung und „Ereignismanagement“ (Kepplinger 1992) den Kriterien medialer Aufmerksamkeit zu entsprechen. Provozierende Äußerungen und kalkulierte Tabubrüche bieten Skandale, denen sich Medien in ihrer tagesaktuellen Berichterstattung nicht entziehen können. Medien können diese Ereignisse in unterschiedlicher Weise darstellen und aus verschiedenen Perspektiven thematisieren. Nachrichtenfaktoren wie Negativismus und Skandalisierung bestimmen, wie umfangreich und prominent Artikel in Zeitungen platziert werden und beeinflussen somit mittelbar die Nachrichtennutzung durch den Leser (vgl. Eilders 1997, 181). Abhängig davon, mit welchen Wertungen und Vergleichen über rechtsextreme Akteure1 berichtet wird, verändert sich die Zusammensetzung des Frames, der Blickwinkel von den aus jene Akteure bewertet und das Geschehen interpretiert wird.

4. RECHTSEXTREME ORGANISATIONEN

Die Strukturen der untersuchten Parteien, Vereinigungen und anderer Zusammenschlüsse variieren stark, sodass sie im Folgenden, allgemein unter dem Oberbegriff „Organisationen“ zusammengefasst werden. Sind neben Organisationen auch Personen als gesellschaftlich handelnde Subjekte gemeint1, so ist im Folgenden von Akteuren die Rede. Ein Zusammenschluss von Personen zu einer Gruppe dient meist der Durchsetzung bestimmter interindividueller, ähnlich gelagerter Interessen. Für Parteien und andere eingetragene Vereinigungen trifft dies in besonderem Maße zu, da bei ihnen die gemeinsam geteilten Vorstellungen und Ziele in schriftlicher Form als Statut oder Satzung vorliegen.

Parteien des rechtsextremen Spektrums sind die Nationaldemokratische Partei Deutschlands, (NPD), die Deutsche Volksunion (DVU) und Die Republikaner (REP). Nachfolgend werden diese Parteien vorgestellt und ihre Relevanz innerhalb des deutschen Rechtsextremismus verdeutlicht. Neben diesen extremen Parteien existiert eine Vielzahl an Kameradschaften und anderen Organisationsformen. Der formale Grad an festen Organisationsstrukturen nimmt hierbei ab und somit lassen sich auf der einen Seite eines gedachten Organisationskontinuums die Parteien, auf der anderen so genannte „Autonome Nationalisten“ finden, die durch lose, netzwerkartige Strukturen in Erscheinung treten.

4.1 Rechtsextreme Parteien

Parteien sind Interessenorganisationen, die in einem demokratischen politischen System

die Aufgabe der Interessenartikulation, Interessenintegration und Interessendurchsetzung wahrnehmen. Zugleich sind sie Interessengruppen in eigener Sache (vgl. Patzelt 2001, 316). „Im Unterschied zu Interessengruppen, die sich legitimerweise auf die partikularen Interessen ihrer Klientelgruppe beschränken können, haben Parteien die – einander oft widersprechenden – Interessen verschiedendster gesellschaftlicher Gruppen zu bündeln“ (ebd., 322).

Solange die als rechtsextrem eingestuften Parteien gemäß Artikel 21, Absatz II Grundgesetz (GG) nicht verboten sind, genießen sie das aus Artikel 21, I GG resultierende Recht und gleichzeitig die Pflicht, bei der „politischen Willensbildung des Volkes“ (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1996, 22) mitzuwirken. Sarcinelli (2005) nennt dies „eine besondere kommunikative Scharnierfunktion“ (ebd., 177), Patzelt (2001) sieht in ihnen eine „Bindegliedfunktion“ (ebd., 508) zwischen Gesellschaft und politischem System.

4.1.1 Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands wurde 1964 in Hannover „als politische Bewegung der kommenden deutschen Einheit in einem Europa freier Völker“ (Behrend 1996, 67) gegründet. Bereits 1971 interpretiert der Verfassungsschutz das Gesellschaftsverständnis der NPD als „Völkischen Kollektivismus [, welcher durch] Überbetonung der Interessen einer rassistisch verstandenen Volksgemeinschaft und des Volksganzen auf Kosten der Interessen des Individuums“ (ebd., 189) in Erscheinung tritt.

Derzeit stellt die NPD mit 7200 Mitgliedern (Stand 2007) die mitgliederstärkste Partei im rechtsextremen Spektrum dar. Ein Mitgliederschwund wie bei DVU und REP trat bei der NPD nicht auf (vgl. Bundesministerium des Innern 2008, 48). Der Hauptgrund hierfür mag in der programmatischen Wende und Erneuerung liegen, welche 1996 mit der Wahl Udo Voigts zum Bundesvorsitzenden einsetzte.

