Umstellung der Rechnungslegung mittelständischer Unternehmen von HGB auf IAS/IFRS und deren Auswirkung auf das Bankenrating


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2008

44 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitender Teil
1. Begriffsabgrenzungen
1.1. Rechnungslegung
1.2. HGB
1.3. IFRS
1.4. Mittelständische Unternehmen
1.5. Bankenrating
2. Problemstellung
2.1. Problematiken des behandelnden Themas
2.2. Zielsetzung der Arbeit

B. Rahmenbedingungen
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
1.1. HGB
1.2. IFRS
1.3. Basel II
2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
3. Anspruchsgruppen und Ziele

C. Analyse
1. Wandel der Rechnungslegung
1.1. Einführung
1.2. Wesentliche Änderungen der Bewertungsvorschriften
1.2.1. Erstbewertung von Vermögensgegenständen und -werten
1.2.2. Folgebewertung von Vermögensgegenständen und –werten
1.2.2.1. Planmäßige Abschreibungen
1.2.2.2. Außerplanmäßige Abschreibungen und Zuschreibungen
1.2.3. Bilanzierungshilfen
1.2.3.1. Aufwandsrückstellungen
1.2.3.2. Geschäfts- und Firmenwert
1.2.3.3. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebes
1.2.3.4. latente Steuern
1.2.4. Immaterielle VG/VW
1.2.5. Leasing
1.2.6. Langfristige Fertigungsaufträge
1.3. Kritische Würdigung der Rechnungslegungsumstellung
2. Bankinternes Rating im Rahmen der Kreditvergabe
2.1. Grundlagen und Anforderungen
2.1.1. Aufgaben des Ratings
2.1.2. Adressaten
2.1.3. Bewertungskriterien/Kennzahlen
2.2. Aussagekraft quantitativer Kennzahlen auf Basis von HGB und IAS/IFRS
2.2.1. Die häufigsten Kennzahlen im Ratingverfahren
2.2.1.1. Eigenkapitalquote
2.2.1.2. Liquiditätsgrade
2.2.1.3. Cash Flow
2.2.1.4. Rentabilität
2.2.1.5. Verschuldungsgrad
2.2.1.6. Schuldentilgungsdauer
2.2.2. Auswirkungen der Umstellung auf die wichtigsten Kennzahlen
2.2.3. Kritische Würdigung der Umstellungsaufwirkungen auf das Rating

D. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Größenklassen innerhalb der KMU's

Abbildung 2 Anteile der KMU's an den Unternehmen

Abbildung 3 Möglichkeiten des Jahresabschlusses

Abbildung 4 Insolvenzen in Deutschland

Abbildung 5 Insolvenzen und Insolvenzquoten deutscher Unternehmen

Abbildung 6 Gegenüberstellung der Herstellungskosten nach HGB und IAS/IFRS

Abbildung 7 Wesentliche Änderungen der Bilanzpositionen durch Umstellung auf IFRS

Abbildung 8 Einflussgrößen auf das Ratingurteil

Abbildung 9 Auswirkungen der Umstellung auf die EK-Quote

A. Einleitender Teil

1. Begriffsabgrenzungen

1.1. Rechnungslegung

Der Begriff der Rechnungslegung umschreibt die Erfassung betrieblicher Vorgänge sowie die Aufstellung, die Prüfung und die Offenlegung von Unternehmens-abschlüssen auf Basis der im Rechnungswesen ermittelten Daten. Jahresabschlüsse im Rahmen von Konzernabschlüssen sind dabei eingeschlossen. Die Aspekte der Offenlegung und Prüfung gelten größtenteils für Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH). Der Umfang und die inhaltlichen Vorgaben sind durch Gesetze geregelt und variieren in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße.

Die Rechnungslegung bildet intern, unter dem Aspekt der Selbstinformation, die Basis für Unternehmensplanung und Controlling. Extern wird sie als Mittel zur Informationsdarstellung über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unter-nehmens genutzt, wobei sie überwiegend als Informationsquelle für die Gruppe der Stakeholder, zu der unter anderem Gläubiger, Anteilseigner, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer sowie die Öffentlichkeit zählen, genutzt wird.

