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Internationales Sachenrecht und die Übertragung von Eigentum an Luftfahrzeugen

Title: Internationales Sachenrecht und die Übertragung von Eigentum an Luftfahrzeugen

Seminar Paper , 2022 , 40 Pages , Grade: 17 Punkte bzw. 1,0

Autor:in: Michelle Meyer (Author)

Law - Civil / Private / Law of Obligation / Property Law
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Summary Excerpt Details

Die vorliegende Arbeit soll eine umfassende Prüfung des deutschen Internationalen Sachenrechts vornehmen und einen Beitrag zur Klärung der Eigentumsübertragung an Luftfahrzeugen im internationalen Rahmen leisten. Bei grenzüberschreitenden Verkehrsgeschäften, bspw. mit Bezug auf den Kauf einer Sache, stellen sich neben der Anwendung des maßgeblichen Vertragsstatuts auch stets sachenrechtliche Fragen hinsichtlich der Übertragung des Eigentums. Art. 43 Abs. 1 EGBGB regelt daher, dass die Rechte an einer Sache demjenigen Recht des Staates unterliegen, in dem sich die Sache befindet. Diese sogenannte Situs-Regel (auch lex rei sitae: Recht der belegenen Sache) ist unmittelbarer Ausdruck besonderer Verkehrsinteressen und Publizitätserwägungen im Internationalen Sachenrecht. So dient sie als wesentlicher Teil des Vertrauensschutzes dem Rechtsverkehr bei der Zuordnungsbeurteilung absoluter Rechte.

Die Anknüpfung des allgemeinen Sachstatuts an den Lageort erscheint in Hinblick auf die besondere Beweglichkeit gewisser Transportmittel allerdings nicht stets interessengerecht. Angesichts des in aller Regel internationalen Einsatzes jener Güter erweist sie sich vielmehr als willkürlich, unpraktikabel und führt zu unangemessenen Zufallsergebnissen. Die für den grenzüberschreitenden Verkehr wichtigsten Transportmittel, darunter insb. auch Luftfahrzeuge, unterliegen gegenüber Art. 43 Abs. 1 EGBGB daher einer besonderen Anknüpfung und werden dem Recht ihres Herkunftsstaates unterstellt. Mit dieser Regelung aus Art. 45 Abs. 1 EGBGB, welche auf einen Vorschlag des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht zurückgeht, beendete der Gesetzgeber eine über Jahrzehnte andauernde Diskussion der kollisionsrechtlichen Beurteilung bestimmter Verkehrsmittel.

Dabei wird im ersten Schritt auf die Anwendbarkeit und Systematik der Art. 43 ff. EG-BGB eingegangen, um im Folgenden eine ausführliche Beschreibung der Sonderanknüpfung des Art. 45 Abs. 1 EGBGB anzustellen. Hier gilt es zu klären, was unter dem Anknüpfungsgegenstand des „Luftfahrzeugs“ fällt und anhand welcher Kriterien in dieser Hinsicht unterschieden werden sollte. Anschließend folgt eine kritische Betrachtung des mit der Sonderanknüpfung einhergehenden Herkunftsstatuts und dem maßgeblichen Zeitpunkt des abzuschließenden Rechtsgeschäfts. Nachdem der Umfang respektive die Grenzen des Sachrechts (Qualifikation) mitsamt des Verweisungsziels dargelegt werden, findet sich im letzten Schritt neben der Klärung von Einzelfragen insb. der Aspekt der Rechtswahl. Den Schluss dieser Arbeit bildet ein Resümee.

Excerpt


Gliederung

A. Einleitung

B. Das Internationale Sachenrecht im Überblick

I. Systematik der Art. 43 ff. EGBGB

1. Lex rei sitae, Art. 43 EGBGB

2. Grundstücksimmissionen, Art. 44 EGBGB

3. Wesentlich engere Verbindung, Art. 46 EGBGB

4. Zwischenergebnis

II. Die besondere Kollisionsnorm in Art. 45 EGBGB

1. Notwendigkeit der Sonderanknüpfung

2. Vorrangige Staatsverträge und nationales Recht

3. Regelungsgehalt des Art. 45 Abs. 1 EGBGB

4. Herkunftslandprinzip

5. Sicherungsrechte, Art. 45 Abs. 2 EGBGB

6. Zwischenergebnis

III. Zwischenergebnis

C. Prüfung des anwendbaren Sachenrechtstatuts

I. Anknüpfungsgegenstand

1. Begriff des Luftfahrzeugs

2. Verwendung als Transportmittel

a. Tatsächliche Verwendung

b. Grenzüberschreitender Verkehr

c. Gewerbliche bzw. private Nutzung

d. Luftfahrzeug als Ware

e. Luftfahrzeug als Ausstellungsstück

f. Zwischenergebnis

3. Gegenständlicher Umfang

a. Verbundene Teile

b. Vorübergehend getrennte Teile

c. Ersatzteile

d. Zubehör

e. Transport- und Handelsgüter (insb. res in transitu)

