Insolvenzvorsorge im Handwerksbetrieb, unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Finanzkrise

Theorie und Praxis


Projektarbeit, 2009

48 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

1. Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Aufbau und Zielsetzung
1.3 Abgrenzung

2. Theoretische Grundlagen der Krisenvorbeugung und des Krisenmanagements
2.1 Ursachen von Insolvenzen
2.2 Alarmzeichen einer drohenden Krise
2.2.1 Allgemeine Alarmzeichen
2.2.2 Alarmzeichen und Maßnahmen des Schuldners
2.2.3 Alarmzeichen aus Gläubigersicht
2.2.4 Sonstige Alarmzeichen
2.3 Maßnahmen zur Krisenfrüherkennung (Instrumente)

3. Verhalten bei Insolvenzvorsorge
3.1 Allgemeine Grundregeln
3.2 Prüfen des Unternehmenskonzeptes
3.3 Sofortmaßnahmen gegen Zahlungsunfähigkeit
3.4 Schritte zur Liquiditätsverbesserung
3.5 Längerfristige Maßnahmen
3.6 Kenntnisse des StGB

4. Anwendung der Insolvenzvorsorge an einer Beispielfirma
4.1 Die Beispielfirma stellt sich vor
4.2 Überleitung von der Originalbilanz zur Strukturbilanz
4.3 Vermögensstruktur
4.3.1 Anlagenintensität
4.3.2 Umlaufintensität (Arbeitsintensität)
4.4 Kapitalstruktur
4.4.1 Eigenkapitalquote
4.4.2 Fremdkapitalquote
4.4.3 statischer Verschuldungsgrade
4.5 Finanzstruktur
4.5.1 Anlagendeckung I
4.6 Liquiditätsstruktur / Zahlungsfähigkeit
4.7 Analyse der Ertragslage
4.7.1 Eigenkapitalrentabilität
4.8 Ergebnis der Analyse
4.9 Softwarelösung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anhang

Zusammenfassung

Auf Grund der weltweiten Finanzkrise und deren Auswirkung auf die deutsche Binnen-wirtschaft ist eine Zunahme von Unternehmensinsolvenzen zu befürchten. Oft gehen Unternehmen mit zu optimistischen Erwartungen und gelegentlich zu sorgloser Planung und Kontrolle Ihrer Finanzen zu Werke.

Gerade Klein- und mittelständische Unternehmen sind in solch einer „sensiblen“ Zeit durch ihre oft dünne Kapitaldecke besonders bedroht. Eine entscheidende Voraussetzung zur erfolgreichen Bewältigung einer Krise ist deren Früherkennung. Je früher die Krise erkannt, desto höher sind die Chancen, dem Unternehmen Lösungsansätze aufzuzeigen.

In meiner Projektarbeit stelle ich mögliche Ursachen, die Alarmzeichen und allgemeine Grundregeln für eine Krisenfrüherkennung zur Vorbeugung und Vermeidung einer Insolvenz dar. Dabei lege ich die theoretischen Grundregeln zur Insolvenzvorsorge wie Prüfen des Unternehmenskonzeptes, Sofortmaßnahmen gegen Zahlungsunfähigkeit, Schritte zur Liquiditätsverbesserung sowie längerfristige Maßnahmen und stets aktuelle Kenntnis der Vorschriften aus dem StGB dar. Im Vordergrund steht die Erhaltung der Unternehmensexistenz. An Hand einer Beispielfirma werde ich darlegen, wie es möglich ist, Insolvenzvorsorge durch ein effizientes Forderungsmanagement, alternative Finanzie-rungsinstrumente sowie einer gezielten Liquiditätsanalyse und damit verbundener zahlungsorienterte Liquiditätsplanung aktiv im Unternehmen zu etablieren.

Da jedes Klein- bzw. mittelständiges Unternehmen seine eigenen, spezifischen Eigenheiten hat, kann ich natürlich nicht auf alle Besonderheiten eingehen. Die Softwarelösungen sind bei Klein- bzw. mittelständigen Unternehmen sehr unterschiedlich. Ich werde mich auf Kennzahlen und Informationsdaten aus der BWA, der GuV und der Bilanz beziehen.

Zukünftig wird die Frage der Insolvenzvorsorge durch genügend Handlungsspielraum und geeignete Sicherungsmaßnahmen in verschiedenen handelsrechtlichen Ansätzen europa-weit Berücksichtigung finden.

