Immanuel Kant 'Zum Ewigen Frieden'

Grundsätzliche Realisierbarkeit und weltpolitische Situation


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2008

15 Pages, Note: 3,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einführung

In der Tradition einer zwischenstaatlichen Friedensidee

Historische Einordnung

Das Werk und seine Aussage

Die Organisation der Vereinte Nationen

Schlusswort

Literaturverzeichnis

Einführung

Seit Menschengedenken gibt es auf unserem Planeten Kriege[1]. Die Formen der Gewaltanwendung sind vielfältig, auch die Größe des Ausmaßes differenziert. Die Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die Lebensformen eines ständigen Kampfes untereinander, wurden und werden auch heute noch, von Politikern und Philosophen als Naturzustand betrachtet und dahingehend legitimiert. Dementsprechend ist die Schrift Immanuel Kants „Zum ewigen Frieden“ aus dem Jahre 1795 als epochaler Wendepunkt in der Geschichte der politischen Theorie und zugleich Basis einer neuen Friedenstheorie zu verstehen. Mit seiner Orientierung auf das Diesseits und dem Anspruch einer gewissen Praxistauglichkeit auf rechtlicher Grundlage, hat der politische Entwurf Kants auch mehr als zweihundert Jahre nach seinem Erscheinen nichts an Aktualität verloren, hat vielmehr im Rahmen einer globalisierten Welt nach zwei vernichtenden Weltkriegen und der Entstehung supranationaler[2] Organisationen an Relevanz zugelegt. Es wird eine Möglichkeit postuliert, die den Frieden nicht als Form des Lebens neben anderen, sondern als höchstes politisches Gut betrachtet und zugleich ein Weltkonzept dargestellt, dass einen realisierbaren Weg zu einer dauerhaften Friedensgemeinschaft ermöglichen kann.[3] Kant teilte prinzipiell die Annahme Thomas Hobbes’, dass Staaten sich naturgemäß untereinander in einem offenen oder latenten Kriegszustand befinden und war der Ansicht, dieser müsse überwunden werden.

In der Tradition einer zwischenstaatlichen Friedensidee

Seine Schrift findet sich in der Reihe Europäischer Friedens- und Einigungspläne wieder, die seit dem Aufkommen der Ideen des Humanismus und den leidvollen Erfahrungen des Dreißigjährigen Krieges ein friedvolles Miteinander, zumindest aber friedliches Nebeneinander der Staaten voranbringen wollten. Nach der Idee von Emeric Crucé, der in seinem Werk „Le nouveau cyneé“ eine ständige Botschafterversammlung zur Streitschlichtung forderte, folgte 1662 ein Friedensplan von Duc de Sully unter dem Titel „Grand Dessin“. Darin forderte er eine europäische Machtverschiebung durch eine Schwächung der Habsburger und eine gleichzeitige Stärkung der Vorherrschaft Frankreichs. William Penn, der Gründer der Kolonie Pennsylvania, sprach sich dann 1693 in „Essay towards the Present and Future Peace of Europe“ für einen Plan europäischer Einigung aus. Er sprach sich für eine Art Europäisches Parlament aus, wobei die Bezeichnungen „Parliament of Europe“, „States of Europe“, „European Confederacy“ oder auch „European League“ oft gewechselt wurden. Diese angestrebte überstaatliche Einrichtung betrachtete er als Grundlage für die Etablierung und Sicherung des Friedens in Europa. Friede bedeutete für ihn die Sicherung des Privateigentums, die Möglichkeit des freien Handels und der Ansiedlung von Industrie, sowie eine grundsätzliche Stärkung des ökonomischen Faktors.