War die Rechnungslegung der 90er Jahre überwiegend durch das Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmt, so finden sich heute in Zeiten der Internationalisierung weitere relevante Grundlagen. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) haben in den letzten Jahren enormen Einfluss auf die Rechnungslegung genommen. Die Entwicklung und Bedeutung der IAS/IFRS werden in dieser Arbeit noch näher erläutert.

1.2. HGB

Das Handelsgesetzbuch ist als wichtigste Rechtsquelle die Grundlage für das in Deutschland geltende Handelsrecht. Es ist der Nachfolger des im Jahre 1861 erfassten Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB). Das HGB wurde am 10.Mai 1897 erlassen und trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Die letzte große umfassende Änderung fand am 1. Juli 1998 im Rahmen des Handelsrechtsreform-gesetzes statt, welches umfassende Änderungen im Kaufmanns- und Firmenrecht

zur Anpassung an derzeitige Verhältnisse vornahm. Die „wichtigste(.) Gestaltungs-kraft(.) der Handelsrechtsgegenwart (ist) der ständig wachsende Einfluss des Gemeinschaftsrechts“[1]. Die nächste große Änderung ist für 2009 angesetzt. Basierend auf dem BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) werden die ersten Schritte zur Harmonisierung von nationalem Handelsrecht und internationalen Standards wie IAS/IFRS gelegt.

Das HGB bildete bisher die Grundlage für die nationale Rechnungslegung. Alle benötigten Vorschriften zur Erstellung der Jahresabschlüsse waren darin enthalten. Besondere Berücksichtigung im Rahmen dieser Arbeit findet dabei das 3. Buch des HGB, welches sich mit den Handelsbüchern beschäftigt. In diesem Abschnitt findet man die allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften für Kaufleute sowie ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften.

Das im HGB begründete Handelsrecht wird als „code law“ bezeichnet, da sich die kurz und allgemein gehaltenen Vorschriften per Gesetzeskraft entfalten und auf eine Vielzahl von Sachverhalten anwendbar sind.

1.3. IFRS

1973 wurde das International Accounting Standards Committee (IASC) mit Sitz in London gegründet. Dort schlossen sich internationale Rechnungsleger und Wirtschaftsprüfer zusammen, allerdings im Hintergrund agierend, da die Bedeutung der internationalen Rechnungslegung derzeiten keine große Rolle spielte. Die von diesem Committee erlassenen Richtlinien und Vorschriften zur Vereinheitlichung internationaler Rechnungslegung bezeichnet man als International Accounting Standards (IAS). 2000 entschloss die Europäische Union mit dem IASC zusammen-zuarbeiten. 2001 wurde das IASC umorganisiert und in das International Accounting Standards Board (IASB) umbenannt. Die bis dahin vom IASC erlassenen IAS behielten zunächst ihre Gültigkeit, wurden dann aber nach und nach modifiziert bzw. vom IASB durch neue Standards ersetzt. Die vom IASB entwickelten Rechnungslegungsstandards werden International Financial Reporting Standards (IFRS) genannt. Zu Verwirrungen bezüglich dieser Bezeichnung kommt es, da das Board sowohl die von ihm erlassenen Standards so bezeichnet, als auch die Formulierung als Oberbegriff für diese und die vom IASC erlassenen, noch gültigen IAS benutzt.

Die Standards werden vom IASB „unter Einbehaltung eines ordentlichen Verfahrens, das die Öffentlichkeit und insbesondere die Rechnungsleger durch die Veröffentlichung von Standardentwürfen und Möglichkeit zur Stellungnahmen innerhalb einer bestimmten Frist einbezieht (Due Process), verabschiedet“[2] Die neu erlassenen Standards erhalten eine fortlaufende Nummerierung. Verfasst werden die IAS/IFRS in englischer Sprache und sind so allgemein gültig. Durch das IASC Foundation werden diese allerdings auch in Deutsch übersetzt. Veröffentlicht werden die IAS/IFRS nach Anerkennung (endorsement) durch die Europäische Kommission.

Bei den IAS/IFRS handelt es sich im Vergleich zum „code law“ des HGB um „case law“, da hierbei einzelne Vorschriften aus Bezügen zu Spezialfällen entstehen. Es ist somit ein detailliertes Regelwerk, das für fast jedes bisher vorhandene Problem eine Lösung vorsieht.

