Handlungsformen "Erziehen/Beraten": Kooperation mit Eltern


Hausarbeit, 2007

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffserklärungen
2.1 Der Begriff „erziehen“
2.2 Der Begriff „beraten“

3 Rechtliche Grundlagen
3.1 Das Elternrecht
3.2 Die Mitwirkung der Eltern

4 Formen der Lehrer-Eltern-Kooperation
4.1 Die Elternberatung
4.1.1 Die Sprechstunde
4.1.2 Der Hausbesuch
4.1.3 Der Elternsprechtag
4.1.4 Weitere Formen der Elterberatung
4.2 Die Elterninformation
4.2.1 Teilnahme der Eltern am Unterricht
4.2.2 Der Elternbrief
4.2.3 Der Elternabend
4.3 Die Elternmitarbeit
4.4 Die Elternintegration

5 Mögliche Schwierigkeiten und Lösungen
5.1 Mögliche Ursachen von der Elternseite
5.2 Mögliche Ursachen von der Lehrerseite
5.3 Äußere Ursachen
5.4 Lösungsvorschläge

6 Ausblick

Literaturverzeichnis

7 Anhang

1 Einleitung

In den letzten Jahren wurden immer wieder Forderungen laut, das Bildungssystem zu verbessern. Aber nur langsam tritt die wichtige Rolle der Eltern in den Fordergrund: Eltern und Lehrer sind gemeinsam für Kinder und Jugendliche verantwortlich. Eine harmonische Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schulbildung. Aus diesem Grund werden wir uns im Folgenden näher mit der Thematik der Elternarbeit befassen. Zunächst werden wir Schlüsselbegriffe klären, dann rechtliche Grundlagen aufzeigen und danach Formen der Eltern-Lehrer-Kooperation vorstellen. Besonders intensiv werden wir auf mögliche Schwierigkeiten in der Eltern-Lehrer-Kooperation eingehen und Ansätze zu deren Überwindung aufzeigen.

2 Begriffserklärungen

2.1 Der Begriff „erziehen“

Der Begriff „erziehen“ leitet sich von dem althochdeutschen Wort „irziohan“ ab, das die Bedeutung von „herausziehen“ hat. Erziehen bedeutet jemandes Geist und Charakter bilden und dessen Entwicklung fördern. Die Erziehung beinhaltet die Sozialisation und Enkulturation des Kindes, also die Einführung in die Gesellschaft und deren Kultur. Darüber hinaus dient die Erziehung dem Aufbau einer individuellen Persönlichkeit.

In der Pädagogik unterscheidet man zwei grundsätzliche Erziehungsarten: Die intentionale und die funktionale Erziehung.

Unter intentionaler Erziehung versteht man eine absichtsvolle, planvolle und bewusste Erziehung (vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Intentionale_Erziehung, entnommen am 29.01.2007).

Der Begriff „funktionale Erziehung“ dagegen kennzeichnet absichtslose und unbewusste Erziehungseinflüsse. Während man im allgemeinen Sprachgebrauch hier beispielsweise von Gewöhnung, Prägung oder Umgang spricht, bezeichnen Pädagogen solche Phänomene auch als heimlichen Lehrplan (vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Funktionale_Erziehung, entnommen am 29.01.2007).

2.2 Der Begriff „beraten“

Mit dem Begriff „beraten“ bezeichnet man pädagogische Hilfen in Problemsituationen. Im Umfeld Schule kann es zu verschiedenen Beratungssituationen kommen. Lehrer können Eltern beispielsweise über die Schullaufbahn ihrer Kinder beraten, Schüler können von Lehrern bei persönlichen oder schulischen Schwierigkeiten beraten werden und Lehrer können sich auch untereinander - beispielsweise im Rahmen einer Supervision - beraten.