1713 erschien dann der bedeutende Plan eines andauernden Friedens in Europa durch den französischen Aufklärer und Sozialphilosophen Charles Irénée Castel de Saint-Pierre, bekannt als Abbé de Saint-Pierre, in Form seiner Schrift „Projet de paix perpétuelle“. Als Unterhändler war Abbé de Saint-Pierre am Zustandekommen des Friedens von Utrecht beteiligt, welcher den spanischen Erbfolgekrieg beendete. Aufgrund seiner dort gemachten Erfahrungen sprach er sich für einen „Bund der christlichen Nationen“ aus. Er befasste sich mit der Frage, ob sich das innerstaatliche Vertragsmodell auch auf die zwischenstaatliche Ebene übertragen ließe, und befürwortete eine überstaatliche Ordnungsinstanz, sowie eine kollektive staatliche Annerkennung einer verbindlichen Streitschlichtungsinstanz zwischen den Nationen.[4]

Ähnlich wie seine Vorgänger ist auch Kant durch die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umstände seiner Zeit geprägt und dementsprechend ist der historische Kontext zu berücksichtigen.

Historische Einordnung

Immanuel Kant, der von 1724 bis 1804 lebte, fand sich in einer unruhigen Phase europäischer Geschichte wieder. Anhand des Schicksals seiner Heimatstadt Königsberg, die er zeitlebens nie verlassen hat, wurde der chaotische und kriegerische Zustand in Europa ihm vor Augen geführt. Nach dem Beitritt Russlands in den Siebenjährigen Krieg, fiel Ostpreußen 1558 unter russische Verwaltung. Zwei Jahre später zog sich das Zarenreich unter Führung Peter III. aus dem Krieg zurück, Ostpreußen wurde somit wieder an Friedrich den II. übergeben. Die Nachfolgerin auf dem russischen Thron, Katharina II., riss Ostpreußen 1962 wieder an sich. Im gleichen Jahr noch erhielt Preußen das beschriebene Gebiet schließlich zurück. An Königsberg wird das ständige Machtverschieben der europäischen Staaten deutlich. Des weiteren ist Kant Zeitzeuge zweier großer Umbrüche, zum einen der Unabhängigkeitswerdung der nordamerikanischen Siedlerkolonien von ihrem Mutterland England, zum anderen der großen französischen Revolution mit ihren enormen innerstaatlichen Veränderungen. Die Kräfte der Letzteren ließen relativ schnell ihren expansiven Charakter erkennen, der sich in Form der Revolutionskriege[5] niederschlug. Der Friede von Basel von 1795 setzte dem Krieg zwischen Frankreich und Preußen bzw. Spanien ein Ende. Resultat dieses Separatfriedens war die Annerkennung des revolutionären Frankreichs als gleichberechtigter Großmacht. Jedoch handelte es sich aus Kants Sicht lediglich um einen „falschen Frieden“, da dieser Friedenschluss nicht entgültig war, sondern nur ein Waffenstillstand, eine Phase vermeintlicher Ruhe, die Frankreich nutzen konnte um seine Eroberungspläne und sein Hegemoniestreben besser realisieren zu können. Aus diesem Grund war Kant daran gelegen, keine nicht verwirklichbare Utopie zu fordern, jedoch eine Friedenschrift in Form eines Vertragswerks. Dieser Vorläufer heutiger Völkerrechtsverträge beinhaltete eine Ansammlung von Verpflichtungen und Bekenntnissen der Staaten samt einer unmissverständlichen Bestimmung darüber, wie die einzelnen Absichtserklärungen und Verpflichtungen umgesetzt werden könnten.[6]

„Das Besondere und Neue bei Kant ist die Integration der bestehenden Traditionsstränge in einem philosophischen Entwurf, der beanspruchte, den alten Traum vom Frieden, gerade weil er auch die Wirklichkeit der schlechten Anlagen des Menschen berücksichtigte, in Richtung seiner Realisierung zu befördern.“[7]