1. Einleitung

1.1 Motivation

Seit der Finanzkrise 2007/2008 steigt die Anzahl der Insolvenzen wieder verstärkt an. Laut den aktuellen Umfragen des Handelsblattes vom 24.11.2008 fühlen sich deutsche Unternehmen von Auftragsrückgängen, Produktionskürzungen, Liquiditätsengpässen sowie von Kreditzurückhaltung der Banken betroffen. Die Auswirkung der Finanzkrise führt zu deutlich restriktiveren Kreditvergaben bei höheren Konditionen.[1]

Auslöser ist die US-Immobilienkrise, auch Suprimekrise im Frühsommer 2007. Der niedrige Leitzins von 1% im Jahre 2003 bewirkte eine Stimulation der amerikanischen Konjunktur. Untere Einkommensschichten konnten sich den Erwerb von Eigenheimen leisten. Ermuntert durch die Politik vergaben US-Banken Kredite mit variablem Zinssatz an Schuldnern mit mäßiger Bonität. Die Immobilienhausse führte zur Belebung der Bauindustrie und Konsumnachfrage und schützte gegen Arbeitsplatzverluste aufgrund der zunehmenden Globalisierung. Um das notwendige Kapital für immer neue Kredite zu beschaffen, wurden Kreditforderungen im großen Stil verbrieft, von Ratingagenturen bewertet und an andere Banken und Investoren zu entsprechenden Preisen verkauft. Die vorgeschriebene Mindestreserve von 8% bei Banken wurde durch den weltweiten Verkauf, besonders auch an Hedgefonds, unterlaufen. Die wirtschaftliche Abschwächung in den USA ab 2008 und der spätere Anstieg der US-Leitzinsen im Jahr 2006 auf 5,25% löste eine Kettenreaktion aus. Einkommensschwache Schuldner konnten die gestiegenen Raten für ihre variabel verzinslichen Kredite nicht mehr bedienen und mussten ihre Häuser verkaufen. Dies ließ die Häuserpreise verfallen, welche als Absicherung der Kreditforderungen dienen sollten. Die Zahlungsunfähigkeit der Schuldner bewirkte bei Banken und Hedgefonds hohe Verluste. Die Schließung von Hedgefonds und Verluste bei Investmentfonds führte zu einer Abnahme der Risikobereitschaft der Anleger, sowie den Abzug von Kapital, welches zur Refinanzierung der Banken diente. Eine Vertrauenskrise des Interbankenhandels war die Folge.[2]

Die US-amerikanische Federal Reserve stellte hierzu im November 2007 weitere rund 40 Milliarden US-Dollar zur Verfügung – die größte Geldmarktintervention seit September 2001. Im Februar 2008 wurde in den USA das US-Konjunkturprogramm 2008 („Economic Stimulus Act of 2008“) als Gesetz verabschiedet, um einen drohenden Abschwung konjunkturpolitisch entgegenzuwirken. Die Subprime-Krise in den Vereinigten Staaten und die plötzliche Illiquidität des bisher stark wachsenden Marktes mit forderungs-besicherten Wertpapieren brachte im Jahre 2007 die beiden Bankhäuser IKB Deutsche Industriebank und die Sachsen LB in existenzbedrohende Krisen, da diese ihre angekauften Forderungen nicht mehr im Geldmarkt refinanzieren konnte. Auch die im öffentlichen Besitz befindlichen Bayern LB und West LB mussten wegen fehlender Marktwerte Milliardenbelastung verbuchen. Auch private deutsche Banken wie die Deutsche Bank mussten Abschreibungen in erheblicher Höhe vornehmen.[3]

In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung als Folge der ernsten Krise auf den Globalen Finanzmärkten sieht die Bunderregierung es als vorrangige Aufgabe an, Wachstum und Beschäftigung auch weiterhin zu sichern. Das Bundeskabinett hat deshalb am 5.November 2008 ein Maßnahmepaket „Beschäftigung durch Wachstumsstärke“ beschlossen. Die Krise an den weltweiten Finanzmärkten beeinträchtigt jetzt auch die Liquidität deutscher Unternehmen. Sie müssen sich bei ihrer Liquiditätsbeschaffung in den nächsten Monaten wieder auf „schweres Fahrwasser“ einstellen, warnte BDIU- Präsident Stephan Jender. Banken würden die Konditionen noch genauer prüfen, bevor sie einen Kredit bewilligt, und daher müssten Unternehmen ihr Finanzmanagement auf den Prüfstand stellen. Sollten sich die Krise in den nächsten Monaten verschärfen und gleichzeitig die Konjunktur stärker ins Stocken geraten, wäre deshalb auch wieder mit einem Ansteigen der Unternehmensinsolvenzen zu rechnen. Mit Hinblick auf diesen aktuellen Hintergrund sehe ich es als besonders wichtig an, ein effizientes Controlling zur Insolvenzvorsorge, gerade bei mittelständigen Unternehmen, zu etablieren.[4].