Das Regelwerk der IAS/IFRS ist untergliedert in drei Bausteine. Der Framework bildet die Basis für das Regelwerk. Er enthält die allgemeinen Inhalte und Ziele der Rechnungslegung wie z.B. die Bewertungsvorschriften. Darauf basierend befinden sich die Standards, die spezielle Sachverhalte regeln. Abschließend folgen die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committees.

1.4. Mittelständische Unternehmen

Eine einheitliche Definition vom Mittelstand der Unternehmen gibt es nicht. Zum Mittelstand zählt man die Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In der Europäischen Union gilt ein Unternehmen als zu den KMU´s gehörend, wenn es weniger als 250 Beschäftigte hat, einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro, eine Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro und weniger als 25 % des Gesellschaftskapitals im Besitz eines Großunternehmens sind[3]. Diese Abgrenzung wird ebenfalls von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie von der Industrie- und Handelskammer verwendet. Nach dem Bonner Institut für Mittelstandsforschung gehört ein Unternehmen „mit weniger als 500 Beschäftigten (und weniger als) 50 Millionen € Jahresumsatz“[4] zum Mittelstand, wenn keine Abhängigkeit zu einem Großunternehmen besteht. Des weiteren gibt es die Auffassung, dass das Vorhandensein eines einzigen Inhabers bzw. einer einzigen Inhaberfamilie ein Unternehmen zum Mittelstand zuordnet. Nach den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Deutschland aus dem Jahre 2005 kann die Unterteilung innerhalb des Mittelstandes wie in Abb. 1 dargestellt werden. Hier werden anhand der zwei wichtigsten Kriterien Beschäftigungszahl und Jahresumsatz die Abstufungen innerhalb der KMU verdeutlicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Größenklassen innerhalb der KMU’s[5]

„Der Mittelstand wird oft als Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet“[6]

Wie aus der Abb. 2 auf Seite 9 zu erkennen ist, machen die KMU’s mit einem Anteil von insgesamt 99 Prozent den Hauptanteil der deutschen Unternehmen aus. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass sich davon allein schon 81 % durch die Kleinstunternehmen begründet.

Anhand dieser Zahlen lässt sich die enorme Bedeutung des Mittelstandes für die Wirtschaft ableiten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2 Anteil der KMU’s an den Unternehmen[7]

1.5. Bankenrating

Im Rahmen des Ratingverfahrens wird die Bonität des Unternehmens ermittelt. Die Bonität ist die „Wahrscheinlichkeit, mit der ein Schuldner seine Schuldendienstverpflichtungen – bestehend aus Zinszahlung und Tilgung – nachkommen kann“[8] Im Rating wird ein zukünftiges Unternehmensbild und das damit verbundene Risikopotenzial bezüglich Rückzahlungsausfällen erstellt. Dabei wird das Unternehmen in Risikoklassen eingestuft. Je nach Ratingverfahren gibt es die Klassifizierung von AAA für eine sehr gute Bonität bis D für eine sehr schlechte Bonität bzw. eine Abstufung in nummerischen Risikoklassen, wobei man Klasse 1 als sehr gut ansetzt.

Es gibt zwei verschiedene Ratingverfahren. Das interne Rating, welches die Bank mithilfe von hausinternen Analysen erstellt, wird nur für die Beziehung zwischen Bank und Unternehmen genutzt und das Unternehmen erhält dabei keine genaueren Informationen über den Ablauf und die relevanten Aspekte des Ratings.

Das zweite Ratingverfahren ist das externe Rating, welches von Ratingagenturen durchgeführt wird, die privat und unabhängig von staatlichem Einfluss sind. Die bekanntesten dieser Agenturen sind Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch. Das Rating dieser Agenturen kann auf Wunsch veröffentlicht und somit vom Unternehmen vielseitig verwendet werden. Die Transparenz ist bei diesem Verfahren sehr hoch, so dass viele Unternehmen die Erstellung eines externen Ratings zum Aufdecken interner Schwachstellen nutzen, ohne primär eine Kapitalbeschaffungs-absicht zu haben.

