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Die Judengesetzgebung der merowingisch-fränkischen Konzilien im frühen Mittelalter

Titre: Die Judengesetzgebung der merowingisch-fränkischen Konzilien im frühen Mittelalter

Dossier / Travail , 2008 , 14 Pages , Note: 2,3

Autor:in: Arne Loewenich (Auteur)

Histoire de l'Europe - Moyen Âge, Temps modernes
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Diese Hausarbeit behandelt die Judengesetzgebung der merowingisch-fränkischen Konzilien im Frühmittelalter. Dabei muss man sich die Frage stellen, welchen Stellenwert solch eine Judengesetzgebung damals hatte und welche Kraft Konzilsbeschlüsse in der damaligen Zeit? Gab es die nötigen Sanktionierungen bei Übertretungen von Regeln, um diese zu verdeutlichen?
Der Zeitraum „Frühmittelalter“ ist natürlich nicht eindeutig, sondern beschreibt in diesem Falle eine Phase, in der sich die Judengesetzgebung um 500 n. Chr. entwickelte: So findet man in der Literatur ein erstes Konzil von Iliberis (Elvira) um 306 n. Chr. welches sich mit der Frage nach dem Verhältnis zwischen Christen und Juden beschäftigt. Dieses Konzil hatte zwar noch „nicht den Anspruch allgemeinkirchlicher Verbindlichkeit“, jedoch findet man ein „vielfaches Echo in Konzilien späterer Zeiten“.
Im 6. / 7. Jahrhundert begegnet uns allerdings das erste Mal eine kirchliche Judengesetzgebung.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeine Betrachtung

3. Die Judengesetzgebung

3.1 Die Ehe zwischen Christen und Juden

3.1.1 Erste Erwähnungen

3.1.2 Weitere Beschlüsse in späteren Konzilien

3.2 Das Verbot der Tischgemeinschaft

3.2.1 Die wichtigen Konzilien und ihre Canones

3.2.2 Weitere Erwähnungen

3.2.3 Die Gründe des Verbots

3.3 Das Verbot der Ausübung von Ämtern durch Juden

3.4 Spezielle Verhaltensvorschriften für Juden

3.4.1 Das österliche Ausgangsverbot

3.4.2 Besuchsverbot in Nonnenklöstern

3.5 Die Juden als Sklavenhalter

3.5.1 Das Sklavenhaltungsverbot

3.5.2 Das Bekehrungsverbot

4. Schlussbemerkungen

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die kirchliche Judengesetzgebung der merowingisch-fränkischen Konzilien im Frühmittelalter, um deren rechtlichen Stellenwert, die kirchliche Intention sowie die praktische Umsetzung dieser Dekrete im Spannungsfeld zwischen religiöser Ausgrenzung und pastoraler Fürsorge zu analysieren.

  • Analyse der konziliaren Gesetzgebung zur Ehe zwischen Christen und Juden.
  • Untersuchung von Verboten zur Tischgemeinschaft und zur Ausübung öffentlicher Ämter.
  • Betrachtung spezieller Verhaltensvorschriften wie des österlichen Ausgangsverbots.
  • Evaluation der rechtlichen und sozialen Position von Juden als Sklavenhalter.
  • Kritische Einordnung der Wirksamkeit kirchlicher Sanktionen im Frankenreich.

Auszug aus dem Buch

3.2.3 Die Gründe des Verbots

Das Tischverbot mit Juden war, wie unter 3.2.2 erwähnt, ein größeres Problem. Dies kommt daher, dass „mitunter Christen den Einladungen jüdischer Mitbürger folgend an Sabbatmahlzeiten oder am Sedermahl des Passahfest teilnahmen“. Allein wenn man sich heutzutage die Diskussionen zwischen zwei christlichen Kirchen, der katholischen und der evangelischen, in Bezug auf das gemeinsame Feiern der Eucharistie betrachtet, scheint anhand der Brisanz und Wichtigkeit dieses Themas klar, dass die Kirche damals solch ein Verbot aussprach. Weiterhin versuchte man die Christen vor diesen „stark rituell gebundenen Anlässen“ zu schützen, da man Sorge hatte, dass der Gläubige sich vom christlichen Glauben abwenden würde.