f. Persönliche Gegenstände

g. Zwischenergebnis

4. Zwischenergebnis

II. Anknüpfungspunkt

1. Registrierung

2. Nichtregistrierung

3. Unwirksame Registrierung

4. Zwischenergebnis

III. Anknüpfungszeitpunkt

IV. Verweisung

1. Art der Verweisung

2. Umfang der Verweisung

3. Unteranknüpfung bei Mehrrechtsstaaten

4. Zwischenergebnis

V. Einzelfragen

1. Teil- und Vorfragen

2. Parteiautonomie (Rechtswahl)

3. Statutenwechsel

4. Korrektur des Verweisungsziels

5. Zwischenergebnis

VI. Zwischenergebnis

D. Resümee

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Seminarhausarbeit untersucht die Eigentumsübertragung an Luftfahrzeugen im internationalen Kontext unter Berücksichtigung des deutschen Internationalen Sachenrechts. Ziel ist die Klärung der anwendbaren Kollisionsnormen und die präzise Abgrenzung des Anknüpfungsgegenstands „Luftfahrzeug“ gegenüber anderen beweglichen Sachen.

  • Anwendbarkeit und Systematik der Art. 43 ff. EGBGB
  • Notwendigkeit und Regelungsgehalt der Sonderanknüpfung in Art. 45 EGBGB
  • Qualifikation von Luftfahrzeugen als Transportmittel im grenzüberschreitenden Verkehr
  • Bestimmung des Herkunftsstatuts anhand der Registrierung und Staatszugehörigkeit
  • Umfang der dinglichen Verweisung und Einzelfragen wie Teil- und Vorfragen oder Statutenwechsel

Auszug aus dem Buch

1. Begriff des Luftfahrzeugs

Der Begriff des Luftfahrzeugs wird in Art. 45 EGBGB nicht definiert. Im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs versteht man darunter ein solches Gerät, das zur Benutzung des Luftraums zwecks Überwindung von Entfernungen und Transport von Sachen oder Menschen bestimmt ist und der physikalischen Eigenschaften der Luft bedarf, um sich in der Luft zu halten. Dabei genügt es allerdings nicht, wenn sich das Fahrzeug lediglich durch das Zunutzemachen von Luftdruck gegen den Erdboden oder das Wasser (bspw. Luftkissenfahrzeuge) in der Schwebe befindet. Ebenso wird eine Gleithilfe, z.B. in Form eines Fall- oder Gleitschirms, nicht von der Norm umfasst. Ohne Bedeutung ist die Art des Fahrzeugantriebs, in etwa durch Motor, Auftrieb oder Aufwind.

Von Art. 45 Abs. 1 EGBGB erfasst werden somit Flugzeuge (motorbetriebene Fahrzeuge mit starren Flügeln), Drehflügler (Hubschrauber, vergleichbare Fluggeräte), Luftschiffe (Zeppeline), Segelflugzeuge (ohne eigenen Antrieb), Motorsegler (Segelflugzeuge mit zusätzlichem Motor), Frei- und Fesselballone (z.B. Heißluftballon) sowie unbemannte Aufklärungsflugkörper (Drohnen) im Wege des Instrumententransports. Weltraumgegenstände sind vorrangig nach Art. VIII WeltRV zu registrieren, jedoch sind sie bei extensiver Auslegung ebenfalls als Luftfahrzeuge im Sinne des Art. 45 EGBGB anzusehen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik ein, dass bei grenzüberschreitenden Verkehrsgeschäften klassische Anknüpfungsregeln wie die lex rei sitae oft unpraktikabel sind und daher für Luftfahrzeuge eine spezielle Anknüpfung erforderlich ist.

B. Das Internationale Sachenrecht im Überblick: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen und die Systematik der Art. 43 bis 46 EGBGB inklusive der Ausnahme für Transportmittel in Art. 45 EGBGB.

C. Prüfung des anwendbaren Sachenrechtstatuts: Das Hauptkapitel nimmt eine detaillierte Prüfung des Sachstatuts vor, indem es Begriffe wie den Anknüpfungsgegenstand, Verwendung von Luftfahrzeugen als Transportmittel sowie prozessuale und materielle Einzelfragen anhand von Fallbeispielen analysiert.