1998 wurde das „Drei-Säulen-Konzept“ als Parteistrategie beschlossen und beinhaltet den „Kampf um die Stra!e“, den „Kampf um die Köpfe“ und den „Kampf um die Parlamente“.1 Die Umsetzung des „Kampfes um die Stra!e“ zeigt sich in zahlreichen Demonstrationen von Rechtsextremen, da dem Konzept nach, eine „Massenwirkung nur durch Mobilisierung der Stra!e“ (Apfel 1999, 360) und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum erreicht werden kann. Der so genannte „Kampf um die Köpfe“ steht für den Versuch der NPD, Intellektuelle2 an die Partei zu binden und sich „ mit ideologischen, programmatischen und strategischen Fragen“ (Bundesministerium des Innern 2008, 96) auseinanderzusetzen.3 Der „Kampf um die Parlamente“4 bezeichnet das Ziel, nicht nur Proteststimmen zu kanalisieren, sondern die NPD als „eine dauerhafte nationale Kraft [...] zu etablieren, die dem Anspruch gerecht wird, eine wirkliche Alternative zum liberalkapitalistischen System zu sein.“ (Voigt 1999, 470). Die NPD will keine Alternative zu einer einzelnen Partei oder politischen Richtung sein, sondern sie versteht sich als fundamentale Opposition gegenüber dem demokratischen System der BRD.1 2004 wurde auf dem NPD-Bundesparteitag das Drei-Säulen-Konzept um eine vierte Säule, den „Kampf um den organisierten Willen“ erweitert. Darunter ist die Zusammenarbeit sowohl mit der DVU, im so genannten „Deutschland-Pakt“, als auch „die Einbindung weiterer rechtsextremistischer Gruppen und Einzelpersonen“ (Grumke & Klärner 2006, 35) zu verstehen. Die NPD rekrutierte daraufhin verstärkt Mitglieder aus verbotenen Vereinigungen, um diese in die Parteiarbeit einzubinden. Die zersplitterte rechtsextreme Szene beginnt sich seitdem unter der NPD-Führung zu organisieren beziehungsweise zu strukturieren.

Im Januar und März 2001 beantragten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht „die Feststellung der Verfassungswidrigkeit [der NPD] und die Auflösung ihrer Parteiorganisation“ (Bundesverfassungsgericht 2003). Nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren2 lässt sich konstatieren: „Die Partei hält unverändert an ihrer offen aggressiv-kämpferischen Haltung gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fest. Daran hat sich seit dem Verbotsverfahren nichts Wesentliches geändert“ (Deutscher Bundestag 2007, 13)3. Begründet wurde die Ablehnung des Parteiverbots der NPD ausschließlich mit dem staatlichen Einfluss durch V-Leute innerhalb der NPD-Führung.

Im Gegensatz zu den beiden anderen rechtsextremen Parteien, verfügt die NPD über eine Jugendorganisation. Die „Jungen Nationaldemokraten“ stellen für die Partei ein wichtiges Reservoir an Nachwuchskräften dar. Viele der jetzigen Führungskräfte4 waren mit wichtigen Ämtern innerhalb der JN betraut. Einige dieser Kader sind in der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag in Dresden tätig. So beispielsweise Holger Apfel als Fraktionsvorsitzender, Andreas Storr und Sascha Roßmüller als parlamentarische Berater. Thomas Rackow und Thomas Sattelberg, beide verurteilte Führungspersonen der 2001 verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz, wurden am 23. September 2006 in den Vorstand des sächsischen Landesverbands der JN gewählt. In einigen Regionen Sachsens, wie beispielsweise der Sächsischen Schweiz oder der Lausitz, stellt die JN eine wichtige Verbindung zwischen der lokalen Kameradschaftsszene und der NPD dar (vgl.Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen und Ministerium des Innern des Landes Brandenburg 2008, 7).

4.1.2 Die Deutsche Volksunion (DVU)

Die Deutsche Volksunion wurde 1971 als Verein gegründet und trat 1987 erstmal als Partei auf. Der Bundesvorsitzende seit ihrer Parteigründung bis zum Januar 2009 war Dr. Gerhard Frey1. Die DVU lässt sich als klassische Protestpartei2 beschreiben, die mit ausländerfeindlichen Parolen bestehende Ressentiments bedient und „i n typisch rechtspopulistischer Manier“ (Holtmann 2002, 83) Ängste in der Bevölkerung für sich zu nutzen versucht. Die DVU kann als „Phantompartei ihres unangefochtenen Bundesvorsitzenden und politischen Ideologen“ (Grumke & Klärner 2006, 25) Dr. Frey bezeichnet werden. Eine Basisarbeit findet nicht statt und die schwach ausgebildeten Strukturen innerhalb der Partei bezeugen den autokratischen und zentralistischen Führungsstil Freys (vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 2007, 81). Der Versuch, die DVU im rechtsextremen Spektrum zu etablieren ist wenig erfolgreich, stattdessen ist ein Mitgliederschwund zu verzeichnen.3

Als Versuch einer Belebung der DVU kann der seit 2004 ausgerufene „Deutschland-Pakt“ zwischen NPD und DVU angesehen werden. Dieser beinhaltet einen gegenseitigen Konkurrenzausschluss; es wurde vereinbart, dass beide Parteien bis zum 31. Dezember 2009 nicht gegeneinander bei Wahlen antreten. Bei Wahlen auf Landesebene verzichtet eine Partei zugunsten der anderen und tritt nicht an, um einen möglichen Einzug – der erst durch die Überwindung der Fünf-Prozent-Hürde möglich ist – in die jeweiligen Länderparlamente nicht noch stärker zu gefährden.