3 Rechtliche Grundlagen

Lehrer sollten wissen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Eltern haben. Daher wollen wir diese nun zitieren:

3.1 Das Elternrecht

Das Elternrecht ist auf der ersten Seite des Grundgesetzes (Art.6 Abs. 2 S.1 GG) als Grundrecht ausgestaltet und schreibt Folgendes vor:

„Das Elternrecht ist in der naturgegebenen Beziehung zwischen Eltern und Kind begründet, ist daher ein vorstaatliches Menschenrecht, das vom Staat nicht verliehen, sondern nur anerkannt und geschützt wird, es ist ein unverletzliches und unveräußerliches Recht.“

Das Elternrecht verleiht somit den Eltern ein Abwehrrecht gegen unzulässige Eingriffe des Staates in das Erziehungsrecht und gibt ihnen einen Rechtsanspruch darauf, die Lebensrichtung ihres Kindes zu bestimmen. Somit hat das Elternrecht eine besondere Bedeutung bei der Entscheidung über die Schullaufbahn.

3.2 Die Mitwirkung der Eltern

Die Landesverfassung Rheinland Pfalz fordert in Artikel 25 Absatz 1:

„Die Eltern haben das natürliche Recht und die oberste Pflicht, ihre Kinder zur leiblichen, sittlichen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit zu erziehen.“

Nach § 33 des Landesgesetz über die Schulen in Rheinland Pfalz (Schulgesetz) sollen Elternvertretungen die Interessen der Eltern im Rahmen der Erziehung ihrer Kinder wahren und das Vertrauensverhältnis zwischen der Schule und dem Elternhaus festigen und vertiefen. Solche Elternvertretungen sind Klassenelternversammlungen, Schulelternbeiräte, Bezirkselternbeiräte oder Landeselternbeiräte.

Die Klassenelternversammlung soll nach § 34 des Schulgesetzes die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern fördern. Sie besteht aus Eltern der Schüler einer Klasse und soll in wesentlichen Erziehungsfragen beraten und unterstützen. Innerhalb dieser Klassenelternversammlungen werden - auf eine Höchstdauer von zwei Jahren - Klassenelternsprecher gewählt. An allen Sitzungen der Klassenelternversammlung muss der Klassenlehrer teilnehmen, andere Lehrkräfte nur, wenn sie eingeladen werden.

Nach § 35 des Schulgesetzes vertritt der Schulelternbeirat die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit. Der Schulleiter informiert den Schulelternbeirat über alle für das Schulleben wichtige Angelegenheiten. Des Weiteren hat der Schulelternbeirat Mitbestimmungsrecht bei außerschulischen Nutzungen der Schulgebäude, bei der Aufstellung von Hausordnungen und Grundsätzen über Umfang und Verteilung von Hausaufgaben, bei wesentlichen Änderungen der Unterrichtszeiten, beim Abschluss von Schulpatenschaften, bei der Regelung für die Teilnahme der Eltern am Unterricht sowie bei der Veränderung des Schulgebäudes.

Der Bezirkselternbeirat unterstützt und koordiniert laut § 36 des Schulgesetzes die Arbeit der Schulelternbeiräte und berät die Schulbehörden in allgemeinen Erziehungsfragen.

Nach § 37 des Schulgesetzes soll der Landeselternbeirat das fachlich zuständige Ministerium in grundsätzlichen Fragen beraten und hat Mitbestimmungsrecht bei den Richtlinien über Unterrichtsinhalte (vgl.: http://www.uni-mainz.de/Schulen/LSV/schulg-frame.htm, entnommen am 25.01.2007, 20.35 h).

Die genauen Wortlaute der Paragraphen können im Anhang nachgelesen werden.

4 Formen der Lehrer-Eltern-Kooperation

Der Begriff Kooperation leitet sich vom lateinischen „ cooperatio“ ab und bedeutet Zusammenarbeit oder Mitwirkung. Lehrer-Eltern-Kooperation ist eine andere Bezeichnung für Elternarbeit und meint das gemeinsame Bemühen und die sinnvolle Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern, um dem Kind Lebenshilfe im Rahmen einer Erziehungseinheit zu geben.

Neben der bereits erwähnten Elternmitbestimmung gibt es vier weitere Formen der Lehrer-Eltern-Kooperation, auf die ich im Folgenden genauer eingehen will.