Somit wäre mit Schreckenberg festzustellen, dass das „Motiv […] [dieser Gesetze] also nicht Judenfeindschaft [ist], sondern pastorale Sorge für die Gläubigen.“

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der merowingisch-fränkischen Judengesetzgebung ein und definiert den zeitlichen Rahmen sowie die Relevanz der untersuchten Konzilien.

2. Allgemeine Betrachtung: Es wird dargelegt, dass die Judengesetzgebung kein beherrschendes Thema der merowingischen Kirchenversammlungen war, sondern nur in einer begrenzten Anzahl von Canones auftaucht.

3. Die Judengesetzgebung: Dieses Hauptkapitel analysiert chronologisch verschiedene Regelungsbereiche, von Ehe- und Ämterverboten bis hin zu spezifischen sozialen Vorschriften.

4. Schlussbemerkungen: Das Fazit stellt fest, dass die erlassenen Verbote eher deklarativen Charakter hatten und aufgrund häufiger Übertretungen kaum eine durchschlagende praktische Wirksamkeit entfalteten.

Schlüsselwörter

Judengesetzgebung, Merowingerreich, Konzilien, Frühmittelalter, Tischgemeinschaft, Sklavenhaltung, Kirchenrecht, Antisemitismus, pastorale Sorge, Mischehenverbot, Ämterverbot, Canones, Frankenreich, Religionspolitik, soziale Ausgrenzung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die kirchlichen Gesetze gegen Juden, die auf den Konzilien des Merowingerreichs im frühen Mittelalter verabschiedet wurden.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die zentralen Felder umfassen Verbote von Ehen zwischen Christen und Juden, Tischgemeinschaften, die Ausübung von Ämtern durch Juden sowie Regelungen zur Sklavenhaltung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Untersuchung des Stellenwerts dieser Gesetzgebung und die Klärung der Frage, ob die Verbote lediglich deklarativ waren oder faktisch umgesetzt wurden.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor führt eine chronologische Analyse der konziliaren Canones durch und stützt sich dabei auf die einschlägige Fachliteratur sowie historische Quellen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Rechtsbereiche, in denen die Kirche durch Dekrete Einfluss auf das Zusammenleben von Christen und Juden nahm.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Judengesetzgebung, Merowinger, Konzilien, Kirchenrecht, Tischverbot, Ämterverbot und Sklavenhaltung.

Wie begründete die Kirche das Verbot der Tischgemeinschaft?

Das Verbot wurde primär mit pastoraler Sorge begründet, da man verhindern wollte, dass Christen durch die Teilnahme an jüdischen Sabbat- oder Passahmahlzeiten ihren eigenen Glauben gefährdeten.

Warum blieben viele kirchliche Sanktionen gegen Juden wirkungslos?

Da die Exkommunikation Juden nicht betraf, waren diese Sanktionen für sie weitgehend wirkungslos, was dazu führte, dass die Verbote trotz wiederholter Erwähnung oft missachtet wurden.

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Résumé des informations

Titre
Die Judengesetzgebung der merowingisch-fränkischen Konzilien im frühen Mittelalter
Université
University of Cologne  (Historisches Seminar I)
Cours
Juden im frühmittelalterlichen Frankenreich
Note
2,3
Auteur
Arne Loewenich (Auteur)
Année de publication
2008
Pages
14
N° de catalogue
V132595
ISBN (ebook)
9783640388615
ISBN (Livre)
9783640388707
Langue
allemand
mots-clé
Juden Judengesetzgebung Mittelalter Konzil Frühmittelalter Merowinger Loewenich
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Arne Loewenich (Auteur), 2008, Die Judengesetzgebung der merowingisch-fränkischen Konzilien im frühen Mittelalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132595
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Extrait de  14  pages
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