4.1.3 Die Republikaner (REP)

Die Partei „Die Republikaner“ wurde 1983 von den ehemaligen CSU-Mitgliedern gegründet. Franz Schönhuber führte den Parteivorsitz in der Zeit von 1985 bis 1994. In diese Zeit fallen auch die ersten großen Wahlerfolge1. Seit 1994 ist Rolf Schlierer Bundesvorsitzender der REP. An ihren letzten großen Wahlerfolg 1996 in Baden-Württemberg mit 9,1 Prozent der Wählerstimmen konnten die Republikaner nicht mehr anschließen; schon 2001 ist diese Partei in keinem Länderparlament mehr vertreten.

Das Verhältnis der Republikaner zu anderen rechtsextremen Organisationen und Parteien ist parteiintern umstritten. Während der Bundesvorstand an seinem Beschluss festhält, sich von der verfassungsfeindlichen rechtsextremen Szene – einschließlich zur NPD und ihren Zielen – abzugrenzen, wirkt sich diese politische Grundhaltung augenscheinlich negativ auf die Mitgliederzahlen aus. Die Absage an verfassungsfeindliche Ziele und das Bemühen um ein national-konservatives Parteiprofil wird von Seiten des Parteivorstands mit Nachdruck verfolgt, dieser Versuch „ erwies sich [...] als ebenso wenig konsequent wie der seines Vorgängers“ (Kailitz 2004, 51).

Die tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Verfassungsfeindlichkeit haben sich reduziert. Seit dem Jahr 2007 wird die REP nicht mehr im „Verfassungsschutzbericht, [als] auch im Personenpotenzial nicht mehr als rechtsextremistisch geführt“ (Bundesministerium des Innern 2008, 48). Seither ist die Partei als rechtsradikal einzustufen. Da diese Änderung innerhalb des Untersuchungszeitraumes stattfand, wird die REP dennoch als Partei des rechtsextremen Spektrums codiert.

4.2 Rechtsextreme Kameradschaften

Rechtsextreme Kameradschaften stellen im Vergleich zu Parteien losere Personenzusammenschlüsse dar. Für den Verfassungsschutz und andere rechtsstaatliche Organe sind diese Organisationsformen im Gegensatz zu rechtsextremen Parteien schwerer fassbar, da weder ein offizielles Statut noch Mitgliederlisten oder dokumentierte Hierarchien existieren (vgl. Kraske & Werner 2007, 136ff.). Grumke (2007) nennt diese Kleingruppen „groupuscules“ (ebd., 23ff).1 Sie bilden mit einer kleinen Zahl an Aktiven autonome und feste Einheiten, die sich relativ einfach mit anderen ähnlichen Kleingruppen verbinden können, um beispielsweise geschlossen an Demonstrationen teilzunehmen (vgl. ebd., 33).

Die rechtsextreme Szene war seit Mitte der 1990er Jahre gezwungen, auf den zunehmenden staatlichen Verfolgungsdruck zu reagieren. Nach einer Vielzahl von Verboten2 rechtsextremer Kameradschaften, durch die Innenminister auf Bundes- und Länderebene, war die Szene zunächst stark irritiert.

Das Konzept der „Organisation ohne Organisation“ soll helfen, durch die Nutzung informeller, netzwerkartiger Strukturen die Angreifbarkeit von staatlicher Seite auf ein Minimum zu reduzieren und die Vernetzung innerhalb der Szene aufrechtzuerhalten (vgl. Grumke & Klärner 2006, 41). Es zeigten sich zwei Hauptrichtungen der Reorganisation: Zum einen sammelten sich die Mitglieder verbotener Organisationen in der NPD und ihrer Jugendorganisation JN oder sie organisierten sich in loseren Zusammenschlüssen, den Freien Kräften (FK) oder Autonomen Nationalisten (AN).3

Innerhalb der kameradschaftlich organisierten Gruppen lassen sich zwei grundsätzliche Tendenzen erkennen. Auf der einen Seite stehen organisationsübergreifende Kooperationen, die im „Gravitationsfeld NPD“ (Bundesamt für Verfassungsschutz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 2007, 2) stattfinden, auf der anderen Seite ist eine Verweigerungshaltung demgegenüber festzustellen. „Freie Kräfte“ und „Autonome Nationalisten“1 lehnen die parlamentarische Arbeit ab und sehen darin eine „ Verbürgerlichung“ der rechtsextremen Szene. Mit ihrer offenen Militanz und Radikalität gegen politische Gegner versuchen FK und AN, ein Klima aus Angst und Einschüchterung zu schaffen.2 Nicht nur (vermeintlich) ideologisch Linke sind davon betroffen, auch im Umfeld von Demonstrationen und Aufmärschen wird gezielt die gewalthaltige Konfrontation gesucht.3 Der Verfassungsschutz schätzt das bundesweite Potential gewaltbereiter Rechtsextremisten für das Jahr 2007 auf etwa 10.000 Personen (2006: 10.400 Personen). Die Anzahl hat sich damit auf hohem Niveau stabilisiert (vgl. Bundesministerium des Innern, 2008, 52).

