Ausgehend von Scharpfs Theorie zum akteurszentrierten Institutionalismus soll der EuGH als Akteur im europäischen Prozess untersucht werden. Was zeichnet den EuGH als aktives – auch Recht setzendes – Element aus, welche spezifische Komposition seiner selbst sowie des institutionellen Umfelds erlauben ihm ungewöhnliche Verhaltensweisen? Nach den frühen Meilensteinen „kreativer“ Rechtsprechung wurde dem EuGH für die heutige Zeit angesichts schwieriger neuer Politikfelder nach Maastricht eine bedächtigere Vorgehensweise prognostiziert. Anhand aktueller Urteile wird allerdings deutlich, dass der EuGH seine alte Linie nicht aufgegeben hat: Er setzt weiter auf die Ermächtigung seines wichtigsten Partners, des Bürgers im weiteren Sinne, um die EU ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden zu lassen. Diese Vorgehensweise gilt insbesondere auch für neue Politikbereiche wie die GASP.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretischer Hintergrund
2.1 Akteurszentrierter Institutionalismus
2.2 Integration durch Recht
3 EuGH als Akteur?
3.1 Besonderheiten des EuGH
3.2 Meilensteine „kreativer“ Rechtsprechung
3.3 Gründe für die Machtentfaltung: Der institutionelle Rahmen
3.3.1 Selbstverständnis und Komposition der Institution EuGH
3.3.2 Der EuGH im institutionellen Gefüge der EU
4 Quo vadis, EuGH?
4.1 Politisches Umfeld der EuGH-Entscheidungen
4.2 Einordnung aktueller Rechtsprechung und Entwicklungen
4.2.1 Fortführung der Ermächtigung der Bürger
4.2.2 Versuche des Machterhalts bzw. –ausbaus des EuGH auch bei GASP und Strafrecht
5 Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als aktiven und rechtsetzenden Akteur im europäischen Integrationsprozess. Ziel ist es, unter Anwendung der Theorie des akteurszentrierten Institutionalismus sowie des Ansatzes „Integration durch Recht“ zu analysieren, wie der EuGH durch sein Selbstverständnis, seine institutionelle Einbettung und eine gezielte Rechtsprechung seine Machtposition sichert und ausbaut, insbesondere durch die Ermächtigung privater Akteure (Bürger) und die Ausdehnung seines Einflusses auf neue Politikbereiche wie die GASP.
- Akteurszentrierter Institutionalismus als theoretischer Rahmen
- Analyse der Rolle des EuGH als „Motor“ der europäischen Integration
- Untersuchung der Machtentfaltung durch strategische Rechtsprechung
- Die „pro-integrative Allianz“ zwischen EuGH, Kommission und Bürgern
- Strategien des EuGH zur Kompetenzausweitung in der zweiten und dritten Säule
Auszug aus dem Buch
3.3.1 Selbstverständnis und Komposition der Institution EuGH
Wie die Theorie des akteurszentrierten Institutionalismus richtig feststellt, lassen sich viele Verhaltensweisen eines korporativen Akteurs nur mit einem Blick auf sein Innenleben richtig fassen. Das gilt insbesondere auch für den Europäischen Gerichtshof, in dem sich eine Art „europarechtliche Glaubensgemeinschaft“ versammelt hat (Frerichs 2008: 126). Diese „Glaubensgemeinschaft“ strahlt auch auf den Forschungskontext aus, der den EuGH umgibt, so dass nicht immer unvoreingenommen bewertet wird.
Was die harten Fakten angeht, so können wir festhalten, dass im EuGH pro Mitgliedstaat ein Richter sitzt, der eine Amtszeit von sechs Jahren hat. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Richter werden einzeln durch die Mitgliedstaaten benannt – rein theoretisch könnte man auch einen Richter fremder Nationalität benennen, was aber in der Praxis nicht passiert. Durch diesen absoluten Nationalitäten-Mix ergibt sich im EuGH automatisch eine rechtsvergleichende Methode (Brown/Kennedy 2000: 337). Unterstützt werden die Richter durch acht Generalanwälte, die unparteilich und unabhängig Vorschläge für die Entscheidung der jeweiligen Sachverhalte erarbeiten. Diese Vorschläge werden meistens befolgt; ab und zu ist es den Richtern aber auch wichtiger, eine bestimmte Rechtsdogmatik zu wahren und sie weichen aus Kohärenzgründen vom Vorschlag des Generalanwalts ab (z.B. im Fall Microsoft oder in der Rechtsprechung zur dritten Säule, s.u.) – die Richter zeigen als Plenum also mehr politische Sensibilität als ihre internen Akteure, die Generalanwälte.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung stellt den EuGH als selbstbewussten Akteur vor, der durch „kreative“ Rechtsprechung die europäische Integration maßgeblich vorantreibt, und formuliert die Forschungsfrage zur Machtsicherung in neuen Politikfeldern.
