Golfstaaten und GCC

Wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der EU


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2008

28 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Golfstaaten
2.1. Bahrain
2.2. Kuwait
2.3. Oman
2.4. Saudi Arabien
2.5. Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
2.6. Katar

3. Golfkooperationsrat
3.1. Entstehung
3.2. Struktur (Organe und Aufgaben) des GKR
3.3. Wirtschaftliche und politische Dimensionen des GKR
3.3.1. Sicherheits- und Verteidigungspolitik
3.3.2. Wirtschaftspolitik
3.4. Gesellschaftliche und soziale Dimension des GKR

4. Eine wirtschaftspolitische Verbindung mit der europäischen Union
4.1. Kooperationsabkommen
4.2. Freihandelsabkommen

5. Resumée

6. Bibliographie

1. Einleitung

Vor wenigen Jahrzehnten war die Region am persischen Golf noch relativ unbekannt. Dies änderte sich erst mit der Entdeckung der Erdölvorkommen in diesen Ländern. Zu diesem Zeitpunkt begann der wirtschaftliche und finanzielle Aufschwung in jenen Gebieten. Mittlerweile gehören die Golfstaaten (hier: Bahrain, Kuwait, Katar, Oman, Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) zu den reichsten Ländern der Erde. Eine wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit den Staaten des Golfkooperationsrat (GKR) wäre daher sowohl für die Europäische Union und dem GKR vorteilhaft. Dies liegt vor allem daran, dass die Golfstaaten ca. 28% des Welterdölbedarfs produzieren und 55% der gesamten Erdöl- und Erdgasreserven sich im persischen Golf befinden.[1] Die Europäische Union importiert derzeit ca. 50% ihres gesamten Energiebedarfs, davon rund 20% aus den Golfstaaten. Die GKR-Mitgliedsstaaten wiederum sind derzeit der sechstgrößte Exportmarkt der EU. Allein aus diesen Tatsachen lässt sich eine enorme Bedeutsamkeit für Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem GKR ablesen. Die zwei bis dato wichtigsten Kooperationsabkommen, das „cooperation agreement“ aus dem Jahre 1988 sowie Freihandelsabkommen, welches derzeit noch verhandelt wird, werden in dieser Arbeit kurz vorgestellt.

Diese Arbeit ist in drei Hauptbereiche gegliedert. Im ersten Abschnitt werden die Golfstaaten kurz im Einzelnen erläutert, d.h. kurz auf ihre geschichtliche Entwicklung, ihre sozialen und politischen Strukturen und auf ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten eingegangen. Im zweiten Teil dieser Arbeit wird der Golfkooperationsrat als internationale Organisation näher erklärt. Im dritten Abschnitt werden dann kurz die zwei oben erwähnten Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Golfkooperationsrat definiert.

Folgende Fragen haben mich zu dieser Arbeit inspiriert:

Welche wirtschaftspolitische Bedeutung hat der GKR für die Golfregion bzw. für die EU?

Welche wirtschaftspolitische Bedeutung hätte ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und GKR für jeweils beide Vertragspartner?

Warum konnte in solches Freihandelsabkommen nach 17 Verhandlungsjahren bisher noch nicht abgeschlossen werden?

Dazu habe ich folgende Hypothesen formuliert, welche im letzten Kapitel . 5. Resumée verifiziert oder falsifiziert werden.

Hypothese 1:

Aufgrund der mittlerweile weltpolitischen Kompetenz der Golfstaaten vor allem auch im wirtschaftlichen Bereich ist ein Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem GKR unumgänglich.

Wie oben bereits erwähnt, sind die EU und der GKR wichtige Handelspartner. Die Vorteile einer Zusammenarbeit im wirtschaftspolitischen Bereich für beide Parteien sind somit unumstritten.

Hypothese 2:

Aufgrund der inneren, strukturellen Bedingungen der Golfregion ist eine bloße Handelsliberalisierung, wie sie das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrates vorsieht, unzureichend.

Die Länder der Golfregion sind aufgrund des immensen Reformbedarfs und Konfliktpotential störungsanfällig und ein „Wandel durch Verflechtung“ nicht tragfähig. Es bedarf einer umfassenden, kohärenten Gesamtstrategie, die den Strukturwandel der GKR-Staaten in seiner gesamten Komplexität unterstütz. Inbegriffen darin sind beispielsweise die Förderung der Öffnung der Märkte und Deregulierung, Diversifizierung der Wirtschaftsstrukturen, Stärkung der Bildungsangebote und der Humanentwicklung, aber auch Förderung der Kernelemente der Demokratie wie Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit sowie eine unabhängige Justiz und Meinungs- und Pressefreiheit.[2] Islamische Werte, politische Entwicklung, Bildung von Nationalstaaten, Kolonialismus, westliche Dominanz, Verbindung zu Großbritannien, Rivalitäten der Fremdmächte, Kalte Krieg, Öl, der Nahostkonflikt, die Golfkriege, die Gründung des Golfkooperationsrats sind einige Punkte, die die politische Komplexität in dieser Region verdeutlichen.[3]

2. Golfstaaten

2.1. Bahrain

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://ec.europa.eu/world/where/bahrain/index_de.htm#

Das Königreich Bahrein ist ein aus 33 Inseln bestehender Inselstaat mit insgesamt 688.345 Einwohner (Stand 2005).[4] Das politische System Bahreins ist seit 2002 eine konstitutionelle Erbmonarchie, welche durch die Herrscherfamilie Al Khalifa begründet wird. Die Familie Al Khalifa übernahm 1783 die Herrschaft in Bahrain und verlegte 1796 ihren Sitz von Katar dorthin.

Die Familie Al Khalifa gehört der sunnitischen Glaubensrichtug des Islams an, wogegen der Großteil der Bevölkerung Bahrains der schiitisch-arabischen Glaubensrichtung verbunden ist. Um die Machtposition der Herrscherfamilie in Bahrain zu festigen, mussten die gesellschaftlichen Strukturen zerstört werden. Dies geschah durch die Aneignung des Grundbesitzes all jener, die die Loyalität verweigerten sowie durch die Einführung von Steuern. Die Gebiete, die so erworben wurden, vergab Scheich Hamad bin Isa Al Khalifa an seine Söhne, um so religiöse und richterlicher Kompetenz und Kontrolle über den Inselstaat zu erhalten.[5]

Bahrain erlangte 1973 die Unabhängigkeit von Großbritannien. 2 Jahre später wurde die bahreinische Verfassung verabschiedet, welche unter anderem die Gründung politischer Parteien und die direkte Wahl der „National Assembly“ vorsah. Aufgrund von Konflikten zwischen Regierung und Opposition sowie zwischen der schiitischen Mehrheitsbevölkerung und der regierenden sunnitischen Minderheit wurde 1973 die nationale Versammlung wieder aufgelöst. Weiters fand eine Suspendierung der in der Verfassung verankerten zivilen Rechte und Freiheiten statt.[6] Erst 1992 wurde die Verfassung von 1973 aufgrund Forderungen der oppositionellen Kräfte wieder in Kraft gesetzt und ein Consultativ Council einberufen. Diesem gehören paritätisch sunnitische und schiitische Abgeordnete an.

Seit 2001 ist das politische System Bahreins ein legislatives Zweikammersystem, welches aus dem Unterhaus und dem Shura Council besteht. Die größte politische Macht geht jedoch nach wie vor vom König aus. Im obliegen die meisten staatlichen Aufgaben, wie beispielsweise die Ernennung und Entlassung des Premiers, Gesetzesinitiativen, Ratifikation, usw.[7] Politische Parteien sind in Bahrein generell verboten. Seit 2005 können Gewerkschaften, welche sich aber nicht politisch betätigen dürfen, gebildet werden.[8]

Cirka 70% der bahreinischen Bevölkerung sind Schiiten und aufgrund der sunnitischen Prägung der Herrscherfamilie oft Gegenstand sozialer Diskriminierungen. Dies betrifft vor allem die Arbeitsplatzsuche. Ende des 20. Jahrhunderts war Bahrein von sozialen Unruhen gekennzeichnet, die mit strikter Unterdrückungspolitik eingedämmt wurden.[9]

Bahrein nutzte seine Erdölressourcen als erster der Golfstaaten. Erst seit der Unabhängigkeit von Großbritannien konnte Bahrein die Einkommen aus Erdölexporten zur Gänze für seine Finanzierung nutzen. Dem folgte ein hektischer Ausbau von Infrastruktur und Siedlungswesen, wodurch jedoch Industrie und die Erdgaswirtschaft ermöglicht wurde.[10]

2.2. Kuwait

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://ec.europa.eu/world/where/kuwait/index_de.htm#

Das Emirat Kuwait hat mit seinen 2.335.648 Einwohnern (Stand 2005) eine lange parlamentarische Tradition. Das politische System in Kuwait ist auch vielleicht gerade deshalb relativ liberal geprägt.

Mit Ende des 18. Jahrhunderts wurde die Familie Al-Sabah die führende Kraft im heutigen Kuwait.

Der Scheich trägt die Verantwortung für die innere und äußere Sicherheit Kuwaits.[11] Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden Schutz- und Bündnisverträge mit Großbritannien abgeschlossen. Die kuwaitische Gegenleistung bestand darin, dass für jegliche Beziehungen Kuwaits zu anderen Ländern eine Genehmigung von Großbritannien erforderlich war. De facto glichen diese Schutz- und Bündnisverträge jedoch einer britischen Oberherrschaft über dieses Gebiet. Erst 1961 wurden die Abkommen mit Großbritannien beendet und Kuwait ein unabhängiger Staat. Dennoch ist Kuwait nach wie vor auf den Schutz anderer Nationen angewiesen, was vor allem auch der Einmarsch der irakischen Truppen 1990 zeigte. Aufgrund des Abzugs der britischen Truppen aus Kuwait wurde von Emir Abdullah Al Sabah ein Parlament installiert, wobei dieses nur geringe Kompetenzen bei der politischen Willensbildung hat.[12] Zum gleichen Zeitpunkt, d.h. anfang der 70er Jahre, trat Kuwait in die arabische Liga ein und wurde Mitglied der Vereinten Nationen. In der Zeit des 1. Golfkrieges wurde die Nationalversammlung jedoch wieder aufgelöst und erst Anfang der 90er Jahre wieder errichtet. Seit 1992 werden Parlamentswahlen abgehalten.[13] Trotz der an sich langen parlamentarischen Tradition ist Kuwait autokratisch-oligarchisch geprägt. Die Macht liegt nahezu alleine bei der Herrscherfamilie. Lediglich einige reiche Handelsfamilien haben Einfluss auf die politische Gestaltung des Landes. Zusammen mit konstitutionell orientierten Kräften und den Islamisten, die seit Ende der 90er Jahre die stärkste Kraft im kuwaitischen Parlament sind,[14] bilden diese die Opposition im politischen System Kuwaits.[15] Ende der 1980er Jahre kam es zu großen wirtschaftlichen Problemen in Kuwait, welche sich zum einen auf den Zusammenbruch der inoffiziellen Börse, zum anderen aber auch auf den Einbruch der Erdölpreise Mitte der 1980er Jahre zurückführen lässt.[16] Auch in Kuwait gibt es keine Parteien, jedoch aber soziale Vereine und Clubs, welche parteiähnliche Aufgaben wahrnehmen.[17] Die journalistische Berichterstattung in Kuwait ist jedoch, im Vergleich zu den anderen Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrates relativ frei.[18]

Auch Kuwait ist auf internationale Unterstützung angewiesen. So pflegt Kuwait beispielsweise enge Beziehungen mit den USA und Großbritannien. Vor allem die USA binden Kuwait in ihre „Dual-Containment-Politik gegen den Iran und Irak ein und haben daher eine starke militärische Präsenz.“[19]

Die kuwaitische Wirtschaft basiert heute fast ausschließlich auf Erdöl und Erdgas.[20] Ziel der Regierung Kuwaits ist es, den Reichtum durch das Erdöl auf die Bevölkerung zu verteilen. So wurde Kuwait unter Scheich Abdullah Al Sabah zu einem perfekten Wohlfahrtsstaat.[21] Das Emirat besitzt ca. 10% der Erdölweltreserven und die Einnahmen aus dem Erdöl decken ca. 80- 90% der Staatseinnahmen ab.[22] Da der kuwaitische Markt für eine verarbeitende Industrie zu klein ist und eine Abhängigkeit von Grundstoffimporten besteht, ist ein Ausbau der Industrie eingentlich nur im Bereich der Petrochemie möglich. Um diese Defizite auszugleichen hat die kuwaitische Regierung umfangreiche Auslandsinvestitionen getätigt. Die absolute Mehrheit der Bevölkerung Kuwaits stellen Gastarbeiter dar, da die Bevölkerung sich großteils weigert manuelle Arbeiten zu verrichte. Genau diese Konstellation bringt aber große soziale und gesellschaftliche Differenzen mit sich, was sich vor allem in der Wohnungspolitik sichtbar wird.[23]

2.3. Oman

Das Sultanat Oman ist eine absolute Monarchie, dessen Entwicklung unabhängig von anderen Golfstaaten stattgefunden hat. Seit 1749 begründet die Familie Al Bu Said den absoluten Herrschaftsanspruch. Der Sultan in Oman ist gleichzeitig Staatsoberhaupt und Regierungschef, wodurch sich die faktische Macht bei ihm konzentriert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle:http://ec.europa.eu/world/where/oman/index_de.htm#

[...]


[1] Energy information administration (2006), www.eia.doe.gov/emeu/cabs/pgulf.html

[2] Loay Mudhoon (2007), 2

[3] Stadler Astrid-Maria (2000), 12

[4] Europäische Kommission, http://ec.europa.eu/world/where/bahrain/index_de.htm

[5] Scholz Fred (Hsg.) (1985), 67

[6] Roithner, Anna Katharina (2007), 51

[7] Roithner, Anna Katharina (2007), 52

[8] Roithner, Anna Katharina (2007), 52

[9] Scholz, Fred (Hsg.) (1985), 62

[10] Scholz, Fred (Hsg.) (1985), 93

[11] Janzir, Amin (2007), 17

[12] Roithner, Anna Katharina (2007), 57

[13] Stadler, Astrid-Maria (2005), 153

[14] Roithner, Anna-Katharina (2007), 58

[15] Stadler, Astrid-Maria (2005), 154 und vgl. Roithner Anna Katharina (2007), 58

[16] Roithner, Anna-Katharina (2007), 58

[17] Roithner, Anna Katharina (2007), 58

[18] Roithner, Anna Katharina (2007), 13

[19] Stadler, Astrid-Maria (2005), 155

[20] Janzir, Amin (2007), 19

[21] Janzir, Amin (2007), 19

[22] Janzir, Amin (2007), 19

[23] Scholz, Fred (Hsg.) (1985), 121

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Golfstaaten und GCC
Sous-titre
Wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der EU
Université
University of Salzburg
Auteur
Année
2008
Pages
28
N° de catalogue
V132907
ISBN (ebook)
9783640403851
ISBN (Livre)
9783640404247
Taille d'un fichier
617 KB
Langue
allemand
Mots clés
Golfstaaten, Wirtschaftspolitische, Zusammenarbeit
Citation du texte
Nicole Blaschitz (Auteur), 2008, Golfstaaten und GCC, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132907

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