4.3 Zwischenfazit

Unter den vorgestellten rechtsextremen Parteien ist die NPD als die extremste anzusehen. Ihre antidemokratische Ausrichtung wird offen kommuniziert. Eine Zusammenarbeit mit anderen rechtsextremen Parteien erfolgt aus rein strategischen Überlegungen. Zudem wird die Zusammenarbeit mit anderen rechtsextremen Kräften und Kameradschaften forciert. Die DVU und REP konzentrieren sich auf den „Kampf um die Parlamente“, die NPD hingegen auch auf den „Kampf um die Straße“. Die REP zeigt im Gegensatz dazu „keine aggressiv kämpferische Haltung gegen die Demokratie der Bundesrepublik“ (Kailitz 2004, 57). Rechtsextreme Kameradschaften nutzen ihre netzwerkähnliche Struktur, um sich der staatlichen Beobachtung weitestgehend zu entziehen. Innerhalb der rechtsextremen Szene stellen sie den aktionsorientierten und stark mobilen Teil dar. Ihre Strukturen ermöglichen es, sich schnell auf veränderte Rahmenbedingungen einzustellen. Die parlamentarische Arbeit wird weitestgehend von den Mitgliedern der Kameradschaften abgelehnt, bei Demonstrationen und anderen Veranstaltungen werden rechtsextreme Parteien, wie die NPD, jedoch meist unterstützt.

5. FRAMING

Der Framing-Ansatz stellt innerhalb der Kommunikationswissenschaft ein bedeutendes Konzept dar (vgl. Scheufele 2006), ist aber gleichzeitig ein „fractured paradigm“ (Entmann 1993, 51). Eine Vielzahl an Studien1 bieten unterschiedliche theoretische und empirische Ansätze, aber „there is no single accepted definition of framing in the field of communication.“ (Scheufele 2008, 1862). Noch immer muss man den Framing-Ansatz in der Kommunikationswissenschaft mehr als „scattered conceptualization“ (Entman (1993, 51) ansehen, welcher eher „characterized by theoretical and empirical vagueness“ (Scheufele 1999, 103) ist, denn als klar umgrenztes theoretisches Feld betrachten.

5.1 Definitionen

Die unterschiedlichen Definitionen von Frames und Framing teilen einige Grundannahmen. Die Schnittmenge der unterschiedlichen Sichtweisen besteht darin, dass Frames als Muster und Schablonen verstanden werden, die zur Interpretation und Klassifizierung herangezogen werden. Matthes (2007) benennt diese in starker Anlehnung an Entman (1993) als „Sinnhorizonte von Akteuren[...], die gewisse Informationen hervorheben und andere ausblenden“ (Matthes 2007, 18).

Den Massenmedien kommt eine wichtige Funktion zu, da sie durch Selektion von Informationen und Hervorhebung von bestimmten Aspekten die Aufmerksamkeit der Rezipienten auf bestimmte Themen und Akteure lenken können (vgl. Schenk 2007, 305). „Massenmedien können [...], indem sie beeinflussen, worüber wir nachdenken, zumindest in bestimmten Situationen auch beeinflussen, was wir denken.“ (Brettschneider 1994, 226) Für einen großen Teil der kommunikationswissenschaftlichen Forschung stellt die Framing-Definition Entmans (1993) eine Grundlage dar, die explizit auf die Auswahl und Betonung von einzelnen Merkmalen hinweist. „Framing essentially involves selection and salience. To frame is to select some aspects of a perceived reality and make them more salient in a communication text, in such a way as to promote a particular problem definition, causal interpretation, moral evaluation, and/or treatment recommendation for the item described“ (Entman 1993, 52).

Ein Frame wird im Allgemeinen als ein Interpretationsmuster verstanden werden, mit dem sich viele Informationen sinnvoll einordnen lassen. Bestimmte Sichtweisen eines Problems werden dargestellt und Bewertungskriterien nahe gelegt. Ein Frame "is a central organizing idea or story line that provides meaning to an unfolding strip of events. [...] The frame suggests what the controversy is about, the essence of the issue" (Gamson & Modigliani 1987, 143). Sie strukturieren Informationen, „indem sie bestimmte Aspekte in den Vordergrund rücken, während sie andere vernachlässigen; dadurch werden bestimmte Entscheidungen und Bewertungen nahe gelegt“ (Esser, Scheufele & Brosius 2002, 136).1

Frames werden zu einem wichtigen Instrument für Journalisten, um komplexe Sachverhalte, Themen und unterschiedliche Standpunkte, wie beispielsweise zum Rechtsextremismus, darstellen zu können. Die Berichterstattung über ein Thema kann den Anforderungen und Gegebenheiten des Medium, beispielsweise einer Tageszeitung2, angepasst werden, sodass je nach Tageszeitung das Thema Rechtsextremismus in stark unterschiedlicher Art und Weise dargestellt wird. Durch medial transportierte Frames werden bestimmte Deutungen den Rezipienten nahe gelegt und es wird ihnen ermöglicht, die Informationen sinnvoll einzuschätzen und mittels des eigenen Vorwissens zu bewerten. „By emphasizing some aspects of a problem rather than others, can put people in mind of very different considerations when they contemplate the matter and form opinions about it“ (Price, Tewksbury & Powers 1997, 485).