Im Rahmen dieser Arbeit wird ein besonderes Augenmerk auf das interne Rating gelegt. Die Einflussfaktoren auf das Ratingurteil können sich von Bank zu Bank unterscheiden. Es ist schwierig bis nahezu ausgeschlossen, Informationen über die genauen Aspekte und Gewichtungen zu bekommen, die in die Beurteilung einfließen, um eine Beeinflussung seitens des Unternehmens auszuschließen.

Die bankinternen Ratingverfahren dienen der Risikoeinschätzung im Rahmen der Kreditvergabe. Ein Unternehmen mit einem guten Ratingergebnis wird somit mit einem geringeren Risiko eingestuft. Das hat positive Auswirkungen auf die Kreditvergabekonditionen der Bank. Die rechtlichen Einflüsse, die auf die Kreditkonditionen wirken, werden später noch erläutert.

2. Problemstellung

2.1. Problematiken des behandelnden Themas

Wir leben in einer Zeit der Globalisierung der Kapital- und Gütermärkte. Grenzen werden aufgehoben, um die Internationalisierung der Märke zu ermöglichen. Nur unsere Rechnungslegung hinkt in dieser Betrachtung stark hinterher. Bisher erfolgt die Rechnungslegung auf Grundlage der Vorschriften des HGB. Eine internationale Vergleichbarkeit ist wünschenswert für Kapitalgeber sowie -nachfrager. Ein Schritt in diese Richtung wurde getan, indem eine EU-Verordnung börsennotierten Unternehmen die Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses nach IAS/IFRS zwingend auferlegte. Des weiteren haben alle anderen Unternehmen zur Zeit ein Wahlrecht, den Abschluss zusätzlich nach IAS/IFRS aufzustellen. Aber inwieweit ist eine Umstellung für den in dieser Arbeit betrachteten Mittelstand wirklich sinnvoll und relevant? Was für Konsequenzen bringt dieses Wahlrecht mit sich? Die EU-Verordnungen sehen auch für den Mittelstand eine Verpflichtung zum IAS/IFRS-Abschluss vor, doch eine Realisierung ist noch nicht absehbar.

Neben dem Wandel der Rechnungslegung spielt auch der Wandel in der Bankenlandschaft eine wesentliche Rolle. Bedingt durch Basel II haben Kreditinstitute im Rahmen ihrer Kreditvergaben wesentliche Anforderungen zu erfüllen. So orientiert sich die Eigenkapitalunterlegung der Banken nunmehr an den Risiken der vergebenen Kredite. Durch die internen Ratings sollen Aufschlüsse über die Risikohöhe der Unternehmen geschaffen werden. Gleichzeitig sehen die Kreditinstitute sich mit dem Wandel der Rechnungslegung konfrontiert. So müssen die Ratingverfahren an IAS/IFRS Abschlüsse angepasst werden, wo doch bisher die Jahresabschlüsse nach HGB die Grundlagen für die Bewertungsverfahren bildeten.

Was für Konsequenzen hat die Umstellung aber für den in dieser Arbeit betrachteten Mittelstand? Wie also wirkt sich eine Änderung der Rechnungslegung auf das angepasste Ratingverfahren aus? Kann man der weitläufigen Meinung glauben, dass ein Abschluss nach IAS/IFRS auch ein verbessertes Ratingergebnis mit sich bringt?

2.2. Zielsetzung der Arbeit

Im Rahmen dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, worin die relevanten Unterscheide der Rechnungslegung nach HGB und nach IAS/IFRS für ein Unternehmen liegen. Es soll gezeigt werden, welche Positionen sich in der Bewertung verändern und inwieweit daher eine Umstellung im Rahmen des Umstellungswahlrechtes sinnvoll sein kann. Des weiteren wird der Bezug zu den Ratingverfahren der Banken gelegt, um zu klären, ob eine Verbesserung des Ratingurteils durch die Umstellung des Abschlusses nach IAS/IFRS möglich ist. Dabei wird hervorgehoben, welche Aspekte für ein Unternehmen im Rahmen eines internen Ratingsverfahrens von besonderer Bedeutung sind.