1.2 Aufbau und Zielsetzung

Ziel dieser Arbeit ist es daher, die Theorie und Praxis für Anzeichen einer Insolvenz vorzustellen und Instrumente durch effizientes Controlling zur Vorbeugung einer Insolvenz darzulegen.

Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Unternehmens besteht für die Verantwortlichen eine Reihe von rechtlichen Pflichten. Gerade junge Unternehmer gehen oft mit zu optimistischen Erwartungen und gelegentlich sorglos bei der Planung und Kontrolle ihrer Finanzen zu Werke. Unternehmerische Fehler können sich, auch bei Hinzutreten äußerer Einflüsse (Konjunktur, Marktveränderungen etc.), schnell zu ernsten Krisen entwickeln, die die Existenz des Betriebes bedrohen. Probleme zu lösen, ist für Selbständige Alltag. Unternehmenskrisen (und leider manchmal auch Firmenpleiten) gehören zum Wirtschaftsleben. Daher sollte man sich als Unternehmerin oder Unternehmer nicht allein mit der Frage beschäftigen, ob das Unternehmen in eine Krise kommt (denn dies können nur sehr wenige Unternehmen lebenslang vermeiden). Die Frage ist vielmehr: wie geht man mit der Krise um? Die Fachleute sind sich einig, je früher insolvenzgefährdete Unternehmen Beratungs- und Unterstützungsangebote nutzen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sanierungsbemühungen erfolgreich sind. Anstelle eines aktiven Krisenmanagements vertrauen aber viele Unternehmer/-innen zu lange auf das Prinzip „Hoffnung“ und verlieren so kostbare Zeit im Kampf um die Rettung des Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Je früher ein Insolvenzantrag gestellt wird, desto größer ist die Chance auf einen Neuanfang.[5]

Meine Praktikumsarbeit wird sich aus drei wesentlichen Themen zusammensetzen, die theoretischen Grundlagen der Krisenvorbeugung und des Krisenmanagement, dem Verhalten bei Insolvenzvorsorge und einem praktischem Beispiel.

1.3 Abgrenzung

Diese Projektarbeit wird sich nicht auf die Industrie und auf Unternehmen beziehen die eine industrielle Serien- oder Massenfertigung betreiben, sondern nur auf Unternehmen die den klassischen Handwerksbetrieb zuzuordnen sind. Diese Projektarbeit berücksichtigt auch nicht die steuerlichen und versicherungstechnischen Aspekte einer Insolvenz-vorsorge. Ich beziehe mich nur auf die Möglichkeiten die jeder Unternehmer in seinem Betrieb ohne besonderen großen Aufwand durchführen kann um seine extenzielle Absicherung längerfristig sicherzustellen. Personalleasing wird ebenfalls nicht berücksichtigt.

2. Theoretische Grundlagen der Krisenvorbeugung und des Krisenmanagements

2.1 Ursachen von Insolvenzen

Die Insolvenz eines Unternehmens ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Drei Gründe führen zur Antragstellung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (Eigenantrag) und /oder Überschuldung (Eröffnungsgrund für Kapitalgesellschaften). Die Ursache, warum ein konkretes Unternehmen in Insolvenzgefahr gerät, liegt dabei überwiegend im Unternehmen selber. An erster Stelle werden immer wieder, nicht gesamt-, sondern betriebswirtschaftliche Faktoren genannt. Hierzu zählen unter anderem fehlendes Controlling, Finanzierungslücken, unzureichendes Forderungsmanagement, Investitionsfehler oder auch falsche Produktionsplanung. Gleichwohl verschlechtern sich mit dem gegenwärtigen konjunkturellen Abschwung die allgemeinen realwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit auch das Umfeld des einzelnen Unternehmens. Die Abschwächung der Nachfrage lässt den Wettbewerbsdruck steigen. Da dieser vielfach über den Preis geführt wird, verschlechtert sich die Marge der Unternehmen.[6]