Die Merkmale, die Frames im Allgemeinen auszeichnen, wurden im obigen Abschnitt genannt und sollen an dieser Stelle zu einer, für diese Studie geltende Definition zusammengefasst werden. Der Fokus liegt auf den Medien-Frames, das heißt auf den Frames in medialen Texten, die in der Berichterstattung über rechtsextreme Akteure zu finden sind. Die für diese Studie geltende Definition von Frames lautet: Frames sind bestimmte Ausschnitte der Realität, die von Medien durch Selektion und Exklusion deutlich gemacht werden. In diesen Medien-Frames werden Elemente hervorgehoben und betont, und dadurch werden den Rezipienten bestimmte Sichtweisen, Interpretationen und Bewertungen nahe gelegt.

Auf die einzelnen Verortungen der Kommunikatoren und Rezipienten im Framing-Prozess, sowie der medialen Texte, den Medien-Frames, wird in diesem Kapitel eingegangen. Die Kommunikatorperspektive und Framingeffekte auf Rezipientenseite werden dargestellt, sie sollen aber nur insoweit thematisiert werden, als dies für das Gesamtverständnis nötig erscheint. Ausführlich hingegen wird auf Medien-Frames eingegangen. Am Beispiel der Berichterstattung in Dresdner Tageszeitungen wird in der vorliegenden Studie untersucht, über welche rechtsextremen Akteure berichtet wird, und wie diese in den Artikeln dargestellt werden. Aus den Ergebnissen der Studie lassen sich für jede untersuchte Tageszeitung Frames formulieren, in denen rechtsextreme Akteure thematisiert werden.

5.2 Ursprünge des Framing-Ansatzes

Ein großer Teil wissenschaftlicher Studien benennt als wissenschaftlichen Hintergrund der Framing-Forschung zwei Stränge. Diese soziologischen und psychologischen Wurzeln sollen an dieser Stelle kurz vorgestellt werden.

5.2.1 Soziologischer Ursprung

Der soziologische Ausgangspunkt geht vor allem auf Erving Goffman (1974) zurück. Er geht von der Annahme aus, dass Ereignisse und Erfahrungen durch ein Individuum erst sinnvoll strukturiert werden müssen, bevor es diese Gegebenheiten verstehen kann. Dies ist nötig, da jeder einzelne Mensch die Welt in ihrer Gesamtheit nicht erfassen und begreifen könne und deshalb aktiv Erfahrungen und Erlebtes klassifizieren und einordnen müsse, um diesen Kenntnissen einen Sinn zu verleihen. Diese kognitive Organisation und Einordnung der Situation nennt Goffman Frames. „Frames allow people to locate, percive, identify, and label experience“ (Goffman 1974, 21). Goffmans Ansicht nach werden Frames, die der Rezipient nutzt, um zum Beispiel Themen und Ereignisse einzuordnen, nicht individuell konstruiert. Vielmehr sollen diese als kulturell-gesellschaftliche Angebote und Ressourcen verstanden werden, welche „aus kollektiven Kommunikations-Prozessen“ (Lengauer 2007, 93) entstehen. Sie sind nach Reese, Grandy & Grant (2001) „organizing principles that are socially shared [...] to meaningfully structure the social world.“ (ebd., 11). Die in dem gesellschaftlichen Diskurs herausgebildeten Frames beeinflussen sowohl die Sichtweisen der dabei beteiligten Akteure, als auch die schon vorhandenen Frames anderer Kommunikatoren. Pan & Kosicki (2001) stellen fest: „both for one´s own sense making and for contesting the frames of others“ (ebd., 39). Aus soziologischer Sicht stellen somit Frames gesellschaftlich geteilte Prinzipien dar, die die soziale Welt strukturieren und mit Deutungen versehen (vgl. Reese, Grandy & Grant 2001, 11). In den bereits vorgestellten Definitionen von Frames wird stark auf den Aspekt der Auswahl einzelner Aspekte hingewiesen, die im medialen Kontext betont werden. Diese Selektion von Realitätsausschnitten und das Herausstellen einzelner Merkmale findet bei Goffman (1974) in dieser Form keine Beachtung. Er versteht stattdessen Frames als „Metaverstehensanweisungen“ (Matthes 2007, 28).

5.2.2 Psychologischer Ursprung

Die psychologische Basis des Framing-Konzepts stellen Studien von Bateson (1972), Kahnemann & Tversky (1979) und Tversky & Kahneman (1984) dar.

Aus kognitionspsychologischer Sicht dienen Frames dazu, unter Zuhilfenahme von Vorwissen, Informationen individuell zu verarbeiten. Auf diese Weise werden „gemeinsame Attribute bei Objekten, Ereignissen und Personen im Sinne der Reduktion von Komplexität“ (Bonfadelli 1999, 122) erfasst. Mit diesem kognitiven Prozess wird die Welt auf einer individuellen Ebene interpretiert. Die Informationsverarbeitung erfolgt hierbei hypothesen- und schemageleitet, das heißt, Schemata fungieren als Erwartungen oder Vorstellungen und neue Informationen werden mit Hilfe vorhandenen Wissens1 eingeordnet. Hervorstechende, saliente Eigenschaften des Frames dienen als Schlüsselreize (cues) und aktivieren so vorhandene Schemata, die die größte Deckungsgleichheit mit dem angebotenen Frame besitzen. Price & Tewksbury (1995) bezeichnen diese Übereinstimmung als „ applicability-effect “ (ebd., 43). Die Rahmung eines dargestellten Sachverhalts bestimme demnach darüber, welche Schemata des Rezipienten für die Bewertung anwendbar sind. Durch die Aktivierung behält das Schema noch eine Zeitlang ein höheres Erregungsniveau, wodurch dieses aktivierte Schema mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Urteilsfindung mit herangezogen wird. Dies ist der „accessibility-effect“ (ebd.). Medial angebotene Frames konkurrieren auf diese Art stets mit den „chronisch zugänglichen Schemata“ (Scheufele 2003, 64) der Rezipienten. Mental verfügbare Modelle werden bei der Wahrnehmung ständig überprüft und erweitert. Sind neue Informationen verfügbar, so werden sie in bestehende kognitive Schemata integriert.2