Im Vorfeld ist dabei anzumerken, dass es nur sehr wage und wenige Informationen über die einzelnen Ratingverfahren der Banken gibt, so dass die Analyse überwiegend auf die am häufigsten genutzten Kennzahlen abgestellt wird. In dieser Arbeit wird dabei auf die acht häufigsten Kennzahlen eingegangen, die bei den Kreditinstituten eine große Rolle spielen.

B. Rahmenbedingungen

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

1.1. HGB

Die bisherige Rechnungslegung erfolgte auf Grundlage des HGB, was aber eine nationale Abgrenzung mit sich bringt. Abweichende Rechts-, Steuer- und Wirtschaftssysteme in anderen Ländern ließen „unterschiedliche Rechnungslegungsnormen entstehen (...), welche die Vergleichbarkeit von Abschlussinformationen (erheblich) einschränken“[9]. Der erste Schritt in Richtung Internationalisierung der Rechnungslegung ermöglichte 1998 das Kapitalaufnahme-Erleichterungsgesetz (KapAEG). Mit diesem Gesetz „reagierte der Gesetzgeber auf die wachsende Notwendigkeit einer stärkeren Orientierung der Rechnungslegung an den Informationsbedürfnissen der (internationalen) Kapitalmärkte „ und befreite börsennotierte „ Mutterunternehmen schließlich von der Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach HGB-Vorschriften (...), wenn stattdessen ein Konzernabschluß nach international anerkannten Grundsätzen, vor allem nach IAS oder US-GAAP, erstellt wird“[10]. Diese Legung der Weichen in die internationale Rechnungslegung wurde durch den ins HGB aufgenommen § 292a begründet. Dieser galt allerdings nur bis 2004. Für alle anderen nicht-börsennotierte Konzern-Unternehmen gilt in Deutschland gemäß des Bilanzrechtsreformgesetzes 2004 weiterhin nach §315 a (3) HGB das Wahlrecht zum IAS/IFRS-Konzernabschluss. Im Rahmen der EU-Verordnung vom 19.Juli 2002 stellte Deutschland auch für alle anderen Unternehmen die Wahl zur Verfügung, ob zusätzlich der Jahresabschluss nach IAS/IFRS aufgestellt wird. Vergleiche hierzu auch Abb. 3 auf Seite 13.

Weitere Veränderungen im HGB stehen auch in naher Zukunft an. Im Rahmen des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes wird das deutsche Bilanzrecht ein Stück weit an die internationale Rechnungslegungsstandards angepasst.

[...]


[1] HGB, 47. Auflage 2008, Einführungstext von Dr. Fleischer, Seite XII

[2] Scheffler, Eberhard, 7. Auflage, Bilanzen richtig lesen

[3] vgl. KMU-Definition der Europäischen Kommission, www.ifm-bonn.org, Stand: 24.12.2008

[4] vgl. KMU-Definition des IfM Bonn, www.ifm-bonn.org, Stand: 15.12.2008

[5] vgl. Größenklassen der KMU, Statistisches Bundesamt Deutschland, www.destatis.de, 2005, Stand:

14.12.2008

[6] vgl. Schneck, Ottmar, Rating, S.9

[7] Anteile der KMU’s an den Unternehmen, www.destatis.de, Stand: 04.12.2008

[8] Werner/Kobabe, Handelsblatt - Finanzierung, S.19

[9] Wengel, Torsten, IFRS kompakt, S.2

[10] Matthias Ax, www.ax-net.de, Stand 30.11.08

Fin de l'extrait de 44 pages

Résumé des informations

Titre
Umstellung der Rechnungslegung mittelständischer Unternehmen von HGB auf IAS/IFRS und deren Auswirkung auf das Bankenrating
Université
University of Applied Sciences Essen
Note
1,3
Auteur
Année
2008
Pages
44
N° de catalogue
V132546
ISBN (ebook)
9783640418664
ISBN (Livre)
9783640418947
Taille d'un fichier
596 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Umstellung, Rechnungslegung, Unternehmen, IAS/IFRS, Auswirkung, Bankenrating
Citation du texte
Diana Hoven (Auteur), 2008, Umstellung der Rechnungslegung mittelständischer Unternehmen von HGB auf IAS/IFRS und deren Auswirkung auf das Bankenrating, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132546

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