2 Theoretischer Hintergrund: Dieses Kapitel fundiert die Arbeit theoretisch durch den akteurszentrierten Institutionalismus nach Mayntz und Scharpf sowie die rechtswissenschaftliche Schule „Integration durch Recht“.
3 EuGH als Akteur?: Hier werden die Besonderheiten des EuGH als supranationale Institution sowie seine Meilenstein-Entscheidungen und sein institutioneller Rahmen als Basis seiner Machtentfaltung analysiert.
4 Quo vadis, EuGH?: Dieses Kapitel untersucht die Anpassungsstrategien des EuGH an das politische Umfeld nach Maastricht anhand aktueller Urteile, insbesondere zur Stärkung der Bürgerrechte und Kompetenzausweitung in neuen Bereichen.
5 Zusammenfassung und Fazit: Das Fazit führt die theoretischen und empirischen Erkenntnisse zusammen und resümiert die erfolgreiche Rolle des EuGH als strategischer Akteur, der auch in schwierigen Zeiten seine Position behauptet.
Schlüsselwörter
Europäischer Gerichtshof, Akteurszentrierter Institutionalismus, Europäische Integration, Integration durch Recht, Supranationalität, Vorabentscheidungsverfahren, Rechtsprechung, Institutioneller Rahmen, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, GASP, Richterliches Selbstverständnis, Politische Gestaltungsmacht, Rechtsschutz, Drittwirkung, Konstitutionalisierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den Europäischen Gerichtshof als strategischen Akteur, der über seine rein richterliche Rolle hinausgeht und die europäische Integration durch eine „kreative“ und machtsichernde Rechtsprechung aktiv mitgestaltet.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind die theoretische Fundierung des EuGH-Verhaltens durch institutionalistische Ansätze, die Bedeutung der „Integration durch Recht“, die institutionelle Struktur des Gerichtshofs und die Auswirkungen seiner Urteile auf verschiedene Politikbereiche.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu klären, inwiefern der EuGH trotz prognostizierter Zurückhaltung nach Maastricht weiterhin seine Machtbasis erhält oder ausbaut, indem er den europäischen Bürger ermächtigt und seinen Einfluss auch in neue Politikfelder wie die GASP ausdehnt.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit nutzt eine interdisziplinäre Herangehensweise, die sich aus politikwissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen und soziologischen Erkenntnissen speist, um das Verhalten des EuGH als korporativer Akteur realistisch zu erfassen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Besonderheiten des EuGH, seine historischen Meilensteine, die Rolle des institutionellen Rahmens und die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf die Ermächtigung von Bürgern und die Erweiterung der Kompetenzen in neuen EU-Säulen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Supranationalität, akteurszentrierter Institutionalismus, pro-integrative Allianz, Vorabentscheidungsverfahren und Kompetenzausweitung.
Wie erklärt die Autorin die Macht des EuGH in den „neuen“ Säulen der EU?
Der EuGH nutzt eine weite Auslegung von Verträgen und Prinzipien, um intergouvernementale Bereiche (wie GASP oder Strafrecht) nach Möglichkeit in die effizientere „erste Säule“ (EG-Recht) zu überführen oder an diese anzugleichen.
Warum wird der EuGH als Teil einer „pro-integrativen Allianz“ bezeichnet?
Er gilt als Teil einer Allianz, weil er Individuen und nationalen Gerichten über das Vorabentscheidungsverfahren Rechte und Macht verschafft, die diese Akteure im Gegenzug nutzen, um die europäische Integration gegen nationale Widerstände voranzutreiben.
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- Tatjana Böttger (Author), 2008, Der EuGH als Akteur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132621