5.3 Kommunikatoren und Rezipienten im Framing-Prozess

Der Framing-Ansatz hat den Anspruch „den gesamten Kommunikationsprozess zu beschreiben – von den strategischen Kommunikatoren bis zu den Bürgerinnen und Bürgern“ (Matthes 2007, 21). In diesem Kapitel werden Rollen der Kommunikatoren und der Rezipienten im Framing-Prozess dargestellt. Kommunikatoren, wie beispielsweise Journalisten, Interessengruppen, Politiker und andere Akteure, versuchen, Einfluss auf die Medien-Frames in der Berichterstattung zu nehmen und ihre Perspektive gegenüber alternativen Schwerpunktsetzungen und Interpretationen zu behaupten. Diese Medien-Frames sind die angebotenen Interpretationsrahmen, auf welche die Rezipienten, bei der Einordnung von Informationen zurückgreifen können. Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht den Ablauf des Framing-Prozesses.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Der Framing-Prozess

Aus: Scheufele 2008, 1865.

Mit der akteursbezogenen Perspektive setzen sich all jene Forschungsarbeiten auseinander, die sich sowohl mit den Kommunikatoren von Frames, beispielsweise Journalisten, Politiker und Interessengruppen, als auch mit den Rezipienten der medial vermittelten Frames, den Lesern, Zuschauern und Zuhörern auseinandersetzen.

[...]


1 Backes (2003) stellt umfassend die Herausbildung und Entwicklung des Begriffs Extremismus dar. Für weiterführende Bemerkungen wird auf ihn verwiesen.

2 Zu der Funktion von Feindbildern im politischen Extremismus siehe u.a. Jesse (2006).

3 Im Original als „extremism of the center“. Zur Verbreitung rechtsextremer Einstellungen in der BRD siehe u.a. Decker & Brähler (2006). Zur Begriffskritik in Backes & Jesse (1995). Zur Überschneidung von Rechtskonservatismus uns Rechtsextremismus bei der Neuen Rechten in Heni (2006).

1 Die 8 Prinzipien, die den Wesenskern der FDGO ausmachen sind: Menschenrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der Gerichte, Mehrparteienprinzip, Chancengleichheit der Parteien einschließlich Oppositionsfreiheit (vgl. Stöss 2007, 16, siehe auch Patzelt 2001, 503).

2 Nach Interpretation der Verfassungsorgane richtet sich der Extremismus gegen die FDGO und ist damit verfassungswidrig. Der Radikalismus hingegen verfolgt politische Ziele innerhalb des gegebenen Verfassungsrahmens und akzeptiert die gegebene Ordnung.

3 „Bezeichnung für die in Rechtsnormen und in die politische Praxis umgesetzte Absicht, die Wertbindung und den Minimalkonsens einer freiheitlichen Demokratie [...] nicht zur Disposition von Mehrheitsentscheidungen zu stellen, sowie jene politischen Kräfte (vgl. Interessengruppen, Parteien) aus der politischen Konkurrenz (vgl. Pluralismus) auszuschalten, welche Wertbindung und Minimalkonsens beseitigen wollen.“ (Patzelt 2001, 515, Hervorhebung im Original).

4 Diese Institutionen sind zum Schutz des Wesenskerns des Grundgesetzes verpflichtet. Dies sind das Bundesverfassungsgericht, Verfassungsgerichte der einzelnen Bundesländer, Innenministerien, Verfassungsschutzämter auf Länderebene usw. Zur Rolle des Verfassungsschutzes bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus siehe Schmid (2006).

1 Nach dem Strafgesetzbuch werden politische Straftatbestände u.a. nach §86a, §90a, §129 und §130 sanktioniert. Artikel 73 Nr.10b und Artikel 87 Abs.1 des Grundgesetzes bilden die Grundlage zur Einrichtung und Tätigkeit von Verfassungsschutzorganen auf Länderebene.

1 Weiterführende Diskussionen u.a. bei Butterwegge (1996). Auf psychologischer Ebene zu Einstellungen und Verhalten: z.B. Heitmeyer (2009).

2 Relative Deprivation mit der Angst vor Statusverlust, individuelle Desintegration in der Gesellschaft, soziale und räumliche Segregation mit Einschränkungen beim Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen wie Bildung und Arbeit usw. Siehe hierzu Heitmeyer (2009), Decker & Brähler (2006), Butterwegge (1996), Heiland & Lüdemann (1996).

3 Die Studie von Decker & Brähler (2006) „Vom Rand zur Mitte. Rechtsextreme Einstellungen und ihre Einflussfaktoren in Deutschland“ greift diese Annahme auf.