Zudem nimmt im konjunkturellen Abschwung die Zahl der Firmen zu die rückläufige Umsätze verzeichnen. Einige geraten dadurch in die Situation, dass der Deckungsbeitrag der abgesetzten Mengen nicht mehr ausreicht, um den Fixkostenblock des Betriebs zu decken – in betriebswirtschaftlichen Worten: es wird unterhalb des Break- Even- Punktes produziert. Gerade die jüngsten, kräftigen Lohnsteigerungen und die Neueinstellungen lasten als Kostenblock auf vielen Unternehmen. Die steigende Zahl von Unternehmen in Schwierigkeiten lässt tendenziell die Zahlungsmoral sinken, was wiederum selbst gesunde Unternehmen in die Insolvenz reißen kann. Der Marktaus- und eintritt von Unternehmen ist ein normaler und notwendiger Prozess des wirtschaftlichen Strukturwandels. Die Wirtschaftspolitik kann Insolvenzen deshalb nicht vollständig verhindern. Vielmehr sollte sie dafür Sorge tragen, dass durch die Verbesserung der Angebotsbedingungen einerseits bestehende Unternehmen anpassungs- und widerstandsfähiger werden, andererseits die Anreize für die Aufnahme einer neuen unternehmerischen Tätigkeit verbessert werden.[7]

Gerade für den Mittelstand ist die Entlastung von Bürokratiepflichten wie etwa Hand- und Spanndiensten sehr wichtig. Darunter ist der Aufwand zufassen, der den Unternehmen durch die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben ihrer Mitarbeiter entsteht. Nach einer Studie des IW Köln im Auftrage des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft, kostet dies die Wirtschaft über 6 Mrd. Euro im Jahr. Die öffentliche Hand, häufig selber säumiger Zahler, kann durch den effektiven Vollzug des zur Verabschiedung anstehenden Forderungs-sicherungsgesetzes der Zahlungsverschleppung Einhalt gebieten.[8]

Auch die Tarifparteien tragen Verantwortung für das Insolvenzgeschehen. Durch maßvolle, branchenweise differenzierte, am mittelfristigen Produktivitätsfortschritt orientierte Lohnabschlüsse wird die Wirtschaft gestärkt. Bei in Not geratenen Unternehmen sind, sofern Aussichten auf Sanierung besteht, tarifliche Öffnungsklauseln anzustreben. Mit diesem Maßnahmepaket kann auch ohne öffentliche Mehrausgaben einer sich verstärkenden Insolvenzentwicklung entgegen gewirkt werden. Breit angelegte Konjunkturprogramme dagegen sind wenig Erfolg versprechend und deshalb abzulehnen. Die mit Ihnen beabsichtigte Ankurbelung der Wirtschaft bleibt häufig aus, zugleich gefährden sie die mittelfristige Haushaltskonsolidierung.[9]

2.2 Alarmzeichen einer drohenden Krise

2.2.1 Allgemeine Alarmzeichen

Die Abschwächung der Konjunktur (Rezession) ist durch Auftragsrückgang, Umsatzverluste und Kaufkraftzurückhaltung geprägt. Die Arbeitslosenzahl ist im steigen. Die Regierung leitet wirtschaftliche Maßnahmen ein und steht der Wirtschaft mit Konjunktur- und Beschäftigungsprogrammen zur Seite (z.B. Infrastrukturmaßnahmen: zusätzliche oder vorgezogene Aufträge für Straßenbau, Bau oder Renovierung von Schulen, Krankenhäusern etc. und/oder die zusätzliche oder vorgezogene Beschaffung von Ausrüstungen, Fahrzeuge etc. für die Polizei und das Militär).[10]

Zu den Instrumenten der Prozesspolitik gehören die Staatsausgaben, die Steuersätze, die Subventionen und die Leitzinsen der Zentralbank. Mit dem Einsatz ihrer prozesspolitischen Instrumente zielen die Träger der Wirtschaftpolitik darauf ab, die wirtschaftlichen Aktivitäten anzuregen oder zu dämpfen, je nachdem, ob die wirtschaftliche Gesamtsituation eher eine Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder der Inflation erfordert. Gesetzesänderungen, wie z.B. die Reform der Körperschaftssteuer, die Erhöhung des Kindergeldes oder das Erbschaftssteuergesetz sind weitere Beispiele wie die Regierung die Konjunkturabschwächung versucht zu dämpfen und die Kaufkraft anzuregen. Jeder Wirtschaftsmarkt hat nur ein bestimmtes Aufnahmevolumen. Ist es erreicht, können keine weiteren Waren abgesetzt werden. Der Markt ist gesättigt und das Marktpotential ist erreicht. Dieser Marksättigung müssen neue Produkte folgen, da der Lebenszyklus eines Produktes nicht unbegrenzt ist müssen schon beim Umsatzrückgang Maßnahmen für die Einführung eines neuen Produktes unternommen werden. Eigener Kapitalmangel steht dem oft entgegen, so dass jeder Unternehmer rechtzeitig sich über Investitionsmöglichkeiten Gedanken machen muss (z.B. Kreditaufnahme, Einlage, Mitarbeiterbeteiligungen oder zusätzliche Gesellschafter aufnehmen).Die Änderung der Verbrauchergewohnheiten, wie z.B. der Trend hin zu mehr uneingeschränkte Mobilität beim Telefonieren oder Arbeiten im Internet, die anspruchsvollere Qualität von Lebensmitteln (Bio-Produkte) oder das immer mehr ausgeprägte Verhalten der Kunden nach Umweltschutz (CO2-Ausstoß beim Auto) müssen dem Unternehmer eine Neuorientierung seiner Produkte bzw. Dienstleistungen abfordern. Selbst eine Strukturveränderung im Standortbereich muss mit einbezogen werden, um eine bestimmte Kundengruppe zu erreichen (wie z.B.: Erreichbarkeit der Kunden- 3 Schichtsystem, beim Kunden vor Ort die Dienstleitung erbringen, Hol- und Bringservice etc.).Auch die Analyse der Konkurrenz auf anderer Märkten (International bzw. Europaweit) muss zu Entscheidungsprozessen mit herangezogen werden, so können Trends oder bestimmte Moden zu sehr stark verändertem Konsumverhalten führen, auch sie müssen für das eigene Unternehmen berücksichtigt werden. Neue Rahmenbedingungen für das Betreiben eines Unternehmens können sich ebenfalls schnell ändern, so dass z.B. durch neue Umweltschutzauflagen oder Gesundheitsschutzauflagen zusätzliche Investitionen nötig sind oder andere Investitionen zurückgestellt werden müssen.[11]

Das sind einige allgemeine Alarmzeichen die die freie Wirtschaft prägen und auf die jedes Unternehmen reagieren muss um sein Unternehmen extenziel abzusichern.

2.2.2 Alarmzeichen und Maßnahmen des Schuldners

Liegt lediglich eine betriebswirtschaftliche Krise im Unternehmen vor, also noch kein Insolvenzgrund, so treffen die organschaftlichen Vertreter interne Sanierungspflichten. Als Geschäftsführer oder Vorstand ist man demgemäß zur Sanierungsprüfung gegenüber der Gesellschaft verpflichtet. Wie die Eigenprüfung durchgeführt wird, ist jedem seines Ermessens überlassen. Nur muss die Eigenprüfung so ausgestaltet sein, dass sie eine jederzeitige Feststellung ermöglicht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, der zum Insolvenzantrag verpflichtet.[12]

- Das Gesetz schreibt grundsätzlich nicht vor, wie und mit welchen Methoden bzw. Instrumenten man die Krise festzustellen hat. Jedoch muss das Rechnungswesen so gestaltet sein, dass eine drohende bzw. eintretende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig erkannt werden kann.[13]

2.2.3 Alarmzeichen aus Gläubigersicht

Bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen liegt die Organisation der Kredit-überwachung (Kreditmanagement) im Argen. Zudem hat jede Insolvenzfrüherkennung Grenzen. Einmal haben Unternehmenskrisen oftmals mehrere Ursachen. Zum anderen sind Schwachstellen im Schuldnerunternehmen für den Gläubiger oft nur schwer zu erkennen. Trotzdem gibt es typische Alarmsignale, die auf eine drohende Insolvenz des Schuldners hinweisen.

Folgende Alarmzeichen sind aus Sicht des allgemeinen Unternehmensbereichs des Schuldners besonders signifikant: der Wechsel der Gesellschaftsform und das Einwechseln einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafter in eine Personengesellschaft sind oft praktizierte Anzeichen. Das plötzliche Wechseln der Geschäftsführung und das Ausscheiden persönlich haftender Gesellschafter sollten weitere Gründe sein, die Geschäftsverbindung aktiv zu beobachten. In bestimmten Situationen sind unmotivierte Betriebsaufspaltung, die Verlagerung des Firmensitzes, die Aufgabe von Zweig-niederlassungen und undurchsichtige Unternehmensverpflechtungen die Folge. Ein plötzlicher Wechsel der Bankverbindung ist keine Seltenheit. Zahlungsverzögerungen, durch ungerechtfertigte Reklamationen, Nichteinlösung von Banklastschriften oder Verrechnungsschecks, Leistungen von nicht vereinbarten Teilzahlungen und Stundungsansinnen sowie erhebliche und dauernde Überschreitung der Zahlungsziele sind weitere akute Hinweise ein Gespräch mit dem Schuldner zu suchen.

Alarmzeichen die auch im B 2 B Verhaltensbereich zu spüren sind, können weitere Hinweise geben. Zum Beispiel das häufige Wechseln der Lieferanten, die Konkurrenten liefern nur gegen Vorkasse bzw. überhaupt nicht mehr. Die plötzliche Bestellung größerer Mengen und die anschließende Häufung von nicht nachvollziehbaren Mängelrügen, sowie die übertriebenen und aggressiven Reaktionen auf Informationswünsche bei gleichzeitiger Verschlechterung des Kundendienstverhaltens sind Merkmale die auf eine angespannte Situation schließen lassen. Eine veralterte Sortimentsstrucktur, meist verbunden mit schlechter Produktqualität, führen zu hohen Beständen an Fertigerzeugnissen, die nur noch mit hohen Preisnachlässen und Rabatten verkauft werden können.

2.2.4 Sonstige Alarmzeichen

Besonders wenn die vier Alarmzeichen, schlechte Auskünfte, eine Warnung des Außendienstes, Branchengerüchte und sogar Beschwerden der Mitarbeiter des Schuldners in die Öffentlichkeit dringen, muss man sein eigenes Unternehmen schützen und Maßnahmen ergreifen um seine eigene Existenz und die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter abzusichern. Gerade kleine- und mittelständige Betriebe sind bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation besonders gefährdet, wenn zum Beispiel ein Großkunde (z.B. ein Einkaufsverband, etc.) nicht mehr Zahlungsfähig ist und Insolvenz anmelden muss. Viele Unternehmen geraten beim Wegbrechen eines Hauptkunden, dann selbst in Schieflage.

Insolvenzen haben meist mehrere Ursachen. Hieraus folgt, dass nur ein Zusammentreffen mehrerer Alarmzeichen Rückschlüsse auf eine wirtschaftliche Krise des Unternehmens zulässt.[14]

[...]


[1] Vgl. Brückner (2008)

[2] Vgl. Bankgesellschaft Berlin AG (2007)

[3] Vgl. Bankgesellschaft Berlin AG (2007)

[4] Sinn, ifo- Präsident ( 2008)

[5] Vgl.: Acker / Jürgensen (2006) S 217

[6] Vgl. Wöhe (2002) S.174

[7] Vgl. Sinn, ifo- Präsitent (2008)

[8] Vgl. Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (2008)

[9] Vgl. Hofmann, (2008)

[10] Vgl. Weber (2006) S.1

[11] Ebd. Weber (2006) S.2

[12] Ebd.

[13] Ebd.

[14] Vgl.:Ebd.

Ende der Leseprobe aus 48 Seiten

Details

Titel
Insolvenzvorsorge im Handwerksbetrieb, unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Finanzkrise
Untertitel
Theorie und Praxis
Veranstaltung
Controlling- Insolvenzvorsorge
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
48
Katalognummer
V132513
ISBN (eBook)
9783640641086
ISBN (Buch)
9783640641192
Dateigröße
763 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Insolvenzvorsorge, Handwerksbetrieb, Finanzkrise, klein- und mittelständische Unternehmen, Krisenfrüherkennung, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz
Arbeit zitieren
Uwe Schäfer (Autor:in), 2009, Insolvenzvorsorge im Handwerksbetrieb, unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Finanzkrise, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132513

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