Das Werk und seine Aussage

Im Aufbau seiner Schrift sind Elemente realer Friedensverträge erkennbar, die sich anhand einer einführenden Präambel[8], sechs sogenannten Präliminarartikeln und drei Definitivartikeln, sowie zwei abschließenden Anhängen widerspiegeln. Die vorangesetzten Präliminarartikel sind als Vorbedingungen, als Voraussetzungen zu verstehen, die von den jeweiligen Staaten erfüllt werden müssen, um dem als ideal definierten Friedenszustand näher zu kommen und dementsprechend die Beendigung eines allgemeinen Kriegszustands anstreben. Sie haben den Charakter von Verbotsgesetzen, die durch Kant wiederum in zwei Gruppen aufgeteilt werden. Er unterscheidet hierbei zwischen den „leges strictae“, strikten Verboten, die sofort vollzogen werden müssten und den „leges latae“, welche aufschiebbar sein und den Umständen angepasst werden könnten. Die direkte Umsetzung fordert er für die Artikel 1, 5 und 6. Im ersten Prälimnarartikel fokussiert er die eigentliche Zielsetzung der kriegerischen Konfliktparteien im Zustand der Waffenruhe. Er schreibt:

[...]


[1] Allg.: Krieg bezeichnet einen organisierten, mit Waffen gewaltsam ausgetragenen Konflikt zwischen Staaten bzw. zwischen sozialen Gruppen der Bevölkerung eines Staates (Bürgerkrieg).

siehe http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=GV0OHL.

[2] (lat.: übernational, überstaatlich). Mit dem Adjektiv werden Organisationen, Zusammenschlüsse oder Vereinbarungen versehen, die durch völkerrechtliche Verträge begründet und deren Entscheidungen und Regelungen für die einzelnen Mitglieder (Staaten, Nationen) übergeordnet und verbindlich sind.

siehe http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=2HLOE3.

[3] Vgl. http://archiv.sicetnon.org/artikel/sozial/friede.htm.

[4] Vgl. Ottmann, Henning: Geschichte des politischen Denkens, S. 165.

[5] Kriege des revolutionären Frankreichs, beginnend mit der Kriegserklärung an Österreich am 20.04.1792, gegen die Erste (1792/3-97) und Zweite Koalition (1798-1801/2) der europäischen Gegenmächte.

[6] Vgl. Kühnhardt, Ludger: Von der Suche nach Frieden. Immanuel Kants Vision u. Europas Wirklichkeit, S.156-161.

[7] Stammen, Theo/Riescher, Gisela/Hofmann, Wilhelm: Hauptwerke der politischen Theorie, S. 284-285.

[8] Vorspruch, meist in Form einer feierlichen Erklärung am Anfang von Vertragsurkunden, insbesondere völkerrechtlichen Verträgen, Verfassungsurkunden und wichtigen Gesetzen. Sie begründet selbst keine Rechte und Pflichten, enthält aber Hinweise zu Absichten, Motiven und historischem Hintergrund. Ursprünglich geht die Präambel auf die Proemien (gr. Prooimion = urspr. kleiner Hymnus eines großen Epos) zurück.

siehe http://www.historicum.net/themen/friedensvertraege-der-vormoderne/lexikon/n-z/art/Praeambel/html/artikel/4046/ca/b8a3914f43/

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Immanuel Kant 'Zum Ewigen Frieden'
Sous-titre
Grundsätzliche Realisierbarkeit und weltpolitische Situation
Université
University of the Federal Armed Forces München  (Politikwissenschaft)
Cours
Klassiker der Internationalen Politik
Note
3,0
Auteur
Année
2008
Pages
15
N° de catalogue
V132429
ISBN (ebook)
9783640384754
ISBN (Livre)
9783640385126
Taille d'un fichier
465 KB
Langue
allemand
Mots clés
Immanuel, Kant, Ewigen, Frieden, Grundsätzliche, Realisierbarkeit, Situation
Citation du texte
Alexander Christian Pape (Auteur), 2008, Immanuel Kant 'Zum Ewigen Frieden', Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132429

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