4 Siehe hierzu Kapitel „5.3 Kommunikatoren und Rezipienten im Framing-Prozess“.

1 Für eine ausführliche geschichtliche Herleitung des Begriffs „Nation“ und den Formen des Nationalismus, sowie Gegenüberstellungen verschiedener Nationalismustheorien siehe Kunze (2005).

1 Der Begriff Xenophobie setzt sich zusammen aus den griechischen Wörtern Xenos (für Fremder) sowie Phobia. Als Phobien werden unbeherrschbare Angstzustände beschrieben, die sich in starken Vermeidungsreaktionen äußern und relativ überdauernd sind (vgl. Fröhlich 2002, 336.) Die wortgetreue Übersetzung müsste Fremdenangst lauten, jedoch würde damit der Zielgerichtetheit und Aggression von rechtsextremer Seite nicht genügend Rechnung getragen werden. Aus diesen Gründen wird im Weiteren der Begriff Fremdenfeindlichkeit verwendet.

1 Den Zusammenhang von Fremdenfeindlichkeit, Berichterstattung der Medien und Medienwirkung haben u.a. Brosius & Esser (1995) und Esser, Scheufele & Brosius (2002) in ihren umfassenden Studien untersucht. Eine Analyse der Berichterstattung der BILD führte Ohlemacher (1996) durch.

2 Zur Wirkung von medialen Frames auf Rezipienten wird im Abschnitt „5.3 Kommunikatoren und Rezipienten im Framing-Prozess“ im Kapitel „Framing“ detailliert eingegangen.

3 Eine differenzierte Betrachtung des Ethnopluralismus leistet Heni (2006).

1 Als Neue Rechte werden Strömungen im rechtsextremen Spektrum bezeichnet, die unter Einbeziehung konservativer Kreise eine Intellektualisierung des Rechtsextremismus anstreben. Ausführlich beispielsweise in Heni (2006).

2 „Z.O.G.“ steht als Abkürzung für „Zionist Occupied Government“. Damit verbunden ist der Glaube an eine jüdische Weltverschwörung, die alle demokratischen Regierungen, Medien, Banken und andere wichtige Institutionen im Geheimen unterwandert und von Juden beherrscht werden. Diese Annahme geht auf die antisemitische Propagandaschrift „Protokolle der Weisen von Zion“ zurück, in denen diese Idee einer jüdischen Weltherrschaft enthalten sein soll. Diese Schrift wurde bereits 1921 als Fälschung entlarvt, hat aber noch weltweit großen Einfluss auf Antisemiten.

3 Antisemitische Äußerungen können strafrechtlich belangt werden, so z.B. die Leugnung des Holocaust.

4 Richard Williamson ist einer von vier Priestern der ultrakonservativen Bruderschaft St. Pius X., deren Exkommunikation am 21. Januar 2009 aufgehoben wurde.

1 Darunter sind als legitim angesehene Auffassungen, Meinungen und Normen zu verstehen, die als Maßstab für demokratiegemäßes politisches Denken und Handeln eingeschätzt werden (vgl. Sontheimer & Bleek 2002, 176ff.).

2 Die Leugnung des Holocaust beispielsweise erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs.

3 Neben dem „Bombenholocaust“ werden Wortschöpfungen wie „Angloamerikanische Terrorangriffe“, „Schuldknechtschaft“ und „eliminatorischer Antigermanismus“ in der NPD-Erinnerungspolitik bemüht.

4 Der NPD-Abgeordnete Jürgen W. Gansel bezeichnete am 21. Januar 2005 im Sächsischen Landtag die Bombardierung Dresdens als „Bombenholocaust“ und löste damit einen Eklat mit einer Debatte im Landtag aus. Eine mediale Begleitung dieser parlamentarischen Auseinandersetzung erfolgte durch alle regionalen Zeitungen.

1 Andere Wege für Parteien, um mit dem Souverän in Kontakt zu treten, wären zum Beispiel direkte Gespräche zwischen Kandidaten und Wählern, der postalische Kontakt per Rundbrief, Newsletter usw.

2 Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die mediale Berichterstattung werden im Abschnitt „5.3 Kommunikatoren und Rezipienten im Framing-Prozess“ im Kapitel „Framing“ aufgezeigt.

1 Ausführlich werden in Schönfelder (2008) die Mechanismen des Populismus dargestellt.

1 Handeln soll hier im Sinne Webers (2002) verstanden werden, welches sich dem Sinn nach auf das Verhalten Dritter bezieht und sich daran orientiert. Weber unterscheidet vier Begründungen des sozialen Handelns: wertrationale, zweckrationale, affektuelle und traditionale Gründe.

1 Für die ausführliche Darstellung der unterschiedlichen Strategien siehe Röpke & Speit (2008).

2 Vertiefend zur „Neuen Rechten“ und Intellektualisierungsbestrebungen im Rechtsextremismus: Camus (2003), Heni (2006), Jesse (2003) und Kraske & Werner (2007).

3 Das NPD-Parteiorgan „Deutsche Stimme“ und andere Periodika wie die Junge Freiheit“ befassen sich in ihren Beiträgen mit diesen Fragestellungen.

