Eigenarten des islamischen Bankensystems und wirtschaftliche Entwicklung


Seminararbeit, 2002

25 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Gliederung

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Ausgangsgegebenheiten und Zielsetzung

2 Wirtschaftsrelevante islamische Institutionen
2.1 Eigentum im Islam
2.2 Zakat-Gebot
2.3 Riba-Verbot und seine Auslegungen
2.4 Glücksspielverbot

3 Besonderheiten islamischer Bankensysteme
3.1 Islamische Kreditarten
3.1.1 Qard hasan – Zinsloser Kredit
3.1.2 Ijara / Ijara wa-Iqtina – Leasing
3.1.3 Mudaraba – Stille Partnerschaft
3.1.4 Musharaka - Beteiligungskapital
3.1.5 Murabaha - Handelsfinanzierung
3.2 Refinanzierung der Banken
3.2.1 Sichteinlagen
3.2.2 Investmentkonten
3.3 Arten von islamischen Banken
3.4 Aufsichts- und Regulierungsgremien

4 Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung
4.1 Direkter Einfluss des Islams auf die wirtschaftliche Entwicklung
4.2 Einfluss des Staates auf die wirtschaftliche Entwicklung
4.3 Einfluss des Bankensystems auf die wirtschaftliche Entwicklung
4.3.1 Bedeutung eines Bankensystems für die Wirtschaft
4.3.2 Bankensystem als Innovationsblockade

5 Schlussbemerkung und Anforderungen für die Zukunft

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Geschäftstätigkeiten islamsicher Banken im Überblick

Abbildung 2: Struktur des islmaischen Rechts

Abbildung 3: Mögliche Einflüsse auf die wirtschaftliche Entwicklung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Ausgangsgegebenheiten und Zielsetzung

Der Islam ist eine der drei großen Religionen der Welt. Er hat sich, seit seiner Entstehung um 610-632 auf der arabischen Halbinsel, in über 50 Länder ausgebreitet, die heute der Organisation der Islamischen Konferenz angehören.[1] Was den Islam von anderen Religionen hervorhebt ist die Besonderheit, dass er seinen Anhängern umfassende und spezielle Regelungen für alle Lebensfragen an die Hand gibt.[2] Dies hat zur Folge, dass sich die Religion nicht nur mittelbar über die aus ihr entstehenden Wertevorstellungen auf das Rechtssystem auswirkt, sondern die religiösen Regeln unmittelbar in geltendes Recht transformiert werden.[3] „Damit versteht sich der Islam als eine Einheit von Religion und Staat.“[4] Das Problem das sich hieraus ergibt ist, dass der Koran als oberste göttliche Rechtsquelle den Status von ewig gültigen, nicht änderbaren Regeln hat. Auch ist in der islamischen Rechtslehre der Standpunkt verbreitet, dass die Rechtsfindung abgeschlossen sei. Dies erschwert die zeitgemäße Anpassung und Entwicklung von neuen Regeln immens.[5] Der Islam ist mehr als einfach nur eine Religion, er ist ein alle Lebensbereiche betreffendes Regelwerk. „Islam is an integral system. It covers all fields of life. In the islamic system politics, the individual, society, and economics are merged into one unit.”[6] So haben die islamischen Institutionen zum Teil auch mehr einen formalen als einen informalen Charakter.

Ziel der Arbeit ist es, den Einfluss des Islams auf das Bankwesen islamischer Staaten und die eventuell aus den Eigenarten dieses Bankwesens resultierenden Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung zu untersuchen. Dabei werden Institutionen dargestellt, welche die Wirtschaft und speziell das Bankwesen beeinflussen. Im Anschluss daran sollen die Eigenarten islamischer Banken, die ihren Ursprung in der Religion und eben diesen Institutionen haben, aufgezeigt werden. Schließlich wird untersucht in welcher Form die beschriebenen Institutionen und die daraus resultierenden Eigenarten der Banken, die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen. In diesem Zusammenhang soll auch kurz betrachtet werden, welcher Einfluss direkt vom Islam ausgeht bzw. welcher Einfluss vom Staat, eventuell durch den Islam beeinflusst, auf die Entwicklung ausgeübt wird.

2 Wirtschaftsrelevante islamische Institutionen

Zuerst sollen nun spezifisch islamische Institutionen dargestellt werden, von denen vermutet werden kann, dass sie einen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung islamischer Länder bzw. des islamischen Kulturraumes und deren Banken ausüben können.

2.1 Eigentum im Islam

Die Eigentumsordnung und Verfügungsrechte sind ein bedeutender Einflussfaktor für eine Volkswirtschaft. Auch wenn es in der Vergangenheit in verschiedenen islamischen Ländern Tendenzen zu sozialistischen Systemen gab, muss festgehalten werden, dass der Islam ausdrücklich Privateigentum zulässt und schützt. Diese sozialistischen Tendenzen existieren derzeit nicht mehr und scheinen aus heutiger Sicht eher politisch als ideologisch begründet.[7] Zu bemerken ist jedoch, dass jedes Gut letztlich Allah gehört und dem Menschen nur als Treuhänder überlassen ist. Daraus folgt, dass das Verfügungsrecht des Menschen über sein Eigentum in der Form eingeschränkt ist, als dass er es nur im gottgefälligen Sinn einsetzen darf.[8] Relevant für Banken ist die Tatsache, dass der Schutz des Eigentums soweit geht, „[...] daß kein Gläubiger, selbst bei einem ihm verpfändeten Gut, seine Forderung befriedigen kann, indem er sich Güter aneignet oder aus deren Erlös seine Ansprüche befriedigt.“[9] Eigentum als Kreditsicherheit zu verpfänden, ist somit wesentlich weniger praktikabel als dies im westlichen Bankensystem üblich ist.

2.2 Zakat-Gebot

Zakat ist eine der fünf islamischen Grundpflichten und wird im deutschen oft mit Almosen- oder Sozialsteuer übersetzt. Ihren Ursprung hat der Zakat im Koran. Ursprünglich als freiwillige Abgabe geplant, wird sie heute oft durch den Staat eingezogen. Zakat ist eine am Vermögen bemessene Abgabe, die jedoch insofern keinen Steuercharakter hat, als dass sie – auch wenn sie vom Staat eingezogen wird – nur für bestimmte Zwecke verwendet werden darf.[10] Verteilt wird der Zakat entweder durch direkte Abgabe an den Empfänger oder durch Zahlung an Zakat-Fonds. Für Banken hat der Zakat in zweierlei Hinsicht eine Bedeutung. Zum einen sind sie verpflichtet, von ihren Investmentfonds Zakat für die Investoren zu zahlen.[11] Zum anderen nehmen islamische Banken, dort wo der Zakat nicht durch den Staat verwaltet wird, eine Verteilungsfunktion wahr, indem sie Zakat sammeln und seinem sozialen Zweck zuführen.[12]

2.3 Riba-Verbot und seine Auslegungen

Prägend für das islamische Bankwesen ist das Riba-Verbot. Riba bedeutet wörtlich übersetzt Wucher. Das Zinsverbot hat seinen Ursprung in der Entstehungszeit des Islams. Damals war es üblich, eine Forderung, die der Schuldner nicht pünktlich begleichen konnte, diese zu zwar zu stunden aber auch zu verdoppeln. Unterschiede zwischen Konsum- und Investitionskrediten wurden nicht gemacht.[13] Rechtsgrundlage für das Riba-Verbot sind der Koran und die Sunna. Das heutige Riba-Verbot ist in erster Linie ein Zinsverbot und kein Wucherverbot. Andere Formen, die als Wucher gedeutet werden könnten, wie z.B. der überteuerte Verkauf von Waren, sind nicht betroffen. Zwar gab es verschiedene Versuche einer zeitgemäßen Neuinterpretation des Riba-Verbots in der Form, dass ein angemessener Zinssatz – gerade für Investitionskredite – zulässig sei, diese konnten sich jedoch in der Vergangenheit nicht durchsetzen.[14] Das Zinsverbot bezieht sich nicht nur auf Zinsen für „reguläre Kredite“, sondern auch auf Zinsen, die eine Bank auf Einlagen zahlt, da dies einem Kredit an die Bank gleichkommt. Das Riba-Verbot scheint folglich sowohl die Finanzierung durch Banken, als auch die Refinanzierung der Banken zu beeinflussen.

2.4 Glücksspielverbot

Zuletzt sei noch das islamische Glücksspielverbot erwähnt. Ein solches Verbot scheint auf den ersten Blick wenig mit der Wirtschaft oder speziell dem Bankwesen zu tun zu haben. Es beschränkt sich jedoch nicht allein auf den Bereich des Glücksspiels, sondern betrifft alle spekulativen Geschäfte.[15] Für das Bankwesen bedeutet dies ein Verbot, sich spekulativ auf den Finanzmärkten zu betätigen, wie es bei konventionellen Banken im Rahmen des Eigenhandels durchaus üblich ist. Gemäß einigen Interpretationen, fällt unter dieses Verbot auch der Bereich der Versicherungen[16], ein Produkt, das in Deutschland zunehmend auch von Banken vertrieben wird.

3 Besonderheiten islamischer Bankensysteme

In diesem Abschnitt sollen die prägenden Besonderheiten des islamischen Bankensystems dargestellt werden, die zum Teil aus den oben dargestellten Institutionen resultieren. Gegenstand der Betrachtung sind vor allem jene Besonderheiten des Banksystems, die einen Einfluss auf die Volkswirtschaften vermuten lassen.

3.1 Islamische Kreditarten

Aufgrund des Riba-Verbots haben islamische Banken verschiedene Finanzierungsinstrumente und Kreditsurrogate entwickelt, die den Anforderungen des islamischen Glaubens und Rechts entsprechen. Die wichtigsten dieser islamischen Finanzierungsinstrumente sollen hier kurz vorgestellt werden. Auch soll untersucht werden, in welchem Maße es sich wirklich um zinslose Instrumente handelt und mit welchen, im westlichen Bankensystem üblichen Finanzinstrumenten, sie am ehesten zu vergleichen sind.

3.1.1 Qard hasan – Zinsloser Kredit

Hierbei handelt es sich um einen zinslosen Kredit, mit dem außer der Rückzahlung des Kreditbetrages, grundsätzlich keine weiteren Verpflichtung verbunden sind. Der Kreditgeber ist jedoch berechtigt, eine Kreditgebühr zu verlangen, welche die Kosten deckt, die ihm durch die Bereitstellung des Kredits entstehen. Dabei ist zu beachten, dass diese Bereitstellungsgebühr absolut und unabhängig vom Kreditbetrag sein muss.[17] Diese Form entspricht auch bei einer konsequenten und strengen Auslegung dem Riba-Verbot.[18] Etwas vergleichbares scheint es in westlichen Bankensystemen nicht zu geben. Der Qard hasan wird jedoch in der Regel nur an Bedürftige und nicht als Unternehmenskredit vergeben.

3.1.2 Ijara / Ijara wa-Iqtina – Leasing

Diese Finanzierungsform ist vergleichbar mit dem, in westlichen Wirtschaftssystemen bekannten, Leasing. Die Bank erwirbt Sachkapital, das sie dem Unternehmen für einen festen Zeitraum zur Verfügung stellt und das letztlich entweder bei der Bank verbleibt (Ijara) oder in den Besitz des Unternehmens übergeht (Ijara wa-Iqtina). Dies ist an regelmäßige Zahlungen von Seiten des Unternehmens gebunden. Eine Besonderheit des islamischen Leasings ist, dass der Leasingnehmer zu keine weiteren Zahlungen mehr verpflichtet ist, sobald das Leasingobjekt untergegangen (zerstört) ist.[19] Das Riba-Verbot scheint hier nicht eingehalten, sondern durch eine Umwandlung der Zinsen in mietähnliche Zahlungen unterwandert zu werden. Dennoch hat das Islamische Leasing nur wenig mit Kritik zu kämpfen. „ In addition, since Islamic leasing has the advantage of dealing with tangible assets, it has escaped the criticism given to other Islamic products.”[20]

[...]


[1] Vgl. Nienhaus, Islam als Ursache von Unterentwicklung, 1997, S. 362. Zur Islamischen Konferenz vgl. auch Nienhaus, Islam und Wirtschaft, 1982, S. 38.

[2] Vgl. Nienhaus, Islam als Ursache von Unterentwicklung, 1997, S. 363.

[3] Vgl. Leipold, Islam, 2001, S. 19.

[4] Ghaussy, Wirtschaftsdenken im Islam, 1986, S. 22 f.

[5] Vgl. Amereller, Hintergründe Islamic Banking, 1994, S. 21.

[6] Ghaussy, Islamic Countries and Europe, 1994, S. 9.

[7] Vgl. Hildebrandt, Islamische Wirtschaftsideologie, 1996, S. 6.

[8] Vgl. Nomani/Rahnema, Islamic Economic Systems, 1994, S. 66 u. Leipold, Islam, 2001, S. 21.

[9] Ghaussy, Wirtschaftsdenken im Islam, 1986,S. 73.

[10] Vgl. Leipold, Islam, 2001, S. 22 u. Nienhaus, Islam und Wirtschaft, 1982, S. 183 ff.

[11] Vgl. Zaher/Hassan, Survey of Islamic Finance and Banking, 2001, S. 178.

[12] Vgl. Nienhaus, Islam und Wirtschaft, 1982, S. 194.

[13] Vgl. Hildebrandt, Islamische Wirtschaftsideologie, 1996, S. 13 u. Leipold, Islam, 2001, S. 22.

[14] Vgl. Amereller, Hintergründe Islamic Banking, 1994, S. 72-96 u. Hildebrandt, Islamische Wirtschaftsideologie, 1996, S. 14.

[15] Vgl. Iqbal, Islamic Finacial Systems, 1997, S. 43.

[16] Vgl. Nomani/Rahnema, Islamic Economic Systems, 1994, S. 102.

[17] Vgl. Al-Omar/Abdel-Haq, Islamic Banking, 1996, S. 11 f. u. Zaher/Hassan, Survey of Islamic Finance and Banking, 2001, S. 163.

[18] Vgl. Wippel, Islamische Wirtschaft, 1995, S. 3.

[19] Vgl. Hildebrandt, Islamische Wirtschaftsideologie, 1996, S. 15 u. Zaher/Hassan, Survey of Islamic Finance and Banking, 2001, S. 160 ff.

[20] Zaher/Hassan, Survey of Islamic Finance and Banking, 2001, S. 164.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Eigenarten des islamischen Bankensystems und wirtschaftliche Entwicklung
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Lehrstuhl für Ordnungstheorie und Wirtschaftspolitik)
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
25
Katalognummer
V13282
ISBN (eBook)
9783638189736
ISBN (Buch)
9783638642804
Dateigröße
585 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Islam Banken
Arbeit zitieren
Andreas Huthmann (Autor:in), 2002, Eigenarten des islamischen Bankensystems und wirtschaftliche Entwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13282

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