4.1 Die Elternberatung

Die Moderne brachte neben größeren Freiheiten auch viele neue Entscheidungsmöglichkeiten beziehungsweise Entscheidungsnotwendigkeiten über die „richtige Erziehung“ mit sich. Auf Grund solcher Unsicherheiten suchen immer mehr Eltern bei Lehrern Rat in Erziehungsfragen.

4.1.1 Die Sprechstunde

In der Sprechstunde erhalten die Eltern Informationen über den Leistungsstand beziehungsweise –fortschritt, über die Mitarbeit und über das schulische Verhalten ihres Kindes. Der Lehrer ist dabei verpflichtet, umfassend und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen und die Eltern bei allen auftretenden schulischen Fragen zu beraten. Elternsprechstunden werden von hauptamtlichen Lehrern einmal in der Woche außerhalb der Unterrichtszeit angeboten.

4.1.2 Der Hausbesuch

Hausbesuche werden in der Regel nur sehr selten und meist bei negativen Anlässen wie Leistungsproblemen, Schuleschwänzen oder längeren Krankheiten der Schüler durchgeführt. Ein Hausbesuch kann aber auch stattfinden, um einen Einblick in das Familienleben eines Kindes zu gewinnen und um die Eltern kennen zu lernen.

Bei Hausbesuchen ist es besonders wichtig, sich vorher anzumelden und nicht den Eindruck zu vermitteln, die Eltern kontrollieren zu wollen.

4.1.3 Der Elternsprechtag

Elternsprechtage finden gewöhnlich zweimal pro Schuljahr statt. Da diese Sprechtage häufig unmittelbar vor der Zeugnisausgabe stattfinden, wird dabei vorwiegend der Leistungsstand des Schülers thematisiert. Erzieherische Fragen und familiäre Probleme treten hier eher in den Hintergrund.

4.1.4 Weitere Formen der Elterberatung

Häufig beraten Lehrer Eltern auch in Form von Telefongesprächen. Dies kommt besonders berufstätigen Eltern entgegen, da hier keine festen Termine vorgegeben sind. Manche Eltern versuchen auch, sich während der Pausen von den Lehrern beraten zu lassen. Dies ist jedoch bei vielen Lehrern eher unbeliebt, da diese die Pausen zur Erholung, Vorbereitung, Nachbereitung oder zum Austausch mit Kollegen nutzen wollen.

4.2 Die Elterninformation

Es gibt verschiedene Gelegenheiten, in denen Eltern informiert werden können.

4.2.1 Teilnahme der Eltern am Unterricht

Eltern besitzen das Recht, einmal im Monat am Unterricht der Klasse ihres Kindes teilzunehmen. Das Ermöglichen von Hospitationen und von Elternmitarbeit stellt eine Chance für erfolgreiche Lehrer-Eltern-Kooperation dar und strebt eine Verwirklichung des gemeinsamen Erziehungsauftrages an. Hinzukommt, dass durch die Mitarbeit der Eltern im Unterricht eine Begegnungsform erschaffen wird, bei der auch die Schüler mit einbezogen werden können.

4.2.2 Der Elternbrief

In Form eines Elternbriefes können Eltern über wesentliche Einzelheiten und Neuerungen, Unterrichts- und Erziehungsfragen oder besondere Vorkommnisse (z.B. gefährdete Versetzung) informiert werden. Bei vielen Lehrern sind Elternbriefe eher unbeliebt, da sie schnell als „pädagogische Mahn- und Belehrungsbriefe“ interpretiert werden könnten.

[...]

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Handlungsformen "Erziehen/Beraten": Kooperation mit Eltern
Hochschule
Universität Koblenz-Landau
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
22
Katalognummer
V132654
ISBN (eBook)
9783640395675
ISBN (Buch)
9783640396177
Dateigröße
475 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Übergang, Grundschule, Erziehung, Beratung
Arbeit zitieren
Sebastian Stark (Autor:in), 2007, Handlungsformen "Erziehen/Beraten": Kooperation mit Eltern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132654

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