D. Resümee: Das Resümee fasst die erzielten wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammen und bestätigt die Eignung der Sonderanknüpfung in Art. 45 EGBGB als Instrument für die Rechtsklarheit bei der Eigentumsübertragung.

Schlüsselwörter

Internationales Sachenrecht, Luftfahrzeug, Art. 45 EGBGB, Eigentumsübertragung, Kollisionsnorm, Situs-Regel, Staatszugehörigkeit, Registrierung, Transportmittel, Herkunftsstatut, dingliche Rechte, Rechtsverkehr, Qualifikation, Verweisung, Rechtswahl.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der internationalen sachenrechtlichen Beurteilung der Eigentumsübertragung an Luftfahrzeugen, insbesondere mit der Frage, nach welchem nationalen Recht sich diese Übertragung im grenzüberschreitenden Kontext bestimmt.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind die Anwendung von Statuten im internationalen Privatrecht, die Definition von Luftfahrzeugen als Transportmittel für die kollisionsrechtliche Sonderanknüpfung und die Bedeutung von nationalen Registern für die Festlegung des anwendbaren Rechts.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es, eine umfassende Prüfung des deutschen Internationalen Sachenrechts im Kontext der Eigentumsübertragung an Luftfahrzeugen vorzunehmen und zu klären, unter welchen Bedingungen die Sonderkollisionsnorm des Art. 45 EGBGB gegenüber der allgemeinen Situs-Regel greift.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Methodik der Rechtsanwendung und Auslegung, wobei ein konkretes, bewusst offen gestaltetes Fallbeispiel eines Luftfahrzeugkaufs dient, um die abstrakten dogmatischen Erläuterungen zu verdeutlichen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Anknüpfungsgegenstands (Was ist ein Luftfahrzeug?), des Anknüpfungspunkts (Wie erfolgt die Registrierung?) und des Anknüpfungszeitpunkts, ergänzt durch die Analyse von Einzelfragen wie Statutenwechsel und Rechtswahl.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Internationales Sachenrecht, Art. 45 EGBGB, Herkunftsstatut, Staatszugehörigkeit und die Abgrenzung zur Lex rei sitae.

Warum greift bei Luftfahrzeugen nicht einfach das Recht des jeweiligen Lageorts?

Aufgrund der hohen Mobilität von Luftfahrzeugen erweist sich die Anknüpfung an einen zufälligen aktuellen Lageort als unpraktikabel, willkürlich und nicht interessengerecht für den Wirtschaftsverkehr, weshalb der Gesetzgeber eine Sonderanknüpfung an den Herkunftsstaat schuf.

Was passiert, wenn ein Flugzeug noch gar nicht registriert ist?

Ist keine Registrierung vorhanden, wird als subsidiäre Anknüpfung auf den Heimatflughafen oder den Ort, von dem aus das Luftfahrzeug gewöhnlich eingesetzt wird, zurückgegriffen, oder es erfolgt eine Prüfung nach dem Prinzip der engsten Verbindung gemäß Art. 46 EGBGB.

Erstreckt sich die Sonderanknüpfung auch auf Einzelteile wie Ersatzteile oder Rettungswesten?

Die Arbeit differenziert hier: Feste Bestandteile und Zubehör werden meist dem Luftfahrzeug zugeordnet, während für rein unabhängige Ersatzteile oder persönliche Gegenstände die Sonderanknüpfung verneint wird und nach der allgemeinen Situs-Regel verfahren werden muss.

Kann man vertraglich ein anderes Recht wählen?

Der deutsche Gesetzgeber sieht im Internationalen Sachenrecht keine parteiautonome Rechtswahl vor, um durch die erga omnes-Wirkung dinglicher Rechte die Ordnungssicherheit und den Schutz des Rechtsverkehrs nicht zu gefährden.

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Details

Title
Internationales Sachenrecht und die Übertragung von Eigentum an Luftfahrzeugen
College
Bielefeld University
Grade
17 Punkte bzw. 1,0
Author
Michelle Meyer (Author)
Publication Year
2022
Pages
40
Catalog Number
V1327779
ISBN (PDF)
9783346816436
ISBN (Book)
9783346816443
Language
German
Tags
internationales sachenrecht übertragung eigentum luftfahrzeugen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Michelle Meyer (Author), 2022, Internationales Sachenrecht und die Übertragung von Eigentum an Luftfahrzeugen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1327779
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