4 Eine inhaltlich sehr umfassende Auseinandersetzung mit der Arbeit der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag ist in der Dokumentation der Bündnis90/Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag (2006), sowie in Brech (2005) zu finden.

1 Siehe hierzu auch den Abschnitt „3.4 Antipluralismus“.

2 Am 18. März 2003 wurde das NPD-Verbotsverfahren vom Bundesverfassungsgericht eingestellt.

3 Ausführliche Auseinandersetzungen und die Diskussion zum Verbotsverfahren werden in Leggewie (2002) und Lang (2008) thematisiert.

4 Bundesvorsitzende der JN: Andreas Storr (1992-1994), Holger Apfel (1994-1999), Sascha Roßmüller (1999-2003), Stefan Rochow (2003-2007).

1 Frey zog sich offiziell aus der Politik zurück und kandidierte nicht mehr für den Bundesvorsitz der DVU.

2 Protestparteien setzen auf kalkulierte Regelverletzungen, stellen in unterschiedlicher Radikalität geltende Verfassungsnormen infrage und sprechen anderen Parteien politische Kompetenzen für Problemlösungen ab. (Vgl. Holtmann 2002, 69).

3 Mitgliederzahlen: 2005: 9000; 2007: 7000. Quelle: Bundesministerium des Innern 2008, 48. Die Mitgliederzahlen in 1999 betrugen noch etwa 17.000. (Vgl. Hafeneger & Schönfelder 2007, 14).

1 1989: Berlin Abgeordnetenhauswahl mit 7,5% der Stimmen. 1992 Landtagswahl Baden-Württemberg: 10,9% der Stimmen.

1 Virchow (2006) hat das „groupuscular right“ -Konzept auf die rechtsextreme Szene in Deutschland übertragen. Durch Zusammenschlüsse zu überregionalen Aktionsbüros hat diese Organisationsform eine große Bedeutung für die Sicherstellung von Kontinuität und Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Akteuren der rechtsextremen Szene.

2 Im Zeitraum von 1992 bis 1998 wurden 15 Kameradschaften und Vereine verboten. (Bundesamt für Verfassungsschutz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1999, 4). Einen Überblick zu diesem Thema gibt Pfahl-Traughber (1997).

3 In Sachsen bestanden im Jahr 2006 41 Kameradschaften, 22 davon im Regierungsbezirk Dresden (vgl. Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen 2007, 5).

1 Kraske & Werner (2007) bezeichnen die autonomen Nationalisten als „ die militantesten Neonazis der Bundesrepublik“ (ebd., 178).

2 Die Strategie der „Anti-Antifa“ bezeichnet das Sammeln von Fotos, Namen und Adressen von (vermeintlichen) Gegnern, um diese dann zu einem späteren Zeitpunkt in Form schwarzer Listen öffentlich zu machen. Sämtliche persönliche Daten über Tätigkeiten und Gewohnheiten werden gesammelt, um gezielt einzuschüchtern.

3 Für die Darstellung von Zusammenhängen zwischen gewaltlosen und gewalttätigen Akteuren siehe Backes (2006).

1 Als einige Beispiele sind zu nennen: Brosius (2005), Brosius & Esser (1995), Schenk (2007), Scheufele, B. (2003, 2004, 2006), Scheufele, D. (1999).

1 Dieser Prozess fußt auf der Anwendung kognitiver Schemata. Frames sind aber nicht mit Schemata gleichzusetzen. Vergleiche hierzu Scheufele, B. (2006) und Hahn, Mok, Roessler, Schmid. & Schwendemann (2008). Die Unterscheidung zwischen Schema und Frame wird im Abschnitt „5.3.2 Rezipientenframes“ erläutert.

2 Bei Tageszeitungen könnten zeitliche Beschränkungen aufgrund des Redaktionsschlusses und die personelle Ausstattung der Redaktion die Recherchequalität beeinflussen, Vorgaben des Artikelumfangs begrenzen eventuell die Möglichkeit einer ausführlichen und tiefgehenden Berichterstattung.

1 Hier zu verstehen als bereits vorhandene, gespeicherte Repräsentationen.

2 Vergleiche hierzu Piagets Konzept der Adaption, welches die beiden komplementären Prozesse Assimilation und Akkomodation enthält.

Fin de l'extrait de 138 pages

Résumé des informations

Titre
Die Untersuchung der regionalen Berichterstattung über rechtsextreme Akteure
Sous-titre
Eine quantitative Inhaltsanalyse der Dresdner Tageszeitungen im Zeitraum von 2004 bis 2008
Université
Dresden Technical University  (Institut für Kommunikationswissenschaft)
Note
2,3
Auteur
Année
2009
Pages
138
N° de catalogue
V132397
ISBN (ebook)
9783640613793
ISBN (Livre)
9783640858743
Taille d'un fichier
2284 KB
Langue
allemand
Mots clés
Rechtsextremismus, Rechtsextreme, Berichterstattung, Zeitung, Presse, Lokalpresse, Lokalzeitung, Inhaltsanalyse
Citation du texte
M.A. Robert Badar (Auteur), 2009, Die Untersuchung der regionalen Berichterstattung über rechtsextreme Akteure, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132397

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Untersuchung der regionalen Berichterstattung über rechtsextreme Akteure



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur